Bayreuth-Track Konzept für Personalentwicklung. von Professorinnen und Professoren. an der Universität Bayreuth
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- Hannelore Lorenz
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1 Stand: 21. Oktober 2014 Bayreuth-Track Konzept für Personalentwicklung von Professorinnen und Professoren an der Universität Bayreuth - Qualitätssicherungskonzept Bayreuth-Track - die Zielsetzung Der Universität Bayreuth ist es seit ihrer Gründung 1975 gelungen, unter den kleineren Universitäten Deutschlands einen hervorragenden Platz zu besetzen. Um weiterhin internationale Spitzenkräfte für Bayreuth zu gewinnen, müssen die vorhandenen Ressourcen effektiv eingesetzt werden. Der strategischen Besetzung von W2-Professuren kommt dabei eine tragende Rolle zu. Gerade in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen werden erhebliche Mittel auch in die Ausstattung von W2-Professuren investiert. Eine hohe Fluktuation auf diesen Stellen ist für die Forschungsinfrastruktur der Universität Bayreuth ein großes Risiko. Für die Entscheidung, als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler nach Bayreuth zu kommen, spielt die Perspektive auf Weiterentwicklung eine wichtige Rolle, die bei W2-Professuren nicht in ausreichendem Maße gegeben ist. Mit Bayreuth-Track können insbesondere jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen eines einheitlichen, transparenten und universitätsweiten Verfahrens ihre wissenschaftliche Karriere besser planen. Zugleich werden Grundsätze für die Besetzung von Stiftungsprofessuren und die Gewinnung besonders qualifizierter Persönlichkeiten aufgestellt. Die Universität Bayreuth wird das Konzept Bayreuth-Track (BT-Professur) in den nächsten Jahren erproben und anschließend die Wirksamkeit dieser Maßnahme evaluieren. Nach vier 1 gemäß Art. 18 Abs. 3 Satz 5 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG
2 - 2 - Jahren zum Ende des Jahres 2018 findet eine erste Evaluation statt. Danach wird das Verfahren im zweijährigen Rhythmus erneut evaluiert und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst berichtet. Im Rahmen der Evaluierung erfolgt auch eine Stellungnahme der Bayreuth-Track-Kommission. 2. Bayreuth-Track - die Formate 2.1 Der Weg zur W3-Professur Um hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch attraktive Karriereperspektiven an der Universität Bayreuth zu halten, können W2-Professuren in strategisch wichtigen Feldern der Universität ab dem mit der Perspektive versehen werden, bei Vorliegen exzellenter Leistungen im Rahmen von Bayreuth-Track auf eine W3-Professur übernommen zu werden. Die Zahl der Anträge wird auf maximal 20 % der gesamten Berufungsverfahren pro Jahr festgesetzt. Die Verfahrensdauer soll nicht länger als sechs Monate betragen. Der verfassungsmäßig gebotenen Bestenauslese wird durch das Bayreuth-Track- Verfahren Rechnung getragen. Von einer Ausschreibung der im Bayreuth-Track- Verfahren zu besetzenden W3-Professuren kann abgesehen werden (Art. 18 Abs. 3 Satz 5 BayHSchPG). Die Finanzierung der Ausstattung für die künftige Professur erfolgt durch die Fakultät. Spätestens mit Vorlage des Antrages an den Präsidenten muss ein entsprechendes Schreiben der Fakultät zur Übernahme der zusätzlich entstehenden Kosten durch die Anhebung von W2 auf W3 (Stellen, Flächen, Investitionen) vorliegen. Um neu auszuschreibende W2-Professuren mit der Perspektive auf Übernahme auf eine W3-Professur künftig klar zu kennzeichnen, wird folgender Passus in die Ausschreibungstexte aufgenommen: An der Fakultät der Universität Bayreuth ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für... im Beamtenverhältnis auf Zeit/Lebenszeit zu besetzen. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber kann bei dauerhaft herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre im Rahmen des Bayreuth-Track-Konzepts für die Personalentwicklung von Professorinnen und Professoren an der Universität Bayreuth auf eine W3-Professur übernommen werden.
3 Der Weg über die Stiftungsprofessur Juniorprofessuren, die von Stiftungsprogrammen zum Zwecke der Etablierung innovativer Forschungsfelder und Lehrkonzepte gefördert werden, können bereits zum Zeitpunkt der Berufung die Perspektive erhalten, nach erfolgreicher Zwischenevaluation und einer weiteren positiven Evaluation auf eine W2-Professur übernommen zu werden. Im Falle der Berufung und Entfristung von Stiftungsprofessuren, deren Förderung ad personam erfolgt und der ein höchsten Ansprüchen genügendes wissenschaftliches Auswahlverfahren der Stiftung vorausgeht kann von einer Ausschreibung abgesehen werden. 2.3 Der Weg als besonders qualifizierte Persönlichkeit Bayreuth-Track dient ferner zur Vorbereitung der Entscheidung, ob unter Berücksichtigung der Struktur- und Entwicklungsplanung eine in besonderer Weise qualifizierte Persönlichkeit zur Verfügung steht, deren Gewinnung im Hinblick auf die Stärkung der Qualität und Profilbildung im besonderen Interesse der Universität Bayreuth liegt (Art. 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 BayHSchPG). In diesem Fällen kann mit Zustimmung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst von einer Ausschreibung abgesehen werden. 3. Bayreuth-Track das Verfahren 3.1 Verfahrenseröffnung Die grundlegende strategische Entscheidung für die Wahl des Bayreuth-Tracks zur W3- Professur wird mit der Ausschreibung der Professur getroffen. Die Dekanin/der Dekan beantragt auf Basis des Fakultätsratsbeschlusses bei der Hochschulleitung die Ausschreibung mit dem entsprechenden Passus im Ausschreibungstext (siehe 2.1). Nach Beendigung des Berufungsverfahrens obliegt es dem Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, die weitere Entwicklung des Bayreuth- Track-Professors zu verfolgen und gegebenenfalls einen Antrag auf Anhebung der Professur beim Präsidenten zu stellen. 3 Jahre nach der Rufannahme sollen die Entwicklungsperspektiven des Bayreuth-Track ihm Rahmen eines Gespräches geklärt werden. Der Präsident als Dienstvorgesetzter der Professorinnen und Professoren, trägt dafür Sorge, dass diese Frist eingehalten wird. Eine direkte Antragstellung durch die Kandidatin/den Kandidaten ist nicht möglich. Nach Antragseingang beauftragt der Präsident eine Vorgutachterin/einen Vorgutachter, die oder der auf Grundlage der zu würdigenden fachlichen, pädagogischen und
4 - 4 - persönlichen Eignung eine Empfehlungen ausspricht, ob das Berufungsverfahren ohne Ausschreibung fortgesetzt werden soll. Fällt die Bewertung der Vorgutachterin/des Vorgutachters negativ aus, ist das Verfahren beendet. Bewertet die Vorgutachterin/der Vorgutachter den Antrag positiv, wird die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung (Bayreuth-Track- Kommission) mit einer umfangreichen Evaluierung beauftragt. Die Auswahl der Vorgutachterin/des Vorgutachters erfolgt analog zur Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter. In den Fällen einer Neueinstellung auf eine Stiftungs-Professur wird das Verfahren durch die Vorlage der Antragsunterlagen zur Förderung durch die Stiftung parallel an die Hochschulleitung eröffnet. Ein Vorgutachten ist nicht nötig. Hat die Bewerberin/der Bewerber bereits eine Professur an der Universität Bayreuth inne und wirbt zusätzlich einen Stiftungsprofessur ein, wird das Verfahren durch die Vorlage des positiven Ergebnisses der Gutachterkommission des Stifters an die Hochschulleitung eröffnet. In den Fällen der Berufung einer besonders qualifizierten Persönlichkeit nach Art. 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 BayHSchPG wird das Verfahren durch den Antrag der Fakultät auf Absehen von der Ausschreibung eröffnet. 3.2 Verfahren in der Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung - Bayreuth-Track-Kommission Zusammensetzung Die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung tritt bei Bedarf in Sitzungen zusammen. Sie setzt sich aus vier dauerhaft an der Universität Bayreuth tätigen Professorinnen/Professoren, zwei Emeriti, zwei externen Professorinnen/ Professoren sowie dem Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und Technologietransfer zusammen, der den Vorsitz führt. Jedes Geschlecht muss mit mindestens zwei Personen in der Präsidialkommission vertreten sein. Bestimmung der Gutachterinnen/Gutachter Die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung bestimmt mindestens vier externe Gutachterinnen/Gutachter. Die ausgezeichneten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen um eine schriftliche Beurteilung der Kandidatin/des Kandidaten gebeten werden. Mindestens zwei der Gutachten müssen von nicht in
5 - 5 - Deutschland ansässigen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern stammen. Die fachliche und persönliche Unabhängigkeit der Gutachterinnen/Gutachter muss gewährleistet sein. Die Regelungen der Universität Bayreuth zur Befangenheit aus dem aktuell gültigen Berufungsleitfaden sind sinngemäß zu berücksichtigen. Dem Auswahlverfahren der jeweiligen Stiftung wird ein hoher Stellenwert zugemessen. Die Universität Bayreuth lässt die Ergebnisse dieser Auswahlverfahren maßgeblich mit in ihre Entscheidung einfließen. Evaluation durch die Gutachterinnen/Gutachter Als Grundlage für ihr Gutachten erhalten die Gutachterinnen und Gutachter den von der Kandidatin/dem Kandidaten zusammengestellten Selbstbericht. Sollte dies nötig sein, stellt die Kandidatin/der Kandidat eine englische Version des Selbstberichts zur Verfügung. Außerdem erhalten die Gutachterinnen/Gutachter diesen Leitfaden auf Deutsch oder Englisch. Bei Stiftungsprofessuren, deren Förderung ad personam erfolgt, prüft die Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung ob das jeweilige Stiftungsformat den Kriterien des Bayreuth-Track-Verfahrens entspricht. Als Standard gelten die Auswahlverfahren bei Lichtenberg- oder Heisenbergprofessuren Abschluss des Verfahrens Entscheidung durch den Präsidenten Nach Vorlage aller Unterlagen inklusive der Empfehlung der Bayreuth-Track- Kommission entscheidet der Präsident. Er ist dabei nicht an die positive Entscheidung der Kommission gebunden. Von dem anschließend durch den Präsidenten erteilten Rufschreiben erhält das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst einen Abdruck. Dem Schreiben werden der Lebenslauf der/des Berufenen sowie das Protokoll der Präsidialkommission für wissenschaftliche Personalentwicklung und eine Stellungnahme des Präsidenten beigefügt. Berufungsverhandlungen Nach der Ruferteilung werden Berufungsverhandlungen geführt. Berichtspflichten Der Präsident berichtet dem Senat jährlich über die Ergebnisse der Anhebungsverfahren und Gespräche.
6 - 6 - Anhang: I. Selbstbericht der Professorin/des Professors Der Selbstbericht der Professorin/des Professors besteht aus zwei Teilen, einer persönlichen Stellungnahme und einer Dokumentation. Die persönliche Stellungnahme beschreibt die bisherigen Aktivitäten an der Universität Bayreuth. Es ist vorgesehen, dass hierbei auf die Bereiche Forschung und Lehre eingegangen wird. Im Gegensatz zu der eher faktischen Bestandsaufnahme der Dokumentation hat die Professorin/der Professor in der Stellungnahme die Gelegenheit, seine Forschungsschwerpunkte darzustellen und zu gewichten. Dabei sollen vor allem der Stand der Arbeit am wichtigsten langfristigen Forschungsvorhaben, Problemlösungen und Perspektiven des Verhaltens deutlich gemacht werden. Darüber hinaus sollten Pläne und Konzepte für die weitere Ausgestaltung der Professur entwickelt werden. Die Stellungnahme soll selbstkritisch sein, also nicht nur Erfolge, sondern auch Probleme und Vorschläge zu ihrer Lösung mitteilen. Sie sollte höchstens zehn Seiten umfassen. Die von der Kandidatin/dem Kandidaten einzureichende Dokumentation ist in siebenfacher Ausfertigung abzugeben und sollte folgende Unterlagen umfassen: 1. Lebenslauf (mit Stipendien, berufliche Positionen, Preisen, Funktionen innerhalb und außerhalb der Universität) 2. Bibliographie (Bücher, Zeitschriftenartikel, Beiträge in Sammelbänden, Rezensionen, Proceedings; bislang unveröffentlichte Schriften müssen als solche gekennzeichnet sein.) 3. Die bereits fertig gestellten Teile langfristiger wichtiger Forschungsvorhaben 4. Sonderdrucke oder Kopien der wichtigsten Veröffentlichungen 5. Skizze geplanter Forschungsvorhaben (Thema, Positionierung in der Forschung, methodischer Ansatz, Perspektiven) im Umfang von höchstens zehn Seiten 6. Liste der Vorträge 7. Lehrbericht und Ergebnis von Lehrevaluationen, sofern sie in dem Bereich durchgeführt wurden. 8. Liste der eingeworbenen Drittmittel (Drittmittelgeber und Höhe) 9. Die Fakultät hat die Möglichkeit, vorab eine Stellungnahme zum Selbstbericht abzugegen. Sofern eine Stellungnahme der Fakultät verfasst wurde, ist diese ebenfalls den Gutachterinnen/Gutachtern vorzulegen. II Bewertungskriterien Der Evaluation liegen Kriterien zu Grunde, die sich bereits in national und international anerkannten Verfahren zur Beurteilung von akademischer Leistung bewährt haben. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass einzelne Kriterien, insbesondere aus dem quantitativen
7 - 7 - Bereich (Drittmittel, internationale Publikationen) in den jeweiligen Disziplinen sehr unterschiedliche Bedeutung und Realisierungschancen haben. Die unten aufgeführten Kriterien bieten deshalb einen möglichen Rahmen der Evaluation, der abhängig vom jeweiligen Fach erweitert oder eingegrenzt werden kann. Ebenfalls wird berücksichtigt, ob und gegebenenfalls wie lange jemand familienbedingte Auszeiten (Eltern- oder Pflegezeit) genommen hat. Forschung Quantität und vor allem Qualität der Veröffentlichungen, belegbar durch: Plausibilität, methodische Fundierung und innovativen Charakter des Forschungsprojekts (insbesondere des wichtigsten langfristigen Forschungsvorhabens) oder Beitrag zur Entwicklung des Forschungsgebietes Zitationen: impact factor der Zeitschriften Rezeption und Bewertung der Veröffentlichungen in der Forschung Einwerben von Drittmitteln (Umfang, Institution) Breite und Tiefe der Fragestellungen und Veröffentlichungen Erweiterung und Innovation der Forschungsansätze im Vergleich mit der Dissertation Eigenständigkeit des wissenschaftlichen Ansatzes Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Forschung Wissenschaftliche Kooperationen: mit anderen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen internationale Kooperationen gemeinsame Veröffentlichungen (dabei müssen die jeweiligen Arbeitsanteile deutlich erkennbar sein Fachtagungen Tätigkeit als Herausgeber, Redakteur oder Rezensent für wissenschaftliche Journale und andere Publikationen Kooperationen mit kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie mit Wirtschaft und Industrie im Bereich von Grundlagen-, Anwendungs- und produktorientierter Forschung Forschungspreise Lehre Fachwissen (z. B. theoretische Fundierung, Klarheit des Ansatzes) Beratungsfähigkeit (Flexibilität, Objektivität, Verantwortung, Entscheidungshilfe etc.) Lehrevaluation durch Studierende
8 - 8 - Betreuung von Abschlussarbeiten Internationalität (Betreuung von Austauschstudierenden, internationale Doktorandinnen/Doktoranden, Teilnahme an internationalen Hochschulkooperationen, persönlich eingeworbene Studienplätze im Ausland, internationale Sommerschulen, Lehrangebote in englischer Sprache oder anderen Fremdsprachen Hochschuldidaktik (Kommunikation, Präsentation von Wissen, Lehrmaterial etc.) Lehrplan Lehrspektrum Lehrpreise Übernahme der Funktion einer Studiengangsmoderatorin/eines Studiengangsmoderators Zusätzliches Engagement/Sonstiges Tätigkeit für Wissenschafts- oder Standesorganisationen (z. B. als Amtsträgerin/Amtsträger oder Mitglied eines Komitees) Tätigkeiten für Bildungs-, Regierungs- oder andere Institutionen Erfolge in der Nachwuchsförderung Rufe auf W2-/ W3-Professuren
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