Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1. Brandursachen. Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen
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1 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1 Fachliche Bestellungsvoraussetzungen Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen 1700.doc Erstmals: 01/2001 Stand: 01/2001 Rev.: 0
2 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 2 Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für das Fachgebiet 1. Vorbildung des Sachverständigen 1.1 Erfolgreich abgeschlossenes Studium als Naturwissenschaftler oder Ingenieur an einer Universität, Technischen Hochschule oder Fachhochschule. 1.2 Nachweis einer fünfjährigen praktischen Tätigkeit, beim Landeskriminalamt/Bundeskriminalamt beim Brandverhütungsdienst der Versicherer/Versicherungsmakler in einer Brandschutzforschungseinrichtung bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für im Bereich der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr) 1.3 Nachweis der Fähigkeit, Stellungnahmen zu Problemstellungen der unterschiedlichen in klarer, überzeugender und gegliederter Form schriftlich und mündlich abzuhandeln. 2. Technische Kenntnisse des Sachverständigen für / Raumexplosionsursachen 2.1 Grundkenntnisse Grundlagen der praktischen ermittlung Kenntnisse über gerätetechnische und apparative Möglichkeiten in der ermittlung Kenntnisse über Löschmittel und Löschverfahren Kenntnisse im Arbeitsschutz 2.2 Erweiterte Kenntnisse Kenntnisse der Verbrennungschemie und der Analytik für den Nachweis von Brandbeschleunigungsmitteln
3 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite Kenntnisse über sicherheitstechnische bzw. brandschutztechnische Kennzahlen, die das Zünd-, Abbrand- und Löschverhalten von brennbaren Stoffen charakterisieren: Heizwert, Verbrennungswärme Zündtemperatur Mindestzündenergie Flammpunkt Brandausbreitungsgeschwindigkeit Abbrandgeschwindigkeit Maximaler Explosionsdruck Maximale Druckanstiegsgeschwindigkeit Phlegmatisierende Konzentration Löschkonzentration Kenntnisse über Flammen- und Brandarten: Ventilationsgesteuerter Brand Brandstoffgesteuerter Brand Glimmbrand Schwelbrand Vollbrand Flash-over Kenntnisse über Wärmetransportphänomene: Wärmeleitung Wärmeströmung Wärmestrahlung Kenntnisse über das Verhalten von Baustoffen und Bauteilen bei Temperatureinwirkung ( von Kunststoffen, Holz, Beton, Stahl) Kenntnisse über Wirkungsweise des elektrischen Stroms Wärmeentwicklung in elektrischen Leitern Widerstandsbehaftete Fehlerstellen Kurzschlussfall Isolationsfehler Elektrostatische Aufladung Schutzmaßnahmen
4 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite Kenntnisse über Selbstentzündungsprozesse Chemische - pyrophore Stoffe - pflanzliche Öle und Fette Biologische - Heuselbstentzündung Zündungsmöglichkeiten ohne Sauerstoff Kenntnisse über Möglichkeiten der Brandsimulation 3. Grundkenntnisse im baulichen und anlagetechnischen Brandschutz 3.1 Kenntnisse der Wirkungsweisen von Baustoffen, Bauteilen und Sonderbauteilen 3.2. Kenntnisse über die Wirkungsweise von brandschutztechnischen Anlagen Brandmeldeanlagen Feuerlöschanlagen Rauchabzugsanlagen Wärmeabzugsanlagen 4. Juristische Kenntnisse 4.1 Brandbezogene juristische Kenntnisse Landesbauordnung Sonderbauverordnung (Garagenverordnung, Krankenhausverordnung usw.) Gefahrstoffverordnung Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz 4.2 Grundkenntnisse im Zivil- und Strafprozessrecht und Versicherungsrecht
5 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 5 Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen auf dem Sachgebiet Vorbildung des Sachverständigen zu Ziffer 1.1 Die Aufgabe des öffentlich bestellten Sachverständigen auf diesem Sachgebiet ist, die Ursache unterschiedlichster Brandschäden festzustellen. Dazu sind umfassende Kenntnisse der naturwissenschaftlichen Grundlagen von Verbrennungsvorgängen sowie des Zünd-, Abbrand- und Löschverhaltens von brennbaren Stoffen erforderlich. Diese Forderungen gelten als erfüllt, wenn ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder ingenieurwissenschaftliches Studium an einer Universität, Technischen Hochschule oder Fachhochschule nachgewiesen werden kann. zu Ziffer 1.2 Der Nachweis einer mindestens fünfjährigen praktischen Berufserfahrung auf dem Gebiet der ermittlung wird zur Erlangung des praktischen Sachverstands und zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse als notwendig angesehen. zu Ziffer 1.3 Um ein Mindestmaß an Transparenz zu gewährleisten und eine Beurteilung der bisherigen Gutachtertätigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin vornehmen zu können, müssen Gutachten zu unterschiedlichen feststellungen eingereicht werden. Die Gutachten müssen die Fähigkeit erkennen lassen, Sachverhalte eindeutig und schlüssig darzulegen. Theoretische Kenntnisse Die überdurchschnittliche Sachkunde auf diesem Sachgebiet liegt in der Breite des Wissensstoffes und in der Fähigkeit, die Vielzahl der möglichen zu erkennen und plausibel darzustellen. Neben der fachspezifischen Ausbildung und den danach erworbenen Erfahrungen (s. Punkt 1) sind auf den in Ziffer 2.2 aufgezeigten erweiterten Erkenntnissen überdurchschnittliches Wissen und Erfahrungen notwendig. Innerhalb der erweiterten Erkenntnisse nimmt das Wissen über die Wirkungsweise des elektrischen Stromes eine besondere Stellung ein. Der Sachverständige für das Sachgebiet muss in der Lage sein, die naturwissenschaftlichen Grundlagen und erweiterten Erkenntnisse bei jeder ermittlung anzuwenden und zu beherrschen.
6 Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 6 Grundkenntnisse im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz zu Ziffer 3.1 Die Grundlagen zu diesem Punkt finden sich in den Normen DIN 4102, Teil 1 Teil 18. zu Ziffer 3.2 Die technische Auslegung von Brandschutzanlagen findet man in DIN-Normen (DIN ), VdE-Vorschriften und in den VdS-Richtlinien.
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