Qualitäts- und Trägerschaftsdialog. 14. November

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1 Qualitäts- und Trägerschaftsdialog 14. November

2 Ziele und Inhalte Begrüssung und allgemeine Informationen der Stadt Luzern Wegleitung neue Richtlinien 14:00 Fragerunde alle 15:00 Pause alle Kinder und Jugendschutz Themen: Meldepflicht, gesetzliche Grundlagen Was bedeutet dies für Kitas Vorgehensweisen, Vernetzung: was ist zum Wohle des Kindes sinnvoll? Offene Fragen klären Michiel Aaldijk, Abteilungsleiter Kinder Jugend Familie Input Monika Hürlimann, Leiterin Frühkindliche Bildung und Betreuung Petra Senn, Leiterin Kinder und Jugendschutz Abschluss offizieller Teil Monika Hürlimann 16:30 Apéro im Foyer des Stadthauses Alle alle

3 Allgemeine Informationen Programm Sprachförderung im Vorschulalter Q-Dialoge und Trägerschaftsdialoge; Planung 2019 Betreuungsaufwändige Kinder; Hilfe von kibesuisse; Platz-Rechner; Merkblatt Inklusion auf Intranet

4 Grundlagen Aufsicht & Bewilligung Qualitätsrichtlinien = gesetzliche Bestimmungen (verpflichtend und nicht freiwillig). (siehe Wegleitung S. 2) Unterschied Richtlinie und Empfehlung. (siehe Wegleitung S. 8) Einhaltung Qualitätsrichtlinien ist Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung (= Prüfkriterien). Qualitätsrichtlinien = Mindestanforderungen. Trägerschaft trägt Verantwortung für Betrieb und Qualität

5 Neuer Aufsichtszyklus 2019 Jahr I Erstbewilligung (einmalig) unbefristete Bewilligung Prüfung der Dokumente und angemeldeter Besuch Jahr I Prüfung Struktur- und Managementqualität Prüfung der Dokumente (ähnlich wie bisher, verschlankt) und angemeldeter Besuch Jahr II Evtl. angemeldeter oder unangemeldeter Besuch Ggf. Prüfung von Auflagen Jahr III Prüfung Orientierungs- und Prozessqualität Prüfung der Dokumente (Bericht) und angemeldeter Besuch Jahr IV Ev. angemeldeter oder unangemeldeter Besuch Ggf. Prüfung von Auflagen

6 Aufsicht & Bewilligung KJF Die Stadt Luzern setzt für die Bewilligung und Aufsicht qualifizierte Fachpersonen ein: Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Entwicklungspsychologie, Gesundheit, Management, Betriebswirtschaft und Recht (mit FH bis universitäre Abschlüsse). Permanente Zusammenarbeit mit Fachstellen und expert/innen. Strenger interner Prozess für Aufsicht und Bewilligung: mind. 10-Augen-Prinzip. Über die Aufsichtstätigkeit der Stadt Luzern gibt der Leistungsbericht KJF Auskunft

7 Erläuterungen zur Bewilligung und Aufsicht Ab 2019: Abklärung pro Trägerschaft und nicht mehr pro Kita-Standort. Unbefristete Betriebsbewilligungen. Vorgehen bezüglich Mängel und Auflagen regelt Art. 19 und 20 PAVO. Konsequenzen bei Nichteinhaltung (siehe Wegleitung S. 7). Bei Auflagen Änderung der Bewilligung. Bussen bis Fr sind möglich (Art. 26 Abs. 1 PAVO)

8 Gebühren Dienstleistungen des Staates sind grundsätzlich kostenpflichtig und decken die entstandenen Kosten. (Spruch-)Gebühr ist für die Ausstellung der Bewilligung (Entscheid), nicht für die Abklärung. Für die Gebühren gibt es sowohl eine kantonale wie auch eine städtische Gesetzesgrundlage: 198 Abs. 1 lit. a Verwaltungsrechtspflegegesetz 4 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden

9 Qualitätsrichtlinien Allgemeines Qualitätsrichtlinien gewähren Ermessenspielraum beim Vollzug (unbestimmte Rechtsbegriffe). Ermöglicht die Beurteilung des Einzelfalls und situationsangepasste Lösungen. Aktuelle fachliche Erkenntnisse können fliessen. Wegleitung (2. Teil) präzisiert Qualitätsrichtlinien und schafft Transparenz für Trägerschaften. Interne Dienstanweisungen und regelmässiger interner Austausch A&B sichern den einheitlichen Vollzug

10 Tertiär ausgebildeten Fachpersonen 100 Stellenprozente pro 30 belegte Plätze frei einsetzbar. Tertiäre Abschlüsse sind im pädagogischen Bereich, aber nicht zwingend in der direkten Betreuung vorzuweisen. Es wird die gesamte Trägerschaft beurteilt, d.h. Qualifikationen und Pflichtenhefte auf strategischer Ebene und von Studierenden werden einbezogen. Übergangsfrist bis

11 Umsetzung neue Qualitätsrichtlinien

12 1. Management 1.1 Trägerschaft Trägerschaft ist grundsätzlich frei bezüglich Form und Gestaltung der Organisation (Organisationsfreiheit) Die Kompetenzen müssen ausgewiesen werden. Sie können intern oder extern vorhanden sein. Die wichtigsten Aufgaben und Kompetenzen sind im Betriebskonzept zu regeln (siehe Merkblatt). Auch kleine Kitas müssen alle Kompetenzen ausweisen

13 1.2 Leitung der Kindertagesstätte Anforderung Führungsweiterbildung bisher für Kitas mit mehr als 16 Plätzen. Neu für alle Kitas. Wahlfreiheit bei den Weiterbildungsangeboten. Richtwert für die Dauer der WB: 10 Arbeitstage. Fachspezifisch bedeutet: In der Kinderbetreuung anwendbar. Inhalte/Module sollen auf Führungsaufgaben/ Stellenprofil abgestimmt sein. Bereits besuchte Führungskurse werden berücksichtigt. Keine generelle Übergangsfrist. Angemessene Fristen im Einzelfall

14 2. Pädagogisches Konzept Anforderungen sind in den Richtlinien, in der Wegleitung und im Merkblatt beschrieben. Beim nächsten angemeldeten Besuch wird besprochen, wie die bestehenden Konzepte weiterentwickelt werden. Fristen für die Einreichung der überarbeiteten pädagogischen Konzepte mind. 20 Monate Empfehlung: Einbezug des Betreuungsteams Bei Bedarf fachlicher Support beiziehen: Liste Referenzkontakte

15 3 Personal 3.4 Praktika Die Höchstzahl Ausbildungsplätze pro Betrieb legt das Amt für Berufsbildung des Kantons fest. Praktika zur Berufsfindung dürfen maximal ein Jahr dauern. Überbrückung bis zum Antritt der Lehrstelle: Anstellung als unausgebildete Mitarbeitende zu einem branchenüblichem Lohn. Kanton kann Mindestlöhne und Maximaldauer von Praktika vorschreiben (Massnahmen gegen Lohndumping). Aktuell laufen Abklärungen

16 3.5 Strafregisterauszüge Strafregisterauszug: Alle rechtskräftigen Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen. Sonderprivatauszug: Nur rechtskräftige Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen, welche ein Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Kindern oder schutzbedürftigen Personen beinhalten. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Erstbewilligung: Strafregisterauszug (max. 1 Jahr alt) von allen Mitarbeitenden (auch Hauswirtschaftspersonal). Bestätigung Bewilligung: Stichproben. Kontrolle primär Verantwortung der Trägerschaft

17 4 Räumlichkeiten 4.2 Räume - Raumakustik Raumakustik = Lärm, der bei der Nutzung der Räume durch Kinder und Betreuungspersonen entsteht. Hohe Lärmbelastung schadet der Gesundheit der Kinder und Betreuungspersonen. Empfehlung: Regelmässig Lärmbelastung überprüfen und geeignete Massnahmen zur Lärmreduktion vornehmen (z. B. Ausstattung und Organisation). Bei Mängeln: Empfehlungen oder Auflagen für Lärmschutzmassnahmen möglich

18 Die häufigsten Auflagen Total 179 Auflagen Themen in %, 2017 & % 2% 9% 10% 12% Weiteres Pädagogik Trägerschaft, Organisation Finanzen Personal, weiteres 19% 15% ausreichend Personal Betriebssicherheit

19 Allgemeine Fragen Freier Markt und die Rolle der Stadt Grundsätzlich besteht in der Stadt Luzern eine Nachfrage nach Kitaplätzen. Angebot und Nachfrage sind jedoch in den Quartieren ungleich verteilt. Die Stadt Luzern will den Eltern ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Betreuungsangebot bereitstellen. Dieses Ziel wurde erreicht

20 Fragen?

21 Übergangsregelung Aufsichtszyklus 2 Beispiele Beispiel 1 Überprüfung Strukturqualität (wie bisher) Überprüfung Prozess- & ev. Strukturqualität (neu) Überprüfung Strukturqualität (neu) Beispiel 2 Bewilligungsverlängerung (bisher) Überprüfung Prozess- & ev. Strukturqualität (neu) Überprüfung Strukturqualität (neu)

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