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1 PARTIZIPATIONSMÖGLICHKEITEN FÜR STUDIERENDE»

2 2 3 ÜBERBLICK 4 Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) 4 Berufungskommissionen 5 Dachverband Studierendeninitiativen (DSi) 5 Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens 5 Fachschaften/Fachgruppenvertretungen 6 Fakultätsräte (FKR) 7 Forschungskommissionen 7 Haushaltskommissionen 8 Lehrveranstaltungsevaluation (LVE) 9 Prüfungsausschüsse 9 Qualitätszirkel (QZ) 10 Senat 10 Senatskommissionen 11 Studentenwerk: Verwaltungsrat, Regionalrat, Vorstand 11 Studienkommissionen (StuKo) 12 Studierendenparlament (StuPa) 12 Stipendienauswahlausschuss Deutschlandstipendium 13 Studienqualitätskommission (SQK) 13 Zentrale Studienkommission (ZSK) College 14 Zentrale Studienkommission (ZSK) Graduate School 14 Zentrale Studienkommission (ZSK) Professional School

3 4 5 ANSPRECHPARTNER_IN: AStA Bürodienst Fon I Fax buero@asta-lueneburg.de» Beteiligte Studierende: 3 AStA-Sprecher_innen sowie weitere AStA-Mitglieder bzw. Referatsmitglieder und Mitwirkende in den Serviceangeboten. Beteiligte Studierende: 1 je Kommission ALLGEMEINER STUDIERENDENAUSSCHUSS (ASTA) Der AStA fungiert als Exekutive der verfassten Studierendenschaft und vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber Hochschulleitung, Stiftungsrat und Dritten. Es werden u.a. politische, soziale und kulturelle Interessen im Sinne der Studierenden vertreten. Des Weiteren bietet der AStA verschiedene Serviceangebote an, die auf der Website des AStA detailliert aufgeführt sind, sowie verschiedene AStA-Referate, die ehrenamtliches Engagement ermöglichen zu unterschiedlichen Themen wie beispielsweise Kultur, Politik bzw. politische Bildung und Soziales. Alle Studierenden können teilnehmen. Die AStA-Sprecher_innen und Referent_innen für einzelne Referate werden durch das Studierendenparlament gewählt. BERUFUNGSKOMMISSIONEN Die Berufungskommission wählt die Bewerber_innen aus, die für eine zu besetzende Professur qualifiziert erscheinen und gibt eine Empfehlung an Fakultätsrat, Senat und Präsidium ab. Die Kommission wird vom jeweiligen Fakultätsrat besetzt. In der Regel werden Studierende von Fachschaft, Fachgruppe oder studentischen Fakultätsrats-Mitgliedern vorgeschlagen. DACHVERBAND STUDIERENDENINITIATIVEN (DSI) Der DSi ist die übergreifende Organisation der Studierendeninitiativen, die u.a. die Vernetzung der Studierendeninitiativen organisiert. Die Vertreter_innenversammlung besteht aus je einem bzw. einer Vertreter_in der eingetragenen Studierendeninitiativen. Die Studierendeninitiativen bestimmen ihre_n Vertreter_in selbstständig. Die Mitglieder des DSi werden durch Wahl der Vertreter_innen-Versammlung anerkannt (keine Stimmberechtigung). KOMMISSION ZUR UNTERSUCHUNG VON FÄLLEN WISSENSCHAFTLICHEN FEHLVERHALTENS Die Kommission überwacht die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und entscheidet in Einzelfällen, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten zu erkennen ist. Die Kommission wird auf Vorschlag der Dekanate vom Präsidium bestellt. ANSPRECHPARTNER_IN: Büro DSI Fon I Fax dsi@leuphana.de I» Beteiligte Studierende: 1 je Initiative ANSPRECHPARTNER: Prof. h. c. ICB Dr. Ullrich Günther Fon I Fax u.guenther@uni.leuphana.de» Beteiligte Studierende: 1 je Kommission

4 6 7 ANSPRECHPARTNER_IN: div. je nach Fachschaft/ Fachgruppenvertretungen» Beteiligte Studierende: 5 gewählte Mitglieder je Fachgruppenvertretung Beteiligte Studierende: 2 in der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, jeweils 1 in den Fakultäten Bildung, Kulturwissenschaften und Nachhaltigkeit FACHSCHAFTEN/FACHGRUPPENVERTRETUNGEN Die Fachschaften/Fachgruppenvertretungen vertreten die Interessen der Studierenden der jeweiligen Fakultät bzw. des jeweiligen Studienprogramms und stehen den Studierenden als Ansprechpersonen bei Fragen, Anmerkungen und Problemen zur Seite. Außerdem fungieren sie als Ansprechinstanz für Dekanate und organisieren studentische Veranstaltungen. Prinzipiell kann jede_r aktiv an der Fachschaft/Fachgruppenvertretungen seines Studiengangs teilnehmen. Die Studierenden lassen sich bei den studentischen Wahlen als Kandidat_innen für die Fachgruppenvertretung aufstellen und in das Amt wählen. Eine Mitarbeit in den Fachschaften und Fachgruppenvertretungen ist jederzeit auch für nicht gewählte Mitglieder möglich. FAKULTÄTSRÄTE (FKR) Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlicher Änderungen und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung. Interessierte Studierende können sich bei den studentischen Wahlen aufstellen und in das Amt wählen lassen. FORSCHUNGSKOMMISSIONEN Die Forschungskommission befasst sich allgemein mit den Forschungsaktivitäten und zukünftigen Forschungsvorhaben der jeweiligen Fakultät. Es wird u.a. die Vergabe von Promotions- und PostDoc-Stipendien und die Einrichtung von Forschungskolloquien behandelt. Die Fachschaft/Fachgruppenvertretung, der bzw. die studentische Prodekan_in oder das studentische Mitglied im Fakultätsrat schlagen eine_n Kandidat_in vor, der bzw. die dann vom Fakultätsrat gewählt wird. HAUSHALTSKOMMISSIONEN Die Haushaltskommission beschäftigt sich primär mit der (Finanz-)Mittelverteilung innerhalb der Fakultät. Es werden u.a. Kriterien zur Mittelzuweisung vereinbart und die Drittmittelakquise evaluiert. Die Fachschaft/Fachgruppenvertretung, der bzw. die studentische Prodekan_in oder das studentische Mitglied im Fakultätsrat schlagen eine_n Kandidat_in vor, der bzw. die dann vom Fakultätsrat gewählt wird. Beteiligte Studierende: 1 je Kommission Beteiligte Studierende: 1 je Kommission

5 8 9 ANSPRECHPARTNERIN: Hanna Haubert (LVE) Fon I leva@uni.leuphana.de Beteiligte Studierende: Alle Studierendem der Leuphana LEHRVERANSTALTUNGSEVALUATION (LVE) An der Leuphana Universität werden regelmäßig die Studierenden hinsichtlich der erlebten Qualität der Lehre befragt. Hierzu werden durch das Team Q Fragebögen angeboten, welche ein studentisches Feedback für die Lehrveranstaltungen an die Lehrenden rückmelden (Lehrveranstaltungsevaluation (LVE)) sowie Studienprogramme insgesamt bewerten (Systembefragungen: Studienabschlussbefragung, Zwischenbilanz, Alumni-Befragung). Die Ergebnisse der LVE werden in den Lehrveranstaltungen sowie in aggregierter Form in den Qualitätszirkeln diskutiert, wodurch im Zuge der Analyse von Stärken und Schwächen die Weiterentwicklung der Lehre angeregt werden soll. Die Ergebnisse der Systembefragungen werden ebenfalls in den Qualitätszirkeln (siehe weitere Partizipationsmöglichkeiten) besprochen und entsprechend Maßnahmen durch die Verantwortlichen (Studienprogrammbeauftragte etc.) abgeleitet. Sobald Fragebögen ausgeteilt werden bzw. zu Online-Befragungen eingeladen wird, können Studierende an der Leuphana Lehrevaluation teilnehmen! Wenn Studierende eine Lehrveranstaltung zur LVE vorschlagen wollen, können diese die Lehrenden direkt ansprechen oder Kontakt mit der jeweiligen Fachschaft/Fachgruppenvertretung aufnehmen. PRÜFUNGSAUSSCHÜSSE Die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Studienprogramme bzw. für Komplementärstudium und Leuphana Semester befassen sich mit allen Fragen und Verfahren zu Prüfungsangelegenheiten. Es werden u.a. prüfungsrelevante Anträge und Widersprüche behandelt, Prüfende bestellt, Abgabefristen festgelegt und Bachelor-/ Masterarbeitsthemen und -betreuer_innen bestätigt. Die studentischen Mitglieder der Prüfungsausschüsse werden in den Fakultätsräten gewählt. Für die fakultätsübergreifenden Programme (Leuphana Semester, Professional School) bestellt der Senat die Mitglieder. QUALITÄTSZIRKEL (QZ) Der Qualitätszirkel ist ein Expertengespräch zur Sicherung und Verbesserung der Qualität des Studienprogramms. Die Qualitätszirkel finden jeweils jährlich für jeden Major (und die dazugehörigen Minor) statt und geben Studierenden eine niedrigschwellige Möglichkeit Feedback zur Ausrichtung und Umsetzung ihres Studienprogramms zu geben. Der Termin für die jeweiligen Qualitätszirkel wird per Einladung der Studiengangsleiter_innen bekannt gegeben. Alle Studierenden sind dazu eingeladen und können in der Regel ohne Voranmeldung teilnehmen. Beteiligte Studierende: 1 je Ausschuss ANSPRECHPARTNER_IN: Die Studiengangsleitung (je nach Major), die Major-Verantwortlichen und Fachkoordinator_innen sowie die Qualitätsmanagementreferent_innen der jeweiligen Fakultät Beteiligte Studierende: alle interessierten Studierenden

6 10 11 ANSPRECHPARTNERIN: Claudia Kettenhofen Fon Beteiligte Studierende: 3 SENAT Der Senat ist das gewählte Hochschulgremium für die akademische Selbstverwaltung unter Vorsitz des Präsidenten. Der Senat befasst sich u.a. mit den Prüfungsordnungen für fakultätsübergreifende Studiengänge, der Entwicklungsplanung sowie der Grundordnung der Universität. Die Sitzungen des Senats sind hochschulöffentlich. Für den Senat können sich alle Studierenden fakultätsunabhängig zur Wahl stellen. Die studentischen Senator_innen werden von den Studierenden im Rahmen der akademischen Wahlen gewählt. STUDENTENWERK: REGIONALRAT, VERWALTUNGSRAT, VORSTAND Das Studentenwerk OstNiedersachsen bietet verschiedene Möglichkeiten für Studierende, sich an der Verbesserung und Weiterentwicklung der Angebote des Studentenwerks zu beteiligen. Während der Regionalrat regionsspezifische Angelegenheiten des Studentenwerks behandelt, benennt der Verwaltungsrat die bzw. den Geschäftsführer_in des Studentenwerks und befasst sich mit rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Das Studierendenparlament wählt den bzw. die Vertreter_in aus den studentischen Bewerber_innen. Das Vorstandsmitglied des jeweiligen Standortes wird dem Verwaltungsrat durch das Studierendenparlament vorgeschlagen. Es können sich alle Studierenden für die Wahl aufstellen lassen. ANSPRECHPARTNER_IN: Studierendenparlament stupa@leuphana.de I» Beteiligte Studierende: jeweils im Regionalrat/Verwaltungsrat/Vorstand ANSPRECHPARTNERIN: Claudia Kettenhofen Fon claudia.kettenhofen@leuphana.de» Beteiligte Studierende: 1 bis 3 SENATSKOMMISSIONEN Die Kommissionen bearbeiten und diskutieren fachliche Beiträge und Vorlagen für den Senat für die jeweiligen Bereiche, z.b. wissenschaftlicher Nachwuchs, Entwicklungs- und Wirtschaftsplanung, Frauenförderung und Gleichstellung, Informations- und Kommunikationstechnik, Internationale Angelegenheiten, Wissenstransfer und wissenschaftliche Weiterbildung. Die sjeweiligen Kommissionen werden auf Vorschlag der studentischen Senator_innen vom Senat benannt. Es können sich alle interessierten Studierenden zur Wahl aufstellen lassen. STUDIENKOMMISSIONEN (STUKO) Die Studienkommissionen befassen sich grundlegend mit dem Thema Lehre, u.a. mit dem Lehrangebot. Im College gibt es für die vier Fakultäten jeweils eine StuKo, sowie die fächerübergreifenden Studienkommissionen Leuphana Semester und Komplementärstudium, in der Graduate School die StuKo Education, Governance & Law, Humanities & Social Sciences, Management & Entrepreneurship sowie Sustainability. Die Mitglieder der Studienkommissionen der Fakultäten werden von den jeweiligen Vertreter_innen ANSPRECHPARTNER_IN: Im College das jeweilige Studiendekanat, in der Graduate School die jeweiligen Referent_innen der Masterprogramme sowie die Fachschaften/Fachgruppenvertretungen Beteiligte Studierende: die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder (max. 12) sind Studierende

7 12 13 ANSPRECHPARTNER_IN: Studierendenparlament I» Beteiligte Studierende: 17 im Fakultätsrat gewählt. Für fakultätsübergreifende Studienprogramme und Lehrangebote können ebenfalls Studienkommissionen eingerichtet werden; hier legt das Präsidium fest, ob die Mitglieder durch die jeweiligen Vertreter_innen der Fakultätsräte der beteiligten Fakultäten oder durch die Vertreter_innen im Senat gewählt werden. STUDIERENDENPARLAMENT (STUPA) Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft und ist u.a. für die studentische Rahmenpolitik zuständig, wählt die AStA-Sprecher_innen und verabschiedet den studentischen Haushalt. Das StuPa richtet außerdem verschiedene Ausschüsse und offene Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen ein, in denen alle Studierenden mitwirken können. Jede_r Studierende kann sich als Einzelperson oder auf einer Liste zur Wahl aufstellen lassen. Gewählt wird jeweils im Rahmen der studentischen Wahlen. Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind hochschulöffentlich, alle Studierenden haben Rede- und Antragsrecht. Die studentischen Mitglieder werden auf Vorschlag der Fakultäten gewählt. STUDIENQUALITÄTSKOMMISSION (SQK) Die Studienqualitätskommission entscheidet im Einvernehmen mit dem Präsidium der Universität über die Verteilung und Verwendung der Studienqualitätsmittel. Sie diskutiert Anträge auf die Verwendung von Studienqualitätsmitteln und prüft die inhaltliche wie rechtliche Förderfähigkeit. Die studentischen Mitglieder von den Gruppenvertreter_Innen ihrer Statusgruppe in den Fakultätsräten gewählt, wobei sichergestellt wird, dass alle Fakultäten entsprechend vertreten sind. ZENTRALE STUDIENKOMMISSION (ZSK) COLLEGE Die ZSK College befasst sich mit allen fakultätsübergreifenden Angelegenheiten von Studium und Lehre im Rahmen des College. Beteiligte Studierende: 4 (je 1 pro Fakultät) ANSPRECHPARTNER: Thies Reinck Fon I Fax thies.reinck@leuphana.de Beteiligte Studierende: 4 (je 1 pro Fakultät verteilt auf College und Graduate School) ANSPRECHPARTNERIN: Pia Rudzinski Fon I Fax pia.rudzinski@leuphana.de STIPENDIENAUSWAHLAUSSCHUSS DEUTSCHLANDSTIPENDIUM Der Stipendienauswahlausschuss befasst sich mit dem Auswahlverfahren der Stipendiat_innen des Deutschlandstipendiums und trifft auf Grundlage der gewählten Kriterien die Empfehlung zur Auswahl der zu fördernden Stipendiat_innen. Stimmberechtigte Mitglieder der ZSK College sind die jeweils zuständigen Studiendekaninnen und Studiendekane sowie jeweils ein studentisches Mitglied, das von den studentischen Mitgliedern der zuständigen Studienkommissionen benannt wird. Beteiligte Studierende: 4 (je 1 pro Fakultät)

8 14 Studierenden-Parlament NAME DER PUBLIKATION -Legislative- // KAPITELNAME 17 Mitglieder Allgemeiner Studierendenausschuss -Exekutive- 3 Sprecher_innen AStA-Referate Fachschaften / Fachgruppen je 5 stimmberechtigte Mitglieder Dachverband Studierendeninitiativen (DSi) 15 Studentische Initiativen Studienkommissionen ANSPRECHPARTNERIN: Anja Soltau Fon I anja.soltau@leuphana.de ZENTRALE STUDIENKOMMISSION (ZSK) GRADUATE SCHOOL Die ZSK Graduate School befasst sich mit allen fakultätsübergreifenden Angelegenheiten von Studium und Lehre im Rahmen der Graduate School. Fakultätsräte College Graduate School div. Prüfungsausschüsse in Bildungswissenschaften Zentrale Studienkommission 5 Studierende 5 Professor_innen oder WiMi ggf. beratend: 1 WiMi Zentrale Studienkommission ; 3 Lehrende ggf. beratend: 1 WiMi Leuphana Semester und Komplementärstudium div. Qualitätszirkel in College Senat und Senatskommissionen Senat 10 Professor_innen 3 WiMi; 3 MTV weitere Kommissionen / Räte Berufungskommissionen 3 Professor_innen Beteiligte Studierende: 3 Stimmberechtigte Mitglieder der ZSK Graduate School sind die jeweils zuständigen Studienvdekaninnen und Studiendekane sowie jeweils ein studentisches Mitglied, das von den studentischen Mitgliedern der zuständigen Studienkommissionen benannt wird. Kulturwissenschaften Nachhaltigkeit Bildungswissenschaften und Lehrerbildung Kulturwissenschaften Management & Entrepreneurship 6 Studierende 6 Professor_innen oder WiMi Humanities & Social Sciences Fakultät Bildung Fakultät Kulturwissenschaften 1 Stutdierende_r Graduate School Professional School div. Senatskommissionen z. B. Kommission für Frauenförderung und Gleichstelung; in der Regel mit Professor_innen, WiMi und MTV Kommission zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens Forschungskommissionen ZENTRALE STUDIENKOMMISSION (ZSK) PROFESSIONAL SCHOOL Wirtschaftswissenschaften 2 Studierende 7 Professor_innen 2 WiMi; 2 MTV Leuphana Semester und Komplementärstudium 4 Studierende oder WiMi Governance & Law Fakultät Nachhaltigkeit Studienqualitätskommission 4 Studierende 4 Lehrende ANSPRECHPARTNERIN: Jana Treptow Fon I Fax treptow@inkubator.leuphana.de Beteiligte Studierende: 4 Was ist das für ein Format? Die ZSK Professional School befasst sich mit allen fakultätsübergreifenden Angelegenheiten von Studium und Lehre im Rahmen der Professional School. Stimmberechtigte Mitglieder der ZSK sind die jeweils zuständigen Studiendekaninnen und Studiendekane sowie jeweils ein studentisches Mitglied, das von den studentischen Mitgliedern der zuständigen Studienkommissionen benannt wird. Nachhaltigkeit Wirtschaftswissenschaften 6 Studierende 6 Professor_innen oder WiMi Studentenwerk OstNiedersachsen Regionalrat Vorstand Verwaltungsrat Sustainability Education Professional School Zentrale Studienkommission 5 Professor_innen 1 WiMi; Fakultät Wirtschaftswissenschaften College Graduate School Professional School Haushaltskommissionen Stipendienauswahlausschüsse je nach Ausschuss Lehrveranstaltungsevaluation (LVE)

9 Leuphana Universität Lüneburg Universitätsallee Lüneburg»

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