MJK 18.1 Fluch des Vergessenen
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- Kora Beutel
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1 2018 Anmeldung MJK 18.1 Fluch des Vergessenen Im Frühling des Jahres 1218 sammeln sich die Kräfte des Lichtes und des Lebens erneut, um an der Seite des Bahianischen Reiches den Toten und ihren Hexerkönigen von Moringaard mit Mut entgegenzutreten. In diesem Krieg gibt es keine Zweifel, keine Dünkel und keine Fraktionen mehr: Es gibt nur das Leben und das Licht oder der Fall in den Ewigen Tod. Es gibt keine Wahl! Jenseits der Knochenpforte, in den Verlorenen Baronien von Mooringen liegen die Söldnerheere, Flotten und Kriegshaufen vieler Völker und Reiche in ihren Feldlagern und Häfen. Nach hart erkämpften Siegen und auch bitteren Niederlagen, gilt es nun die Initiative zu ergreifen und die Todeslegionen Moringaards in die Defensive zu treiben. Das Ratslager in den Hügeln der Hohen Furth wurde im letzten Herbst errichtet und wird in diesem Jahr fester Sitz der Kampagne gegen den Ewigen Tod sein. Welche neuen und alten Schrecken dort harren und was die alte Zwergenbrücke am Rand der bleichen Schlucht für Geheimnisse birgt, niemand weiss es zu sagen Und was liegt im Süden Mooringens jenseits der Dornsteppe und dem Moorlochpass denn nur sehr wenig ist bekannt über das Schicksal der Dornlande. Stellt euch mutig dem alten Feind und begegnet den lauernden neuen Gefahren mit Entschlossenheit. Der Krieg des Lebens gegen den Ewigen Tod Moringaards entbrennt mit neuer Kraft mit eurer Kraft! SIEG ODER TOD! The epic quest against eternal death continues
2 Kurzinfos zum MJK 18.1 Fluch des Vergessenen 4-Tages-Selbstverpfleger-Zelt-Con (Spieler) -Termin: April 2018 (4 Tage) - Ort: Pfadfinderzentrum Schachen bei Reutlingen (BW) Fortsetzung der langfristig projektierten Moringaard - Jenseits der Knochenpforte Kampagne! Mittelalterliches / Dark Ages & Dark Fantasy Setting. Interessante und herausfordernde Rollen für. Umfassendes Handbuch mit Infos für verschiedene Rollen & -Fraktionen Vergabe von langfristig angelegten Festrollen -bitte bei Interesse frühzeitig anfragen, ob und welche Rollen neu zu vergeben sind. Vollverpflegung & Hausschlafplätze für (bei entsprechend gewählter Option) - Website: Infomail: info@moringaard.de - Head SL-mail (Sven), bei besonderen Fragen: newworlds.events@mail.com ANMELDESTAFFELN MJK 18.1 Fluch des Vergessenen Unkostenbeiträge MJK 18.1 (26.bis 29.April Tages-Con) Datum: SPIELER (SC) (Hausunterkunft & Vollverpflegung) (Zelter & Vollverpflegung) (Zelter & Selbstversorger) bis zum ,00 45,00 20,00 5, ,00 50,00 25,00 5, ,00 55,00 30,00 5, ,00 60,00 35,00 5,00 später als oder Con-Zahler Bankverbindung: 130,00 70,00 45,00 5,00 Kontoinhaber: Sven Kuckei Kreditinstitut: norisbank IBAN: DE BIC: NORSDE51XXX Verwendungszweck: MJK 18.1 & Name, Vorname (ggf. Gruppe bei Gruppenanmeldungen)
3 FAQ: Anmeldung Wir benötigen von Euch eine reguläre Anmeldung per . Anmeldungen per SMS, via Facebook, div. Messenger, z.b. Whatsapp, usw. sind NICHT ausreichend! - bitte nutzt also das vorgegebene Anmeldeverfahren in diesem PDF oder auf unserer Website: WICHTIG: Die Anmeldung ist erst bei Eingang des Unkostenbeitrages komplett. Erst nach Eingang des UKB erfolgt eine Anmeldebestätigung per . Die Bearbeitung der Anmeldebestätigungen erfolgt ca. alle zwei Wochen. Eine Gruppenanmeldung ist grundsätzlich möglich: sofern die anmeldende Person im Namen Dritter die Anmeldung und Zahlung des Gesamtbetrages vornimmt. Bitte beachtet, dass nach unseren AGB s eine Rückerstattung des UKB (z.b. bei Absage,Nichtteilnahme, usw. grundsätzlich nicht möglich ist. Eine risikobegrenzende Planung unsererseits wäre sonst schlicht unmöglich. Aus Kulanz ist ggf. nach Rücksprache mit uns, jedoch die Nennung einer noch nicht angemeldeten Ersatzperson möglich. Weiteres zur - Anmeldung Die Hausschlafplätze für sind begrenzt. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige komplette Anmeldung. Wir benötigen von Euch also eine reguläre Anmeldung per . Anmeldungen per SMS, via Facebook, div. Messenger, z.b. Whatsapp, usw. sind NICHT ausreichend! - bitte nutzt also das vorgegebene Anmeldeverfahren in diesem PDF oder auf unserer Website: Mit der Anmeldebestätigung erhaltet ihr auch das -Handbuch, darin findet ihr viele interessante Infos zum Hintergrund und den diversen - Fraktionen in Moringaard. WICHTIG: Die Anmeldung ist erst bei Eingang des Unkostenbeitrages komplett, dann erhaltet ihr zeitnah eine Anmeldebestätigung. Bitte gebt in eurer Anmeldung Nahrungsmittel-Allergien an. Ihr könnt uns natürlich auch Neigungsernährungsweisen mitteilen (z.b. vegetarisch, etc.).
4 Wie melde ich mich an? Bitte sende eine kurze an: mit den folgenden Inhalt: Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: addresse: Charaktername: Gruppe: Klasse / Rasse: Con-Tage: (Charakterbögen und Sonstiges ebenfalls bitte per an uns.) Hiermit melde ich mich/uns verbindlich als: [ ] Spieler(SC) [ ] (Hausschlafplatz & Verpflegung) [ ] (Zelter & Verpflegung) [ ] (Zelter & Selbstversorger) zur Veranstaltung MJK 18.1 Fluch des Vergessenen an. Ich habe die AGB des Veranstalters gelesen und akzeptiert. Ort, Datum, Signatur (Unzutreffendes bitte streichen oder weglassen.) Bitte beachtet: Eine Gruppenanmeldung ist für alle gemeldeten Personen der Gruppe durch einen Gruppenvertreter möglich und verbindlich. (siehe AGB Punkt 20)Wir lassen keine aktiv böse/finster Charaktere als SC zu. (z.b. Drow, Vampire, Dämonen, Ninjameuchler, etc.) Bei Fragen und Klärungsbedarf gerne vorher per mail melden. Bitte Staffelpreise beachten!es gilt der jeweilige Staffelpreis, wie angegeben, bei Zahlungseingang auf unserem Konto.Im Anschluss an die vollständige Anmeldung versenden wir dann eine Anmeldebestätigung per mail. Ausserdem erhaltet ihr dann zusammen mit der Anmeldebestätigung ein PDF mit allgemeinen Infos zur Con, sowie eine Anreisebeschreibung und notwendige Infos zu OT und IT Fragen.
5 AGB 1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen, gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange. 2. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter. 3. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat- Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 4. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen immer mit sich zu führen. Die Eltern oder Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer müssen sowohl in Schlachten oder Kampfsituationen, als auch in IT- und OT- und Gastronomiebereich immer greifbar sein. Kinder unter 14 Jahren haben allgemein in Schlachten und Gastronomiebereich nach 22 Uhr nichts zu suchen. Wir behalten uns vor den Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtigen und sein/seine Kinder bei Verstoß gegen diese Regel von der Veranstaltung auszuschließen. 5. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). 6. Dem Teilnehmer obliegt es, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. 7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum. 8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. 9. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt. 10. Alle Hunde müssen für die Veranstaltung im Vorfeld vom Veranstalter genehmigt sein! Es herrscht absolute Maulkorb- und Leinenpflicht! Bei Nichteinhaltung wird der Hundehalter samt dem Hund von der Veranstaltung verwiesen. 11. Alle Rechte - insbesondere die der gewerblichen Vermarktung - an Ton- und Filmaufnahmen sowie Fotografien bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 12. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine gewerbliche Vermarktung. 13. Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer sind dem Veranstalter auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und ausschließlich für private Zwecke zulässig. 14. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 15. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig. 17. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. 18. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. 19. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus auf dem vom Veranstalter vorgegebenen Zahlungsweg. 20. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner. 21. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax sowie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, - klasse, etc.) Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben. 22. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nicht möglich. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB. 23. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Eventparkplatz ist nicht überbewacht. Für Diebstahl und Beschädigungen durch Dritte wird nicht gehaftet. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere in den Abladezonen) werden kostenpflichtig abgeschleppt. 24. Ein Teilnehmer, der sich als (Nicht-Spieler-Charakter) angemeldet, hat auf der Veranstaltung den Weisungen der Weisungsbefugten des Veranstalters (Spielleiter etc.) unbedingt Folge zu leisten. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung, etc. sowie moralische Vorbehalte. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von bis zu 100, mindestens jedoch die Differenz zwischen und Spieler Ticket fällig. Der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ist dem - Teilnehmer, soweit zur Rechtswirksamkeit dieser Klausel notwendig, gestattet. 25. Es gilt bei Anmeldung der zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges aus der Preisliste ersichtliche Betrag. 26. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. 27. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Abteilung Skifreizeit Erika Plesker Norbert Keßelmann : Wesselingstraße 27 : Zur Gräfte 6 48653 COESFELD-LETTE 48653 COESFELD-LETTE : 02546/313 : 02546 / 7916 Email : info@djk-lette.de Email : norbert.kesselmann@t-online.de
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