ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN"

Transkript

1 Stand vom 22. August 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN Zweck Die Arbeitsgruppe Umsetzung Gefahrenkarte im Baubewilligungsbereich (AUGIB von AWEL und GVZ bearbeitet einzelne Themen und erstellt dazu Arbeitshilfen. Diese zeigen einfache Lösungen und konkrete Beispiele. Sie sollen auf die häufigsten Fälle anwendbar sein ohne Spezialfälle abzudecken. Mit der Zeit entsteht im Internet eine modular aufgebaute Sammlung von einzelnen Arbeitshilfen, welche den Leitfaden Objektschutznachweis ergänzen. Zielgruppen Die Arbeitshilfen sollen die Arbeit von allen Personen erleichtern, die am Baubewilligungsprozess in hochwassergefährdeten Gebieten beteiligt sind. Also Mitarbeitende, die Gebäude in Gefahrenbereichen planen oder die entsprechende Massnamenplanung prüfen.

2

3 ARBEITSHILFEN Inhaltsverzeichnis 1 Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich: Hochwasser/Oberflächenabfluss 2 Zuständigkeit im baurechtlichen Verfahren 3 Bewilligung von Bauvorhaben in Gebieten ohne Gefahrenkarte, Aquaprotect 4 Anbau 5 Freibord bei Bächen Mobile Hochwasserschutzsysteme bei Neuund Umbauten: Begriffe, Notfallplan Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Oberflächenwasser Merkblatt Bauen im Hochwassergefahrenbereich

4

5 1 ARBEITSHILFE 1 Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer Hochwasser/Oberflächenabfluss Stand 2010 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer Hochwasser/ Oberflächenabfluss Download unter: Rubrik Gefahrenkarte Version Kanton Zürich 2010 GVZ_Objektschutz_Hochwasser.indd :09 1 1

6

7 2 ARBEITSHILFE 2 Zuständigkeit im baurechtlichen Verfahren Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Kommunale Behörde Baugesuche sind immer beim Gemeindebauamt zur Bewilligung einzureichen (zum baurechtlichen Verfahren siehe Leitfaden zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser (Seite 8 Der Gesuchsteller muss den Nachweis erbringen, dass der Hochwasserschutz im Gefahrenbereich gewährleistet ist. AWEL Für Bauvorhaben in Grundstücken die vollständig oder teilweise in Bereichen mittlerer und erheblicher Gefährdung (blau und rot liegen, werden die Objektschutzmassnahmen über das gesamte Grundstück vom AWEL genehmigt. Gebäudeversicherung Für Objektschutzmassnahmen in den übrigen Bereichen ist die kommunale Bewilligungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Gebäudeversicherung zuständig. Abgrenzung "#$%&'(&#*%+"%$,-+.(%$,/01%$*%2.3$%&"%$%453 gelber blauer roter Gefahrenbereich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

8 2 Nach wasserbaulicher Massnahme Wenn die Gefährdung nach erfolgter wasserbaulicher Massnahme geringer geworden ist, sind Bauvorhaben in Grundstücken mit Bereichen mittlerer oder erheblicher Gefährdung (blau oder rot trotzdem vom AWEL zu genehmigen, bis die Gefahrenkarte angepasst und vom Regierungsrat erlassen ist. Nachweislich ohne Gefährdung Wenn ein Bauobjekt in einem Grundstück mit Bereichen mittlerer Gefährdung nicht gefährdet ist (Nachweis durch Gesuchsteller, wird dieses ohne weitere Objektschutzmassnahmen vom AWEL genehmigt. 2 2

9 3 ARBEITSHILFE 3 Bewilligung von Bauvorhaben in Gebieten ohne Gefahrenkarte, Aquaprotect Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Grundstücke mit bekannter Gefährdung Wie soll man vorgehen in folgendem Fall? Es liegt ein Baugesuch vor auf einem Grundstück, das erfahrungsgemäss hin und wieder überschwemmt wird. Es gibt also Hinweise auf eine potenzielle Gefährdung, doch eine Gefahrenkarte fehlt. Oder Aquaprotect gibt Hinweise auf eine potenzielle Gefährdung (siehe unten. Überschwemmungsgefahr Die Gemeinde oder das AWEL weist den Gesuchsteller darauf hin, dass eine Überschwemmungsgefahr besteht und abgeklärt werden muss. Punktuelle Gefahrenabklärung Hochwasser Der Gesuchsteller beauftragt einen erfahrenen Ingenieuren, der bereits Gefahrenkarten erstellt oder Objektschutzmassnahmen geplant hat. Der Ingenieur schätzt dann mit dem folgenden Leitfaden die Gefährdung punktuell ab. Das Hauptziel der punktuellen Gefahrenabklärung ist die provisorische Einstufung des Gefahrengrades für einen örtlich begrenzten Standort durch einen Fachmann. Wegleitung punktuelle Gefahrenabklärung Kanton Zürich Hochwasser Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Hochwasser, Kanton Zürich Download unter: Rubrik Gefahrenkarte Version Kanton Zürich

10 3 Aquaprotect Bei Baugesuchen in Gemeinden ohne Gefahrenkarte ist es möglich, mit Aquaprotect die Hochwassergefährdung abzuschätzen. Im Gis-Browser ( Thema Naturgefahrenkartierung gibt es in der Legende für «graue Gemeinden» (ohne festgesetzte Gefahrenkarte einen Link auf Aquaprotect, um damit eine Abschätzung der möglichen Hochwassergefährdung zu machen. Einen direkten Zugang erhalten Sie auch über die Rubrik Umweltzustand des Bundesamtes für Umwelt BAFU ( Ein paar Informationen zu Aquaprotect: Karte mit statistisch berechneten Überflutungsgebieten. Kann Hinweis geben für eine Hochwassergefährdung, doch grundstückgenau hilft nur die Gefahrenkarte oder eine punktuelle Gefahrenabklärung. Macht ausschliesslich Aussagen für Gewässer mit einem Einzugsgebiet grösser als 30 Quadratkilometern. Unterhalb des Massstabes 1:50000 sind die Überflutungsgebiete nur noch als Schraffen dargestellt. Damit soll vermieden werden, dass aus ungeeignet genauer Darstellung Fehlinterpretationen für betroffene bzw. nicht betroffene Gebiete erfolgen. Bei stark ausgeprägter Topografie ist die Qualität bzw. Übereinstimmung von Aquaprotect mit einer Gefahrenkarte besser als in flachen Gebieten. Aus der Tatsache, dass ein bestimmtes Gebiet nicht ausgewiesen ist, kann nicht geschlossen werden, dass hier keine Hochwassergefahr besteht. 2 2

11 4 ARBEITSHILFE 4 Anbau Was ist bei einem Anbau oder einem unmittelbar benachbarten Neubau zu beachten? Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Grundsatz Neubauten sind so zu erstellen und zu schützen, dass kein zusätzliches Schadenpotenzial und keine zusätzliche Gefährdung bestehender Substanz entstehen. Fall 1 Alt- und Neubau werden komplett getrennt gebaut. Der Neubau wird erhöht angeordnet und so geschützt. -> Der Altbau kann evtl. belassen werden (Besitzstandsgarantie, Verhältnismässigkeit, Nutzen Kosten Fall 2 Wasserspiegel Fliessrichtung Ansicht Grundriss Schnitt Ansicht Grundriss Schnitt Legende Altbau Neubau Alt- und Neubau werden mit einer verbindenden Öffnung gebaut. Der Neubau wird erhöht angeordnet und so geschützt. -> Der Altbau kann evtl. belassen werden (Besitzstandsgarantie, Verhältnismässigkeit, Nutzen Kosten Fall 3 Ansicht Grundriss Schnitt 1 1 Alt- und Neubau werden mit einer verbindenden Öffnung gebaut. Der Neubau wird nicht erhöht, jedoch mit äusserlichen Massnahmen abgeschirmt. Durch die ungeschützte Öffnung zwischen Alt- und Neubau kann Wasser via Altbau in den Neubau dringen -> Der Altbau ist ebenfalls zu schützen oder muss vom Neubau getrennt werden (Verhältnismässigkeit, Nutzen Kosten

12

13 5 ARBEITSHILFE 5 Freibord bei Bächen Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Ermittlung der Höhe des Freibords Definition: Das Freibord bezeichnet in der Wasserwirtschaft den Abstand zwischen einem Wasserspiegel und einer höher liegenden Kante eines Bauwerkes, meistens die Oberkante eines Dammes oder Ufers. GEFÄHRDUNGSBILD v f m v f h stau hf Gebäude wasserdicht DYNAMISCHE ÜBERSCHWEMMUNG Die Höhe des Freibords wird Anhand der Stauhöhe h stau ermittelt. Die Stauhöhe ergibt sich durch das Aufspritzen des fliessenden Wassers vor der umflossenen Baute. Die Stauhöhe h stau wird definiert durch die Fliessgeschwindigkeit v f h stau = (v f 2 / (2 g wobei g = 9,8 m/s 2 (Erdbeschleunigung Rechenbeispiel mit einer Fliessgeschwindigkeit v f = 3 m/s h stau = (3 m/s 2 / (2 9.8 m/s 2 = 0,46 m. Gerundet ergibt dies ein Freibord von ca. 0,5 m. Richtwerte für Fliessgeschwindigkeiten gemäss Wegleitung VKF Flaches Gelände (bis 2% 0 2 m/s ca cm Steiles Gelände (5% 160% Überschwemmhöhe h f mehr als 0,5 m Kanalisierte Bereiche wie Strassenzüge Quelle: Wegleitung «Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren». v f h stau 3 5 m/s ca cm 1 2

14 5 Weiterführende Informationen Allenfalls sind weitere Faktoren wie Auflandung und Sohlenerosion zu berücksichtigen. Siehe dazu auch Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren ab S. 42. Bei Gebäuden im blauen Bereich ist ein Spezialist beizuziehen. Richtlinie Gewässerabstand, Ausgabe 2009, Baudirektion Kanton Zürich. Download unter: Leitfaden Objektschutznachweis (Arbeitshilfe 1. Die Kommission für Hochwasserschutz Schweiz (KOHS erarbeitet ein Dokument, welches nach seiner Fertigstellung hier einfliessen wird. 2 2

15 6 ARBEITSHILFE 6 Mobile Hochwasserschutzsysteme bei Neu- und Umbauten: Begriffe, Notfallplan Ausgangslage Stand Mai 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch Permanenter Objektschutz ist nötig bis zum 100-jährlichen Hochwasser. Auch für seltenere Ereignisse (HQ100 bis HQ300 sollten möglichst viele Objektschutzmassnahmen permanent sein, wobei Zugänge und Einfahrten mit mobilen Massnahmen geschützt werden können. "#$%&'(# *+,-&&.&-/,01 2+3'&# 4+$"5-((#1($"67(8(#2# 9:/561,; <+15-1/7#' Vorwarnzeit 1 2 Die Vorwarnzeit muss ausreichend, d.h. länger als die Interventions- und Wegzeit zusammen sein. Vorwarnzeiten von weniger als einer halben oder ganzen Stunde sind für mobilen Hochwasserschutz grundsätzlich ungeeignet. Idealerweise beträgt die Vorwarnzeit einen halben Tag oder mehr. Es sollten zuerst die massgebenden Zeiten (Vorwarnzeit bestehend aus Anstiegs- und Fliesszeit, Wegzeit bestimmt werden. Aus der verbleibenden Interventionszeit kann dann die Systemwahl des mobilen Hochwasserschutzes erfolgen (Aufbauzeiten * ,, *+,.-0:;-4<' <#;# =>4?-. *=, +4< A-? ,*99-4,-04# 63.7* ?-. *=, ;*=B-4 3<-.?*48-4 /1+4<-,04< CD. 93B0=-4 3:;7*,,-.,:;+18?.+4<,>18=0:; B-1.>?1 <0-63.7* ;*=B-4 E*? 3<-. 9-;.# F,,3== ,1 <0-9*,,?-B-4<-4 G-01-4 H63.7* B-,1-;-4< *+, I4,10-?, +4< J=0-,,8-01' A-?8-01K B-, <-4# I+, <-. L*44 <*44 <0- /M,1-97*;= <-, 93B0=-4 3:;7*,,-.,:;+18-, -.C3=?-4 HI+CB* K# Begriffserklärung =#>1',,(#1%&?16/>@ N-C*;.-4-.L-44+4?O F.L-44-4 <-. *L1+-==-4 3:;7*,,-.?-C*;. H*+C N.+4< 234 Gefahrenerkennung: Erkennen der aktuellen Hochwassergefahr (aufgrund von Wetterberichten Gefahrenüberwachung: A-11-.B-.0:;1-4K Überwachen und Bewerten der aktuellen Hochwassergefahr Alarmierung: N-C*;.-4DB-.7*:;+4?O PB-.7*:;-4 +4< Q <-. *L1+-==-4 Alarmmeldung an das Einsatzpersonal gemäss Alarmdispositiv (Alarmwert 3:;7*,,-.?-C*;. I: Hochwassergefahr; Alarmwert II: Hochwasseralarm Vorwarnzeit: verfügbare Zeitspanne bei Erkennung der Hochwassergefahr bis zum I=* ?O I=*.99-=<+4? *4 <*, F04,*18R-.,34*=?-9>,, I=*.9<0,R3,0102 Eintreffen der Hochwasserwelle (Anstiegszeit: Zeit für den Anstieg des Wasserpegels an 3:;7*,,-.?-C*;.S 3:;7*,,-.*=*.9K der massgebenden Messstelle; Fliesszeit: Zeitbedarf des Hochwassers von der massgebenden Messstelle bis zum Einsatzort Ereignisbeginn: F041.-CC-4 <-. 3:;7*,,-.7-==- HI4,10-?,8-01O G-01 CD. <-4 I4,10-? <-, Eintreffen der Hochwasserwelle Wegzeit: A*,,-.R-?-=, *4 <-. 9*,,?-B-4<-4 T-,,,1-==-S J=0-,,8-01O G-01B-<*.C <-, Zeitbedarf des Einsatzpersonals für die Anfahrt zum Einsatzort (ab 3:;7*,,-., 234 <-. 9*,,?-B-4<-4 T-,,,1-==- B0, 8+9 F04,*183.1K Alarmwert I Interventionszeit: Zeitbedarf für die Montage der mobilen Schutzmassnahmen 63.7*.48-01O 2-.CD?B*.- G-01,R*44- B-0 F.L-44+4? <-. 3:;7*,,-.?-C*;. B0, 8+9 F.-0?40,B-?044O F041.-CC-4 <-. 3:;7*,,-.7-==- A-?8-01O G-01B-<*.C <-, F04,*18R-.,34*=, CD. <0- I4C*; F04,*183.1 H*B

16 6 2 2 Notfallplan für mobile Hochwasserschutzsysteme Mindestens folgende Punkte sollten im Notfallplan enthalten sein: Was? Die Situation mit Gefährdung und Massnahmen muss beschrieben sein und mit einem schematischen Übersichtsplan dokumentiert werden. Die anzubringenden Schutzeinrichtungen sollten im kompletten Umfang (sämtliche zu schliessenden Öffnungen klar ersichtlich dargestellt werden. Es dürfen keine Einrichtungsteile und Werkzeuge vergessen werden. Wer macht? Die Verantwortlichkeiten müssen angegeben werden. Dazu gehört ein ständig aktuell gehaltenes Alarmdispositiv mit Telefonnummern der verantwortlichen Personen sowie der ebenfalls fachkundigen und geschulten Stellvertreter. Es soll klar sein, wer bei Abwesenheiten die nächste Ansprechperson ist. Auch in das Alarmdispositiv gehören die relevanten Hochwasserkoten, bei denen reagiert respektive der Alarm ausgelöst wird. In welcher Reihenfolge? Wann? Die anzubringenden Schutzeinrichtungen sollten in Reihenfolge und Zeitpunkt in einer klar verständlichen Montageanleitung (Nummerierung der Einzelteile mit einem Zeitplan für den Interventionszeitraum festgehalten werden. Die allfällig abgestufte, wasserkotenabhängige Vorgehensweise beim Aufbau muss ersichtlich sein. Evakuierung erforderlich? Vorgängig sind Personen und allenfalls Gegenstände (z.b. Autos aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Die Alarmierung diesbezüglich ist zu regeln. Die wasserbaulichen Systemgrenzen und Massnahmen beim Überströmen der Schutzmassnahmen (Notüberlaufkoten müssen bekannt sein. Randbedingungen? Allenfalls erschwerenden Randbedingungen wie Sturm, Frost, Schnee, Dunkelheit oder Stromausfall im Ereignisfall ist Rechnung zu tragen (z.b. ausreichend Beleuchtungsmaterial bereitstellen. Gemäss SUVA ist pro Person eine zu tragende Last von 25 kg zulässig. Dies ist für die Montage von mobilen Elementen zu berücksichtigen. Der Einsatzort der mobilen Elemente darf nicht im Widerspruch zu Fluchtwegen resp. Notausgängen stehen. Logistik? Die Lagerung und die Zugänglichkeiten zu den einzusetzenden Mitteln (Material, Werkzeuge, Geräte sind von Bedeutung. Die Lagerung darf nicht in tiefer liegenden Räumen (Keller, Garage erfolgen. Falls die Mittel einzuschliessen sind (Diebstahl, Vandalismus, ist die Schlüsselverfügbarkeit zu klären. Die Mittel sind regelmässig zu prüfen, gegebenenfalls zu ersetzen oder fachgerecht zu unterhalten (z.b. Dichtungen. Das für den Aufbau erforderliche Personal ist eingehend zu instruieren und zu schulen. Die Alarmierung und Montage ist mindestens einmal jährlich einzuüben. Hinweis Entscheidet sich ein Liegenschaftsbesitzer für mobile Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser, muss er einen Notfallplan einreichen. Für diesen Notfallplan und dessen Umsetzung ist ALLEIN der Liegenschaftsbesitzer verantwortlich und nicht etwa die Feuerwehr, die Gemeinde oder der Kanton. Eine Koordination mit der lokalen Feuerwehr ist zwingend nötig.

17 7 ARBEITSHILFE 7 Wegleitung Punktuelle Gefahrenabklärung Oberflächenwasser Stand 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Wegleitung punktuelle Gefahrenabklärung Kanton Zürich Oberflächenwasser Download unter: Rubrik Gefahrenkarte 1 1

18

19 8 ARBEITSHILFE 8 Merkblatt Bauen im Hochwassergefahrenbereich Stand vom 16. August 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und zu richten an: AWEL Abteilung Wasserbau christian.hosig@bd.zh.ch A Gefahrenkarten Hochwasser: das Wichtigste in Kürze Grundlagen Die Gefahrenkarte stellt die Hochwassergefahren und die daraus resultierende Gefährdung für Menschen und erhebliche Sachwerte räumlich dar. Basierend auf ihren Rechtsgrundlagen haben Bund (Art. 20 WBV, Kanton (Art. 3 WBG, Art. 21,22,23 und 27 WBV, 22 WWG, 7 und Anhang Ziffer BVV, 9 HWV, Gemeinden ( 22 WWG, 9 HWV, Gebäudeversicherung ( 12/20 GebVG und Private ( 22 WWG, 39 GebVG zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes Aufgaben bezüglich Gefahrenkarte, Raumplanung, Objektschutz sowie Gewässerunterhalt und Schutzbauten wahrzunehmen. Die Baudirektion erlässt die Gefahrenkarten. Die Gemeinden machen planungs- und baurechtliche Festlegungen und informieren die Bevölkerung. Die Gebäudeeigentümer/-innen passen die Gebäudenutzung an und treffen Objektschutzmassnahmen. Die Gebäudeversicherung hat das Ziel, dass geeignete Schadenverhütungsmassnahmen umgesetzt werden. Sie ist dabei keine Bewilligungsinstanz, sondern steht den Eigentümern/-innen beratend zur Seite. Leitfaden Objektschutzmassnahmen Der Leitfaden unterstützt bei der Erarbeitung von Objektschutzmassnahmen und dient als Grundlage für das Baubewilligungsverfahren (rote und blaue Bereiche respektive die Selbstdeklaration (gelbe Bereiche: Leitfaden Objektschutznachweis Weiterführende Informationen Hier noch einige Links zum Thema Hochwassergefahrenbereich und Objektschutz: Leitfaden zur Umsetzung der Gefahrenkarten Hochwasser Wegleitungen Objektschutz (insbesondere Hochwasser und Regen GIS-Browser mit Gefahrenkarten (Layer Naturgefahrenkartierung 1 4

20 8 Roter und blauer Bereich Bei Objekten im roten oder blauen Bereich hat die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens dem Baugesuch Unterlagen zu vorgesehenen Objektschutzmassnahmen (Objektschutzkonzept, siehe Leitfaden Objektschutznachweis vorzuweisen. Diese werden durch die Gemeinden und den Kanton geprüft. Die notwendigen Objektschutzmassnahmen werden in der kommunalen Baubewilligung angeordnet. Die entsprechenden Auflagen sind von der Baudirektion (AWEL, Abteilung Wasserbau, Sektion Beratung + Bewilligung zu genehmigen (koordiniertes Baubewilligungsverfahren. Gelber Bereich Im gelben oder gelbweissen Bereich ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen (Selbstdeklaration. Bei speziellen Objekten mit Sonderrisiken können Auflagen analog zum blauen Bereich erfolgen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Überschwemmungsschäden oft mit verhältnismässig geringem Aufwand vermeiden lassen, wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ unterstützt die Eigentümer/-innen und Planer/-innen dabei und bietet eine vorgängige Beratung an. Diese findet in der Regel im Rahmen einer Begehung vor Ort statt. Mögliche Massnahmen werden besprochen und festgehalten. Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ, Naturgefahren Postfach, 8050 Zürich, Telefon , naturgefahren@gvz.ch Falls geeignete Massnahmen umgesetzt werden, kann von einer Versicherungsdeckung im Ereignisfall ausgegangen werden. Bei Unterlassung von Massnahmen muss andernfalls bei Schäden, die voraussehbar waren und deren Entstehung durch zumutbare Massnahmen hätte verhindert werden können, mit der Schadenablehnung gerechnet werden. Projektänderungen Projektänderungen infolge geplanter Massnahmen sind gegebenenfalls bei den Bewilligungsbehörden einzugeben. 2 4

21 8 "#$%&'((*%+,-."# 1+.',+/2,3+/#$%&'(**+,4###5%,-+'+/6#7&',33#.8,#7&',33# GIS-Browser $%&'(**+,-+.',+/0+,+&'/# 9:#1+.',+/; 1+.',+/2,3+/#$%&'(**+,4###5%,-+'+/6#7&',33#.8,#7&',33# 9:#1+.',+/; 0+,+&'# # B Gefahrenkarten Hochwasser: das Vorgehen Schritt für Schritt "#$%&'((*%+,-."# $%&'(**+,-+.',+/0+,+&'/# 1. Gefahrenbereich Überprüfen, ob das Objekt in einem Gefahrenbereich liegt (Layer Naturgefahrenkartierung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uständigkeit In welchem Gefahrenbereich liegt das Grundstück? Je nachdem gilt folgende Zuständigkeit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`$<`F%&` K+3.B+/#H0I+23*&'@3J/&'(+*.<`R$88-3>#<@ [$8ORXCBO2#-.@F%AR$88-32$F7"-;#.0%W-3$#F%A]W-J.@@.AF%AG2.-#-#653W$F-%$<^.< [.-=ZUF%#-38#5#K#&.-X.A-%#5<-3IY.%%-%F%&\@$%-3IY.%%-%&$2-.F%&2.-#-#-.%-/03AV%A.Y =-JV88-3.%&-32@$F-<0&-330#-<=-6$>3-%2-3-.?>_%#-38#5#KF%A$%H A-W-3$#F%A.<A-@2-%=-6$>3-%2-3-.?>$%H $%"+M-+#CGNKH 1+0A@B+O+,*&'+,@/-#P/3%/#?8,&'#Q15?R6#S3@,-+.',+/6# >##4HIIJJJ$J-@K>?>I.%#-3%-#I2$F&.3-;#.0%I$J-@I&-IJ$88-3J.3#8?>$6#I2$F-%`$<`F%&`

22 8 3. Massnahmen Die Gebäudeeigentümer/-innen oder deren Planer/-innen passen die Gebäudenutzung an und treffen Objektschutzmassnahmen entsprechend der vorhandenen Gefährdung: Wegleitung Objektschutz Leitfaden Objektschutznachweis (siehe Arbeitshilfe 1 4. Beratung Das AWEL (Abteilung Wasserbau, Sektion Beratung + Bewilligung bietet für Bauen am und im Gewässer im blauen oder roten Bereich Unterstützung an: Homepage AWEL: Die GVZ unterstützt die Eigentümer/-innen und Planer/-innen dabei und bietet eine vorgängige Beratung im gelben Bereich an: Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ, Naturgefahren, Postfach, 8050 Zürich, Telefon , naturgefahren@gvz.ch 5. Einreichung Baugesuch Das Baugesuch wird mit den vorgesehenen Objektschutzmassnahmen bei der örtlichen Baubehörde eingereicht. Im blauen und roten Bereich sind diese Objektschutzmassnahmen Gegenstand der Baubewilligung und werden geprüft; im gelben Bereich gelten diese als Selbstdeklaration. 4 4

23 Text und Konzept: AUGIB und frokomm.ch; Design: blitzart.ch

Mobiler Objektschutz ARBEITSHILFE 6. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Mobiler Objektschutz ARBEITSHILFE 6. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft 6 ARBEITSHILFE 6 Mobiler Objektschutz A Grundsätze B Begriffe, Vorwarnzeiten, Fliesszeiten, Alarmierung, Messstellen C Notfallplan, Checkliste D Zeitbedarf, Systemwahl Stand 2. Juni 2014 Diese und weitere

Mehr

ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN

ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN Stand vom 10. Juli 2013 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter www.naturgefahren.zh.ch. Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen und

Mehr

Schulung Gefahrenkarten Thurgau

Schulung Gefahrenkarten Thurgau Schulung Gefahrenkarten Thurgau Modul 2: Objektschutz Referenten: Thomas Egli / Pierre Vanomsen / Daniel Sturzenegger Mai 2014 Inhalt Inhalt 1. Einführung 2. Was ist Objektschutz und was gibt es für Strategien

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

SICHERN DER FAVORITEN

SICHERN DER FAVORITEN Seite 1 von 7 SICHERN DER FAVORITEN Eine Anleitung zum Sichern der eigenen Favoriten zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme März 2010 Seite 2 von 7 Für die Datensicherheit ist bekanntlich

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht.

Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Begrüßung mit Schwung und Begeisterung. Die Teilnehmer müssen spüren, dass die Aufgabe Spaß macht. Wenn Sie die Teilnehmer kennen, ein paar persönliche Worte... oder Alternativ eine Frage zum aktuellen

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das? Messecontrolling Wie geht denn das? In meiner Praxis als Unternehmensberater für Marketing und Vertrieb hat sich über viele Jahre gezeigt, dass die Kunden oftmals Schwierigkeiten haben, ein eigenes Messecontrolling

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

SMS/ MMS Multimedia Center

SMS/ MMS Multimedia Center SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu

Mehr

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5

Mehr

1 topologisches Sortieren

1 topologisches Sortieren Wolfgang Hönig / Andreas Ecke WS 09/0 topologisches Sortieren. Überblick. Solange noch Knoten vorhanden: a) Suche Knoten v, zu dem keine Kante führt (Falls nicht vorhanden keine topologische Sortierung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop

WinVetpro im Betriebsmodus Laptop WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

SwissSupplyChain Musterprüfung

SwissSupplyChain Musterprüfung Prüfungsfach: Prüfungsdauer: 1 Stunde Maximale Punktzahl 60 Anzahl Aufgabenblätter 6 Anzahl Lösungsblätter... Bitte bei den Lösungsblättern nicht auf die Rückseite schreiben! Bitte beachten Sie: Sollten

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6

1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Daten sammeln, darstellen, auswerten

Daten sammeln, darstellen, auswerten Vertiefen 1 Daten sammeln, darstellen, auswerten zu Aufgabe 1 Schulbuch, Seite 22 1 Haustiere zählen In der Tabelle rechts stehen die Haustiere der Kinder aus der Klasse 5b. a) Wie oft wurden die Haustiere

Mehr

1. Allgemein 2. 2. Speichern und Zwischenspeichern des Designs 2. 3. Auswahl der zu bearbeitenden Seite 2. 4. Text ergänzen 3. 5. Textgrösse ändern 3

1. Allgemein 2. 2. Speichern und Zwischenspeichern des Designs 2. 3. Auswahl der zu bearbeitenden Seite 2. 4. Text ergänzen 3. 5. Textgrösse ändern 3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2 2. Speichern und Zwischenspeichern des Designs 2 3. Auswahl der zu bearbeitenden Seite 2 4. Text ergänzen 3 5. Textgrösse ändern 3 6. Schriftart ändern 3 7. Textfarbe

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de

Wachstum 2. Michael Dröttboom 1 LernWerkstatt-Selm.de 1. Herr Meier bekommt nach 3 Jahren Geldanlage 25.000. Er hatte 22.500 angelegt. Wie hoch war der Zinssatz? 2. Herr Meiers Vorfahren haben bei der Gründung Roms (753. V. Chr.) 1 Sesterze auf die Bank gebracht

Mehr

Mobiler Hochwasserschutz für das Sihlcity Zürich

Mobiler Hochwasserschutz für das Sihlcity Zürich Mobiler Hochwasserschutz für das Sihlcity Zürich Sonderschau Sicherheit 2013, Messe Zürich, 12. November 2013 HWS Sihlcity Gefahrenerkennung Gefährdung auf der Sihl abgewandten Seite Entfernung zur Ausbruchstelle

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions

Südbaden-Cup. Ausstieg Champions Südbaden-Cup Ausstieg Champions Beschreibung Der Ausstieg aus dem Turnier dient Spielern die eine weite Anreise haben sich aus dem Turnier zu verabschieden um noch am gleichen Tag heimzureisen und einen

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also

Mehr

Individualisierung und Arbeiten mit Büromedien-Vorlagen für Microsoft Office 2010

Individualisierung und Arbeiten mit Büromedien-Vorlagen für Microsoft Office 2010 Universität Zürich Kommunikation, CD-Support Rämistrasse 42 8001 Zürich 044 634 44 50 cd@kommunikation.uzh.ch www.cd.uzh.ch Kurzanleitung Individualisierung und Arbeiten mit Büromedien-Vorlagen für Microsoft

Mehr

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc In dieser kleinen Anleitung geht es nur darum, aus einer bestehenden Tabelle ein x-y-diagramm zu erzeugen. D.h. es müssen in der Tabelle mindestens zwei

Mehr

Erster Schritt: Antrag um Passwort (s. www.ifb.co.at Rubrik -> techn. Richtlinien/Antrag für Zugangsberechtigung)

Erster Schritt: Antrag um Passwort (s. www.ifb.co.at Rubrik -> techn. Richtlinien/Antrag für Zugangsberechtigung) Benutzeranleitung Sehr geehrte Mitglieder und Experten! Diese Benutzeranleitung erklärt die Handhabung und Navigation zu den spezifischen Arbeitsgruppen unter der Rubrik Technische Richtlinien auf der

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

WUNSCH NACH SICHERHEIT?

WUNSCH NACH SICHERHEIT? WUNSCH NACH SICHERHEIT? Sicherheit nach Wunsch: DER ASCOM APP-SERVER. Für jede Anforderung die passende Lösung: flexibel, effizient, praxiserprobt. Übergriffe? Geiselnahmen? Unfälle? Katastrophen? MAN

Mehr

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen

Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Wie benutzen Sie diese Internetseite?

Wie benutzen Sie diese Internetseite? Wie benutzen Sie diese Internetseite? Auf diesen Seiten erklären wir Ihnen, wie Sie sich auf der Internetseite vom Bundes-Arbeitsgericht zurecht finden. Die Abkürzung für Bundes-Arbeitsgericht ist BAG.

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

7 Rechnen mit Polynomen

7 Rechnen mit Polynomen 7 Rechnen mit Polynomen Zu Polynomfunktionen Satz. Zwei Polynomfunktionen und f : R R, x a n x n + a n 1 x n 1 + a 1 x + a 0 g : R R, x b n x n + b n 1 x n 1 + b 1 x + b 0 sind genau dann gleich, wenn

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

Repetitionsaufgaben Wurzelgleichungen

Repetitionsaufgaben Wurzelgleichungen Repetitionsaufgaben Wurzelgleichungen Inhaltsverzeichnis A) Vorbemerkungen B) Lernziele C) Theorie mit Aufgaben D) Aufgaben mit Musterlösungen 4 A) Vorbemerkungen Bitte beachten Sie: Bei Wurzelgleichungen

Mehr

Ein Buch entsteht. Ein langer Weg

Ein Buch entsteht. Ein langer Weg Ein Buch entsteht ilo 2003 Ein langer Weg Wenn ein Schriftsteller oder eine Schriftstellerin eine Geschichte schreibt, dann ist das noch ein langer Weg bis daraus ein Buch wird. Der Autor Alles fängt damit

Mehr

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds

Brandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser Was Sie über Überschwemmung und Hochwasser wissen sollten Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie ein bestehendes Gebäude wirkungsvoll

Mehr

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es:

Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 0571-805474 Anleitung Die elektronische Rechnung als Fortsetzung der elektronischen Beauftragung so einfach geht es: Inhalt 1 Hintergrund zur elektronischen Rechnung

Mehr

- Arbeitsblätter - Evtl. Weitere Arbeitsblätter zum Thema (gratis herunterzuladen auf www.laureundtom.ch > Arbeitsblätter)

- Arbeitsblätter - Evtl. Weitere Arbeitsblätter zum Thema (gratis herunterzuladen auf www.laureundtom.ch > Arbeitsblätter) 4 Karten Anleitung LP Ziel Aufgabe Die Schüler/-innen lernen Begriffe wie Kartenmassstab, Grundriss, Vogelperspektive usw. kennen. Sie berechnen Distanzen und machen sich Gedanken zur Entstehung von Karten.

Mehr

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Zwischenablage (Bilder, Texte,...) Zwischenablage was ist das? Informationen über. die Bedeutung der Windows-Zwischenablage Kopieren und Einfügen mit der Zwischenablage Vermeiden von Fehlern beim Arbeiten mit der Zwischenablage Bei diesen

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen

Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Nachhaltigkeits- Check von Geldanlagen Lehrerinfo: Methodisch-didaktische Anmerkungen Die Klasse muss einen EDV-Raum mit hinreichend Arbeitsplätzen, Internetzugang und möglichst Intranet zur Verfügung

Mehr

JRK-Spielplatztest. Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land. Version 1.5 Juli 2008

JRK-Spielplatztest. Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land. Version 1.5 Juli 2008 Was macht Spaß und kostet nix! Eine Kampagne des Jugendrotkreuzes im Nürnberger Land Nürnberger Land Henry - Dunant Str.1 91207 Lauf Tel./Fax.:09123/940324 JRK-Spielplatztest Version 1.5 Juli 2008 In Kooperation

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 - Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung

Mehr

Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation

Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation Stand 01.01.2014 Reglement der Pensionskasse Küsnacht betreffend Voraussetzungen und Verfahren für eine Teilliquidation vom 10. Dezember 2013 (Teilliquidationsreglement) Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

www.olr.ccli.com Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung

www.olr.ccli.com Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung Online Liedmeldung Jetzt neu: Online Reporting www.olr.ccli.com Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Wichtige Information für Kirchen und Gemeinden Keine Software zu installieren Liedmeldung

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen In Vertretung: Marco Chinni, Primecoach GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einreichung des KIID bei der FINMA 2. Distribution des KIID 3. Herausforderungen

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

BEDIENUNGSANLEITUNG ZUR TENNISPLATZRESERVIERUNG MIT DEM ONLINE BUCHUNGSSYSTEM VON EBUSY LITE

BEDIENUNGSANLEITUNG ZUR TENNISPLATZRESERVIERUNG MIT DEM ONLINE BUCHUNGSSYSTEM VON EBUSY LITE BEDIENUNGSANLEITUNG ZUR TENNISPLATZRESERVIERUNG MIT DEM ONLINE BUCHUNGSSYSTEM VON EBUSY LITE (Version 1, vom 11,04.2013) 1. Die elektronische Stecktafel ebusy Lite ist eine Flash Applikation, umgesetzt

Mehr

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Senioren ans Netz. schreiben kurze Texte. Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7

Senioren ans Netz. schreiben kurze Texte. Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7 Senioren ans Netz Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7 Was lernen Sie hier? Sie üben Leseverstehen, suchen synonyme Ausdrücke, sagen Ihre Meinung. Was machen Sie? Sie erkennen und erklären Stichwörter,

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

MY-CAREER-HOMEPAGE.com

MY-CAREER-HOMEPAGE.com mehrsprachig multimedial 100% Datenkontrolle Die moderne Art der Bewerbung: Erstellen Sie Ihre individuelle Bewerber-Homepage MY-CAREER-HOMEPAGE.com Werden Sie Partner. Inhalt Über MY-CAREER-HOMEPAGE.com

Mehr