- A Januar 2013 Seite f von 4
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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Große Brämer MdL Düsseldorf 11 Januar 2013 Seite f von 4 Aktenzeichen: 223 bei Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv. Ministerpräsidentin Ausbildungs- und Prüfungsordnung - Sekundarstufe I (APO-S I) Anmeldeverfahren gemäß 46 Schulgesetz NRW und 1 APO-S I Ausschuss für Schule und Weiterbildung am Schriftlicher Bericht gemäß Antrag der Abgeordneten Gebauer MdL im Namen der FDP-Fraktion vom 13. Dezember 2012 Auskunft erteilt: Heinz Rösgen Telefon Telefax heinz.roesgen@msw.nrw.de Sehr geehrter Herr Vorsitzender, beigefügt übersende ich einen Bericht zum Thema "Anmeldeverfahren für weiterführende Schulen". Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen den Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zur Information zuleiten würden. Mit freundlichen Grüßen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/568 - A15 - Anschrift: Völklinger Straße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@msw.nrw.de
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3 Seite 2 von 4 Düsse~o~den. Januar 2013 Anlage Anmeldeverfahren tür weiterführende Schulen Ausschuss tür Schule und Weiterbildung am Schriftlicher Bericht gemäß Antrag der FDP-Fraktion vom 13. Dezember 2012 Rechtliche Vorgaben zum Anmeldeverfahren Nach 46 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchuIG) entscheidet über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens. Besondere Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeverfahren sowie Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang können nach 46 Abs. 2 SchulG in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt werden. Für die Schulen der Sekundarstufe I regelt die Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) in 1 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. Die Kriterien für die Aufnahmeentscheidungen bei einem Anmeldeüberhang sind in 1 Abs. 2 APO-S I verbindlich und abschließend festgelegt. Das dazu durchzuführende Anmeldeverfahren ist in der Verwaltungsvorschrift (W) zu 1 APO-S I normiert. Nach Nr WzAPO-S I bestimmt das Schulministerium jährlich den Termin, an dem das Anmeldeverfahren in den Gemeinden spätestens endet. Für das Anmeldeverfahren steht in der Regel insgesamt ein Zeitraum von 6 Wochen nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse zur Verfügung.
4 Bis zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2011/2012 war für die Seite 3 von 4 Schulen einer Schulform, an denen ein Anmeldeüberhang zu erwarten war, die Durchführung eines verkürzten Anmeldeverfahrens möglich (1.1.3 WzAPO-S I in der bis November 2011 gültigen Fassung). Die Anmeldeverfahren begannen für alle Schulformen zum gleichen Zeitpunkt. Das Anmeldeverfahren an Schulen der Schulform/en mit erwartetem Anmeldeüberhang endete jedoch früher als die Anmeldeverfahren an anderen Schulformen. Die Eltern abgelehnter Schülerinnen und Schüler hatten damit die Möglichkeit, sich noch innerhalb des gesamten Anmeldezeitraumes an Schulen anderer Schulformen anzumelden. Dieses Verfahren hatte jedoch nach Auffassung des Schulministeriums den Nachteil, dass es nicht diskriminierungsfrei durchgeführt werden konnte. In aller Regel war den Schulen bei der Zweitanmeldung im späteren Verlauf des Anmeldezeitraumes dadurch bekannt, dass der Aufnahmeantrag der Schülerin oder des Schülers an anderen Schulen zuvor abgelehnt wurde. Nicht zuletzt aufgrund einer erheblichen Zahl von Anregungen und entsprechender Wünsche aus ~eihen der Verbände, der Schulen und der Schulträger wurde die WzAPO-S I Ende 2011 in diesem Punkt geändert. Beginnend mit dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 wurde das verkürzte Anmeldeverfahren durch Änderung der Nr WzAPO-S I abgelöst und durch ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Schulen einer Schulform mit erwartetem Anmeldeüberhang und für neu gegründete Schulen im Errichtungsjahr ersetzt. Sofern vorgezogene Anmeldeverfahren durchgeführt werden sollen, ist verpflichtend vorgesehen, dass diese stets in der ersten Woche des Anmeldezeitraumes durchzuführen sind. Die Eltern sind bis zum Ende der zweiten Woche des Anmeldezeitraumes über das Ergebnis zu unterrichten. Die Anmeldeverfahren für die übrigen Schulformen dürfen. erst danach beginnen.
5 Übersichten zu den Anmeldeverfahren 2012/2013 und 2013/2014 nach Seite 4 von 4 Kommunen und Schulformen Die erbetenen Übersichten zu den durchgeführten vorgezogenen bzw. zum Teil noch durchgeführten verkürzten Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2012/2013 und zu den beantragten und genehmigten vorgezogenen Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 sind zu Ihrer Information in tabellarischer Form beigefügt. Überprüfung des Anmeldeverfahrens Die Änderung der WzAPO-S I, die die Abschaffung des verkürzten Anmeldeverfahrens und die Einführung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens beinhaltet, konnte erst im November 2011 bekannt gegeben werden und in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt hatten viele Gemeinden die Vorbereitungen und Festlegung der Anmeldetermine an ihren Schulen für das Schuljahr 2012/2013 bereits abgeschlossen und die Eltern informiert. Nach Auskunft der Schulträger konnten diese Festlegungen häufig nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund wurde für die Anmeldungen zum Schuljahr 2012/2013 teilweise noch das verkürzte Anmeldeverfahren nach altem Recht durchgeführt. Repräsentative Erkenntnisse zum neuen vorgezogenen Anmeldeverfahren kann daher erst das jetzt anstehende Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2013/2014 ermöglichen. Die angekündigte Überprüfung und Auswertung des neuen Anmeldeverfahrens erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2013/2014. Noch im März 2013 ist zur konstituierenden Sitzung der hierzu gebildeten Arbeitsgruppe eingeladen. Die Arbeitsgruppe, zu der neben den Vertretern des Schulministeriums und der Schulaufsicht auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eingeladen sind, soll die Erfahrungen aus den Anmelde- und Aufnahmeverfahren bewerten und bei festgestelltem Anpassungsbedarf Vorschläge für die Umsetzung erarbeiten.
6 Übersicht: Anmeldeverfahre n zu Schu len der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2012/2 013 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2012/2013 vorgezogene oder noch verkürzte Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM : Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines anderen Verfahrens angesichts der Änderung der Rechtslage werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahre'n erbeten. Bezirksregierung Arnsberg AlteHa Arnsberg
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8 Übersicht: Anmeldeverfahren zu Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2012/2013 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2012/2013 vorgezogene oder noch verkürzte Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschu le Bei Beantragung /Genehmigung eines anderen Verfahrens angesichts der Änderung der Rechtslage werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung: Detmold. st~(j~ :Bads;:Jlzuflen Stadt Gütersloh StadtPacferborn
9 Übersicht: Anmeldeverfahren zu Schule n der Sel<undarstufe I für das Schuljahr 2012/2013 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2012/2013 vorgezogene oder noch verkürzte Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines anderen Verfahrens angesichts der Änderung der Rechtslage werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung Düsseldorf Viersen. Mülheim Öberhausen WES, Moers. WES< Dtnsiaken '".. WES, Hünxe WES; Wesel WES, Voerde. WES, Kamp Liotfort.. WES, GEM Rheinberg
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11 Übersicht: Anmeldeverfahre n zu Sch ulen der Sekundarstu fe I für das Schuljahr 2012/2013 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2012/2013 vorgezogene oder noch verkürzte Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines anderen Verfahrens angesichts der Änderung der Rechtslage werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung Köln
12 Gumrnersbach Hennef. Ker~~n ' Köln.,. leverkusen S~nk:tAiigijstin. Stolberg
13 Übersicht: Anmeldeverfa h ren zu Schulen d e r Sekundar stufe I für das Schuljahr 2012/2013 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2012/2013 vorgezogene oder noch verkürzte Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines anderen Verfahrens angesichts der Änderung der Rechtslage werden zusätzlich zu der Kennze ichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung Münster Stadt Bottrop Stadt Gelsenkirchen StadtMqnster Stadt Castrop-Rauxel Stadt Herten
14 Stadt Mari Stadt Ahlen
15 Übe rsicht: Anmeldeverfahren zu Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2013/2014 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2013/2014 vorgezogene Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines von der VVzAPO-S I abweichenden Verfahrens werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung Arnsberg Altena Arnsberg Bt;Jd;laasphe/Erndtebrück (SchOliWec:kverband) Salve 'Oörtmünd Freudenberg Hagen Kämen Schwerte GES i GES GES
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17 Übersicht: Anmeldeverfahren zu Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2013/2014 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2013/2014 vorgezogene Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines von der VVzAPO-S I abweichenden Verfahrens werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung: Detmold St?lat$~dS~liuflen.. Stadt Gütersloh StaOtHol'n Bad-Meinberg Stadt Lage "Genehmigungsverfahren. Sekundarschule" ist noch nicht abgeschlossen. Sofern die Sekundarschule genehmigt wird, kann auch das bereits beantragte vorgezogene Anmeldeverfahren voraussichtlich genehmigt werden.
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19 Üb ersicht: Anrn eldeverfahren zu Schule n d e r Sekundarstufe I für das Schuljahr 2013/2014 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2013/2014 vorgezogene Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines von der VVzAPO-S I abweichenden Verfahrens werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung: Düsseldorf l\iiülheirn Krs. ME, Velbert krs ;i\n~si. :~esel Wuppertal. b. ij~'$ '~ld p'rt: > Krs. NE, Grevenbroich Kts;,NE,Netiss Oberhausen Krs.WES, Mpers Krs. WES, Dinslaken Krs; ; Yv..ES i' Itf1i~xe Krs. WES, Voerde
20 ' Krs. WES, Rheinberg X KrSJ : WES,~i:A'{p~hl:' <',.!', Essen Krs. ME,Heiligenhaus Krs. ME, Ratingen Krs. ME, Üingerifeltl: ' -....,'.,," 0'-" ',-",,,-;-. '-, ' -,', -,-:- "-, ''' :', ::: ' _ Krs. ME, Monheim Rerr1$cH~itf, Solingen J(r$.~Ef '~g.~rn~g~", Krs. NE; Meerbusch Krs.NE>jij~~l'!ri : Krefeld ~fs.,.ki..e;, G~~~ ' Krs. KlE, Kleve!<.. so' KlE,.Strä~J~~ Krs. VIE, Viersen " ~rs. ' \lie, ~ie~~t$f f' Duisburg l\ij~ndlehgt~dliach ':;
21 Übe r sicht: Anme ldeverfahren zu Schulen der Sekundarstufe I für das Schuljahr 2013/2014 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2013/2014 vorgezogene. Anmeldeverfahren beantragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines von der WzAPO-S I abweichenden Verfahrens werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung Köln Aldenhoven / linnich AI~!.io1'f... Bergheim a&rgf$(jh'gj~dl)ach. Bonn Bornheim, Brühl
22 Kürten Lev~fklisen '. Nümbrecht '. O'd~hthal Reichshof Rösrath Sankt Augustin. T(olsdorf ' Übach-Palenberg W~iabför '. Wassenberg W~i " erswist Wiehl Windeck "" Würselen
23 Übersicht: Anmeldeverfahren zu Schulen der Se kundarstufe I für das Schuljahr 2013/2014 Bitte vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle nach Schulformen differenziert, in welchen Kommunen für das Schuljahr 2013/2014 vorgezogene Anmeldeverfahren bea ntragt und genehmigt wurden unter Verwendung folgender Kürzel für die Schulformen: GY: Gymnasium GES: Gesamtschule GEM: Gemeinschaftsschule SEK: Sekundarschule RS: Realschule HS: Hauptschule Bei Beantragung /Genehmigung eines von der VVzAPO-S I abweichenden Verfahrens werden zusätzlich zu der Kennzeichnung in der Tabelle gesonderte Ausführungen über das Verfahren erbeten. Bezirksregierung Münster
24 $tadtbeckuitl Stadt Oelde si,a~~' 'lelgt(e
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