Stellungnahme. aus denkmalfachlicher Sicht zum Schreiben des BLfD vom zur Sichtbarkeitsanalyse Strellen vom

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1 Stellungnahme aus denkmalfachlicher Sicht zum Schreiben des BLfD vom zur Sichtbarkeitsanalyse Strellen vom Auftraggeber: OSTWIND project GmbH Gesandtenstr REGENSBURG Prof. Dr. Florian Zimmermann München, den

2 Mit Datum vom wurde der unzerzeichnende vereidigte Sachverständige von der OST- WIND project GmbH, Gesandtenstr. 3, Regensburg, mit einer Stellungnahme aus denkmalfachlicher Sicht zum Schreiben des BLfD vom zur Sichtbarkeitsanalyse Strellen vom beauftragt. Grundlagen der Stellungnahme - Sichtbarkeitsanalyse zur Prüfung von Auswirkungen von Windkraftanlagen - Windpark Paintner Forst und Windpark Sinzing vom Schreiben des BLfD vom BLfD: Anforderungen an eine Sichtanalyse zur Prüfung der Auswirkung von Windkraftanlagen (WKA) auf Baudenkmäler, Fassung vom Ortstermin am STELLUNGNAHME Vorauszuschicken ist zunächst, dass die vom BLfD formulierten Anforderungen an eine Sichtanalyse sehr stark auf das Technische abheben und leider so gut wie keine Hinweise enthalten, die einem bei der bewertenden Analyse der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Baudenkmäler im Ansatz hilfreich wären, also bei der Definition dessen, was als erhebliche Beeinträchtigung zu gelten hat. Denn aus der erheblichen Beeinträchtigung leiten sich jene gewichtigen Gründe die für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen ab, was dann eine Versagung der Genehmigung von Windkraftanlagen nach sich zieht. Grundsätzlich scheint hier bei den Planern von Windkraftanlagen eine gewisse Ratlosigkeit zu herrschen, die auch durch eine nachvollziehbare Unsicherheit bei Behörden und Fachleuten im Umgang mit dem relativ neuen Thema bedingt ist. In anderen Verfahren hat das BLfD deutlich gemacht, dass...der Wirkungsraum des jeweiligen Denkmals... von diesem und auch von der Höhe der geplanten Windkraftanlage ab (hängt). Von daher ist der Umfang des Umgebungsschutzes sowohl vom Schutzgegenstand als auch von der geplanten potenziellen Beeinträchtigung abhängig. Eine wichtige Rolle spielt hier natürlich der Abstand von Windkraftanlage und Baudenkmal. Die Anforderungen benennen dann den erforderlichen Prüfradius: Für raumbedeutsame Denkmäler und Ensembles ist ein Prüfradius von mindestens 5 bis 7,5 km zwingend erforderlich. Bei Raumbedeutsamen Denkmälern innerhalb von Siedlungen muss der Prüfradius mindestens 3 km betragen. Damit der Umweltbericht bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung umfassend ist und negative Beeinträchtigungen weitgehend ausgeschlossen werden können, empfiehlt das BLfD, den Prüfradius ggf. angemessen, z.b. auf 10 km bei Einzelanlagen und auf 15 km bei mehreren Anlagen zu erweitern. Als Kriterien der Bewertung müssen also zunächst die Bedeutung des Baudenkmals, vor allem seine 2

3 landschaftsprägende Bedeutung, sowie der Abstand (bzw. die Nähe) der Windkraftanlage(n) zum Baudenkmal beachtet werden und natürlich, ob Windkraftanlage und Baudenkmal überhaupt zusammen wahrgenommen werden können und wenn, wie groß der Grad der Beeinträchtigung des Denkmals aus dieser gemeinsamen Wahrnehmung ist. Entscheidend sind hier Blickpunkte, Blickachsen, Blickkorridore oder Blickfelder. Zu diesem wichtigen Aspekt äußert sich das BLfD in den Anforderungen so gut wie gar nicht und auch in der Stellungnahme vom sind die für die Bewertung der Beeinträchtigung der Baudenkmäler zu Grunde gelegten Kriterien für die relevanten Betrachterstandpunkte nicht wirklich benannt. Dabei ist aber natürlich davon auszugehen, dass unterschiedlichen Betrachterstandpunkten auch unterschiedliche Bedeutung beigemessen werden muss, eine Bedeutung, die für die Bewertung ob keine oder eine geringfügige oder eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ebenfalls wichtig ist. So wie...z.b. ein Wegekreuz eine geringere Wirkung auf die Umgebung als das Schloss Neuschwanstein... hat, so hat ein Aussichtpunkt, von dem aus Baudenkmal und Windkraftanlage in direkte Konkurrenz treten eine größere Bedeutung für die Beeinträchtigung als ein beliebig in der Feldflur gewählter Standpunkt mit gleicher Konstellation Baudenkmal/Windkraftanlage. Einer modernen Schnellstraße, die wichtige Blickachsen quert und deshalb nur für einen kurzen flüchtigen Moment eine Beeinträchtigung des Baudenkmals zeigt, wird für unsere Problematik weniger bedeutsam sein als eine historische Wegeführung, die auf einer längeren Strecke einer wichtigen Blickachse folgt mit dem Ergebnis einer dauerhafteren Beeinträchtigung der Wirkung des Baudenkmals auf den Betrachter. Und einzelnen schmalen Blicksegmenten wird vermutlich weniger Bedeutung zuzuordnen sein als ausgedehnten Sichtfeldern. Darüber hinaus muss sich die gemeinsame Wahrnehmung von Baudenkmal und Windkraftanlage nicht nur auf die gemeinsame Sichtbarkeit beschränken. Dies trifft dann zu, wenn der Blick in die Landschaft ein Teil des Wesens des Denkmals ist, etwa, funktionsbezogen, bei einer Burg oder bei entsprechender architektonischer Gestaltung des Bauwerks. Nach diesen allgemeinen Vorbemerkungen nun zu den konkreten Aussagen in der Stellungnahme des BLfD. Im Schreiben des BLfD vom werden unter a.) Betroffene Baudenkmäler von landschaftsprägender Bedeutung im Landkreis Regensburg drei derartige Baudenkmäler aufgeführt, die in ihrem Bestand dargestellt und gewürdigt werden. In Hinblick auf die Bedeutung der Baudenkmäler werden dann die geplanten WEA einer denkmalfachlichen Bewertung unterzogen. Es handelt sich um 1. Höhlenburg Loch in Eichhofen 2. Wallfahrtskirche Eichlberg 3. Kath. Kirche St. Nikolaus in Haugenried 3

4 Zu den genannten Punkten der Stellungnahme des BLfD ist aus Sicht des unterzeichnenden Sachverständigen im Einzelnen festzuhalten: 1. Eichhofen, Höhlenburg Loch a.) Baubestand und Würdigung Die Darlegungen des BLfD überzeugen in ihrer Argumentation. Auch die Einstufung als landschaftsprägendes Baudenkmal kann, auch wenn hierfür eine gesonderte Begründung nicht geliefert wird, nachvollzogen werden, ist die ehemals das Tal der Schwarzen Laber beherrschende Burg durch die Ruine mit Bergfried auf nahezu 1,5 km Wegstrecke vom Talgrund aus anschaulich erfahrbar. b.) Baudenkmalfachliche Bewertung. Der baudenkmalfachlichen Bewertung des BLfD kann der unterzeichnende Sachverständige allerdings in letzter Konsequenz nicht folgen. Dass im Falle der Höhlenburg Loch nicht nur der Blick auf die Burgruine sondern auch der Blick von der Burgruine auf das gegenüberliegende Schloss Eichhofen, den Talraum der Schwarzen Laber und die umgebende Landschaft Teil der Denkmaleigenschaft und der Denkmalaussage ist, ist natürlich nachvollziehbar. Zu ermitteln sind also zunächst Betrachterstandpunkte, die die oben genannten Gesamtzusammenhänge zeigen. Dann ist weiter zu prüfen, ob von diesen Standpunkten aus die Windkraftanlagen überhaupt sichtbar sind und ob, wenn dies zutrifft, sich daraus eine erhebliche Störung der Denkmalaussage ergibt, ob also das Wesen und das überlieferte Erscheinungsbild des Baudenkmals erheblich beeinträchtigt wird. Das BLfD spricht in seiner Stellungnahme von einem Wanderweg oberhalb der Burgruine...der die Gesamtzusammenhänge der Anlage erfahrbar macht. Die Stellungnahme des BLfD bezieht sich hier im Wesentlichen auf die, wie wir noch sehen werden, in die Irre führende Sichtbarkeitsanalyse Strellen. Dort sind zwei Abbildungen (Höhe über NN 427 m) beschriftet als Ansichten vom Wanderweg oberhalb der Ruine Loch (S.14) und der knappe Kommentar (S.10) formuliert: Die WEA Sinzing sind von diesem exponierten Aussichtpunkt aus gut zu sehen. Gestützt auf die Angaben der Sichtbarkeitsanalyse kommt das BLfD zum Fazit: Für die Burgruine Loch bedeuten die WEA des Windparks Sinzing damit eine erhebliche und gravierende Beeinträchtigung des Baudenkmals und sind daher mit Nachdruck abzulehnen. Der markierte Wanderweg oberhalb der Burgruine besitzt aber die vom BLfD (s.o.) angeführte Qualität zunächst nicht. Er führt auf mehr als 500 m Länge durch dichten Wald, der hauptsächlich aus Laubbäumen besteht. Ein Blick von hier aus über die Burg, das Tal und die Landschaft ist während der Vegetationszeit unmöglich und selbst im unbelaubten Zustand stellt sich bestenfalls eine vage Ahnung davon ein, dass sich hier, weicht man vom Wanderweg ab, Interessantes darbieten könnte (Abb. 1). Allerdings zweigt vom markierten Wanderweg ein unscheinbarer, nicht markierter Pfad ab, der dann zu der in der Sichtbarkeitsanalyse als exponierter Aussichtspunkt bezeichneten Stelle führt, die aber (noch?) nicht zu einem Aussichtspunkt gestaltet ist. Zwar ist die Einrichtung eines 4

5 Aussichtspunktes ohne sehr großen Aufwand vorstellbar (und vielleicht auch angestrebt), doch wäre dieser neu geschaffene Aussichtspunkt selbst nicht Teil der Denkmaleigenschaft, auch wenn er einen der Denkmaleigenschaft zugehörigen Aspekt, nämlich die strategisch bedeutsame Überblicks- und Fernsicht, für die der Bergfried steht, ersatzweise anschaulich machen kann. Sollte einmal der Bergfried wieder zugänglich gemacht werden (was vom Förderkreis Burgruine Loch e.v. angestrebt wird), so ergäbe sich von dessen Mauerkrone ein Blick, der nicht ganz so weit in die Ferne reicht, weil die Blickebene einige Meter tiefer liegt, dafür würde sich der Blickwinkel noch erweitern, da der Bergfried einige Meter weiter ins Tal vorgeschoben ist. Die mehr als 3 km entfernten Windräder Sinzing würden von hier aus sichtbar sein, wenn auch nicht so gut wie es die Fotosimulation vom etwas höheren Standpunkt aus zeigt. Die Denkmalaussage würde hier (wie auch von dem höheren Punkt aus) in einem, im Vergleich mit der Weite des tatsächlich gegebenen Rundblicks, schmalen Segment beeinträchtigt. Das Foto konzentriert den Betrachterblick aber auf diesen Ausschnitt und verfälscht so die in der Wirklichkeit gegebene 180 o -Wahrnehmungsmöglichkeit. Objektiv betrachtet lässt sich deshalb nach Auffassung des unterzeichnenden Sachverständigen zwar eine Störung, nicht aber eine erhebliche Beeinträchtigung des Wesens und des Erscheinungsbildes des Baudenkmals konstatieren. Um das Verhältnis zwischen gewähltem Blicksegment und dem tatsächlich erlebbaren Rundblick (und damit das geringe Maß der Beeinträchtigung anschaulich zu machen) wird empfohlen, eine Fotomontage des Gesamtrundblickes zu erstellen. Das oben zitierte ablehnende Fazit wird vom BLfD, ohne dass hier belastbare Simulationen vorlägen, auch auf einen relevanten tiefergelegenen Blickpunkt, von den Wohnhöhlen aus, bezogen. Allerdings bedauert das BLfD, dass keine Fotosimulationen gefertigt wurden. Das Fehlen von Fotosimulationen ist hier allerdings im wesentlichen dem Umstand geschuldet, dass das Betreten des Geländes um die Burgruine weiträumig untersagt ist (Abb. 2) und insbesondere der Zugang zum Höhlenniveau, noch dazu mit dem erforderlichen teuren Equipment, über einen steilen, nicht befestigten Trampelsteig nicht ohne Risiko ist (Abb. 3). Der Unterzeichnende hat das Gelände zur Klärung einiger Fragen betreten und auch die Höhleneingänge auf eigenes Risiko aufgesucht. Das Burg-Areal, das durch keinerlei befestigte Wege erschlossen und nur über Trampelpfade begehbar ist, lässt sich grob in einzelne Ebenen gliedern (Abb. 4): den Bereich außerhalb der ehemalige Ringmauer (unterhalb des Bergfriedfußes), die erste Ebene oberhalb (ehemals hinter) der Ringmauer auf Höhe des Bergfriedfußes und den Bereich vor den Höhlen. Von der Ebene heutige Oberkante Ringmauer/ Bergfriedfuß aus (404,5 m ünn Blickhöhe) werden die WEA Sinzing nicht zu sehen sein, das hat die Sichtbarkeitsanalyse Strellen gezeigt. Von der Ebene in Höhe der Höhlenzugänge (ca. 413 m ünn Blickhöhe) existieren aus bekannten Gründen keine Fotosimulationen, doch würden von hier aus die WEA Sinzing vermutlich wenigstens im Rotorbereich zu sehen sein, wenn nicht der Bergfried selbst von allen Standorten der Höhleneingangsebene aus (von dem Höhleneingang direkt neben der südlichen Ringmauer bis zu dem Höhleneingang neben einem gerade eingerüsteten hohen Mauerrest im Norden der Anlage, (Abb. 5)) 5

6 die Fernsicht versperren würde. ( Der Blick von einer noch nördlich der genannten Mauer gelegenen Höhle wird von der Mauer selbst versperrt). Möglicherweise würden vom südlichsten Standpunkt in einem schmalen Segment links des Bergfrieds (Abb. 6) und vom nördlichsten genannten Standpunkt (südlich der Pallasmauer) rechts des Bergfriedes (Abb. 7) die Rotorspitzen jeweils eines Rades zu erkennen sein, doch wird man hier aus zweierlei Gründen kaum von einer nennenswerten Beeinträchtigung sprechen können, denn erstens werden die Windräder, wenn überhaupt, kaum zu sehen sein. Zum zweiten würden sie aber auf Grund der perspektivischen Maßstäblichkeit (maximaler Abstand zum Bergfried 30 m; Entfernung der Windräder 3,1-3,7 km) gegenüber dem Bergfried nicht bedrängend oder bedrohlich, also nicht erheblich beeinträchtigend wirken. Allerdings wird hier empfohlen eine Fotosimulation anzufertigen, wenn dies unter Beachtung von Sicherheitsaspekten möglich ist. Fazit aus Sicht des unterzeichnenden Sachverständigen Die zwischen 3,1 und 3,7 km entfernten, 200 m hohen WEA Sinzing werden vom landschaftsprägenden Baudenkmal Höhlenburg Loch von einzelnen Standpunkten aus wahrzunehmen sein. Der Standpunkt oberhalb des Bergfrieds erscheint zwar für die Erfahrbarkeit der Denkmalaussage (ersatzhalber für den Blick vom Bergfried) von Bedeutung, doch können die mehr als 3 Kilometer entfernten Windräder in Hinblick auf den tatsächlich gegebenen Gesamtblickradius von nahezu 180 o kaum mehr als eine geringfügige Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft gewertet werden. Von den denkmalnahen Standpunkten am Fuße des Bergfrieds/oberhalb der Ringmauerreste sind die Windräder nicht zu sehen, ebenso wenig von den meisten Standpunkten auf Höhe der Höhlen (nur am südlichsten und am nördlichsten vermutlich partiell). Eine eher marginale Störung ist also anzunehmen, doch wird die Denkmalaussage, also das Wesen und das überlieferte Erscheinungsbild aus oben dargestellten Gründen sicherlich nicht in solchem Maße beeinträchtigt, als dass gewichtige Gründe tatsächlich für eine unveränderte Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands sprechen würden. Eine Baugenehmigung kann also aus der denkmalfachlichen Sicht des unterzeichnenden Sachverständigen nicht mit wirklich stichhaltigen Gründen versagt werden. 2. Eichlberg, Wallfahrtskirche a.) Baubestand und Würdigung Die Darstellung des BLfD ist überzeugend sowohl in Hinblick auf die Denkmalbedeutung als auch hinsichtlich der Einstufung als landschaftsprägendes Baudenkmal. b.) Baudenkmalfachliche Bewertung Das BLfD stallt zwar fest, dass die 13 km entfernten Windräder der WEA Sinzing am Horizont sichtbar sind und eine gewisse Störung des Wirkungsbezuges von der Wallfahrtskirche in die Landschaft darstellen, doch spricht das BLfD zu Recht auch nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Denkmalaussage, also des Wesens und des überlieferten Erscheinungsbildes, die eine Versagung der Baugenehmigung nach sich zöge. 6

7 3. Haugenried, Kath. Kirche St. Nikolaus a.) Baubestand und Würdigung Die kunstgeschichtliche Bedeutung der kleinen romanischen Kirche wird überzeugend dargelegt. Während die Einstufungen der Höhlenburg Loch in Eichhofen und der Wallfahrtskirche Eichlberg als landschaftsprägende Denkmäler gut nachvollzogen werden können, hat der unterzeichnende Sachverständige erhebliche Zweifel an der im Schreiben des BLfD auf S.1/2 formulierten Einschätzung. Zwar suggeriert das dort wiedergegebene Zitat (Dehio, Regensburg und die Oberpfalz, 1999, S.200), die romanische Chorturmkirche sei von allen Seiten und von weitem gut einsehbar, sei sie doch einsam zwischen Feldern gelegen, was auf eine Landschaftsprägung hindeuten könnte, doch lehrt die Anschauung (Abb. 8), dass das romanische, bauhistorisch zweifellos bedeutsame Kirchlein zwar abseits vom Dorf am Rand von Feldern steht, aber zu 3/4 von Wald umfangen ist, also aus der Landschaft oder im Zusammenhang mit der Landschaft praktisch nur aus einer Richtung, von Westen aus, wahrzunehmen ist. Die Überprüfung der Einstufung als landschaftsprägendes Denkmal hat die Zweifel bestätigt, denn St. Nikolaus in Haugenried ist im Bayerischen Denkmalatlas nicht als landschaftsprägend ausgewiesen. Damit verändern sich auch die Maßstäbe der baudenkmalfachlichen Bewertung. b.) Baudenkmalfachliche Bewertung Auch wenn auf Grund der zu korrigierenden Einstufung der Kirche St. Nikolaus in Haugenried dem Landschaftsbezug keine entscheidende Bedeutung mehr beigemessen werden kann, ist natürlich trotzdem zu prüfen, ob die WEA Sinzing das Kirchlein in seinem Wesen und überlieferten Erscheinungsbild beeinträchtigt und, wenn ja, in welchem Maße. Wichtig sind hier zunächst einmal die aus dem Kirchenbau selbst ableitbaren Kriterien. Die geostete Chorturmkirche ist, wie gesagt, zu 3/4 von Wald hinterfangen und wendet der offenen Feldflur nach Westen die Giebelseite des Kirchenschiffes zu (Abb. 9). Diese Giebelseite weist keinerlei Öffnungen, weder Tür noch Fenster, auf. Die Kirchenzuwegung (Abb. 8) erfolgt von Süden, vom Dorf Haugenried, über einen von der Hauptstraße abzweigenden Feldweg, der zunächst nach Norden führt um sich nach ca. 30 m nach Osten zu wenden. Nach weiteren ca. 45 m zweigt von diesem Feldweg der Fußweg zur Kirche ab (Abb.10), der etwa 40 m durch Gehölz führt und dann einen Wiesenplatz erreicht, von dem aus man nach weiteren 20 m Weges über einige Treppenstufen zum Eingang in der Südwand des Kirchenschiffes gelangt. Die WEA Sinzing hat man während des Weges immer im Rücken. Verlässt man die Kirche auf dem vorgesehenen Weg (Abb. 11; Abb. 12), der bei Bedarf von einer Straßenlaterne beleuchtet wird, wieder, so sieht man die WEA Sinzing zunächst nicht. Erst nach etwa 45 m Weges wird man beim Verlassen des Gehölzes der WEA gewahr. Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Wahrnehmung des Denkmals stellt sich nach Auffassung des Unterzeichnenden hier nicht ein. Weiter oben wurde bereits festgestellt, dass die romanische Kirche selbst nur von Westen aus wirklich zu sehen ist. Deshalb ist auch die Einschätzung des Landesamtes, die WEA S 01 liegt gleichsam vis-a-vis der Kirche zu korrigieren. Denn die WEA Sinzing liegen, wie wir gesehen haben, im Süden und sind für den Blick von der Kirche aus durch das umgebende Gehölz 7

8 verdeckt. Erst von einem Standpunkt einige Meter westlich der Kirche, vom benachbarten Acker aus, wird das erste Windrad sichtbar. Gemeinsam zu sehen sind die Kirche St. Nikolaus und die im Hintergrund auftretenden Windräder von Sinzing von einem Feldweg aus, der mit der Kirche in keinem Erschließungszusammenhang steht. Dieser Weg verlässt in ca. 120 m Entfernung nördlich der Kirche den Waldschatten (Abb. 13; Abb. 14) und führt in nord-südlicher Richtung im Abstand von ca. 40 m an der Kirche vorbei nach Haugenried. Die Kirche ist zunächst größtenteils von Bäumen verdeckt und die WEA treten in einiger Distanz rechts neben der Kirche ins Bild. Bewegt man sich auf dem Feldweg in südlicher Richtung, tritt die Kirche, vom Wald hinterfangen zunehmend und schließlich ganz in Erscheinung, während die Windräder beim Blick auf die Kirche immer weiter aus dem Blickfeld wandern (Abb. 15; Abb. 16). Nach etwa 90 Wegmetern hat man die Kirche dann linkerhand hinter sich gelassen. Aus dieser Weg-Perspektive wird man eine gewisse Störung des Baudenkmals konstatieren müssen, eine Störung, die aber das Wesen und das überlieferte Erscheinungsbild des Baudenkmals nach Auffassung des unterzeichnenden Sachverständigen nicht in dem Maße beeinträchtigt, als dass eine Versagung der Baugenehmigung aus denkmalfachlicher Sicht gerechtfertigt wäre. Der Unterzeichner empfiehlt hier, geeignete Simulationen zu liefern, die die genannten Aspekte verdeutlichen: Simulation von der Kirchentüre (Abb.11) aus, Simulation vom Feldweg vom Waldsaum aus mit Kirche und Stadel Abb. 13), Simulation vom Feldweg Höhe Stadel (Abb. 15) mit Stadelecke als Orientierungshilfe und Montage des Blickwinkels bis zur Kirche. Gesamtfazit Aus Sicht des Unterzeichners sind Störungen der 3 Baudenkmäler durch die WEA Sinzing gegeben und auch als graduell unterschiedlich einzustufen. Soweit wäre der Auffassung des BLfD zu folgen. Allerdings, und hierin unterscheidet sich die Auffassung des Unterzeichners nach intensiver Ortseinsicht von jener des BLfD, führen, wie oben im Einzelnen ausgeführt, diese Störungen in keinem Fall zu einer wirklich erheblichen Beeinträchtigung des Wesens und des überlieferten Erscheinungsbildes eines der Baudenkmäler. Es können keine gewichtigen Gründe ins Feld geführt werden die für eine unveränderte Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands sprechen, weshalb die Baugenehmigung der WEA Sinzing aus denkmalfachlichen Gründen nicht zu versagen ist. München, den Prof. Dr. Florian Zimmermann 8

9 Prof. Dr. Florian Zimmermann Georgenstraße MÜNCHEN Tel./Fax: 089/ Abbildungen: Die Abbildungen genügen nicht den von den Anforderungen des BLfD gestellten Kriterien. Sie sind allerdings mit Normalobjektiv aufgenommen (Digital, ca f=30mm). Abb.1 Markierter Wanderweg mit unscheinbarem Abzweig zum Aussichtspunkt ; links schimmert der Bergfried durchs Gehölz. Foto: Abb. 2 Zugang zum Areal der Höhlenburg Foto:

10 Prof. Dr. Florian Zimmermann Georgenstraße MÜNCHEN Tel./Fax: 089/ Abb. 3 Steiler Geländeanstieg zwischen Bergfried und Höhleneingangsebene; Foto: Abb.4 Ebene A: Unterhalb des Bergfriedfußes Ebene B: Höhe Bergfriedfuß/Mauerkrone Ringmauer Ebene C: Höhleneingangsebene; die Höhleneingänge liegen alle etwa auf gleicher Höhe, der schräge Strich ist perspektivisch bedingt; Foto: C B 10 A

11 Prof. Dr. Florian Zimmermann Georgenstraße MÜNCHEN Tel./Fax: 089/ D E Abb.5 Lage der Höhleneingänge: D = nördlicher Höhleneingang E= südlichster Höhleneingang; Foto: Abb. 6 Blick vom südlichsten Höhleneingang über die Ringmauerkrone nach Süden; rechts der Bergfried, links das Metallnetz der Felssicherung; Foto:

12 Abb. 7 Blick vom nördlichen Höhleneingang nach Süden; links der Bergfried Foto: Abb. 8 Luftaufnahme Haugenried (Google Earth); blau markiert die Zuwegung zur Kath. Kirche St. Nikolaus 12

13 Prof. Dr. Florian Zimmermann Georgenstraße MÜNCHEN Tel./Fax: 089/ Abb. 9 Kath. Kirche St. Nikolaus von Westen: Foto: Abb. 10 Haugenried, Kath. Kirche St. Nikolaus, Eingangsseite, Blick von Süden; Foto:

14 Prof. Dr. Florian Zimmermann Georgenstraße MÜNCHEN Tel./Fax: 089/ Abb. 11 Haugenried, Kath. Kirche St. Nikolaus, Blick vom Kircheneingang nach Süden; Foto: Abb. 12 Haugenried, Luftaufnahme (Google Earth); blau markiert die Zuwegung; rot: Achsen vom Kircheneingang zu den WEA S 01 und WEA S 03 14

15 Abb. 13 Haugenried; Blick vom Feldweg bei Verlassen des Waldsaums nach Süden mit Kirche und Stadel; Foto: Abb. 14 Haugenried, Luftaufnahme (Google Earth); blau markiert die Zuwegung; rot: Achsen vom Feldweg bei Verlassen des Waldsaums zu den WEA S 01 und WEA S 03 15

16 Abb. 15 Haugenried, Kath. Kirche S. Nikolaus, Blick vom Standpunkt in Höhe Stadel nach Süden; Foto: Abb. 16 Haugenried, Luftaufnahme (Google Earth); blau markiert die Zuwegung; rot: Achsen vom Feldweg in Höhe Stadel zu den WEA S 01 und WEA S 03 16

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