Betriebsreglement Mittagstisch
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- Manfred Hummel
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1 Betriebsreglement Mittagstisch Inhalt 1 Zweck und Auftrag Trägerschaft Öffnungszeiten, Ort und Räumlichkeiten Aufenthaltsorte Verpflegung Betreuungsteam Anmeldung Absenzen Kündigung und Austritt Hausordnung Kostenbeiträge Abrechnung Mitgliedschaft Versicherung und Haftung Schweigepflicht Datenschutz Reglements- und Tarifänderungen Kontakt/Leitung Mittagstisch Familienergänzende Betreuung... 3 Anhang Anhang 1 Tarif Mittagessen Seite 4 Anhang Mittagstisch-Regeln Seite 5 Anhang Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seiten _Betriebsreglement_Mittagstisch Version
2 Betriebsreglement Mittagstisch 1 Zweck und Auftrag Der Mittagstisch wird von der Kinderbetreuung plus Maienfeld das ganze Jahr angeboten. Damit werden gesellschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen, um für Mütter und Väter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Täglich wird eine gesunde, warme Mahlzeit serviert. Geleitet wird der Mittagstisch von pädagogisch geeigneten Mitarbeitenden. Das Angebot richtet sich an alle Kindergärtner und Primarschüler 1 der Primar- und Kreisschule Maienfeld. 2 Trägerschaft Der Mittagstisch wird vom Verein Kinderbetreuung plus Maienfeld geführt. 3 Öffnungszeiten, Ort und Räumlichkeiten Der Mittagstisch wird am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von Uhr bis Uhr angeboten. Während der Schulferien, an Fest- und Feiertagen und an allen im Schulplan vorgemerkten schulfreien Tagen und Halbtagen findet kein Mittagstisch statt. Der Mittagstisch findet in Räumlichkeiten des Alterszentrums Senesca Maienfeld, Törliweg 5, in 7304 Maienfeld statt. 4 Aufenthaltsorte Zum Mittagstisch gehören die Aufenthaltsorte Mittagstischraum und Pausenplatz im Beobachtungsbereich der Betreuungspersonen. Bei Bedarf können die Betreuungspersonen auch den Jugendraum (in unmittelbarer Nähe) für Spieleinheiten nutzen. 5 Verpflegung Den Kindern wird ein ausgewogenes, warmes Mittagessen mit Getränk abgegeben. 6 Betreuungsteam Die Verantwortung zur Betreuung der Kinder während des Mittagstischs trägt die Betreuungsperson. Ihr zugeteilt ist je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder eine weitere Betreuungsperson. (1 Betreuungsperson ist für 12 Kinder verantwortlich.) Die Administrative Leitung der Kinderbetreuung plus ist verantwortlich für die Organisation (An-/Abmeldungen), die Rechnungstellung und Ansprechperson für Eltern, Erziehungsberechtigte und für die Schulleitung. Sie ist dafür besorgt, dass jeweils die erforderliche Anzahl Betreuungspersonen im Einsatz ist. (Die Anzahl zu betreuender Kinder kann täglich variieren aufgrund von Krankheit, Schulanlässen oder anders begründeter Abwesenheit.) 1 Mit dieser Bezeichnung ist sowohl die weibliche als auch die männliche Form angesprochen. 6.1_Betriebsreglement_Mittagstisch Seite 1 Version
3 7 Anmeldung Regelmässige Anmeldungen können jederzeit erfolgen und sind verbindlich gemäss Anmeldeformular. Die Kinder können für alle oder für einzelne Tage pro Woche angemeldet werden. Spontananmeldungen sind jederzeit möglich. Diese sind bis spätestens Uhr des betreffenden Tages direkt an die Leitung Mittagstisch zu richten (siehe Merkblatt des aktuellen Schuljahres). 8 Absenzen Abwesenheiten (Krankheit, Jokertage, Schulreisen, Exkursionen usw.) müssen durch die Eltern oder die Erziehungsberechtigten bis spätestens Uhr des betreffenden Tages gemeldet werden (siehe Merkblatt des aktuellen Schuljahres). Bei unentschuldigten Absenzen oder zu später Abmeldung (nach des betreffenden Tages) wird der Tarif in Rechnung gestellt. 9 Kündigung und Austritt Mit der Anmeldung zum Mittagstisch verpflichten sich die Eltern/Erziehungsberechtigten zur Nutzung des Mittagstischs während der Dauer des Schuljahrs. Das Betreuungsverhältnis erlischt auf Ende des jeweiligen Schuljahres. Bei schwerwiegenden Gründen, die einen Austritt verlangen, kann der Vertrag mit schriftlichem Gesuch an den Vorstand der Kinderbetreuung plus (vorstand@kinderbetreuung-plus.ch) beendet werden. 10 Hausordnung Um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, haben die Kinder sich an die Weisungen der Betreuungspersonen zu halten. Verhält sich ein Kind gegen die Vorschriften, kann es nach einer schriftlichen Verwarnung vom Mittagtisch ausgeschlossen werden. In diesem Falle erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Kinder gehen um Uhr direkt vom Unterricht zum Mittagstisch. Kurz vor Beginn des Nachmittagsunterrichtes um Uhr werden sie von der Betreuerin verabschiedet und gehen zurück auf den Pausenplatz oder in den Kindergarten. Bei Bedarf werden die Kinder von einer Betreuungsperson begleitet. Beim Eintreffen und Verlassen des Mittagstisches haben sich die Kinder persönlich bei der Betreuerin an- beziehungsweise abzumelden. Der Mittagstisch darf frühestens ab Uhr verlassen werden. Die Verhaltensvorgaben für die Kinder sind im Dokument Mittagstisch-Regeln 2 festgehalten. 11 Kostenbeiträge In den Beiträgen sind Mittagessen und Betreuungskosten enthalten. 12 Abrechnung Die Kosten werden für alle Mittagstischbesucher monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt. 2 Dokument 6.2 Mittagstisch-Regeln im Anhang 2 6.1_Betriebsreglement_Mittagstisch Seite 2 Version
4 13 Mitgliedschaft Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf CHF und wird einmal jährlich in Rechnung gestellt. Erziehungsberechtigte, die von einem Angebot des Vereins Kinderbetreuung plus regelmässig, d. h. mehr als 10-mal pro Schuljahr Gebrauch machen, sind gemäss Statuten Mitglieder des Vereins. Die Mitgliedschaft bedarf unabhängig von der Nutzung des Betreuungsangebotes einer Kündigung. 14 Versicherung und Haftung Während der Betreuungszeiten sind die Kinder im Rahmen der Versicherungen der Schulen Maienfeld versichert. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zum Mobiliar Sorge tragen. Allfällige Schäden sind der Leitung Mittagstisch umgehend zu melden. Die Eltern und die Erziehungsberechtigten haften vollumfänglich für verursachte Schäden. 15 Schweigepflicht Die Mitarbeitenden der Kita sind verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Familien vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht bleiben sie auch nach der Vertragsauflösung gebunden. Die Schweigepflicht gilt für sämtliche Mitglieder der Trägerschaft. 16 Datenschutz Der Schutz Ihrer persönlichen Daten (Informationen und Angaben) ist uns wichtig. Bei der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Benutzerdaten werden deshalb die massgebenden eidgenössischen und kantonalen Datenschutzbestimmungen eingehalten. 17 Reglements- und Tarifänderungen Die Trägerschaft des Vereins Kinderbetreuung plus Maienfeld behält sich vor, dieses Reglement und die Tarife jederzeit an neue Gegebenheiten anzupassen. Die Änderungen werden mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. 18 Kontakt/Leitung Mittagstisch Bitte beachten Sie das Merkblatt des laufenden Schuljahres. 19 Familienergänzende Betreuung Die Kinderbetreuung plus übernimmt bei Bedarf Betreuungsstunden im Auftrag der Schulen Maienfeld. Tritt in Kraft im August 2018 Anhang Anhang 1 Tarife Mittagessen Seite 4 Anhang Mittagstisch-Regeln Seite 5 Anhang Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seiten _Betriebsreglement_Mittagstisch Seite 3 Version
5 Anhang 1 Tarife Mittagessen Permanent Buchungen 1. Kind CHF 10. /Tag mit Mitgliedschaft 2. Kind und jedes weitere CHF 9. /Tag Einzelbuchungen pro Kind CHF 13. /Tag ohne Mitgliedschaft 6.1_Betriebsreglement_Mittagstisch Seite 4 Version
6 Anhang 2 Mittagstisch-Regeln 1. Das Tor zwischen Schule und Alterszentrum Senesca darf durch die Schüler nur für den Besuch des Mittagstisches Maienfeld benutzt werden. 2. Die Kinder betreten und verlassen das Zentrum stets durch den Haupteingang. 3. Die Kinder gehen direkt beim Ankommen zu den Toiletten, um sich die Hände zu waschen. 4. Die Schuhe, Jacken und Schultaschen werden innerhalb des Raumes an der Wand links deponiert. 5. Beim Anstehen zur Essensausgabe darf mit ruhiger Stimme gesprochen werden. Die Kinder werden gebeten, sich in der Reihe ohne «Gerangel» aufzustellen. 6. Die Schüler äussern ihre Portionenwünsche gegenüber den Betreuungspersonen. Es ist uns ein grosses Anliegen, lieber ein zweites Mal den Teller zu füllen, als viele Reste zu produzieren. 7. Am Tisch stehen Getränke bereit, welche selbständig verteilt werden dürfen. 8. Tischgespräche sind auch hier mit ruhiger Stimme und angepasster Wortwahl willkommen. 9. Jeder Schüler räumt selbstständig sein Geschirr auf den Geschirrwagen. 10. Die Betreuungsperson gibt bekannt, wann die Kinder spielen dürfen und wann der Nachtisch serviert wird. 11. Den Schülern stehen Spiele, Zeichnungsmaterial oder Aussenspielgeräte zur Verfügung. Die Schüler dürfen sich nur auf dem Fussballplatz und Spielplatz direkt neben dem Alterszentrum in Sichtkontakt mit der Betreuung aufhalten. 12. Das Zähneputzen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten und Kinder. 13. Die Schüler dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten den Mittagstisch vor Beginn des Schulunterrichtes verlassen. Andernfalls werden die Kinder bis Uhr betreut. 14. Abmeldungen an die Administrative Leitung nur per SMS Mobil bis spätestens Uhr des betreffenden Tages (entsprechend dem Betriebsreglement). Tritt in Kraft per 1. August 2018 Diese Information wird den Kindern am ersten Tag am Mittagstisch abgegeben. 6.2 Mittagstisch-Regeln Seite 5 Version
7 Anhang 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen Kinderbetreuung plus ist ein kantonal anerkannter Verein und somit verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Graubünden zu halten. Die uns anvertrauten Daten werden ausschliesslich für den internen Zweck benötigt. Wir garantieren, dass Kinderbetreuung plus keine Daten an Dritte weiter gibt. Bei der Anmeldung über die Homepage werden die Informationen SSL-verschlüsselt an die Kinderbetreuung plus weitergeleitet. Anmeldung Ihre Anmeldung bei Kinderbetreuung plus kann schriftlich oder über die Homepage erfolgen. Die Anmeldung für Angebote wird von uns schriftlich per Mail bestätigt und ist verbindlich. Zusätzliche Vereinbarungen werden in einem separaten Schreiben festgehalten und beiden Parteien ausgehändigt. Kosten, Abmeldungen und Nichterscheinen Die Kosten für die Dienstleistungen von Kinderbetreuung plus werden regelmässig in Rechnung gestellt und sind gemäss Angaben auf der Rechnung zu bezahlen. Der Mitgliederbeitrag gemäss Statuten* von Kinderbetreuung plus wird im April/Mai in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Zahlungspflicht bei Abwesenheiten richtet sich nach den Betriebsreglementen Kindertagesstätte* bzw. Mittagstisch*. Bei kurzfristigen Abmeldungen sowie unentschuldigtem Nichterscheinen sind die Beträge gemäss den Betriebsreglementen Kindertagesstätte* bzw. Mittagstisch* zu begleichen. Bei Krankheit oder Unfall gelten die Bestimmungen der Betriebsreglemente Kindertagesstätte* bzw. Mittagstisch*. Kündigung Die Kündigungsmodalitäten betreffend Dienstleistungen von Kinderbetreuung plus richten sich nach den Betriebsreglementen Kindertagesstätte* bzw. Mittagstisch*. Die Kündigung der Mitgliedschaft des Vereins Kinderbetreuung plus Maienfeld richtet sich nach den Statuten*. Unterbesetzung der einzelnen Angebote Kinderbetreuung plus behält sich vor, bei ungenügender Beteiligung Angebote zurückzuziehen. Allfällige Vorauszahlungen werden zurückerstattet. 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 6 Version
8 Haftung Die Haftung des Vereins Kinderbetreuung plus Maienfeld richtet sich nach den Statuten sowie den Betriebsreglementen Kindertagesstätte* bzw. Mittagstisch*. Eine Haftung des Vereins Kinderbetreuung plus Maienfeld für Betriebseinschränkungen oder Betriebsunterbrüche auf Grund höherer Gewalt wird ausgeschlossen. Für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden, haften grundsätzlich die Eltern/Erziehungsberechtigten gemäss den Bestimmungen der Betriebsreglemente Kindertagesstätte* bzw. Mittagstisch*. Allgemeine Hinweise Zusätzlich zu den AGB* von Kinderbetreuung plus gelten die Statuten* des Vereins Kinderbetreuung plus, das Betriebsreglement* der Kinderbetreuung plus sowie das Betriebsreglement* und die Hausordnung* des Mittagstischs der Kinderbetreuung plus. Newsletter Mit der Anmeldung bei Kinderbetreuung plus bestätigen Sie Ihr Einverständnis, dass wir Sie allenfalls via Newsletter bzw. via über die Neuigkeiten von Kinderbetreuung plus informieren. Dieser Newsletter kann jederzeit wieder abgemeldet werden. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von Kinderbetreuung plus ist 7304 Maienfeld GR. * 2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 7 Version
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