WIRTSCHAFTSPRÜFUNG. Ganzheitliche Beratung für Unternehmen.

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1 WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Ganzheitliche Beratung für Unternehmen.

2 INHALT Prüfung und Beratung für Ihren Erfolg I. Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS II. Unternehmensbewertung und Kaufpreisallokation III. Rechnungslegung und Prüfung von Fonds nach KAGB und VermAnlG IV. Transaktionsberatung V. Rechnungsbezogene Beratung nach IFRS VI. Sonderprüfungen GGI-Mitgliedschaft Ansprechpartner 20-21

3 PRÜFUNG UND BERATUNG FÜR IHREN ERFOLG Seit 40 Jahren steht unser Unternehmen für Kompetenz, Qualität und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Gründungsgedanke von einst ist auch im Übergang zur nächsten Generation Leitbild der Kanzlei: Wir beraten nicht nur, wir arbeiten interdisziplinär, denken über Grenzen hinweg und verstehen uns als Ihr zuverlässiger Begleiter. Für uns ist Wirtschaftsprüfung mehr als die Analyse der Vergangenheit. Wir schaffen einen Mehrwert, indem wir Chancen und Risiken eines Unternehmens identifizieren und auswerten. Losgelöst davon, ob es sich um die Abschlussprüfung eines mittelständischen Unternehmens oder eines international tätigen Konzerns handelt Prüfung ist für uns mehr als ein standardisiertes Abarbeiten gesetzlicher Vorgaben. Das persönliche Gespräch ist dabei unersetzlich. Bei Bedarf vernetzen wir unsere Spezialkenntnisse aus Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Steuerberatung, denn als Partnerschaft können wir auf eine umfangreiche Expertise im eigenen Hause zugreifen. Für unsere Mandanten bedeutet dies schnelle Lösungen und Entscheidungen auch für komplexe und fachübergreifende Sachverhalte. 2 3

4 I. JAHRES- UND KONZERN- ABSCHLUSSPRÜFUNGEN NACH HGB UND IFRS Die Ist-Zahlen der Vergangenheit sind für Unternehmer wichtig. Doch der Blick in die Zukunft ist oft noch bedeutender. Wir wissen um diese Herausforderung. Dabei berücksichtigen wir die Anforderungen an die nationale und internationale Rechnungslegung, externe Berichterstattung sowie an das Risikomanagement. Wir sind Ihr versierter Partner in allen abschlussbezogenen Fragestellungen. Bei uns erhalten Sie einen zeitgemäßen, risikoorientierten Prüfungsansatz unter Verwendung modernster digitaler Möglichkeiten. Zudem bieten wir Ihnen Prüfung und prüfungsbegleitende Beratung aus einer Hand. 4 5

5 WIR PRÜFEN NICHT NUR BILANZEN. WIR PRÜFEN IHRE CHANCEN. GESETZLICHE UND FREIWILLIGE JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS- PRÜFUNGEN NACH HGB UND IFRS Seit 40 Jahren beraten wir Unternehmen aller Branchen und Größen. Sie profitieren von diesem Erfahrungsschatz genauso wie von der Expertise unserer Wirtschaftsprüfer in der Jahres- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS. Zudem garantiert unser international erfahrenes Team eine höchstmögliche Qualität der Abschlüsse. PRÜFERISCHE DURCHSICHT VON ABSCHLÜSSEN UND ZWISCHENABSCHLÜSSEN Nicht alle Abschlüsse unterliegen einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Um dennoch das Vertrauen in Zwischen-, Jahres- und Konzernabschlüsse zu stärken, nehmen wir auf Ihren Wunsch prüferische Durchsichten vor. BEGLEITUNG BEI DER EINFÜHRUNG VON FAST CLOSE PROZESSEN Je besser Abschlüsse und Prüfungen geplant sind, umso schneller, effizienter und vor allem kostensparender können sie durchgeführt werden. Gemeinsam nehmen wir für Ihr Unternehmen die Implementierung der erforderlichen Prozesse und Digitalisierungen vor, um die Abschlusserstellung und Berichterstattung zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern. RISIKOANALYSE PRÜFUNGS- STRATEGIE PRÜFUNGS- DURCH- FÜHRUNG PRÜFUNGS- ERGEBNISSE BERICHTERSTATTUNG 6 7

6 UNTERNEHMENSBEWERTUNG Ob Rechnungslegung, Bewertung von Unternehmen sowie Unternehmensteilen oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wir wenden zu jedem Anlass die national und international gängigen Verfahren an. Unser Team, zu dem auch Certified Valuation Analysts des EACVA e.v. gehören, verfügt über langjährige und branchenübergreifende Erfahrung. FAIRNESS OPINION Eine Fairness Opinion schafft Transparenz und unterstützt das Management sowie die Kontrollorgane bei zentralen unternehmerischen Entscheidungen. Dabei eignet sich die Fairness Opinion insbesondere zur Überprüfung, ob ein Transaktionspreis angemessen ist. So können Haftungsrisiken vermieden und wichtige Entschlüsse unterlegt werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei als unabhängiger Sachverständiger zur Seite. II. UNTERNEHMENS- BEWERTUNG UND KAUFPREISALLOKATION In nahezu allen Marktphasen werden Unternehmen gekauft oder verkauft. Wir sind in solchen Situationen ein vertrauensvoller Partner, der Ihre Unternehmensplanung in ein Bewertungsmodell überführt und datenbankbasierte Marktpreisvergleiche durchführt. Unser Ergebnis und Ihr Profit: ein Fair Value nach anerkannten Standards. NEUE IDEEN, NEUE CHANCEN, NEUE WEGE. KAUFPREISALLOKATION Bei einer Kaufpreisallokation (oder Purchase Price Allocation, kurz PPA ) infolge eines Unternehmenskaufes gelten nach HGB, IFRS oder US GAAP komplexe Bewertungsmethoden. Daher ist es wichtig, diese Bewertungsmethoden sowie deren Annahmen bereits im Vorfeld des Unternehmenserwerbs zu kennen und vor Abschluss der Transaktion eine PPA-Analyse durchzuführen. Auf diese Weise sollen unerwartete Ergebnisse frühzeitig erkannt oder idealerweise vermieden werden. Der Fokus richtet sich dabei vor allem auf die Neubewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Finanzinstrumente, Vorräte, Rückstellungen und Finanzverbindlichkeiten. 8 9

7 III. RECHNUNGSLEGUNG UND PRÜFUNG VON FONDS NACH KAGB UND VERMANLG Die Jahresabschlussprüfung und die Beratung zur Rechnungslegung nach den Vorschriften des KAGB sowie des VermAnlG gehören zu den Schwerpunkten unseres Leistungsportfolios. Mit unserer Unterstützung reagieren Sie rechtzeitig auf neue gesetzliche Regelungen. Zudem profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Rechnungslegung und Prüfung von Fonds. Durch unseren interdisziplinären Prüfungs- und Beratungsansatz verfügen wir über umfangreiche Branchenexpertise bei Alternativen Investmentfonds (AIF) und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Bei kritischen Fragestellungen beziehen wir zudem gezielt unsere Steuerberater und Rechtsanwälte in die Prüfung oder Beratung mit ein und bieten Ihnen so fundierte, fachübergreifende Lösungen. GANZHEITLICHE BERATUNG, INDIVIDUELL ANGEPASST. PRÜFUNG VON ABSCHLÜSSEN NACH KAGB UND VERMANLG Das KAGB sieht nicht nur spezielle Rechnungslegungsvorschriften vor, sondern erweitert auch die Prüfungspflichten je nach Größe der KVG oder nach Art des AIF. Beide werden durch die Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) sowie die Kapitalanlage-Prüfbericht- Verordnung (KAPrüfbV) konkretisiert. Bei AIF in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft kommt die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten als expliziter Prüfungsgegenstand hinzu. Zudem sind im Prüfungsbericht unter anderem Angaben zu Anzeigepflichten der KVG gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Auslagerungen, Vergütungssystemen, Risikomanagementsystemen oder Verpflichtungen hinsichtlich des Geldwäschegesetzes aufzunehmen. RECHNUNGSLEGUNG NACH KAGB UND VERMANLG Die Rechnungslegungsvorschriften des KAGB regeln Bereiche, die durch das HGB nicht aufgegriffen werden. Wir unterstützen Sie dabei, die Erweiterungen der Rechnungslegung im Handelsrecht aufgrund des KAGB richtig anzuwenden. Dies betrifft zum Beispiel den Jahresbericht nach KAGB und KARBV in Abgrenzung zum Jahresabschluss, die Beurteilung der Vermögenswerte verschiedener Assetklassen sowie die Anforderungen an die Prüfung und Offenlegung der Jahresberichte. 11

8 IV. TRANSAKTIONS- BERATUNG Unternehmenstransaktionen sind komplex und beinhalten viele unterschiedliche Aspekte, die bereits im Vorfeld eines erfolgreichen Prozesses einbezogen werden müssen. Wir unterstützen Sie mit einem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten im gesamten Transaktionsprozess und erhöhen damit die Chancen auf den Erfolg der Übernahme. Unser Team analysiert dabei die betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aussichten und Risiken, sodass wir ein exaktes Profil des Zielunternehmens erstellen und Ihnen eine wichtige Entscheidungshilfe bieten können. WIR LEGEN FAKTEN AUF DEN TISCH. FINANCIAL DUE DILIGENCE Besteht für Sie die Möglichkeit, ein Unternehmen zu übernehmen? Zur Beantwortung dieser Frage ist eine detaillierte Analyse des Zielunternehmens erforderlich, die auf Basis der historischen Abschlüsse, Kennzahlen, operativen Prozesse, Wertschöpfungsketten sowie Marktbedingungen erfolgt. Auf dieser Grundlage überprüfen wir die Plausibilität der Annahmen im Businessplan und ermitteln nach international anerkannten Verfahren den Wert des Unternehmens. BESTÄTIGUNGSLEISTUNGEN BEI UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN Im Zuge von Kapitalmaßnahmen und bei ausgewählten Unternehmenstransaktionen erteilen wir regelmäßig Comfort Letters, die die Ergebnisse gesondert vereinbarter Untersuchungshandlungen in Bezug auf Finanzangaben in Börsenprospekten umfassen. Sie dienen den Emittenten und Emissionsbanken als Nachweis, dass die Prospekte mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurden. Bei Kapitalmarkttransaktionen werden häufig Pro-forma- Finanzinformationen bereitgestellt. Wir kontrollieren und bescheinigen, ob diese Pro-forma-Finanzinformationen Unternehmenserwerbe standardkonform und zeitpunktgerecht abbilden und sie auf Basis der Rechnungslegungsgrundsätze und -methoden des erstellenden Unternehmens durchgeführt wurden. 13

9 EINFÜHRUNG VON IFRS Wir begleiten Sie bei der Einführung der IFRS in Bezug auf Kontenrahmen, Bilanzierungsrichtlinien, Abschlussroutinen, Mustervorlagen für den Konzernanhang sowie Schulungen von Mitarbeitern oder auch bei der Einführung neuer Standards. V. RECHNUNGS- LEGUNGSBEZOGENE BERATUNG NACH IFRS GESTALTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN Um die Eigenkapitalposition im Konzernabschluss zu verbessern, werden häufig die IFRS als Rechnungslegung eingeführt. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Konzeptionierung, um einen Ausweis im Eigenkapital zu ermöglichen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind in der Europäischen Union gesetzlich verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Aber auch ohne Börsennotierung kann die Rechnungslegung nach IFRS von Vorteil sein und einen Mehrwert schaffen. Abschlussadressaten, vor allem Investoren und Kreditinstitute, verlangen regelmäßig verlässliche Finanzinformationen. Darüber hinaus gewinnt eine ganzheitliche, transparente Kommunikationsstrategie in der Finanzberichterstattung zunehmend an Relevanz. KOMPLEXE BILANZIERUNGSTHEMEN Komplexe Fragestellungen erfordern regelmäßig eine genaue Analyse der Standards. Auf Wunsch erarbeiten wir fachliche Stellungnahmen zur internen oder externen Vorlage. Impairment Tests (Goodwill, sonstige Vermögenswerte) Finanzinstrumente und deren Fair-Value-Modellierung Erlösrealisierung Leasingtransaktionen Derivate Latente Steuern UNSERE VIELSEITIGKEIT IST IHR KAPITAL. ERSTELLUNG VON JAHRES- UND KONZERNABSCHLÜSSEN NACH IFRS Sowohl die erstmalige als auch die laufende Erstellung von IFRS Jahres- oder Konzernabschlüssen binden erhebliche Kapazitäten. Beide erfordern eine kontinuierliche Fortbildung des involvierten Personals. Wir übernehmen diese Aufgabe, bis Sie ausreichende interne Ressourcen aufgebaut haben. Auch darüber hinaus sind wir jederzeit als Ansprechpartner für Sie da

10 VI. SONDERPRÜFUNGEN Es gibt vielfältige gesetzliche oder vertragliche Anlässe für Sonderprüfungen durch uns als Wirtschaftsprüfer. Dabei können die Interessen von Geschäftsleitung, Kreditgebern, Anlegern und sonstigen Stakeholdern im Fokus stehen. INDIVIDUELLE ANLÄSSE, VIELFÄLTIGE PRÜFUNGEN. SONDERPRÜFUNGEN NACH AKTIEN-, GMBH- UND UMWANDLUNGSGESETZ Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung Unternehmensvertragsprüfung PRÜFUNG VON PLANUNGSRECHNUNGEN Prüfung von Gewinnprognosen Prüfung von Liquiditätsprognosen SONSTIGE PRÜFUNGEN Durchführung von vereinbarten Prüfungshandlungen (Agreed Upon Procedures) nach ISRS 4400 Prüfung des internen Kontrollsystems Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung Prüfung nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung Prüfung nach den Verpackungsverordnungen (beispielsweise DSD-Prüfungen) Prüfung von Substanzwertrechnungen bei Leasinggesellschaften Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach 53 HGrG Prüfung der Mittelverwendung 17

11 INTERNATIONALE BERATER, HOHES ENGAGEMENT. nbs partners ist unabhängiges Mitglied von GGI, einem der zehn führenden Zusammenschlüsse internationaler Prüfungs-, Beratungs- und Rechtsanwaltsgesellschaften. Diese Mitgliedschaft ermöglicht es uns, weltweit auf Experten zurückzugreifen, die in der Lage sind, nach nationalem Recht zu beraten. Als Teil von GGI haben wir international in nahezu jedem Finanz- und Wirtschaftszentrum Zugriff auf qualitativ hochwertige Mitgliedsgesellschaften. So können wir internationale Beziehungen nutzen, um das Geschäft unserer Mandanten optimal zu unterstützen. Für weitergehende Informationen besuchen Sie GGI auf 18

12 CHRISTIAN-ANDRÉ CRONEMEYER BORIS MICHELS TOBIAS RÖHRMANN TORSTEN GEHRMANN Partner Partner Partner Senior Manager Wirtschaftsprüfer Steuerberater Wirtschaftsprüfer CPA Wirtschaftsprüfer CPA Wirtschaftsprüfer Steuerberater Steuerberater CVA T T T T M M M M cronemeyer@nbs-partners.de michels@nbs-partners.de roehrmann@nbs-partners.de gehrmann@nbs-partners.de 20 21

13 RECHTSBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG STEUERBERATUNG

14 Valentinskamp Hamburg T F

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