Abgrenzungsprobleme der neuen staatlichen Atommüll-Akteure. Thorben Becker

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1 Abgrenzungsprobleme der neuen staatlichen Atommüll-Akteure. Thorben Becker

2 Übersicht Akteure: BGE, BfE, BGZ, EWN, BMU, Landesbehörden, Bundestag, NBG. Verfahren: Standortauswahlverfahren Asse Schacht Konrad Morsleben Zwischenlagerung

3 1. Standortauswahlverfahren

4 BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) Neuer Staatlicher Vorhabenträger Integration von DBE, Asse GmbH und Teilen des BfS formell erfolgt Geschäftsführer: Ursula Heinen-Esser, Ewold Seeba, Albert Lennartz und Thomas Lautsch. Aufgaben: -Betreiber von Schacht Konrad, Morsleben, Asse und Offenhaltungsbetrieb Gorleben. -Vorhabenträger im Standortauswahlverfahren Durchführung von allen Untersuchungen und Erkundungen. Standortvorschläge.

5 BfE (Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) Regulierungsbehörde Präsident: Wolfram König Vize-Präsidentin: Silke Albin Aufgaben: -Genehmigungsbehörde für Zwischenlager, Transporte und das zukünftige Endlager. -Atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle -Information und Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren. -Prüfung der Vorschläge des Vorhabenträgers. -Festlegung von Erkundungsprogrammen und Prüfkriterien.

6 Nationales Begleitgremium vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens Akteneinsichtsrecht Selbstbefassungsrecht? Partizipationsbeauftragter Soll auf 18 Mitglieder*innen erweitert werden

7 Regionalkonferenzen u.a. Fachkonferenz Teilgebiete und Fachkonferenz Rat der Regionen Sind gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformate des BfE. Regionalkonferenzen Eigenständige kontinuierliche Institutionen mit Budget und Geschäftsstelle. Organisatorische Anbindung ans BfE. Gesetzliches Nachprüfrecht und Beteiligung an formellem Verfahren.

8 BMU Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Zuständiges Ministerium Weiterentwicklung der Gesetze, Verordnungen, etc. Fach- und Rechtsaufsicht BfE Beteiligungsverwaltung (Alleineigentümer) BGE Beteiligungsverwaltung (Alleineigentümer) BGZ

9 Der Bundestag im Standortauswahlverfahren

10 Probleme? Unklares Verhältnis BfE-BGE (Aufsicht, Veröffentlichung von Informationen und Daten) BfE versuchte einseitige Rollenklärung für BGE und NBG BfE tut sich mit der Aufgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung (noch?) schwer NBG nimmt sich mehr Freiheiten als etwa vom BMU gerne gesehen Rolle des BMU?

11 2. Asse BGE: Betreiber, gesetzlicher Auftrag: Rückholung und Stilllegung. Auch Vorhabenträger des zukünftigen Zwischenlagers. NMU: Aufsicht über Schließung der Anlage, zuständig für Planfeststellung zur Stilllegung. Landesbergamt (LBEG): bergrechtliche Aufsicht- und Genehmigungsbehörde BfE: atomrechtliche Aufsicht. Zuständig für Öffentlichkeitsbeteiligung, wenn von Rückholung abgewichen werden soll. Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager. BMU: Informiert Bundestag über Scheitern der Rückholung.

12 Probleme Atomaufsicht beim BfE: Bessere Abgrenzung als die alte Eigenaufsicht des BfS. Aber potentielle Abgrenzungsprobleme bei der Aufsicht zwischen NMU und BfE. Besondere Rolle des Bundestages

13 3. Schacht Konrad BGE: Betreiber. Zuständig für Bau, Betrieb und Stilllegung. BGZ: Vorhabenträger des zukünftigen Eingangslagers? BfE: atomrechtliche Aufsicht. -> Zustimmung zu unwesentlichen Veränderungen. Genehmigungsbehörde für das Eingangslager. NMU: zuständige Genehmigungsbehörde bis zur Zustimmung zur Inbetriebnahme. BMU: politische Steuerung.

14 Probleme Trotz der Übergangsregelung AtG ist das NMU praktisch aus dem Verfahren raus. Nur das BMU kann die Verantwortung für das Gesamtkonzept übernehmen, wenn BGZ für das Eingangslager zuständig ist. Rolle des BMU: Bericht zur Fachaufsicht über die BGE

15 4. Morsleben BGE: neuer Vorhabenträger Übergangsregelung: Umweltministerium SachsenAnhalt weiter Genehmigungsbehörde bis zur Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Vorschlag: Rücknahme des Stilllegungsantrages BfE wäre für einen neuen Antrag die

16 Probleme Die BGE kann sich ihre Genehmigungsbehörde aussuchen. Problem 1: Es entsteht der Anschein, dass eine besonders kritische Genehmigungsbehörde aus dem Verfahren genommen werden soll. Problem 2: Die BGE kann mit dem Wechsel der Genehmigungsbehörde drohen. Problem 2: Letztlich würden im BfE diejenigen den Antrag genehmigen, die ihn ursprünglich als BfS selbst gestellt und das Verfahren über viele Jahre geführt haben.

17 Probleme Problem 1: Rollenverteilung BGE und BMU: Die BGE ist allein für die Stellung von Anträgen und deren Rücknahmen zuständig (Rolle des operators). Das BMUB hat auch keine Fach- und Rechtsaufsicht über die BGE, sondern kontrolliert die BGE als Alleingesellschafter. Problem 2: Aufweichung der Trennung von operator und regulator durch Agieren des BMU. BMU-Abteilung RS agiert auch als Aufsicht über BGE.

18 5. Zwischenlagerung

19 Der Staat übernimmt die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Mülls Die Verantwortung für die Zwischenlager geht ab 2019 komplett auf den Staat über. Statt der AKW-Betreiber wird die neue staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), die Lager künftig betreiben. Die zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben wurden bereits am 1. August 2017 von der BGZ übernommen. Die Lager in Lubmin und Jülich werden weiter von der staatlichen EWN (bzw. JEN) betrieben.

20 BGZ im März 2017 von der GNS gegründete Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) ist am 1. August 2017 zu 100 Prozent in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Übernahme der BGZ ist ohne Zahlung eines Kaufpreises erfolgt. Geschäftsführer: Jochen Flasbarth, Wilhelm Graf und Lars Köbler.

21 Wer betreibt real die Zwischenlager ab 2019? BGZ kann bisherige Betreiber mit der Führung des Betriebes beauftragen. Fristen: Längstens fünf Jahre nach Erlöschen der jeweiligen AKW-Genehmigung. längstens bis zum Ablauf des Jahres bei schon stillgelegten AKW begann die Frist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Zu welchem Preis erfolgt die Beauftragung? Geld aus dem Fonds würde so wieder an die AKW- Betreiber gezahlt.

22 MAW-Zwischenlagerung 12 Zwischenlager werden zum von der BGZ übernommen. 5 Zwischenlager verbleiben bei den bisherigen Betreibern, werden aber über den Entsorgungsfonds finanziert. weitere Bereitstellungslager. BGE entscheidet als Beliehene darüber ob die Voraussetzungen der Abgabe des Mülls an die BGZ vorliegen. Bei dieser Aufgabe unterliegt die BGE der Fachaufsicht des BMU.

23 EWN EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH EWN-Gruppe: EWN betreibt am Standort Greifswald/Lubmin mehrere Entsorgungseinrichtungen und Zwischenlager. Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbh (JEN): Rückbau des AVR, Betrieb des Brennelemente-Lagers. Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE): Rückbau der stillgelegten kerntechnischen Versuchsund Prototypanlagen Karlsruhe/KIT Campus Nord.

24 EWN Die EWN ist ein 100%iges Unternehmen des Bundes, das Bundesministerium der Finanzen ist der alleinige Gesellschafter. Die EWN erhält ihre finanziellen Mittel aus dem Bundeshaushalt. Die JEN und die KTE sind 100%ige Tochterunternehmen der EWN. Die Finanzierung der JEN teilen sich das BMBF und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW die Kosten im Verhältnis 90:10 (?).

25 Probleme Rolle des BMU Wer ist für die erforderliche Erarbeitung eines neuen Zwischenlager-Konzepts zuständig? Wer entscheidet, was in Jülich weiter passiert?

26 Forderungen Das Handeln des BMU als Gesellschafter gegenüber der BGE und als Fachaufsicht über BfE und BGZ muss transparent erfolgen. Die BGE und BGZ müssen ihrer Rolle als Vorhabenträger gerecht werden können. Gerade das Standortauswahlverfahren lebt von einer klaren Trennung zwischen Vorhabenträger (operator) und Genehmigungsbehörde (regulator). Dies darf durch das Agieren des BMU nicht aufgeweicht werden.

27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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