Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Werte der Kosten für Unterkunft und Heizung nach den SGB II und XII für die Landeshauptstadt

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1 Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Werte der Kosten für Unterkunft und Heizung nach den SGB II und XII für die Landeshauptstadt Erfurt - Nachbesserung 2015 Amt für Soziales und Gesundheit

2 Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt bessert das Schlüssige Konzept 2015 nach (BSG, B 4 AS 9/14 R, ) und holt die Datenaufbereitung teilweise nach (BSG B 4 AS 87/12 R, ). Zunächst erfolgt eine Berichtigung des Tabellenkopfes der Tabelle 6 (S. 11) des Schlüssigen Konzeptes Die rechte Spalte der Tabelle heißt nunmehr: Anzahl der Haushalte im Leistungsbezug, die zum gewählten Stichtag mit Wohnungen versorgt sind. Die Nachfragergruppe nach dem im Schlüssigen Konzept betrachteten Wohnraum wird neu ermittelt. Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt berechnet nunmehr die Nachfragergruppe unter Zuhilfenahme des Anteils der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich, deren Höhe sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE des Deutschen Bundestages zu Niedriglöhnen in der Bundesrepublik Deutschland (BT- DS 18/10582; ) ergibt. Für den Freistaat Thüringen ist in der Antwort ein prozentualer Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn im April 2014 in Höhe von 33,7 ausgewiesen (Ermittlung über Verdienststrukturerhebung 2014). Die BBSR-Online-Publikation Nr. 08/2015 "Wohnsituation und Wohnkosten von Haushalten im Niedrigeinkommensbereich" (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn, 2015) geht davon aus, dass nur 50 % der Haushalte im Niedrigeinkommensbereich Transferleistungen beziehen. In der Publikation wird zugleich festgestellt, dass der Transferleistungsbereich nicht größer als der Niedrigeinkommensbereich sei. Da es sich bei dieser Zahl trotzdem nur um eine Näherung handelt, wird der Anteil der Nachfragerhaushalte (inklusive Transferleistungs- und Wohngeldempfänger) mit einem Sicherheitsaufschlag von 10 % versehen. Die Berechnungsformel lautet demnach wie folgt: Anzahl aller Haushalte (entsprechend der Personenzahl im Haushalt) multipliziert mit Anteil Niedriglohnbereich (33,7 %) Zwischensumme = Haushalte im Niedriglohnbereich multipliziert mit 0,5 Anteil Niedriglohnbereich ohne Leistungsbezug Zwischensumme= Nachfragerkonkurrentenhaushalte zuzüglich Transferleistungsempfängerhaushalte zuzüglich Wohngeldempfängerhaushalte Zwischensumme = Anzahl der Nachfrager ohne Sicherheitsaufschlag zuzüglich Sicherheitsaufschlag = 10% der Nachfragerhaushalte Endsumme = Anzahl der Nachfragerhaushalte (SchlüKo)

3 In der Endsumme sind gerade umgezogene Haushalte, Kurzzeitbezieher, Härtefälle, Überschreiter aus Wirtschaftlichkeitsgründen sowie Bestandsmietfälle (die angemessen Wohnenden) enthalten. 1-PHH 2-PHH 3-PHH 4-PHH Haushalt e gesamt Zahl der Haushalte (HH) Bedarfsgemeinschaften SGB II HLU SGB XII Grundsicherung SGB XII Wohngeldempfänger WoGG Leistungsempfänger Zahl der HH im Niedriglohnsektor davon ohne Transferleistungen Anzahl Nachfrager Anteil Nachfrager 38,5 28,6 31,3 37,5 34,2 Anteil der Nachfrager mit 10%Aufschlag 42,4 31,4 34,4 41,2 37,6 Die Tabellen 13, 14 und 16 des Schlüssigen Konzeptes 2015 stellen sich nunmehr wie folgt dar: Tabelle 13: Berechnung der Angemessenheitsgrenze für Neuvertragsmieten Anteil Wohnfläche Anzahl 1) Zahl der Ausreißer 2) Nachfrager 3) Min 4) Max 4) Grenzwert der Angemessenheit 25 bis 48 m² ,4 % 3,60 7,10 5,38 über 48 bis 60 m² ,4 % 4,61 6,98 5,11 über 60 bis 75 m² ,4 % 4,20 6,30 5,00 über 75 m² ,2 % 4,23 6,49 5,13 1) zwischen und abgeschlossene Mietverträge 2) Mietverträge, die jeweils am unteren und oberen Ende der Mieten je Quadratmeter unberücksichtigt bleiben 3) der Anteil der Nachfrager ergibt sich aus dem Verhältnis der Zahl der Niedriglohnempfänger ohne Transferleistungen plus die Zahl der Leistungsempfänger bezogen auf die Zahl der Haushalte je Haushaltsgrößenklasse zuzüglich 10 % Sicherheitsaufschlag 4) minimale bzw. maximale Werte der Grundmiete je Quadratmeter nach der Bereinigung um Ausreißer

4 Tabelle 14: Endgültige Angemessenheit unter Berücksichtigung des Mietpreisindex Wohnungsgröße Angemessenheit Nettokaltmiete/m² Maximal angemessene Nettokaltmiete 1 25 bis 48 m² 5,43 /m² 260,64 2 über 48 bis 60 m² 5,15 /m² 309,00 3 über 60 bis 75 m² 5,04 /m² 378,00 4 über 75 bis 90 m² 5,17 /m² 465,30 Tabelle 16: Angemessene Bruttokaltmiete/Monat Angemessene Grundmiete Angemessene Betriebskosten Maximale Bruttokaltmiete 1 5,42 /m² 1,40 /m² 327,36 2 5,15 /m² 1,34 /m² 389,40 3 5,04 /m² 1,29 /m² 474,75 4 5,17 /m² 1,33 /m² 585,00

5 Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Redaktion Amt für Soziales und Gesundheit Telefon Fax Internet

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