Ausschreibung und Reglement

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1 Ausschreibung und Reglement Mit der Anmeldung und der Unterschrift der Teilnahmebedingungen nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ausschreibung, das Reglement und die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis und verpflichten sich, diese einzuhalten. Bewerbe Eine detaillierte Streckenbeschreibung für die folgenden Bewerbe ist aus den weiteren Wettkampfunterlagen bzw. Streckenplänen ersichtlich: - Ultra-Panoramalauf über 100 Kilometer in zwei Schleifen zwischen Salzburg und dem Fuschlsee für Läufer und Nordic Walker - Ultra-Panoramalauf über 54 Kilometer in einer Schleife zwischen Salzburg und Fuschl am See für Läufer und Nordic Walker - mozart 100 light über 25 Kilometer für Läufer und Nordic Walker von Fuschl am See nach Salzburg Stadt - Staffelwertungen für 4er-Team für Distanzen über 100 Kilometer und über 54 Kilometer für Läufer und Nordic Walker Organisatorisches - Bewerbe: o Ultra-Panoramalauf über 100 km, 22. Juni 2013, 5:00 Uhr für Läufer und Nordic Walker o Ultra-Panoramalauf über 54 km, 22. Juni 2013, 8:00 Uhr für Läufer und Nordic Walker o mozart 100 light über 25 km, 22. Juni 2013, 09:30 für Läufer und Nordic Walker - Ort: Salzburg Stadt und Umgebung mit Fuschlsee-Region, Salzburg, Österreich - Veranstalter: Mayerhofer & Fried Ultra Running OG Einzelbewerbe Laufen Für die Bewerbe über 100 km und über 54 km gilt folgende Altersklasseneinteilung jeweils pro Geschlecht (weiblich und männlich): Jahrgang Gruppen AK AK II 1962 und älter AK III Für den Bewerb mozart 100 light über 25 km gibt es eine Gesamtwertung pro Geschlecht (keine Wertung nach Altersklassen). Nordic Walking Alle Nordic Walking Bewerbe (100 km, 54 km und 25 km) werden nur in einer Gesamtwertung pro Geschlecht gewertet (keine Wertung nach Altersklassen). Staffelbewerbe Seite 1 von 6

2 Bei den Staffelbewerben (jeweils für Läufer und Nordic Walker) wird nach drei Kategorien gewertet (unabhängig von Altersklassen): weiblich, männlich und mixed (mindestens eine Frau). Jede Staffel besteht aus vier Personen, wobei jede einen Streckenabschnitt zu absolvieren hat. Der Wechsel zwischen den Staffelteilnehmern erfolgt in ausgewiesenen Übergabezonen in den Übergabeorten. Die Ablösung zwischen den Staffelteilnehmern erfolgt durch Übergabe des Zeitnehmungschips. Preise Für die genannten Wertungen gibt es Medaillen für die Ränge 1 bis 3 und ein Finisher- Geschenk für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für die Tagessieger (Läufer) der Einzelwertungen beim Ultralauf über 100 km werden folgende Preisgelder für Frauen und Männer ausgezahlt: Rang Preisgeld Euro Euro Euro Zeitplan Freitag, 21. Juni :00 Uhr: Eröffnung Wettkampfbüro und Expo-Zone 16:00 Uhr: Wettkampfbriefing 18:00 Uhr: Wettkampfbriefing 20:00 Uhr: Schließung Wettkampfbüro und Expo-Zone 21:00 Uhr: Ende Samstag, 22. Juni :00 Uhr: Eröffnung Wettkampfbüro 05:00 Uhr: Start 100 km Bewerb für Läufer und Nordic Walker (Einzel und Staffel) in Salzburg 08:00 Uhr: Start 54 km Bewerb für Läufer und Nordic Walker (Einzel und Staffel) in Salzburg Stadt 09:30 Uhr: Start mozart 100 light in Fuschl am See 13:00 Uhr: Kontrollschluss Mozartplatz 100 km Bewerb 15:00 Uhr: Flower Ceremony Tagessieger/innen 18:00 Uhr: Siegerehrung 24:00 Uhr: Zielschluss Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt für die beiden Ultraläufe sind alle Frauen und Männer ab dem Jahrgang Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal der Veranstaltung. Bei einer Online- Anmeldung sind die Haftungsfreistellung und die Teilnahme-bedingungen frei zu zeichnen. Das Anrecht auf einen Startplatz wird erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters gültig, sofern noch Startplatzkapazitäten vorhanden sind. Die Teilnehmerliste kann auf der Website des Veranstalters eingesehen werden. Seite 2 von 6

3 Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmer muss seine Startunterlagen persönlich abholen. Jeder Teilnehmer hat die Teilnahmebedingungen im Wettkampfbüro bei Startnummernabholung persönlich zu unterschreiben. Meldeschluss: 17. Juni 2013 um 18 Uhr; Nachmeldungen sind nur am 21. Juni im Wettkampfbüro möglich. Bei einer Nachmeldung wird pro Teilnehmer eine Handlingfee von EUR 10,- für den administrativen Aufwand verrechnet. Athleten, die einmal des Dopings überführt wurden, werden auch nach Ablauf ihrer Sperre nicht zum Start zugelassen. Der Veranstalter hat außerdem jederzeit das Recht, aus für ihn wichtigen Gründen, Athleten in Absprache mit dem Wettkampfgericht zu disqualifizieren. Teilnehmerlimits Eine maximale Teilnehmerzahl für die einzelnen Bewerbe sowie eine daraus resultierende Warteliste ist derzeit nicht vorgesehen. Anmeldegebühren Folgende Anmeldegebühren pro Teilnehmer (Läufer und Nordic Walker) sind nach Bewerb und Einzahlungsdatum gültig: Bewerb 100km-Einzel 100km-Staffel 54km-Einzel 54km-Staffel mozart 100 light Einzahlungen bis 17. Juni Euro 45 Euro 70 Euro 37,50 Euro 40 Euro Die Anmeldegebühren sind entweder per Kreditkarte (VISA, Masters) oder über Bankeinzug zu bezahlen. MaxFun übernimmt die Zahlungsabwicklung auf und für Rechnung des Veranstalters. Abholung der Startunterlagen Die Startunterlagen für alle Teilnehmer können am Freitag, 21. Juni 2013, von 10:00 bis 20:00 Uhr im Wettkampfbüro abgeholt werden. Die Teilnahmebedingungen sind von jedem Teilnehmer unterschrieben persönlich bei der Startnummernabholung abzugeben. Wettkampfbesprechung Die Wettkampfbesprechung findet am Vortag der Laufveranstaltung statt. Die Teilnahme bei der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer/innen verpflichtend! Streckenführung Der Lauf ist auf der vom Veranstalter gekennzeichneten Strecke zu absolvieren. Die Laufstrecke führt auf Straßen, Wegen und Steigen in einer oder zwei Runden von der Stadt Salzburg zum Fuschlsee und zurück. Seite 3 von 6

4 Die Markierung der Strecke wird vom Veranstalter bestmöglich durchgeführt. Für die Absolvierung des korrekten Streckenverlaufes ist jede/r TeilnehmerIn selbst verantwortlich und muss sich daher bestmöglich auf die korrekte Streckenführung vorbereiten. Ein Abkürzen von Strecken o.ä. ist nicht erlaubt. Ausrüstung Die Startnummer ist gut sichtbar zu tragen. Die Benützung fremder Mittel (Fahrräder, Autos usw.) ist strikte untersagt. Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Nur gut vorbereitete Teilnehmer sind den Herausforderungen des mozart 100 gewachsen. Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung am mozart 100 teil. Aus Sicherheitsgründen wird den Athleten vorgeschrieben bei Dämmerung bzw. Finsternis ein weißes Licht nach vorne am Körper zu tragen sowie Sportbekleidung zu tragen, die auf der Rückseite mit reflektierendem Material ausgestattet ist. Zeitnehmung Die Zeiterfassung erfolgt für alle Bewerbe ausschließlich vai Startnummern-RFID-Tag durch MaxFunTIming. Der RFID-Tag wird auf der Startnummer befestigt. Für das Zeitmesssystem wird kein Pfand erhoben. Lediglich die Startnummer auf der Brust befestigen und loslaufen. Eigene Zeiterfassungsgeräte sind nicht zulässig. Der Zeitnehmungschip ist nach Maßgabe des Veranstalters während des Wettkampfes zu tragen. OHNE CHIP GIBT ES KEINE ZEITNAHME! Von den Zeitmessanlagen werden ausschließlich die RFID-Tags der Veranstalter gelesen. Alle anderen Chips können nicht verarbeitet werden. Es können nur Läufer/Läuferinnen bzw. Nordic Walker rangiert werden, die über sämtliche Kontrollzeiten und Kontrollzeitnahmen verfügen. Teilnehmer ohne RFID-Tag werden nicht rangiert. Jeder Teilnehmer und jede Staffel ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Gesamtzeit mit verantwortlich. Den zur Zeitnahme notwendigen RFID-Tag haben die Teilnehmer nach Maßgabe des Veranstalters während des Wettkampfes zu tragen. Startnummern dürfen weder verkleinert noch anderweitig verändert werden. Verpflegung Vom Veranstalter sind ausreichend Versorgungsposten über die gesamte Wettkampfstrecke vorgesehen. Nach dem Wettkampf wird den Teilnehmer/innen im Zielbereich Versorgung in Form von Getränken und Speisen angeboten. Persönliche Verpflegung kann nur von eigenen Betreuern an den ausgewiesenen Versorgungsposten übergeben werden. Eine Übergabe auf der übrigen Wettkampfstrecke ist nicht erlaubt. Begleitung Teilnehmer dürfen sich nicht von Nichtteilnehmern begleiten lassen. Eine Begleitung zu Fuß oder mit Hilfe von Verkehrsmitteln ist verboten. Wettkampfleitung Den Anweisungen der Wettkampfleitung, des eingesetzten Veranstaltungsteams, der Ärzte und der Rettungsdienste ist Folge zu leisten. Nichtbefolgen hat die Disqualifikation vom Lauf Seite 4 von 6

5 zur Folge. Der Veranstalter kann disqualifizierten Teilnehmern die Anmeldung in den Folgejahren verweigern. Teilnehmer, die durch unsportliches Verhalten an anderen Teilnehmern aufgefallen sind, kann der Start verweigert werden. Die Disqualifikation kann auf der Strecke, im Ziel oder nachträglich bei der Feststellung des Vergehens erfolgen. Beschwerden und Einsprachen gegen Disqualifikationen müssen bis 2 Stunden nach deren Verfügung schriftlich beim Schiedsgericht von mozart 100 eingereicht werden. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig, ein weiterer Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Schiedsgericht wird jeweils vom OK des mozart 100 bestimmt und arbeitet unabhängig. Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen, Folgeschäden oder Krankheiten keine Haftung. Den Teilnehmern wird empfohlen, sich gründlich auf den Wettkampf vorzubereiten. Der Veranstalter hat das Recht, angeschlagene Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder ganz aus dem Rennen zu nehmen oder ihnen den Start zu verweigern. Teilnehmende, die nach den letzten Durchgangszeiten ankommen, werden aus dem Rennen genommen, d.h. es werden ihnen Zeitnehmungschip und Startnummer abgenommen. Die ausgewiesenen Kontrollzeiten sind unbedingt zu respektieren. Passiert ein/e Teilnehmer/in nach Ablauf der Kontrollzeit den Kontrollposten, wird der Zeitnehmungschip und die Startnummer abgenommen. Rettungsdienst Vom Veranstalter sind ausreichend Rettungsposten über die gesamte Wettkampfstrecke vorgesehen. Infrastruktur Parkplätze sind in den Partnerortschaften ausgewiesen. Für die Stadt Salzburg empfehlen wir das örtliche Parksystem zu nutzen. Wettkampfordnung Die Veranstaltung ist an die Sportordnung des Österreichischen Leichtathletikverbandes (ÖLV) angelehnt. Die entsprechenden Reglements können auf der Website des ÖLV ( und bei der Veranstaltung am Wettkampftag im Wettkampfbüro eingesehen werden. Doping Die Anti-Doping Reglements der International Association of Athletics Federations (IAAF), des ÖLV sowie der World Anti-Doping Association (WADA) und der Nationalen Andidopingagentur (NADA) und die Anti-Doping-Bestimmungen des Bundes- Sportförderungsgesetzes (BSFG) und deren Umsetzung werden vollinhaltlich angewandt. Die entsprechenden Reglements können auf den jeweiligen Websites werden. AthletInnen, die an den Bewerben teilnehmen, sind verpflichtet, sich mit dem Regelwerk sowie den Verfahren bezüglich Kontrollen, Strafen und Einsprüchen vertraut zu machen. Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern. Eingenommene Startgelder werden nicht zurück erstattet. Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Der Veranstalter übernimmt Seite 5 von 6

6 keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Reglementänderungen Der Veranstalter behält sich das Recht zu kurzfristigen Änderungen vor, diese werden frühzeitig bekannt gegeben. Seite 6 von 6

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