Eckpunkte für Einsatzstellen

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1 Freiwilligendienst Eckpunkte für Einsatzstellen Diakonie Baden Vorholzstraße Karlsruhe zur Durchführung eines Freiwilligendienstes im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden e.v. Inhaltsverzeichnis Die Eckpunkte des Freiwilligendienst im Überblick... 2 Leistungen der Einsatzstelle... 3 Leistungen der Freiwilligen... 4 Leistungen des Trägers im Freiwilligendienst (DW Baden)... 4 Die Freiwilligendienste der Diakonie Baden ermöglichen es Menschen, den Auftrag der Kirche und Diakonie in der Praxis kennen zu lernen und an ihm teilzunehmen. Sie werden als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sinne des Gesetzes durchgeführt. Der Freiwilligendienst ist ein Bildungsjahr. Die Freiwilligen sind dabei in der Regel unausgebildete Mitarbeitende auf Zeit, die sich in einer Phase der Persönlichkeits- und Berufsfindung, wie auch der beruflichen Um- oder Neuorientierung befinden. Freiwillige dürfen in der praktischen Tätigkeit alle Arbeiten ausführen, die unausgebildete Mitarbeitende in der Regel machen. Ihnen können weitere Aufgaben übertragen werden, wenn sie dafür geeignet sind und sie sich ausdrücklich mit diesen einverstanden erklären. Die Verantwortung liegt dabei immer bei der Person, die sie mit der Aufgabe betraut. Die Freiwilligen sind arbeitsmarktneutral einzusetzen.

2 Die Eckpunkte des Freiwilligendienst im Überblick Der Freiwilligendienst ist ein Bildungsjahr, Freiwillige leisten eine arbeitsmarktneutrale Hilfstätigkeit in der Einrichtung Möglicher Beginn ganzjährig zum Monatsbeginn bzw. mitte, gemäß dem zur Verfügung stehenden Kontingent des Trägers Dauer in der Regel 1 Jahr (6-18 Monate möglich) Taschengeld und Verpflegungspauschale für Freiwillige unter 25 Jahren: 300 Taschengeld, 100 Verpflegungspauschale Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (regionale Monatskarte für Auszubildende, ab einer Entfernung von 2 km zwischen Wohnort und Einsatzstelle, alternativ kann eine Pauschale von 40 ausgezahlt werden) oder stellen einer Unterkunft (wenn möglich; alternativ kann auch eine Pauschale in Höhe 300 gezahlt werden oder die tatsächlichen Mietkosten können erstattet werden) Der Freiwilligendienst ist sozialversicherungspflichtig; die Freiwilligen sind über die Einsatzstelle bei der Versicherung an- und abzumelden 27 Tage Urlaub (bei minderjährigen Freiwilligen gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes) o Freiwilligen, die im Schichtdienst eingesetzt sind und regelmäßig einen Sonntag oder Feiertag pro Monat arbeiten, erhalten 2 Tage zusätzlichen Urlaub, bezogen auf einen Dienst von 12 Monaten. Alternativ kann den Freiwilligen für jede gearbeitete Stunde an einem Sonntag oder Feiertag ein zusätzlicher Zeitausgleich von 0,2 Stunden gewährt werden. Bis zu drei Tage zusätzlicher Urlaub für Bewerbungsgespräche und Einstellungstests 25 Seminartage (für Freiwillige unter 27 Jahren) Begleitung der Freiwilligen durch den Träger (im Rahmen der Seminare, Einsatzstellenbesuche, Krisen- und Konfliktgesprächen) Persönliche Anleitung in der Einrichtung durch eine dafür fachlich und persönlich geeignete Person Zusätzliche Regelungen im Bundesfreiwilligendienst Aus der Konzeption des Diakonischen Werks Baden: nur volljährige Freiwillige können im BFD aufgenommen werden Der BFD ist altersoffen Taschengeld bei Freiwilligen über 27 Jahren, die in Vollzeit arbeiten: 300 pro Monat; bei Freiwilligen über 27 Jahren, die in Teilzeit arbeiten (mind. 20,1 Stunden): 154,62 pro Monat Verpflegungspauschale bei Freiwilligen über 27 Jahren, die in Vollzeit arbeiten: 200 pro Monat; bei Freiwilligen über 27 Jahren, die in Teilzeit arbeiten (mind. 20,1 Stunden): 101 pro Monat Freiwillige über 27 Jahren, haben Anspruch auf einen Seminartag pro Dienstmonat Überweisung des Zuschusses des BafzA in Höhe von 250 an den Träger für die pädagogische Begleitung In besonderen pädagogisch begründeten Ausnahmefällen kann ein BFD auf 24 Monate verlängert werden. Dieser Antrag muss vor Dienstbeginn gestellt werden (weitere Informationen gibt es beim Träger). Eckpunkte für Einsatzstellen März 2018 Seite 2

3 Zusätzliche Regelungen im Freiwilligen Sozialen Jahr Das FSJ ist offen für Freiwillige, die zwischen 16 und 26 Jahre sind Kosten für die pädagogische Begleitung pro Freiwilligen: 66 pro Monat für Einrichtungen die der Diakonie oder der evangelischen Kirche angehören (86 pro Monat bei Einrichtungen die weder zur evangelischen Kirche, noch zur Diakonie gehören) Voraussetzung zur Anerkennung einer Einsatzstelle Der Freiwilligendienst kann nur in Einrichtungen geleistet werden, die die Voraussetzungen anerkennen und erfüllen. Es werden solche Einrichtungen anerkannt, die in der Lage sind, Freiwillige im Dienst am Menschen einzusetzen. Der Freiwilligendienst besteht in einer arbeitsmarktneutralen Hilfstätigkeit und soll nicht als Ersatz für bestehende Arbeitsverhältnisse in Einrichtungen der Diakonie gesehen werden. Zusätzliche Regelung im BFD Die Einrichtungen müssen sowohl vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) als auch vom Träger als Einsatzstelle im BFD anerkannt sein. Bei der Anerkennung bietet der Träger Hilfestellung. Leistungen der Einsatzstelle Die Freiwilligen werden arbeitsmarktneutral und entsprechend den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetz oder des Bundesfreiwilligendienstegesetz eingesetzt. Die Freiwilligen sind nur mit Aufgaben zu betrauen, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Es wird eine Fachkraft für die Anleitung und Begleitung benannt, die den Freiwilligen in die Einrichtung einführt, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und fachliche Anleitung sowie für die regelmäßige persönliche und fachliche Begleitung im Tätigkeitsbereich (z.b. durch Anleitungsgespräche) verantwortlich ist. Die Freiwilligen sind bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Im Krankheitsfall werden die vereinbarten Leistungen bis zur Dauer von 6 Wochen weiter gewährt, längstens bis zum Ende der Krankheit oder Ablauf der Vertragszeit. Verpflegung und die Kosten für eine Verbund- oder Monatskarte für das Pendeln zwischen Einsatzstelle und Wohnort des Freiwilligen werden übernommen. Wenn eine Vereinbarung zustande kommt, werden die Fahrtkosten zu den Seminaren (Bahnfahrt 2. Klasse) übernommen, ebenso wie die Fahrt zum Beratungsgespräch im Vorfeld des Freiwilligendienstes. Der Träger wird über besondere Vorkommnisse unverzüglich unterrichtet. Die Kosten für die pädagogische Begleitung werden an den Träger entrichtet. Eckpunkte für Einsatzstellen März 2018 Seite 3

4 Es werden mindestens drei Reflexionsgespräche mit den Freiwilligen geführt und dokumentiert. Die Freiwilligen haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis am Ende ihres Dienstes. Dieses wird von der Einsatzstelle ausgestellt und den Freiwilligen ausgehändigt. Die Begleitung und Anleitung muss gewährleistet sein. Die Einsatzstellen sollen dafür ausdrücklich eine/ein Mitarbeiter/in namhaft und verantwortlich machen. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauses soll ermöglicht werden. Die Freiwilligen sind mit der bestehenden Hausordnung vertraut zu machen. Zu Beginn der praktischen Tätigkeit werden die Freiwilligen in einem Einführungsseminar auf den Einsatz vorbereitet. Während des Einsatzes finden Zwischen- und Abschlussseminare statt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verbindlich und wird als Arbeitszeit gewertet; die hierfür erforderlichen Arbeitstage dürfen nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Die Weisungsbefugnis der Einsatzstelle im Rahmen des Freiwilligendienstes beschränkt sich auf das Dienstverhältnis und ersetzt nicht, auch nicht teilweise, das elterliche Sorgerecht bei Minderjährigen. Die Einsatzstellen beteiligen sich an Veranstaltungen des Trägers, wie z.b. der Einsatzstellenkonferenz oder den Anleitendentreffen. Sie gestalten aktiv den Freiwilligendienst mit, im Rahmen von Rückmeldungen, Anregungen und Veränderungs- und Verbesserungsvorschlägen. Leistungen der Freiwilligen Der Dienst dauert ein Jahr, mindestens aber sechs Monate. Er kann auf 18 Monate verlängert werden. Die Freiwilligen haben durch ihre Einverständniserklärung (Unterschrift in der Vereinbarung) zum Freiwilligendienst eine Dienstverpflichtung übernommen. Diese beinhaltet, dass sie an die Dienstanweisung der Einsatzstelle und an die bestehende Hausordnung gebunden sind. Die Freiwilligen verpflichten sich, an den Seminaren teilzunehmen. Die Freiwilligen verpflichten sich, spätestens zu Dienstbeginn in der Einsatzstelle, die Steueridentifikationsnummer vorzulegen. Leistungen des Trägers im Freiwilligendienst (DW Baden) Der Träger organisiert und führt die Begleitseminare mit hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften durch. Die Freiwilligen werden individuell pädagogisch begleitet. Der Träger begleitet und berät die Einsatzstellen und ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf die Durchführung des Dienstes. Beratung und Vermittlung bei speziellen Fragestellungen oder in Konfliktsituationen, die durch Freiwillige, die Einsatzstelle oder den Träger benannt werden. Eckpunkte für Einsatzstellen März 2018 Seite 4

5 Erstellung von Bescheinigungen für die Freiwilligen. Weiterentwicklung und Kommunikation von Werbung, Werbematerialien und Öffentlichkeitsarbeit. Etablierung einer nachhaltigen Nachwuchsförderung. Vertretung der Einrichtungen gegenüber dem Land und dem Bund. Ansprechpartner Leitung Abteilung Freiwilligendienst Telefonnummer / Dietrich Hartlieb 0721 / hartlieb@diakonie-baden.de Stellvertretende Leitung Abteilung Freiwilligendienst Maike Schweizer 0721 / schweizer@diakonie-baden.de Pädagogisch Mitarbeitende Iris Anderer 0721 / anderer@diakonie-baden.de Renate Augenstein 0721 / augenstein@diakonie-baden.de Ulrike Braun 0721 / braun@diakonie-baden.de Giovanna Debatin 0721 / debatin@diakonie-baden.de Jasmin Giek 0721 / giek@diakonie-baden.de Michael Giese 0721 / giese@diakonie-baden.de Erhard Goller 0761 / goller@diakonie-baden.de Anna Heinrich 0761 / heinrich@diakonie-baden.de Ernst Herold 0721 / herold@diakonie-baden.de Petra Jaekel-Schneider 0621 / jaekel-schneider@diakonie-baden.de Gudrun Keim 0621 / keim@diakonie-baden.de Sandra Kemp 0721 / kemp@diakonie-baden.de Anna-Sophie Lipps 0621 / lipps@diakonie-baden.de Daniel Melder 0761 / melder@diakonie-baden.de Cornelia Reister 0721 / reister@diakonie-baden.de Claudia Sawatzki 0721 / sawatzki@diakonie-baden.de Elias Schönthal 0721 / schoenthal@diakonie-baden.de Maike Schweizer 0721 / schweizer@diakonie-baden.de Almut Splett 0721 / splett@diakonie-baden.de Annalena Volz 0721 / volz@diakonie-baden.de David von Roth 0721 / vonroth@diakonie-baden.de Frank Wenning 0761 / wenning@diakonie-baden.de Verwaltungsteam Zentrale 0721 / freiwilligendienst@diakonie-baden.de Stefanie Essenpreis 0721 / essenpreis@diakonie-baden.de Svenja Kühn 0721 / kuehn@diakonie-baden.de Martina Meinzer 0721 / meinzer@diakonie-baden.de Daniela Stanko 0721 / stanko@diakonie-baden.de Carin Stephan 0721 / stephan@diakonie-baden.de Eckpunkte für Einsatzstellen März 2018 Seite 5

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