ALPENÜBERQUERUNG. VerbundmitarbeiterReise. Trekking mit Hotelkomfort und Gepäcktransport GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN. vom 08. bis 16.

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1 VerbundmitarbeiterReise ALPENÜBERQUERUNG Trekking mit Hotelkomfort und Gepäcktransport GEMEINSAM DIE WELT ERLEBEN vom 08. bis 16. September 2018 WIR Kennen GEHEN Ihre WIEDER Kollegen AUF unsere REISEN VerbundmitarbeiterReisen? Empfehlen Sie uns weiter! Dieses Angebot senden wir Ihnen auch gerne als Mailvorlage zum internen Versand oder für den Aushang an Ihrem «Schwarzen Brett». VerbundmitarbeiterReisen sind buchbar für Mitarbeiter im genossenschaftlichen Verbund mit ihrer Familie und Bekannten. Ihr Team der RV Touristik

2 ALPENÜBERQUERUNG TREKKING MIT HOTELKOMFORT UND GEPÄCKTRANSPORT SCHWIERIGKEITSGRAD: MITTELSCHWER Vom Werdenfelser Land in die nördlichste Stadt Italiens. Aus Richtung München kommend beeindruckt die atemberaubende Bergkulisse von Garmisch-Partenkirchen jene Berge, die wir überschreiten. Nach einem gemütlichen Start mit der Auffahrt der Eckbauerbahn wandern wir in Richtung Mittenwald. Anschließend lassen wir Deutschland hinter uns und erreichen Tirol. Vorbei an der Alpenhauptstadt Innsbruck wandern wir durch die Stubaier Alpen in Richtung Südtirol. In Sterzing empfangen uns prächtige Bürgerhäuser, malerische Einkaufsstraßen und mittelalterliche Plätze nicht umsonst zählt die Altstadt zu den Perlen Südtirols. UNSER REISEPROGRAMM 1. Tag : Anreise nach Garmisch Eigenanreise nach Garmisch-Partenkirchen, malerisch in der Bilderbuchlandschaft der Voralpen gelegen. Übernachtung in Garmisch-Partenkirchen. 2. Tag : Durchs Werdenfelser Land nach Mittenwald (F, A) Morgens treffen wir unseren Wanderführer, der uns die nächsten sieben Wandertage begleiten wird. Von Garmisch Auffahrt mit dem Gondellift zum Eckbauer (1.250 m). Wanderung vorbei an Schloss Elmau zum wunderbar gelegenen Lautersee und weiter nach Mittenwald. Unser Hotelshuttle bringt uns zu unserer Unterkunft nahe Leutasch. Aufstieg: 250 m / Abstieg: 550 m / Strecke: 14,5 km / Dauer: ca. 4,0 h 3. Tag : Über Leutasch nach Seefeld (F, A) Wir wandern über den Brunschkopf zum idyllisch gelegenen Möserner See. Entlang der Seepromenade geht es in Richtung des Dorfes Mösern, von wo aus sich herrliche Ausblicke auf das Inntal eröffnen. In Mösern erwartet uns der Bus für eine kurze Fahrt in das Mittelgebirgsdorf Axams. Aufstieg: 400 m / Abstieg: 950 m / Strecke: 13,0 km / Dauer: ca. 5,0 h 4. Tag : Überschreitung ins Stubaital (F, A) Heute wartet die beeindruckende Gebirgskette der Kalkkögel auf uns. Wir wandern durch das Ruhegebiet über der Axamer Lizum über den Übergang des Halsl hinüber in das Stubaital. Aufstieg: 800 m / Abstieg: 1200 m / Strecke: 13,0 km /Dauer: ca. 6,0 h 5. Tag : Über Maria Waldrast ins Gschnitztal (F, A) Am Morgen bringt uns der Serleslift zurück in die Stubaier Alpen. Vorbei am Waldraster Jochl wandern wir in Richtung des Klostergasthofes Maria Waldrast. Am Fuße der Serles (2.718m) liegt der Wallfahrtsort und Klostergasthof Maria Waldrast (1.641 m). Bereits um 1400 erwähnt, ist es auch heute noch Ziel zahlreicher Pilger. Vorbei an der Blaserhütte erreichen wir Trins im Gschnitztal. Aufstieg: 900 m / Abstieg: 1250 m / Strecke: 13,0 km /Dauer: ca. 7,0 h 6. Tag : Idyllisches Obernbergtal (F, A) Auch heute werden wir wieder von einem Tal in das nächste wechseln. Über das Eggerjoch wandern wir zum Lichtsee. Als beliebtes Ausflugsziel liegt der See in einer weiten Mulde östlich vom Trunajoch auf einer Seehöhe von m. Von hier haben wir herrliche Ausblicke nach Süden zu den Brenner Bergen, zu den Tribulaunen und besonders zum Olperer. Wir lassen den See wieder hinter uns und steigen ins idyllische Obernbergtal zu unserer heutigen Unterkunft ab. Aufstieg: 800 m / Abstieg: 900 m / Strecke: 15,0 km / Dauer: ca. 6,0 h 7. Tag : Schmugglerpfade nach Südtirol (F, A) Inmitten des Landschaftsschutzgebietes der Tribulaune liegt der Obernberger See, ein atemberaubendes Naturdenkmal, das die Schönheit der Umgebung in sich widerspiegelt. Wie in früheren Zeiten wechseln auch wir die Grenze auf alten Schmugglerpfaden über das Sandjoch hinüber ins italienische Pflerschtal. (2 ÜN) Aufstieg: 750 m / Abstieg: 1000 m / Strecke: 13,0 km /Dauer: ca. 5,5 h

3 IHRE LEISTUNGEN: 8. Tag : Vom Pflerschtal bis nach Sterzing (F, A) Von der Ladurnerhütte hoch über dem Pflerschtal aus wartet der Dolomieuweg, oder auch 6-Almenweg genannt, auf uns. Vorbei an urigen Almen wandern wir bis zur Vallmingalm, einem bezauberndem Almendorf im ruhig gelegenen Vallmingtal. Auch der französische Adelige und Geologe Deodat de Dolomieu wusste diese Gegend für seine Forschungsreisen zu schätzen Ende des 18. Jahrhundert entdeckte er hier das kalkhaltige Dolomit-Gestein, welches nach ihm benannt wurde. Schon bald haben wir unsere Ziel Sterzing vor Augen. Bei einem Cappuccino in der Altstadt lassen wir die heutige Etappe ausklingen. Danach Rückfahrt nach Gossensaß. Aufstieg: 450 m / Abstieg: 250 m / Strecke: 6,0 km / Dauer: ca. 4,0 h 9. Tag : Abschied nehmen von den Bergen Garmisch- Partenkirche (F) Von Gossensaß aus geht es durch hübsche Dörfer, an atemberaubender Landschaft vorbei über den Brenner zurück nach Garmisch-Partenkirchen. Heimreise. Programmänderungen, insbesondere in der Reihenfolge des Ablaufes, vorbehalten. (F= Frühstück, A= Abendessen) EMPFOHLENE AUSRÜSTUNG: Tagesrucksack mit ca. 30 Liter Volumen Reisetasche für den Gepäcktransport Knöchelhohe Bergschuhe mit Profilsohle Wasserflasche mit 1 Liter Fassungsvermögen Zweckmäßige Wanderbekleidung (T-Shirts, Trekkinghose, Wandersocken) Warme Zusatzbekleidung (Pullover, Mütze, Handschuhe) Anorak (mit Kapuze) und Überhose, wind- und wasserfest (z.b. Goretex) Sonnenschutz (Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme) Waschutensilien und persönliche Medikamente ZUSATZAUSRÜSTUNG: Teleskopwanderstöcke als Gehhilfe (Aufsetzkappen für den Flug zwingend notwendig) Badesachen Funktionswäsche/-bekleidung (atmungsaktiv) 8 Übernachtungen in Hotels der guten Mittelklasse Unterbringung in Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC Tägliches Frühstück 7x Abendessen im Hotel (Tag 2-8) Transfers lt. Programm Gepäcktransfer von Unterkunft zu Unterkunft Alle Gondellifte lt. Programm Örtlicher, autorisierter Bergwanderführer (Tag 2-8) Versicherungsleistung nach Wahl*: RV-Premium Reiseschutz*) OHNE Selbstbehalt & zum Vorzugspreis (Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Notfall- Versicherung, Reisegepäck-Versicherung) ODER nur RV-Stornoschutz*) (Reiserücktrittskostenversicherung mit 20 % Selbstbehalt) ODER Reiseliteratur Die Kundengelder sind bei der R+V Versicherung abgesichert. *) Mit Buchung der Reise treten Sie in einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen RV Touristik und der HanseMerkur Reiseversicherung AG ein, da Ihre Reise eine obligatorische Versicherung (Storno- & Reiseschutz oder nur Reiserücktritt) enthält. Die Versicherung ist ein fester Bestandteil der Buchung, kann aber auf ausdrückli- chen Wunsch abgewählt werden. Wir empfehlen den RV-Storno- & Reise- schutz.

4 WICHTIGE HINWEISE: Einreisebestimmungen: Für Reisen innerhalb der EU benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, der auf Wunsch den Einreisebehörden vorzulegen ist. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Für Angehörige anderer Staaten bzw. für Doppelstaatsbürgerschaften gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Klima: Das Klima der Alpen unterscheidet sich verhältnismäßig stark in den verschiedenen Teilen des Gebirges. Generell hat der Norden ein kühleres Klima, das typisch mitteleuropäisch ist, während der Südteil milder und mediterraner geprägt ist. Die wärmsten Monate sind der Juli und August, wobei der Juli dabei durchschnittlich trockener ist. Ein typisches Phänomen des Alpenklimas ist der Föhn, ein starker Fallwind. Im Norden der Alpen bringt er fast immer wärmere Luft und gute Fernsicht, während er im Süden der Alpen je nach Wetterlage gelegentlich auch zu kühleren Temperaturen führen kann. Versicherungsleistungen: * RV-Premium Reiseschutz: ohne Selbstbehalt & zum Vorzugspreis: RV-Stornoschutz, Reiseabbruchversicherung; Reise-Unfallversicherung; Reise-Krankenversicherung; Notfall-Versicherung; Reisegepäckversicherung. ** RV-Stornoschutz: Reiserücktrittskostenversicherung mit 20% Selbstbehalt Reisebedingungen: Es gelten die Reisebedingungen der RV Touristik. Die Reise ist i.d.r. nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Weitere Hinweise erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sie reisen in ein fremdes Land, um neue Erlebnisse und Eindrücke zu gewinnen genießen Sie es und vergleichen Sie bitte nicht alles mit den Verhältnissen in Deutschland. Reiserücktritt: Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren pro Person vom Gesamtpreis fällig. bis 36. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises, maximal 250,00, ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises, ab 7. bis einschl. 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80 % des Reisepreises. Zahlung des Reisepreises: Eine Anzahlung ist nicht erforderlich. Der Gesamtbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Eine Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Die Angaben im Leistungsteil geben den Versicherungsschutz nur zum Teil wieder. Die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und Tarifbeschreibungen finden Sie unter Ombudsmann: Sollten Sie mit einer Versicherungsleistung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Hanse Merkur. Weitere Schlichtungsversuche können im Anschluss an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin Tel.: , beschwerde@versicherungsombudsmann.de Frühbucherpreis pro Person (bis ): Reisepreis pro Person (ab ): Einzelzimmerzuschlag: EUR EUR 130 EUR Reisepreis pro Person mit RV-Premium Reiseschutz* im DZ: EUR mit RV-Premium Reiseschutz* im EZ: EUR nur mit RV-Stornoschutz** im Doppelzimmer: EUR nur mit RV-Stornoschutz** im Einzelzimmer: EUR Bei Buchung bis abzgl. 25 EUR Frühbucherrabatt (s.o.) Mindestteilnehmerzahl 16 Personen*** / max. 21 Personen ***) Bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl wird das Recht vorbehalten, die Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen. AUSKUNFT UND ANMELDUNG BEI: REISEVERANSTALTER: RV Touristik GmbH Amalienstraße 9b München Saskia Wübben Tel.: 089 / s.wuebben@rv-touristik.de Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH Amalienstraße 9b-11 D München Tel.: service@rv-touristik.de sowie in unserer Niederlassung in Leipzig unter 0341 /

5 FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE NACH 651A DES BGB Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die RV Touristik trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die RV Touristik über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht Kündigung ), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die RV Touristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, Wiesbaden Tel / ruv@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von RV Touristik verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

6 AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RV TOURISTIK GMBH Für Buchungen ab dem gelten abgeänderte AGBs. Diese sind beim Vermittler oder online einsehbar unter I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES / DATENSCHUTZ / VERMITT- LUNG FREMDER LEISTUNGEN 3. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Reisedurchführung verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter III. ZAHLUNG DES REISEPREISES 1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Mit Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Vertragsschluss nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Die Kosten für vermittelte Reiseversicherungen werden in voller Höhe gemeinsam mit der Anzahlung fällig. 2. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises eingetreten, so haben die Reisenden bis zur erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf unsere Reiseleistungen. 3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. V. RÜCKTRITT VOR REISEBEGINN 1. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so sind die Reisenden berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot verlangt werden, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich uns oder dem buchenden Vermittler gegenüber erklärt werden. 2. Reisende können vor Reiseantritt jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. Wir können statt der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: a) Flugreisen: bis einschl. 36. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, maximal 250,00, ab 35. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 8. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises, ab 7. Tag bis einschl. des Tages vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80% des Reisepreises b) Bus- und Bahnreisen: bis einschl. 30. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises, ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises, ab 14. bis einschl. 7. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises, ab 6. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises, am Abreisetag bzw. bei no show: 80% des Reisepreises c) Kreuzfahrten: Es gelten abweichende Bedingungen, die der jeweiligen Reiseausschreibung bzw. Anmeldung entnommen werden können. Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung (Öffnungszeit zwischen 08:30 Uhr und 17 Uhr); an Wochenenden und Feiertagen der Werktag danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt den Reisenden vorbehalten. VII. Obliegenheiten bei mangelhafter Reise 1. Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe bei unverhältnismäßigem Aufwand verweigern. 2. Leisten wir nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist. 3. Der Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) für die Dauer des Mangels entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 4. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Vertretung, deren Name und Kontaktadresse in den Reiseunterlagen angegeben ist, oder direkt an uns zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen. VIII. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurückzutreten, falls diese nicht erreicht wird. X. UNSERE HAFTUNG 1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 2. Unsere Haftung Reisenden gegenüber auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100,00 haften wir jedoch unbeschränkt. XI. AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG 1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung o- der mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Verhinderung an der Einhaltung der Frist ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich. 2. Die in Ziff. 1 bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ausgenommen hiervon sind nach 309 NR. 7 BGB Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Fälle eines groben Verschuldens durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. XIV. VISA-, PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN 1. Die Information über solche Bestimmungen gegenüber Reisenden bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit bei der Buchung keine besonderen Angaben gemacht wurden. 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Wir werden uns bemühen, über etwaige Änderungen schnellstmöglich zu unterrichten, möchten jedoch anregen, dass Reisende auch selbst die Nachrichtenmedien verfolgen, um sich frühzeitig auf evtl. Änderungen einstellen zu können. 3. Reisende sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erhält man insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Die RV Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die vollständigen AGBs können Sie unter einsehen. Reiseveranstalter: Stand: Mai 2018 RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Geschäftsführer: Bernhard Hofbauer, Patrik Weitzer Sitz der Gesellschaft: München; Registergericht München HRB Nr Amalienstraße 9b-11, München Tel.: 089/ , Fax: -4820, muenchen@rv-touristik.de Niederlassung Leipzig: Kleine Fleischergasse 2, Leipzig Tel.: 0341/ , Fax: - 19, leipzig@rv-touristik.de

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