ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN
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- Hansi Böhm
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1 Stand vom 22. August 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN Zweck Die Arbeitsgruppe Umsetzung Gefahrenkarte im Baubewilligungsbereich (AUGIB von AWEL und GVZ bearbeitet einzelne Themen und erstellt dazu Arbeitshilfen. Diese zeigen einfache Lösungen und konkrete Beispiele. Sie sollen auf die häufigsten Fälle anwendbar sein ohne Spezialfälle abzudecken. Mit der Zeit entsteht im Internet eine modular aufgebaute Sammlung von einzelnen Arbeitshilfen, welche den Leitfaden Objektschutznachweis ergänzen. Zielgruppen Die Arbeitshilfen sollen die Arbeit von allen Personen erleichtern, die am Baubewilligungsprozess in hochwassergefährdeten Gebieten beteiligt sind. Also Mitarbeitende, die Gebäude in Gefahrenbereichen planen oder die entsprechende Massnamenplanung prüfen.
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3 ARBEITSHILFEN Inhaltsverzeichnis 1 Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich: Hochwasser/Oberflächenabfluss 2 Zuständigkeit im baurechtlichen Verfahren 3 Bewilligung von Bauvorhaben in Gebieten ohne Gefahrenkarte, Aquaprotect 4 Anbau 5 Freibord bei Bächen Mobile Hochwasserschutzsysteme bei Neuund Umbauten: Begriffe, Notfallplan Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Oberflächenwasser Merkblatt Bauen im Hochwassergefahrenbereich
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5 1 ARBEITSHILFE 1 Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer Hochwasser/Oberflächenabfluss Stand 2010 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer Hochwasser/ Oberflächenabfluss Download unter: Rubrik Gefahrenkarte Version Kanton Zürich 2010 GVZ_Objektschutz_Hochwasser.indd :09 1 1
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7 2 ARBEITSHILFE 2 Zuständigkeit im baurechtlichen Verfahren Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Kommunale Behörde Baugesuche sind immer beim Gemeindebauamt zur Bewilligung einzureichen (zum baurechtlichen Verfahren siehe Leitfaden zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser (Seite 8 Der Gesuchsteller muss den Nachweis erbringen, dass der Hochwasserschutz im Gefahrenbereich gewährleistet ist. AWEL Für Bauvorhaben in Grundstücken die vollständig oder teilweise in Bereichen mittlerer und erheblicher Gefährdung (blau und rot liegen, werden die Objektschutzmassnahmen über das gesamte Grundstück vom AWEL genehmigt. Gebäudeversicherung Für Objektschutzmassnahmen in den übrigen Bereichen ist die kommunale Bewilligungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Gebäudeversicherung zuständig. Abgrenzung "#$%&'(&#*%+"%$,-+.(%$,/01%$*%2.3$%&"%$%453 gelber blauer roter Gefahrenbereich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
8 2 Nach wasserbaulicher Massnahme Wenn die Gefährdung nach erfolgter wasserbaulicher Massnahme geringer geworden ist, sind Bauvorhaben in Grundstücken mit Bereichen mittlerer oder erheblicher Gefährdung (blau oder rot trotzdem vom AWEL zu genehmigen, bis die Gefahrenkarte angepasst und vom Regierungsrat erlassen ist. Nachweislich ohne Gefährdung Wenn ein Bauobjekt in einem Grundstück mit Bereichen mittlerer Gefährdung nicht gefährdet ist (Nachweis durch Gesuchsteller, wird dieses ohne weitere Objektschutzmassnahmen vom AWEL genehmigt. 2 2
9 3 ARBEITSHILFE 3 Bewilligung von Bauvorhaben in Gebieten ohne Gefahrenkarte, Aquaprotect Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Grundstücke mit bekannter Gefährdung Wie soll man vorgehen in folgendem Fall? Es liegt ein Baugesuch vor auf einem Grundstück, das erfahrungsgemäss hin und wieder überschwemmt wird. Es gibt also Hinweise auf eine potenzielle Gefährdung, doch eine Gefahrenkarte fehlt. Oder Aquaprotect gibt Hinweise auf eine potenzielle Gefährdung (siehe unten. Überschwemmungsgefahr Die Gemeinde oder das AWEL weist den Gesuchsteller darauf hin, dass eine Überschwemmungsgefahr besteht und abgeklärt werden muss. Punktuelle Gefahrenabklärung Hochwasser Der Gesuchsteller beauftragt einen erfahrenen Ingenieuren, der bereits Gefahrenkarten erstellt oder Objektschutzmassnahmen geplant hat. Der Ingenieur schätzt dann mit dem folgenden Leitfaden die Gefährdung punktuell ab. Das Hauptziel der punktuellen Gefahrenabklärung ist die provisorische Einstufung des Gefahrengrades für einen örtlich begrenzten Standort durch einen Fachmann. Wegleitung punktuelle Gefahrenabklärung Kanton Zürich Hochwasser Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Hochwasser, Kanton Zürich Download unter: Rubrik Gefahrenkarte Version Kanton Zürich
10 3 Aquaprotect Bei Baugesuchen in Gemeinden ohne Gefahrenkarte ist es möglich, mit Aquaprotect die Hochwassergefährdung abzuschätzen. Im Gis-Browser ( Thema Naturgefahrenkartierung gibt es in der Legende für «graue Gemeinden» (ohne festgesetzte Gefahrenkarte einen Link auf Aquaprotect, um damit eine Abschätzung der möglichen Hochwassergefährdung zu machen. Einen direkten Zugang erhalten Sie auch über die Rubrik Umweltzustand des Bundesamtes für Umwelt BAFU ( Ein paar Informationen zu Aquaprotect: Karte mit statistisch berechneten Überflutungsgebieten. Kann Hinweis geben für eine Hochwassergefährdung, doch grundstückgenau hilft nur die Gefahrenkarte oder eine punktuelle Gefahrenabklärung. Macht ausschliesslich Aussagen für Gewässer mit einem Einzugsgebiet grösser als 30 Quadratkilometern. Unterhalb des Massstabes 1:50000 sind die Überflutungsgebiete nur noch als Schraffen dargestellt. Damit soll vermieden werden, dass aus ungeeignet genauer Darstellung Fehlinterpretationen für betroffene bzw. nicht betroffene Gebiete erfolgen. Bei stark ausgeprägter Topografie ist die Qualität bzw. Übereinstimmung von Aquaprotect mit einer Gefahrenkarte besser als in flachen Gebieten. Aus der Tatsache, dass ein bestimmtes Gebiet nicht ausgewiesen ist, kann nicht geschlossen werden, dass hier keine Hochwassergefahr besteht. 2 2
11 4 ARBEITSHILFE 4 Anbau Was ist bei einem Anbau oder einem unmittelbar benachbarten Neubau zu beachten? Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Grundsatz Neubauten sind so zu erstellen und zu schützen, dass kein zusätzliches Schadenpotenzial und keine zusätzliche Gefährdung bestehender Substanz entstehen. Fall 1 Alt- und Neubau werden komplett getrennt gebaut. Der Neubau wird erhöht angeordnet und so geschützt. -> Der Altbau kann evtl. belassen werden (Besitzstandsgarantie, Verhältnismässigkeit, Nutzen Kosten Fall 2 Wasserspiegel Fliessrichtung Ansicht Grundriss Schnitt Ansicht Grundriss Schnitt Legende Altbau Neubau Alt- und Neubau werden mit einer verbindenden Öffnung gebaut. Der Neubau wird erhöht angeordnet und so geschützt. -> Der Altbau kann evtl. belassen werden (Besitzstandsgarantie, Verhältnismässigkeit, Nutzen Kosten Fall 3 Ansicht Grundriss Schnitt 1 1 Alt- und Neubau werden mit einer verbindenden Öffnung gebaut. Der Neubau wird nicht erhöht, jedoch mit äusserlichen Massnahmen abgeschirmt. Durch die ungeschützte Öffnung zwischen Alt- und Neubau kann Wasser via Altbau in den Neubau dringen -> Der Altbau ist ebenfalls zu schützen oder muss vom Neubau getrennt werden (Verhältnismässigkeit, Nutzen Kosten
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13 5 ARBEITSHILFE 5 Freibord bei Bächen Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Ermittlung der Höhe des Freibords Definition: Das Freibord bezeichnet in der Wasserwirtschaft den Abstand zwischen einem Wasserspiegel und einer höher liegenden Kante eines Bauwerkes, meistens die Oberkante eines Dammes oder Ufers. GEFÄHRDUNGSBILD v f m v f h stau hf Gebäude wasserdicht DYNAMISCHE ÜBERSCHWEMMUNG Die Höhe des Freibords wird Anhand der Stauhöhe h stau ermittelt. Die Stauhöhe ergibt sich durch das Aufspritzen des fliessenden Wassers vor der umflossenen Baute. Die Stauhöhe h stau wird definiert durch die Fliessgeschwindigkeit v f h stau = (v f 2 / (2 g wobei g = 9,8 m/s 2 (Erdbeschleunigung Rechenbeispiel mit einer Fliessgeschwindigkeit v f = 3 m/s h stau = (3 m/s 2 / (2 9.8 m/s 2 = 0,46 m. Gerundet ergibt dies ein Freibord von ca. 0,5 m. Richtwerte für Fliessgeschwindigkeiten gemäss Wegleitung VKF Flaches Gelände (bis 2% 0 2 m/s ca cm Steiles Gelände (5% 160% Überschwemmhöhe h f mehr als 0,5 m Kanalisierte Bereiche wie Strassenzüge Quelle: Wegleitung «Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren». v f h stau 3 5 m/s ca cm 1 2
14 5 Weiterführende Informationen Allenfalls sind weitere Faktoren wie Auflandung und Sohlenerosion zu berücksichtigen. Siehe dazu auch Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren ab S. 42. Bei Gebäuden im blauen Bereich ist ein Spezialist beizuziehen. Richtlinie Gewässerabstand, Ausgabe 2009, Baudirektion Kanton Zürich. Download unter: Leitfaden Objektschutznachweis (Arbeitshilfe 1. Die Kommission für Hochwasserschutz Schweiz (KOHS erarbeitet ein Dokument, welches nach seiner Fertigstellung hier einfliessen wird. 2 2
15 6 ARBEITSHILFE 6 Mobile Hochwasserschutzsysteme bei Neu- und Umbauten: Begriffe, Notfallplan Ausgangslage Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Permanenter Objektschutz ist nötig bis zum 100-jährlichen Hochwasser. Auch für seltenere Ereignisse (HQ100 bis HQ300 sollten möglichst viele Objektschutzmassnahmen permanent sein, wobei Zugänge und Einfahrten mit mobilen Massnahmen geschützt werden können. "#$%&'(# *+,-&&.&-/,01 2+3'&# 4+$"5-((#1($"67(8(#2# 9:/561,; <+15-1/7#' Vorwarnzeit 1 2 Die Vorwarnzeit muss ausreichend, d.h. länger als die Interventions- und Wegzeit zusammen sein. Vorwarnzeiten von weniger als einer halben oder ganzen Stunde sind für mobilen Hochwasserschutz grundsätzlich ungeeignet. Idealerweise beträgt die Vorwarnzeit einen halben Tag oder mehr. Es sollten zuerst die massgebenden Zeiten (Vorwarnzeit bestehend aus Anstiegs- und Fliesszeit, Wegzeit bestimmt werden. Aus der verbleibenden Interventionszeit kann dann die Systemwahl des mobilen Hochwasserschutzes erfolgen (Aufbauzeiten * ,, *+,.-0:;-4<' <#;# =>4?-. *=, +4< A-? ,*99-4,-04# 63.7* ?-. *=, ;*=B-4 3<-.?*48-4 /1+4<-,04< CD. 93B0=-4 3:;7*,,-.,:;+18?.+4<,>18=0:; B-1.>?1 <0-63.7* ;*=B-4 E*? 3<-. 9-;.# F,,3== ,1 <0-9*,,?-B-4<-4 G-01-4 H63.7* B-,1-;-4< *+, I4,10-?, +4< J=0-,,8-01' A-?8-01K B-, <-4# I+, <-. L*44 <*44 <0- /M,1-97*;= <-, 93B0=-4 3:;7*,,-.,:;+18-, -.C3=?-4 HI+CB* K# Begriffserklärung =#>1',,(#1%&?16/>@ N-C*;.-4-.L-44+4?O F.L-44-4 <-. *L1+-==-4 3:;7*,,-.?-C*;. H*+C N.+4< 234 Gefahrenerkennung: Erkennen der aktuellen Hochwassergefahr (aufgrund von Wetterberichten Gefahrenüberwachung: A-11-.B-.0:;1-4K Überwachen und Bewerten der aktuellen Hochwassergefahr Alarmierung: N-C*;.-4DB-.7*:;+4?O PB-.7*:;-4 +4< Q <-. *L1+-==-4 Alarmmeldung an das Einsatzpersonal gemäss Alarmdispositiv (Alarmwert 3:;7*,,-.?-C*;. I: Hochwassergefahr; Alarmwert II: Hochwasseralarm Vorwarnzeit: verfügbare Zeitspanne bei Erkennung der Hochwassergefahr bis zum I=* ?O I=*.99-=<+4? *4 <*, F04,*18R-.,34*=?-9>,, I=*.9<0,R3,0102 Eintreffen der Hochwasserwelle (Anstiegszeit: Zeit für den Anstieg des Wasserpegels an 3:;7*,,-.?-C*;.S 3:;7*,,-.*=*.9K der massgebenden Messstelle; Fliesszeit: Zeitbedarf des Hochwassers von der massgebenden Messstelle bis zum Einsatzort Ereignisbeginn: F041.-CC-4 <-. 3:;7*,,-.7-==- HI4,10-?,8-01O G-01 CD. <-4 I4,10-? <-, Eintreffen der Hochwasserwelle Wegzeit: A*,,-.R-?-=, *4 <-. 9*,,?-B-4<-4 T-,,,1-==-S J=0-,,8-01O G-01B-<*.C <-, Zeitbedarf des Einsatzpersonals für die Anfahrt zum Einsatzort (ab 3:;7*,,-., 234 <-. 9*,,?-B-4<-4 T-,,,1-==- B0, 8+9 F04,*183.1K Alarmwert I Interventionszeit: Zeitbedarf für die Montage der mobilen Schutzmassnahmen 63.7*.48-01O 2-.CD?B*.- G-01,R*44- B-0 F.L-44+4? <-. 3:;7*,,-.?-C*;. B0, 8+9 F.-0?40,B-?044O F041.-CC-4 <-. 3:;7*,,-.7-==- A-?8-01O G-01B-<*.C <-, F04,*18R-.,34*=, CD. <0- I4C*; F04,*183.1 H*B
16 6 2 2 Notfallplan für mobile Hochwasserschutzsysteme Mindestens folgende Punkte sollten im Notfallplan enthalten sein: Was? Die Situation mit Gefährdung und Massnahmen muss beschrieben sein und mit einem schematischen Übersichtsplan dokumentiert werden. Die anzubringenden Schutzeinrichtungen sollten im kompletten Umfang (sämtliche zu schliessenden Öffnungen klar ersichtlich dargestellt werden. Es dürfen keine Einrichtungsteile und Werkzeuge vergessen werden. Wer macht? Die Verantwortlichkeiten müssen angegeben werden. Dazu gehört ein ständig aktuell gehaltenes Alarmdispositiv mit Telefonnummern der verantwortlichen Personen sowie der ebenfalls fachkundigen und geschulten Stellvertreter. Es soll klar sein, wer bei Abwesenheiten die nächste Ansprechperson ist. Auch in das Alarmdispositiv gehören die relevanten Hochwasserkoten, bei denen reagiert respektive der Alarm ausgelöst wird. In welcher Reihenfolge? Wann? Die anzubringenden Schutzeinrichtungen sollten in Reihenfolge und Zeitpunkt in einer klar verständlichen Montageanleitung (Nummerierung der Einzelteile mit einem Zeitplan für den Interventionszeitraum festgehalten werden. Die allfällig abgestufte, wasserkotenabhängige Vorgehensweise beim Aufbau muss ersichtlich sein. Evakuierung erforderlich? Vorgängig sind Personen und allenfalls Gegenstände (z.b. Autos aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Die Alarmierung diesbezüglich ist zu regeln. Die wasserbaulichen Systemgrenzen und Massnahmen beim Überströmen der Schutzmassnahmen (Notüberlaufkoten müssen bekannt sein. Randbedingungen? Allenfalls erschwerenden Randbedingungen wie Sturm, Frost, Schnee, Dunkelheit oder Stromausfall im Ereignisfall ist Rechnung zu tragen (z.b. ausreichend Beleuchtungsmaterial bereitstellen. Gemäss SUVA ist pro Person eine zu tragende Last von 25 kg zulässig. Dies ist für die Montage von mobilen Elementen zu berücksichtigen. Der Einsatzort der mobilen Elemente darf nicht im Widerspruch zu Fluchtwegen resp. Notausgängen stehen. Logistik? Die Lagerung und die Zugänglichkeiten zu den einzusetzenden Mitteln (Material, Werkzeuge, Geräte sind von Bedeutung. Die Lagerung darf nicht in tiefer liegenden Räumen (Keller, Garage erfolgen. Falls die Mittel einzuschliessen sind (Diebstahl, Vandalismus, ist die Schlüsselverfügbarkeit zu klären. Die Mittel sind regelmässig zu prüfen, gegebenenfalls zu ersetzen oder fachgerecht zu unterhalten (z.b. Dichtungen. Das für den Aufbau erforderliche Personal ist eingehend zu instruieren und zu schulen. Die Alarmierung und Montage ist mindestens einmal jährlich einzuüben. Hinweis Entscheidet sich ein Liegenschaftsbesitzer für mobile Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser, muss er einen Notfallplan einreichen. Für diesen Notfallplan und dessen Umsetzung ist ALLEIN der Liegenschaftsbesitzer verantwortlich und nicht etwa die Feuerwehr, die Gemeinde oder der Kanton. Eine Koordination mit der lokalen Feuerwehr ist zwingend nötig.
17 7 ARBEITSHILFE 7 Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Oberflächenwasser Stand 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Wegleitung punktuelle Gefahrenabklärung Kanton Zürich Oberflächenwasser Download unter: Rubrik Gefahrenkarte 1 1
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19 8 ARBEITSHILFE 8 Merkblatt Bauen im Hochwassergefahrenbereich Stand vom 16. August 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch A Gefahrenkarten Hochwasser: das Wichtigste in Kürze Grundlagen Die Gefahrenkarte stellt die Hochwassergefahren und die daraus resultierende Gefährdung für Menschen und erhebliche Sachwerte räumlich dar. Basierend auf ihren Rechtsgrundlagen haben Bund (Art. 20 WBV, Kanton (Art. 3 WBG, Art. 21,22,23 und 27 WBV, 22 WWG, 7 und Anhang Ziffer BVV, 9 HWV, Gemeinden ( 22 WWG, 9 HWV, Gebäudeversicherung ( 12/20 GebVG und Private ( 22 WWG, 39 GebVG zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes Aufgaben bezüglich Gefahrenkarte, Raumplanung, Objektschutz sowie Gewässerunterhalt und Schutzbauten wahrzunehmen. Die Baudirektion erlässt die Gefahrenkarten. Die Gemeinden machen planungs- und baurechtliche Festlegungen und informieren die Bevölkerung. Die Gebäudeeigentümer/-innen passen die Gebäudenutzung an und treffen Objektschutzmassnahmen. Die Gebäudeversicherung hat das Ziel, dass geeignete Schadenverhütungsmassnahmen umgesetzt werden. Sie ist dabei keine Bewilligungsinstanz, sondern steht den Eigentümern/-innen beratend zur Seite. Leitfaden Objektschutzmassnahmen Der Leitfaden unterstützt bei der Erarbeitung von Objektschutzmassnahmen und dient als Grundlage für das Baubewilligungsverfahren (rote und blaue Bereiche respektive die Selbstdeklaration (gelbe Bereiche: Leitfaden Objektschutznachweis Weiterführende Informationen Hier noch einige Links zum Thema Hochwassergefahrenbereich und Objektschutz: Leitfaden zur Umsetzung der Gefahrenkarten Hochwasser Wegleitungen Objektschutz (insbesondere Hochwasser und Regen GIS-Browser mit Gefahrenkarten (Layer Naturgefahrenkartierung 1 4
20 8 Roter und blauer Bereich Bei Objekten im roten oder blauen Bereich hat die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dem Baugesuch Unterlagen zu vorgesehenen Objektschutzmassnahmen (Objektschutzkonzept, siehe Leitfaden Objektschutznachweis vorzuweisen. Diese werden durch die Gemeinden und den Kanton geprüft. Die notwendigen Objektschutzmassnahmen werden in der kommunalen Baubewilligung angeordnet. Die entsprechenden Auflagen sind von der Baudirektion (AWEL, Abteilung Wasserbau, Sektion Beratung + Bewilligung zu genehmigen (koordiniertes Baubewilligungsverfahren. Gelber Bereich Im gelben oder gelbweissen Bereich ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen (Selbstdeklaration. Bei speziellen Objekten mit Sonderrisiken können Auflagen analog zum blauen Bereich erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Überschwemmungsschäden oft mit verhältnismässig geringem Aufwand vermeiden lassen, wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ unterstützt die Eigentümer/-innen und Planer/-innen dabei und bietet eine vorgängige Beratung an. Diese findet in der Regel im Rahmen einer Begehung vor Ort statt. Mögliche Massnahmen werden besprochen und festgehalten. Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ, Naturgefahren Postfach, 8050 Zürich, Telefon , naturgefahren@gvz.ch Falls geeignete Massnahmen umgesetzt werden, kann von einer Versicherungsdeckung im Ereignisfall ausgegangen werden. Bei Unterlassung von Massnahmen muss andernfalls bei Schäden, die voraussehbar waren und deren Entstehung durch zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können, mit der Schadenablehnung gerechnet werden. Projektänderungen Projektänderungen infolge geplanter Massnahmen sind gegebenenfalls bei den Bewilligungsbehörden einzugeben. 2 4
21 8 "#$%&'((*%+,-."# 1+.',+/2,3+/#$%&'(**+,4###5%,-+'+/6#7&',33#.8,#7&',33# GIS-Browser $%&'(**+,-+.',+/0+,+&'/# 9:#1+.',+/; 1+.',+/2,3+/#$%&'(**+,4###5%,-+'+/6#7&',33#.8,#7&',33# 9:#1+.',+/; 0+,+&'# # B Gefahrenkarten Hochwasser: das Vorgehen Schritt für Schritt "#$%&'((*%+,-."# $%&'(**+,-+.',+/0+,+&'/# 1. Gefahrenbereich Überprüfen, ob das Objekt in einem Gefahrenbereich liegt (Layer Naturgefahrenkartierung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uständigkeit In welchem Gefahrenbereich liegt das Grundstück? Je nachdem gilt folgende Zuständigkeit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`$<`F%&` K+3.B+/#H0I+23*&'@3J/&'(+*.<`R$88-3>#<@ [$8ORXCBO2#-.@F%AR$88-32$F7"-;#.0%W-3$#F%A]W-J.@@.AF%AG2.-#-#653W$F-%$<^.< [.-=ZUF%#-38#5#K#&.-X.A-%#5<-3IY.%%-%F%&\@$%-3IY.%%-%&$2-.F%&2.-#-#-.%-/03AV%A.Y =-JV88-3.%&-32@$F-<0&-330#-<=-6$>3-%2-3-.?>_%#-38#5#KF%A$%H A-W-3$#F%A.<A-@2-%=-6$>3-%2-3-.?>$%H $%"+M-+#CGNKH 1+0A@B+O+,*&'+,@/-#P/3%/#?8,&'#Q15?R6#S3@,-+.',+/6# >##4HIIJJJ$J-@K>?>I.%#-3%-#I2$F&.3-;#.0%I$J-@I&-IJ$88-3J.3#8?>$6#I2$F-%`$<`F%&`
22 8 3. Massnahmen Die Gebäudeeigentümer/-innen oder deren Planer/-innen passen die Gebäudenutzung an und treffen Objektschutzmassnahmen entsprechend der vorhandenen Gefährdung: Wegleitung Objektschutz Leitfaden Objektschutznachweis (siehe Arbeitshilfe 1 4. Beratung Das AWEL (Abteilung Wasserbau, Sektion Beratung + Bewilligung bietet für Bauen am und im Gewässer im blauen oder roten Bereich Unterstützung an: Homepage AWEL: Die GVZ unterstützt die Eigentümer/-innen und Planer/-innen dabei und bietet eine vorgängige Beratung im gelben Bereich an: Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ, Naturgefahren, Postfach, 8050 Zürich, Telefon , naturgefahren@gvz.ch 5. Einreichung Baugesuch Das Baugesuch wird mit den vorgesehenen Objektschutzmassnahmen bei der örtlichen Baubehörde eingereicht. Im blauen und roten Bereich sind diese Objektschutzmassnahmen Gegenstand der Baubewilligung und werden geprüft; im gelben Bereich gelten diese als Selbstdeklaration. 4 4
23 Text und Konzept: AUGIB und frokomm.ch; Design: blitzart.ch
Mobiler Objektschutz ARBEITSHILFE 6. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
6 ARBEITSHILFE 6 Mobiler Objektschutz A Grundsätze B Begriffe, Vorwarnzeiten, Fliesszeiten, Alarmierung, Messstellen C Notfallplan, Checkliste D Zeitbedarf, Systemwahl Stand 2. Juni 2014 Diese und weitere
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