Konfektionierter Innenausbau in Werkstoffen aus Holz
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- Gerhard Bieber
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1 4601 Konfektionierter Innenausbau D e f i n i t i o n d e s S a c h g e b i e t s F a c h l i c h e B e s t e l l u n g s v o r a u s s e t z u n g e n S t a n d : ( 0 6 ) ( ) R e v i s i o n s n u m m e r : ( 2 ) E r s t e F a s s u n g : ( )
2 I. Allgemeine Gliederung 1. Sachgebiet 2. Sachgebietsbeschreibung Aufgabe ist die technische und wirtschaftliche Beurteilung von konfektioniertem Innenausbau, sowie die Beurteilung und Klassifizierung deren Qualität, Werte, Sicherheit, Dauerhaltbarkeit und Gebrauchstauglichkeit und deren einzelner Komponenten. 3. Vorbildung Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Holztechnik oder Möbel-Design an einer Hochschule oder Fachhochschule oder Praktische Vorbildung als Holzmechaniker- oder Tischlermeister im Innenausbau oder Praktische Vorbildung als Holzmechaniker oder Tischler und eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelhandelskaufmann in einem Einrichtungsfachbetrieb / Möbelhaus mindestens 10jährige ununterbrochene Berufspraxis als Selbständiger oder leitender Angestellter eines Innenausbauherstellungs- oder -handelsbetriebes Die Berufspraxis muss bei Antragstellung andauern und darf nicht längere Zeit unterbrochen gewesen sein. Ein Bewerber ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, wenn er Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie regelmäßig eine 10-jährige praktische Tätigkeit nachweist, die ihrer Art nach geeignet war, die erforderlichen dargestellten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. 4. Kenntnisse Die nachfolgenden Kenntnisse 4.1 sind unter dem Bereich Fachtheorie zu betrachten, 4.2 unter Betriebswirtschaft. 4.1 Technische Kenntnisse Darunter werden industriell vorgefertigte Ausbauelemente verstanden, die über den Handel mit eigenen Montageabteilungen konfektioniert und eingebaut werden. Er umfaßt die folgenden Bereiche: Maße im Hochbau Innentüren Wandverkleidungen Heizkörperverkleidungen Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Seite 2 von 5
3 Einbauschränke Deckenverkleidungen Trennwände Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Dämm- und Schaumstoffe, Metalle und Oberflächen im Innenausbau bauphysikalische, bauchemikalische, physikalische und chemische Grundkenntnisse bezogen auf die eingesetzten Werkstoffe Konstruktion von Innentüren, Wandverkleidungen, Heizkörperverkleidungen, Einbauschränken, Deckenverkleidungen, Trennwänden Technik der Verarbeitung und Anwendung von Innentüren, Wandverkleidungen, Heizkörperverkleidungen, Einbauschränken, Deckenverkleidungen, Trennwänden Grundkenntnisse über Werkzeuge oder Innenausbau-, Be- und -Verarbeitung konfektionierter Innenausbauten Montage von Innentüren, Wandverkleidungen, Heizkörperverkleidungen, Einbauschränken, Deckenverkleidungen, Trennwänden Beschläge für Innentüren, Heizkörperverkleidungen, Einbauschränke Mängelbeseitigung Normen für den Innenausbau (z.b. ISO, EN, DIN, RAL usw.) und relevante technische Regelwerke (z.b GKV, VDI usw.)benennungen im Einzelnen 4.2 Wirtschaftliche Kenntnisse Fertigungs- und Werkstoffkosten im Küchenmöbelbau sowie deren Kalkulation Kalkulation im Möbel und Kücheneinrichtungsfachhandel Kosten und Kalkulation von Montagen und Reparaturen Allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse bzgl. Küchenmöbelhandel und -hersteller 5. Allgemeine Rechtskenntnisse Sachverständigentätigkeit Die Allg emeinen Recht sk ennt nisse Sachverst ändig ent ät igkeit sind Bestandteil dieser Bestellungsvoraussetzungen. 6. Sachgebietsspezifische Rechtskenntnisse Versicherungsrechtliche Grundkenntnisse der einschlägigen Allgemeinen Bedingungen für die Neuwertversicherung des Hausrats gegen Feuer, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Leitungswasser, Sturm- und Glasbruch- sowie Transportversicherungsschäden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Möbelhandel Methoden der Bewertung (Kenntnis der allgemeinen Wertbegriffe, z.b. Verkehrswert, gemeiner Wert, Neuwert, Zeitwert, Versicherungswert usw.) Grundzüge des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie der Produzentenhaftung industriell gefertigter Einbauküchen und deren Geräte 7. Vorzulegende Arbeitsproben Nachweis der Fähigkeit, Fachfragen in klarer, überzeugender und gegliederter Form schriftlich abzuhandeln, in aller Regel durch Vorlage mehrerer Gutachten oder vergleichbarer Ausarbeitungen. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Seite 3 von 5
4 II. Erläuterungen Den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen sollte grundsätzlich auch eine Erläuterung beigegeben werden. Der Erläuterung sollte eine Präambel vorangesetzt sein und im Einzelnen sollten die notwendigen Kenntnisse kommentiert werden. Die Erläuterungen sollten auch Abgrenzungen zu anderen Sachgebieten sowie sachdienliche Sachgebietsdifferenzierungen beinhalten. III. Anforderungen an Gutachten bzw. Sachverständigenleistungen Sachdienlich sind auch Anforderungen an Gutachten, wenn es das Sachgebiet erfordert. Unter Umständen kann man sich hier an den bereits existierenden Beispielen ausrichten. Eventuell verlangt aber das entsprechende Sachgebiet eine abweichende Gestaltung. Grundsätzlich sollten bei technischen Gutachten folgende Angabe gemacht werden: 1. Allgemeine Angaben 1.1 Auftraggeber/in, Datum der Auftragserteilung; bei Gerichtsaufträgen: Angabe der Parteien und des Aktenzeichens 1. 2 Inhalt des Auftrags und Zweck des Gutachtens; bei Gerichtsaufträgen: Wiedergabe des Beweisbeschlusses 1. 3 Verwendete Arbeitsunterlagen, z. B. Akten, Pläne, Untersuchungs- /Überprüfungsergebnisse und Fotografien etc Überprüfungsergebnisse, Ortsbesichtigung, Datum und Teilnehmer 2. Feststellungen 2. 1 Kurze zusammenfassende Darstellung der Gesamtsituation, Inhalt evtl. vorliegender Vorgutachten sowie andere wichtige Angaben zur Vorgeschichte 2. 2 Genaue, umfassende Beschreibung der eigenen Feststellungen zum Schadensbild bzw. zur Situation. Im Sonderfall deutliche Kenntlichmachung, wenn von fremden Vorgaben bei der Beurteilung ausgegangen wird. 3. Untersuchungen 3. 1 Untersuchungen und Ermittlungen, Auswertungen von Laborprüfungen, Messungen u. ä Auswertung der getroffenen Feststellungen, Erläuterung der Schadensursache mit Angabe und Begründung, worin die Ursache liegt (eventuell Planungs- oder Ausführungsfehler). 3.3 Aufzeigen, wie der Schaden behoben werden kann. Angaben zu den Kosten der Schadensbehebung. Falls ein Mangel nicht oder nicht vollständig beseitigt werden kann, ist der verbleibende Mangel und/oder die Wertminderung anzugeben. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Seite 4 von 5
5 4. Zusammenfassung Ein Gutachten muss die gestellten Fragen umfassend, eindeutig nachvollziehbar sowie übersichtlich mit allgemein verständlichen Formulierungen beantworten. Die Anforderungen an andere Sachverständigenleistungen können je nach Inhalt des Auftrags (gerichtlich oder außergerichtlich) abweichen. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Seite 5 von 5
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