schweiz. Arbeitsgruppe für Integrierte Obstproduktion
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- Ralph Krämer
- vor 6 Jahren
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1 SAIO schweiz. Arbeitsgruppe für Integrierte Obstproduktion LISTE DER VON DER SAIO ANERKANNTEN WIRKSTOFFE IM PFLANZENSCHUTZ Dokument der SAIO mit den Weisungen zu Abweichungsfällen Der Einsatz von Produkten und Indikationen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, erfordern die Absprache und schriftliche Bestätigung der zuständigen KZO. Sämtliche Pflanzenbehandlungsmittel sind strikte nach den Packungsangaben gemäss der schweizerischen Bewilligungsinstanz anzuwenden. Die Liste gilt jeweils für ein Jahr. Sie wird jährlich neu überarbeitet und dem aktuellen Stand der Mittelprüfung und neuen Kenntnissen über die angepasst. Die SAIO publiziert die Liste jeweils im Januar.
2 Liste der anerkannten für den IP-Kernobstbau 2013 Insektizide-Akarizide Apfel Birne 33 Abamectin l Max. 1 Beh./Jahr ab Nachblüte bis Mitte Juni 9 Aluminiumfosetyl l 55 Acequinocyl l l 9 Bupirimat l 41 Acetamiprid l l Max. 1 Beh./Jahr inkl. Thiametoxam, Imidacloprid, Thiacloprid auf dieselbe Blattlausart 1 Captan l l 32 Anthocoriden l 7 Captan-Myclobutanil l l 35 Azadirachtin A l l 7 Captan-Trifloxystrobin l l 33 Bacillus thuringiensis var. kurstaki l l 7 Captan-Triflumizole l l 42 Chlorpyrifos-ethyl l l Nur gegen Schalenwickler im Sommer, Sägewespen und Blütenstecher oder bei Mehrfachindikationen 8 Carbendazim l Max. 1 Beh./Jahr; gegen Kelchfäule 42 Chlorpyrifos-methyl l l Nur gegen Schalenwickler im Sommer, Sägewespen und Blütenstecher oder bei Mehrfachindikationen 9 Cyflufenamid l l 55 Clofentezine l l 4 Cyprodinil l l 37 Diflubenzuron l l Gegen Apfelwickler max. 1 Beh./Jahr 7 Difenoconazole l l 33 Emamectinbenzoat l l 9 Dithianon l l 55 Etoxazol l l 9 Dodine l l 55 Fenazaquin l l Max. 1 Beh./Jahr 9 Fluopyram l l 37 Fenoxycarb l l Gegen Apfelwickler max. 1 Beh./Jahr 9 Fluopyram + Tebuconazol l l 55 Fenpyroximate l l Max. 1 Beh./Jahr 7 Flusilazole l l 36 Fettsäuren (K- Salz) l l 1 Folpet l 43 Flonicamid l l 3 Iprodione l l Max. 2 Beh./Jahr 34 Granulosevirus Apfelwickler l l 12 Kalium-Bicarbonat l l 34 Granulosevirus Schalenwickler l l 5 Kresoxym-methyl l l 55 Hexythiazox l l 10 Kupfer 1) Menge als metallisches Kupfer berechnet l l Max. 1,5 kg/ha/jahr für Kernobst 41 Imidacloprid l Max. 1 Beh./Jahr inkl. Acetamiprid, Thiametoxam, Thiacloprid auf dieselbe Blattlausart 4 Mepanipyrim l l 38 Indoxacarb l l 11 Netzschwefel l l Max. 5 Beh./Jahr mit je 4-5 kg/ha 43 Kaolin l 7 Penconazole l l 37 Lufenuron l l 4 Pyrimethanil l l 37 Methoxyfenozide l l Gegen Apfelwickler max. 1 Beh./Jahr 4 Pyrimethanil-Fluquinconazol l l 56 Netzschwefel l l Bei Birnen zusätzlich Behandlungen gegen Pockenmilben nach der Ernte (1-2 x 32 kg/ha). 11 Stäubeschwefel l Max. 1 x pro Jahr 37 Novaluron l l Gegen Apfelwickler max. 1 Beh./Jahr 8 Thiophanate-methyl l l Nur während der Blüte 50 Paraffinöl (Mineralöl) l l Nur gegen Schildläuse (inkl. SJS), Pockenmilben und Rote Spinne 12 Tonerdepräparate l l 31 Pheromon (Verwirrungstechnik) l l 7 Triadimenol l l Apfel Birne 40 Pirimicarb l l Max. 1 Beh./Jahr auf dieselbe Blattlausart 5 Trifloxystrobin l l Max. 4 Beh./Jahr, davon eine als Abschlussbeh. im Aug.-Okt. 35 Pyrethrine (+ Sesamöl) l l 7 Triflumizol l l 35 Quassiaextrakt l l 1) Kupfer zurückhaltend und nur dann einsetzen, wenn keine anderen zur Verfügung stehen. 50 Rapsöl l l 50 Rapsöl + Chlorpyrifos-methyl l l Nur gegen Pockenmilben. Bei Unternutzen ist eine Austriebsspritzung möglich. 33 Spinosad l l 12 Acibenzolar-S-Methyl l l 43/55 Spirodiclofen l l 12 Aureobasidium pullulans l l 43 Spirotetramat l l 12 Bacillus subtilis l l 33 Steinernema feltiae, Xenorhabdus bovienii l l 12 Laminarin l l 37 Tebufenozide l l Gegen Apfelwickler max. 1 Beh./Jahr 12 Prohexadione-Calcium l l 55 Tebufenpyrad l l Max. 1 Beh./Jahr 12 Schwefelsaure Tonerde l l 37 Teflubenzuron l l Gegen Apfelwickler max. 1 Beh./Jahr 41 Thiacloprid l l Max. 1 Beh./Jahr inkl. Acetamiprid, Thiametoxam, Imidacloprid auf dieselbe Blattlausart 41 Thiamethoxam l Max. 1 Beh./Jahr inkl. Acetamiprid, Imidacloprid, Thiacloprid auf dieselbe Blattlausart Benzyladenin l Ausdünnung bei Äpfeln Für die Rodentizide und die Herbizide sehen Sie die Generalliste Fungizide zur Feuerbrandbekämpfung Behangsregulierung Etephon l Ausdünnung bei Äpfeln Kalium-Bicarbonat l Ausdünnung bei Äpfeln NAAm (a-naphthylacetamid) l Ausdünnung bei Äpfeln und gegen Fruchtfall bei sensiblen Apfelsorten NAA (a-naphthylessigsäure) l Ausdünnung bei Äpfeln und gegen Fruchtfall bei sensiblen Apfelsorten Gibberellinsäure A3 l Nur für Birnen zur Destillation
3 Liste der anerkannten für den IP-Steinobstbau 2013 Kirsche Zwetschge Aprikose Pfirsich Walnuss Insektizide-Akarizide Fungizide 41 Acetamiprid l l l l Max. 1 Beh./Jahr auf dieselbe Blattlausart (inkl. Thiacloprid und Thiamethoxam) 5 Azoxystrobin l l l l 35 Azadirachtin l 1 Captan l l l l 33 Bacillus thuringiensis var. kurstaki l l l l 7 Captan-Myclobutanil l l l l 33 Beauveria bassiana l 7 Captan-Trifloxystrobin l l 42 Chlorpyrifos-ethyl l l Nur gegen Schalenwickler und Sägewespen oder bei Mehrfachindikationen 7 Captan-Triflumizole l l l l 55 Clofentezin l l l 4 Cyprodinil l l l 37 Diflubenzuron l l l l 4 Cyprodinil-Fludioxonil l l l 55 Fenazaquin l Max. 1 Beh./Jahr 7 Difenoconazole l l l l 37 Fenoxycarb l l l l l 9 Dithianon l l 55 Fenpyroximate l l l Max. 1 Beh./Jahr 6 Fenhexamid l l l l 36 Fettsäuren (K- Salz) l l l 1 Folpet l l 34 Granulosevirus Apfelwickler l l 9 Fluopyram l l l l 34 Granulosevirus Schalenwickler l l l l 9 Fluopyram-Tebuconazol l l l l 55 Hexythiazox l l l 3 Iprodione l l l l Max. 2 Beh./Jahr 38 Indoxacarb l l 12 Kalium-Bicarbonat l 37 Methoxyfenozide l Max. 1 Beh./Jahr 10 Kupfer l l l l Kirsche Zwetschge Aprikose Pfirsich Walnuss 56 Netzschwefel l l Max. 4 Beh./Jahr mit je 4-5 kg/ha 11 Netzschwefel l l l l Max. 4 Beh./Jahr mit je 4-5 kg/ha 50 Paraffinöl (Mineralöl) l l l l Nur gegen Schildläuse (inkl. SJS), Pockenmilben und Rote Spinne 7 Tebuconazole l l l 31 Pheromon (Verwirrungstechnik) l l l l 8 Thiophanate-methyl l l l l 40 Pirimicarb l l l l Max. 1 Beh./Jahr auf dieselbe Blattlausart 2 Thiram l Max. 2 Beh./Jahr 35 Pyrethrine (+ Sesamöl) l l l l 12 Tonerdepräparate l l 35 Quassia l 5 Trifloxystrobin l l l l 50 Rapsöl l l l l 7 Triflumizole l l l l 50 Rapsöl Chlorpyrifos-methyl l l l l 43 Spirotetramat l l Nur gegen Kirschblütenmotte und Pockenmilben. Bei Unternutzen ist eine Austriebsspritzung möglich. 33 Steinernema feltiae, Xenorhabdus bovienii l l Kalium-Bicarbonat l Ausdünnung bei Zwetschgen 55 Tebufenpyrad l l Max. 1 Beh./Jahr NAAm (a-naphthylacetamid) l Nur gegen Rötel bei Kirschen 37 Teflubenzuron l l l l 41 Thiacloprid l l l l l 41 Thiamethoxam l Max. 1 Beh./Jahr bei Zwetschge, Aprikose, Pfirsich, Walnuss (inkl. Acetamiprid und Thiamethoxam) Behangsregulierung Für die Rodentizide und die Herbizide sehen Sie die Generalliste
4 Liste der anerkannten für den IP-Beerenanbau 2013 Insektizide-Akarizide Erdbeere Himbeere Brombeere rote und schwarze Johannisbeeren Stachelbeere Heidelbeere Holunder Minikiwi Abamectin l Max. 1 Beh./Jahr Aluminiumfosetyl l Bacillus thuringiensis var. kurstaki l l l l l l l l Azoxystrobin l l l l l Buprofezin l l Bupirimate l l Clofentezine l l l l l l l l Captan-Myclobutanil l l l Chlorpyrifos(-ethyl) l l Cyprodinil-Fludioxonil l l l l Diflubenzuron l Difenoconazole l l l l Etoxazol l Dithianon l l Fenazaquin l l l l l l l l Max. 1 Beh./Jahr Fenhexamid l l l l l l l l Fenpyroximate l l l l l l l l Max. 1 Beh./Jahr Fluopyram l Fettsäuren (K- Salz) l l l l l l l l Folpet-Dimethomorph l Hexythiazox l l l l l l l l Folpet-Metalaxyl-M l l Milbemectin l l l Iprodione l l l Erdbeere Himbeere Brombeere rote und schwarze Johannisbeeren Stachelbeere Heidelbeere Holunder Minikiwi Nematoden (Steinernema, Heterorhabditis) l Kalium-Bicarbonat l l nur schwarze Johannisbeeren Nematoden (Nematop) l l l l l l l l Kresoxim-methyl l l l Paraffinöl (Mineralöl) l l l l l l l nur bis zum Beginn der Blattentwicklung (BBCH 10) Kupfer l l l l l Pheromone (Verwirrungstechnik) l l Mancozeb-Metalaxyl-M l l l Pirimicarb l l l l l l l l Maneb l l Pyrethrine (+ Sesamöl) l l l l l l l l Mepanipyrim l l l Rapsöl l l l l l Myclobutanil l l l Netzschwefel l Nur gegen Brombeermilbe Oleum-foeniculi l l Spinosad l l Penconazole l l l Spirodiclofen l Pyrimethanil l l l Tebufenpyrad l l l l l l l l Max. 1 Beh./Jahr Quinoxyfen l l Thiacloprid l l l l l l Schwefel l l Molluskizide Eisen-III-Phosphat l l l l l l l l Metaldehyd l l l l l l l l Fungizide Thiram Trifloxystrobin l l l l l l l Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte Nematoden (Phasmarhabditis) l Laminarin l l schwarze Johannisbeere = Cassis Für die Rodentizide und die Herbizide sehen Sie die Generalliste
5 Liste der anerkannten Herbizide und Rodentizide für den IP-Obst- und Beerenbau 2013 Herbizide Apfel Birne Kirsche Zwetschge Aprikose Pfirsich Erdbeere Himbeere Brombeere Johannisb./Cassis Stachelbeere Heidelbeere Holunder Blattherbizide Räucherpräparate 1 Asulam l l l l l l Nur lokalisierte Behandlung Kaliumnitrat und Schwefel 1 Flazasulfuron l Aluminiumphosphid 1 Glufosinate l l l l l l l l l l Calciumphosphid 1 Glyphosat l l l l l l l Köder 1 Oxyfluorfen l l l l l l l l l l l Bromadiolone 1 Phenmedipham l 1 Pyraflufen-ethyl l l l l l l nur gegen Stockausschläge Wuchsstoffe Baumwachs 2 Bifenox + MCPP-P + Ioxynil l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr Kunstharz-Dispersion Minikiwi 2 MCPP-P + 2,4-D l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr Octansäure (als Na- und Fe-Salz) Nur Kernobst 2 MCPB l l Max. 1 Behandl./Jahr Thiabendazole Kombinierte Blatt- /Bodenherbizide 3 Terbuthylazine + Diuron + Glyphosat l l 3 Diuron + Glyphosat l l l l l l nur in niedrigster Dosierung Bodenherbizide Alle im Obst- und Beerenbau bewilligten Netzmittel sind erlaubt. 4 Dichlobenil l 4 Diuron l l 4 Diuron + Linuron l l l l l l Herbizide 4 Lenacil l Persistente Präparate (alle Bodenherbizide) dürfen nur mit niedrigen Aufwandmengen und 4 Metamitron l spätestens bis 30. Juni eingesetzt werden (ausser bei Erdbeeren und Heidelbeeren). 4 Metazachlor l Fungizide, Insektizide, Akarizide, Molluskizide, Behangsregulierung, Herbizide und 4 Napropamide l Rodentizide 4 Napropamide + Metazachlor l Produkte, die nicht auf dieser Liste stehen, sind in der IP nicht zugelassen. 4 Oryzalin l l l l l l l l l l Angaben, die Teil der offiziellen Anerkennung sind, werden auf dieser Liste nicht aufgeführt. 4 Pethoxamid l Diese Liste ist nicht für die Produzenten bestimmt. 4 Propachlor l Ungräser 5 Clethodim l l l Max. 1 Behandl./Jahr 5 Cycloxydim l l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr 5 Fluazifop-P-butyl l l l l l l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr 5 Haloxyfop-(R)-Methylester l l l l l l l l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr 5 Propaquizafop l l l l l l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr 5 Quizalofop-P-ethyl l l l l l l l l l l l Max. 1 Behandl./Jahr Rodentizide Baumwundverschluss Netzmittel Allgemeine Bemerkungen Tafeltrauben Für die Tafeltrauben sind die in der IP / SUISSE GARANTIE bewilligten Produkte für den Rebbau zugelassen. (Publiziert in der Flugschrift 124 Pflanzenschutzempfehlungen für den Rebbau)
6 1. Pflanzenschutzmittel-Versuche Weisungen zu Abweichungsfällen 2013 Grundsatz Existieren auf einem SUISSE GARANTIE -Betrieb Parzellen für einen Pflanzenschutzmittelversuch, so müssen die zuständigen kantonalen Stellen informiert werden. Pflanzenschutzmittelversuche können durchgeführt werden durch: Pflanzenschutzfirmen, Branchenorganisationen, Kantone oder Produzenten. In der Folge werden diese als Versuchsdurchführer bezeichnet. Der Kanton entscheidet von Fall zu Fall, ob die betroffenen Früchte vermarktungsfähig sind. Musterfall Ausweitung der Anerkennung oder Einführung eines neuen Pflanzenschutzmittels für die betreffende Kultur (z.b. Rückstandsdatenerhebung für C-Gesuche (minor use)). Vorgehen bei Pflanzenschutzmittel-Versuchen Wenn ein Produzent auf Anfrage einen Versuch durchführen will, muss er die entsprechenden Flächen und Kulturen (Name oder Parzellennummer, Standortgemeinde, Flächen, Sorten) der zuständigen KZ (Kantonale Zentralstelle) melden. Die Anmeldung wird direkt von der Pflanzenschutzfirma vorgenommen. Im Falle eines Versuches mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln muss vom Versuchsdurchführer ein entsprechendes Gesuch ans BLW gestellt werden (Formular auf BLW-Website). Die betreffenden Flächen und Sorten werden von der KZ erfasst und geordnet. Vor den SUISSE GARANTIE -Kontrollen oder spätestens vor der Ernte muss der Versuchsdurchführer dem Produzenten, mit Kopie an die zuständige KZ oder Kant. Fachstelle, eine Bestätigung zur Verfügung stellen, um zu belegen, dass die produzierten Früchte den Qualitätsanforderungen (Rückstandsdaten!) und der Lebensmittelverordnung entsprechen. Bestätigung des zuständigen Bundesamtes (BAG*/BLW oder der Pflanzenschutzfirma). Die verschiedenen Dokumente müssen dem Betriebsheft beiliegen. Bei Nicht-Konformität (keine Bestätigung) sind die entsprechenden Parzellen nicht labelberechtigt. Die Angaben zu den betreffenden Parzellen (Name oder Parzellennummer, Standortgemeinde, Flächen, Sorten) sind über den regionalen Branchenverband an das Fachzentrum Marke weiterzuleiten. Für die betreffende Fläche und Menge erhält der Produzent keine SUISSE GARANTIE -Etiketten. Nicht konforme Posten dürfen nicht vermarktet werden (in diesem Fall gehen die Posten zulasten des Versuchsdurchführers). *BAG Bundesamt für Gesundheit / BLW Bundesamt für Landwirtschaft 2. Auf der SAIO-Wirkstoffliste nicht aufgeführte anerkannte Produkte Grundsatz: Abweichungen zur Liste der von der SAIO anerkannten müssen mit einer schriftlichen Bewilligung der kantonalen Zentralstelle für Obstbau (KZO) oder der Zentralstelle für Pflanzenschutz begründet werden. Fälle für eine unabdingbare schriftliche Bewilligung Verwendung eines Produktes, das nicht auf der SAIO-Wirkstoffliste aufgeführt ist und/oder bei welchem keine Frist für den Lagerabbau besteht. Probleme mit regionalen Schädlingen oder Krankheiten, die mit den aufgelisteten Mitteln nicht gelöst werden können und einen spezifischen Eingriff verlangen (inklusive Feuerbrand). Von der SAIO nicht geregelte Ausnahmefälle. Vorgehen bei Produkten, deren Verwendung einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Zentralstelle bedarf Der Produzent holt bei der zuständigen kantonalen Zentralstelle eine schriftliche Bewilligung ein Die schriftliche Bewilligung muss dem Betriebsheft beigelegt werden Die kantonale Zentralstelle führt eine Liste der bewilligten Ausnahmen Die Liste der bewilligten Ausnahmen ist dem SAIO-Sekretariat nach Abschluss der SUISSE GARANTIE -Kontrollen unverzüglich zuzustellen. Die Unterlagen werden von der Arbeitsgruppe Pflanzenschutzmittel besprochen. Nicht bewilligungspflichtige Ausnahmen Bis und mit 2013 aufbrauchen: Alto 100 SL (Cyproconazole) Consult SC (Hexaflumuron) Gazelle (Acetamiprid) Neoron 250 (Bromopropylate) alle Produkte mit dem Wirkstoff Diazinon (alleine oder in Kombination mit Mineral- oder Rapsöl) Mineralölhaltige Produkte Zolone (Phosalone) Sicid (Rotenon). Marshal 10G (Carbosulfan) ist nicht mehr im Verkauf: Bestände aufbrauchen. Bis und mit 2014 aufbrauchen: Trizol-Cap (Captan-Triflumizole) Spomil (Bromopropylate) Bei Nichtbeachtung der vorliegenden Liste und der zugehörigen Weisungen sind Sanktionen in Bezug auf die ökologischen Beiträge (Kürzung) und der Entzug der Garantiemarke SUISSE GARANTIE für den entsprechenden Betrieb oder die entsprechende Parzelle vorgesehen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in jedem Fall einzuhalten. Betreffend gesetzliche Zulassung der Mittel ist die BLW- Homepage massgebend. Nicht gelistete Obst- und Beerenkulturen Für Obst- und Beerenkulturen, welche (noch) nicht in der SAIO-Wirkstoffliste aufgeführt sind, gelten für die IP die Zulassungsbedingungen des BLW (Pflanzenschutzmittelverzeichnis):
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