Rundschreiben Nr. 063/2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben Nr. 063/2012"

Transkript

1 Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee Kiel AZ: mx-sk Kiel, Rundschreiben Nr. 063/ Rundfunkstaatsvertrag Konsequenzen für Kommunen in Bezug auf die Berechnung der Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühr) Auf der Grundlage des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge der Länder vom Dezember 2011 erfolgt zum eine grundsätzliche Änderung des Berechnungsmodus der Gebühren für den Rundfunk- und Fernsehempfang. Statt der bisher gerätebezogenen Gebührenerhebung wird der Beitrag (GEZ-Gebühr) zukünftig pro Wohnung bzw. Betriebsstätte erhoben. Für die Kommunen richtet sich der Betrag zukünftig nach der Anzahl der Betriebsstätten und der dort Beschäftigten. Im Grundsatz gilt: Pro Betriebsstätte eine Gebühr pro Monat, darin ist die Gebühr für ein der Betriebsstätte zuzurechnendes Kraftfahrzeug enthalten. Zusätzlich erfolgt eine Staffelung der Gebühr je nach Anzahl der dort Beschäftigten. Künftig sind auch Einrichtungen des Gemeinwohls ebenfalls rundfunkbeitragspflichtig, für sie gilt jedoch eine Sonderregelung, nach der die monatliche Gebühr gedeckelt ist und maximal 17,98 Euro beträgt. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (GEZ) hat bereits die Städte angeschrieben und um Angabe der relevanten Daten zur neuen Berechnung des Rundfunkbeitrags gebeten. Im Grundsatz sind die Kommunen als Beitragsschuldner seit Anfang des Jahres verpflichtet, auf Verlangen alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht betreffen. Eine Überschreitung der von der GEZ veranschlagten vierwöchigen Rückmeldefrist wird jedoch zunächst nur eine wiederholte Aufforderung nach sich ziehen. Sollte aufgrund der bereits verfügbaren Informationen eine rechtssichere Beantwortung der GEZ-Abfrage kurzfristig nicht möglich sein, so sollten die betroffenen Kommunen die GEZ zunächst um eine Fristverlängerung bitten. Inwieweit sich die neue Berechnung der Rundfunkgebühren zum Vor- oder Nachteil der Kommunen auswirken wird, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit abschätzbar. Erste Reaktionen aus den Städten lassen jedoch eine Tendenz erkennen, dass es zu einer Kostensteigerung kommen könnte. Bereits bei der Anhörung zur Entwurfsfassung des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags haben der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsamen Stellungnahme die im Raum stehende Verschlechterung für die Kommunen kritisiert und gebeten, die Belange der Kommunen besser zu berücksichtigen. Leider hatten die Bemühungen der kommunalen Spitzenverbände keinen Erfolg. S t ä d t e b u n d S t ä d t e t a g Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee Kiel Fon 0431 / Fax 0431 / info@staedteverband-sh.de Internet: _Rundfunkstaatsvertrag.docx

2 Der Südwestrundfunk, der für die Begleitkommunikation zum neuen Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, hat einen Informationstext für Behörden erstellt, der als Anlage 1 beigefügt ist. Darüber hinaus erarbeiten sowohl der Deutsche Städtetag als auch der Deutsche Städteund Gemeindebund derzeit einen eigenen Informationstext, der auf Einzelfragen der Mitgliedskommunen eingehen soll. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Städte, uns sowohl Fragen zuzuleiten, die in Zusammenhang mit der Auskunft gegenüber der GEZ bisher offen geblieben sind, als auch sofern es bereits möglich ist eine Übersicht zu den kostenmäßigen Auswirkungen des neuen Gebührenmodells zu übersenden. Sollte sich aus dieser Umfrage ergeben, dass das neue Gebührenmodell zu erheblichen Kostensteigerungen und auch zu einer nicht unbedeutenden Erhöhung des Verwaltungsaufwandes führt, werden die kommunalen Spitzenverbände einen Vorstoß in Richtung der Landesrundfunkanstalten unternehmen, um für die Kommunen eine Sonderregelung zu erreichen. Zu Ihrer umfassenden Information ist die Textfassung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sowie die Begründung hierzu als Anlage 2 beigefügt. Relevant sind insbesondere die 5 und 6 des Rundfunkänderungsstaatsvertrages. *** Hinweis zum Download der Rundschreiben und anderer Mitteilungen: Für alle Mitgliedskörperschaften stehen u. a. die Rundschreiben nebst Anlage(n) im "Mitgliederservice" auf der Homepage des Städteverbandes Schleswig-Holstein als Datei zur Verfügung. Seite - 2 -

3 Information zum neuen Rundfunkbeitrag, insbesondere für Behörden Zum wird die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag abgelöst. Anknüpfungspunkt für die Abgabenpflicht sind künftig nicht mehr Rundfunkgeräte, sondern bestimmte Raumeinheiten, in denen typischerweise die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht. Diese Raumeinheiten sind im privaten Bereich Wohnungen, im nicht-privaten Bereich Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge. Ob in diesen Raumeinheiten tatsächlich Rundfunkgeräte bereitgehalten werden, ist rechtlich zukünftig unerheblich. Rechtsgrundlage für die Abgabenpflicht ist der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Begleitkommunikation zum neuen Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF, Deutschlandradio c/o Südwestrundfunk Am Fort Gonsenheim Mainz Die Verwaltung zählt mit ihren Einrichtungen zum nicht-privaten Bereich, so dass sich die Beitragspflicht insbesondere nach den Vorschriften der 5 und 6 RBStV richtet. Für die konkrete Bestimmung der Beitragspflicht im nicht-privaten Bereich ist im Einzelfall zu ermitteln: 1. wie viele beitragspflichtige Betriebsstätten, 2. wie viele Beschäftigte an den einzelnen Betriebsstätten und 3. wie viele Kraftfahrzeuge vorhanden sind. 1. Anzahl der Betriebsstätten Der rundfunkrechtliche Begriff der Betriebsstätte wird in 6 Abs. 1 RBStV definiert. Er beschreibt den Ort der potentiellen Mediennutzung außerhalb des privaten Bereichs und ist damit zum Teil weiter als der Betriebsstättenbegriff des 12 der Abgabenordnung. Im Gegensatz zum abgabenrechtlichen Betriebsstättenbegriff bezieht sich die rundfunkrechtliche Definition der Betriebsstätte nicht nur auf Einrichtungen von Unternehmen, also privatrechtliche Einrichtungen mit Erwerbszweck, sondern umfasst auch öffentliche und gemeinnützige Betriebe und Einrichtungen mit und ohne Erwerbsziel. Nach 6 Abs. 1 RBStV ist eine Betriebsstätte jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit. Dabei gelten mehrere Raumeinheiten, die demselben nicht privaten Zweck dienen, auf einem Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken presse@rundfunkbeitrag.de

4 als eine Betriebsstätte. Somit ist zunächst zu ermitteln, wie viele Raumeinheiten desselben Inhabers auf einem Grundstück bzw. auf zusammenhängenden Grundstücken vorhanden sind. Betriebsstätteninhaber ist gemäß 6 Abs. 2 RBStV die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird. Im Bereich der öffentlichen Hand ist deshalb der jeweilige Rechtsträger der einzelnen Betriebsstätte Inhaber und damit Beitragsschuldner. Im Fall der öffentlichen Verwaltung werden die Raumeinheiten in den meisten Fällen deckungsgleich mit einzelnen Gebäuden sein, sofern das Gebäude insgesamt demselben einheitlichen Zweck dient (z.b. Rathausgebäude). Im Einzelfall können sich in einem Gebäude aber auch mehrere, zu unterschiedlichen Zwecken genutzte Raumeinheiten befinden, mit der Folge, dass hier dann auch mehrere Betriebsstätten vorliegen (z.b. Rathausgebäude mit integriertem städtischem Kindergarten im Untergeschoss). Im Bereich der öffentlichen Hand ist daher - auch angesichts des Privilegierungstatbestandes des 5 Abs. 3 RBStV für gemeinnützige Einrichtungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz - zu unterscheiden, ob es sich um Räumlichkeiten handelt, in denen ausschließlich reine Verwaltungstätigkeiten ausgeübt werden (z.b. Finanzamt) oder um Räumlichkeiten von selbstständigen öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge (wie z.b. Bibliothek, Schwimmbad, Einrichtung für Behinderte, Kindergarten). Da letztere grundsätzlich auch von privater Hand oder in der Form eines Kommunalunternehmens betrieben werden können, müssen sie als jeweils eigenständige Raumeinheiten gewertet werden, auch wenn sie sich zusammen mit anderen öffentlichen Einrichtungen bzw. der öffentlichen Verwaltung auf einem Grundstück oder sogar innerhalb eines Gebäudes befinden, denn sie dienen nicht demselben Zweck wie die Verwaltungseinheit. Hingegen liegt die öffentliche Verwaltung an sich grundsätzlich ausschließlich in öffentlicher Hand, so dass von derselben übergeordneten Zweckbestimmung auszugehen ist. In einem Gebäude oder auf einem Grundstück können sich zwar insgesamt mehrere, eventuell sogar baulich getrennte Raumeinheiten (z.b. Bürgeramt, Ordnungsamt, Standesamt, Jugendamt) befinden. Da diese jedoch dem gleichen übergeordneten Zweck dienen, stellen sie insgesamt nur eine gemeinsame Betriebsstätte dar. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vom Gesetzgeber vorgesehenen Bindung an das Grundstückskriterium ( auf einem Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken ) eine Zusammenfassung von räumlich getrennten Einheiten (z.b. Ordnungsamt in Straße X und Jugendamt in Straße Y), auch dann nicht möglich ist, wenn sie demselben übergeordneten Verwaltungszweck dienen. Hier ist jeder Standort als eigenständige Betriebsstätte zu werten. Eine gegebenenfalls bestehende wirtschaftliche, funktionale oder organisatorische Einheit der einzelnen Standorte untereinander ist dabei unbeachtlich. presse@rundfunkbeitrag.de

5 2. Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte Sind die beitragspflichtigen Betriebsstätten eines Inhabers bestimmt, ist festzustellen, wie viele Beschäftige der jeweiligen Betriebsstätte zuzuordnen sind, um durch die Einordnung in die Staffel des 5 Abs. 1 S. 2 RBStV die Höhe der Beitragspflicht zu ermitteln. Gemäß 6 Abs. 4 RBStV sind Beschäftigte alle im Jahresdurchschnitt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit Ausnahme der Auszubildenden. Um den Verwaltungsaufwand für die Feststellung der Beschäftigtenzahl möglichst gering zu halten, findet nach dem Willen des Gesetzgebers keine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten statt. Nicht als Beschäftigte gelten neben den Auszubildenden solche in Elternzeit oder im Sonderurlaub. Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers mit mehreren oder wechselnden Einsatzorten werden nur einer Betriebsstätte zugeordnet. Leiharbeitnehmer werden an der Betriebsstätte ihres Arbeitsgebers, nicht an der Betriebsstätte des Entleihers erfasst. Entsprechend werden auch an eine andere Behörde abgeordnete Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Betriebsstätte der Behörde zugeordnet, an der sie tatsächlich vor Ort eingesetzt sind und nicht der Betriebstätte der abordnenden Behörde. 3. Anzahl der Kraftfahrzeuge Zur abschließenden Ermittlung der Beitragspflicht im nicht-privaten Bereich sind außerdem ggf. vorhandene Kraftfahrzeuge zu berücksichtigen. Nach 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 RBStV ist vom Inhaber eines Kraftfahrzeugs für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit oder zu gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken des Inhabers genutzt wird je ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten. Ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte ist beitragsfrei ( 5 Abs. 2 S.2 RBStV). Aus Praktikabilitätsgründen bedarf es keiner konkreten Zuordnung eines Kraftfahrzeuges zu einer bestimmten beitragspflichtigen Betriebsstätte. Die Berechnung der Anzahl beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge erfolgt vielmehr, indem die Anzahl beitragspflichtiger Betriebsstätten von der Anzahl der vorhandenen Kraftfahrzeuge desselben Inhabers insgesamt abgezogen wird (Berechnungsbeispiel: Eine Behörde verfügt über 5 Betriebsstätten und 9 Kraftfahrzeuge = 4 beitragspflichtige Kraftfahrzeuge). Sonderregelungen für besondere Einrichtungen des Gemeinwohls Nach 5 Abs. 3 RBStV gelten für besondere gemeinnützige Einrichtungen Ausnahmen. Sie werden im Katalog des 5 Abs. 3 S. 1 RBStV abschließend genannt und umfassen z.b. gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- oder Altenhilfe, öffentliche allgemein- und berufsbildende Schulen sowie Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz. presse@rundfunkbeitrag.de

6 Bei diesen Einrichtungen tritt an die Stelle einer konkreten Bestimmung der Höhe der Beitragspflicht anhand der Beschäftigtenanzahl die einheitliche Obergrenze von einem Beitrag pro Betriebsstätte. Es kommt somit nur darauf an, ob der jeweiligen privilegierten Betriebsstätte mehr als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Rundfunkbeitrag) oder weniger als insgesamt neun Beschäftigte (dann ein Drittel des Rundfunkbeitrags) zuzuordnen sind. Für die besonderen Betriebsstätten besteht gemäß 5 Abs. 3 S. 2 RBStV auch keine Beitragspflicht für auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge. Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter presse@rundfunkbeitrag.de

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

88

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das hat sich seit 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen geändert

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das hat sich seit 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen geändert DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der neue Rundfunkbeitrag Das hat sich seit 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen geändert Seit dem 01.01.2013 wurde die bisherige geräteabhängige

Mehr

Handreichung. Was ändert sich mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ab 2013? (Erläuterung der kirchlich relevanten Regelungen)

Handreichung. Was ändert sich mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ab 2013? (Erläuterung der kirchlich relevanten Regelungen) Handreichung Was ändert sich mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ab 2013? (Erläuterung der kirchlich relevanten Regelungen) I. Grundsatz: Der geänderte Rundfunkbeitragstaatsvertrag bringt hinsichtlich

Mehr

Handreichung. Was ändert sich mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ab 2013?

Handreichung. Was ändert sich mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ab 2013? Handreichung Was ändert sich mit dem neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag ab 2013? (Erläuterung der kirchlich relevanten Regelungen von Dr. Albert Post, VDD Arbeitsgruppe Urheber-, Verlags-, Medienrecht)

Mehr

Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013

Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Beitragseinzug bei den Unternehmen Veranstaltung bei der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid 8. November 2012 in Wuppertal Eva-Maria Michel / Justiziarin und stellv. Intendantin,

Mehr

Hinweise der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht ab Stand:

Hinweise der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht ab Stand: Hinweise der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht ab 2013 Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15.12.2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄndStV) unterzeichnet. Grundvoraussetzung dafür,

Mehr

- Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄStV) ist das bisherige System der Rundfunkfinanzierung völlig neu strukturiert worden.

- Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄStV) ist das bisherige System der Rundfunkfinanzierung völlig neu strukturiert worden. Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon/ Telefax 0511 1241-0/266 Rundverfügung G 8/2013 (lt. Verteiler) E-Mail landeskirchenamt@evlka.de Auskunft

Mehr

Rundfunkbeiträge für Unternehmen

Rundfunkbeiträge für Unternehmen ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R62 Stand: Mai 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Rundfunkbeiträge für Unternehmen Der neue Rundfunkbeitrag

Mehr

Hinweise der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht ab Aktualisierung Stand:

Hinweise der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht ab Aktualisierung Stand: Hinweise der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht ab 2013 1. Aktualisierung Stand: 06.02.2012 Die Ministerpräsidenten der Länder haben bereits am 15.12.2010 den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (15. RÄndStV)

Mehr

Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013

Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013 Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013 Stand: 18. Juni 2012 Stand der Diskussion und Ausblick Die Länder haben mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) eine grundlegende Neuausrichtung

Mehr

Der neue Rundfunkbeitrag. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Der neue Rundfunkbeitrag. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick Der neue Rundfunkbeitrag Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick Agenda Gute Gründe für den Beitrag Was ändert sich für... Bürgerinnen und Bürger Unternehmen und Institutionen Einrichtungen des Gemeinwohls

Mehr

M E R K B L A T T. Änderungen durch neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab 2013

M E R K B L A T T. Änderungen durch neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab 2013 Stand: Januar 2017 Evangelische Kirche in Deutschland M E R K B L A T T Kirchenamt Änderungen durch neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab 2013 Zum 1. Januar 2013 wurde durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mehr

Rundfunkfinanzierung durch Rundfunkbeitrag

Rundfunkfinanzierung durch Rundfunkbeitrag MERKBLATT Rundfunkfinanzierung durch Rundfunkbeitrag Stand: 18.06.2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn +49 371 6900-1350 +49 371 6900-1333 nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de Karla Bauer +49 3741 214-3120 +49

Mehr

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung seit 2013

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung seit 2013 MERKBLATT Recht und Steuern Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung seit 2013 Was jetzt für Unternehmen gilt Seit 1. Januar 2013 ist die neue Rundfunkgebührenordnung

Mehr

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 MERKBLATT Innovation und Umwelt Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 STAND DER DISKUSSION UND AUSBLICK Die Länder haben mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Mehr

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 Stand der Diskussion und Ausblick Nachdem im Dezember 2011 auch die letzten Länderparlamente zugestimmt

Mehr

Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des neuen Rundfunkbeitrags

Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des neuen Rundfunkbeitrags Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des neuen Rundfunkbeitrags Version 1.0 - Stand: 20.11.2013 Inhaltsverzeichnis I. Neuordnung der Rundfunkfinanzierung S. 1 1. Einleitung S. 1 2. Anknüpfungspunkte der

Mehr

Rundschreiben Nr. 138/2015

Rundschreiben Nr. 138/2015 Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 72.10.00 zi-sk Kiel, 06.10.2015 Rundschreiben Nr. 138/2015 Rundfunkbeiträge in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften Der Deutsche Städtetag

Mehr

Der Rundfunkbeitrag. für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls

Der Rundfunkbeitrag. für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls Ihr Beitrag Seit 2013 gilt der Rundfunkbeitrag damit wird die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf eine

Mehr

IHK-Merkblatt. Rundfunkbeitrag für Unternehmen (Neuregelung ab 2013) Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt. Rundfunkbeitrag für Unternehmen (Neuregelung ab 2013) Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

In welcher Höhe bewegten sich die bisher gezahlten Rundfunkgebühren bei der Stadt Göttingen sowie den städtischen Gesellschaften?

In welcher Höhe bewegten sich die bisher gezahlten Rundfunkgebühren bei der Stadt Göttingen sowie den städtischen Gesellschaften? ~ ~IRATE ~ Piraten Ratsfraktion, Hiroshimaplatz 1-4, 37 083 Göttingen Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Göttingen, und die Verwaltung Piraten Ratsfraktion Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen Ansprechpartner:

Mehr

Rundschreiben Nr. 152/2015

Rundschreiben Nr. 152/2015 Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 51.10.10 / 51.51. 25 mx-wo Kiel, 27. Oktober 2015 Rundschreiben Nr. 152/2015 Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen,

Mehr

Stand: Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des Rundfunkbeitrags 1

Stand: Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des Rundfunkbeitrags 1 Stand: 01.01.2017 Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des Rundfunkbeitrags 1 Inhaltsverzeichnis I. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nach der Evaluierung II. Beitragspflicht im kommunalen Bereich 1. Beitragspflicht

Mehr

Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013

Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013 IHK-THEMAKOMPAKT Innovation Umwelt Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013 Stand: 18. Juni 2012 Kontakt: Knut Harmsen IHK Nürnberg für Mittelfranken, Tel. 0911 1335-320, Fax 122, harmsen@nuernberg.ihk.de

Mehr

Rundfunkbeiträge ab 2013

Rundfunkbeiträge ab 2013 Rundfunkbeiträge ab 2013 Rechtslage bis zum 31. Dezember 2012 Bis zum 31. Dezember 2012 war mittels Staatsvertrags zwischen den einzelnen Bundesländern eine Rundfunkgebührenpflicht geregelt. Dabei wurde

Mehr

Warum ist der neue Rundfunkbeitrag nötig?

Warum ist der neue Rundfunkbeitrag nötig? Für Bürgerinnen und Bürger gilt künftig die einfache Regel: Eine Wohnung ein Beitrag egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien,

Mehr

Neue Regelungen zum Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2017

Neue Regelungen zum Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2017 Neue Regelungen zum Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2017 Änderungen im privaten Bereich 1. Möglichkeit der rückwirkenden Befreiung oder Ermäßigung für bis zu 3 Jahre Künftig wird die Ermäßigung und die Befreiung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/188 18. Wahlperiode 2012-09-11 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesmeldegesetzes Federführend ist der Innenminister

Mehr

Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013

Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013 Unternehmensinformation zu Rundfunkbeiträgen ab 2013 Stand: 13. August 2013 Stand der Diskussion und Ausblick Die Länder haben mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) eine grundlegende Neuausrichtung

Mehr

Die Rundfunkfinanzierung ab 2013 Rundfunkbeitrag wird nach Mitarbeiterzahl und Betriebsstätten berechnet.

Die Rundfunkfinanzierung ab 2013 Rundfunkbeitrag wird nach Mitarbeiterzahl und Betriebsstätten berechnet. Die Rundfunkfinanzierung ab 2013 Rundfunkbeitrag wird nach Mitarbeiterzahl und Betriebsstätten berechnet. Stand der Diskussion und Ausblick Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) ist eine

Mehr

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013

Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 Stand der Diskussion und Ausblick Am 9. Juni 2010 haben die Ministerpräsidenten der Länder in einer Sondersitzung

Mehr

IHK-INFO IHK-INFO. Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab Stand: Januar 2017

IHK-INFO IHK-INFO. Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab Stand: Januar 2017 Unternehmensinformation zur Rundfunkgebührenpflicht und zur neuen Rundfunkgebührenordnung ab 2013 Stand: Januar 2017 Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher

Mehr

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen Mit dem 01.01.2013 wird die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/2696

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/2696 Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/2696 Redebeitrag von Frank Lucht (GEZ) anlässlich der Beratung des Entwurfs des Gesetzes zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Landtag Schleswig- Holstein

Mehr

Rundschreiben Nr. 087/2012

Rundschreiben Nr. 087/2012 Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 50.70.20 mx-zö Kiel, 03. August 2012 Rundschreiben Nr. 087/2012 Neuer Rundfunkbeitrag ("GEZ-Gebühren") Rundschreiben Nr. 071/2012 vom 25.05.2012

Mehr

13. Wahlperiode

13. Wahlperiode 13. Wahlperiode 11. 12. 2002 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Rundfunkgebühren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten,

Mehr

Der Beitragsservice startet

Der Beitragsservice startet Presseinformation Köln, 22.11.2012 Der Beitragsservice startet Wenn am 1. Januar 2013 der neue Rundfunkbeitrag startet, nimmt auch der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Arbeit auf.

Mehr

Computer, Autoradio etc.: Zusätzliche Rundfunkgebühren für berufliche Nutzung

Computer, Autoradio etc.: Zusätzliche Rundfunkgebühren für berufliche Nutzung GEWERKSCHAFT DER JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTEN T I P P S F Ü R F R E I E 10. Januar 2007 DEUTSCHER JOURNALISTEN- VERBAND E.V. BENNAUERSTRASSE 60 53115 BONN TEL. 02 28-2 01 72-18 Computer, Autoradio

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3760 6. Wahlperiode 26.02.2015 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Innenausschusses (2. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3485

Mehr

Positionen zur Rundfunkfinanzierung

Positionen zur Rundfunkfinanzierung Positionen zur Rundfunkfinanzierung Inhaltsverzeichnis Gründe für die Umstellung der Rundfunkfinanzierung 3 Monatliche Belastungen der Unternehmen je Mitarbeiter 5 Auswirkungen für Handwerksunternehmen

Mehr

Von der Gerätegebühr zur Betriebsstättenabgabe - Fragen und Antworten zum neuen Rundfunkbeitrag aus kommunaler Sicht

Von der Gerätegebühr zur Betriebsstättenabgabe - Fragen und Antworten zum neuen Rundfunkbeitrag aus kommunaler Sicht Von der Gerätegebühr zur Betriebsstättenabgabe - Fragen und Antworten zum neuen Rundfunkbeitrag aus kommunaler Sicht Zum 01.01.2013 wird die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen Rundfunkbeitrag aus kommunaler Sicht

Fragen und Antworten zum neuen Rundfunkbeitrag aus kommunaler Sicht DStGB DOKUMENTATION N O 109 Von der Gerätegebühr zur Betriebsstättenabgabe Fragen und Antworten zum neuen Rundfunkbeitrag aus kommunaler Sicht Deutscher Städteund Gemeindebund www.dstgb.de INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des Rundfunkbeitrags

Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des Rundfunkbeitrags Leitfaden für Kommunen zur Anwendung des Rundfunkbeitrags Inhaltsverzeichnis I. Neuordnung der Rundfunkfinanzierung 1. Einleitung...............................................................................................

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin:

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin: LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/416 (15/361) 26.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: ARD / ZDF / Deutschlandradio-Beitragsservice

Mehr

RUNDFUNKBEITRAG. Die häufigsten Fragen (FAQs)

RUNDFUNKBEITRAG. Die häufigsten Fragen (FAQs) RUNDFUNKBEITRAG - Informationen für Mieterinnen und Mieter - Die häufigsten Fragen (FAQs) Stand Januar 2017 Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag. Dieser ersetzt die bisherigen Rundfunkgebühren

Mehr

Begründung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Begründung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Begründung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vom 4.

Mehr

Rundschreiben Nr. 101/2012

Rundschreiben Nr. 101/2012 Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6 24105 Kiel AZ: 72.10.00 mx-zö Kiel, 09.10.2012 Rundschreiben Nr. 101/2012 Weitere Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag Zuletzt informierten wir Sie

Mehr

Satzung. des Bayerischen Rundfunks. über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Rundfunkbeitragssatzung)

Satzung. des Bayerischen Rundfunks. über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Rundfunkbeitragssatzung) Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (Rundfunkbeitragssatzung) vom 05.12.2016, In Kraft ab 01.01.2017 (StAnz Nr. 51-52/2016) Gemäß Artikel 1 9 Abs. 2 des

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dombühl (BGS/WAS) vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dombühl (BGS/WAS) vom Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Dombühl (BGS/WAS) vom 24.11.2014 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Dombühl folgende Beitrags-

Mehr

Updates Rundfunkgebühr, Jugendschutz, Rechtsprechung. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH

Updates Rundfunkgebühr, Jugendschutz, Rechtsprechung. RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH Updates Rundfunkgebühr, Jugendschutz, Rechtsprechung RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Rundfunk(gebühren)-beitrag Haushaltsabgabe ab 1.1.2013 Grundannahmen: Nutzungsunabhängig,

Mehr

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R

Mehr

Faktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich

Faktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich Faktencheck zum umstellungsbedingten, einmaligen Meldedatenabgleich 1. Behauptung: Der Beitragsservice ist eine regelrechte Datenkrake und kann auf alle meine Daten zugreifen. Fakt ist: Der Beitragsservice

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Todtenweis. vom in der Fassung der 1.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Todtenweis. vom in der Fassung der 1. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Todtenweis vom 22.04.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.06.2017 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung Beitragsordnung 1 Inhalt 1 Beitragspflicht 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht 3 Berechnungsgrundlagen und Festsetzung der Beiträge 4 Bemessungsgrundlagen 5 Inhaberwechsel 6 Doppelzugehörigkeit 7 Beitragserhebung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Gersthofen (BGS/WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Gersthofen (BGS/WAS) AZ 0280 und 8633 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Gersthofen (BGS/WAS) vom 31.03.2011 zuletzt geändert durch Satzung vom 22.12.2014 Änderung vom Geänderte Bestimmung Wirkung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Seeshaupt (BGS/WAS) vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Seeshaupt (BGS/WAS) vom Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Seeshaupt (BGS/WAS) vom 04.10.2010 Auf Grund der Art.5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Seeshaupt folgende

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem VERBAND DER DIÖZESEN DEUTSCHLANDS KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Was ändert sich am 01.01.2007? Seit dem 01.01.2007 ist eine Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Kraft, wonach ab diesem Zeitpunkt

Mehr

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS Ob Bildung, Nachrichten, Kultur, Unterhaltung oder Sport: Die Öffentlich-Rechtlichen bieten Ihnen ein

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2229 17. Wahlperiode 03.02.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen (BGS/WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen (BGS/WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Babenhausen (BGS/WAS) Vom 03.12.2015 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Markt Babenhausen folgende Beitrags-

Mehr

Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1423 Landtag 18. Wahlperiode 10.06.2014 Mitteilung des Senats vom 10. Juni 2014 Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3473 06.10.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Nachfrage zur Antwort der Landesregierung

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_ Gemeinde Eberdingen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom_1.7.2007 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenfreiheit 3 Gebührenschuldner

Mehr

Information zum Rundfunkbeitrag ab 2013 für Handwerksunternehmen und Handwerksorganisationen

Information zum Rundfunkbeitrag ab 2013 für Handwerksunternehmen und Handwerksorganisationen Information zum Rundfunkbeitrag ab 2013 für Handwerksunternehmen und Handwerksorganisationen Stand: Februar 2013 Einführung des neuen Rundfunkbeitrages Zum Jahresbeginn 2013 ist mit der Einführung des

Mehr

GEZ und die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Systems. Vortrag im Rahmen der CCCS-Reihe

GEZ und die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Systems. Vortrag im Rahmen der CCCS-Reihe GEZ und die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Systems Vortrag im Rahmen der CCCS-Reihe 13.11.2008 Dipl. rer. com. Dejan Perc Universität Hohenheim Institut für Sozialwissenschaften Wissenschaftlicher

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Aidenbach (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Aidenbach (BGS-WAS) [nichtamtliche Internetfassung] Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Aidenbach (BGS-WAS) Vom 27.08.2004 geändert am 12.03.2008, am 17.03.2009, am 16.06.2010, am 15.12.2010

Mehr

Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von

Mehr

Rundfunkbeitrag bei Menschen mit Behinderungen Reform der Rundfunkfinanzierung ab 2013 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Korrekturbedarf

Rundfunkbeitrag bei Menschen mit Behinderungen Reform der Rundfunkfinanzierung ab 2013 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Korrekturbedarf Seite - 1 - von 5 Rundfunkbeitrag bei Menschen mit Behinderungen Reform der Rundfunkfinanzierung ab 2013 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Korrekturbedarf I. Vorbemerkung Für viele Menschen mit Behinderungen

Mehr

Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- ( ) S a c h v e r h a l t :

Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- ( ) S a c h v e r h a l t : Anlage 3 zu TOP 3 -öffentlicher Teil- (21.11.2016) 2b Umsatzsteuergesetz - Optionserklärung zur Beibehaltung der alten Rechtslage ab dem 01.01.2017 für - Stadt Kuppenheim - Jagdgenossenschaft Kuppenheim

Mehr

Aus den Hinweisen des Beitragsservices: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich auf

Aus den Hinweisen des Beitragsservices: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich auf Aus den Hinweisen des Beitragsservices: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung 1. Entwurfsfassung 7.6.2016 Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen werden die Zuständigkeiten für Leistungen

Mehr

Satzung des Rundfunk Berlin- Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

Satzung des Rundfunk Berlin- Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge Satzung des Rundfunk Berlin- Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge vom 6. Dezember 2012 in der Fassung vom 13. April 2015 Gemäß Artikel 1 9 Abs. 2 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags

Mehr

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. bis 21. Dezember 2010 in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft seit 1. Oktober 2016 Inhaltsübersicht

Mehr

in Kraft seit 1. Januar 2013,

in Kraft seit 1. Januar 2013, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vom 15. Dezember 2010, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in

Mehr

Der neue Rundfunkbeitrag Informationen zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung

Der neue Rundfunkbeitrag Informationen zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung Der neue Rundfunkbeitrag Informationen zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung 2 Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag 3 Auf einen Blick: zehn Vorteile des neuen Modells 6 FAQs Der neue Rundfunkbeitrag

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

M E R K B L A T T zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 01.01.2013 (Bischöfliches Generalvikariat Fulda)

M E R K B L A T T zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 01.01.2013 (Bischöfliches Generalvikariat Fulda) Stand: Januar 2013 M E R K B L A T T zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ab 01.01.2013 (Bischöfliches Generalvikariat Fulda) Änderungen durch neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab 2013 Am 1. Januar

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Die Senatorin für Finanzen 21. Juni 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr

Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr Juristische Fakultät der Georg-August Universität Göttingen Seminar im Rundfunkrecht einschließlich des Rechts der Neuen Medien bei Prof. Dr. Christine Langenfeld Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Allgemeines Verwaltungsrecht. Aufgabe Punkte Fall 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze: 1 Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Regelungen des Gesetzgebers. Danach ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden.

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe (BGS - WAS) vom 05.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe (BGS - WAS) vom 05. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe (BGS - WAS) vom 05. Juli 2002 Aufgrund der Art 23 Abs. 2, 43 Abs. 4 und 27 Abs.

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v. d. Rhön und der Gemeinden Ostheim v.d.rhön, Sondheim v.d.rhön und Willmars Herausgegeben von der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.rhön

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sachsenkam (BGS-WAS) vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sachsenkam (BGS-WAS) vom Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sachsenkam (BGS-WAS) vom 05.09.2011 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Sachsenkam folgende Beitrags-

Mehr

Eckpunkte für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vollzug des 15. RÄStV

Eckpunkte für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vollzug des 15. RÄStV Eckpunkte für eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Vollzug des 15. RÄStV I. Vorbemerkung Stand: 21.10.2011 Mit den nachfolgenden Eckpunkten greifen die ARD-Landesrundfunkanstalten,

Mehr

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung GO ) in der Fassung vom 28. Februar 2003 in Verbindung mit

Mehr

Rundfunkbeitrag für eine innerhalb einer Betriebsstätte gelegene Wohnung

Rundfunkbeitrag für eine innerhalb einer Betriebsstätte gelegene Wohnung VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2017 AN 6 K 16.02355 Titel: Rundfunkbeitrag für eine innerhalb einer Betriebsstätte gelegene Wohnung Normenketten: RBStV 2 Abs. 1, Abs. 2, 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 5 Abs. 5 Nr.

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Steinhöring folgende Beitrags- und

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.04.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Umsatzsteuerpflicht der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen

Mehr

Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier?

Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier? Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier? Dr. Bettina Schmidt NGS mbh 2 Kurzer Überblick zur Entstehungsgeschichte des NUIG Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des

Mehr

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 1270 901 2012 Ausgegeben am 14. Dezember 2012 Nr. 113 Inhalt Satzung von Radio Bremen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge....S. 901 Hinweis Umstellung

Mehr

Synopse Novelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - Arbeitspapier - Stand: 9. Juli Zweck des Rundfunkbeitrags. (unverändert) (unverändert)

Synopse Novelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - Arbeitspapier - Stand: 9. Juli Zweck des Rundfunkbeitrags. (unverändert) (unverändert) Synopse Novelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - Arbeitspapier - Stand: 9. Juli 2015 1 Zweck des Rundfunkbeitrags Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - geltende Fassung - Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 30.09.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.10.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussbericht zur Empfehlung

Mehr

Zweckverband zur Wasserversorgung Wenzenbach - Wenzenbacher Gruppe - Kürner Str. 60. Beitrags- und Gebührensatzung. zur Wasserabgabesatzung

Zweckverband zur Wasserversorgung Wenzenbach - Wenzenbacher Gruppe - Kürner Str. 60. Beitrags- und Gebührensatzung. zur Wasserabgabesatzung Zweckverband zur Wasserversorgung 93173 Wenzenbach - Wenzenbacher Gruppe - Kürner Str. 60 zur Wasserabgabesatzung Inhaltsübersicht 1 Beitragserhebung 2 Beitragstatbestand 3 Entstehen der Beitragsschuld

Mehr

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen

1. In diesem Umfang müssen Sie Menschen mit Behinderungen beschäftigen Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Tun sie das nicht oder in zu geringem Umfang, wird eine Ausgleichsabgabe (auch

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Mitteilung. Drucksache 13 / Wahlperiode. des Präsidenten des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Mitteilung. Drucksache 13 / Wahlperiode. des Präsidenten des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4640 15. 09. 2005 Mitteilung des Präsidenten des Landtags Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsrechts; hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Sie möchten vom Rundfunkbeitrag befreit werden? Einen Anspruch darauf haben insbesondere EmpfängerInnen sozialer Leistungen und Menschen mit bestimmten Behinderungen.

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ismaning folgende Beitrags- und Gebührensatzung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26. Juni 2002 Aufgrund der Art 23 Abs. 2, 43 Abs. 4 und 27 Abs. 1 des

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 1 GEMEINDE OBERAMMERGAU S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 Aufgrund des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt die Gemeinde Oberammergau

Mehr