Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Hersfeld-Rotenburg

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1 Allgemeine Richtlinien Saison 2017/2018 Altersstufen G- bis A-Junioren, sowie U12, U14 und U16-Mädchen Kreis Hersfeld-Rotenburg 1. Allgemeines 1.1 Die Durchführung der Spiele erfolgt nach der Satzung und den Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind angehalten, sich über diese Bestimmungen kundig zu machen und diese zu beachten. 1.2 Die Kreisligen sind eingleisig einzurichten und die Spielklasseneinteilung der Mannschaften erfolgt grundsätzlich nach geographischen Gesichtspunkten - Ausnahmen hierzu sind möglich und werden zu Beginn einer neuen Saison durch die jeweiligen Kreisjugendausschüsse festgelegt. 1.3 In den Kreisligen findet die Auf- und Abstiegsregelung der Region Fulda in der Saison 17/18 Anwendung. 1.4 Die organisatorischen Zuständigkeiten für die Kreisligen verteilen sich in Nord auf die Kreise Hersfeld/Rotenburg, Lauterbach/Hünfeld, sowie in Süd auf Fulda und Schlüchtern. Die Kreisjugendausschüsse legen zum Saisonstart die Klassenleitung und die damit verbundenen Zuständigkeiten fest. 2. Meisterschaft, Auf- und Abstieg in der Kreisliga und Kreisklasse - Allgemeine Regelungen 2.1 Ist ein Meister oder Absteiger zwischen zwei oder mehrere Mannschaften, die nach Abschluss einer Saison punktgleich am Anfang oder Ende der Tabelle einer Spielklasse stehen, zu ermitteln, so sind nach der Jugendordnung des HFV diese Entscheidungen durch Entscheidungsspiele oder Entscheidungsrunden herbeizuführen. 2.2 Die Meister der Kreisligen Nord und Süd, in den Altersklassen A-, B- und C- Junioren, steigen in die Gruppenliga auf. Verzichtet ein Meister auf den Aufstieg, oder kann er aufgrund anderer Regelungen nicht aufsteigen, so geht dieses Recht an den jeweiligen, nächstplatzierten Verein der Spielklasse, bis hin zu Tabellenplatz 4 über. Auf- und Abstiegsregelungen zu den Kreisligen Nord und Süd 2.3 Die Klassenstärken der Kreisligen im Kreis Hersfeld-Rotenburg sind in der Saison 2017/2018, wie folgt: A-Junioren KL HEF/ROF HÜN/LAT 12 Mannschaften (6xHEF-ROF) Klassenleitung KJA HEF-ROF B-Junioren KL HEF/ROF 11 Mannschaften (11xHEF-ROF) Klassenleitung KJA HEF-ROF C-Junioren KL HEF-ROF 12 Mannschaften (12xHEF-ROF) Klassenleitung KJA HEF-ROF 2017/2018 Seite 1

2 Abstieg aus den Kreisligen 2.4. Die letzten 2 Mannschaften der Abschlusstabelle steigen in die Kreisklassen ab. (nur wenn eine Kreisklasse besteht) Die Eingliederung der Absteiger in die Kreisklassen, erfolgt grundsätzlich nach der Kreiszugehörigkeit und deren geografischen Zuordnung. Weitere Absteiger sind grundsätzlich nicht vorgesehen. 2.5 Zieht ein Verein seine Mannschaft im laufenden Wettbewerb aus der Spielklasse zurück, so ist diese Mannschaft erster Absteiger Zieht ein Verein seine Mannschaft, die nach Abschluss der Runde 2017/2018den Klassenerhalt schaffte, aus der Kreisliga zurück, verringert sich die Zahl der Absteiger Sollten mehr als 2 Vereine, die den Klassenerhalt schafften, ihre Mannschaften zurückziehen muss der Tabellenletzte trotzdem absteigen. Aufstieg zu den Kreisligen 2.8. Grundsätzlich erhält jeder Kreis einen der vier Aufstiegsplätze zur Kreisliga Der Aufstieg kann aus kreisinternen oder kreisübergreifenden Kreisklassen erfolgen. Bei kreisübergreifendem Spielbetrieb wird das Aufstiegsrecht der beteiligten Kreise zusammengefasst oder das Aufstiegsrecht des zugeordneten Kreises geht in die Spielklasse über Verzichtet eine der direkt aufgestiegenen Mannschaften (Meister) auf ihr Aufstiegsrecht, so kann dieses Aufstiegsrecht bis an den Viertplatzierten der betreffenden Spielklasse weitergeleitet werden. Kann durch diese beschriebene Verfahrensweise kein Aufsteiger ermittelt werden, erfolgt grundsätzlich keine Ergänzung. Sollte eine Ergänzung der Spielklasse notwendig sein, so entscheiden die Kreisjugendausschüsse im Einzelfall. Verringert sich die Klassenstärke durch fehlende Aufsteiger auf weniger als 10 Vereine, ist diese durch einen verminderten Abstieg wieder zu ergänzen. Änderungen Änderungen zu den beschriebenen Regelungen sind zulässig und erfolgen durch die Kreisjugendausschüsse im Einzelfall. 3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1 Änderungen des Spielplanes, sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgen ausschließlich durch die Klassenleiter der betreffenden Spielklasse. 3.2 Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung des Spielplanes nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 6 Tage vor Spieltermin mit entsprechendem Antrag und in Absprache mit dem/den beteiligten Verein/en, beim Klassenleiter beantragt wurde/n. Dies gilt auch für die zeitliche Verlegung der Spiele. 2017/2018 Seite 2

3 3.3 Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt. 3.4 Der letzte Spieltag wird zeitgleich in allen Spielklassen durchgeführt. (Kreisliga + Kreisklasse) 4. Spielfelder 4.1 Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz). Die Vereine sind daher gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeschaffenheiten einzustellen. 4.2 Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereine, die dem Klassenleiter für jeden Spielort vor dem Spieljahr zu melden sind. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Witterungs- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen. Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein unverzüglich mitzuteilen. Vereine die einer JSG oder einem JFV angehören, sind verpflichtet, bei Unbespielbarkeit ihres Platzes auf den Platz eines weiteren an der JSG beteiligten Vereines bzw. auf einen Platz der dem JFV zur Verfügung steht, auszuweichen, sofern dieses möglich ist. 4.3 Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 4.4 Der Platzverein hat für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass alle Platzordner äußerlich kenntlich zu machen sind. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1 Spielberechtigt sind alle Spieler des jeweiligen Jahrgangs, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Grundsätzlich müssen gültige Spielerpässe am Spieltage vorliegen, eine Passkopie ist nicht zulässig. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. (Zur Feststellung der Personalie im Juniorinnen- und Juniorenbereich sollten alle Mittel ausgeschöpft werden (u. a. Bestätigung durch Spieler des Gegners oder Vertrauenspersonen und durch Unterschrift mit Geburtsdatum auf dem Spielbericht vermerken.) 5.2 Untere Mannschaften/ Festspielreglung ( 8 Jugendordnung) 1. Zweite Mannschaften nehmen als untere Mannschaften ihrer Altersklasse in Konkurrenz teil. Mannschaften mit einer geringeren Sollzahl an Spielern, die auf verkleinerten Spielfeldern spielen, gelten stets als untere Mannschaften. Bei der Anwendung der Regelungen ist zwischen folgenden Wettbewerben zu unterscheiden: a) Qualifikationsspiele und Feld-Meisterschaften b) Hallen-Meisterschaften c) Hessenpokal Jeder Wettbewerb ist gesondert zu bewerten. 2. Im unmittelbar vorausgegangenen Pflichtspiel einer höheren Mannschaft derselben Altersklasse eingesetzte Spielerinnen und Spieler ( 12 Nr. 3. Jugendordnung) dürfen zum nächstfolgenden Pflichtspiel einer unteren Mannschaft stets nur um eine Stufe nach unten wechseln. Die Anzahl der Spielerinnen und Spieler, die nach unten übernommen werden dürfen, ist abhängig von der Sollzahl an Spielern der unteren Mannschaft begrenzt auf: a) maximal 3 bei 11er-Mannschaften b) maximal 2 bei 9er-Mannschaften c) maximal 1 bei 7er-Mannschaften 2017/2018 Seite 3

4 In einer höheren Mannschaft können Juniorinnen und Junioren, die im vorausgegangenen Pflichtspiel in einer unteren Mannschaft derselben Altersklasse gespielt haben, uneingeschränkt eingesetzt werden. Direkter Vergleich und Tordifferenz spielen bei der Ermittlung von Meistern, Gruppensiegern und Absteigern in Meisterschaftsrunden der Juniorinnen und Junioren keine Rolle. Norweger-Modell: die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. 6. Spielbericht (Elektronisch - Online) Die Spielberichte werden über einen PC des Heimvereins von den jeweiligen Vereinsvertretern ausgefüllt. Die Vereine werden angehalten, hierfür den Zugang zum Internet vor Ort zu gewährleisten. Alle zum Einsatz kommenden Spieler sollen vor Spielbeginn in den elektronischen Spielbericht (höchstens 18 inklusive 2. TW) eingetragen werden. Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen, können an diesem Spieltag nicht eingesetzt werden. Änderungen bzw. Ergänzungen von Namen der Spieler dürfen danach bis spätestens zum Spielbeginn nur noch unter Kenntnisnahme beider Mannschaftsverantwortlicher sowie des Schiedsrichters erfolgen. Für diesen Fall erfolgt die Eingabe in das System üblicherweise im Anschluss an das Spiel durch den Schiedsrichter. Andere Spieler dürfen in diesem Spiel nicht eingesetzt werden. Die Schiedsrichter geben die Spielereignisse ebenfalls online ein. Sollte zu einem Spiel kein Schiedsrichter erscheinen, so ist der Heimverein für alle Eingaben im elektronischen Spielbericht verantwortlich. Bei Systemausfall wird ein Papierspielbericht verwendet. Hier sind die Vereine für die Ergebnismeldung ins DFB-Net verantwortlich. (siehe Punkt 13). 7. Spielzeit 7.1 Die Spielzeit beträgt: A-Junioren 2 x 45 Minuten B-Junioren 2 x 40 Minuten C-Junioren 2 x 35 Minuten D-Junioren 2 x 30 Minuten E-Junioren 2 x 25 Minuten F-Junioren 2 x 20 Minuten/Turnierform G-Junioren Turnierform U12Mädchen 2 x 30 Minuten U16 Mädchen 2 x 40 Minuten 8. Auswechselspieler (Papierspielbericht allgemeine Ausführung) 8.1 Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler in einer Spielunterbrechung ausgewechselt werden. Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden. 8.2 Alle zum Einsatz kommenden Spieler müssen vor Spielbeginn, von den Vereinen in den Spielbericht eingetragen werden. Alle Spieler gelten als eingesetzt, wenn auf dem Spielbericht vom SR keine entsprechenden Vermerke über Ein- bzw. Auswechslungen gemacht wurden. 8.3 Der SR ist verpflichtet die Einwechslung zu vermerken. 9. Auswechselspieler (elektronischer Spielbericht) 9.1 Alle zum Einsatz kommenden Spieler müssen vor Spielbeginn in dem elektronischen Spielbericht eingetragen werden. Der Spielführer ist besonders zu kennzeichnen. 2017/2018 Seite 4

5 9.2 Bei der Einwechslung hat der Spieler dem Schiedsrichter seinem Namen und die Rückennummer, mit der er auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt ist, mitzuteilen. 9.3 Der SR ist verpflichtet die erste Einwechslung des jeweiligen Spielers im elektronischen Spielbericht zu vermerken. 9.4 Während des gesamten Spieles dürfen bis zu vier Spieler in einer Spielunterbrechung ausgewechselt werden. Ausgewechselte Spieler dürfen wieder eingewechselt werden. 10. Ausscheiden einer Mannschaft 10.1 Eine Mannschaft, die drei Mal nicht antritt (darunter fällt auch der Spielabbruch aufgrund Spielermangel max.7 Spieler auf Feld) scheidet aus dem Wettbewerb aus Zieht ein Verein seine Mannschaft, in der Vor- oder Rückrunde zurück, so scheidet auch sie aus dem Wettbewerb aus 10.3 In den Fällen des Ausscheidens, bleiben die bisher erzielten Punkte und Tore in der Wertung. Die noch ausstehenden Spiele werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet. 11. Schiedsrichter 11.1 Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist grundsätzlich der KSO zuständig, aus dem Kreis auch der zuständige Kreisjugendausschuss kommt. (Kreisliga) 11.2 Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist grundsätzlich der KSO des Kreises zuständig. (Kreisklasse) 11.3 Schiedsrichterspesen Kreisebene(Kreisklasse/Kreisliga): A- und B- Jugend + U16-Mädchen: 14,00 C-, D-, E- Jugend + U12-Mädchen: 12,00 Fahrtkosten: 0,30 / km 12. Sportrechtsprechung 12.1 Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Kreisligen/Kreisklassen ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend Das zuständige Rechtsorgan wird durch den Vorsitzenden des Regionalsportgerichtes festgelegt. 13. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net 13.1 Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und Spielausfälle an das DFB-Net zu melden. 2017/2018 Seite 5

6 13.2 Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielabschluss in das System eingepflegt sind. 14. Vereinsanschriften 14.1 Die Vereine sind verpflichtet, ihre Vereinsfunktionen und deren Erreichbarkeiten in der DFB-Meldebogen- Datei zu erfassen. Zusätzlich wurden für alle Vereine vom Verband elektronische Postfächer eingerichtet Die Zustellung von Nachrichten erfolgt daher ausschließlich über das elektronische DFB-Postfach Änderungen sind unverzüglich in der DFB-Meldebogen-Datei zu aktualisieren und dem Klassenleiter mitzuteilen Den Vereinen kann zusätzlich ein Anschriftenverzeichnis zur Verfügung gestellt werden. 15. Besonderheiten der G-, F-, E- + D-Junioren sowie U12 + U16 Mädchen 15.1 D Junioren Gruppenliga: Für diese Saison stehen 3 Plätze in der Gruppenliga Fulda zur Verfügung. Die Durchführung und Wertung der Qualifikation erfolgt gem. der Besprechung der beteiligten Vereine mit dem Klassenleiter vom (9 gemeldete Mannschaften im Modus 2 Gruppen jeweils der 1te aus jeder Gruppe, sowie der Sieger aus dem Spiel der 2. Platzierten spielen in der Serie 17/18 in der Gruppenliga.) Anmerkung: Die Qualifikation wird in dieser Serie letztmalig ausgespielt! Ab der Serie 18/19 gilt die Auf- und Abstiegsregel wie in den Richtlinien der Region kommuniziert wurde. Kreisliga und Kreisklasse Die Einteilung der Klassen erfolgt aufgrund der Mannschaftsmeldung als erste und zweite Mannschaften, sowie unter Berücksichtigung von 7/9 Feld und 7er Feld Mannschaften. In die Kreisliga werden alle 9er Feld Mannschaften eingeteilt, die nicht zweite Mannschaft sind, sowie die 6 Qualifikationsteilnehmer, die nicht in die Gruppenliga aufsteigen. (Aufstiegsberechtigt ist immer der Meister der Kreisliga (ab Serie 17/18)) Verzichtet der Meister so kann der Zweit- bis Viertplatzierte in der Reihenfolge.das Aufstiegsrecht wahrnehmen. (SpO 30 Nr. 4; Qualifikationsrunden siehe 16a JO) In die Kreisklasse werden alle zweite Mannschaften, 7/9er Feld und 7er Feld Mannschaften eingeteilt. Die Spielfeldgröße beträgt 68x50 Meter, bauartbedingte Toleranzen sind möglich. Die Durchführung der Spiele auf Kunstrasen ist erlaubt. Die Tore sind durch Verankerungen oder Gewichte gegen Kippen zu sichern. Die Fair-Play Zuschauerregel ist anzuwenden. Hinter dem Tor darf ein Betreuer stehen, der Aufenthalt neben dem Tor ist nicht erlaubt. 7/9er Mannschaften gelten als 9er Feld Mannschaften und spielen auch im 9er Feld. Sollten einer 7/9er Feldmannschaft keine 9 Feldspieler zur Verfügung stehen, muss der Verein mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn den gegnerischen Trainer/Betreuer über eine 7er Variante informieren. 7er Feldmannschaften spielen ausschließlich im 7er Feld, die Spielfeldgröße bleibt bei 68x50 Meter. Spiele mit 7/9er Mannschaften sind grundsätzlich solche mit 7 Feldspielern. Stehen der 7/9er Mannschaft für den Spieltag genügend Spieler zur Verfügung, informiert der Betreuer den Gegner und es wird mit 8 Feldspielern plus TW gespielt. 2017/2018 Seite 6

7 15.2 E Junioren Die E-Junioren spielen in der Vorrunde in vier Leistungsklassen. Die Einteilung erfolgt durch den KJA auf Basis der Selbsteinschätzung der Mannschaftsverantwortlichen (Vereine). Zur Rückrunde werden durch den KJA ggf. Korrekturen durchgeführt - ein Auf- bzw. Abstieg in alter Form findet nicht statt. Der Kreismeister wird in einem Turnier zum Abschluss der Saison ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Endturnier sind: die ersten vier der Leistungsklasse 1 die ersten drei der Leistungsklasse 2 die ersten zwei der Leistungsklasse 3 der erste der Leistungsklasse 4 Für die Qualifizierung zu dem Turnier zählt die Platzierung der Rückrunde F Junioren Den Vereinen stehen 2 verschiedene Spielformen zur Auswahl: Turnierform oder Normalrunde Die Teilnehmer der Normalrunde werden in Gruppen (max. 8 Mannschaften) eingeteilt. (nach Möglichkeit regional). In einer einfachen Runde werden Freundschaftsspiele durchgeführt. In der Rückrunde erfolgt dann die Einteilung leistungsbezogen, analog zu der letzten Serie. Auch in dieser einfachen Runde werden Freundschaftsspiele durchgeführt. Die Teilnehmer der Turnierform spielen in Gruppen (bis zu 7 Mannschaften) die Turniere. Ab dieser Serie müssen auch in dieser Altersklasse auch Spielerpässe vorliegen! In der Normalrunde wird der elektronische Spielbericht somit auch zum Einsatz kommen! Die F-Junioren spielen nach den Fairplay Liga Regeln siehe Anhang 15.3 G-Junioren: Die G-Junioren spielen generell in Turnierform. Die G-Junioren spielen nach den Fairplay Liga Regeln siehe Anhang 15.4 Juniorinnen B-Juniorinnen (U16) Jahrgänge Norweger-Modell (11er und 9er Mannschaften) * Auf Grund der geringen Mannschaftsmeldungen wird eine Doppelrunde gespielt. Da in der Saison bei den B-Juniorinnen keine Verbandsliga Nord zustande gekommen ist, wird den drei nördlichen Regionen (Kassel, Fulda und Gießen/Marburg) eine zusätzliche Aufstiegsrunde für 11er Mannschaften zur B-Juniorinnen Hessenliga angeboten/ermöglicht. Pro Region kann der jeweilige Meister der B-Juniorinnen Kreisliga an der Aufstiegsrunde teilnehmen (dies gilt nur für 11er Mannschaften). Verzichtet ein Meister oder kann auf Grund anderer Regelungen nicht teilnehmen, verfällt der Platz. Die Aufstiegsrunde wird in einfacher Runde gespielt, es spielt jeder gegen jeden. C- Juniorinnen (U14) Jahrgänge D- Juniorinnen (U12) Jahrgänge 2005 und jünger Abseits-und Rückpassregel Norweger-Modell (9er und 7er Mannschaften) * * Norweger-Modell: die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. 2017/2018 Seite 7

8 16. Pokalspiele der A-, B-, C-, D-, E-Jugend sowie der U 16 Juniorinnen Die Junioren/innen ermitteln in ihren jeweiligen Altersklassen einen Kreispokalsieger. Die Pokalspiele sind Pflichtspiele. Bei der C-, D-, E-Jugend sowie den U16 Mädchen können mehrere Mannschaften pro Verein teilnehmen! Durchführungsbestimmungen für Pokalspiele der Junioren Die Spiele um die hessischen Juniorenpokale werden im KO - System durchgeführt Die Kommission Spielbetrieb entscheidet, auf welcher Ebene (Kreis oder Region) die Junioren- Hessenliga- und /Verbandsligamannschaften in den Wettbewerb eingreifen. (Bei A- und B-Junioren die der Hessen- bzw. Verbandsliga angehören erst ab der Hessenebene in den Wettbewerb ein) Endet ein Spiel nach Verlängerung unentschieden, wird die Entscheidung durch Elfmeterschießen herbeigeführt. ( 93 Spielordnung) Verlängerungszeiten: A-Jugend 2x15 Minuten B-Jugend und U16 Mädchen 2x10 Minuten C, D und E-Jugend 2x 5 Minuten In allen Runden hat der klassentiefere Verein grundsätzlich Heimrecht. Im Übrigen wird das Heimrecht ausgelost. Das Heimrecht kann getauscht werden Ein Freilos steht einem Verein nur einmal zu Die Endspiele auf Kreis -, Regional - und Landesebene werden auf neutralen Plätzen angesetzt. Eine Einigung der beteiligten Vereine auf einen nicht neutralen Platz ist möglich. Ab dieser Runde werden im Kreis Hersfeld-Rotenburg 2 Endspieltage durchgeführt. Für die A-, B- Jugend sowie die U16 findet dieser Spieltag immer am statt. Der 2. Pokalendspieltag ist am vorgesehen! 16.6 a Eintrittsgelder werden bei Juniorenpokalspielen nicht erhoben Die Kosten des Platzaufbaus und die Schiedsrichterkosten werden vom Platzverein getragen; der Gastverein trägt seine Reisekosten Bei Endspielen auf neutralen Plätzen sollen die Schiedsrichterkosten unter den Endspielteilnehmern anteilig aufgeteilt werden Jugendspielgemeinschaften sind im Pokal auf Hessenebene zugelassen Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis bzw. ggf. Spielausfall oder Spielabbruch fristgerecht an das DFBNet zu melden. 2017/2018 Seite 8

9 17. Wichtige Informationen zum Spielbetrieb Altersklasseneinteilung gemäß 11 Jugendordnung Altersklasse 2017/2018 A-Junioren U A-Junioren U B-Junioren U B-Junioren U C-Junioren* U C-Junioren* U D-Junioren* U D-Junioren* U E-Junioren* U E-Junioren* U F-Junioren* U F-Junioren* U G-Junioren* U G-Junioren* U (* = Mädchen dürfen immer 1 Jahr älter sein!) Empfohlene Ballgrößen und -gewichte gemäß 13 Jugendordnung Altersklasse Größe (Gewicht) 18/19 Größe (Gewicht) 17/18 A-Junioren 5 (430 g) 5 (430 g) B-Junioren 5 (430 g) 5 (430 g) C-Junioren 5 (430 g) 5 (430 g) D9-Junioren 4 / 5 (350 g) 5 (350 g) D7-Junioren 4 / 5 (350 g) 5 (350 g) E-Junioren 4 (290 g / 350 g) 5 (290 g) F-Junioren 3 / 4 (290 g) 5 (290 g) Bambini (G) 3 (290 g) 4/5 (290 g) Spielfeldgrößen Die vom KJA vorgegebenen Spielfeldgrößen für die einzelnen Altersklassen sind einzuhalten. U-16 Juniorinnen D-Junioren 70m x 50 m (mind. 65 x 45 m) U-12 Juniorinnen E-Junioren 55m x 35 m (mind. 50 x 30 m) F-Junioren G-Junioren - 35m x 40m - siehe Fairplay Liga Regeln - 32m x 35m siehe Fairplay Liga-Regeln 2017/2018 Seite 9

10 18. Halle Der Kreis Hersfeld Rotenburg spielt im Jugendbereich in allen Altersklassen die Hallenkreismeisterschaft satzungsgemäß nach den FUTSAL Regeln aus. G- bis E-Junioren sowie die U12-Mädchen spielen nach einer vereinfachten Form der FUTSAL-Regeln. Generell wird empfohlen diese Spielform auch bei vereinsorganisierten Hallenturnieren zu spielen. 19. Turniere/Freundschaftsspiele Turniere der A -, B- und C Junioren/innen im Feld und in der Halle sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist per Antragsvordruck des HFV beim Kreisjugendwart mind. 4 Wochen vor dem Turnier zu beantragen. Antrag und Turnierbestimmungen sind einfach, der Spielplan in zweifacher (bei internationaler Beteiligung in dreifacher) Ausfertigung an den Kreisjugendwart einzureichen. Turniere der D-, E- F + G Juniorinnen sind auf einem kostenfreien Antrag zu beantragen und sind dem Kreisjugendwart bis 4 Wochen vor dem Turnier anzuzeigen. (HFV Homepage Download) Spielpläne und Turnierbestimmungen auch hier in 2facher Ausfertigung (bei internationalen Turnieren 3fach) beizufügen. Zu den Turnieren sind grundsätzlich Schiedsrichter anzufordern (A - D Juniorinnen). Die Vereine können nach Absprache mit dem zuständigen SR-Einteiler auch ihre eigenen gemeldeten Schiedsrichter pfeifen lassen. Das Nichtanfordern von Schiedsrichtern wird nach satzungsgemäß in Höhe der anteiligen SR-Kosten bestraft. Ergänzend bitten wir die im Anhang des Satzungsheftes stehenden Ausführungsbestimmungen für Jugendturniere zu lesen und zu beachten. Die Spielberichte der Freundschaftsturniere in der Halle/auf dem Feld sind an den Kreisjugendwart zu senden. Freundschaftsspiele aller Juniorenmannschaften müssen beim zuständigen Schiedsrichteransetzer schriftlich oder per angezeigt werden. Eine Kopie dieses Antrages ist dem Klassenleiter zur Kenntnisnahme zu senden. Die Spielberichte gehen an die zuständigen Klassenleiter. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung nach 18 der Strafordnung. 20. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet. Sabine Schäfer-Bode Kreisjugendfußballwartin Hersfeld -Rotenburg 2017/2018 Seite 10

11 Ansprechpartner im Kreis Hersfeld-Rotenburg 2017/2018 Position Name Tel. Mobil Mail Kreisjugendfußballwartin Stellvertreter Kreisjugendfußballwart Kreisjugendbildungsbeauftragter Referentin f. Mädchenfußball Schäfer-Bode, Sabine Bialas, Jörg Rös, Alexander Pfaff, Elke Referent f. Schulfußball Ehle, Ralf A-Jugend Klassenleiter Goßler, Ralf B-Jugend Klassenleiter Gasser, Uwe C-Jugend Klassenleiter Kost-Siepl, Stefan D-Jugend Klassenleiter Bialas, Jörg E-Jugend Klassenleiter Holzhauer, Bernd F-Jugend Klassenleiter Langguth, Dirk G-Jugend Klassenleiterin Arnold, Sabrina Mädchen Klassenleiterin Pfaff, Elke Stellvertr. Klassenleiter Mädchen Kost-Siepl, Stefan /2018 Seite 11

12 Kreisjugendausschuss HERSFELD - ROTENBURG Allgemeine Richtlinien für den Spielbetrieb 2017/2018 der Fairplay-Liga bei F- und G- Junioren im Kreis HEF-ROF 1. Allgemeines Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV. Die Vereine und die zuständigen Mitarbeiter sind gehalten, sich über diese Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. 1 Grundlage der Jugendarbeit Träger der Jugendarbeit sind die Jugendabteilungen der Vereine des Hessischen Fußball- Verbandes. Gestaltung und Durchführung des Jugendspielbetriebs erfolgen durch die Jugendausschüsse nach den Richtlinien des Verbandsjugendausschusses. Die Jugendausschüsse unterstützen die Vereinsjugendabteilungen bei ihren jugendpflegerischen Aufgaben. Die Jugendlichen sind zur Vereinstreue zu erziehen. 2. Regeln der Fairplay-Liga Schiedsrichter-Regel Die Kinder entscheiden selbst und spielen ohne Schiedsrichter Die Fußballregeln bleiben unverändert: Tor - Toraus Aus Foul Hand Einwurf Eckball usw. Die Kinder lernen Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für andere zu übernehmen. Sie lernen Entscheidungen zu treffen und zu akzeptieren. Die finale Einhaltung der Spielregeln obliegt den Trainern, die am Spielfeldrand gemeinsam in der Coachingzone stehen und gemeinsam bei stritten Entscheidungen eingreifen. An- und Abpfiff des Spieles erfolgt durch den Trainer oder Betreuer der Heimmannschaft. Dieser überwacht auch die Spielzeit. Die Fan-Regel Die Eltern halten Abstand zum Spielfeld Durch eine ca. 15 m vom Spielfeld entfernte Eltern- und Fanzone wird die direkte Ansprache an die Kindern von außen unterbunden. Die Kinder können so ihre eigene Kreativität entfalten. Das Spiel wird den Kindern zurückgegeben. Die Trainer-Regel Die Trainer begleiten das Spiel aus der Coaching-Zone. Je Mannschaft dürfen sich maximal zwei Trainer oder Betreuer in der Coaching-Zone aufhalten zusätzlich ist auch ein Trainer/Betreuer hinter dem Tor erlaubt aber nur hinter und nicht neben dem Tor!! Die Trainer verstehen sich als Partner im sportlich fairen Wettkampf. Sie geben nur die nötigsten Anweisungen. Die Trainer organisieren das gemeinsame Einlaufen beider Mannschaften aus der Fanzone auf das Spielfeld sowie die Begrüßungs- und Verabschiedungszeremonie zwischen den Spielern beider Teams auf dem Spielfeld.

13 Kreisjugendausschuss HERSFELD - ROTENBURG 3. Spielfeldmaße Der Deutsche Fußball-Bund hat als Empfehlung die folgenden Spielfeldgrößen ausgesprochen. F-Junioren: ca. 35 x 40 m (7 gegen 7) G-Junioren: ca. 32 x 35 m (7 gegen 7) G-Junioren: ca. 15 x ca.20 m (4 gegen 4) Die bei solchen Spielfeldgrößen notwendigen Linien (z.b. Strafräume, Außenlinien) können mit flachen Markierungstellern gekennzeichnet werden. WICHTIG: Immer auf die richtige Befestigung der Tore achten!!!!! 4. Ballgrößen Diese Angaben sind allgemeinverbindliche DFB-Empfehlungen. Altersklasse Ballgröße Ballgewicht F-Junioren Größe g G-Junioren Größe g 5. Abseits und Rückpass Die Abseits- und Rückpassregel ist aufgehoben.

14 Kreisjugendausschuss HERSFELD - ROTENBURG 6. Meldungen an das DFB-Net/Ergebniseingabe Die (Heim-)Vereine sind verpflichtet, evtl. Spielausfälle sowie das Spielergebnis an das DFB-Net zu melden. Spielergebnisse werden nicht veröffentlicht. Ebenso muss das Spielergebnis schriftlich via Mail an den zuständigen Klassenleiter gesendet werden. 7. Spielbericht (Papierform) Im F-Juniorenbereich (Normalrunde) wird ab der Saison 2017/2018 der elektronische Spielbericht eingesetzt. Siehe Punkt 7a). Die Mannschaften in G- und F-Jugendbereich, welche in Turnierform spielen, setzen den Papierspielbericht ein. 7a. Spielbericht Online (elektronischer Spielbericht) Die Kreise können nach Beschluss des Kreisjugendausschusses den elektronischen Spielbericht einsetzen. Dieser wird in der Saison 2017/2018 auch bei den F-Junioren eingesetzt! Für die Nutzung des elektronischen Spielberichtes gilt: Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn hat der Platzverein den von beiden Vereinen ordnungsgemäß ausgefüllten und freigegebenen Onlinespielbericht dem SR vorzulegen. Änderungen dürfen nach der Freigabe nur durch den SR vorgenommen werden. Darüber hinaus sind auch die Spielerpässe von beiden Mannschaften 30 Minuten vor Spielbeginn dem SR vorzulegen. Fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen im elektronischen Spielbericht nehmen dem betroffenen Spieler nicht die Einsatzberechtigung, sofern sich der Spieler ordnungsgemäß nach 71 Nr.2 SpO legitimieren kann. Bei einem fehlenden Spielerpass haben die Vereine unaufgefordert einen Online-Ausdruck mit eigenhändiger Unterschrift des betreffenden Spielers, dem SR vorzulegen. Der Schiedsrichter, auch die nicht offiziellen Schiedsrichter, sind verpflichtet, den elektronischen Spielbericht zu nutzen. Er hat die erforderlichen Angaben unmittelbar nach Ende des Spiels vorzunehmen und den Spielbericht freizugeben. Zuwiderhandlungen können gem. 18 StrO geahndet werden. Außerdem ist im Feld Bemerkungen anzugeben, dass kein offizieller Schiedsrichter anwesend war. Alle zum Einsatz kommenden Spieler müssen in den elektronischen Spielbericht eingetragen werden. Der SR ist verpflichtet die Einwechslung im elektronischen Spielbericht zu vermerken. Bei Feldverweisen werden die Spielerpässe nicht mehr durch den Schiedsrichter eingezogen. Sie verbleiben bei den Vereinen. Bei Systemausfall wird ein Papier-Spielbericht verwendet. In diesem Fall sind die Vereine für die Ergebnismeldung ins DFB-Net verantwortlich (siehe Punkt 6). 8. Allgemeines Alle Spiele werden als Freundschaftsspiele ausgetragen. Spielergebnisse werden NICHT in Fussball.de (DFBnet) veröffentlicht.

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