WSW Überbauung Grossfeld/ Nüeltsche Wohlenschwil Massnahmenvorschläge für den Objektschutz gegen Oberflächenwasser

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1 Husistein & Partner AG Büro für Architektur und Planung Schachenallee 29, 5000 Aarau Aarau, 19. Oktober 2015 / an WSW Überbauung Grossfeld/ Nüeltsche Wohlenschwil Massnahmenvorschläge für den Objektschutz gegen Oberflächenwasser Sehr geehrte Damen und Herren In Wohlenschwil wird derzeit der Gestaltungsplan für die Überbauung WSW Grossfeld/ Nüeltsche erarbeitet. Auf den Parzellen 188, 189, 190, 214, 215 und 886 soll eine Überbauung aus mehreren MFH mit zwei Einstellhallen entstehen. Laut der Gefahrenkarte Hochwasser Unteres Reusstal 1 sind die zu überbauenden Parzellen durch Oberflächenwasser betroffen, welches aus nordwestlicher Richtung kommend den Hang hinabfliesst (grünschraffierte Fläche, vgl. Abb. 1). Eine Gefährdung durch den Laubisbach kann hingegen ausgeschlossen werden. Im Kanton AG müssen Neubauten bis einschliesslich zu einem hundertjährlichen Ereignis sicher gegen Hochwasser und Oberflächenwasser konstruiert werden. Neubauten und damit verbundene Objektschutzmassnahmen dürfen sich nicht nachteilig auf die Nachbargefährdung auswirken. Im Rahmen des Gestaltungsplans sollen Lösungsvorschläge auf Stufe Konzept erarbeitet werden, mit denen der geforderte Hochwasserschutz erreicht werden kann. Für Ihren Auftrag, das Objektschutzkonzept zu erarbeiten, bedanken wir uns. Als Schutzziel wird das hundertjährliche Ereignis gewählt. 1 Niederer + Pozzi Umwelt AG, Basler & Hofmann, Scheidegger + Partner AG ( Dez. 2010) Hunziker, Zarn & Partner AG. Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau. Schachenallee Aarau Tel. +41 (0) Fax +41 (0) info@hzp.ch. Internet

2 -2- Projektierte Gebäude Grundlage für unsere Abklärungen stellt der Planstand vom dar. Es sind diverse Mehrfamilienhäuser mit zwei voneinander unabhängigen Einstellhallen geplant. Mägenwilerweg Laubisbachstrasse Perimeter Neubau Oberflächenabfluss Grossfeldstrasse Laubisbach Abb. 1: Ausschnitt aus der Gefahrenkarte mit Lage der zu überbauenden Parzellen Detaillierte Abklärung der Gefährdung Anhand des Geländemodells und weiterer Grundlagen (Bodeneignungskarte, AV-Daten) wurden durch uns die Teileinzugsgebiete abgegrenzt und die Abflussreaktion des Bodens beurteilt. Mittels vereinfachter Niederschlag-Abfluss-Berechnungen wurden anschliessend die zu erwartenden Oberflächenabflüsse bei einem hundertjährlichen Niederschlagsereignis ermittelt. Der nordwestlich der Überbauung liegende Hang lässt sich in drei Teileinzugsgebiete unterteilen (vgl. Abb. 2): A Südwestlich der Grossfeldstrasse entwässert ein Teileinzugsgebiet von m² Fläche in die Grossfeldstrasse. Die Strasse liegt gegenüber dem angrenzenden Terrain in einem Geländeeinschnitt. Im Teileinzugsgebiet A fallen 800 bis l/s Wasser an. B C Nordöstlich der Grossfeldstrasse entwässert das Teileinzugsgebiet B eine Fläche von m². In diesem Teileinzugsgebiet fallen rund 400 l/s an. Das Teileinzugsgebiet C entwässert eine Fläche von m² in Richtung der Dorfstrasse. In dieser Fläche fallen rund 200 l/s Wasser an.

3 -3- Im Ist-Zustand ergeben sich auf der Grossfeldstrasse (beim Eintritt ins Siedlungsgebiet) Fliesstiefen von 15 bis 20 cm und Fliessgeschwindigkeiten von rund 1 m/s. In der Fläche (B+C) betragen die Fliesstiefen wenige Zentimeter. Abb. 2: Einzugsgebiete und zu erwartende Oberflächenabflüsse

4 -4- Schutzkonzept Zum Schutz der Überbauung ist vorgesehen, das Wasser auf oder neben der Überbauung, in Richtung der heutigen Fliesswege, abzuleiten. Folgende Massnahmen sind hierfür vorgesehen (vgl. Abb. 3): (i) Das aus dem Teileinzugsgebiet B anfallende Wasser (400 l/s) wird über den Mägenwilerweg nach Süden zur Grossfeldstrasse geleitet. Auf dem Mägenwilerweg stellt sich eine Fliesstiefe von rund 10 cm ein. Ein Freibord von 10 cm erachten wir als ausreichend, woraus sich eine Schutzhöhe von 20 cm über dem Wegniveau ergibt. Entlang der Parzellengrenze sollte deshalb im Bereich (i) mit einem 20 cm hohen Element (Stellriemen, Erdwall) oder durch eine entsprechende Terraingestaltung diese gefahrlose Wassserableitung sichergestellt werden. Alternativ können auch die Hausfassaden zur Ableitung genutzt werden, sofern die Gebäudeöffnungen ausreichend hoch angeordnet werden. (ii) Auf der Grossfeldstrasse ergeben sich Fliesstiefen von 15 bis 20 cm. Das Wasser soll am Eindringen ins Areal (dort befindet sich die Tiefgaragenzufahrt) gehindert werden. Zuzüglich einem Freibord von 10 cm resultiert hier eine Schutzhöhe von 30 cm gegenüber der Fahrbahnkote der Grossfeldstrasse. Die Höhenlage der Gebäudeöffnungen sowie die Terraingestaltung sind entsprechend auszulegen. Insbesondere im Bereich der südlichen Tiefgaragenzufahrt muss eine Schwelle von 30 cm gegenüber dem Niveau der Grossfeldstrasse sichergestellt werden. (iii) Das aus dem Teileinzugsgebiet C anfallende Wasser (200 l/s) wird über den Mägenwilerweg gefasst und mittels zweier Abflusskorridore (iv) durch die Parzelle geleitet. Auf dem Mägenwilerweg ergibt sich eine Fliesstiefe von 10 cm. Zuzüglich einem Freibord von 10 cm beträgt die Schutzhöhe 20 cm. Entlang der Parzellengrenze sollte im Bereich (iii) mit einem 20 cm hohen Element (Stellriemen, Erdwall) oder durch eine entsprechende Terraingestaltung diese Wasserableitung erfolgen. Alternativ können auch die Hausfassaden zur Ableitung genutzt werden, sofern die Gebäudeöffnungen ausreichend hoch angeordnet werden. (iv) Die Abflusskorridore (d.h. abgesenkte Weg-/Platzbereiche) auf der Parzelle sollten eine Breite von 3 m aufweisen. Es stellt sich dann dort eine Fliesstiefe von weniger als 10 cm ein. Zuzüglich einem Freibord von 10 cm beträgt die gegenüber den Abflusskorridoren auf der Parzelle einzuhaltende Schutzhöhe 20 cm. Die entlang der Abflusskorridore vorhandenen Gebäudeöffnungen sollten also 20 cm über dem Niveau der Abflusskorridore liegen. (v) Die Einhaltung der unter (iv) definierten Schutzhöhe ist insbesondere auch bei der Einstellhallenzufahrt sicherzustellen. (vi) Am nördlichen Parzellenrand, entlang der Laubisbach-/ Dorfstrasse ist nur wenig Abfluss (< 100 l/s) zu erwarten. Es ist maximal mit einer Fliesstiefe von wenigen Zentimetern (< 5 cm) zu rechnen. Dieser Abfluss kann entweder nördlich der Parzellen auf der Strasse abgeleitet werden (Schutzhöhe 15 cm gegenüber Strassenniveau, nicht dargestellt) oder der auf die Parzelle eindringende Abflussanteil wird mit Abflusskorridoren mit rund 3 m Breite und 15 cm Tiefe über die Parzelle in östlicher Richtung abgeleitet. Mit den vorgesehenen Massnahmen können die Gebäude sowie die Einstellhallen bis einschliesslich zu einem HQ100 gesichert werden. Das Schutzkonzept ist im Rahmen des späteren Bauprojekts zu überprüfen, zu detaillieren und gegebenenfalls der aktuellen Planung gegebenenfalls anzupassen. Das vorliegende Dokument stellt noch kein abschliessendes Objektschutzgutachten dar.

5 -5- Abb. 3: Umgebungsplan mit Fliessrichtungen und den Schutzelementen

6 -6- Nachbargefährdung Durch den Neubau und die Objektschutzmassnahmen werden weder die Überflutungsflächen, noch die Fliesswege wesentlich verändert. Das Oberflächenwasser wird in der Hauptrichtung der heutigen Fliesswege geleitet. Der Neubau und die neue Umgebungsgestaltung führen somit aus Sicht der heutigen Planung zu keiner relevanten Veränderung der Nachbargefährdung. Wir hoffen, dass die Fragen zur Hochwassersicherheit mit diesen Angaben beantwortet sind und stehen für ergänzende Auskünfte gerne zur Verfügung. Wir empfehlen, das Konzept rechtzeitig mit der AGV abzustimmen. Mit freundlichen Grüssen Hunziker, Zarn & Partner AG Ingenieurbüro für Fluss- und Wasserbau Dr. Andreas Niedermayr

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