Reglement Videoüberwachungssystem USB
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- Lioba Maier
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1 Reglement Dokumenteneigner: Leiter Intervention Personal & Betrieb Reglement Videoüberwachungssystem USB 1. Gesetzliche Grundlagen Das Reglement stützt sich auf 17 und 18 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz des Kantons Basel-Stadt (Informations-und Datenschutzgesetz, IDG) sowie dessen dazugehörige Verordnung. 2 Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer Autor: Martina Strub Meier
2 Das Reglement gilt für den Betrieb des Videoüberwachungssystems auf dem gesamten Areal des Universitätsspitals Basel. Die Gültigkeitsdauer des Reglements ist beschränkt auf die Dauer von zwei Jahren. 3 Verantwortliches Organ Für den Betrieb des Videoüberwachungssystems verantwortlich ist die Abteilung Infrastruktur / Sicherheit und Umwelt des Universitätsspitals Basel. Für den korrekten Umgang mit den durch das Videoüberwachungssystem erfassten Daten und die Einhaltung der Bestimmungen des IDG ist die Spitalleitung verantwortlich. 4 Zweck des Videoüberwachungssystems Das Videoüberwachungssystem soll die Überwachung gefahrenanfälliger Bereiche zum Schutz der Patienten, der Besucher, der Einrichtungen des USB sowie seines Personals gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Belästigungen sowie weiterer Eingriffe gegen die persönliche Integrität unterstützen. Die Videoüberwachung soll potenzielle Täter/innen abschrecken und im Ereignisfall (z.b. Diebstahl, Sachbeschädigung, Ein- und Hausfriedensbruch, Belästigungen etc.) zur Aufklärung der Sachlage beitragen. 5 Erkennbarkeit der Überwachung Die videoüberwachten Bereiche des Universitätsspitals Basel werden mit folgender Anschrift versehen: Dieser Bereich ist videoüberwacht. 6 Standorte und Beschreibung des Videoüberwachungssysteme Die Standorte und Beschreibung der Videoüberwachungssysteme finden sich in den Anhängen und entsprechenden Plänen. 7 Aufzeichnungen (1) Die Kameras sind 365 Tage während 24 Stunden in Betrieb. Die Aufzeichnung erfolgt mittels Recorder jeweils dann, wenn das Videoüberwachungssystem Bewegungen feststellt. Die Aufzeichnungsdauer liegt zwischen 5 und 7 Tagen. Die Aufzeichnungen werden der Alarmzentrale des Universitätsspitals Basel übermittelt. Das Aufzeichnungsgerät befindet sich in einem geschlossenen Raum, zu welchem ausschliesslich autorisierte Personen, welche über ein dafür vorgesehenes Passwort verfügen, Zutritt haben. Zudem ist der Zugang zum Server der Aufzeichnungen separat verschlossen. Das Videoüberwachungssystem ist autonom und ist daher nicht im Netzwerk des Universitätsspitals Basel eingebunden. (2) Die Aufzeichnungen der Gegensprechanlagen (GSA) mit Kameras (s. Anlage 2) werden auf die entsprechenden Bildschirme übermittelt. Es findet keine Speicherung der Bilder der Gegensprechanlagen statt. (3) Die Auswertung von Aufzeichnungen erfolgt nur im Ereignisfall und nur auf Anordnung des Leiters Sicherheit oder seines Stellvertreters. 8 Auswertung der Aufzeichnungen Seite 2 von 5
3 Die Alarmzentrale des Universitätsspitals Basel wertet die Aufzeichnungen in Echtzeit aus und löst nötigenfalls unverzüglich die Interventionsmassnahme gemäss Alarmorganisation USB aus. 9 Herausgabe der Aufzeichnungen Nur wenn die Aufzeichnungen als Beweismittel in einem straf- oder zivilrechtlichen Verfahren benötigt werden, dürfen sie auf richterliche Anordnung oder zusammen mit der Anzeige oder Klage den zuständigen Behörden herausgegeben werden. 10 Geeignetheit und Erforderlichkeit der Anlage Die Alarmzentrale des Universitätsspitals Basel führt im Hinblick auf eine Verlängerung des Videoüberwachungssystems nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieses Reglements i.s. von 18 Abs. 3 IDG und 5 Abs. 1 lit. m IDV eine Liste über Vorfälle etc., die aufgrund der Videoüberwachung erkannt und bereinigt werden konnten, sowie über aufgrund der Überwachung ausgelöste Interventionen. 11 Inkraftsetzung Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom und wird durch die Spitalleitung per in Kraft gesetzt. Dr. Werner Kübler Direktor Burkhard Frey Generalsekretär Seite 3 von 5
4 Anhang 1 Geb. Gebäude Standort Kamera Anz. Kamera Nr. GSA Zoom Aufzeichnung Nr. 10 K1 Velokeller Nein Nein Ja 10 K1 Einfahrt Ja Nein Ja 10 K1 Ausfahrt Nein Nein Ja 10 K1 Ein-/Ausgang Ja Nein Ja ZWB3 Notfall 10 K1 Ein/Ausgang 1 * Nein Nein Ja K1 Ein/Ausgang 1 * Nein Nein Ja Garten 20 K2 MTA Trasse *** Nein Nein Ja Kühltruhen 20 K2 Verb. Gang City P/ 2 ** Nein Ja Ja Petersgr. 20 K2 Notfallstation Nein Nein Ja Wartezone/Aufn. 312/313*** 20 K2 Notfallstation 3 501/507/ Nein Nein Ja Gang 509*** 20 K2 Notfallstation 1 506*** Nein Nein Ja Fahrzeughalle 20 K2 Notfallstation 2 505/508*** Nein Nein Ja Rampe 20 K2 Ein/Ausgang 1 * Petersgraben 4 20 K2 Ein/Ausgang 1 * Garten 20 K2 2.OG 1 Ja Nein Nein Laboreingang 35 Hebelstr. Eingang 34 2 Ja Nein Nein 34/36 Zugang AZ 35 Hebelstr. Eingang 34/ /405*** Nein Nein Ja 34/36 36 Hebelstr. Eingang 32 1 Ja Nein Nein ZLF Warenannahme Nein Nein Ja 37 ZLF Zentrallager Nein Nein Ja 37 ZLF Gang 03 Hebelstrasse 37 ZLF Zugang Ebene 0 37 ZLF Zugang Ebene Rossetti Warenannahme EG Nein Ja Nein 1 * Nein Nein Ja 1 * Nein Nein Ja Nein Nein Nein Seite 4 von 5
5 40 Rossetti Haupteingang EG Ja Nein Nein 40 Rossetti Betäubungsmittelra um EG 1 107*** Nein Nein Ja 60 Pathologie Kehrplatz Nein Nein Ja 60 Pathologie Vorplatz Hörsaal Nein Nein Ja Mobile Kamera individuell einsetzbar 5*** Nein Nein Ja Anhang 2 Geb. Nr. Gebäude Standort GSA GSA Kamera Übermittlung an: Nr. 10 K1 Einfahrt 01 3 Information K1 10 K1 Eingang ZWB3 01 Information K1 10 K1 Eingang Notfall 01 4 Information K1 10 K1 Eingang Garten EG Information K1 20 K2 Laboreingang +2 Anmeldung Labor 35 Hebelstr. 34 Eingang 34 / 21/22 Alarmzentrale (AZ) Zugang AZ 36 Hebelstr. Eingang 32*** Direktionssekretariat Rossetti Haupteingang EG 2 Information K1 72 Hostel Eingang EG Rezeption Hostel * In Arbeit ** Wird durch AZ überwacht im Auftrag IBS Basel *** neu oder verändert Seite 5 von 5
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