1.Anlass, Zuständigkeit

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1 1.Anlass, Zuständigkeit Für Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet Nürnberg ist als Fachbehörde SÖR/1-B/3, als Genehmigungsbehörde der Fachbereich Technischer Umweltschutz des Umweltamtes der Stadt Nürnberg zuständig. Die zuständige Fachbehörde hat für das Gewässersystem Entengraben, das im südlichen Randbereich des Stadtgebiets von Nürnberg liegt, das Ingenieurbüro STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH, Stein beauftragt, mit Hilfe eines Niederschlag-Abfluss-Modells die Hochwasserlängsschnitte für die einzelnen Flussabschnitte des Untersuchungsgebiets zu bestimmen und mit einem zweidimensionalen mathematischen Simulationsmodell die natürlichen Überschwemmungsgebiete zu berechnen und planlich darzustellen. Nach Art.46 Abs.2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ 100 zu wählen. Die vorläufige Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung der Stadt Nürnberg vom Gemäß Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BayWG hat die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets innerhalb von fünf Jahren zu erfolgen. Die vorläufige Sicherung wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg vom um 2 Jahre bis zum verlängert. 2.Örtliche Verhältnisse und Grundlagen Das Untersuchungsgebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Nürnbergs, südlich des Pegnitz- und östlich des Rednitztales. Das Einzugsgebiet des Gewässersystems wird durch natürliche Erhebungen wie im Norden (Knauersberg, 351 m ü.nn), Nordosten (Predigtstühlein, 373 m ü.nn) sowie im Südosten mit Höhen von 345 m ü.nn abgegrenzt. Mit 391 m ü.nn bildet der Glasersberg, welcher sich zwischen Wendelstein und Worzeldorf befindet, die höchste Erhebung im Untersuchungsgebiet. Nach Westen fallen die Geländehöhen auf unter 310 m ü.nn am Talrand zur Rednitz ab. In diesen Mulden (Grundwasserabstand < 2 Meter) entwässern kleinere Wald- bzw. Wiesenbäche das Gebiet bis zur Rednitz hin und bilden ein fächerförmiges Gewässersystem. Im Norden befindet sich der Entengraben, im Süden der Eichenwaldgraben (mit Ottergraben und Schnakenbach), welchem von Südosten her der Gaulnhofener Graben (mit Rötegraben und Graben Ringelnatzstraße) zufließt. Bei länger anhaltender Trockenheit fallen diese Gräben teilweise trocken. In Abbildung 1 ist ein Schema des Grabensystems abgebildet. Seite 1 von 5

2 Abb. 1: Schema des Gewässersystems Entengraben (Quelle bis Mündung in die Rednitz) Rednitz Reichelsdorfer HS Bahn MD-Kanal LDM-Kanal AK N-Süd (von rechts) Bahngräben Schnakenbach---Quelle Mündung --Entengraben Ottergraben--- Quelle (von links) Eichenwaldgraben Quelle Gaulnhofener Graben Quelle Graben Ringelnatzstraße -- Quelle Rötegraben Quelle Für das Gewässersystem liegen keine dokumentierten Hochwasserereignisse oder Pegelaufzeichnungen vor. Zur Berechnung der Abflussganglinien in den einzelnen Gewässer- bzw. Einzugsgebietsabschnitten wurde daher ein mathematisches Niederschlags-Abfluss- Modell, das Programm EGLSYN verwendet. EGLSYN wurde vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft entwickelt, um Ganglinien für kleine unbeobachtete Einzugsgebiete mit Hilfe von regionalisierten synthetischen Einheitsganglinien (EGL) berechnen zu können. Für das maßgebende Niederschlagsereignis können auf der Basis der regional gültigen Niederschlagswerte aus dem KOSTRA-Atlas unterschiedliche Regenverläufe konstruiert werden, z.b. Blockregen, anfangs-, mitten- oder endbetontes Ereignis. Ferner kann die Regendauer variiert werden. Auf diese Weise können in einem Rechenlauf für ein breites Spektrum von möglichen Lastfällen die Abflussganglinien berechnet und daraus die mit dem höchsten Scheitelabflusswert ermittelt werden. Da der freie Oberflächenabfluss an mehreren Stellen unterbrochen wird, wurden die gewässerbezogenen Längsschnitte unterteilt bzw. neu gruppiert. Die Abflussbildung des Siedlungsgebiets westlich der Bahnlinie wurde aufgrund seiner stark versiegelten Oberfläche und der daraus resultierenden Nichtüberschneidung der Hochwasserwellen, nicht berücksichtigt. Die Berechnungen für das Gewässersystem Entengraben wurden in direkter Zusammenarbeit mit dem WWA durchgeführt. Für die ermittelten HQ-Werte wird eine Genauigkeit von +/- 20% angegeben. Tabelle 1: Hochwasserabflüsse des Gewässersystems Entengraben Teileinzugsgebiet Entengraben ,76 EN-1 EN-2 Länge Fläche HQ 1 HQ 10 HQ 50 HQ 100 m ha m³/s m³/s m³/s m³/s ,73 1,85 3,19 4,16 4, ,77 0,60 1,06 1,40 1,54 Seite 2 von 5

3 EN-3 EN-4 EN-5 Länge Fläche HQ 1 HQ 10 HQ 50 HQ 100 m ha m³/s m³/s m³/s m³/s ,29 0,79 1,45 2,01 2, ,19 -* 1 -* 1 -* 1 -* ,78 -* 1 -* 1 -* 1 -* 1 Teileinzugsgebiet Eichenwaldgraben EI-1 EI-2 EI , ,41 1,56 2,81 3,72 4, ,62 0,40 0,80 1,06 1, ,37 -* 1 -* 1 -* 1 -* 1 Teileinzugsgebiet Gaulnhofener Graben GA-1 GA * 2 ) 219, ,54 0,85 1,46 1,9 2, ,92 0,35 0,80 1,17 1,30 Teileinzugsgebiet Rötegraben ,56 RÖ-1 RÖ ,46 0,53 0,96 1,28 1, ,10 siehe GA - 2 Teileinzugsgebiet ,57 Graben Ringelnatzstraße RI ,57 0,61 1,15 1,54 1,71 * 1) lokale Welle abgelaufen, wenn Welle von oberstrom kommt * 2) Der letzte Abschnitt des Gaulnhofener Grabens von 1000 m Länge, der im südlichen Hafenwald verläuft, wurde dem Eichenwaldgraben zugeschlagen, da das Waldgebiet von Gräben zur Ableitung von Niederschlagswasser durchzogen ist, die erst unterhalb der Einmündung des Gaulnhofener Grabens dem Eichenwald zufließen. 3. Notwendigkeit und Auswirkungen der Überschwemmungsgebietsfestsetzung Die Festsetzung stellt ein Planungsinstrument dar, mit dem Eingriffe im Überschwemmungsgebiet und deren nachteilige Folgen auf den Hochwasserabfluss und Rückhalt verhindert werden können. Seite 3 von 5

4 4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen Die Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen basiert auf einer instationären zweidimensionalen Wasserspiegelberechnung(Programm Hydro_AS-2D und SMS). Das Programm rechnet grundsätzlich instationär, jedoch kann auch ein stationärer Zustand, wie er sich beispielsweise bei länger andauernden Durchlauf einer Hochwasserspitze einstellt, simuliert werden. Das Modellgebiet wurde in insgesamt vier Modellbereiche (3 östlich des MD-Kanals; 1 westlich des MD-Kanals) untergliedert. Diese Einteilung ermöglicht es hydraulische Entkoppelungen (z.b. Dükerleitung), sowie auch Beeinflussungen der Hochwasserwellen innerhalb des Untersuchungsgebietes handhabbarer zu machen. Teilmodelle: Entengraben-Ost bis MD-Kanal Eichenwaldgraben-Ost bis MD-Kanal Gaulnhofener Graben-Ost, zusammen mit Rötegraben und Graben Ringelnatzstraße, bis MD-Kanal Entengraben-West ab MD-Kanal bis Mündung in die Rednitz, zusammengefasst mit den westlichen n des Eichenwald- und des Gaulnhofener Grabens Für die Erstellung eines Berechnungsnetzes sind die Lage- und Höhenkoten des Flussschlauchs, der Vorländer und ggf. von Bauwerken, welche einen Einfluss auf den (Hochwasserabfluss haben, unerlässlich. Für das Untersuchungsgebiet lag kein digitales Geländemodell aus Befliegungen vor, deshalb wurden die Daten durch terrestrische Vermessungen aufgenommen. In klar definierten Abständen von m wurden Querprofile des Flussschlauches aufgenommen und jeweils beidseitig um 50 m ins Vorland erweitert. Stellenweise Besonderheiten wie Bauwerke, Bruchkanten sowie andere topografische Merkmale in den Vorländern wurden zumindest näherungsweise erfasst. Die Netzgenerierung wird mit dem Programm SMS in zwei Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt werden die Modellberandungen festgelegt. Hierfür wurden die Geländekanten sowie Bauwerke, welche die Ausuferung des Hochwassers mit hoher Wahrscheinlichkeit begrenzen, verwendet. Im zweiten Schritt werden aus den Vermessungsdaten Querprofile des Bachbettes erstellt. Diese Informationen werden zusammengefügt und mit den hydraulisch wirksamen Bauwerken (Brücken o.ä.) ergänzt. Seite 4 von 5

5 Die Ergebnisse der hydrodynamisch-numerischen Wasserspiegellagenberechnung wird mit den Geländehöhen verschnitten und ein natürliches Überschwemmungsgebiet für das Gewässersystem Entengraben ermittelt. 5. Vorschlag für eine amtliche Überschwemmungsgrenze Festlegungskriterien Für die Vorschläge zum Verlauf einer amtlichen Überschwemmungsgrenze wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Glättung aller durch die 2D-Berechnung ermittelten natürlichen Überschwemmungsgrenzen Verlauf längs Flurstücksgrenzen oder Verkehrswegen, wenn die berechnete Überschwemmungsgrenze diese geringfügig überschreitet Verlauf entlang der Uferböschung, wenn der bordvolle Abfluss noch innerhalb dieser Begrenzung stattfindet Verlauf im definierten Abstand vom Gewässer, falls die Überschwemmungsgrenze nicht von der Topografie sondern von der Modellgrenze bestimmt wird. Wichtige Verkehrswege, die auf Dämmen bzw. Brücken das Überschwemmungsgebiet kreuzen, werden diesen Kriterien nicht zugeordnet. Bei Nebenstraßen, Rad- oder Fußwegen wird nach den örtlichen Gegebenheiten entschieden. 6. Rechtsfolgen Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes gelten die Regelungen des 78 WHG in Verbindung mit der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes. STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH Stein, den i.a. Martin Löffler Seite 5 von 5

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