Bedingungen für die Teilnahme an der Ausfahrt The Gentle Run 2017, organisiert durch Eichelmann Events Schweiz.
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1 Bedingungen für die Teilnahme an der Ausfahrt The Gentle Run 2017, organisiert durch Eichelmann Events Schweiz. Für die Teilnahme am The Gentle Run 2017 gelten der Leistungsbeschrieb, den die Teilnehmer im Vorfeld zusammen mit dem Programm erhalten haben, diese Bedingungen 1. Voraussetzungen beim Teilnehmer und Fahrzeug a. Der Teilnehmer muss volljährig sein. b. Für die Dauer der Fahrten muss der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Erlaubnis zum Betrieb und Führen seines Fahrzeugs sein. c. Das Fahrzeug des Teilnehmers muss den Vorschriften der Staaten entsprechen, die der Teilnehmer durchfährt. Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb und das Führen (inklusive Parken und Halten usw.) seines Fahrzeugs. Eine Kontrolle durch Eichelmann Schweiz Events findet insoweit nicht statt. d. Jeder Teilnehmer an der Ausfahrt ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz durch Eichelmann Schweiz Events. e. Auf die Notwendigkeit entsprechender Feinstaubplaketten und etwaiger Vignetten für Schweiz und Österreich wird hingewiesen. Ebenfalls wird auf allfällige Mautgebühren hingewiesen, für die der Teilnehmer selbst aufkommen muss. f. Soweit der Teilnehmer im Rahmen der Ausfahrt angebotene Events besucht (z.b. Besuch einer Diskothek oder Restaurant), gelten die Vorgaben (z.b. Hausordnung) des dortigen Veranstalters, auf die Eichelmann Schweiz Events keinen Einfluss hat. Angemessene saubere Bekleidung, Nüchternheit und Auftreten wird empfohlen.
2 g. Für die Teilnahme sollte das Fahrzeug nicht weniger als 300 PS Motorenstärke haben. Mietwagen sind nicht zulässig. h. Für den Check-In in den Hotels muss eine Kreditkarte des Teilnehmers zur Verfügung stehen. i. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrzeug mit dem Gentle-Run-Aufkleber-Satz zu bekleben, bestehend aus 8 Aufklebern (2x Logo Tür, 1 x Logo Motorhaube, 2 x kleiner Schriftzug, 2 x mittlerer Schriftzug, 1 x Schriftzug Scheibe). Der Teilnehmer ist für das ordnungsgemäße Anbringen und Entfernen der Aufkleber selbst verantwortlich. 2. Vertragsverhältnis mit Herrn Eichelmann a. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Teilnahme ist bestätigt, indem der Teilnehmer eine Anmeldung abgibt (Angebot) und Eichelmann Events Schweiz die Anmeldung bestätigt (Annahme). b. Eichelmann Events Schweiz organisiert und stellt nur den Rahmen der Ausfahrt, d.h. die einzelnen Events, Treffen, Catering. Für die Durchführung der ausgesuchten Events ist der jeweilige Veranstalter vor Ort verantwortlich, der sich aus dem Programm ergibt; Eichelmann Events Schweiz organisiert insoweit lediglich die zeitliche Koordination und Platzreservierungen. c. Die Ausfahrt orientiert sich nicht an Bestzeiten, Höchstgeschwindigkeiten oder anderen Bestmarken. Ebenso dürfen keine Wetten unter den Teilnehmern oder mit Dritten in Bezug auf The Gentle Run, soweit es die Autofahrten betrifft, abgeschlossen werden. Grund der Ausfahrt ist allein das Verleben einer schönen Zeit mit anderen Interessierten. d. Für das rechtzeitige und pünktliche Erscheinen an den jeweiligen Orten der von Eichelmann Events Schweiz organisierten und der sich aus dem Programm ergebenden Events ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. e. Die Teilnehmer sind für den Betrieb und das Führen (inklusive Ein- und Ausparken, Rangieren, Halten, jegliche Wendemanöver usw.) ihres Fahrzeugs jederzeit vollständig selbst verantwortlich. Absicherungen oder Sicherungsmaßnahmen durch Eichelmann Events Schweiz während der Fahrten (inklusive Ein- und Ausparken, Rangieren, Halten, jegliche Wendemanöver) erfolgen ausdrücklich nicht. Im Falle eines Unfalls oder eines technischen Defekts ist jeder Teilnehmer verpflichtet, selbst die Unfallstelle oder die Haltestelle zu sichern und entsprechende Hilfe zu organisieren. Eine Kontrolle durch Eichelmann Events Schweiz findet insoweit nicht statt.
3 f. Eichelmann Events Schweiz ist berechtigt, soweit erforderlich personenbezogene Daten der Teilnehmer an Hotels und Leistungserbringer bzw. Veranstalter weiterzuleiten. g. Eichelmann Events Schweiz ist berechtigt, die Planungen bis Ende Mai abzusagen, wenn zu wenige Teilnehmer angemeldet sind und damit der Zweck der gemeinsamen Fahrt in Frage steht. Etwa bereits bezahlte Teilnahmegebühren (siehe 3.) werden in diesem Fall zinslos wieder erstattet. 3. Kosten a. Die Teilnehmer zahlen an Eichelmann Events Schweiz eine Gebühr für die Organisation der Ausfahrt in Höhe von EUR Darin enthalten sind sämtliche Leistungen gemäß Leistungsbeschrieb The Gentle Run 2017 und dem Programm. b. Die Gebühr ist 14 Tage nach der Anmeldung zur Zahlung fällig, andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. c. Eine nachträgliche Abmeldung ist möglich bis (durch Fax, Mail oder Post an Eichelmann Events Schweiz), wobei Eichelmann Events Schweiz die bis dahin angefallenen Kosten berechnen bzw. von der Rückerstattung in Abzug bringen kann, mindestens aber 10% der Gebühr. Dem Teilnehmer ist vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als 10%. d. Der Teilnehmer zahlt im Übrigen alle Gebühren und Kosten (z.b. Tankfüllungen) selbst, soweit diese nicht ausdrücklich laut Programm und Leistungsbeschrieb von Eichelmann Events Schweiz enthalten sind. e. Soweit dem Teilnehmer durch polizeiliche Maßnahmen das Weiterfahren untersagt wird, übernimmt Eichelmann Schweiz Events hierfür keine Haftung. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren findet nicht statt. Soweit der Teilnehmer die Ausfahrt bzw. Teilnahme aufgrund technischer Defekte oder anderer Probleme, die Eichelmann Events Schweiz nicht zu vertreten hat, abbrechen muss, findet eine Rückerstattung von Teilnehmergebühren nicht statt. Soweit ein Teilnehmer sich regelwidrig verhält, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden; eine Rückerstattung von Teilnehmergebühren findet nicht statt. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet an der Teilnahme einzelner Events; eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren findet aber nicht statt. f. Etwaige Bußgelder, Strafgelder und sonstige Gebühren, die mit dem Führen und Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen, zahlt der Teilnehmer selbst.
4 g. Eintrittsgelder für einzelne Veranstaltungen bzw. Kosten einzelner Bestandteile der Ausfahrt werden erstattet, wenn ohne Verschulden des Teilnehmers die einzelne Veranstaltung ausfällt und der Teilnehmer bzw. Eichelmann Events Schweiz einen rechtlichen Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen Veranstalter hat. 4. Sonstige Verhaltensregeln a. Die Ausfahrt sowie generell die gesamte gemeinsame Zeit darf keinesfalls zu einem Wettrennen, einem Wettkampf, einem sonstigen Kräftemessen oder Ähnlichem genutzt werden. b. Fahrten in Kolonne sind unzulässig und dürfen nur erfolgen, soweit sie tatsächlich nur zufällig erfolgen. c. Die Teilnehmer versichern und sind verpflichtet, sich zu jeder Zeit an die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu halten. Dies gilt auch für etwaige Geschwindigkeitsbegrenzungen. Andere Teilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer (Dritte) dürfen zu keinem Zeitpunkt durch die Ausfahrt behindert oder beeinträchtigt werden. 5. Foto- und Videoaufnahmen a. Eichelmann Events Schweiz wird möglicherweise während der Ausfahrt Foto-, Tonund Videoaufnahmen anfertigen bzw. durch einen Fotografen anfertigen lassen. b. Jeder Teilnehmer, der für eine Foto- und Videoaufnahme posiert, willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eichelmann Schweiz Events erstellt werden. c. Eichelmann Events Schweiz ist berechtigt, diese Aufnahmen auf sowie auf fremden Webseiten zur Bewerbung weiterer Ausfahrten einzusetzen. Eichelmann Events Schweiz wird die Fotos aber nicht willkürlich und nicht außerhalb des Zwecks der Bewerbung für Folgeausfahrten einsetzen. d. Eichelmann Events Schweiz kann die Fotos auch an die Teilnehmer zu Erinnerungszwecken weitergeben; die Nutzung der Fotos durch die Teilnehmer ist ausschließlich privat erlaubt (nicht bei Facebook, Internet usw.). e. Wer mit der Verwendung nicht einverstanden ist, teilt dies Eichelmann Events Schweiz bzw. dem Fotografen mit.
5 6. Haftungsfreistellung a. Der Teilnehmer stellt Eichelmann Events Schweiz von der Inanspruchnahme durch Dritte in jeglicher Hinsicht frei, soweit diese darauf beruht, dass i. das Fahrzeug nicht oder nicht ausreichend ordnungsgemäß betrieben oder geführt wird; ii. der Fahrer nicht oder nicht ausreichend ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilnimmt; iii. oder der Teilnehmer gegen Regelungen dieser Teilnahmebedingungen verstößt. 7. Gewährleistung von Eichelmann Events Schweiz a. Eichelmann Events Schweiz leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Ausfahrt. Er leistet Gewähr für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. b. Eichelmann Events Schweiz kann einzelne angekündigte Events oder Bestandteile der Ausfahrt ändern, soweit dies geboten und die Änderung unwesentlich und dem Teilnehmer zumutbar ist. c. Eichelmann Events Schweiz ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Insoweit findet auch keine Gewährleistung statt. 8. Haftung von Eichelmann Events Schweiz a. Eichelmann Events Schweiz haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch ihn selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ihm beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ihm beruhen. b. Eine Haftung von Eichelmann Events Schweiz darüber hinaus ist ausgeschlossen. Stand: August 2016
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