An all jene, die im Umgang mit dem Schwert geübt sind, deren Waffe ein scharfer Verstand oder ein unerschütterlicher Glaube ist:
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- Dennis Knopp
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1 Höret, höret! An all jene, die rechten Herzens sind! An all jene, die mutig sind! An all jene, die der gerechten Sache folgen! An all jene, die im Umgang mit dem Schwert geübt sind, deren Waffe ein scharfer Verstand oder ein unerschütterlicher Glaube ist: Ich, Heinrich V. Pollstatt, Vorsteher des Handelspostens im Mühlbacher Forst, brauche eure Hilfe. Räuber, gewissenlose und brutales Pack überfallen wehrlose Reisende und Händler. Und so rufen wir aufrechte Ritter, wackere Krieger und Abenteurer auf, wieder für Recht und Ordnung zu sorgen. Recken, die im Namen der Gerechtigkeit dieses Pack ein und für allemal aus unseren Wäldern vertreiben. Jedem, der uns zur Hilfe eilt, biete ich freie Unterkunft und Verpflegung an sowie alle Unterstützung, die ich in der Lage bin zu gewähren. Gezeichnet Heinrich V. Pollstatt Kaufmann zu Mühlbach
2 Widucon III Im Wald da sind die Räuber Das Wichtigste in Kürze Datum: bis Ort: Pfadfindercamp in Fleetmark, Nähe Arendsee/Salzwedel Veranstalter: Widukinds Wächter e.v Verein für Liverollenspiel und lebendiges Mittelalter Magdeburg Genre: Low-Fantasy / Abenteuer Unterkunft eigene ambientegerechte Zelte Sanitäre Anlagen: 3 ambientegerechte und gut funktionierende Trockentoiletten, Wasser aus dem Brunnen, Duschen sind mit Brunnenwasser zu betreiben Verpflegung: Vollverpflegung Regeln: DKWDDK, eigene Magieregeln Mindestalter: 18 Jahre SC Plätze: 40 NSC-Plätze: 30 Kategorisierung: Wir stellen die Probleme, ihr die Lösungen! Nichtlinearer Plot, ob es eine Endschlacht gibt und wie viele Kämpfe es geben wird, hängt von den IT-Entscheidungen der Spieler ab; hoher Ambientefaktor Webseite: Wichtig: Gewandungs-Check-In, Geländebesitzer erlaubt keinen harten Alkohol auf dem Gelände. Rauchen ausschließlich an der Feuerstelle, da das Lager mitten im Wald liegt. Wir bespielen ein großes Waldgebiet, bringt entsprechendes Schuhwerk mit. Preisstaffelung bis bis bis danach Spieler NSC NSC-Küche Conzahler nur nach Rücksprache (+ 10 ) Die beiden ersten vollständig angemeldeten Sanitäter bekommen am Con 10 zurückerstattet.
3 Anmeldung Um euch anzumelden, benötigen wir folgende Dinge von euch: Auf postalischem Weg, jeweils unterschrieben: - Anmeldeformular - Gewandungs-Check-In - Allgemeine Geschäftsbedingungen Per 1 - Charaktergeschichte - Charakterfoto (bei NSCs ein beliebiges Charakterfoto) - bei magisch begabten Charakteren: die Spruchliste mit Namen und Wirkung der Sprüche Den Conbeitrag überweist ihr bitte auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Widukinds Wächter e. V. Kontonummer: BLZ: Kreditinstitut: Volksbank Magdeburg eg Verwendungszweck: Euer Realname + Widucon 3 Eure Anmeldung ist erst gültig, wenn alle Dinge bei uns eingetroffen sind. Eure Unterlagen schickt ihr an: Anne Goldammer Alter Markt Magdeburg Tel: 0391/ a.goldie@gmx.de 1 Wenn ihr keinen Internetanschluss habt, sendet uns diese Unterlagen auch per Post
4 Anmeldeformular Spielerdaten Name Vorname Geburtsdatum Anzahl Contage insgesamt Straße, Nr PLZ, Ort Telefon (Festnetz) Telefon (mobil) reise zusammen mit Allergien, Phobien Wichtige Bemerkungen für die Orga Ich bin Sanitäter ja nein (Nachweis beilegen) Ich bin Vegetarier ja nein Charakterdaten Name Rasse Contage Profession Aus welchem Grund ist euer Charakter vor Ort? Aufgrund des Aufrufs Zufall, Durchreise Sonstiges: (ggf können wir hier darauf eingehen, setzt euch mit uns in Verbindung) Hiermit melde ich mich verbindlich für das Widucon III an. Ort, Datum Unterschrift
5 Gewandungs-Check-In Wir legen bei unseren Cons viel Wert auf ein stimmiges Ambiente. Das gilt auch für die Gewandung unserer Teilnehmer. Deswegen wird es bei uns, neben Waffen- und Rüstungs Check-In auch einen Gewandungs Check-In geben. Hier findet ihr eine Übersicht, welche Mindestanforderung wir an eure Gewandung stellen und wie wir uns eine Gewandung im Idealfall vorstellen. Falls ihr unsicher mit eurer Gewandung seid, schickt uns einfach eine im Zweifelsfall finden wir gemeinsam eine Lösung. Mindestanforderungen ein stimmiges Oberteil (z.b. Tunika, Leinenhemd, verzichtet bitte auf Rüschen- oder Piratenhemden) passende Hose (z.b. schlichte, naturfarbene Hose) unauffällige, aber geländetaugliche Schuhe (für den Anfang(!) Straßenschuhe in gedeckten Farben, es eignen sich auch Trekkingschuhe und Bundeswehrstiefel) Wechselkleidung ist empfehlenswert, falls das Wetter mal nicht mitspielt benutzt wenn möglich statt einer Brille Kontaktlinsen Unsere Idealvorstellungen passende Kopfbedeckung (z.b. Gugel, Bundhaube, Barett, ) wenn möglich, eine passende Frisur (neumoderne Schnitte werden am besten mit einer Kopfbedeckung getarnt) ein Umhang oder ähnliches, der euch vor schlechtem Wetter schützt passendes Ober- und Beinkleid, dabei auf die Ambientefähigkeit der Stoffe achten passendes Schuhwerk, z.b. wie es die Leute im Mittelalter getragen haben tragt am besten mehrere Kleidungsschichten übereinander benutzt Accessoires, um eure Kleidung aufzuwerten (Gürtel, Beutel, Fibel, passender Schmuck, Taschen, ) besonders schön ist natürlich, unterschiedliche Kleidung für unterschiedliche Anlässe dabei zu haben wenn möglich, benutzt statt einer Brille Kontaktlinsen Absolute Ausschlusskriterien Kleidung, die sofort auf das 21. Jahrhundert schließen lässt (Sonnenbrille, grellbunte Turnschuhe, etc.) Gothic Kleidung Jeans und T-Shirt Lederhose und Piratenschnürhemd ausschließlich schwarze Gewandung (es sei denn, ihr habt einen guten Grund dafür, z.b. ihr spielt einen Benediktinermönch o.ä.) Pannesamt, da er zu sehr an Karneval erinnert es gilt: Gewandung geht vor Rüstung, wer sich ein Kettenhemd leisten kann, braucht sicher kein T-Shirt darunter zu tragen Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich den Gewandungs-Check-In Ort, Datum Unterschrift
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Zustandekommen des Vertrages 1. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters (Widukinds Wächter e.v.). Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. 2. Jeder Teilnehmer muss zu Beginn der Veranstaltung das Alter von 18 Jahren erreicht haben. 2. Regelwerk und Ausrüstung des Teilnehmers 1. Mit der Anmeldung hat der Teilnehmer, falls gefordert, der Spielleitung die Charaktergeschichte, ein Charakterfoto und den Charakterbogen seines Charakters zur Verfügung zu stellen. Der Charakterbogen hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. Die Ausrüstung des Teilnehmers hat den im Voraus bekannt gegebenen Mindestanforderungen des Veranstalters zu entsprechen. 2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschliessen. 3. Sicherheit 1. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß führen. 2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesonders die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. 3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. 4. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluß vom Spiel ohne Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. 5. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 6. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. 4. Haftung 1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. 2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 3. Trägt der Teilnehmer eine Brille, so haftet er selbst für durch die oder an der Brille entstandene Schäden. 5. Urheberrecht an Aufzeichnungen 1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. 3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. 4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. 5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig. 6. Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluß von der Veranstaltung 1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. 2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluß gem egal zu welchem Zeitpunkt - wird eine Stornogebühr von 20,- Euro fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach 1. zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro. 3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. 4. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld unter Rückerstattung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen, bzw. die eingegangene Anmeldung nicht anzunehmen. 7. Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug 1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15,- Euro fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. 2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überläßt. Die gesetzte Zahlungsfrist muß mindestens 8 Tage betragen. 3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. 4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. 8. NSC 1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 2. NSCs, die aus Gründen von Absatz 3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden. 9. Rabatte 1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. 2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen. 10. Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz 1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, daß seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. 2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, sowie eine Fotographie umfassen.diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüberhinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc). 3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben. 11. Sonstiges 1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. 2. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg. Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkenne! Ort, Datum Unterschrift
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