ALLGEMEINE ÜBERARBEITUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen Januar 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ALLGEMEINE ÜBERARBEITUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen Januar 2017"

Transkript

1 ALLGEMEINE ÜBERARBEITUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen Januar DE

2 Europäisches Parlament GD Präsidentschaft Europäisches Parlament GD Interne Politikbereiche

3 ALLGEMEINE ÜBERARBEITUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen Mit dieser Informationsbroschüre soll auf einige Änderungen der Geschäftsordnung hingewiesen werden, die sich auf Ihre Arbeit als MdEP auswirken werden

4 Vorwort Sehr geehrte Mitglieder, die letzte allgemeine Überarbeitung der Geschäftsordnung erfolgte im Jahr Seither wurden natürlich Ergänzungen und Änderungen vorgenommen; sie sind jedoch mit der allgemeinen Überarbeitung, die am 13. Dezember 2016 vom Parlament angenommen wurde, nicht vergleichbar. Eine derart umfassende Überarbeitung der Geschäftsordnung mitten in der achten Wahlperiode stellt eine besondere Herausforderung dar, nicht nur für die Dienststellen und IT-Systeme, sondern auch und in erster Linie für die wichtigsten Akteure des Parlaments: seine Mitglieder. Die kürzlich geänderte Geschäftsordnung tritt am 16. Januar 2017 in Kraft. Um Sie bei Ihrer Arbeit zu unterstützen, haben die Generaldirektion Präsidentschaft und die Generaldirektion Interne Politikbereiche diese kurze Informationsbroschüre erstellt. Sie ist nicht erschöpfend, sondern enthält einige wichtige Änderungen, die Ihre tägliche Arbeit betreffen und sich vor allem auf die Arbeit im Plenum und in den Ausschüssen sowie auf Ihre individuellen Rechte und auf Verwaltungsvorgänge beziehen. Markus Winkler Stellvertretender Generalsekretär und Generaldirektor der GD Präsidentschaft Riccardo Ribera d Alcalá Generaldirektor der GD Interne Politikbereiche 2

5 Inhaltsverzeichnis Zeitrahmen... 4 Sitzungsperioden des Parlaments... 5 Ausschussarbeit Tätigkeiten der Mitglieder Verwaltung für die Mitglieder

6 Zeitrahmen Im Dezember 2014 wurde im Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine allgemeine Überprüfung der Geschäftsordnung des Parlaments vornehmen sollte. Dieser Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Rainer Wieland, Vizepräsident des EP, gehörte je ein Mitglied pro Fraktion an. Im Juli 2016 stellte die Arbeitsgruppe dem AFCO die Ergebnisse ihrer Beratungen vor. Richard Corbett wurde als Berichterstatter benannt. Der Bericht wurde am 8. November im AFCO angenommen und während der Tagung im Dezember 2016 dem Plenum vorgelegt. Mit einigen wenigen Ausnahmen tritt die überarbeitete Geschäftsordnung am 16. Januar 2017, dem ersten Tag der Januar-Tagung, in Kraft. 4

7 Sitzungsperioden des Parlaments Schwellen (neuer Artikel 168a) Bisher sah die Geschäftsordnung ca. 15 Arten von Schwellen für Anträge zum Verfahren vor (40 Mitglieder, eine Fraktion oder 40 Mitglieder, usw.). Die meisten davon werden durch eine der folgenden drei neuen Schwellen ersetzt, die der jeweiligen Situation am ehesten gerecht wird: eine niedrige Schwelle : einzelne Mitglieder, die gemeinsam 5 % der Mitglieder des Parlaments darstellen (d. h. 38 MdEP), oder eine Fraktion; eine mittlere Schwelle : eine oder mehrere Fraktionen oder einzelne Mitglieder, die gemeinsam 10 % der Mitglieder des Parlaments darstellen; eine hohe Schwelle : eine oder mehrere Fraktionen oder einzelne Mitglieder, die gemeinsam 20 % der Mitglieder des Parlaments darstellen. Einige bestehende Schwellen sind von dieser Straffung nicht betroffen, weil die Situationen, für die sie gelten, sehr spezifisch sind, weil sie Vorrechte einzelner Mitglieder betreffen, oder weil sie in den Verträgen verankert sind. 5

8 Abstimmung im Plenum Einreichung von Änderungsanträgen Alte Bestimmungen Der federführende Ausschuss, eine Fraktion oder mindestens 40 Mitglieder können Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum einreichen. Neue Bestimmungen (Artikel 169 Absatz 1) Der federführende Ausschuss, eine Fraktion oder Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird (38 Mitglieder), können Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum einreichen (Änderungsanträge zu Initiativberichten gemäß Artikel 52 Absatz 2 (jetzt Artikel 52 Absatz 4) können nach wie vor nur vom Berichterstatter eingereicht werden, um neuen Informationen Rechnung zu tragen, oder von 76 Mitgliedern.) 6

9 Sitzungsperioden des Parlaments Einreichung von Anträgen auf getrennte, gesonderte und namentliche Abstimmung Alte Bestimmungen Getrennte, gesonderte und namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern beantragt werden. Neue Bestimmungen (Artikel 174, 176 und 180) Getrennte, gesonderte und namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von Mitgliedern, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird (38 Mitglieder), beantragt werden. Getrennte und gesonderte Abstim mungen zu Initiativberichten gemäß Artikel 52 Absatz 2 (jetzt Artikel 52 Absatz 4) können nur vom Berichterstatter beantragt werden, um neuen Informa tionen Rechnung zu tragen, oder von 76 Mitgliedern (d. h. die Schwelle ist nun dieselbe wie für Änderungsanträge). Keine Fraktion darf mehr als 100 Anträge auf namentliche Abstimmung pro Tagung einreichen. 7

10 Abstimmungsverfahren bei Legislativberichten In Artikel 59 und dem neuen Artikel 67a ist das Abstimmungsverfahren für die Annahme des Standpunkts des Parlaments in erster und zweiter Lesung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geregelt. Ein Vorschlag zur unmittelbaren Ablehnung des Vorschlags der Kommission oder des Standpunkts des Rates kann vom federführenden Ausschuss, einer Fraktion oder Mitgliedern in einer Stärke, die zumindest der niedrigen Schwelle entspricht (38 Mitglieder), eingereicht werden. Über einen derartigen Vorschlag wird zuerst abgestimmt. Wird der Vorschlag der Kommission abgelehnt, ist die erste Lesung abgeschlossen, es sei denn, das Parlament beschließt auf besonderen Antrag, die Angelegenheit an den Ausschuss zurückzuüberweisen. Sofern das Parlament nichts anderes beschließt, wird über jede vorläufige Einigung, die bei Verhandlungen zwischen Parlament und Rat in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erzielt wurde, in einer einzigen Abstimmung vor etwaigen sonstigen Änderungsanträgen abgestimmt. Wird die vorläufige Einigung angenommen, ist die Lesung des Parlaments abgeschlossen. Das Parlament kann stattdessen beschließen, die Abstimmung auf der Grundlage der eingereichten Änderungsanträge (einschließlich jener, die in der vorläufigen Einigung enthalten sind) und der eingegangenen Anträge auf getrennte, gesonderte und namentliche Abstimmung fortzusetzen. Von nun an gilt der Entwurf einer legislativen Entschließung als angenommen, ohne dass über ihn gesondert abgestimmt wird; nur etwaige Änderungsanträge zu dem Entwurf einer legislativen Entschließung werden zur Abstimmung gestellt. Stattdessen wird der Präsident die Lesung für abgeschlossen erklären, und die legislative Entschließung wird entsprechend dem Ergebnis der Abstimmung angepasst. 8

11 Sitzungsperioden des Parlaments Mündliche Erklärungen zur Abstimmung Alte Bestimmungen Keine Beschränkungen Neue Bestimmungen (Artikel 183 Absatz 1) Jedes Mitglied kann pro Tagung höchstens drei mündliche Erklärungen zur Abstimmung abgeben. 9

12 Sitzungsperioden des Parlaments Aussprachen über aktuelle Themen (neuer Artikel 153a) Bei jeder Tagung könnten künftig eine oder zwei einstündige Aussprachen über ein aktuelles Thema, das für die Politik der EU von großem Interesse ist, stattfinden. Jede Fraktion hat dann das Recht, pro Jahr um mindestens eine derartige Aussprache zu ersuchen. Die Konferenz der Präsidenten sorgt für eine gerechte Aufteilung. Wenn eine Vier-Fünftel-Mehrheit in der Konferenz der Präsidenten mit dem Gegenstand einer Aussprache über ein aktuelles Thema nicht einverstanden ist, findet die Aussprache nicht statt. Verhalten der Mitglieder (neuer Artikel 11 Absatz 3, neue Artikel 165 und 166) Aus der Geschäftsordnung geht nun deutlicher hervor, dass gegen Mitglieder, die sich diffamierend, rassistisch oder fremdenfeindlich äußern oder durch ihr Verhalten die parlamentarische Tätigkeit stören, (vom Präsidenten) Sanktionen verhängt werden können. Der Umfang der Sofortmaßnahmen und Sanktionen, die gegen Mitglieder verhängt werden können, die die Verhaltensregeln nicht einhalten, wurde erweitert (z. B. kann den Mitgliedern verboten werden, das EP extern (in Delegationen, bei interinstitutionellen Treffen usw.) zu vertreten, oder ihr Recht auf Zugang zu vertraulichen Informationen kann beschränkt werden); außerdem wurden diese Maßnahmen und Sanktionen verschärft. 10

13 Ausschussarbeit Interinstitutionelle Verhandlungen während des Gesetzgebungsverfahrens Gemäß dem neuen Artikel 69c können die Ausschüsse vor der Annahme eines Berichts im Ausschuss und eines Beschlusses, dass auf dieser Grundlage Verhandlungen aufgenommen werden, keine Verhandlungen einleiten; ein derartiger Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses. Der alte Artikel 74 verliert seine Gültigkeit. Beschlüsse über die Aufnahme von Verhandlungen müssen im Plenum bekannt gegeben werden, und die Fraktionen bzw. einzelne Mitglieder gemeinsam in einer Stärke, die der mittleren Schwelle (10 % der Mitglieder des Parlaments) entspricht, können beantragen, dass während derselben Tagung eine Abstimmung darüber stattfindet, ob dem Ausschuss gestattet werden soll, auf der Grundlage seines Berichts Verhandlungen aufzunehmen. Lehnt das Parlament den Beschluss des Ausschusses über die Aufnahme von Verhandlungen ab, wird der Bericht des Ausschusses auf die Tagesordnung der nächsten Tagung gesetzt und eine Frist für Änderungsanträge festgesetzt. Ausschüsse, die eine Stellungnahme abgeben Gemäß dem geänderten Artikel 53 kann ein Ausschuss, der eine Stellungnahme abgibt, beschließen, seinen Standpunkt in Form von Änderungsanträgen, die innerhalb der Frist für Änderungsanträge direkt im zuständigen Ausschuss einzureichen sind, darzulegen. Nach ihrer Annahme im Ausschuss werden diese Änderungsanträge vom Vorsitzenden oder vom Verfasser der Stellungnahme im Namen des Ausschusses eingereicht. 11

14 Änderungsanträge auf Ausschussebene Gemäß dem geänderten Artikel 208 Absatz 1 müssen Änderungsanträge oder Entwürfe von Vorschlägen zur Ablehnung eines Vorschlags der Kommission stets von einem ordentlichen oder einem stellvertretenden Mitglied des Ausschusses unterzeichnet oder mitunterzeichnet werden. Namentliche Abstimmungen im Ausschuss Gemäß dem geänderten Artikel 208 Absatz 3 müssen einzige Abstimmungen bzw. Schlussabstimmungen über einen Bericht oder eine Stellungnahme namentlich erfolgen. Mitglieder oder Fraktionen, deren Stärke im Ausschuss mindestens der hohen Schwelle entspricht, können verlangen, dass auch andere Abstimmungen namentlich erfolgen. 12

15 Ausschussarbeit Keine getrennte Abstimmung über Kompromissänderungsanträge Gemäß Artikel 174 Absatz 5 und Artikel 209 ist bei einer Abstimmung über einen Kompromissänderungsantrag im Ausschuss eine getrennte Abstimmung nicht zulässig. Filterung von Änderungsanträgen für das Plenum durch den Ausschuss Gemäß dem geänderten Artikel 175 kann der Präsident einen federführenden Ausschuss auffordern, über alle Änderungsanträge oder Anträge auf getrennte oder gesonderte Abstimmung abzustimmen, wenn zu einem von diesem Ausschuss vorgelegten Text mehr als 50 Änderungsanträge oder derartige Anträge zur Prüfung im Plenum eingereicht wurden. Nur Änderungsanträge bzw. Anträge, die von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden, werden anschließend im Plenum zur Abstimmung gestellt. 13

16 Tätigkeiten der Mitglieder Entschließungsanträge gemäß Artikel 133 Alte Bestimmungen Keine Beschränkungen Neue Bestimmungen Jedes Mitglied kann einen Ent schließungsantrag pro Monat einreichen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an eu 14

17 Ersuchen an die Kommission um die Vorlage von Vorschlägen gemäß Artikel 46 ( Vorschlag für einen Unionsakt ) Alte Bestimmungen Nachdem der Vorschlag vom Präsidenten für zulässig erklärt worden war, musste der federführende Ausschuss einen Bericht ausarbeiten. Erst dann wurde der Vorschlag auf Empfehlung des federführenden Ausschusses von der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments unterzeichnet. Neue Bestimmungen Dieses Verfahren wurde insofern vereinfacht, als der Präsident den Vorschlag, nachdem er ihn für zulässig erklärt hat, an den zuständigen Ausschuss überweist, der innerhalb von drei Monaten ab der Überweisung über das weitere Verfahren beschließen muss. Das heißt, es ist nicht mehr erforderlich, die Unterschrift der Mehrheit der Mitglieder zu sammeln, ehe die Arbeit im Ausschuss fortgesetzt werden kann. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an unionact@europarl.europa.eu 15

18 Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache gemäß Artikel 128 ( Mündliche Anfrage ) Alte Bestimmungen Anfragen konnten nur an den Rat und die Kommission gerichtet werden. Neue Bestimmungen Die wichtigste Neuerung: Auch an die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik können Anfragen gerichtet werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an QuestOral@europarl.europa.eu 16

19 Tätigkeiten der Mitglieder Anfragen zur schriftlichen Beantwortung gemäß Artikel 130 und Anlage III (jetzt Anlage II) ( Schriftliche Anfrage ) Alte Bestimmungen Anzahl der Anfragen: Maximal fünf Anfragen pro Monat sowie, in Ausnahmefällen, vier zusätzliche Anfragen pro Monat, wenn die Dringlichkeit ausreichend begründet war. Eine dieser Anfragen konnte als Anfrage mit Vorrang eingereicht werden. Neue Bestimmungen Anzahl der Anfragen: Zwanzig Anfragen über einen gleitenden Zeitraum von drei Monaten. Die Bestimmung, dass pro Monat eine dieser Anfragen als Anfrage mit Vorrang eingereicht werden kann, gilt weiterhin. Unterstützer einer Anfrage: Eine weitere Neuerung ist, dass gemäß dem neuen Artikel 130 Absatz 4 eine Anfrage von anderen Mitgliedern unterstützt werden kann. Solche Anfragen werden nur auf die Höchstzahl der Anfragen des Verfassers angerechnet. Erst zum Zeitpunkt der Einreichung einer Anfrage ist es möglich, sie zu unterstützen. Für weitere Auskünfte über diese Änderungen wenden Sie sich bitte an QuestEcrit@europarl.europa.eu 17

20 Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung und Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache (neue Artikel 130a bzw. 130b) Alte Bestimmungen Völlig neue Instrumente! Neue Bestimmungen Hierbei handelt es sich um völlig neue Instrumente, die es zuvor in der Geschäftsordnung des Parlaments nicht gegeben hat. In den neuen Artikeln 130a und 130b ist festgelegt, wer kleine oder große Anfragen einreichen kann und an wen sie gerichtet sein können. Die Zulässigkeitskriterien für kleine und große Anfragen sind dieselben wie für An fragen zur schriftlichen Beantwortung (siehe Anlage III (jetzt Anlage II) der Geschäftsordnung). Im Gegensatz zu kleinen Anfragen und gemäß den Bestimmungen von Artikel 130b werden große Anfragen in den Entwurf der Tages ord nung des Parlaments aufgenommen, und in be stim mten Fällen muss eine Aussprache abgehalten werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an 18

21 Tätigkeiten der Mitglieder Schriftliche Erklärungen gemäß Artikel 136 Alte Bestimmungen Neue Bestimmungen Dieser Artikel wird gestrichen. Es wird keine schriftlichen Erklärungen mehr geben. Schriftliche Erklärungen, die bereits zur Unterschrift in das Register eingetragen sind, werden jedoch bis zum Ablauf der im alten Artikel 136 festgelegten Frist von 3 Monaten zur Unterschrift aufliegen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an DeclEcrit@europarl.europa.eu 19

22 Verwaltung für die Mitglieder Änderungen in Bezug auf die Erklärung über die finanziellen Interessen Aus Gründen der Transparenz übermitteln die Mitglieder des Europäischen Parlaments dem Präsidenten eine Erklärung über ihre finanziellen Interessen. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung müssen die Mitglieder ihre Erklärung sogar innerhalb von 30 Tagen, nachdem eine Änderung eingetreten ist, überarbeiten. Diese Frist wurde in der neuen Geschäftsordnung geändert: Nun müssen die Mitglieder den Präsidenten jeweils vor Ende des Monats, der auf das Eintreten der Änderung folgt, von etwaigen Änderungen in Bezug auf ihre Erklärung unterrichten. Außerdem wurden die Einkommenskategorien in Bezug auf die Punkte a, c, d, e und f überarbeitet. Neben den bestehenden Kategorien (500 EUR bis 1000 EUR, 1001 EUR bis 5000 EUR, 5001 EUR bis EUR und über EUR monatlich) umfasst die neue Erklärung über die finanziellen Interessen eine neue Einkommenskategorie für monatliche Einkommen der Mitglieder zwischen 1 EUR und 499 EUR. Bei Bruttoeinkommen von mehr als EUR monatlich werden die Mitglieder aufgefordert werden, die nächstliegende EUR-Schwelle anzugeben. Das Präsidium des Parlaments wird ein neues Formular für die Erklärung beschließen und die Mitglieder unterrichten, wie der Übergang zu der neuen Erklärung vonstattengehen soll. 20

23

24 In Vielfalt geeint 4 L DE Conception & Design : IDEA Unit Print : Printing Unit DG ITEC, EDIT Directorate Photos European Union, EP

A7-0242/

A7-0242/ 7.12.2012 A7-0242/ 001-006 ÄNRUNGSANTRÄGE 001-006 vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen Bericht Rafał Trzaskowski A7-0242/2012 Änderung von Artikel 123 der betreffend die schriftlichen Erklärungen

Mehr

***I ENTWURF EINES BERICHTS

***I ENTWURF EINES BERICHTS Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 2016/0182(COD) 21.11.2016 ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Dezember 2006 (18.12) (OR. en) 15817/06 Interinstitutionelles Dossier: 2003/0252(COD)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Dezember 2006 (18.12) (OR. en) 15817/06 Interinstitutionelles Dossier: 2003/0252(COD) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Dezember 2006 (18.12) (OR. en) 15817/06 Interinstitutionelles Dossier: 2003/0252(COD) COC 1391 TRANS 306 OC 953 VERMERK des für den Betr.: Generalsekretariats

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT TAGESORDNUNG

EUROPÄISCHES PARLAMENT TAGESORDNUNG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Plenarsitzungsdokument TAGESORDNUNG Mittwoch, 4. Oktober 2017 04/10/17 DE In Vielfalt geeint DE Erklärung der am Rand aufgeführten Zeichen Sofern das Parlament nichts anderes

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon (1) Die Verträge können gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren geändert werden. Sie können ebenfalls nach vereinfachten Änderungsverfahren geändert werden.

Mehr

10974/16 CAS/AF/ESS/mfa DGC 1A

10974/16 CAS/AF/ESS/mfa DGC 1A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Oktober 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0220 (NLE) 10974/16 WTO 196 SERVICES 21 FDI 17 CDN 13 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Andreas Maurer Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Mit der 15. Sitzung begann der Konvent am 6./7. Februar 2003 die Beratung der ersten konkreten Artikelentwürfe des

Mehr

Zehnte Ordentliche Plenartagung

Zehnte Ordentliche Plenartagung Asamblea Parlamentaria Euro-Latinoamericana Euro-Latin American Parliamentary Assembly Assemblée Parlementaire Euro-Latino Américaine Assembleia Parlamentar Euro-Latino-Americana Parlamentarische Versammlung

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT TAGESORDNUNG

EUROPÄISCHES PARLAMENT TAGESORDNUNG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Plenarsitzungsdokument TAGESORDNUNG Mittwoch, 16. Dezember 2015 16/12/15 DE In Vielfalt geeint DE Erklärung der am Rand aufgeführten Zeichen Sofern das Parlament nichts

Mehr

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober

Mehr

ENTWURF DER TAGESORDNUNG

ENTWURF DER TAGESORDNUNG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten AFET(2011)0125_1 ENTWURF R TAGESORDNUNG Sitzung Dienstag, 25. Januar 2011, 15.00 18.30 Uhr Mittwoch, 26. Januar 2011, 9.00 12.30

Mehr

***I ENTWURF EINES BERICHTS

***I ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Rechtsausschuss 13.12.2013 2013/0268(COD) ***I ENTWURF EINES BERICHTS über den des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1

GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 GESCHÄFTSORDNUNG DER INTERPARLAMENTARISCHEN KONFERENZ ÜBER STABILITÄT, WIRTSCHAFTSPOLITISCHE KOORDINIERUNG UND STEUERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION 1 In Erwägung PRÄAMBEL - von Artikel 13 des Vertrages

Mehr

Ein Überblick über parlamentarische Ausschüsse

Ein Überblick über parlamentarische Ausschüsse Ein Überblick über parlamentarische Ausschüsse Ein Überblick über parlamentarische Ausschüsse Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die 751 Mitglieder

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am 20.05.2006 in Frankfurt am Main Geändert von der Mitgliederversammlung des DOSB am 03.12.2011 in Berlin Geändert

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

VORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES

VORLÄUFIGE VERFAHRENSORDNUNG 1 (Auszug) ZWEITER TEIL. AUFGABEN DES AUSSCHUSSES Deutscher Übersetzungsdienst der Vereinten Nationen März 2004 Vereinte Nationen Übereinkommen über die Rechte des Kindes Verteilung ALLGEMEIN CRC/C/4 14. November 1991 DEUTSCH Original: ENGLISCH CRC AUSSCHUSS

Mehr

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis

Geschäftsordnung. Kreistag. Main-Tauber-Kreis Geschäftsordnung Kreistag Main-Tauber-Kreis -konsolidierte Fassung- Aufgrund von 31 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vom 10. Oktober 1955 (Ges.Bl. S. 207) i.d.f. der Bekanntmachung vom

Mehr

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE Europäischer Rat Brüssel, den 2. Februar 2016 (OR. en) EUCO 5/16 VERMERK Empfänger: Betr.: Delegationen Entwurf einer Erklärung zu Abschnitt A des Beschlusses der im Europäischen Rat vereinigten Staats-

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Plenarsitzungsdokument 2009 ENDGÜLTIG A6-0147/2007 18.4.2007 ***II ENTWURF EINER EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick

Mehr

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug G r o s s e r G e m e i n d e r a t Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug (Geschäftsordnung, GSO) Änderung vom. Änderungsanträge der Vorberatenden Kommission vom 8. September 006 DER

Mehr

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter

EINFÜHRUNGSKAPITEL. Artikel 1. Ergänzender Charakter L 179/72 VERORDNUNG (EU) Nr. 673/2014 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juni 2014 über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Festlegung ihrer Geschäftsordnung (EZB/2014/26) R EZB-RAT gestützt

Mehr

3 Geschäftsordnung 3

3 Geschäftsordnung 3 3 Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN BUNDESTAG UND DEN VORSTAND (GOBV) 1 1 Einberufung 1. Die Einberufung des Bundestages erfolgt nach 20, 29 der Satzung. 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten

Mehr

Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)

Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden Wird auf die Tagesordnung der 30 Zuässig

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)

Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) Vereinbarung über die Gründung der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) (Stand: April 2009) Präambel Die Vertreter der Verwaltungen für Post und Telekommunikation

Mehr

* ENTWURF EINES BERICHTS

* ENTWURF EINES BERICHTS Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 26.1.2017 2016/0823(CNS) * ENTWURF EINES BERICHTS über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates zur

Mehr

*** EMPFEHLUNG. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament A8-0192/

*** EMPFEHLUNG. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament A8-0192/ Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument A8-0192/2016 30.5.2016 *** EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. März 2013 (OR. en)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. März 2013 (OR. en) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. März 2013 (OR. en) Für den Ablauf der Arbeiten im Rahmen der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gipfel)

Mehr

V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den

V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den 17.02.2010 Ordnung für die Durchführung von Senatssitzungen (SenatsGeschO) der Folkwang Hochschule vom 08.02.2010 Aufgrund des

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 26. Mai 2004 (27.05) (OR. fr) 9758/1/04 REV 1 OJ/CONS 31 EDUC 123 JEUN 44 CULT 50 AUDIO 30

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 26. Mai 2004 (27.05) (OR. fr) 9758/1/04 REV 1 OJ/CONS 31 EDUC 123 JEUN 44 CULT 50 AUDIO 30 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 26. Mai 2004 (27.05) (OR. fr) 9758/1/04 REV 1 OJ/CONS 31 EDUC 123 JEUN 44 CULT 50 AUDIO 30 VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG für die 2585. Tagung des RATES R EUROPÄISCHEN UNION

Mehr

Europäischer Ministerausschuss für Umwelt und Gesundheit. Geschäftsordnung

Europäischer Ministerausschuss für Umwelt und Gesundheit. Geschäftsordnung Europäischer Ministerausschuss für Umwelt und Gesundheit I. Zusammensetzung und Teilnahme Regel 1 Geschäftsordnung 1.1 In Übereinstimmung mit dem Dokument Der Prozess Umwelt und Gesundheit in Europa (2010

Mehr

MITENTSCHEIDUNG UND VERMITTLUNG

MITENTSCHEIDUNG UND VERMITTLUNG MITENTSCHEIDUNG UND VERMITTLUNG Ein Leitfaden zur Arbeit des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens Dezember 2014 Generaldirektion Interne Politikbereiche

Mehr

A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11. I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter. III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat 17

A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11. I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter. III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat 17 A. Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 11 I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter 12 1 Konstituierung 13 2 Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter 13 3 Wahl der Schriftführer 14 II. Wahl

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.3.2014 COM(2014) 141 final 2014/0080 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en)

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en) 081749/EU XXIV. GP Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en) 9947/12 Interinstitutionelles Dossier: 2012/0107 (NLE) ACP 81 PTOM 17 COAFR 132 VORSCHLAG

Mehr

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ)

ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DER ALPEN (ALPENKONVENTION) GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN STÄNDIGEN AUSSCHUSS DER KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN (ALPENKONFERENZ) Gemäß Beschluss des 60. Ständigen Ausschusses vom 25./26.

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.5.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 126/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 440/2010 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 über die an die Europäische Chemikalienagentur

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Fassung vom 22. September 2017 1 Sitzungen der Vertreterversammlung (1) In jedem Jahr findet eine Sitzung der Vertreterversammlung

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

ERKLÄRUNG DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER MITGLIEDER

ERKLÄRUNG DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER MITGLIEDER ERKLÄRUNG R FINANZIELLEN INTERESSEN R MITGLIER GEMÄSS ANLAGE I ZUR GESCHÄFTSORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS BETREFFEND N VERHALTENSKO FÜR DIE MITGLIER S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH FINANZIELLE

Mehr

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION HOHE VERTRETERIN DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Brüssel, den 3.2.2017 JOIN(2017) 5 final 2017/0019 (NLE) Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den

Mehr

10173/15 ADD 1 DB/hü 1 DPG

10173/15 ADD 1 DB/hü 1 DPG Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2015 (OR. en) 10173/15 ADD 1 PV/CONS 36 ECOFIN 531 ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: 3399. Tagung des Rates (WIRTSCHAFT UND FINANZEN) vom 19. Juni 2015 in

Mehr

S T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER

S T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER S T A T U T beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER geändert auf dem 7. Kongress der EUCDA am 6. September 1997 in ROM geändert auf dem 8. Kongress der EUCDA am 26. November

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 12894/15 ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: PV/CONS 51 TRANS 321 TELECOM 187 ENER 352 3414. Tagung des Rates der Europäischen Union (VERKEHR,

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

ADDENDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN) vom 10. Mai 2010 in Brüssel

ADDENDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN) vom 10. Mai 2010 in Brüssel RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 12. November 2010 (22.11) (OR. en) 10324/10 ADD 1 PV/CONS 26 ADNDUM ZUM ENTWURF EINES PROTOKOLLS Betr.: 3012. Tagung des Rates der Europäischen Union (ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN)

Mehr

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache 100064/EU XXIV. GP Eingelangt am 03/12/12 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. November 2012 (03.12) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2011/0059 (CNS) 2011/0060 (CNS) 16878/12 JUSTCIV 344 VERMERK

Mehr

ERKLÄRUNG DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER MITGLIEDER

ERKLÄRUNG DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER MITGLIEDER ERKLÄRUNG R FINANZIELLEN INTERESSEN R MITGLIER GEMÄSS ANLAGE I ZUR GESCHÄFTSORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS BETREFFEND N VERHALTENSKO FÜR DIE MITGLIER S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH FINANZIELLE

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 14.5.2014 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 492/2014 R KOMMISSION vom 7. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/13

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/13 28.2.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 55/13 VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 23.6.2017 L 162/3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1110 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zulassung

Mehr

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1849(neu) 17. Wahlperiode 11-09-30 Beschlussempfehlung des Europaausschusses gemäß Artikel 17 Abs. 2 Satz 2 LV und 14 Abs. 1 Satz 2 GeschO Vereinbarung zwischen

Mehr

Neuerungen sind blau gekennzeichnet Entfallende Satzungsteile sind grün gekennzeichnet. Synopse zur Satzungsänderung in der GV am

Neuerungen sind blau gekennzeichnet Entfallende Satzungsteile sind grün gekennzeichnet. Synopse zur Satzungsänderung in der GV am Neuerungen sind blau gekennzeichnet Entfallende Satzungsteile sind grün gekennzeichnet Synopse zur Satzungsänderung in der GV am 20.06.2017 I. Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand des Unternehmens 1 Firma

Mehr

Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt

Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt Der gemäß 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes von der Industrie- und Handelskammer Erfurt errichtete Berufsbildungsausschuss

Mehr

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt) Präambel Die Geschäftsordnung des STP Swim Team Pattensen e.v. regelt die Grundbestimmungen

Mehr

Geschäftsordnung des Akademischen Senats der International Psychoanalytic University Berlin

Geschäftsordnung des Akademischen Senats der International Psychoanalytic University Berlin Geschäftsordnung des Akademischen Senats der International Psychoanalytic University Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Vorsitz 2 Einberufung 3 Beschlussfähigkeit 4 Tagesordnung 5 Anträge zur Tagesordnung 6 Bekanntgabe

Mehr

(1) Der Berufsbildungsausschuss ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsbildung zuständig.

(1) Der Berufsbildungsausschuss ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsbildung zuständig. Muster-Entwurf einer Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses bei den Industrie- und Handelskammern (vom 15.05.2006) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung Entwurf Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung A. Präambel Oberstes Organ des Clubs ist die Mitgliederversammlung (Satzung 15.1), die als ordentliche (Satzung 16) oder außerordentliche (Satzung

Mehr

PROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI

PROTOKOLL 3. Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI PROTOKOLL 3 Einrichtung und Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt CESNI Beschluss Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR),

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock vom 07.02.2005 Inhaltsübersicht 1 Gewählte Mitglieder 2 Vorsitz 3 Beratende Teilnehmer 4

Mehr

Artikel 14 EUV und Artikel 223, 224, 226, 229, 231 und 232 AEUV; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (GO).

Artikel 14 EUV und Artikel 223, 224, 226, 229, 231 und 232 AEUV; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (GO). EUROPÄISCHES PARLAMENT: ORGANISATION UND ARBEITSWEISE Die Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments sind in seiner Geschäftsordnung geregelt. Die politischen Gremien, die Ausschüsse, die

Mehr

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates. vom 16. Februar 2011

Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates. vom 16. Februar 2011 Stand 10. April 2014 1000 Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten

Mehr

Ablehnung der EU- Waffenrichtlinie

Ablehnung der EU- Waffenrichtlinie Ablehnung der EU- Waffenrichtlinie Was passiert eigentlich, wenn die Schweiz die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes nicht übernimmt? April 2018 Was passiert eigentlich bei Nichtübernahme der

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02

Mehr

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A

15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0360 (COD) 15414/14 JUSTCIV 285 EJUSTICE 109 COC 2225 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Ausschuss

Mehr

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5 Geschäftsordnung A B C D E F Vollversammlung...2 1 Delegation... 2 2 Einladung und Tagesordnung... 2 3 Versammlungsleitung, Redeordnung, Sonderanträge... 2 4 Wahlen... 3 5 Abstimmungen... 3 6 Beschlussfähigkeit...

Mehr

Gesetzentwurf, überarbeitet gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 5 Hamburger Verfassung

Gesetzentwurf, überarbeitet gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 5 Hamburger Verfassung Volksbegehren Rettet den Volksentscheid Gesetzentwurf, überarbeitet gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 5 Hamburger Verfassung Hamburg, 24.3.2016 Das Volk möge beschließen: Artikel 1... Gesetzzur Änderung der Verfassung

Mehr

B. Geschäftsordnung (GO)

B. Geschäftsordnung (GO) 1 Allgemeines B. Geschäftsordnung (GO) (1) Die Tagungen und Versammlungen sollen von sportlicher Gesinnung und vom ernsten Willen aller Teilnehmer, den Zwecken und Zielen des Verbandes zu dienen, getragen

Mehr

(Übersetzung) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

(Übersetzung) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention BGBl. III - Ausgegeben am 21. Mai 2010 - Nr. 47 1 von 5 (Übersetzung) Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 10. November 2009 (OR. en) 14872/09 ACP 236 WTO 221 COLAT 30 RELEX 943 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie

Mehr

BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 ZUSAMMENFASSUNG

BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 ZUSAMMENFASSUNG CA/PL 18/00 Orig.: deutsch München, den 28.03.2000 BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 VERFASSER: EMPFÄNGER: Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuß "Patentrecht"

Mehr

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei

Mehr

KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom KMK-Verfahren in Angelegenheiten der Europäischen Union Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007 -2-1. Grundsatz Angelegenheiten der Europäischen Union sind insbesondere EU-Vorhaben im Bundesratsverfahren,

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen

Mehr