Diese Voraussetzungen werden vor Ort durch eine neutrale ADAC/ GEHOGA-Prüfungskommission
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- Benjamin Martin
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2 Vorwort Der Motorradtourismus hat sich zu einem attraktiven Wachstumsmarkt entwickelt. Die rund 1,6 Millionen ADAC-Mitglieder, die diese Freizeitbeschäftigung in der Bundesrepublik ausüben, sprechen für sich. Brandenburg bietet für diese Zielgruppe eine Vielfalt an Regionen und sportlichen Herausforderungen. Das Urlaubsland begeistert durch schönste Kultur- und Naturlandschaften und attraktive Straßennetze ideal für Motorradurlauber. Um diesem Gästekreis eine verlässliche Orientierungshilfe zu bieten, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Brandenburg e.v. seine Wirtschaftstochter, die GEHOGA mbh beauftragt zusammen mit dem ADAC Berlin Brandenburg die Zertifizierung von Motorradfreundlichen Gastronomiebetrieben" durchzuführen. Gaststätten in Brandenburg, die ihr Angebot auf die Bedürfnisse der Motorradurlauber ausgerichtet haben, können mit dem Brandenburger Qualitätssiegel "Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb" ausgezeichnet werden. Voraussetzungen für die Vergabe des Qualitätssiegels sind: Auszeichnung mit dem Siegel Servicequalität Deutschland in Brandenburg Motorradfreundlicher Leistungsstandard durch die Erfüllung von Mindestanforderungen Diese Voraussetzungen werden vor Ort durch eine neutrale ADAC/ GEHOGA-Prüfungskommission überprüft. Es ist uns ein Anliegen, den Motorradfahrern eine qualitativ hochwertige Bewirtung während ihrer Tour durch Brandenburg zu garantieren. Die Qualitätsauszeichnung von Gastronomiebetrieben ist hierfür ein wichtiger Baustein, um zusätzliche Gäste aus dieser attraktiven Zielgruppe zu gewinnen und somit eine höhere Auslastung der gastgewerblichen Betriebe zu erreichen. Wir laden Sie deshalb ein, an dieser Aktion teilzunehmen. Es lohnt sich! Deutscher Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Brandenburg e.v. ADAC Berlin Brandenburg
3 PRÜFANTRAG Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb Name des Betriebes: Betriebsinhaber/GF : DEHOGA-Mitgliedsnr: Ansprechpartner für Motorradfahrer: Straße: PLZ/ Ort: Regierungsbezirk: Telefon/ Telefax: Internet/ Betriebsruhetag/ Betriebsferien: Zertifizierung Servicequalität Deutschland in Brandenburg O gültig bis: Bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen Angaben werden auch für Ihren Interneteintrag und die Betriebsprüfung benötigt! Von GEHOGA/ ADAC auszufüllen: Besichtigte Räumlichkeiten: Prüfer: Hiermit beantragen wir die Prüfung für das Brandenburger Qualitätssiegel Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb. Die Teilnahmegebühr inkl. Interneteintrag, Urkunde und Aktionsschild in Höhe von 250,00 zzgl. 19% MwSt. ( 297,50) für DEHOGA-Mitglieder 350,00 zzgl. 19% MwSt. ( 416,50) für Nicht-DEHOGA-Mitglieder überweise ich nach Rechnungslegung durch die GEHOGA mbh. Mir ist bekannt, dass Teilnahme und Prüfantrag erst mit Zahlungseingang der Teilnahmegebühr wirksam sind. Der Zahlungseingang ist erst mit Kontogutschrift bewirkt. Ich bestätige, dass mir die Aktionsbedingungen und Teilnahmeinformationen bekannt und dass die Angaben der Selbstauskunft vollständig und wahrheitsgemäß sind. Bitte beachten Sie die nächsten Seiten.
4 Teilnahme-Informationen und Aktionsbedingungen: TEILNAHME-INFORMATION 1. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme berechtigt sind brandenburgische Gastronomiebetriebe, die an der Initiative Servicequalität Deutschland in Brandenburg teilgenommen haben. 2. So funktioniert's Folgende Voraussetzungen sind notwendig: Erfüllung aller Mindestanforderungen gültige Zertifizierung Servicequalität Deutschland in Brandenburg Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens und Prüfantrags an die GEHOGA mbh sowie Zahlung der Teilnahmegebühr von 250,00 zzgl. 19% MwSt. ( 297,50) für DEHOGA- Mitglieder bzw. für Nicht-DEHOGA-Mitglieder 350,00 zzgl. 19% MwSt. ( 416,50) per Überweisung. Überprüfung des Betriebes nach Eingang des Prüfantrages und der Teilnahmegebühr durch eine unabhängige, neutrale Kommission der GEHOGA mbh und des ADAC Berlin Brandenburg. Senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten Fragebogen mit unterschriebenem Prüfantrag an: GEHOGA mbh Kennwort: "Motorradfreundlicher Hotel- und Gastronomiebetrieb" Schwarzschildstr Potsdam und zahlen Sie die Teilnahmegebühr nach Rechnungslegung durch die GEHOGA mbh. Der Prüfantrag wird erst mit Zahlungseingang wirksam. 3. So geht s weiter Ihr Prüfantrag und der Fragebogen werden der neutralen Prüfungsstelle der GEHOGA mbh und des ADAC Berlin Brandenburg zugeleitet, die auch die Überprüfung vor Ort im Betrieb koordinieren. Ein Mitglied der Prüfungsstelle besucht Ihren Betrieb und stellt fest, ob die Angaben Ihrer Selbstauskunft (Fragebogen) mit den betrieblichen Gegebenheiten übereinstimmen. Das Brandenburgische Qualitätssiegel wird vergeben, wenn die Überprüfung vor Ort das Erreichen der Anforderungen bestätigt und hat drei Jahre Gültigkeit. Die Prüfungen erfolgen unangemeldet nach Einzahlung der Teilnahmegebühr. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter/ -innen, Ihre/ n Stellvertreter/ -in oder Geschäftsführer/ -in, die/ der als AnsprechpartnerIn für Motorradfahrer benannt ist, damit auch für den Fall, dass Sie selbst nicht anwesend sind, im Interesse Ihres Betriebes ein informierter Ansprechpartner für den Prüfer zur Verfügung steht. Hinweis: Bitte unbedingt Betriebsruhetage, Betriebsferien und Öffnungszeiten im Prüfantrag handschriftlich vermerken und Informationsmaterial bereithalten.
5 4. Ihre Vorteile durch das Qualitätssiegel "Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb" Das Brandenburgische Qualitätssiegel wird in Form einer Urkunde an den Betriebsinhaber vergeben. Dieser darf das Aktionslogo Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb nur während des dreijährigen Gültigkeitszeitraumes dieses Qualitätssiegels im zertifizierten Betrieb führen und damit auf seiner eigenen Homepage für diesen Betrieb werben. Urkunde, Bereitstellung des Aktionsschildes und Interneteintrag auf der Homepage des DEHOGA Brandenburg sowie des ADAC Berlin Brandenburg sind in der Teilnahmegebühr inbegriffen. Betriebe mit Brandenburgischen Qualitätssiegel werden durch entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht. Aktionsbedingungen im Überblick: Sofern nach Antragstellung der Antrag zurückgenommen wird oder dem Antrag aus sonstigen Gründen, die der Antragsteller zu vertreten hat, nicht stattgegeben werden kann, ist eine Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr nur zu max. 30% möglich. Eine darüber hinaus gehende Kostenerstattung ist ausgeschlossen. Ein Betrieb, der die Prüfung erfolgreich besteht, darf das Aktionslogo Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb nur während des dreijährigen Gültigkeitszeitraumes dieses Qualitätssiegels im zertifizierten Betrieb führen und damit auf seiner eigenen Homepage für diesen werben. Jede Verwendung darüber hinaus muss vorher genehmigt werden. Der Betrieb erhält eine Urkunde und ein Aktionsschild. Das Aktionsschild bleibt Eigentum der GEHOGA mbh (nachfolgend GEHOGA) und wird bei Nichterfüllung der Bedingungen bzw. bei Ablauf der Zertifizierung wieder entzogen. Der Zertifizierungsnehmer verpflichtet sich, die GEHOGA umgehend von Veränderungen zu unterrichten, die Einfluss auf das Zertifizierungsergebnis haben. Dazu zählen insbesondere nicht mehr erreichte Mindest-Kriterien sowie der Wegfall von Punktwerten in einer Größenordnung, die das Einstufungsergebnis nicht mehr erreichen lassen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, umgehend mitzuteilen, wenn er den Betrieb aufgibt oder ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet. Die Mitteilung nimmt die GEHOGA entgegen. Ein neuer Betreiber darf das Brandenburgische Qualitätssiegel nur (weiter)führen, wenn er die Aktionsbedingungen anerkennt und sich einer Nachprüfung unterzieht. Zwischen dem Ablauf des vorherigen Zertifizierungszeitraums und der sich anschließenden Wiederholungszertifizierung darf ein Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes ist die GEHOGA mbh berechtigt, jede weitere Zertifizierung als Neuzertifizierung zu behandeln. Für den Fall des Ablaufs der Zertifizierung ohne Folgezertifizierung oder einem anderweitigem Beendigungsgrund der Nutzungsrechte der Zertifizierung ist der Zertifizierungsnehmer verpflichtet, Zertifizierungsschild und Zertifikat unverzüglich auf seine Kosten an die GEHOGA mbh herauszugeben. GEHOGA und ADAC behalten sich vor, während des dreijährigen Gültigkeitszeitraumes der Zertifizierung MysteryChecks durchzuführen. Bei Differenzen über Teilnahmevoraussetzungen, Prüfungsergebnisse und bei Entziehung des Brandenburger Qualitätssiegels entscheidet die Schlichtungsstelle der jeweils für die Betriebsstätte des Zertifizierungsnehmers zuständigen Industrie- und Handelskammer. Es können auch Schlichtungsstellen bei einzelnen Kammern eingerichtet werden, die die entsprechenden Aufgaben für mehrere IHK-Bezirke gleichzeitig wahrnehmen. Der Richtspruch ist für alle Beteiligten bindend. Für die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle sind aufwandsbezogene Gebühren zu entrichten. Entstandene Auslagen der Schlichtungsstelle müssen ebenfalls getragen wer-
6 den. Diese Auslagen und Gebühren tragen die Parteien je zur Hälfte. Die Kosten ihrer eigenen Vertretung sind jeweils von den Parteien selbst zu tragen. Sollte eine der Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen davon nicht betroffen. Die Beteiligten sind verpflichtet, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch eine andere zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vereinbarungszweck, soweit dies möglich ist, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke. Der Zertifizierungsnehmer erklärt, dass er die vorliegende Vereinbarung und die in Verbindung mit dieser Vereinbarung gemachten Angaben, insbesondere den Erhebungsbogen, eingehend geprüft und wahrheitsgemäß beantwortet hat. Logoverwendung Mir ist bekannt, dass das Aktionslogo der Aktion Motorradfreundliche Hotel- und Gastronomiebetriebe geschützt ist und nur nach den vorgegebenen Gestaltungsrichtlinien, d.h. ohne graphische Veränderungen (Beibehaltung der Proportionen und Farbe; Farbwerte blau: Pantone 280 C bzw. 100% Cyan, 75% Magenta) und nur im Gültigkeitszeitraum des Qualitätssiegels zum Zweck der Information und Vermarktung verwendet werden darf. Das Logo ist nur für Werbezwecke des überprüften und mit dem Qualitätssiegel ausgezeichneten Betriebs selbst einsetzbar. Anderen Betrieben bspw. einer Restaurantkette ist die Verwendung untersagt, sofern keine Einzelprüfungen in den Häusern stattgefunden haben. Bei der Verwendung des Logos auf Online- oder Printprodukten sind diese durch die GEHOGA mbh freizugeben. Sofern die genannten Richtlinien nicht eingehalten bzw. Ihnen das Qualitätssiegel Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb aberkannt wird, wird neben dem Zertifizierungsschild auch das Aktionslogo entzogen. In diesem Fall hat der Nutzer die ihm zur Verfügung gestellte(n) Datei(en) und/ oder deren elektronischen Vervielfältigungen unverzüglich zu löschen. Des Weiteren ist die Logoentfernung der GEHOGA mbh zu bestätigen. Die Nutzungsberechtigung kann mit sofortiger Wirkung durch Telefax, oder Brief widerrufen werden. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnehmerinformationen und Aktionsbedingungen an. Ort, Datum Unterschrift und Betriebsstempel
7 ** UEm_Kriterium AKTIONSFRAGEBOGEN Motorradfreundlicher Gastronomiebetrieb Mindestanforderungen (alle Mindestanforderungen sind zu erfüllen!) Vom Betrieb auszufüllen 1. Verfügt Ihr Betrieb über das Qualitätssiegel Service Q? Vom Prüfer/ der Bereisungskommission auszufüllen: Kriterium erfüllt Ja =1 Nein = 0 Vom Prüfer/ der Bereisungskommission auszufüllen Bis wann ist das Service Q Qualitätssiegel gültig? 2. Ist Ihr Betrieb während der Motorradsaison (April bis Oktober) durchgängig geöffnet? Nennung fester Ruhetage 3. Ist der Stellplatz sowie die Zufahrt gut beleuchtet und befestigt? 4. Stellen Sie einen (gesicherten) diebstahlsicheren (in Sichtnähe zum Restaurant) sowie befestigten und idealer Weise überdachten Stellplatz für die Motorräder zur Verfügung? Art und Anzahl des Stellplatzes angeben 5. Halten Sie spezielles Schmier- und Pflegematerial sowie Visierreinigungstücher an zentraler Stelle im Haus bereit? Bitte in Stichpunkten angeben. 6. Bieten Sie aktuelle Informationen über die nächstgelegenen, kompetenten Motorradwerkstätten, Zubehörläden, Pannenhilfsdienste und Motorradkundendienste an? (Motorradmarken, Standort, Telefonnummer, Öffnungszeiten). Diese Materialien sind im Informationsordner (wird von der GEHOGA gestellt) zu sammeln. UEM-Kriterium
8 7. Stellen Sie folgendes umfangreiches Informationsmaterial - (mind. 3) Tourenvorschlägen in der näheren Umgebung (wenn vorhanden auch Off Road), die optimaler Weise selber ausgearbeitet und mit Insidertipps versehen wurden - ADAC-Tourenkarten/ Roadbooks - ADAC Geschäftsstellen, Pannenhilfe und Fahrsicherheitsanlagen - Ausflugstipps, Sehenswürdigkeiten, Einkehrmöglichkeiten und Veranstaltungen an den Tourenstrecken und in der Hotelumgebung (zielgruppenspezifisch!) - allg. Straßen- und Umgebungskarte - Straßen-/ Streckenverhältnissen/ - beschaffenheit - Verkehrsverhältnissen - Mautkosten (gilt insb. für grenznahe Betriebe) inkl. (sofern vorhanden) möglicher Ermäßigungen - Wettervorhersage - nützlichen Adressen (Apotheken, Tankstellen, Waschstraßen, etc.) bereit? Bitte fehlende Materialen angeben Das Material ist in einem Ordner (wird von der GEHOGA gestellt) zu bündeln. 8. Halten Sie eine aktuelle Auflistung anderer zertifizierter motorradfreundlicher Hotel- und Gastronomiebetriebe bereit? Die Liste wird von ADAC und GEHOGA gestellt und ist im Informationsordner (siehe oben) zu integrieren. 9. Verweisen Sie sichtbar auf Ihre Projektpartner? (Andere zertifizierte Betriebe sowie Hinweis auf GEHOGA und ADAC inkl. Fahrsicherheitstrainings, etc.)
9 (Küche) 10. Ist Ihre Küche ganztägig geöffnet? 11. Verarbeiten Sie in erster Linie regionale Produkte/ Erzeugnisse und bieten typisch regionale Gerichte an? Bitte Lieferanten (Auszug) angeben. 12. Haben Sie auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer angepasste Gerichte im Angebot? Bis zu welcher Uhrzeit werden Speisen angeboten/ Öffnungszeiten der Küche? (Personal & Service) 13. Ist der Restaurantinhaber/Betreiber/ Pächter bzw. mindestens ein Vollzeitmitarbeiter selber Motorradfahrer und identifiziert sich eindeutig mit dem Thema Motorrad? 14. Steht Ihr Servicepersonal mit umfangreichen Kenntnissen zu motorradtouristischen Angeboten/ Informationen zur Verfügung und gibt Hilfestellung bei der Routenplanung? 15. Bieten Sie im Falle einer Panne die Organisation einer Notversorgung an? 16. Sind Platzreservierungen in Ihrem Restaurant vorab möglich? 17. Bieten Sie einen Reservierungsservice für Übernachtungen in Hotels oder auch für Einkehrmöglichkeiten in anderen Gastronomiebetrieben an der Strecke an? 18. Kommunizieren Sie auf Ihrer Homepage Ihr Angebot für Motorradfahrer?
10 Wünschenswerte zusätzliche Leistungen (mindestens 4 dieser Leistungen sind zu erfüllen!) (Hardware) Bitte Getränk angeben 19. Bieten Sie ein Willkommensgetränk oder einen wertgleichen Gutschein an? 20. Bieten Sie sonstige spezifische Angebote und Serviceleistungen für Motorradfahrer wie die Ausrichtung von Motorradmarkentreffen, Unternehmersternfahrten, Motorradstammtische etc. an? 21. Bieten Sie Gruppenermäßigung an? Ab wie vielen Personen? 22. Ist eine durchgängige, leicht erkennbare Zufahrtsbeschilderung zu Ihrem Betrieb gegeben? 23. Sind Ihre Toiletten/ sanitären Einrichtungen mit Helmablagen versehen? 24. Können nasse Monturen übergangsweise in Ihrem Betrieb (Trockenservice via Personal, begehbarer separater Raum) getrocknet werden? 1 (Personal und Service) 25. Bieten Sie bikergerechte Verpflegung 2 zum Mitnehmen in praktischer Verpackung (Lunchboxes, etc.) sowie kostengünstige Getränke zum Abfüllen an? 1 UEM-Kriterium 2 Leichte, energiereiche Kost wie Müsli, Obst, Gemüse, Salate, Suppen und ausreichend Flüssigkeit. Darüber hinaus ist die individuelle Zusammenstellung aus Deftigem, Süßigkeiten, Brot, Gebäck optimal.
11 26. Verfügen Sie in Ihrem Betrieb über einen Internetcorner, der für die Gäste frei zugänglich ist und (ggf. kostenpflichtig) genutzt werden kann bzw. stellen Sie alternativ WLAN-Zugänge für eigene Laptops, etc. zur Verfügung? 27. Bieten Sie (u.a. kostenpflichtige) zielgruppenspezifische Informationsmedien wie Bücher und Fachzeitschriften an, bzw. stellen diese als Belegexemplare zur Verfügung? 28. Halten Sie Informationen über Preisnachlässe (regionale Gästekarten, o.ä.) bei Ausflugszielen in der Umgebung bereit? 29. Halten Sie auf Nachfrage eine Auflistung mit Campingmöglichkeiten in der näheren Umgebung bereit? 30. Ist Ihr Betrieb bereits Tourenfahrer- Partnerbetrieb oder sind Sie Mitglied einer anderen Motorrad- Marketingkooperation? Bitte Kooperation benennen. Gesamtergebnis des Betriebschecks, vom Prüfer auszufüllen: 1. Vollblutbiker mit Herz O 2. Gutes Gesamtangebot mit Motorradfahrer-Charme O 3. Motorradfahrer sind eine Zielgruppe von Vielen O 4. Motorradhardware ist erfüllt, Identifikation mit der Zielgruppe jedoch relativ gering O Ort, Datum Unterschriften Prüfer
12 Erläuterungen bzw. Anregungen zu den Mindestanforderungen 1. Sie wurden von der Tourismus Akademie Brandenburg (TAB) mit dem Qualitätssiegel ServiceQ ausgezeichnet und gewährleisten somit die konsequente und qualitativ hochwertige Umsetzung des Servicegedankens durch Ihre Mitarbeiter. Um dem Trend in Richtung Qualitätstourismus und Erlebnis-Gastronomie Rechnung zu tragen, werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig zur kontinuierlichen Verbesserung der Servicequalität geschult. 2. Da insbesondere bei plötzlich auftretenden Schlechtwetterverhältnissen Motorradfahrer auf Gastronomiemöglichkeiten angewiesen sind, ist eine verbindliche Angabe der tatsächlichen Öffnungszeiten (Monate/ Tage/ Uhrzeiten) unerlässlich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist gut sichtbar auf der nächsten, (optimaler Weise ebenfalls zertifizierten) Gastronomiebetrieb hinzuweisen. Hinweis an den Prüfer: Nennung von festen Ruhetagen 3. Der Stellplatz inkl. Zufahrt sollte so ausgeleuchtet sein, dass sich die Gäste problemlos orientieren können. 4. Für Motorradfahrer ist es wichtig die Maschinen optimaler Weise trocken und diebstahlsicher unterzubringen. Der (ggf. kostenpflichtige) Stellplatz sollte leicht zugänglich (ebenerdig) sein und genug Fläche auch zum rangieren bieten. Ein fester Untergrund (optimal: kein Kies) ist wichtig, damit die Maschinen nicht umkippen. Bitte geben Sie auch an, ob die Stellplätze (kostenpflichtig) reserviert werden können und vermerken Sie dies im Motorrad-Informationsordner. Für mindestens 10% ihrer Sitzplatzkapazitäten sollten auch Stellplätze zur Verfügung stehen. 5. Sie halten für Ihre Gäste eine Auswahl an Schmier- und Reinigungsmitteln wie Öl für die Grundpflege der Maschinen sowie Pflegemittel für Visier und Helm (ggf. gegen Entgelt) bereit. 6. Informationen über Standort (Entfernung/ geographische Lage), Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der nächsten Motorradwerkstatt für größere Reparaturen, Zubehörläden und Pannenhilfsdienstleister halten Sie an der Bar bzw. einem zugänglichen Platz stets aktualisiert vor. Die Adressen sind im speziellen Motorrad-Informationsordner zu integrieren. 7. Die schönsten Touren inkl. Streckenbeschaffenheit und Besichtigungsmöglichkeiten der Umgebung werden dem Gast übersichtlich, ansprechend und zielgruppengerecht aufgearbeitet präsentiert (optimal: mit Insidertipps). Bei den Veranstaltungen wird neben touristischen Highlights der Region auch auf bspw. zielgruppenspezifische Rallys oder Sicherheitstrainingsmöglichkeiten verwiesen. Tagesaktuell werden diese Informationen um Hinweise zu Wetter und Verkehrslage ergänzt. Bei der Benennung der Einkehrmöglichkeiten sind ebenfalls motorradfreundlich zertifizierte Betriebe zu berücksichtigen (s. hierzu auch Erläuterung zu Kriterium 10). Alle genannten Materialien sind im speziellen Motorrad-Informationsordner (stellt die GEHOGA) zu bündeln. 8. Eine aktuelle Auflistung erhalten Sie beim ADAC oder der GEHOGA. 9. Um eine optimale Tourenplanung der Gäste im Vorfeld zu unterstützen, ist ein gut sichtbarer Hinweis auf kooperierende Betriebe oder motorradspezifische Materialien des ADAC und auch der brandenburgischen Tourismusverbände an prominenter Stelle anzubringen. 10. Den Gästen sollte jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten ein umfangreiches Angebot an kalten und warmen Speisen sowie Getränken zur Verfügung stehen. 11. Ihre Küche verarbeitet in erster Linie regionale Produkte, um die Gebietsressourcen aufzuwerten, die regionale Wirtschaft zu stärken und regionaltypische Gerichte kreieren zu
13 können. Des Weiteren gehört zu Motorradtouren das regionalspezifische Erlebnis dazu, was sich auch in einem entsprechend gestalteten Speiseangebot widerspiegelt. 12. Neben der Speisekarte an sich bieten Sie spezielle Gerichte an, die in ihren Bausteinen komplett auf die Geschmacksbedürfnisse der Biker als Zielgruppe ausgerichtet sind (bspw. bei der namentlichen Bezeichnung.) 13. Sie selbst bzw. mindestens einer Ihrer Mitarbeiter mit Gästekontakt sind Motorradfahrer, bzw. können sich mit dem Thema identifizieren und haben neben spezifischem Hintergrundwissen bestenfalls auch Geländekenntnisse. Durch den persönlichen Bezug zum Motorradfahren und das hohe Maß an Identifikation vermitteln Sie durch die persönliche Gästeansprache und individuelle Betreuung im gesamten Betrieb eine authentische, Motorradfahrer willkommene Atmosphäre. 14. Ihre Servicemitarbeiter verfügen über umfangreiche Kenntnisse im motorradtouristischen Bereich und können neben Toureninformationen, Streckentipps und Hintergrundinformationen auch Auskunft über wichtige Motorraddienstleistungen geben. 15. Im Falle einer Panne tätigen Sie für den Gast notwendige Anrufe und gewährleisten eine erste Notversorgung, indem Sie u.a. die entsprechenden Service-Telefonnummern des ADAC sowie die einer geeigneten Werkstatt in der Umgebung bereithalten. 16. Insbesondere für Gruppen ermöglichen Sie die Platzreservierung. 17. Sie sind Ihren Gästen auf Wunsch bei der Reservierung für Übernachtungen der nächsten Tage behilflich. Optimaler Weise finden hierbei ebenfalls die von ADAC und GEHOGA motorradfreundlich zertifizierten Betriebe Berücksichtigung. 18. Ihr Internetauftritt richtet sich auch an Motorrad fahrende Gäste und spricht die Zielgruppe unter einem eigenen Navigationspunkt durch besondere Angebote, nützliche (motorradspezifische) Hinweise zur Region, Tourentipps oder auch Gestaltungselemente/ Fotos gezielt an. Eine zusätzliche Verlinkung zu entsprechenden ADAC-Seiten ist darüber hinaus notwendig. Ebenso wird der kontinuierliche Aus- und Aufbau der Seite um spezielle Motorrad-Inhalte vorausgesetzt. Erläuterungen bzw. Anregungen zu den zusätzlichen Leistungen 19. Für Ihre motorradfahrenden Gäste halten Sie ein Willkommensgetränk bereit. Hierfür bieten sich isotonische Getränke (bspw. alkoholfreies Bier) an. 20. Sie veranstalten in Ihrem Haus Biker-Treffs oder Stammtische und sind somit an der Geselligkeit und dem Austausch Ihrer Gäste interessiert und unterstützen dies aktiv. 21. Mit Ermäßigungen für Motorradgruppen tragen Sie der Tendenz, als Gemeinschaft Motorradtouren zu unternehmen, Rechnung. Hinweis an den Prüfer: Bitte benennen, ab welcher Personenanzahl Ermäßigungen gegeben werden und in welcher Höhe. 22. Auf Ihren Betrieb wird schon frühzeitig am Tourenverlauf durch einheitliche, gut platzierte Schilder (Bsp.: Anbindung an das örtliche Hotelleitsystem) hingewiesen. 23. In Ihren Toiletten bzw. im Vorraum sind Helmablagen vorhanden. 24. Sollte auf Wunsch die Ausrüstung (Protektoren, Kleidung, Schuhe, Helme) getrocknet werden, sollte ein beheizter Raum mit Regalen, Kleiderhaken und Wäscheleinen zur Verfügung stehen. Auch können Ihre Mitarbeiter die Ausrüstung der Gäste entgegen nehmen und diese für den kurzen Aufenthalt bspw. im Heizungsraum/ -keller trocknen.
14 25. Vollkornprodukte, Obst und Gemüse sollten ein fester Bestandteil des Lunchpaketes sein. Eine praktikable Verpackung (u.a. wasserfest) ist unerlässlich, da Biker meist über einen eingeschränkten Stauraum verfügen. 26. Ein Internetcorner bzw. Internetzugang wird immer wichtiger, denn Motorradfahrer suchen sich gerne selbst ausführliche Hintergrundinformationen rund um ihre Motorradtour. Besonders wichtig ist dies auch bei Reparaturen, da Bau- und Schaltpläne, usw. heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Daher ermöglichen Sie Ihren Gästen (ggf. auch kostenpflichtig) den Internetzugang, indem Sie entweder einen öffentlichen Internetcorner eingerichtet haben oder alternativ einen WLAN-Zugang für eigene Laptops und Anschlussgeräte zur Verfügung stellen. Im Internet sind wiederum u.a. die (sofern vorhandenen) GPS-Touren oder auch sonstige zielgruppenspezifische Informationen einstell- und abrufbar. 27. Als weiterführende Information stellen Sie ihren Gästen ausgewählte Fachliteratur zum Thema Motorrad (kostenpflichtig) zur Verfügung. 28. Sie informieren Ihre Gäste über Partner/ Angebote und Bedingungen, bei/ zu denen der motorradfahrende Gast Vergünstigungen/ Ermäßigungen erhält. Insbesondere ist hierbei auf das ADAC-Vorteilsprogramm Show your card hinzuweisen. 29. Auf Nachfrage halten Sie für motorradfahrende Gäste eine Auflistung der Campingplätze in der näheren Umgebung bereit bzw. verweisen auf die entsprechenden ADAC-Medien und Internetseiten. 30. Sie sind mit Ihrem Betrieb bereits Mitglied einer Motorrad-Marketingkooperation (Bsp.: Tourenfahrer, MSD, etc.)
15 Haben Sie noch Fragen? Hier bekommen Sie nähere Informationen: GEHOGA mbh Schwarzschildstr Potsdam Tel Fax: Rücklauf der Aktionsunterlagen Haben Sie auch nichts vergessen? Können Sie aufgrund der Prüfungsfragen und Erläuterungen noch Verbesserungen vornehmen? Ist die Adresse vollständig ausgefüllt? Ist der beigefügte Fragebogen für den Interneteintrag auf der Homepage des DEHOGA Brandenburg sowie des ADAC Berlin Brandenburg leserlich und vollständig ausgefüllt? Sind alle Fragen vollständig beantwortet und ausgefüllt? Haben Sie die Prüfungsgebühr überwiesen? Haben Sie Ihre Unterlagen bereit für den Prüfungstermin komplett? Sind Ihre Mitarbeiter über die anstehende Prüfung informiert? Bitte zurücksenden per Post oder per Fax an GEHOGA mbh Kennwort: Motorradfreundlich Schwarzschildstr Potsdam
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