Echo. Landsberger. Rückblick zum Bergfest Inhaltsverzeichnis. Der König von Sachsen zu Gast im Museum. Amtsblatt der Stadt Landsberg

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1 Nummer 19 Jahrgang Oktober 2015 Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg Rückblick zum Bergfest 2015 Am wurde das Landsberger Bergfest mit dem Fackelumzug vom Markt zur Freilichtbühne eingeläutet. Zahlreiche Familien fanden sich auf den Markt ein, um gemeinsam das Bergfest mit dem Fackelumzug zu eröffnen. Danke den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, die den Fackelumzug begleitet und abgesichert haben. Angekommen in der Freilichtbühne wurden an die mitgelaufenen Kinder 200 Freikarten für das Kettenkarussell verteilt. Nach der offiziellen Eröffnung unseres Bürgermeisters Olaf Heinrich begann die Abendveranstaltung. Es wurde ein breites Musikprogramm geboten u. a. mit der Gruppe Privileg, Rock n Tainer und dem Höhepunkt Peter Wackel. Die Stimmung war super, tolles Publikum an diesem Abend. Am Samstag fing es mit dem Fassrollen an: Mit einer kleinen Änderung der Strecke (bedingt durch Bauarbeiten). Es hatten sich 13 Mannschaften angemeldet, davon 2 Frauenmannschaften, die es nicht leicht hatten durch die neue, steilere Strecke. Um 14 Uhr ging das lang ersehnte Fassrollen los. Die Moderation wurde durch Momo und Silvio Günther hervorragend durchgeführt. Den Schiedsrichtern und den Frauen beim Urkunden schreiben ein großes Dankeschön für ihre Einsatzbereitschaft bei der Ausrichtung des Fassrollens. Der Schuss fiel und es ging los mit dem Rollen der Fässer. 4. Platz Die heiligen drei Fässer 8:39,84 5. Platz Rückwärts 98 8:58,16 6. Platz Gollmer Jungs 9:22,56 7. Platz Die drei lustigen Vier 10:43,50 8. Platz Benzin im Blut 11:41,07 9. Platz Bahnhofstraße 28 13:33, Platz Opelteam Börde 15:23, Platz Flitzpiepen 34:26,00. Frauen 1. Platz Lady Bugs 13:44,78 2. Platz Benzin im Blut 14:26,27 Die Preise, auf die sich die Mannschaften freuen konnten, wurden durch die Brauerei Landsberg zur Verfügung gestellt. Für die jeweils ersten Plätze gab es je 50 Liter Bier mit Zapfanlage. Im Anschluss wurde das Unterhaltungsprogramm für unsere kleinen durch Pittiplatsch und seine Freunde fortgesetzt und für die großen führte Nea durch das Programm bis ca. 20 Uhr. Ab 20 Uhr wurde das Abendprogramm mit der Party Band Flashdance eingeläutet. Um 21:30 Uhr kam Bernard Brink auf die Bühne, um sein Programm zu präsentieren. Gegen 23 Uhr kam es zum Höhepunkt des Bergfestes - das Feuerwerk von Bomben Schmidt gezündet. Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 3 Nichtamtlicher Teil 15 Aus der Stadt Landsberg 16 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg 20 Ortschaft Queis 25 Ortschaft Reußen 26 Ortschaft Sietzsch 26 Ortschaft Spickendorf 26 Ortschaft Schwerz 27 Ortschaft Niemberg 27 Ortschaft Oppin 30 Ortschaft Braschwitz 31 Ortschaft Peißen 31 Ortschaft Hohenthurm 31 Kirchliche Nachrichten 33 Verschiedenes 35 Anzeigenteil 36 Impressum 14 Zum Ende stand das Ergebnis fest: Männer 1. Platz Tri Tra Tralala 7:18,50 2. Platz Die flotten Engel 7:38,03 3. Platz Fassroller :36,82 Lesen Sie bitte weiter auf Seite 16. Nächste Ausgabe Mittwoch, 21. Oktober 2015 Redaktionsschluss Donnerstag, 8. Oktober 2015 Der König von Sachsen zu Gast im Museum Am Sonntag, dem 18. Oktober 2015, endet im Landsberger Museum Bernhard Brühl die Sonderausstellung Aus Schwertern sollen Sensen werden. Ab 14 Uhr lädt das Museum zur Finissage der Ausstellung ein. Dazu werden ganz besondere Gäste erwartet. Kein Geringerer als Friedrich August I., König von Sachsen, beehrt mit einem kleinen Gefolge seine Landsberger Untertanen. Lesen Sie mehr im Innenteil auf Seite 17. Übernächste Ausgabe Mittwoch, 4. November 2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 21. Oktober

2 Amtlicher Teil Nr. 19/

3 Nr. 19/ Amtlicher Teil Stadtverwaltung Landsberg am 4./5. Januar 2016 geschlossen Am Montag, dem 4. Januar 2016 sowie am Dienstag, dem 5. Januar 2016 bleibt die Stadtverwaltung Landsberg für den Besucherverkehr geschlossen. Auch der Bürgerservice ist an diesen Tagen nicht geöffnet. Ab Donnerstag, den 7. Januar 2016 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst der Stadt Landsberg unter Wir bitten um Ihr Verständnis. Bekanntmachungsanordnung Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner öffentlicher Sitzung am mit Beschluss-Nr. 42/05/2015 die Hauptsatzung der Stadt Landsberg beschlossen. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Landsberg, O. Heinrich Bürgermeister Hauptsatzung der Stadt Landsberg Aufgrund des 10 i. V. m. 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in seiner Sitzung am folgende Hauptsatzung beschlossen: I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN 1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen Stadt Landsberg. Sie führt das Stadtrecht seit Wappen, Flagge, Dienstsiegel Die Stadt Landsberg führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: Stadt Landsberg II. ABSCHNITT ORGANE 3 Stadtrat (1) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der ehrenamtlichen Mitglieder (Stadträte) in der konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung Erster bzw. Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Stadtrates. (2) Der Vorsitzende und die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich, noch in der gleichen Sitzung stattzufinden. 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse (1) Der Stadtrat entscheidet über 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt, 4. Rechtsgeschäfte i. S. v. 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, es sei denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert den in 9 Abs. 1 Satz 2 festgelegten Betrag nicht übersteigt, 5. Rechtsgeschäfte i. S. v. 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt, 6. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, wenn der Vermögenswert 500 Euro übersteigt. (2) Die in Absatz 1 aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf den Einzelfall. Bei Grundstücksgeschäften (z.b. Übereignungsverträge und ähnliche) ohne Angabe eines Wertes der zu übereignenden Grundstücke bzw. grundstücksgleichen Rechte gilt der vom Gutachter bzw. Gutachterausschuss festgestellte Wert. 5 Ausschüsse des Stadtrates Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse: 1. als beschließende Ausschüsse den Hauptausschuss den Vergabeausschuss 2. als beratende Ausschüsse den Finanzausschuss den Bauausschuss den Ordnungsausschuss den Schul-, Kultur- und Sportausschuss den Jugend- und Sozialausschuss. 6 Beschließende Ausschüsse (1) Den beschließenden Ausschüssen sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des Ausschusses vor. Dieses ist aus den Mitgliedern des jeweiligen Ausschusses zu wählen. Des Weiteren wählt der Ausschuss jeweils einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall (2) Die beschließenden Ausschüsse beraten innerhalb ihres Aufgabengebietes die Beschlüsse des Stadtrates in den ihm vorbehaltenen Angelegenheiten grundsätzlich vor. (3) Der Hauptausschuss besteht aus 9 Stadträten und dem Hauptverwaltungsbeamten. Für den Verhinderungsfall beauftragt der Hauptverwaltungsbeamte seinen allgemeinen Vertreter mit seiner Vertretung. Dieser hat kein Stimmrecht. (4) Der Hauptausschuss beschließt über 1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Beamten der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer in vergleichbaren Entgeltgruppen jeweils im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten,

4 Amtlicher Teil Nr. 19/ die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu der in 4 Nr. 1 genannten Wertgrenze, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt. 3. Rechtsgeschäfte i. S. v. 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA bis zu der in 4 Nr. 3 genannten Wertgrenze, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt. 4. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bis zu der in 4 Nr. 2 genannten Wertgrenze, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt. 5. Rechtsgeschäfte i. S. v. 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA bis zu der in 4 Nr. 5 genannten Wertgrenze, wenn der Vermögenswert Euro übersteigt (5) Der Vergabeausschuss besteht aus 5 Stadträten und dem Hauptverwaltungsbeamten. Abs. 3 Satz 2 und 3 finden entsprechende Anwendung. Soweit nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß 9 Abs. 1 Satz 2 vorliegt, beschließt der Vergabeausschuss über: Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung nach 9 Abs. 1 Satz 2 handelt und ein Vermögenswert im Einzelfall von Euro nicht überschritten wird. Für Vergaben, welche im Einzelfall einen Vermögenswert von Euro übersteigen, ist der Vergabeausschuss vorbereitend tätig und unterbreitet dem Stadtrat einen Vergabevorschlag. (6) Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des beschließenden Ausschusses ist eine Angelegenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu unterbreiten. (7) Der Vorsitzende des jeweiligen beschließenden Ausschusses informiert den Stadtrat in der darauffolgenden Sitzung über die gefassten Beschlüsse des Ausschusses. 7 Beratende Ausschüsse (1) Den im Folgenden genannten Ausschüssen sitzt ein ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates vor: 1. Finanzausschuss 2. Bauausschuss 3. Ordnungsausschuss 4. Schul-, Kultur- und Sportausschuss 5. Jugend- und Sozialausschuss (2) Die Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter des jeweiligen Ausschusses werden jeweils aus den Reihen der Mitglieder des Ausschusses gewählt. (3) Die Ausschüsse bestehen aus 9 Stadträten. Der Hauptverwaltungsbeamte kann jederzeit an den Sitzungen teilnehmen. Auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen. (4) In folgende Ausschüsse werden zusätzlich und widerruflich durch den Stadtrat jeweils 8 sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen: 1. Ordnungsausschuss 2. Bauausschuss 3. Schul-, Kultur- und Sportausschuss 4. Jugend- und Sozialausschuss 5. Finanzausschuss Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, sofern ihre Berufung zuvor nicht widerrufen wird, mit dem Zusammentritt des neu gewählten Stadtrates. 8 Geschäftsordnung Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. 9 Hauptverwaltungsbeamter (1) Der Hauptverwaltungsbeamte erledigt die gesetzlich übertragenen Aufgaben und die vom Stadtrat durch Beschluss übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm folgende Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen: 1. die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises gemäß 68 i. V. m. 73 Verwaltungsgerichtsordnung; das gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten mit den Aufsichtsbehörden, 2. die Entscheidung über die in 4 Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 sowie in 6 Abs. 4 genannten Rechtsgeschäfte, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden, 3. die Erteilung der Genehmigung für die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte. (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so antwortet der Hauptverwaltungsbeamte innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich. (3) Der Hauptverwaltungsbeamte unterrichtet den Stadtrat über die gefassten Entscheidungen bezüglich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen bzw. Auszahlungen. 10 Gleichstellungsbeauftragte (1) Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige und betraut sie mit der Gleichstellungsarbeit. Von ihren sonstigen Arbeitsaufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte entsprechend zu entlasten. (2) Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist widerruflich. Über die Abberufung entscheidet der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten. Einer Abberufung bedarf es nicht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabengebiet betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Hauptverwaltungsbeamten unterstellt. (4) Sofern erforderlich, werden im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften nähere Regelungen zu den Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten in einer besonderen Dienstanweisung des Hauptverwaltungsbeamten im Einvernehmen mit dem Stadtrat festgelegt. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEIDIGUNG DER EINWOHNER 11 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Hauptverwaltungsbeamte beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß 18 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Die Einwohnerversammlungen können auf Teile des Stadtgebietes beschränkt werden. (3) Der Hauptverwaltungsbeamte unterrichtet den Stadtrat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. 12 Einwohnerfragestunde (1) Der Stadtrat sowie seine beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.

5 Nr. 19/ Amtlicher Teil (2) Der Vorsitzende des Stadtrates legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Vorsitzende des Stadtrates stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Hauptverwaltungsbeamte oder den Vorsitzenden des Stadtrates. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. (6) Auf die Einwohnerfragestunden in den beschließenden Ausschüssen finden die Regelungen der Absätze 2 bis 5 entsprechend Anwendung. An die Stelle des Vorsitzenden des Stadtrates tritt der Vorsitzende des beschließenden Ausschusses. 13 Bürgerbefragung Eine Bürgerbefragung nach 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt. Sie kann nur auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit ja oder nein zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER 14 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates. V. ABSCHNITT ORTSCHAFTSVERFASSUNG 15 Ortschaftsverfassung (1) Es werden folgende Ortschaften unter Einführung der Ortschaftsverfassung gemäß 81 ff. KVG LSA bestimmt, wobei die Ortschaftsverfassung in den Ortschaften Hohenthurm und Peißen auf die erste Wahlperiode nach der Gebietsänderung ( bis ) beschränkt ist: 1. Ortschaft Braschwitz Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Braschwitz mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Braschwitz. 2. Ortschaft Hohenthurm Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Hohenthurm mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Hohenthurm. 3. Ortschaft Landsberg Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Landsberg mit dem Gebiet der Stadt Landsberg bis zum Stichtag Ortschaft Niemberg Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Niemberg mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Niemberg. 5. Ortschaft Oppin Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Oppin mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Oppin. 6. Ortschaft Peißen Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Peißen mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Peißen. 7. Ortschaft Queis Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Queis mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Queis. 8. Ortschaft Reußen Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Reußen mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Reußen. 9. Ortschaft Schwerz Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Schwerz mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Schwerz. 10. Ortschaft Sietzsch Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Sietzsch mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Sietzsch. 11. Ortschaft Spickendorf Die Grenzen der Ortschaft umfassen die Ortschaft Spickendorf mit dem Gebiet der am in die Stadt eingemeindeten Gemeinde Spickendorf. (2) In den Ortschaften wird ein Ortschaftsrat gewählt. (3) Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten wird auf jeweils 9 Mitglieder festgelegt 16 Anhörung und Aufgaben der Ortschaftsräte (1) Den Ortschaftsräten der Ortschaften nach 15 Absatz 1 Nr. 1 bis 11 werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen: 1. Die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Gemeindestraßen. 2. Die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen. 3. Die Pflege des Ortsbildes sowie Teilnahme an Dorfverschönerungswettbewerben. 4. Die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Tradition sowie Entwicklung kulturellen Lebens in der Ortschaft. 5. Die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft. 6. Der Abschluss von Verträgen über die Nutzung in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichen Vermögens, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, im Rahmen der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen. Die Wertgrenze hierfür wird für jede Ortschaft auf einheitlich Euro festgesetzt. 7. Die Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft im Rahmen der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze. Diese wird für alle Ortschaften einheitlich auf Euro festgesetzt. 8. Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung bei der Einrichtung oder wesentlichen Erweiterung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht. 9. Die Pflege von Partnerschaften. (2) Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erledigung der Aufgaben aus dem Absatz 1 werden im Haushalt der Stadt Landsberg für jede Ortschaft ausgewiesen. Dies geschieht mit dem Haushalt ab dem Jahr (3) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Aufgaben werden den Ortschaftsräten nachfolgende Aufgaben zur Erledigung übertragen, welche in den jeweiligen Gebietsänderungsverträgen festgehalten wurden: 1. Dem Ortschaftsrat Niemberg werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen:

6 Amtlicher Teil Nr. 19/2015 a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung, die weitere Entwicklung der Wohnbebauung (soweit, sie nicht in ausschließliche Zuständigkeit der Stadt Landsberg oder des Stadt-Umland-Verbandes hinsichtlich der Flächennutzungsplanung eingegriffen wird) und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtung. b) Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen. c) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. d) Pflege vorhandener Partnerschaften. e) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Niemberg eingeworben werden. f) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. g) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. h) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Niemberg entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. i) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. j) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. 2. Dem Ortschaftsrat Oppin werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung, die weitere Entwicklung der Wohnbebauung (soweit, sie nicht in ausschließliche Zuständigkeit der Stadt Landsberg oder des Stadt-Umland-Verbandes hinsichtlich der Flächennutzungsplanung eingegriffen wird) und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtung. b) Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen. c) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. d) Pflege vorhandener Partnerschaften. e) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Oppin eingeworben werden. f) Organisation bezüglich der Vorbereitung und Durchführung des jährlich stattfindenden Parkfestes. g) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. h) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. i) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Oppin entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. j) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. k) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. 3. Dem Ortschaftsrat Queis werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht. b) Förderung der örtlichen Vereinigungen. c) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. d) Recht auf Anhörungen nach 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. e) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. f) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Kindertagesstätte Queis und Hort Klepzig - Sportanlagen Turnhalle Klepzig und Sportplatz Queis - Vereinshaus Klepzig - Jugendclub Klepzig - Friedhof g) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. h) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. 4. Dem Ortschaftsrat Reußen werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht. b) Förderung der örtlichen Vereinigungen. c) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. d) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. e) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Reußen eingeworben werden. f) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Reußen entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. g) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft gemäß 87 Absatz 1 GO LSA betreffen. Das Rechts des Ortsbürgermeisters nach 88 Absatz 4 GO LSA bleibt darüber hinaus unberührt. h) Recht auf Anhörungen nach 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. i) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang:

7 Nr. 19/ Amtlicher Teil - Kindertagesstätte - Sportanlage - Jugendclub Reußen - Neues und altes Feuerwehrgebäude 5. Dem Ortschaftsrat Schwerz werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtung, die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen und des örtlichen Brauchtums, die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und kulturellen Traditionen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. b) Pflege vorhandener Partnerschaften. c) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Schwerz eingeworben werden. d) Jährliche Durchführung einer Seniorenweihnachtsfeier. e) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. f) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. g) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Schwerz entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. h) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. i) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. j) Anhörung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Bauhof Schwerz - Gemeindebüro - Kindertagesstätte - Friedhof Dammendorf - Tischtennishalle - Park Dammendorf - Kinderspiel- und Sportplatz - Jugendclub Dammendorf - Freiwillige Feuerwehr Schwerz-Dammendorf - Öffentliche Grün- und Teichanlagen 6. Dem Ortschaftsrat Sietzsch werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht. b) Förderung der örtlichen Vereinigungen. c) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. d) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. e) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Sietzsch entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. f) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. g) Recht auf Anhörungen nach 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. k) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Bauhof Sietzsch - Kindertagesstätte Lohnsdorf - Friedhof Sietzsch - Abwasseranlage Sietzsch - Sportanlage Lohnsdorf - Freiwillige Feuerwehr 7. Dem Ortschaftsrat Spickendorf werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Erledigung der Aufgaben gemäß 87 Absatz 1 und 2 GO LSA. b) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. c) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Schloss mit Kindertagesstätte - Gemeindezentrum (Kegelbahn und Festplatz) - Kommunale Gebäude - Kinderspiel- und Sportplatz - Öffentliche Grünanlagen, Parks und Teiche - Freiwillige Feuerwehr d) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. 8. Dem Ortschaftsrat Braschwitz werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung, die weitere Entwicklung der Wohnbebauung (soweit nicht in ausschließliche Zuständigkeiten der Stadt Landsberg oder des Stadt-Umland-Verbandes hinsichtlich der Flächennutzungsplanung eingegriffen wird) und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen. b) Die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen. c) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. d) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. e) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. f) Pflege vorhandener Partnerschaften. g) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Braschwitz eingeworben werden. (4) Die finanzielle Absicherung der Aufgaben erfolgt nach der Leistungskraft der Stadt Landsberg. (5) Die Anhörung der Ortschaftsräte gemäß 84 Abs. 2 KVG LSA findet nach folgendem Verfahren statt: 1. Die Anhörung wird durch den Hauptverwaltungsbeamten eingeleitet, der dem Ortsbürgermeister die zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten darstellt und begründet. 2. Der Ortsbürgermeister informiert den Ortschaftsrat in einer Sitzung, die spätestens einen Monat nach Einleitung des Anhörungsverfahrens stattfindet und bittet um Meinungsbildung. In Angelegenheiten, die wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden, kann der Hauptverwaltungsbeamte die Frist nach Satz 1 angemessen verkürzen.

8 Amtlicher Teil Nr. 19/ Das Ergebnis der Beratungen des Ortschaftsrates übermittelt der Ortsbürgermeister unverzüglich, spätestens am siebten Werktag nach der Sitzung, an den Hauptverwaltungsbeamte, der, sofern er nicht selbst zuständig ist, dem Stadtrat oder dem beschließenden Ausschuss vor der Entscheidung über das Ergebnis der Anhörung berichtet. 17 Einwohnerfragestunden in den Ortschaften Im Rahmen der ordentlichen öffentlichen Sitzungen der Ortschaftsräte sind Fragestunden für Einwohner der Stadt, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen, nach folgendem Verfahren durchzuführen: 1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Stadt ein, der in der Ortschaft wohnt, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. 2. Jeder Einwohner der Stadt, der in der Ortschaft wohnt, ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage ziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Hauptverwaltungsbeamten oder einem vom Hauptverwaltungsbeamten beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Hauptverwaltungsbeamten, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss. 4. Die Regelungen der Nummern 1 bis 3 finden auf Grundlage der Beschlüsse in den Ortschaftsräten für folgende Ortschaften Anwendung: - Braschwitz - Hohenthurm - Landsberg - Niemberg - Oppin - Peißen - Queis - Reußen - Schwerz - Sietzsch - Spickendorf VI. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 18 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Landsberg mit dem Namen Landsberger Echo. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt, an dem das Landsberger Echo den bekanntzumachenden Text enthält. Auf Ersatzbekanntmachungen gemäß 9 Abs. 2 KVG LSA wird unter Angabe des Gegenstandes, des Ortes und der Dauer der Auslegung sowie der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes Köthener Straße 2, Landsberg im Landsberger Echo spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Ersatzbekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem der Auslegungszeitraum endet. Gleiches gilt, wenn eine öffentliche Auslegung nach einer anderen Rechtsvorschrift erfolgt, die keine besonderen Bestimmungen enthält. (2) Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter der Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Verwaltungsgebäude Köthener Straße 2, Landsberg während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte erfolgt - sofern zeitlich möglich auch bei einer gemäß 53 Abs. 4 Satz 5 KVG LSA formlos und ohne Frist einberufenen Sitzung im Amtsblatt der Stadt Landsberg mit dem Namen Landsberger Echo. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Stadt Landsberg und auf der Homepage ( bekanntzumachen. VII. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 19 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 20 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Stadt Landsberg in der Fassung vom außer Kraft. Landsberg, O. Heinrich Hauptverwaltungsbeamter Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA: Die vorstehende Hauptsatzung der Stadt Landsberg wurde gemäß 10 Abs. 2 KVG LSA vom Landkreis Saalekreis als Kommunalaufsichtsbehörde am (AZ: /th) genehmigt. Sie wird hiermit ausgefertigt. Bekanntmachung zur Einladung der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Landsberg Am 27. Oktober 2015, um Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom Punkt 5: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am / Punkt 6: Bauangelegenheiten Punkt 7: Anfragen und Informationen

9 Nr. 19/ Amtlicher Teil Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Punkt 8: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 9: Feststellung der Tagesordnung Punkt 10: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom Punkt 11: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am / Punkt 12: Beratung zu Bauanträgen Punkt 13: Bauangelegenheiten Punkt 14: Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss 5. Anfragen der Bürger 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Informationen des Ortsbürgermeisters 8. Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates 9. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Sonstiges gez. Georg Scheuerle Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg Am Donnerstag, um Uhr, findet in der Gaststätte Goldener Löwe eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Informationen des Fördervereins Gützer Kirche über ihre Vorstellungen und Pläne zur Zukunft der Kirche 7. Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung Ausbau Knoten B100/L143 OT Landsberg 8. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 9. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche Am Bahnhof 10. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche Ladestraße 11. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom Bauangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Beratung eines Vorentwurfes zu Sicherheitsfragen in der Stadt Landsberg 5. Anfragen und Informationen gez. Harald Kliche Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis Am Mittwoch, um Uhr, findet in der Gaststätte Zur Eiche im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Reußen Am Mittwoch, um Uhr, findet im Gemeindesaal Reußen/Zwebendorf, Reideburger Straße 5 in Landsberg OT Zwebendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Reußen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Informationen des Ortsbürgermeisters 8. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Holger Rupp Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch Am Montag, um Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin 8. Anfragen der Ortschaftsräte 9. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Heike Liebl Ortsbürgermeisterin

10 Amtlicher Teil Nr. 19/2015 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf Am Montag, um Uhr, findet im Gemeindezentrum/Freiwillige Feuerwehr Lange Straße 11 in Spickendorf eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Informationen aus dem Stadtrat 8. Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA) 9. Informationen des Ortsbürgermeisters 10. Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion 11. Wiedervorlagen 12. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. W.-St. Menzel Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz Am Montag, um Uhr findet in der Freiwilligen Feuerwehr Schwerz-Dammendorf, Ernst-Thälmann-Straße in Landsberg OT Schwerz eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Beratung zum Park 8. Informationen der Ortsbürgermeisterin 9. Anfragen der Ortschaftsräte Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. B. Bunge Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg Am Donnerstag, um Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle vom Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung 8. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Christian Kupski Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin Am Dienstag, um Uhr, findet im Büro des Ortschaftsrates im Haus der Ortschaft Oppin, Brunnengasse, Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates 8. Informationen des Ortsbürgermeisters 9. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten gez. B. Frischmuth Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz Am Donnerstag, um Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Anfragen der Ortschaftsräte 8. Sonstige Informationen

11 Nr. 19/ Amtlicher Teil Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Klaus Rothe Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen Am Mittwoch, um Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Frank Stolzenberg Ortsbürgermeister Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Landsberg beabsichtigt zum zwei Auszubildende für den dreijährigen Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung Kommunalverwaltung einzustellen. Als Voraussetzungen werden erwartet: mindestens erfolgreicher Realschulabschluss mit gutem Notendurchschnitt hohe Motivation, Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit ein aufgeschlossenes und freundliches Auftreten Interesse an der Arbeit mit Rechtsvorschriften sowie am politischen Geschehen Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens zum an die nachfolgende Adresse: Stadt Landsberg Innere Verwaltung z. H. Herrn Aschendorf Köthener Straße Landsberg Die Bewerbungsunterlagen sollten unter anderem ein individuelles Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild, Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse sowie eventuell vorhandene Qualifikationsnachweise oder Praktikumsbeurteilungen beinhalten. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.bei Fragen steht Ihnen Herr Aschendorf unter der Telefonnummer: oder per f.aschendorf@stadt-landsberg.de gern zur Verfügung. Landsberg, gez. O. Heinrich Bürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm Am Montag, um Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Abwägung zum 1. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes 7. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 8. Auswertung der letzten Stadtratssitzung 9. Anfragen der Ortschaftsräte 10. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung 11. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 4. Sonstiges gez. A.-J. Wolff Ortsbürgermeister Bürgerservice Das Einwohnermeldeamt informiert Neues Meldegesetz ab 1. November 2015 Ab dem 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies löst das bisherige Melderechtsrahmengesetz, sowie die Landesmeldegesetze ab. Das neue Bundesmeldegesetz sieht unter anderem vor, dass zur Anmeldung wieder eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber (Vermieter) auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Bezug der Wohnung gemeldet werden. Ab dem werden der meldepflichtigen Person hierfür 2 Wochen Zeit gewährt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung des Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann unter anderem die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht hierfür nicht aus. Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung für Wohnungsgeber ist an diesem Artikel angefügt. Amtliche Formulare für die Bestätigung der Wohnungsgeber können ab dem 7. Oktober 2015 auf der Homepage der Stadt Landsberg unter abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt zur Abholung bereit. Sollte die meldepflichtige Person in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Bitte ab dem vor Ihrem Besuch im Meldeamt zum Zwecke einer An- oder Ummeldung bzw. auch Abmeldung einer Nebenwohnung oder in das Ausland an die Vermieterbestätigung denken! Bürgerservice Landsberg

12 Amtlicher Teil Nr. 19/2015

13 Nr. 19/ Amtlicher Teil Stadt Landsberg Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße Die nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBI. LSA S. 554) in der derzeit gültigen Fassung, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dazu wurde mit Datum vom Beschlussnummer 80a/07/15 im Stadtrat der Stadt Landsberg ein entsprechender Beschluss gefasst 1. Widmung Die in der Lagebezeichnung in Ziffer 2 bezeichnete, im Gebiet der Stadt Landsberg gelegene Straße wird nach den Festsetzungen in Ziffer 3 der Öffentlichkeit gewidmet. 2. Lagebeschreibung Straßenname Ortsteil Flur Flst. Lagebezeichnung Wegastraße Peißen 4 452/0 Wendeanlage am Teilstück nördlichen Ende der Wegastraße Länge ca. 43 m Entsprechende Lagepläne der gewidmeten Flächen liegen während der Dienstzeit bei der Stadt Landsberg im FB Bürgerservice und Bauen/SB Straßenbestandsverzeichnis, Köthener Straße 2, Landsberg, zur Einsicht aus. 3. Festsetzungen: a) Klassifizierung: Gemeindestraße b) Funktion: öffentliche Straße c) Träger der Straßenbaulast: Stadt Halle d) Widmungsbeschränkung: keine Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, Landsberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen Landsberg, den O. Heinrich Bürgermeister Stadt Landsberg Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung einer Straße Die nachstehende Straße wird gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBI. LSA S. 554) in der derzeit gültigen Fassung, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dazu wurde mit Datum vom Beschlussnummer 80b/07/15 im Stadtrat der Stadt Landsberg ein entsprechender Beschluss gefasst 1. Widmung Die in der Lagebezeichnung in Ziffer 2 bezeichnete, im Gebiet der Stadt Landsberg gelegene Straße wird nach den Festsetzungen in Ziffer 3 der Öffentlichkeit gewidmet. 2. Lagebeschreibung Straßenname Ortsteil Flur Flst. Lagebezeichnung Polarisstraße Reußen 3 451/0 nördliches Ende Teil- der Polarisstraße, fläche von Gemarkungs- 547/0 grenze Reideburg Teilfläche in einer Kurve nach Süden bis zur Einmündung in einen Wirtschaftsweg Länge ca. 313 m Entsprechende Lagepläne der gewidmeten Flächen liegen während der Dienstzeit bei der Stadt Landsberg im FB Bürgerservice und Bauen/SB Straßenbestandsverzeichnis, Köthener Straße 2, Landsberg, zur Einsicht aus. 3. Festsetzungen: a) Klassifizierung: Gemeindestraße b) Funktion: öffentliche Straße c) Träger der Straßenbaulast: Stadt Halle d) Widmungsbeschränkung: keine Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, Landsberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen Landsberg, den O. Heinrich Bürgermeister Bekanntmachung Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Eisenbahnbauvorhaben Knoten Halle, Elektronisches Stellwerk mit Spurplanumbau, Planfeststellungsabschnitt 5: Strecke 6403 Magdeburg Hbf - Neuwiederitzsch Süd, km 73,900-81,000 in den Gemarkungen Niemberg, Braschwitz, Hohenthurm und Reideburg im Saalekreis und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens 1. Der Erörterungstermin beginnt für die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie für die privaten Einwender am um 10:00 Uhr im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, Halle (Saale), Raum AE.05. An dem vorgenannten Termin sollen die fristgerecht erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen erörtert werden. 2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

14 Amtlicher Teil Nr. 19/ Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 7. Die Anhörungsbehörde fertigt von dem Erörterungstermin eine Niederschrift. Die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereinigungen sowie die Einwender bzw. deren Vertreter, die am Erörterungstermin teilgenommen haben, können sich den sie betreffenden Teil aus der Niederschrift übersenden lassen. Ein diesbezüglicher Antrag kann auch im Erörterungstermin beim Verhandlungsleiter gestellt werden. Landsberg, den O. Heinrich Bürgermeister An alle Anwohner! Bekanntmachung Kanalreinigung der Ortslagen Klepzig, Wiedersdorf und Kockwitz Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag des AZV Queis/Dölbau führt der technische Betriebsdienst, MIDEWA GmbH, in den nachfolgenden Ortslagen und Zeiträumen Kanalreinigungen durch: Klepzig am und Wiedersdorf am und Kockwitz am und Es sind alle Straßenabschnitte davon betroffen: Die Arbeiten werden mit einem Hochdruckspülgerät durchgeführt. Dabei kann es kurzfristig zum Rückstau im Kanal kommen. Deshalb bitten wir alle Grundstücksbesitzer, die vorhandenen Rückstausicherungen (soweit vorhanden) zu kontrollieren und an diesem Tag die Absperreinrichtung zu verschließen. Ebenso ist zu empfehlen, die Schachtabdeckung des Hausanschlussschachtes, sofern sich dieser auf dem privaten Grundstück befindet, zu öffnen. gez. Rupp Verbandsgeschäftsführer IMPRESSUM Landsberger Echo Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt. - Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg, Köthener Str. 2, Landsberg - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich - Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser. Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice, Tel. (034602) 24984, Fax: 24988, amtsblatt@stadt-landsberg.de - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.

15 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil

16 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Blutspendetermine Freitag, den , von bis Uhr im Vereinshaus der Kleingartenanlage Klepzig Apothekennotdienste in Landsberg Niemberg, den Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3 Landsberg, den Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1 Peißen, den Halle-Center, Saarbrücker Straße 1 Landsberg, den Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4 Büro Stadtsanierung Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter: Tel.: Fax: Markt 1, Landsberg Sprechzeiten: nach Vereinbarung Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße 1, Bremen Telefon: , Fax: Bauberatung: Herr Weißmann Stadt Landsberg, Stadtsanierung Köthener Straße 2, Landsberg Tel.: , Fax: r.weissmann@stadt-landsberg.de Kultur- und Sportausschuss Fortsetzung von der Titelseite Am Sonntag wurde der Frühschoppen mit den Erzgebirgern eröffnet und durch den Vormittag geführt. Zum anschließenden Talentwettbewerb gab es drei Anmeldungen, die das Maß für die nächsten Shows sehr hoch legten. Die Preise für diesen Wettbewerb wurden von der Volksbank, Mäc Geiz und Möbel Boss zur Verfügung gestellt. Dankeschön für die Unterstützung der zahlreichen Veranstaltungen der Stadt über die ganzen Jahre. Im Anschluss kam der von vielen erwartete Auftritt des Hartmut Schulze-Gerlach (Muck), der viele Besucher in ihre Jugend zurückversetzte. Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Mitwirkenden bedanken, ohne die es in dem Umfang nicht durchzuführen wäre. Unterstützung bekamen wir durch: Jugendclub Gollma, Jugendclub Hohenthurm, Knut Bichoel, Franz Heise, die Kassenfrauen, den Bauhof, das Aufräum-Team, die Verwaltung, das DRK, die Mitglieder des Sport- und Kulturausschusses und die Gastronomen. Danke für die super Zusammenarbeit! Das Wichtigste aber an jeder Veranstaltung, die durchgeführt wird, sind Sie - das Publikum, das uns gezeigt hat, dass das Programm bei Ihnen Zuspruch gefunden hat. Ihr Kultur- und Sportausschuss regional informiert Heimat- und Bürgerzeitungen - hier steckt Ihre Heimat drin. Rückblick zum Kinderferienlager Juli bis 3. August 2015 in Fehervarcsurgo, Ungarn Am Sonntag, dem 26. Juli, begann um 20 Uhr die diesjährige Fahrt ins bereits 6. Kinderferienlager der Partnerstädte Landsberg, Gorzow Slaski und Fehervarcsurgo. Zum ersten Mal führte der Weg für die 26 Kinder und vier Betreuer Susanne Oehmig, Andra Springer sowie Mirko Starke und Riccardo Milzsch nach Ungarn. Am nächsten Morgen gegen 9 Uhr kamen wir nach einer etwa 800 km langen Fahrt durch Tschechien und die Slowakei in Fehervarcsurgo in der Schule, in der wir untergebracht wurden, an und nahmen als erstes die Zimmeraufteilung und Erkundung der Gegend vor. Der Ort liegt etwa 20 km vorm Balaton und besticht mit einer schönen Landschaft und gastfreundlichen Menschen. Am stand eine Burgbesichtigung auf dem Plan. Es gab ein leckeres Mittagessen im Weinkeller sowie die Besichtigung einer Kirche und anschließendes Badevergnügen am Balaton. Am darauffolgenden Tag besuchten wir eine Holzburg mit viel Spiel und Spaß. Wir unternahmen eine Bootsfahrt mit anschließendem Mittagessen und gingen erneut Baden, dieses Mal im Thermalbad. Tags darauf folgten die Besichtigung der Kreisstadt und Bahnfahrt durch die Stadt. Den Abend ließen wir mit Zumba und Disco ausklingen. Die Fahrt nach Budapest am nächsten Tag war sehr interessant. Die Besichtigung der Matthiaskirche und ein Zoobesuch mit Essen rundeten den Tag ab. Wanderungen im angrenzenden Wald sowie die Besichtigung einer Militärsammlung und eines Schlosses mit erneutem Badespaß beendeten schließlich den Aufenthalt in Ungarn. Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich bei allen Unterstützern und Teilnehmern sowie Herrn Dr. Peer Donath für die kostenlose Zusammenstellung einer Sani-Tasche für das Ferienlager. Wir hoffen auch im nächsten Jahr auf eine rege Teilnahme an unserem Kinderferienlager. Ihr Kultur- und Sportausschuss

17 Nr. 19/2015 Veranstaltungskalender Oktober Nichtamtlicher Teil Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Ort :00 Uhr Und wieder bekommt der Stadt- und Schulbibliothek Opernhaus Halle Tenor die Dame - Pavillonkonzert - Theaterfahrt Landsberg :00 Uhr Mundharmonika Konzert Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei :15 Uhr CRANACH DER JÜNGERE Besuch der Landesaustellung Sachsen-Anhalt, Wittenberg :00 Uhr Finissage Aus Schwertern sollen Sensen werden :00 Uhr 9. Musiksommer - Gut Singer und ein Organist/Konzert für Männerquartett und Orgel :00 Uhr Lindbergh - Abenteuer mit der fliegenden Maus - Projekt für Kinder von 6 bis 9 Jahren :00 Uhr Oktoberfest in der Reinsdorfer Feuerwehrscheune :00 Uhr Niemberger Kirmes mit Gottesdienst und mittelalterlichem Spektakulum Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Doppelkapelle und Museum Ev. Kirchengemeinde Gollma Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Freiwillige Feuerwehr Reinsdorf Alte Brennerei Niemberg Wittenberg Museum Landsberg Kirche Gollma Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Feuerwehrscheune Reinsdorf Kirche Niemberg und Park der Alten Brennerei :00 Uhr Club-Abend Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Veranstaltungstermine melden Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2015 gemeldet werden: Tel oder per b.grollmisch@stadt-landsberg.de An alle Vereine der Stadt Landsberg! Wir geben Ihnen wieder die Gelegenheit, die für die Stadt Landsberg bedeutenden Kultur- und Sportveranstaltungen, Heimatfeste, Ausstellungen und andere Höhepunkte innerhalb der Stadt Landsberg veröffentlichen zu lassen. Wenn Sie daran interessiert sind, dass Ihre Veranstaltungen durch das Landsberger Echo publiziert werden, senden Sie uns bitte die entsprechenden Termine (Stadt Landsberg, SB Kultur, Köthener Straße 2, Landsberg oder per Mail: b.grollmisch@stadt-landsberg.de, Tel ) zu. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sport- und Kulturausschuss Museum und Doppelkapelle Der König von Sachsen zu Gast im Museum Der König von Sachsen, alias Jürgen Stahnke, grüßt sein Volk (Foto: Roman Schmidt) Am Sonntag, dem 18. Oktober 2015, endet im Landsberger Museum Bernhard Brühl die Sonderausstellung Aus Schwertern sollen Sensen werden. Ab 14 Uhr lädt das Museum zur Finissage der Ausstellung ein. Dazu werden ganz besondere Gäste erwartet. Kein Geringerer als Friedrich August I., König von Sachsen, beehrt mit einem kleinen Gefolge seine Landsberger Untertanen. Um Schaden vom Land abzuwenden und durch die militärischen Umstände gezwungen, hatte König Friedrich August I. ( ) bis zum Schluss Napoleon die Treue gehalten. Nach der Niederlage der Franzosen in der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 wurde er von den alliierten Siegern gefangen genommen und nach Berlin verbracht. Die Gefangenschaft des Königs dauerte rund zwanzig Monate. Tatenlos musste Friedrich August I. den Verhandlungen des Wiener Kongresses 1815 zuschauen, in denen über Sachsens Zukunft entschieden wurde. Am Ende stand die Teilung des Landes, welches zwei Drittel seines Gebietes und ein Drittel seiner Bevölkerung an Preußen verlor. Auch Landsberg war nun Teil der preußischen Provinz Sachsen. Anlässlich der Abschlussveranstaltung wendet sich der sächsische König, alias Jürgen Stahnke, ein letztes Mal mit Hoffnung gebenden Worten an seine Untertanen, bevor er in die Verbannung geht. Auch Ausstellungskurator Gerald Schmidt beantwortet noch einmal Fragen rund um die Sonderausstellung. Inge Fricke, Museum Landsberg

18 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Saison der Wochenendführungen endet gibt drei zentrale Zustiegstellen in Landsberg. Auf Wunsch wird man sogar mit dem Kleinbus direkt an der Haustür abgeholt und nach der Vorstellung wieder zurückgebracht. Die nächste Fahrt findet am 25. Oktober statt und führt die Kulturfreunde zur Nachmittagsvorstellung der weltbekannten Oper Carmen in das Opernhaus Halle. Marlene Fluch, eine Mitarbeiterin der Bühnen Halle, die die Landsberger Besuchergruppe betreuen wird, stimmt die Mitfahrenden an diesem Nachmittag auf die neue Spielzeit ein und gibt eine kleine Einführung in die Operninszenierung Carmen. Wir erwarten Sie bei Kaffee und Kuchen Uhr: CRANACH DER JÜNGERE 2015 Entdecken Sie Lucas Cranach den Jüngeren im Jahr seines 500. Geburtstages im Ursprungsland der Reformation. Besuch der Landesausstellung Sachsen-Anhalt, Wittenberg. Blick in die Unterkapelle der Landsberger Doppelkapelle (Foto: Gunter George) Am Sonntag, dem 1. November 2015, endet die diesjährige Saison der Wochenendführungen in der Landsberger Doppelkapelle Sanctae Crucis. Für die Werktage (montags bis freitags) besteht ganzjährig die Möglichkeit unter Tel. (034602) 20690, Führungs- und Besichtigungstermine sowie Schulprojekte und andere Veranstaltungen zu vereinbaren. Je längerfristiger hier geplant werden kann, um so besser. HINWEIS: Vom 22. Dezember bis zum 6. Januar bleiben die Doppelkapelle und das Museum für den Besucherverkehr geschlossen. Im Dezember ist Sanctae Crucis noch einmal stimmungsvolle Kulisse für zwei traditionelle Adventssingen: Am Sonntag, dem 6. Dezember 2015, um 14 Uhr, lädt der Frauenchor Landsberg zum Nikolauskonzert ein. Bereits eine Woche später begrüßen wir am Sonntag, dem 13. Dezember 2015, um 14 Uhr, den Frauenchor Lochau e. V. mit einem vorweihnachtlichen Konzertprogramm. Unter und finden sich laufend Informationen zu aktuellen Vorhaben und Veranstaltungen in Doppelkapelle und Museum Landsberg. Ablauf: 9.15 Uhr Treffen Bahnhof Landsberg (9.27 Uhr Abfahrt Zug oder individuelle Anreise) bis Uhr Führung durch die Ausstellung Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters im Augusteum bis Uhr Mittagessen im Haus des Handwerks bis Uhr Stadtführung Auf den Spuren von Lucas Cranach Kosten: Anreise, Eintritt Ausstellung pro Person 5 Euro, Führungskosten pro Person 7 Euro, Mittagessen Anmeldung bitte in der Bibliothek. Inge Fricke, Museum Landsberg Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg informiert Öffnungszeiten Montag u. Freitag Uhr Uhr Dienstag u. Donnerstag Homepage Uhr Uhr Veranstaltungen Uhr: Die neue Spielsaison - Theaterfahrten Landsberg Theaterfahrten Landsberg 2015/16 Einführung durch Marlene Fluch im Altenheim Landsberg Hallo liebe Landsberger, gemeinsam ins Theater, in die Oper oder ins Konzert... na wie wärs? Seit einigen Jahren wird euch ein Service geboten, der in Landsberg lange Zeit Tradition hatte: Der Theaterbus. Mit diesem Theaterbus können Kulturinteressierte ab jetzt wieder regelmäßig zu ausgewählten Veranstaltungen der städtischen Bühnen Halle fahren. So kann man einen Kulturbesuch in netter Gesellschaft genießen, ein Gläschen Sekt trinken und muss sich über das sichere Heimkommen oder die lästige Parkplatzsuche keine Gedanken mehr machen. Es Die Flugmäuse Wir erfinden und bauen Flugobjekte Begegnung mit dem Autor Torben Kuhlmann. Die Museumsmäuse entdecken den Luftfahrt-Museumspark Merseburg. Die Zeitungsmäuse berichten durch Ihre Geschichten und Bilder über die Fliegerei. Ablauf Uhr Phase I Uhr Mittagspause Uhr Phase II Kosten 15 Euro/Kind : Lindbergh - Abenteuer mit der fliegenden Maus - ein Ferienprojekt für Kinder von 6 bis 11 Jahren Ihr wollt mitmachen? Dann meldet euch im Hort Landsberg oder in der Stadt- und Schulbibliothek Landsberg bis zum 13. Oktober an! (begrenzte Plätze) Wir freuen uns auf euch!

19 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Ein gemeinsames Projekt der Gruppe Planet Willi, dem Hort Landsberg und der Bibliothek Uhr: Carmen - Theaterfahrt in das Opernhaus Halle Oper in vier Akten von Georges Bizet Text von Henri Meilhac und Ludovic Halévy nach der Novelle von Prosper Mérimée»Carmen«In französischer und deutscher Sprache mit deutschen Übertiteln Kaum eine Figur der Operngeschichte gibt so viele Rätsel auf wie die Titelheldin aus Georges Bizets erfolgreicher Oper»Carmen«. Vor allem die rätselhafte Titelfigur und ihr tragisches Schicksal übt seit der Uraufführung eine große Faszination auf das Publikum aus. Dabei ist Carmen, die Freiheit verlangt, vor allem eines: eine Frau, die ihren Lebensweg konsequent zu Ende geht. Drei Männer sind es, die Carmens Schicksal bestimmen: der Leutnant Zuniga, der sie beherrschen will, der Sergeant Don José, der sie eifersüchtig mit seiner Liebe verfolgt und schließlich zu ihrem Mörder wird, sowie der Torero Escamillo, dem Carmen sich am meisten verbunden fühlt. In diesem Umfeld, aus dem es für sie kein Entkommen gibt, versucht Carmen ihre eigene Freiheit zu behaupten. (Quelle: vom ) Abfahrtsorte und -zeiten: 13:40 Altenheim Landsberg 13:50 AWG 13:55 Gütz (Bushaltestelle) Ihr Busticket und ihre Theaterkarte können Sie bis Donnerstag, den 15. Oktober 2015 in der Stadt- und Schulbibliothek bei Frau Henke unter der Nummer oder im Altenheim Landsberg bei Frau Rotzen, verbindlich reservieren und bezahlen. Lesekrone 2015 Der landesweite Vorlesewettbewerb für Grundschüler ging am 9. September 2015 in die zweite Runde, der Stadtsieger Landsberg sollte gekürt werden. Die Grundschulen in Landsberg und Oppin hatten bereits im letzten Schuljahr ihre besten Vorleser ermittelt. So durfte die Jury, bestehend aus Frau Jehnert, Frau Möritz und Frau Pohl, die Schulsieger Hermann und Luca begrüßen. Lebendig wurde das Sams aus Eine Woche voller Samstage durch den hervorragenden Vortrag von Hermann. Das war absoluter Zuhörspaß. In bester Stimmung begrüßte man Die Krokodilbande in geheimer Mission, den vorzutragenden Fremdtext. Beeindruckt waren die Gäste von Lucas vorausschauendem, sehr gut betontem Lesevortag, mit dem er sich die Lesekrone Landsberg verdiente. Gratulieren möchten wir beiden Vorlesern, Luca drücken wir die Daumen für die nächste Runde, den Kreisausscheid in Merseburg. Toi, toi, toi. Herzlichen Dank allen Unterstützern, ein besonderes Dankeschön geht an Frau Pohl für die gelungene Moderation. Lesesommer XXL 2015 Abschlussparty Lesesommer 11. September 2015 Seit sechs Jahren haben die Landsberger Schüler die Möglichkeit, den Lesesommer des Landes Sachsen-Anhalt aktiv zu begleiten. In diesem Sommer meldeten sich 128 Schüler in der Stadt- und Schulbibliothek Landsberg für den Lesesommer an. Begonnen hatte alles mit zahlreichen Auftaktveranstaltungen, in denen Literaturtipps gegenseitig ausgetauscht wurden. Bei der Umsetzung dieser Veranstaltungen erhielt die Bibliothek große Unterstützung durch die Bergschule, die Regenbogenschule und das Gymnasium Landsberg. Zum Abschlussfest am 11. September 2015 erwartete die Schüler im Felsenbad der zauberhafter Gast Jan Gerken, der die Kinder mit seinen Zaubertricks und Taschenspielereien begeisterte. Aus den Kindern wurden kritische Beobachter und Zauberlehrlinge, die durch Tricks und überraschende Entdeckungen aus und in Büchern gefesselt wurden. Die Zeit verging rasend schnell. Zum Abschluss erhielten 71 stolze Leser ihre Urkunde für den erfolgreichen Lesesommer XXL. Allen Unterstützern gehört unser herzlicher Dank. Unsere Schulen (11) M. & A. Messerschmidt Das Schulzentrum Landsberg 4. Die Schule für Geistigbehinderte (Regenbogenschule) 2014/15 Einzugsbereich: Saalekreis Schulleiterin: Antje Fritzsche ab Schj. 2008/09, zuvor Maritta Wichert Lehrerinnen: 10 Pädagogische Mitarbeiterinnen: 9 Schüler: 41 - dav. 21 weiblich Klassen: 6 Klassenräume: 6 Sonst. päd. genutzte Räume: 17 Die Schule für Geistigbehinderte sichert allen betroffenen Kindern und Jugendlichen das Recht auf schulische Bildung, unabhängig von ihren individuellen physischen und psychischen Voraussetzungen. Die Bildungsinhalte umfassen Bildungsbereiche der allgemeinbildenden Schule und solche, die die besonderen Bedürfnisse der Schüler betreffen. Förderschwerpunkt ist die geistige Entwicklung. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit von Lehrern und Pädagogischen Mitarbeitern (im Unterricht gemeinsam tätig) mit den Eltern und weiteren an der Förderung Beteiligten. Günstige Voraussetzungen für eine individuelle Förderung bieten auch die geringen Klassenstärken von 6 bis 8 Schülern.

20 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 In der DDR galten die genannten Kinder und Jugendlichen als förderungsfähig, jedoch schulbildungsunfähig. Sie wurden in Einrichtungen gefördert, die dem Gesundheitswesen unterstanden. Eine Schulbildung erfolgte folglich offiziell nicht. Die Einrichtung mit Heimunterbringung für den Saalkreis befand sich im ehemaligen Rittergut in Landsberg, OT Reinsdorf. In Ostdeutschland wurden Schulen für Geistigbehinderte 1991 nach westlichem Vorbild eingeführt, in Landsberg die Regenbogenschule. Da die Räumlichkeiten in Reinsdorf den neuen Anforderungen nicht entsprachen, zog die Einrichtung vorübergehend nach Salzmünde um. In dieser Zeit wurde in Landsberg ein Neubau gegenüber der Sekundarschule errichtet, den nach Fertigstellung vorerst das Gymnasium nutzte. Die Regenbogenschule bezog im Sommer 1995 ihr neues Domizil mit zweckentsprechenden Räumlichkeiten, darunter rollstuhlgerechte Flure, Räume für Gruppen- und Einzelunterricht sowie spezielle Fach- und Erholungsräume. In der unteren Etage befindet sich zudem ein Therapiebecken (Abb. 2), das nachmittags unter Leitung der Volkshochschule auch für Erwachsene zur medizinischen Wassergymnastik geöffnet ist. Unter dem Leitspruch: Gemeinsam unterm Regenbogen Gemeinschaft und Individualität bewusst leben und gestalten werden neben dem Unterricht Projekte (z.b. von der Alten Brennerei Niemberg organisiert), Praktika, Exkursionen und praktische Arbeiten in der Werkstatt durchgeführt. Den Schülern werden zudem spezielle Kurse angeboten, u.a. Theater, Sport, Flötenspiel, Schülerzeitung, unter denen sie entsprechend ihrer Fähigkeiten wählen können. Positiv wirkt sich auch die langjährig gute Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum Saalekreis und der benachbarten Bibliothek aus. Besondere Höhepunkte im Schuljahr sind Veranstaltungen, zu denen auch die Angehörigen eingeladen werden: Tag des Singens, Herbstfest, Fasching, Frühlings- und Sommerfest, integratives Sportfest, Verkehrserziehung. Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend mit Taxen. Regenbogenschule 2014 Therapiebecken. Der Boden, im Bild geschlossen, ist von 0,3-1,35 m einstellbar. Herzlichen Glückwunsch Landsberg am Frau Inge Metzner am Frau Monika Ritschel am Frau Frieda Haberland am Frau Gertraude Wilde am Frau Elisabeth Anspach am Herrn Helmut Busch am Herrn Hans-Dieter Stützer am Herrn Bernd Bunge am Herrn Frank Gayko am Frau Helga Wesche am Frau Ingrid Knoop am Frau Helene Neufert am Herrn Hubert Krause am Frau Waltraud Meiling am Frau Erna Przyborowski am Frau Christine Deparade am Herrn Dieter Ebenhan am Herrn Bernd Hartmann am Herrn Klaus Siegert am Frau Brigitte Bau am Frau Ingrid Möritz am Frau Lieschen Schwarze am Herrn Herbert Pischzan am Herrn Wolfgang Müller am Frau Rita Städel am Frau Christel Mücke am Herrn Bernd Zehnpfund am Frau Margitta Bunge am Herrn Werner Graf am Herrn Peter Willaut am Herrn Artur Händler am Frau Ruth Dahinten am Herrn Karl-Heinz Paetz am Frau Ingrid Schaaf am Frau Gerda Rausch OT Gollma am Frau Waltraud Sieber am Herrn Lothar Würker am Frau Gisela Bruder am Frau Dora Rothe OT Gütz am Herrn Günther Goldstein am Frau Astrid Krüger am Herrn Rudolf Albert am Frau Marita Sieber am Frau Elisabeth Patzelt am Herrn Peter Vester am Frau Rosemarie Thielicke am Herrn Herbert Häußler am Herrn Karl Töpfer am Herrn Ulrich Stolpmann am Herrn Jürgen Brachert am Herrn Rolf Bunge am Frau Renate Wiegelmann am Herrn Hubert Baier am Frau Erika Baumgarten am Frau Irene David am Herrn Klaus Britze am Frau Gisela Görner am Frau Margarete Große am Herrn Reinhard Klee am Herrn Erich Thielicke zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag

21 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil OT Reinsdorf am Frau Renate Wiedemann am Herrn Volker Denkewitz am Herrn Horst Sperling am Herrn Jürgen Eichmann am Herrn Horst Günther zum 65. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag Europaprojekt in der Bergschule Auch in diesem Schuljahr fand gemeinsam mit den Mitarbeitern des Europahauses Querfurt ein Projekt für die 4. Klassen statt. Hier wurde den Schülern sehr viel Wissenswertes über unseren Kontinent näher gebracht. An verschiedenen Stationen lernten die Kinder die Länder Europas kennen und machten dabei praktische Erfahrungen. So wurde gekocht, ein kleiner Fahnenmast gebastelt und die Kinder lernten typische Trachten kennen. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag von Uhr bis Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt. Einschulung in der Bergschule Landsberg Das komische Gefühl im Bauch, das hatten wir am Anfang auch. Besonders, wenn man keinen kennt, und alles ist so fremd. Nach einem Tag in diesem Haus sieht manches schon ganz anders aus. Bald schon wirst du selber seh n, wie gut wir uns versteh n. Mit diesen Zeilen aus einem Lied von R. Zuckowski begrüßten die zweiten Klassen unsere Neuen. Aufgeregt und in ihren schönsten Sachen saßen die Erstklässler in der ersten Reihe. Sie waren die Hauptpersonen. Also hörten sie genau zu, wie der Text weiterging. Du gehörst zu mir, wir gehör n zu dir. Wenn du Freunde suchst, dann findest du sie hier! Bei dieser Zeile war alles klar. Sie gehören in unsere Schule. Da unsere Aula durch die Renovierung des alten Schulgebäudes nicht frei ist, fand in diesem Jahr die Einschulung im Festzelt der Brauerei Landsberg statt. Dafür möchten wir uns auch auf diesem Weg bei Familie Thormann bedanken. Nach der Begrüßung durch Frau Brandes und das schöne Programm gingen die Schüler mit ihren Lehrerinnen zur Schule und lernten ihren Klassenraum kennen. Danach gab es dann die heiß ersehnten Zuckertüten. Bergschule Landsberg Zum Schluss konnten die Viertklässler in einem Quiz zeigen, was sie alles über Europa wissen. Es war ein sehr informativer und interessanter Vormittag für die Schüler und uns Lehrer. Die Kolleginnen der Bergschule Landsberg Verhaltener Punktspielauftakt der Sachsen- Anhalt-Liga Männer des Landsberger HV Nach dem erfolgreichen Saisonauftakt mit dem Sieg in der ersten Runde des Landespokals gelang es den Landsberger Landesligahandballern leider nicht, ebenso erfolgreich in die neue Punktspielserie zu starten. Erstmals seit dem Aufstieg im Jahre 2010 kassierte die Mannschaft um Trainer Harry Renner gleich zum Saisonstart zwei Niederlagen in Folge. So gab es am ersten Spieltag eine durchaus vermeidbare 31 : 33-Niederlage in eigener Halle gegen den Vorjahreszehnten HSV Haldensleben. Am zweiten Spieltag war dann mit dem SV Oebisfelde einer der Absteiger aus der Mitteldeutschen Oberliga in Landsberg zu Gast. Gegen die als heiße Meisterschafts- und Aufstiegskandidaten gehandelten Allerstädter hielten die LHV-Handballer das Spiel die gesamte Spielzeit über völlig offen. Es entwickelte sich eine Partie auf Augenhöhe, die letztendlich durch die Gäste knapp mit 29 : 28 gewonnen wurde. Über die gesamte Partie betrachtet ein sicher überaus glücklicher Sieg der Oebisfelder Sieben. Für Landsberg eine unglückliche Niederlage, immerhin lagen die LHV-Handballer phasenweise im Spiel mit teilweise bis zu drei Toren in Front. Dennoch gelang es ihnen nicht, zumindest einen Teilerfolg zu erreichen. Aber auf der gezeigten Leistung aus diesem Spiel gegen einen der Ligafavoriten kann die Mannschaft aufbauen. Sicher wird die LHV- Sieben in den kommenden Meisterschaftspartien den holprigen Saisonstart vergessen machen können und in die Erfolgsspur zurückkehren. Nach dem spielfreien Wochenende am 10./11. Oktober besteht dazu am 18. Oktober in eigener Halle gegen die SG Seehausen die Chance. Diese sollte aber unbedingt genutzt werden, um nicht schon zu Saisonbeginn in der unteren Tabellenhälfte festzusitzen. Am kommenden Sonntag, dem , ist wieder Derbyzeit. In der Bezirksliga Süd trifft um 14:30 Uhr der letztjährige Tabellenvierte, die zweite Männermannschaft des LHV, auf den Vizemeister von der SG Queis. Sicher ist, wie schon in allen vorangegangenen Spielen, eine überaus spannende und brisante Begegnung zu erwarten.

22 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Schön wäre es, wenn durch das zahlreiche Erscheinen der Handballfreunde aus Landsberg und Queis in der Sporthalle auch einen entsprechender Rahmen geschaffen wird. Die kommenden Heimspiele des Landsberger HV Zeitraum: Oktober Männer Sachsen-Anhalt Liga , 15:30 Uhr LHV SG Seehausen Frauen Bezirksliga Süd , 17:00 Uhr LHV SV Langenbogen , 14:00 Uhr TuS Dieskau-Zwintschöna LHV (Spiel findet in der Landsberger Sporthalle Schulzentrum statt) 2. Männer Bezirksliga Süd Stadtderby , 14:30 Uhr LHV II SG Queis 3. Männer Kreisklasse , 11:00 Uhr LHV III Schraplauer SV von 1883 weibl. Jugend E - Bezirksliga , 10:00 Uhr LHV BSV 1928 Klostermansfeld Fabian Dresler versucht sich im Punktspiel des LHV gegen Oebisfelde gegen die Gästeabwehr durchzusetzen. Ehemalige Minis des Landsberger HV erhalten Hannibal-Abzeichen Am 12. September Punktspielauftakt gegen den SV Friesen Frankleben, am 13. September dann auch noch Übergabe der Hannibal- Abzeichen an die ehemaligen Minis, der jetzigen weiblichen Jugend E zwei Höhepunkte für Landsbergs jüngste Handballerinnen und Handballer an nur einem Wochenende. Noch vor den Sommerferien hatten die die Mädchen und einige Jungen an einem Nachmittag Ende Juni gemeinsam mit ihrem Übungsleiterinnenteam, bestehend aus Christiane Brockelt, Angela Weiß und Karina Rauchmaul, erfolgreich die Übungen für das Hannibal- Abzeichen absolviert. An diesem Sonntag Mitte September war nun die feierliche Übergabe der Abzeichen an die jungen Sportlerinnen und Sportler. Zum Auftakt der Landesligapartie der Landsberger Männer gegen den HSV Haldensleben durften alle ehemaligen Minis gemeinsam mit den Landesligahandballern des LHV auflaufen. Und dann gab es die hart erkämpften Hannibal-Abzeichen für alle. Dabei ließ es sich der Präsident des Handballverbandes Sachen-Anhalt, Steffen Müller, nicht nehmen, diese Auszeichnungen persönlich an die jungen Spielerinnen und Spieler zu übergeben. Und als Zugabe erhielten alle ein von den Männern der ersten Männermannschaft gestiftetes T-Shirt als Anerkennung für die gezeigten Leistungen. Die weibliche Jugend E gemeinsam mit ihren großen Vorbildern von der ersten Männermannschaft des LHV. Da trat das Ergebnis des Punktspielauftaktes beim SV Friesen Frankleben komplett in den Hintergrund. Ihr erstes Punktspiel in der Bezirksliga ging für die weibliche Jugend E leider glatt mit 0 : 25 (0 : 12) verloren. Ihr zweites Spiel absolvierten die E-Jugendlichen Ende September (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) gleich in einem Lokalderby gegen den TuS Dieskau- Zwintschöna vor ihren Eltern und den Landsberger Handballfreunden in heimischer Halle. Eventuelle Spielverlegungen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden. Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter Der SSV 90 Landsberg Abteilung Fußball informiert Spielansetzungen 1. Herren Landesklasse :00 Uhr SV BW Zorbau II (H) :00 Uhr ESG Halle (A) 2. Herren Kreisliga Staffel :00 Uhr SG Döllnitz (H) Alte Herren Freundschaftsspiele :30 Uhr FSV Raßnitz (H) :00 Uhr Reideburger SV (H) D-Junioren 1. Kreisklasse Staffel :00 Uhr FSV Bennstedt (H) E-Junioren 1. Kreisklasse Staffel :00 Uhr FSV Dieskau (H) Rückblick Herrenmannschaften Erste gewinnt in letzter Minute - Debakel für Reserve Mit einem Sieg und einer Niederlage endeten am vierten Spieltag die Auswärtsbegegnungen der beiden Herrenmannschaften. Die zweite Mannschaft kam bei ihrem Gastspiel in Höhnstedt gewaltig unter die Räder und verlor mit 10 : 1. Den Ehrentreffer für Landsberg erzielte Sebastian Paetz. Die Landesklassevertretung des SSV siegte durch einen von Florian Tessmann verwandelten Foulelfmeter in der 90. Minute mit 2 : 1 beim SV Großgrimma. Raik Gallrein war zuvor im gegnerischen Strafraum gefoult worden. Die zwischenzeitliche 1 : 0-Führung durch Robert Berbig (32 ) konnten die Gastgeber in der 78. Minute ausgleichen. Sechs Punkte im Heimgepäck Beide Herrenmannschaften kehrten am fünften Spieltag erfolgreich von ihren Auswärtstouren zurück. Die zweite Mannschaft konnte sich beim Ortsnachbarn SV Sietzsch mit einem 5 : 3-Erfolg von der derben Klatsche der Vorwoche rehabilitieren. Die Tore für Landsberg erzielten Christian Schülbe (2), Johannes Mai, Erik Büchner und Andreas Hildebrand.

23 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Landsbergs Erste rang im Spitzenspiel der Landesklasse Staffel 6 die SG Buna Halle nieder. Nach einem 1:0 Rückstand in der 56. Minute drehte der eingewechselte Jens Schlauch die Partie binnen zwei Minuten mit einem Doppelpack (84./86.). Landsberg bleibt damit nach vier absolvierten Partien weiterhin ohne Punktverlust. Erfolgreiches Landsberger Wochenende Mit jeweils einem Auswärts- und einem Heimsieg setzen Landsbergs Männermannschaften die derzeitige Erfolgsserie fort. Die zweite Mannschaft besiegt zuhause den TSV Niemberg mit 4 : 1. Denny Wagner, Johannes Mai und zweimal Marcus Rauscher besorgten die Landsberger Treffer. Die Erste kehrte mit drei Punkten vom Halleschen Anger in Naumburg zurück. Nachdem Florian Tessmann im ersten Spielabschnitt die Führung erzielen konnte (29 ), legten die beiden Joker Robert Berbig und Marco Häßler spät nach (88 /92 ). Somit stand am Ende ein verdienter 3 : 0-Auswärtserfolg auf dem Konto. Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie unter und Es ist ein lobenswerter Brauch: Wer etwas Gutes bekommt, bedankt sich auch Im Sinne dieser Lebensweisheit von Wilhelm Busch möchten wir, die Fußballkids der G-Jugend des NFC Landsberg-Sietzsch, uns bei all unseren Förderern und Unterstützern bedanken. Der SSV 90 Landsberg Abteilung Tischtennis informiert Heimspiele unserer Mannschaften im Oktober Bezirksliga Samstag, Uhr Landsberg 2 TSV Merseburg Uhr Landsberg 2 TTC Halle 2 Samstag, Uhr Landsberg 2 ESV Merseburg Kreisliga Freitag, Uhr Landsberg 3 BW Brachstedt Freitag, Uhr Landsberg 4 TSV Merseburg 2 Kreisklasse Freitag, Uhr Landsberg 5 Aufbau Schwerz 4 3. Kreisklasse Freitag, Uhr Landsberg 6 TSV Merseburg 3 4. Kreisklasse Freitag, Uhr Landsberg 8 Aufbau Schwerz 7 Freitag, Uhr Landsberg 7 GW Langeneichstädt 3 Freitag, Uhr Landsberg 8 GW Langeneichstädt 3 Bernhard Ertl SSV Landsberg Abt. Tischtennis Erst Ihrem finanziellen, materiellen oder auch persönlichen Engagement ist es zu verdanken, dass wir an einem bunten und abwechslungsreichen Vereinsleben teilhaben dürfen. So konnten wir Dank Ihrer Unterstützung auch in diesem Jahr wieder als Gastgeber eines Bambini-Cups fungieren und unser fußballerisches Können im sportlichen Wettkampf mit anderen Mannschaften unter Beweis stellen. Unseren hart errungenen Turniersieg möchten wir daher all jenen widmen, die dazu beigetragen haben, dass unser Bambini-Cup zu dem Highlight unseres Vereinsjahres avancierte. Insbesondere aber Danke an unsere Sponsoren Nicole Klopp Hair & Make-Up Haarstudio LA Brauerei Landsberg Druckerei Landsberg Janette Bichoel Gärtnerei Knibbe Saalesparkasse Mäc Geiz Sport Olymp Halle Kanal plus GmbH Askari Sport GmbH sowie unseren beiden Trainern, Tino Dülsner und Daniel Knoblich, die jede Woche viel Zeit und Energie in unsere sportliche Ausbildung investieren. Danke! Eure NFC-Kids Oktoberfest in der Reinsdorfer Feuerwehrscheune Am Samstag, 24. Oktober 2015, lädt der Förderverein der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Reinsdorf zu seinem zünftigen Oktoberfest. Los geht es mit musikalischer Unterhaltung, Cocktailbar und Deftigem vom Grill um Uhr in der Reinsdorfer Feuerwehrscheune (Lindenweg 1a). Geschäftserfolg Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Förderverein der FF Reinsdorf Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.

24 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Förderverein Gützer Kirche e. V. Kirche am Lutherweg Pilgern zur Kunst Neue Kunst am Lutherweg Reformation - Bild und Bibel info@guetzerkirche.de Veranstaltungsrückblick Liebe Leser, der Förderverein Gützer Kirche e. V. hatte im September wieder einmal sehr gelungene Veranstaltungen. Zum Tag des offenen Denkmals am 13. September trat der gemischte Chor der Chorgemeinschaft Engelsdorf e. V. unter der Leitung von Frau Katharina Hesse auf und bot ein begeisterndes Sommerprogramm. Reformationstag am 31. Oktober in unserer Kirche zu besichtigen. Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Internetseite. Im Januar nächsten Jahres wird es dann auch eine Ausstellung seiner Werke in der Galerie Moritzburg in Halle (Saale) geben. Der Förderverein will in den kommenden Jahren im Kulturraum Gützer Kirche die neuen Möglichkeiten im Kirchenschiff und im Kirchturm nutzen, um Künstlern die Gelegenheit zu geben, sich mit ihren Werken zu präsentieren und zum anderen diese den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen. Eine knappe Woche später, am 19. September, gab es dann den Konzerthöhepunkt des Jahres in der Gützer Kirche, ein Benefizkonzert der Extraklasse: Der Geigenvirtuose Florian Sonnleitner, 1. Konzertmeister des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks, beehrte uns mit einem Konzert auf seiner Guarneri-Geige. Das Engagement der Chorleiterin war im Chor deutlich zu spüren und der Funke sprang bald auch auf das Publikum über. Wir hoffen, diesen Chor, der das erste Mal in der Gützer Kirche auftrat, wieder einmal begrüßen zu dürfen. Im Anschluss an den Chorauftritt eröffnete Frau H. Klein in der gut gefüllten Gützer Kirche die Ausstellung mit Bildern ihres im Oktober des vorigen Jahres verstorbenen Mannes Synold Klein. Er begeisterte das zahlreich erschienene Publikum mit vier barocken Musikstücken und interessanten Erläuterungen zu diesen. Sonnleitner spielte Werke von Heinrich Ignaz Franz Biber - Passacaglia in der dorischen Kirchentonart für unbegleitete Violine -, Georg Philipp Telemann - Aus den Zwölf Fantasien für Violine ohne Bass -, Johann Paul Westhoff - Suite Nr. III B-Dur für Violine solo - und Johann Sebastian Bach - Sonate III C-Dur BWV 1005 für Violine solo. Mit Florian Sonnleitner kam ein Musiker von internationalem Format nach Landsberg. Der Förderverein Gützer Kirche e.v. bedankt sich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, vertreten durch Frau Kempe-Stecher, für die großzügige Unterstützung. Bedanken möchten wir uns auch recht herzlich bei den vielen Besuchern, die uns mit einer Spende am Ausgang unterstützten. Derzeit erfolgen die Vorbereitungsarbeiten für den Außenputz im Oktober. Spendenkonten: Saalesparkasse Halle IBAN: DE BIC: NOLADE21HAL Volksbank Halle IBAN: DE BIC: GENODEF1HAL Gut Singer und ein Organist mit dem Konzert für Vokalensemble und Orgel geht der 9. Musiksommer Gollma klangvoll zu Ende Es ist uns eine besondere Ehre und Freude, seine Werke erstmals der Öffentlichkeit präsentieren zu dürfen. Der diplomierte Maler und Grafiker (Studium an der Hochschule für Grafik und Design Burg Giebichenstein) war seit 2002 am Gymnasium Landsberg als Lehrer für Kunsterziehung tätig und viele Jahre für die Ausstellungen der Arbeiten von Schülern des Gymnasiums in der Gützer Kirche mitverantwortlich. Diese Ausstellung mit einem Selbstportrait aus jüngeren Jahren und Arbeiten aus den letzten Jahren ist noch bis zum Liebe Leser des Landsberger Echos, zum letzten diesjährigen Musiksommerkonzert in der Gollmaer Kirche möchte ich Sie hiermit herzlich einladen. Obwohl es in der Kirche bereits herbstlich kühl geworden ist, haben die Musiker ein Konzertprogramm ausgesucht, bei dem uns nur warm ums Herz werden kann. Am Sonntag, dem 18. Oktober um 17 Uhr, findet ein Konzert für Vokalensemble und Orgel (Maik Gruchenberg) statt.

25 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Die Ortsbürgermeistersprechstunde Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der Rufnummer bzw. der -Adresse scheuerlequeis@t-online.de zu erreichen.gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.für alle weiteren Anfragen steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon zur Verfügung. Die SG Queis informiert Vokalensemble (Gut Singer und ein Organist) Gut Singer und ein Organist die Vokalkomposition von Leonard Lechner (um ) ist gleichzeitig Programmtitel wie auch Name des Männer-Vokal-Ensembles: Sebastian Byzdra (Tenor I), Matthias Olbrich (Tenor II), Maik Gruchenberg (Bariton und Orgel), sowie Frank Kaufmann (Bass). Auf ihrem Konzertprogramm stehen u.a. Werke von M. Franck (um ), G.Ph. Telemann ( ), F. Schubert ( ), F. Silcher ( ) und A. Pärt (*1939). Das Konzert findet im Rahmen des Kleinkunstfestivals Grenzgänger der Landes Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Weitere Informationen und das komplette Konzertangebot finden Sie auf der Website: Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die mit dazu beigetragen haben, dass diese Reihe stattfinden konnte. Ich danke auch Ihnen für Ihren regen Besuch und Ihr Interesse an unseren Konzerten und wünsche Ihnen auch im Herbst und Winter sommerliche Musikerlebnisse. Gisela Webel!Achtung, vormerken! Die nächste Winterwanderung findet am Samstag, dem 28. November 2015 statt. Start ist um 14 Uhr in Queis in der Gaststätte Zur Eiche. Gewandert wird die bekannte Strecke. Das Ziel ist Queis, An der Eiche. NEU - NEU - NEU - NEU - NEU! Adventsmarkt mit hoffentlich vielen Angeboten. Wir rufen alle kreativen Einwohner auf, sich mit Basteleien, Strickereien, Malereien usw. zu beteiligen. Willkommen sind auch kreative Gäste mit ihren Angeboten. Für Rückfragen stehen wir gern bereit unter Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Vereine laden ein zur Winterwanderung in den Advent Herzlichen Glückwunsch OT Klepzig am Herrn Reiner Schönigan am Herrn Reinhard Köppe am Frau Rosmarie Sandig am Herrn Armin Schreck am Herrn Dieter Kilchenmann OT Kockwitz am Herrn Manfred Rindfleisch am Frau Gerda Bergmann am Herrn Horst Sonnabend OT Queis am Frau Helga Abramowitsch am Herrn Herbert Friedrich am Herrn Karl-Heinz Häßler am Herrn Bernhard Kaluza OT Wiedersdorf am Frau Regina Neubert zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 71. Geburtstag Am 28. November 2015 Start ab 14 Uhr in der Gaststätte Zur Eiche Queis über Wiedersdorf, Kockwitz, Klepzig Hier gibt es Starterkarten für 2,00 und Teilnahme- Stempel Die sportliche Runde endet in Queis An der Eiche. Die Wanderfreunde erwartet ein weihnachtlich geschmückter Dorfplatz, mit Glühwein, Bratwurst, süßen Leckereien und ein kleiner Adventsmarkt. Hier kann sich ein jeder beteiligen mit gebastelten, gemalten, gestrickten, gebackenen Geschenken. Kaufen und verkaufen und damit anderen eine Freude bereiten. Wir freuen uns auf die Kinder der Kita Sonnenkäfer I, die uns mit ihren Laternen, Licht und Freude in die Adventszeit bringen. SG Queis Förderverein zur Erhaltung der Klepziger Kirche e. V.

26 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Herzlichen Glückwunsch OT Reußen am Herrn Rudolf Voigt zum 76. Geburtstag am Frau Gudrun Berger zum 66. Geburtstag am Frau Ingrid Schumann zum 76. Geburtstag am Herrn Henry Große zum 65. Geburtstag am Herrn Joachim Grohmann zum 65. Geburtstag am Frau Annemarie Wartala zum 73. Geburtstag OT Zwebendorf am Frau Ingeburg Köster zum 72. Geburtstag am Frau Inge Quilitzsch zum 65. Geburtstag am Frau Ingeborg Ebert zum 67. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten Mittwoch in der Zeit von bis Uhr im Bürgerbüro: Reideburger Str. 5, Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet sich am Bürgerbüro. Herzlichen Glückwunsch OT Bageritz am Herrn Harry Graf zum 82. Geburtstag OT Lohnsdorf am Frau Berta Klingner zum 78. Geburtstag am Frau Irmtraud Bageritz zum 67. Geburtstag am Herrn Heinz Scheibe zum 82. Geburtstag am Frau Inge Brabetz zum 74. Geburtstag OT Sietzsch am Herrn Frank Buhle zum 71. Geburtstag am Frau Sigrid Michalik zum 80. Geburtstag am Herrn Harry Steinhoff zum 85. Geburtstag am Herrn Horst Loerke zum 71. Geburtstag am Herrn Gerhard Zietz zum 81. Geburtstag am Frau Ute Becher zum 66. Geburtstag am Herrn Helmut Michalik zum 83. Geburtstag Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am die Eheleute Karin und Frank Buhle Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Gesundheit. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag von bis Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19, Landsberg OT Sietzsch. Spieltermine SV Sietzsch Oktober 2015 I Herren :00 Uhr SG Döllnitz SV Sietzsch :00 Uhr SV Sietzsch SV Eintracht Teutschenthal :00 Uhr TSV Germania Salzmünde SV Sietzsch :00 Uhr SV Sietzsch SV Tura 90 Beesenstedt II Herren :30 Uhr SV Gutenberg II SV Sietzsch II :00 Uhr TSV Germania Salzmünde II SV Sietzsch II :00 Uhr SV Tura 90 Beesenstedt II SV Sietzsch II :00 Uhr SV Sietzsch II SV B-W Wallwitz II Alte Herren :30 Uhr SV Sietzsch VfL Seeben :00 Uhr SV Sietzsch SV 90 Lissa :00 Uhr SV Sietzsch SV Schenkenberg :00 Uhr FSV Glesien SV Sietzsch Erntegaben für Hallesche Tafel Am Sonntag, dem um 10:30 Uhr feiert die Sietzscher Kirchengemeinde einen musikalischen Erntedankgottesdienst. Dafür sammeln wir Erntegaben (Obst, Gemüse und Lebensmittel), welche um den Altar gelegt und anschließend der Halleschen Tafel zur Verfügung gestellt werden. Über ausreichend Erntegaben würden wir uns sehr freuen, welche im Sietzscher Ring 9 abgegeben werden können. Heike Wegner Gemeindekirchenrat Sietzsch Herzlichen Glückwunsch OT Petersdorf am Frau Martha Brandt zum 86. Geburtstag am Frau Hanna Ziebarth zum 80. Geburtstag am Herrn Werner Sängerlaub zum 69. Geburtstag am Herrn Heinz Mowe zum 65. Geburtstag am Frau Brigitte Schinköthe zum 65. Geburtstag OT Spickendorf am Frau Jutta Scheel zum 74. Geburtstag am Frau Eva-Maria Siedentopf zum 74. Geburtstag am Herrn Josef Parthen zum 65. Geburtstag

27 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Herrn Menzel findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter zur Verfügung. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am die Eheleute Elisabeth und Jürgen Buttenberg Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Herzlichen Glückwunsch OT Dammendorf am Herrn Helmut Thiel zum 76. Geburtstag am Frau Barbara Richter zum 73. Geburtstag am Frau Hildegard Welk zum 86. Geburtstag am Frau Herta Krüger zum 80. Geburtstag am Herrn Karl Nievergall zum 79. Geburtstag OT Schwerz am Frau Irene Pusch zum 83. Geburtstag am Herrn Otto Bunge zum 66. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von bis Uhr in der Alten Zollstr. 17 in Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache. Hallo Omas und Opas, heute zeigen die Kinder vom Regenbogenland Niemberg, was sie können. In nur wenigen Tagen übten die Käfer-, kleine und große Schnecken- und Dachsbaugruppe ihr Bühnenprogramm. Sie begeisterten mit dem Buslied, Mein Platz im Auto ist hinten, Mein Weg zur Kita und Elfriede und Karl-Otto. Die zahlreich erschienenen Omas und Opas nehmen ihre Plätze ein. Hier und da wird die Brille geputzt und das Hörgerät lauter gestellt, um den gut angeleiteten Auftritt zu erleben. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag, dem 27. Oktober 2015 von bis Uhr in ihrem Büro. Herzlichen Glückwunsch OT Eismannsdorf am Herrn Rudi Köbsel zum 81. Geburtstag OT Niemberg am Frau Gisela Heimanns zum 68. Geburtstag am Herrn Harald Größer zum 68. Geburtstag am Frau Renate Domke zum 83. Geburtstag am Frau Ingeborg Flemming zum 80. Geburtstag am Frau Anneliese Müller zum 91. Geburtstag am Herrn Hans-Günter Thieme zum 66. Geburtstag am Herrn Rainer Siebert zum 70. Geburtstag am Frau Barbara Haring zum 74. Geburtstag am Frau Gerda Kießler zum 85. Geburtstag am Frau Erika Becker zum 80. Geburtstag am Frau Gisela Köppe zum 67. Geburtstag am Frau Monika Schierbaum zum 68. Geburtstag am Herrn Christian Muschner zum 71. Geburtstag am Herrn Günther Maschek zum 68. Geburtstag am Herrn Siegfried Herzer zum 74. Geburtstag am Frau Gislinde Hammermüller zum 67. Geburtstag Die Erzieher der Gruppen geben alles. In einer gemütlichen Runde bei Kaffee und Kuchen fanden alle das Gespräch. Für die vielen Köstlichkeiten und tatkräftigen Helfer ein dickes Dankeschön. Wir freuen uns jetzt schon auf das nächste Mal, wenn es wieder heißt: Ab zum Oma- und Opanachmittag ins Regenbogenland. Es gibt sicher kaum ein Kind, das nicht stolz ist. Tina Kullack Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! anzeigen.wittich.de

28 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Lernen macht Spaß... Grundschule auf jeden Fall in der Naturwerkstatt Schochwitz! Einen tollen Projekttag erlebten 17 Schüler der Klasse 2b der Niemberger Grundschule am in Schochwitz. Im Rahmen eines u. a. von enviam und MITGAS geförderten Projektes konnten wir unter dem Motto Natur zum Anfassen einen Exkursionstag erleben. Mit allen Sinnen kamen wir der Natur näher und lernten auf vielfältige und kurzweilige Art und Weise viel Neues und Wissenswertes. Im Mittelpunkt standen die einheimischen Vogelarten. Einiges brachten wir ja schon an Kenntnissen aus dem Sachunterricht mit, aber Jana und Kerstin als kompetente Fachfrauen überraschten uns mit ganz vielen Einzelheiten. So wussten wir bisher zwar, dass der Kuckuck seine Eier in fremde Nester legt. Dass er aber die Farbe seiner Eier sogar den Eiern der Stiefeltern anpasst, war auch Frau Grothe und Frau Schwanitz neu. Im Schlosspark stellten wir fest, dass es gar nicht so einfach ist, ein Vogelnest zu bauen. Doch schließlich schaffte es jedes Kind und konnte ein schönes Ergebnis mit nach Hause nehmen. Sogar einen Wald gibt es in Schochwitz. Da die Vögel ja lieber im Frühjahr ihre Stimmen erschallen lassen, hatte Jana für uns die Vogelstimmen auf dem Band mitgenommen. Einige Vögel antworteten sogar! Am Zauberbrunnen gruselten wir uns richtig, als der Eulenruf ertönte Nach einer Erholungspause auf dem Spielplatz gab es noch leckere selbst gekochte Kartoffelsuppe mit Würstchen, bevor wir nach einer Abschlussgeschichte die Heimreise antraten. Es war wirklich ein schöner Tag und wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Mitarbeitern. Vielleicht können wir ja im nächsten Jahr wieder kommen Elke Grothe Vereine und verbände

29 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Veranstaltungsüberblick 7. Niemberger Herbstturnier Liebe Tischtennisfreunde, es ist wieder so weit. Wir laden euch ein. Veranstalter: TSV 1910 Niemberg Spieltag: Samstag, , 14:00 Uhr Spielort: Turnhalle in Niemberg Warum? Weil wir hoffen, dass es interessante Spiele werden und weil Sport mit Gleichgesinnten Spaß macht. Austragungssystem: Spieler: Meldungen: Meldeschluss: Siegerehrung: Je nach Meldungen, Einzel in Gruppen Nichtaktive und Spieler bis zur 3. Kreisklasse An Sportfreund Klaus Wittwer Hermann-Ferres-Str. 8a, Niemberg Tel // famwittwer@t-online.de /13:00 Uhr in der Turnhalle Pokal, Urkunden Hinweise: Jeder Sportfreund haftet für seine Gegenstände und Kleidung selbst. Bringt bitte Turnschuhe mit! Liebe Sportfreunde, und wütet Sturm und Regen draus, das macht uns überhaupt nichts aus. Wir lassen uns die Laune nicht vergällen, wir spielen drin mit weißen Bällen. Wir freuen uns auf euch. Klaus Wittwer * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ** * * * * * * Einladung zum Schlachtfest Einladung zur Herbstwanderung Der TSV 1910 Niemberg lädt ein zur Herbstwanderung Am: Start: 10:00 Uhr Wo: Sportlergaststätte Niemberg Die Tour wird ca. 7 km betragen und führt uns durch die schöne, bunte Niemberger Herbstlandschaft. Wir starten auf dem Feldweg hinter der Turnhalle Richtung Petersdorf und werden, in Petersdorf angekommen, links abbiegen durch Spickendorf durchwandern, links den Feldweg entlang Richtung Schwerzer Berg laufen und dann einen Zwischenstop am Aussichtspunkt Großer Stein machen. Hier kann man einen Blick auf das Umbaugeschehen des Edelsplittwerkes Schwerz werfen und 100 m in die Tiefe auf das Abbaugebiet schauen. Danach werden wir über den Feldweg auf die Straße nach Niemberg gelangen und dann Richtung Niemberg zurück wandern. An der Sportlergaststätte angekommen, erwartet uns ein kleiner Imbiss und Getränke und wer Lust hat, ist ab 14:00 Uhr recht herzlich zum Fußballspiel unserer 2. Herrenmannschaft eingeladen. Wir hoffen auf eine recht große Anzahl an wanderfreudigen Teilnehmern und freuen uns sehr darauf jeden Einzelnen begrüßen zu dürfen! Heimspiele des TSV 1910 Niemberg Datum TSV Gäste Anstoß Herren TSV 1910 TSV 1990 Schochwitz Anstoß 15:00 Uhr Herren TSV 1910 Wettiner SV 1920 II Anstoß 14:00 Uhr F-Jugend TSV 1910 SV Blau-Weiß Günthersdorf Anstoß 10:00 Uhr C-Jugend TSV 1910 JSG Spergau/Braunsbedra Anstoß 11:00 Uhr 3. Kreisklasse Tischtennis TSV Niemberg Blau-Weiß Brachstedt III Beginn 19:00 Uhr 4. Kreisklasse Tischtennis TSV Niemberg II SSV Landsberg VIII Beginn 19:30 Uhr TSV Niemberg II Germania Schafstädt III Beginn 19:30 Uhr Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen! Weitere Informationen unter Immer gut Informiert Ihr lokales Amtsblatt

30 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Herzlichen Glückwunsch OT Maschwitz am Herrn Ulrich Gorgas zum 66. Geburtstag am Frau Christa Otto zum 69. Geburtstag OT Oppin am Herrn Günter Koch zum 68. Geburtstag am Herrn Manfred Rommel zum 65. Geburtstag am Frau Siegrid Dorsch zum 65. Geburtstag am Frau Adelheid Galler zum 73. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Dietrich zum 66. Geburtstag am Frau Sylvia Thielicke zum 71. Geburtstag am Frau Ilva Zimmert zum 66. Geburtstag am Frau Gabriele Wendrich zum 69. Geburtstag am Herrn Philipp Rückemann zum 86. Geburtstag am Frau Charlotte Henze zum 94. Geburtstag am Frau Elvira Meinhardt zum 75. Geburtstag am Frau Gisela Murek zum 76. Geburtstag am Frau Ingeborg Dürr zum 91. Geburtstag am Herrn Günter Feger zum 78. Geburtstag am Herrn Lothar Münzel zum 76. Geburtstag am Herrn Franz Reuter zum 79. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Frischmuth erreichen Sie in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Ortschaftsratsitzung sowie nach Vereinbarung in seinem Büro in der Brunnengasse 3 in Landsberg OT Oppin. Vielen Dank EnviaM! Dieses Jahr stand etwas ganz besonderes für die Kinder der zukünftigen D2-Junioren der JSG BON auf dem Plan. In der Zeit vom bis ging es ins Trainingslager ins Erzgebirge. Da die Durchführung eines solchen Projekts natürlich mit viel Geld verbunden ist, macht man sich als Trainer natürlich Gedanken, wie ein solches Trainingslager zu finanzieren ist. Da kam mir die EnviaM, als großer Förderer des Jugendsports in der Region, in den Sinn. Nach völlig unkompliziertem Antragsverfahren sowie äußerst netten Gesprächen mit Mitarbeitern der EnviaM, wurde meiner Mannschaft im Rahmen der Nachwuchsförderung eine Unterstützung bewilligt. Damit war ein beachtlicher Teil des Trainingslagers finanziert, sodass auch fast alle Eltern realisieren konnten, dass ihre Kinder an dem schönen Erlebnis teilhaben können. Neben anstrengenden Trainingseinheiten stand natürlich auch der Spaß im Vordergrund. Ein solches Erlebnis soll natürlich auch immer die Teamfähigkeit untereinander stärken und fördern. So wurde neben schweißtreibendem Training eine GPS-Schatzsuche im Wald sowie ein Floßbau am See durchgeführt. Die Kinder und Erwachsenen hatten dabei eine Menge Spaß. Als großes Highlight des Trainingslagers stand aber der Besuch beim FC Erzgebirge Aue auf dem Programm. Hier erfolgte meinerseits bereits im Frühjahr die Kontaktaufnahme. Eigentlich war lediglich ein Testspiel zwischen uns und Aue ausgemacht, aber es kam noch bes- ser: Der FC Erzgebirge Aue entpuppte sich als sehr gastfreundlicher Verein. So wurden wir bereits zum gemeinsamen Vormittagstraining eingeladen. Nach dem gemeinsamen Mittagessen mitten im Erzgebirgsstadion ging es dann auf den heiligen Rasen. Hier wurden schöne Erinnerungsfotos gemacht. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, war die Mannschaft des FC Erzgebirge Aue auch mit EnviaM- Trikots ausgestattet. Dies belegt einmal mehr das Engagement der EnviaM im Jugendsport. Nach nochmaligem Training nach dem Mittagessen ging es weiter zum Testspiel. Dieses hatte aufgrund der Witterungsbedingungen und den körperlichen Strapazen meiner Jungs an diesem Tage aber keine Aussagekraft. Ziemlich kaputt ging es wieder zurück in unsere tolle Jugendherberge. Einige Augen sind während der Busfahrt auch zugefallen. Der Tag ist dann bei einem gemütlichen Grillabend, bei welchem auch die Gitarre nicht fehlen durfte, ausgeklungen. Abschließend bleiben vier tolle Tage bei den Kindern in Erinnerung. Wer weiß, ob sich für das ein oder andere Kind irgendwann nochmal die Möglichkeit ergibt, auf einem Bundesligarasen zu stehen Für die Unterstützung von EnviaM möchte ich mich im Namen der Kinder und Eltern der D2-Junioren der JSG BON nochmals herzlich bedanken. Sportliche Grüße Stefan Hanke Trainer D2-Junioren JSG BON Der Heimatgeschichtsverein berichtet Zum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von Schultze-Gallera aus seinen Wanderungen durch den Saalkreis von 1921 Band 4 Seite In der Nähe des Gutes, jenseits der Straße liegt etwas abseits (nördlich) auf leichter Anhöhe die alte Kirche des Dorfes. Sie ist dem heiligen Georg und der heiligen Elisabeth geweiht gewesen und war ursprünglich der Brachstedter Kirche inkorporiert und 1655 ist sie niedergebrannt durch Blitz und durch Verwahrlosung, doch läßt sich die alte romanische Anlage an einigen Resten noch erkennen, so an den Schallöchern des Turmes mit ihren (nach alten Mustern erneuerten) Säulen. Der Turm hat unten keine Eckquaderung, wohl aber oben, und trägt jetzt 2 Glocken (eine kleinere 1655 und eine größere 1894) früher 5! Südlich an ihm ist ein Vorbau mit der Jahreszahl Die neue eichene Tür ist vom jetzigen Rittergutsbesitzer gestiftet. Das Innere ist durch zwei Reihen Emporen, welche 3 Seiten umschließen, etwas des Lichtes beraubt und eingeengt. An der einen Empore befinden sich 5 kleine Ölbilder: Christus und zu seinen Seiten je 2 Apostel, wohl aus dem 17. Jahrhundert. Der Fußboden ist mit roten Ziegeln belegt und die Decke mit Holz gewölbt. Die Fenster stammen aus der Barockzeit, nördlich 2, südlich 4. Der Schluß ist grade, der Altar einfach; auf dem Tisch das Kruzifix und 2 Leuchter und ein kleines neueres Bild von der Grablegung Christi. Die Kanzel befindet sich über dem Altar, links von ihr der glasumgebene Herrschaftsstuhl.

31 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Vor dem Altare steht das neue, messingene Taufbecken. Nach Norden befindet sich ein sehr alter Anbau, in dessen Innerem noch ein gemauerter Altar steht mit Gelaß für Reliquien. Er war eine besondere Kapelle gewesen, wie das auch bei der Osmünder Kirche der Fall ist. Ihr spitzbogiges Kreuzgewölbe ist im 15. Jahrhundert entstanden. An den Wänden befinden sich Rundbögen, an der Nordwand ein kleines gotisches Sakramentshäuschen. Ich vermute, daß die Kapelle für die heilige Elisabeth als Nebenpatronin erbaut worden ist und geweiht gewesen ist und daß vorher die Kirche dem heiligen Georg allein zu eigen gehörte, wohl eine fromme Tat des frommen Erzbischofs Friedrich ( ). Anmerkung des Schreibers: Die Kirche brannte im August 1928 noch einmal und wurde vor 85 Jahren im jetzigen Zustand wieder eingeweiht. Fortsetzung folgt. Herzlichen Glückwunsch OT Braschwitz am Herrn Walter Quett zum 71. Geburtstag am Herrn Rolf Eilenberg zum 80. Geburtstag am Herrn Gerhard Reinsch zum 70. Geburtstag am Frau Gerda Fischer zum 84. Geburtstag am Herrn Horst Schloßer zum 71. Geburtstag am Frau Margitta Weise zum 71. Geburtstag am Frau Gerda Brandt zum 82. Geburtstag OT Plößnitz am Frau Rita Telemann zum 72. Geburtstag am Herrn Otto Pannicke zum 66. Geburtstag am Frau Hildegard Schubert zum 92. Geburtstag am Herrn Klaus Ecke zum 65. Geburtstag am Herrn Burkhard Oemisch zum 65. Geburtstag am Frau Annemarie Arndt zum 81. Geburtstag am Herrn Siegfried Kauter zum 83. Geburtstag am Frau Marion Winkler zum 66. Geburtstag am Herrn Hartmut Maurer zum 73. Geburtstag Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am die Eheleute Iris und Bernd Külper Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Freude im Kreise der Familie. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten. Zeit sparen Familienanzeigen ONLINE: Herzlichen Glückwunsch OT Peißen am Frau Ingeborg Grothe zum 72. Geburtstag am Frau Gertrud Otto zum 90. Geburtstag am Herrn Götz Vetterling zum 67. Geburtstag am Herrn Bernd Kuhne zum 68. Geburtstag am Frau Helga Weniger zum 72. Geburtstag am Frau Christina Freygang zum 69. Geburtstag OT Zöberitz am Herrn Gerhard Wollmann zum 77. Geburtstag am Frau Elfriede Hübner zum 85. Geburtstag am Herrn Manfred Schmalz zum 81. Geburtstag am Herrn Uwe Güntherz zum 69. Geburtstag am Herrn Waldemar Goetze zum 88. Geburtstag am Frau Ruth Stoye zum 84. Geburtstag am Frau Helga Busch zum 76. Geburtstag am Frau Eleonore Staacke zum 78. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in Landsberg OT Peißen. Herzlichen Glückwunsch am Frau Gisela Barth zum 71. Geburtstag am Herrn Udo Gründler zum 73. Geburtstag am Frau Maritta Dittmann zum 81. Geburtstag am Herrn Rudi Campehl zum 83. Geburtstag am Frau Ilse Koch zum 79. Geburtstag am Frau Else Niehof zum 95. Geburtstag am Frau Christa Ebert zum 79. Geburtstag am Frau Gerda Göricke zum 71. Geburtstag am Frau Hildegard Lentzsch zum 83. Geburtstag am Frau Irma Dewes zum 86. Geburtstag am Frau Christa Lotz zum 77. Geburtstag am Frau Beate Keßler zum 68. Geburtstag am Frau Ingrid Ranft zum 69. Geburtstag am Frau Waldtraut Schröder zum 88. Geburtstag am Frau Margret Schmidt zum 75. Geburtstag am Frau Anneliese Barth zum 73. Geburtstag am Herrn Richard Gudrian zum 71. Geburtstag am Frau Regina Jahn zum 76. Geburtstag am Frau Gerda Weber zum 82. Geburtstag am Frau Karin Büchner zum 74. Geburtstag am Herrn Herbert Fischer zum 65. Geburtstag am Frau Elfriede Haushahn zum 81. Geburtstag am Frau Margitta Schulze zum 74. Geburtstag am Herrn Horst Willmann zum 77. Geburtstag am Herrn Sigfried Hirschel zum 67. Geburtstag am Herrn Paul Quaaßdorf zum 69. Geburtstag am Herrn Hermann Gruhne zum 69. Geburtstag am Frau Katerina Kiel zum 88. Geburtstag am Frau Waltraud Kittler zum 77. Geburtstag am Frau Gerda Oehme zum 78. Geburtstag

32 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro Mölbitzer Weg 12a in Landsberg OT Hohenthurm oder unter Auch im Sommer immer fleißig Ja, das waren unsere Mädels, denn auch wenn viele andere bei 35 Grad am Badesee lagen, haben sich unsere Großen und auch drei von den Kleineren regelmäßig zum Tanztraining getroffen. Denn am haben wir erstmalig an einem Freundschaftswettkampf der Karnevalsvereine teilgenommen. Eingeladen hatte uns der Lettiner Carneval Club und so waren mit uns noch neun weitere Vereine vor Ort um in geselliger Runde mit- und gegeneinander anzutreten. Treffpunkt war acht Uhr morgens in unseren Clubräumen. Conny hatte schon Frühstück und Kaffee organisiert und auch Steffi, unsere Künstlerin mit Pinsel & Make-up, war schon da und zauberte den Mädels passend zu den Kostümen ein wunderschönes silber-blaues Angesicht. Vielen Dank, liebe Steffi, dafür! Dann ging es los, nach Halle-Lettin. Die Behindertenwerkstätten hatten ihre Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und so trafen alle Vereine nach und nach ein. Startschuss war um Uhr. Es gab verschiedene Kategorien, in welchen sich die Teilnehmer messen konnten, z. B. Gardetanz, Showtanz, Funkenmariechen, Paartanz, Männer-Ballett und Oldies. Unsere Mädels waren für die Kategorien Showtanz unter 12 Jahre und Gardetanz über 12 Jahre angemeldet. Am Vormittag waren erst die Kleineren (U12) am Start: Unsere drei Mädels TaLeLa Tabea, Leoni und Lara waren total nervös und aufgeregt und legten dann eine super Vorstellung aufs Parkett, sodass selbst die sonst so kritische Trainerin Yvonne nur lobendende Worte fand. Mit ihren Song Wicked Wonderland fielen sie musikalisch leicht aus dem Rahmen und erhielten als Dank einen guten vierten Platz. In unseren Augen waren sie aber natürlich die Sieger der Herzen. Dann hieß es lange Warten und den anderen Gruppen zuschauen - das zog sich dann ganz schön hin und die Mittagsmüdigkeit und die Kostüme machten den Größeren ganz schön zu schaffen. Dann endlich kurz nach vier und auch als vierte Gruppe durften The Elements mit Maria, Maria, Elli, Nancy, Nadja, Sarah, Tabea und Lara ihren Gardetanz zeigen. Durch die untypische Musik und die moderne und eigenwillige Choreografie konnten sie einige kleine Fehler wettmachen und wir können voller Stolz sagen: es haben nur zwei Punkte am dritten Platz gefehlt und das für die erste Teilnahme. Hut ab Mädels toll gemacht. Danke euch allen für die Teilnahme, eure Zeit bei den Proben und eure Motivation, uns gut zu vertreten! Danke Yvonne und Nancy für die vielen Probestunden, eure Ausdauer und gute Laune, auch wenn s mal nicht perfekt klappte. Und danke an alle Mitglieder, welche uns am vor Ort unterstützt und angefeuert haben, und einen dicken Kuss für die liebe Roswitha, die wie ein Fels in der Brandung am Jurytisch saß und den ganzen Tag die Stimmen auszählte und auch mit konstruktiver Kritik an ihre Jurykollegen nicht hinterm Berg hielt, wenn diese vergaßen, dass es sich um einen Freundschaftswettbewerb handelte. Wir freuen uns schon auf den November, denn dann können auch unsere Zuschauer unseren tollen Nachwuchs bewundern. Der Vorstand Seit vielen Jahren feiern die lustigen Thurmgeister ihre Faschingssession im Gasthof Zwebendorf. Wir sind schon am üben und es wird wieder toll. Herzliche Einladung zur Session-Eröffnung Liebe Freunde der Lustigen Thurmgeister wir hoffen, euch allen geht es sehr gut und ihr freut euch schon auf die kommende Session. Deshalb laden wir euch hiermit herzlich zur Session-Eröffnung am Samstag, dem , um Uhr ein. Ihr könnt euch jetzt schon Karten sichern: Euer zahlreiches Erscheinen freut uns, am besten im leichten Bieranzug und mit entsprechendem Appetit. Kartenvorbestellung: Angelika Mandry, Tel Termine 2015/2016 Veranstaltungen im Gasthof Zwebendorf: Samstag, um Uhr Eröffnungsveranstaltung Samstag, um Uhr Rentnerfasching Samstag, um Uhr 1. Veranstaltung Samstag, um Uhr 2. Veranstaltung Sonntag, um Uhr Kinderfasching Veranstaltungen im Goldenen Löwen Landsberg: Montag, Rosenmontag in Halle Samstag, Walpurgisnacht Am Steinbruch in Hohenthurm Tag des offenen Denkmals am 13. September mal erhöhter Puls und heftiges Durchatmen. Und dann die Belohnung durch einen herrlichen Rundblick durch 6 neue Fenster aus nahezu 36 m Höhe vom Hohen Turm auf das Umfeld. Nach freundlicher Begrüßung durch Vereinsmitglieder in historischen Kostümen, machten sich insgesamt 314 Besucher auf den doch manchmal mühevollen Weg zur oberen Aussichtsebene. Wer keine Lust/Kraft zum Aufstieg hatte oder nach erfolgreichem Aufstieg dringend einer Stärkung bedurfte, der hatte reichlich Gelegenheit sich mit leckeren Würstchen vom Birkenholzgrill, selbst gemachtem kräftigen Knoblauchbrot und Getränken zu belohnen. Bereits zur guten Tradition ist das Angebot der Kirchengemeinde geworden, die Gäste mit einem reichhaltigem Kaffee- und Kuchenangebot zu verwöhnen. Denn nicht nur der Turm wurde zur Besichtigung geöffnet, auch die Kirche stand zur Besichtigung zur Verfügung. Ein Chorkonzert in der evangelischen Kirche rundete den Denkmalstag kulturell ab. Bogenschießen für die Kinder, fachkundig betreut durch unsere Ritterfreunde und eine mittelalterliche Drechselvorführung ließen keine Langeweile aufkommen.

33 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Nicht nur aus dem Saalekreis und der Stadt Halle kamen in diesem Jahr Besucher, sondern u. a. auch aus Berlin und den alten Bundesländern. Sicherlich neugierig gemacht durch einen Beitrag des MDR Hörfunks, welcher vom Denkmalstag in Hohenthurm berichtete. Besonders wichtig für die Mitglieder des Heimatvereins waren die Gespräche mit den Gästen, die übereinstimmend ihr Unverständnis über den zerfallenen Zustand des Schlosses äußerten und dem Heimatverein viel Kraft und Durchhaltevermögen bei dem Erhalt des Turmes wünschten. Für diesen erlebnisreichen Denkmalstag bedanken wir uns bei allen Besuchern, unseren Freunden und Helfern, sowie den Sponsoren, welche diesen Tag erst möglich gemacht haben. Der Vorstand des Vereines möchte sich an dieser Stelle besonders bei denjenigen Mitgliedern bedanken, die immer sofort bereit sind beim Auf- und Abbau zu helfen, die Stände und den Einlass zu besetzen und den Besuchern fachkundige Erläuterungen geben. Der Vorstand des Kultur- und Heimatgeschichtsverein Hohenthurm e. V. Einladung zum Konzert Der Heimatverein Hohenthurm organisiert gemeinsam mit der Kirchgemeinde ein Konzert am Samstag, dem , um Uhr in der Hohenthurmer Kirche. Wir freuen uns auf Ihr Kommen, begeistertes Zuhören und auch Mitmachen. Karten sind im Vorverkauf für 12,00 erhältlich bei Elke Hahn unter (AB in Aktion!), an der Abendkasse für 15,00. Pfarrbereich Landsberg Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und Sietzsch Gottesdienste Sonntag, :30 Uhr Sietzsch 14:00 Uhr Landsberg Sonntag, :30 Uhr Landsberg Seniorenheimgottesdienst in der Cafeteria Landsberg Montag, wurde vom auf den , um 16:00 Uhr verschoben Klepzig keine Veranstaltung in diesem Zeitraum Landsberg Gesprächskreis am Abend Mi., , um 19:30 Uhr Ökumenischer Gesprächskreis Do., , um 19:30 Uhr Francke, Pietismus und Aufklärung Christenlehre Mittwochs, um 15:00 Uhr Chorproben Mi., , um 19:30 Uhr und , um 18:00 Uhr Schwerz keine Veranstaltung in diesem Zeitraum Sietzsch Gesprächskreis Di., , um 14:00 Uhr

34 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Ansprechpartner Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg Tel.: Gemeindesekretär: Hr. Mertens: pfarramt.landsberg@yahoo.de Friedhof Klepzig: Hr. Herwig: Tel Vorsitzende des Kirchenrates Klepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: Kirchengemeinde Gollma, Reinsdorf, Reußen Gottesdienste in diesem Zeitraum kein Gottesdienst Chöre in Gollma Montags, ab 19:30 Uhr Kirchenchorprobe Cantemus Mittwochs, um 17:30 Uhr Kinderchorprobe Abschlusskonzert Musiksommer Sonntag, , um 17:00 Uhr Konzert für Männerquartett und Orgel Friedhof Ansprechpartner: Roland Schumann Tel.: oder Sprechstunde: jeder 1. Samstag im Monat von bis Uhr im Pfarrhaus sowie nach telef. Absprache Konto der Kirchengemeinde Kirchenkreis Halle Saalkreis IBAN: DE BIC: NOLADE21HAL Buchungsnummer: 146 Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen. Kontakt Pfarrer Eichfeld Landsberg W.-Rathenau-Str. 5 Tel Evangelisches Pfarramt Hohenthurm Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf Von-Wuthenau-Platz Landsberg OT Hohenthurm Telefon und Fax: st.domke@gmx.de Danke für den 13. September Tag des offenen Denkmals Für den Kultur- und Heimatgeschichtsverein Hohenthurm und die Kirchengemeinde Hohenthurm war es wieder ein sehr schöner Tag. Die Sonne schien und es sind daher sehr viele Gäste aus nah und fern am Hohen Turm erschienen. Der Hohe Turm wurde von sehr vielen Gästen bestiegen, denn es gab eine tolle Sicht auf die Umgebung. Auch das Chorkonzert und der Gottesdienst waren sehr gut besucht. Zur Stärkung standen den Gästen Bratwurst, Kuchen und Getränke zur Verfügung. Es wurde alles von den Gästen mit großen Appetit verzehrt. Der Gemeindekirchenrat Hohenthurm möchte sich hiermit bei allen Helfern und Sponsoren recht herzlich dafür bedanken. Sonntag, 25. Oktober, um 10:00 Uhr, Kirche St. Ursula Kirchweihgottesdienst mit dem Gemischten Chor Peißen, dem Posaunenchor Teicha und Pfr. Domke Anschließend Kirmesfeier organisiert vom Verein Alte Brennerei e. V. im Park der Alten Brennerei 31. Oktober - Reformationstag, um 17:00 Uhr, Kirche Sankt Michael Brachstedt Reformationsgottesdienst mit Pfarrer Domke und Bläsern, anschließend gibt es im Pfarrgrundstück frisches Reformationsbrot 19:00 Uhr Martin-Luther-Kirche Hohenthurm: Der Kultur- und Heimatgeschichtsverein lädt herzlich ein zu Wer die Rose ehrt die besten Ostrock-Klassiker im Konzert mit Capriccio (Sabine Waszelewski & Klaus Jürgen Dobeneck) Eintritt im Vorverkauf 12, Abendkasse 15, Karten erhältlich bei Elke Hahn, Braschwitzer Weg 3a, Hohenthurm Tel , Tickethotline: Angebot für die Konfirmanden der Pfarrbereiche Landsberg und Hohenthurm Alle Konfirmanden der Pfarrbereiche sind herzlich eingeladen zu monatlich einem Konfirmandentag in der Regel am 3. Sonnabend des jeweiligen Monats von 10:00 bis 13:30 Uhr Wechselweise laden wir ein ins Lutherheim Niemberg, Plößnitzer Straße 19 oder ins Gemeindehaus Landsberg, an der Kirche 1. Die nächsten Konfirmandentage finden statt: 17. Oktober Lutherheim Niemberg, 21. November Gemeindehaus Landsberg 19. Dezember Lutherheim Niemberg Liebe Leser des Landsberger Echos Am ersten Sonntag im Oktober feierten wie wieder das Erntedankfest. Auch wenn die lange Trockenheit Einbußen brachte und wenn der Niederschlag nicht nur als sanfter Regen fiel - es muss keiner fürchten, dass für uns Lebensmittel knapp würden oder dass es der Flüchtlinge wegen nicht mehr genug Nahrung gäbe. Nicht nur gemessen an den ärmsten Ländern der Welt befinden wir uns in einer beneidenswerten Lage. Wir haben darum allen Grund zur Dankbarkeit. Ganz anders sieht es für die aus, die in fernen Ländern einen großen Teil der Produkte herstellen, die für uns ganz selbstverständlich zum Angebot in den Supermärkten gehören: die Kaffee- oder Kakaobauern, die Arbeiter auf den Bananenplantagen, die Textilarbeiter in Myanmar - um nur einige zu nennen. Um die Zahl der Wirtschaftsflüchtlingen zu begrenzen, heißt es immer wieder, man müsse die Lebensbedingungen in ihren Herkunftsländern verbessern, dann würden sie gar nicht erst kommen. Doch dazu bedarf es auch eines fairen Handels. Nur wenn den Produzenten faire Preise gezahlt werden, dann werden sie und ihre Familien von ihrer Hände Arbeit menschenwürdig leben können. Wir können dazu beitragen, indem wir fair gehandelte Produkte kaufen. Dann kann auch der Kaffeebauer in den Anden fröhlich Erntedank feiern. Mit besten Segenswünschen Ihr Pfr. Domke Weitere Termine Sprechstunden von Pfarrer Domke Hohenthurm: jeden Dienstag, 9.00 bis Uhr im Pfarramt Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr

35 Nr. 19/ Nichtamtlicher Teil Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern ansprechbar sind: Frau Kathrin Hauser Oppin Tel.: Herr Werner Schulz, Niemberg Tel.: Herr Hans-Martin Uhle Oppin Tel.: Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl. Gottesdienste Sonntag, 11. Oktober Sonntag nach Trinitatis Hohenthurm 10:30 Uhr Pfr. Domke Maschwitz 14:00 Uhr Pfr. Domke Oppin Einladung nach Maschwitz Zwebendorf 09:00 Uhr Pfr. Domke Sonntag, 18. Oktober Sonntag nach Trinitatis Brachstedt 14:00 Uhr Pfr. Domke Braschwitz 09:00 Uhr Pfr. Domke Niemberg 10:30 Uhr Pfr. Domke Peißen 14:00 Uhr Fr. Hunold Sonntag, 25. Oktober Sonntag nach Trinitatis Niemberg 10:00 Uhr Pfr. Domke Kirchweih GD mit Werner Schulz, Posaunen, Gemischter Chor Peißen Kinderkirche Mi., 16:30 Uhr im Lutherheim Niemberg Konfirmanden künftig einmal im Monat ein Sonnabendvormittags. Das erste Mal am Sonnabend, 17. Oktober von 10:00 bis 13:30 Uhr im Lutherheim Niemberg Senioren/Gemeindenachmittage Braschwitz: 14. Oktober, um 14:30 Uhr in der Alten Schule Brachstedt: 30. Oktober, um 14:00 Uhr im Pfarrhaus Hohenthurm: 20.Oktober, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Oppin: 27. Oktober, um 14:30 Uhr im Paul-Gerhard Haus Peißen: 28. Oktober, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Zwebendorf: 21. Oktober, um 14:30 Uhr im Saal der Gemeinde Kirchenchor Oppin Probe jeden Montag, 19:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus Es werden noch Sängerinnen und Sänger gesucht! Weitere Termine oder Terminänderungen werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet bekannt gegeben unter Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Gottesdienste in Landsberg Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr anschließend um 9.45 Uhr ist die Gräbersegnung auf dem Friedhof in Landsberg um Uhr in Gotha und um Uhr in Hohenthurm Am Samstag, dem ist um Uhr die HI. Messe in Niemberg die Gräbersegnung ist um Uhr in Niemberg um Uhr in Brachstedt und um Uhr in Oppin Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2015/16) Ab diesem Schuljahr ist der Religionsunterricht in Halle (GH Mauerstr. 12) immer dienstags Klasse Uhr 3. Klasse Uhr 4. Klasse Uhr 5. Klasse Uhr Klasse Uhr Ab 8. Klasse erfolgt die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung samstags Uhr Uhr. Die Termine sind der 3. und der 17. Oktober. Jugendstunde (Schuljahr 2015/16) Die Jugendstunde findet immer dienstags, um Uhr im Gemeindehaus von St. Moritz statt. Dazu sind alle Jugendlichen ab der 8. Klasse eingeladen. Ökumenischer Begegnungskreis Am Donnerstag, dem , um Uhr, wird der Referent Eckart Warner (Stiftungspfarrer in den Frankischen Stiftungen zu Halle) zum Thema: Franke, Pietismus, und Aufklärung sprechen. Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Mauerstr. 12, Halle Probst Reinhard Hentschel, Tel Büro Frau Claudia Günther, Tel , Fax Öffnungszeiten: Di.: Uhr Uhr und Uhr Uhr Do.: Uhr Uhr Fr.: Uhr Uhr Ansprechpartner vor Ort: Frau Möritz, Landsberg Tel Frau Krause, Hohenthurm Tel Frau Muschner, Niemberg Tel Frau Orban, Brachstedt Tel Wirklich gute Freunde sind Menschen, die sich ganz gut kennen und trotzdem zueinander halten. Marie von Ebner-Eschenbach E. Bönisch Weidenplan 3-5, Halle (Saale) Telefon: Fax: suchtberatung@stadtmission-halle.de Außenstelle Landsberg Bürgerhaus Landsberg Köthener Straße 1a Landsberg Birgit Pötzsch Telefon: Sprechstunde: Donnerstag, Uhr Soziale Beratungsstelle der Evangelischen Stadtmission Halle e. V Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.

36 Nichtamtlicher Teil Nr. 19/2015 Veranstaltungen des twsd in Landsberg Regelmäßige Veranstaltungen Montag: Uhr: Rhythmusgruppe für Senioren Uhr: Treff Rheumagruppe Uhr: Gitarrenkurs im KH Reinsdorf Mittwoch: Uhr: Mütterkaffee mit Krabbelgruppe, Stillberatung mit Hebamme Ilona Darmochwal Uhr: Wii-Spielenachmittag Uhr: Nähkurs unter Anleitung von Susanne Brand Uhr: Chor unter Anleitung von Brigitte Götter ab Uhr: Handarbeitskreis Kreativ-Treff Donnerstag: Uhr: Spielenachmittag Caféteria weitere Informationen: seit Dienstag, dem , um Uhr startet wieder unser Computerkurs da die Plätze begrenzt sind, bitten wir um vorherige Anmeldung Highlight im Oktober Strick Workshop Stricken mit verkürzten Reihen Swing Stricken Datum: Samstag, Dauer: 13:30 17:30 Uhr Preis: 10 pro Teilnehmer Weitere Informationen siehe Flyer. Tägliches Angebot Uhr offener Treff in der Caféteria Möglichkeit zum gemütlichen Plausch bei einer Tasse Kaffee oder Tee Ausstellung Wir von nebenan Fotoarbeiten von Sigfried Platzer zu besichtigen in den Fluren des APH Weitere Angebote Hilfe im Alltag: - Hilfe und Beratung für Angehörige und Betroffene zum Thema Demenz - Angebot zur Vermittlung kleinerer Reparaturen - Angebot zu Übernahme von kleineren Einkäufen und Besorgungen - Beratung und Hilfe bei Behördenangelegenheiten Informationen und Anmeldungen unter: Frau Rotzen Tel.: Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Kultur- und Sportausschusses der Stadt Landsberg am Tag: Sitzungsort: Mittwoch, , 19:00 Uhr Gaststätte Goldener Löwe Lutherplatz Landsberg Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Weihnachtsmarkt am 05. und Vorbereitung Seniorenweihnachtsfeier am Vorschläge Seniorenfahrt am Vorbereitung Bergfest 2016 (Bayrisches Bergfest) 7. Allgemeines R. Milzsch Vors. Kultur- und Sportausschuss

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