Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
|
|
|
- Martin Hoch
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt Nürnberg ANLAGE 1 Aktenzeichen ERH-9016/2018 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, Fluss-km 22,870 33,760 Markt Wachenroth, Markt Mühlhausen Landkreis Erlangen-Höchstadt ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Anlass, Zuständigkeit Nach 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein HQ 100 und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach Art. 46 Abs. 3 BayWG sonstige Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ 100 zu wählen. Die Ausnahmen der Sätze 2 und 3 (Wildbachgefährdungsbereich bzw. Wirkungsbereich einer Stauanlage) greifen hier nicht. Das HQ 100 ist ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Der hier betrachtete Abschnitt der Reichen Ebrach liegt innerhalb des Hochwasserrisikogebiets nach 73 Abs. 1 in Verbindung mit 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Standort Allersberger Str. 17/ Nürnberg Telefon / Telefax / Internet [email protected]
2 - 2 - WHG und ist daher verpflichtend als Überschwemmungsgebiet festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Da das Überschwemmungsgebiet ausschließlich im Bereich des Landkreises Erlangen- Höchstadt liegt, ist für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg und für das durchzuführende Festsetzungs- bzw. Sicherungsverfahren die Kreisverwaltungsbehörde Landratsamt Erlangen-Höchstadt sachlich und örtlich zuständig. Das bisherige Überschwemmungsgebiet der Reichen Ebrach war im Regionalplan enthalten und somit vorläufig gesichert. Mit den hier vorliegenden Unterlagen ist eine amtliche Festsetzung der Überschwemmungsgrenzen für ein HQ 100 möglich. 2. Ziel Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit sollen insbesondere: 1. ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden, 2. Gefahren kenntlich gemacht werden, 3. freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und 4. in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden. Die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebiets dient zudem der Erhaltung der Gewässerlandschaft im Talgrund und ihrer ökologischen Strukturen. Dies deckt sich insbesondere auch mit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwemmungsgebiet nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Ermittlung, Darstellung und rechtliche Festsetzung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. 3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen Die Reiche Ebrach ist ein Gewässer II. Ordnung. Sie durchfließt den Landkreis Erlangen- Höchstadt in west-östlicher Richtung. Im Westen befindet sich der Markt Wachenroth, an den östlich der Markt Mühlhausen anschließt. Innerhalb des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat die Reiche Ebrach eine Länge von fast 11 km, das Überschwemmungsgebiet der Reichen Ebrach beginnt ab Fluss-km
3 - 3-22,870 (ab Landkreisgrenze zum Landkreis Bamberg, Gemeinde Pommersfelden). Die Tallänge liegt bei etwa 8 km bei wechselnden Talbreiten mit bis zu 600 m. Die hydrologischen Verhältnisse der Reichen Ebrach können keinem Pegel entnommen werden, da der nächst gelegene Pegel Röbersdorf ca. 10 km unterhalb der Landkreisgrenze liegt. Die hydrologischen Daten in Mühlhausen wurden daher überschlägig ermittelt: Mühlhausen Pegel Röbersdorf Einzugsgebiet = 205,00 km² 276,90 km² Abflüsse MNQ = 0,330 m³/s 0,392 m³/s MQ = 1,30 m³/s 1,72 m³/s HQ = 60 m³/s 68 m³/s HQ 100 = 65 m³/s 70 m³/s Das Tal der Reichen Ebrach ist überwiegend ländlich geprägt. Im Bereich größerer Orte (Wachenroth, Mühlhausen) ist es von Bebauungen begleitet. Die Höhenlage der Reichen Ebrach beginnt an der Gemeindegrenze zu Pommersfelden im Landkreis Bamberg bei etwa 269 m ü. NN und steigt kontinuierlich an bis auf etwa 275 m ü. NN an der Gemeindegrenze zu Schlüsselfeld. Die mittlere Niederschlagshöhe liegt im Einzugsgebiet der Reichen Ebrach bei ca. 650 mm. Während auf Grund der geologischen Struktur des Gebietes bei normalen Niederschlägen nur ein relativ geringer Abfluss zu verzeichnen ist, treten bei Starkregen und bei Schneeschmelze erhebliche Abflüsse mit länger andauernden Überflutungen des gesamten Talraumes auf. Dies ist durch die Charakteristik des Einzugsgebiets begründet. Das Niederschlagsgebiet der Reichen Ebrach setzt sich aus vielen Teilgebieten mit teilweise lange anhaltenden Hochwasserabflüssen zusammen. 4. Notwendigkeit und Auswirkungen der Überschwemmungsgebietsfestsetzung Der Talgrund der Reichen Ebrach ist bis dato von Beeinträchtigungen durch Auffüllungen für Wohngebiete und Gewerbeansiedlungen einigermaßen verschont geblieben. Obwohl die Überschwemmungsbereiche bisher im Wesentlichen von Nutzungen freigehalten werden konnten, die über die landwirtschaftliche Grünlandnutzung hinausgehen, sind immer wieder Geländeauffüllungen u.ä. im Talraum festzustellen. Es befinden sich auch einige Ackerflächen in überflutbaren Bereichen. Einzäunungen, Gebäudebauten sowie Auffüllungen können jedoch erhebliche Abflusshindernisse darstellen.
4 - 4 - Um zu verhindern, dass der Hochwasserabfluss, aber auch der Hochwasserrückhalt weiter beeinträchtigt und behindert werden, ist das Überschwemmungsgebiet der Reichen Ebrach amtlich festzusetzen. Die Festsetzung stellt ein Planungsinstrument dar, mit dem Eingriffe im Überschwemmungsgebiet und deren nachteilige Folgen auf den Hochwasserabfluss und Rückhalt verhindert werden können. Durch die amtliche Festsetzung wird zwangsläufig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung der Gewässerlandschaft im Talgrund geleistet. Dies dient wiederum dem Natur- und Landschaftsschutz, aber auch dem Schutz des für Trinkwasserzwecke dringend benötigten Grundwassers bzw. der Grundwasserneubildung. Weiterhin wird die Talaue als intakter Lebensraum und damit auch die biologische Selbstreinigungskraft der Gewässer erhalten und verbessert. 5. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen Die Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen basiert auf einer stationären, zweidimensionalen Wasserspiegelberechnung (Programm SMS und Hydro_AS-2D) und wurde vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg für die Reiche Ebrach im Landkreis Erlangen-Höchstadt durchgeführt. Die Gewässerrauhigkeit wurde durch Modellkalibrierung bestimmt. Die Vorlandrauhigkeiten entsprechen standardmäßig den Empfehlungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Insbesondere die Uferbereiche wurden mit im Modell hinterlegten Orthofotos nachkorrigiert. Die aus den hydraulischen Berechnungen gewonnenen Wasserspiegelhöhen für HQ 100 wurden mit dem Geländemodell verschnitten und so die Überschwemmungsgrenzen ermittelt, die in den Detailkarten M = 1:2.500 flächig hellblau abgesetzt mit Begrenzungslinie dargestellt sind. Grundlage der Pläne sind digitale Flurkarten (Stand Dez. 2017). Die festzusetzenden Bereiche sind dunkelblau schraffiert. Alle vom Hochwasser ganz oder teilweise berührten Gebäude werden rosafarben hervorgehoben. Die ermittelten Überschwemmungsgebietsgrenzen wurden zum Teil durch Ortsbegehung in den bebauten Bereichen zusätzlich auf Plausibilität geprüft. Die o. g. Begrenzungslinie wird auch im Maßstab M = 1: in der Übersichtskarte dargestellt (zur Veröffentlichung im Kreisamtsblatt). Kleinstflächige Bereiche (etwa < 20 m 2 ) wie z.b. Gartenterrassen, welche inselartig oberhalb des Wasserspiegels bei HQ 100 liegen, sind aus Gründen der Lesbarkeit nicht von der Schraffur im Lageplan ausgenommen. Gleiches gilt auch für Rückstaueffekte an (Straßen-) Gräben, Seitengräben oder dgl., soweit es zu keinen flächigen Ausuferungen kommt. In den Detailkarten M = 1:2.500 werden ca. alle 200 m die maximal auftretenden Wasserstände des HQ 100 als Höhenkoten dargestellt.
5 Rechtsfolgen Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets gelten die Regelungen der 78 und 78a WHG in Verbindung mit der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets. 7. Vorschläge für Regelungsgegenstände in der Verordnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht 7.1 Einteilung in Zonen Eine Einteilung in Zonen wird für nicht erforderlich erachtet, da an der Reichen Ebrach bzgl. der rechtlichen Auflagen für Betroffenen keine fachlich signifikanten Unterschiede gegeben sind. 7.2 Regelungsvorschläge Aus fachlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht sind zusätzliche Regelungen, die über die der 78 und 78a WHG hinausgehen, nicht erforderlich. 8. Sonstiges: Es wird darauf hingewiesen, dass die Nebengewässer nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. Die Überschwemmungsgrenzen dieser Bäche wären für ein HQ 100 separat zu ermitteln. Sie können lokal größer als die hier für die Reiche Ebrach berechneten, rückstaubedingten Überschwemmungsflächen sein. Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft zu beteiligen. Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, den D i e t e r B a y e r Sachgebietsleiter
ERLÄUTERUNGSBERICHT. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet
Wasserwirtschaftsamt 4.4-4521/Rednitz/Fü ANLAGE 1 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Rednitz; Gewässer I, Fluss-km 4,030 12,670 Städte Zirndorf, Oberasbach und Stein, Landkreis Fürth ERLÄUTERUNGSBERICHT
ANLAGE 1 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Rednitz; Gewässer I, Fluss - km 0,0-6,7; Stadt Fürth ERLÄUTERUNGSBERICHT
ANLAGE 1 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Rednitz; Gewässer I, Fluss - km 0,0-6,7; Stadt Fürth ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Anlass, Zuständigkeit Nach 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die
Wasserwirtschaftsamt Kempten
Wasserwirtschaftsamt Kempten 2.4 Martin Mohr 05.07.2016 Aktenzeichen 2.4-4521-KF Wertach-10834/2016 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Wertach im Stadtgebiet Kaufbeuren; Gew. I, Fluss-km 65,200
ERLÄUTERUNGSBERICHT. 1. Anlass, Zuständigkeit
Wasserwirtschaftsamt Gewässer I. Ordnung, Alz; Fluss-km 0,0-36,1; Festsetzung des Überschwemmungsgebietes HQ 100 ; Gemeinde Marktl, Stadt Neuötting, Gemeinde Emmerting, Gemeinde Mehring, Gemeine Burgkirchen,
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg B1-4521-MIL-5942/2017 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Gabelbach; Gewässer II, Fluss-km 0,150 3,800; Markt Kirchzell, Landkreis
ERLÄUTERUNGSBERICHT. Die vorläufige Sicherung erfolgte mit Bekanntmachung des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom , 50/06.
Wasserwirtschaftsamt Gewässer III. Ordnung, Berchtesgadener Ache; Fluss-km 7,2-17,6; Festsetzung des Überschwemmungsgebietes HQ 100 ; Gemeinden Berchtesgaden und Marktschellenberg Landkreis Berchtesgadener
- 1 - Vorhaben: Gew I, Brenz, Fluss-km 3,50 bis 9,83 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets
- 1 - Anlage 1 Vorhaben: Gew I, Brenz, Fluss-km 3,50 bis 9,83 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Vorhabensträger: Landkreis: Freistaat Bayern Dillingen a. d. Donau Gemeinde: Bächingen, Gundelfingen
ERLÄUTERUNGSBERICHT. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet
Anlage 1 Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Gröbenbach, Gewässer III, Fluss-km 7 17,5; Ascherbach, Gewässer III, Fluss-km 0 8,3; Starzelbach, Gewässer III, Fluss-km 0 6,5; Städte Germering,
ANLAGE 1 ERLÄUTERUNGSBERICHT. 1. Anlass, Zuständigkeit
ANLAGE 1 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Strogen, Gewässer II, Fluss-km 0,6 33,5; Strogenkanal, Gewässer II, Fluss-km 0,6-2,9; Strogenflutkanal, Gewässer II, Fkm 0 2,4 und Sempt, Gewässer
Wasserwirtschaftsamt München
Wasserwirtschaftsamt München Vorläufige Sicherung Neuermittlung des Überschwemmungsgebiets an der Würm (Gewässer 1. Ordnung, Fluss-km 8,9 9,3) und vorläufige Sicherung am Würmkanal (Gewässer 1. Ordnung,
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im gesteuerten Flutpolder Weidachwiesen ERLÄUTERUNGSBERICHT
Wasserwirtschaftsamt Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im gesteuerten Flutpolder Weidachwiesen - Gewässer I, Iller, (zwischen Fluss-km 123,4-126,7) in der Stadt Immenstadt und der Gemeinde Rettenberg,
FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 4 vom 15. März 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Bekanntmachung
AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 4 vom 15. März 2013 INHALTSVERZEICHNIS Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Weiden ermittelten Überschwemmungsgebiete an der
ÜSG EISBACH / ALTBACH. Erläuterungsbericht
ÜSG EISBACH / ALTBACH Erläuterungsbericht November 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung 1 2 Grundlagen 1 3 Berechnungsergebnisse 2 4 Überschwemmungsgebiete 3 Anlagenverzeichnis 1 Blattschnittübersicht,
Erläuterungsbericht. Anlage 1
Anlage 1 Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an: - Donau (Fluss-km 2230,700 bis 2221,700), - Inn (Fluss-km 4,230 bis 0,000) und - Ilz (Fluss-km 4,600 bis 0,000), jeweils Gewässer I. Ordnung, in der
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 7 Dingolfing, 20.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 38 - Wasserrecht; Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes an der Aiterach Sparkasse Landshut;
Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet
Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet Zu unterscheiden Vorläufig gesicherte Ü-Gebiete Festgesetzte Ü-Gebiete Faktische Ü-Gebiete Überschwemmungsgebiet Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder
Wasserwirtschaftsamt München
Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt München Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Isar (Gewässer 1. Ordnung), Fluss-km 140,95 155,1 Stadt München ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Anlass,
E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T
ANLAGE 1 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Großen Regen, Gewässer II, von der Mündung in den Schwarzen Regen (Fluss-km 0,000) bis 150 m oberstrom der Brücke Fürhaupten (Fluss-km 3,500) Stadt Zwiesel,
Verordnung. Allgemeines, Zweck
Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm auf dem Gebiet der Gemeinden Gräfelfing und Planegg von Flusskilometer 19,1 bis Flusskilometer 23,5 Vom 1. September 2012
Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen
Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Bärbel Wallrabenstein, Landratsamt Enzkreis, Umweltamt 1 Gliederung Ausgangssituation, Rechtslage
Überschwemmungsgebiet Klosterbach
1. Ausfertigung Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Sulingen - Überschwemmungsgebiet Klosterbach - Überarbeitung in Siedlungsbereichen - Aufgestellt:
AMTSBLATT des Landkreises Landshut
AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 11 Donnerstag, 23. März 2017 Seite: 76 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Umweltausschusses am 29.03.2017... 77 Bekanntmachung
Verordnung. in der Fassung vom in Kraft seit Neu-Ulm, Gerlenhofen Freudenegg, Ay a. d. Iller, Senden, Wullenstetten
Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm über das Überschwemmungsgebiet der Iller im Bereich des Landkreises Neu-Ulm von Flusskilometer 2,6 bis Flusskilometer 35,15 in der Fassung vom 07.04.2017 in Kraft seit
Verordnung. Allgemeines, Zweck. Umfang des Überschwemmungsgebietes, Kennzeichnung der Hochwasserlinie
Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar auf dem Gebiet der Stadt Garching und den Gemeinden Ismaning und Unterföhring von Flusskilometer 129,4 bis Flusskilometer
Amtsblatt des Landkreises Bamberg
Landratsamt Bamberg Amtsblatt des Landkreises Bamberg Herausgeber: Landratsamt Bamberg Nr. 3 / 2018 vom 28. März 2018 Ludwigstraße 23 Telefon: 0951 85-0 E-Mail: [email protected] Postfach, 96045
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 19/20 Tirschenreuth, den 14.05.2018 74. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg B1-4521-MIL-19850/2016 Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Sulzbach/Leidersbach; Gewässer III; Markt Sulzbach, Gemeinde
Gew I, Isar, Fluss-km 244,200 bis Fluss-km 263,315. Antrag. auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes. im Bereich der
Recyclingpapier aus 100% Altpapier Wasserwirtschaftsamt Weilheim Gew I, Isar, Fluss-km 244,200 bis Fluss-km 263,315 Antrag auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes im Bereich der Gemeinden Krün und
131 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Freitag, 27. Oktober 2017 Nr. 35 I n h a l t Jugendhilfeausschusssitzung Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
E N T W U R F. Verordnung über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet Peene des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ÜSG Peene-VO)
Verordnung über die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Risikogebiet Peene des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ÜSG Peene-VO) Aufgrund des 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom
1.Anlass, Zuständigkeit
1.Anlass, Zuständigkeit Für Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet Nürnberg ist als Fachbehörde SÖR/1-B/3, als Genehmigungsbehörde der Fachbereich Technischer Umweltschutz des Umweltamtes der Stadt Nürnberg
KAUFBEURER STADTRECHT
KAUFBEURER STADTRECHT 6 8 0 VERORDNUNG DER STADT KAUFBEUREN ÜBER DAS ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET AN DER WERTACH AUF DEM GEBIET DER STADT KAUFBEUREN VON FLUSSKILOMETER 65,200 BIS FLUSSKILOMETER 78,200 VOM 01.
Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung
Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke
ÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371. Stadtrecht
ÜberschwemmungsgebietsVO Isar 371 Landeshauptstadt München Stadtrecht Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt
Überschwemmungsgebiet des Emmerbaches
Hiltrup ± 1:50.000 Überschwemmungsgebiet des Emmerbaches Emmerbach HQ100 Ascheberg Stand: 02.06.2006 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Emmerbaches vom Beginn
Erläuterung. zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes. Fränkische Rezat, Gew. II.Ordnung von Fl-km 59,400 bis 68,200. Markt Flachslanden,
Wasserwirtschaftsamt Anlage: 1 Erläuterung zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes Gewässer: Fränkische Rezat, Gew. II.Ordnung von Fl-km 59,400 bis 68,200 Gemeinden: Markt Lehrberg, Markt Flachslanden,
Überschwemmungsgebiete Hochwasservorhersage. an der oberen Kyll. Bürgerversammlung HW-Partnerschaft Kyll Jünkerath, 14.
Überschwemmungsgebiete Hochwasservorhersage Hochwasserfrühwarnung an der oberen Kyll Bürgerversammlung HW-Partnerschaft Kyll Jünkerath, 14. Januar 2014 Überschwemmungsgebiete Stadtkyll Überschwemmungsgebiete
Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth
B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 5/6 Tirschenreuth, den 04.02.2019 75. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite
Bauvorhaben Erweiterung Landschulheim Steinmühle
Ausgleich des Retentionsraumverlustes Bauvorhaben Erweiterung Landschulheim Steinmühle Ausgleich des Retentionsraumverlustes und naturschutzrechtlicher Ausgleich Anlegen einer Geländesenke mit Stillwasserbiotop,
AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn
AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 7 02.03.2011 Seite 16 I n h a l t - Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ermittelten Überschwemmungsgebiets Inn
Retentionskataster. Flussgebiet Schelde
Retentionskataster Flussgebiet Schelde Flussgebiets-Kennzahl: 258456 Bearbeitungsabschnitt: km + bis km 9+356 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Schelde FKZ 258456 Seite - 2-1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Erläuterung. zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes. Fluß-km 0,100 bis 17,560 Laimbach, Gewässer II. Ordnung, Fluß-km 0,000 bis 0,660
Wasserwirtschaftsamt Anlage: 1 Erläuterung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Gewässer: Ehebach, Gewässer II. Ordnung, Fluß-km 0,100 bis 17,560 Laimbach, Gewässer II. Ordnung, Fluß-km 0,000 bis
Retentionskataster. Flussgebiet Orb mit Haselbach
Retentionskataster Flussgebiet Orb mit Haselbach Flussgebiets-Kennzahl: 247852 / 2478524 Bearbeitungsabschnitt Orb: km + bis km 8+214 Bearbeitungsabschnitt Haselbach: km + bis km 1+83 Retentionskataster
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mertingen am Samstag,
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Mertingen am Samstag, 30.01.2016 Nr. 1 Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG); Rechtssetzungsverfahren zur Festsetzung
Gemeinde Gauting Bebauungsplan Nr. 132 A, Am Hauptplatz. Hydrotechnische Berechnung der Würm
Erläuterungsbericht Auftraggeber: Gemeinde Gauting Bahnhofstraße 7 82131 Gauting Juli 2012 OBERMEYER Planen + Beraten GmbH An der Kleinen Donau 2 89231 Neu-Ulm Tel.: 07 31 / 974 97-0 Fax: 07 31 / 974 97-30
Ordnungsbehördliche Verordnung
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Goorbaches, der Hornebecke und des Reinermannsbaches vom Beginn der Ausuferung bis zur Landesgrenze - Überschwemmungsgebietsverordnung
Ordnungsbehördliche Verordnung
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Bocholter Aa vom Stau Velen bis zur Landesgrenze Nordrhein Westfalens zu den Niederlanden - Überschwemmungsgebietsverordnung
V e r o r d n u n g. zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes an der Saar (Gewässer I. Ordnung)
V e r o r d n u n g zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes an der Saar (Gewässer I. Ordnung) für das Gebiet der Verbandsgemeinden Konz und Saarburg Landkreis Trier-Saarburg Aufgrund des 32 des Gesetzes
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIET ERFT Erläuterungsbericht Düsseldorf, Januar 2015 - I - Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht Seite 1 Veranlassung und Aufgabenstellung 1 2 Einzugsgebiet
4. Auswertung und Ergebnisse 4.1 Lastfall HQ 100 Rodach 4.2 Lastfall HQ 100 Krebsbach 4.3 Ermittlung des bordvollen Abflusses der Rodach
Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis: 1. Problematik 2. Örtliche Verhältnisse 3. Vorgehensweise 4. Auswertung und Ergebnisse 4.1 Lastfall HQ 100 Rodach 4.2 Lastfall HQ 100 Krebsbach 4.3 Ermittlung des bordvollen
Überschwemmungsgebiet des Wieninger Baches
± 1:25.000 Überschwemmungsgebiet des Wieninger Baches Wieninger Bach HQ100 Stand: 12.06.2006 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Wieningerbaches von o- berhalb
Technischer Erläuterungsbericht für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Rapphofsmühlenbach, Schölsbach und Alten Schölsbach
1 Bezirksregierung Münster Münster, den 22.10.2013 Dezernat 54 Technischer Erläuterungsbericht für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Rapphofsmühlenbach, Schölsbach und Alten Schölsbach 1.
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
risikohochwasser Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten Wie entstehen sie und was zeigen sie? Informationsveranstaltung für den Planungsraum Donau von Naab bis Isar 21.05.2014 Marc Daniel
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Berlin auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Berlin auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes Bürger-Informationstermin zur vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten am 12.6.2013 Ablauf: Grundlagen
Präsentation Bauen und Wassergefahren
Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 4 Gefahrenkarten und regionale Grundlagen Stand November 2013 4. Gefahrenkarten Folie 1 Wissen über Wassergefahren Überflutung durch Hochwasser Gefahrenzonen?
Retentionskataster. Flussgebiet Bieber
Retentionskataster Flussgebiet Bieber (Main-Kinzig-Kreis) Flussgebiets-Kennzahl: 247854 Bearbeitungsabschnitt: km + bis km 13+86 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Bieber FKZ 247854 Seite - 2-1 Beschreibung
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf Überschwemmungsgebiet Itter HQ 100 Erläuterungsbericht September 2012 Projektleiter: Volker Gursch Projekt Nr.: 2274 Ingenieurbüro Reinhard Beck GmbH & Co. KG Kocherstraße 27
Präsentation vom Sitzung des XVIII. Beirats Burglesum
Präsentation vom 17.02.2015 im Rahmen der 45. Sitzung des XVIII. Beirats Burglesum im Saal des Schulzentrums an der Bördestraße in Bremen Auftraggeber: Auftragnehmer: STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE
Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung
Hochwasser am Rhein 1993 Hochwasserrisikomanagement in der Bauleitplanung Ralf Schernikau Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Hochwasser im Elbeeinzugsgebiet
Retentionskataster. Flussgebiet Eichelbach
Retentionskataster Flussgebiet Eichelbach Flussgebiets-Kennzahl: 24812 Bearbeitungsabschnitt: km 0+000 bis km 3+935 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Eichelbach FKZ 24812 Seite - 2-1. Beschreibung
Hochwasserabfluss Hydraulische Berechnung HQ100
Unterlage 10.4.1 Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach St 2040 Amberg-Nabburg-Neunburg v.w. Beseitigung des Bahnübergangs in Nabburg Hochwasserabfluss Hydraulische Berechnung HQ100 Endzustand Stand: 16. Dezember
Verzeichnis der Unterlagen
Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Gewässer 2. Ordnung, Fluss-km,0 0, Gemeinde Gößweinstein, tal Landkreis Forchheim 1 Verzeichnis der Unterlagen Unterlage 1 Verzeichnis der Unterlagen
Retentionskataster. Flussgebiet Jossa
Retentionskataster Flussgebiet Jossa Flussgebiets-Kennzahl: 24484 Bearbeitungsabschnitt: km + bis km 28+61 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Jossa FKZ 24484 Seite - 2-1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
AMTSBLATT des Landkreises Landshut
AMTSBLATT des Landkreises Landshut Nr.: 8 Donnerstag, 9. März 2017 Seite: 58 Inhaltsverzeichnis: Mitteilungen des Landratsamtes:... Seite Sitzung des Kreisausschusses am 13.03.2017... 59 Sitzung des Ausschusses
Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze 3.47 Münster und Düsseldorf - Überschwemmungsgebietsverordnung Lippe -
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze vom 26.03.2004 Aufgrund - 32 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
Retentionskataster. Flußgebiet Walluf
Retentionskataster Flußgebiet Walluf Flußgebiets-Kennzahl: 2514 Bearbeitungsabschnitt Walluf: km +55 bis km 13+885 Bearbeitungsabschnitt Warmer Bach: km +96 bis km +944 Bearbeitungsabschnitt Alauterbach:
Hochwasser Analyse des Hochwassers am Kamp/NÖ im August Inhalt. Wie wird Hochwasser definiert? Hochwasserganglinie.
Inhalt Hochwasser 2002 Analyse des Hochwassers am Kamp/NÖ im August 2002 Einführung in die verwendete Terminologie Chronologie der Ereignisse am Kamp 2002 Anthropogene Eingriffe in den natürlichen Flusslauf
Ordnungsbehördliche Verordnung
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ems von der Regierungsbezirksgrenze Münster und Detmold bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - Überschwemmungsgebietsverordnung
Überschwemmungsgebiet Rhein
Überschwemmungsgebiet Rhein Grundlagen und Umsetzung ORBR in Kerstin Menn ORR Udo Hasselberg 16. September 2008 www.brd.nrw.de Der Rhein im Regierungsbezirk Düsseldorf Rhein-km von ca. 710,0 bis 860,0
Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes. am Gewässer III. Ordnung. Saulheimer Bach (Mühlbach)
Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes am Gewässer III. Ordnung Saulheimer Bach (Mühlbach) für das Gebiet der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen Aufgrund des 76 des Gesetzes
Retentionskataster. Flussgebiet Lempe
Retentionskataster Flussgebiet Lempe Flussgebiets-Kennzahl: 4484 Bearbeitungsabschnitt: km 1+720 bis km 11+070 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Lempe FKZ 4484 Seite - 2-1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Hochwasserrisikomanagement (HWRM) Überschwemmungsgebiete (ÜSG) und. Deilbach / Hardenberger Bach. Bezirksregierung Düsseldorf.
ÜSG / HWRM Überschwemmungsgebiete (ÜSG) und Hochwasserrisikomanagement (HWRM) - Deilbach / Hardenberger Bach Matthias Ufer Bezirksregierung Düsseldorf www.brd.nrw.de 1 ÜSG Deilbach / Hardenberger Bach
Überschwemmungsflächen des Simmerbachs in Gemünden. Dr.-Ing. Stefan Wallisch
Überschwemmungsflächen des Simmerbachs in Gemünden Dr.-Ing. Stefan Wallisch Folie 1 Gliederung Übersicht Ausbau des Simmerbachs Überschwemmungsflächen nach TIMIS Ergänzende Datenerhebung Auswertung von
Ermittlung der natürlichen Überschwemmungsgrenzen für ein HQ 100 für den Oberlauf der Este bis zur Wehranlage in Buxtehude
Ermittlung der natürlichen Überschwemmungsgrenzen für ein HQ - - Este Aufgestellt am 04.12.2007 durch STADT-LAND-FLUSS INGENIEURDIENSTE GmbH Auf dem Hollen 12 30165 Hannover Projekt Ermittlung der natürlichen
HWS Passau, Gottfried-Schäffer-Straße Informationsveranstaltung
HWS Passau, Gottfried-Schäffer-Straße Informationsveranstaltung 23.11.2016 Wolf-Dieter Rogowsky WWA Vorgesehener Ablauf Rechtliche und fachliche Grundlagen Vorstellung der Variantenuntersuchung Zuständigkeiten
Auswirkungen von Verlandungen in der Oker
Auswirkungen von Verlandungen in der Oker - Hydraulische Berechnungen - Bearbeitet: Braunschweig, den 05.10.2011 Prof. Dr.-Ing. W. Hartung + Partner Ingenieurgesellschaft mbh... (Dr.-Ing- S. Lange) Inhaltsverzeichnis
1 Wasserwirtschaftsamt
1 Wasserwirtschaftsamt Unterlage 2 Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Itz, Gewässer 1. Ordnung, auf dem Gebiet der Stadt Rödental und in den Gemeinden Ahorn, Dörfles-Esbach, Untersiemau,
Retentionskataster. Flussgebiet Seulbach
Retentionskataster Flussgebiet Seulbach Flussgebiets-Kennzahl: 24886 Bearbeitungsabschnitt: km 0+000 bis km 3+120 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Seulbach FKZ 24886 Seite - 2-1 Beschreibung des
Retentionskataster. Flussgebiet Äschersbach
Retentionskataster Flussgebiet Äschersbach Flussgebiets-Kennzahl: 24842 Bearbeitungsabschnitt: km 0+000 bis km 9+770 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Äschersbach FKZ 24842 Seite - 2-1 Beschreibung
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der
2. Errichten von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
Stadt Fürstenfeldbruck SG 42/Wasserrecht Sachbearbeiterin: Frau Rieger Hauptstr. 31 82256 Fürstenfeldbruck Tel: 08141/28 1-4216 Mail: [email protected] Vollzug der Wassergesetze; hier:
Retentionskataster. Flussgebiet Perf
Retentionskataster Flussgebiet Perf Flussgebiets-Kennzahl: 25814 Bearbeitungsabschnitt: km +535 bis km 18+923 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Perf FKZ 25814 Seite - 2-1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Lesefassung. Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. (Keine amtliche Fassung) Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 21. März 2005 Lesefassung Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (Keine amtliche Fassung) Der Bundestag hat das folgende
Ökologisch aber sicher Folgen für den Hochwasserschutz
Ökologisch aber sicher Folgen für den Hochwasserschutz 4. Tag der Panke Rathaus Pankow, Berlin 24. November 2009 Dr. H. Sieker, Dr. C. Peters, S. Bandermann Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbh Hochwasser
Hochwasserdialog Phase II Informationsveranstaltung
Hochwasserdialog Phase II Informationsveranstaltung Schutzmaßnahmen und Standortoptionen nördlich und südlich der Donau 6. April 2016 Hochwassergefahr: Beispiel Hochwasser 2013 N In den roten Flussabschnitten
Hochwasser sind natürliche Ereignisse!
Gesetzliche Grundlagen zum vorbeugenden Hochwasserschutz Dr. Jörg Rechenberg Bonn, 12.10.2005 Hochwasser sind natürliche Ereignisse! Die Auswirkungen sind durch vielfältige anthropogene Eingriffe verschlimmert:
NEUE GRENZEN ÜSG TARPENBEK
NEUE GRENZEN ÜSG TARPENBEK Olaf Müller, Gabriele Gönnert und Peter Fröhle (TUHH) 23. November 2016 Untersuchungsumfang Die Überprüfung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes (ÜSG) umfasst die
Fachliche Vorgehensweise
ANLAGE 2 Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Großen Regen, Gewässer II, von der Mündung in den Schwarzen Regen (Fluss-km 0,000) bis 150 m oberstrom der Brücke Fürhaupten (Fluss-km 3,500) Stadt Zwiesel,
6.13 Betrachtungsgebiet 13 Langebrück, Schönborn
Plan Hochwasservorsorge Dresden 6.13 Betrachtungsgebiet 13 Langebrück, Schönborn Abbildung 6.13-01: Betrachtungsgebiet 13 Langebrück, Schönborn Luftbild: Städtisches Vermessungsamt Dresden, 2007 6.13.1
Retentionskataster. Flussgebiet Elbe
Retentionskataster Flussgebiet Elbe Flussgebiets-Kennzahl: 4286 Bearbeitungsabschnitt: km + bis km 28+84 Retentionskataster Niederschlagsgebiet Elbe FKZ 4286 Seite - 2-1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
