Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012)

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1 - 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012) 1. Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung 1.1. Allgemeines Gemäß 22 SGB II sind Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen, soweit diese angemessen sind. Bei der Prüfung der Angemessenheit ist immer auf die Besonderheit des Einzelfalls abzustellen; gleichwohl sind für die tägliche Praxis Nichtprüfungsgrenzen für den Regelfall erforderlich, an denen sich die Leistungsgewährung orientieren kann. Die Nichtprüfungsgrenzen ergeben sich jeweils aus dem Produkt der abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem abstrakt angemessenen Quadratmeterpreis (Produkttheorie). Diese Richtlinien bestimmen, in welcher Höhe im Kreis Düren Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen im Sinne des 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II sind. Bei der Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft im Rahmen des SGB II orientiert sich der Kreis Düren an den Empfehlungen eines "Schlüssigen Konzeptes", das für den Kreis Düren die InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum, Ende 2012 erstellt hat. Ein solches "Schlüssiges Konzept" ist vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung von den SGB II-Leistungsträgern gefordert worden. Weitere Hinweise sind der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung gem. 22 SGB II zu entnehmen. Die Arbeitshilfe steht zum Download auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung unter: Räumlicher Vergleichsmaßstab Das für den Kreis Düren erstellte "Schlüssige Konzept" hat ergeben, dass das gesamte Kreisgebiet Düren einen Vergleichsraum darstellt Werte für die Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete nach Produkttheorie Abstrakt angemessene Wohnfläche nach Ziffer 8.2 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) Die angemessene Wohnfläche bestimmt sich gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom B 4 AS 109/11 R in NRW nach den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) lt. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - IV /09 v i.d.f. lt. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bau-

2 - 2 - en, Wohnen und Verkehr VIII /11 v Sie liegt bei 50 m² für eine alleinstehende Person und erhöht sich für jede weitere haushaltsangehörige Person um 15 m² Abstrakt angemessener Quadratmeterpreis laut "Schlüssigem Konzept" Entsprechend den Empfehlungen der InWIS GmbH legt der Kreis Düren mit Wirkung ab anstelle der bisher als Angemessenheitsgrenzen festgelegten Bruttokaltmieten Nichtprüfungsgrenzen differenziert nach Nettokaltmieten und Nebenkosten fest. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Wohnraum ergeben sich Differenzierungen im Hinblick auf die Zahl der Personen im Haushalt. Die einzelnen Beträge pro Quadratmeter ergeben sich aus der Tabelle unter 2.3/ (Umlagefähige) Neben- bzw. Betriebskosten Neben- bzw. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen des Grundstücks laufend entstehen. Zu beachten sind dabei die Regelungen des 556 BGB sowie der dazu ergangenen Betriebskostenverordnung (BetrKV). Die Nebenkosten sind in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Dies jedoch grundsätzlich nur, soweit es sich um ihrer Art nach in 2 BetrKV aufgeführte Betriebskosten handelt. Die Bestimmung des 2 BetrKV ist im Intranet abrufbar unter: eid=document&source=hitlist&chosenindex=13019&xid=278436,3, &highlight ing=on&hlt=&hn=0#hlt_ank Nebenkosten laut "Schlüssigem Konzept" Die InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum, hat im Rahmen der Erhebungen die Betriebs- und Nebenkosten abgefragt. Die Auswertung ergibt für den Kreis Düren durchschnittliche Nebenkosten in Höhe von 1,62 /m². Zuzüglich der im Kreis Düren nur in geringem Maße anfallenden Kostenart "Aufzug" liegt der Mittelwert bei 1,90. Die Einzelwerte ergeben sich aus der Tabelle unter Nichtprüfungsgrenze für Nebenkosten Nebenkosten werden bis zu 1,65 je Quadratmeter der entsprechend der Haushaltsgröße abstrakt angemessenen Wohnfläche ohne weitere Prüfung übernommen, soweit die verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasserverbrauch) nicht unangemessen hoch sind. Eine höhere Berücksichtigung ist im Einzelfall möglich, soweit es sich um nicht durch die Leistungsberechtigten beeinflussbare Nebenkosten (auch Aufzug) handelt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Nichtprüfungsgrenze keine Obergrenze darstellt. Die Angemessenheit der Nebenkosten ist daher immer dann zu bejahen, soweit die verbrauchsabhängigen Nebenkosten nicht unangemessen hoch sind.

3 - 3 - Ein Wasserverbrauch von bis zu 4 m³ pro Person und Monat gilt als angemessen (Nichtprüfungsgrenze). Es wird insgesamt auf die Tabelle unter 2.3/2.4 verwiesen Bedarfe für Heizung Bedarfe für Heizung sind in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Nur bei Überschreitung von Nichtprüfungsgrenzen, die unangemessenes Heizen indizieren, ist einzelfallbezogen über die Angemessenheit von Heizkosten zu befinden. Die Nichtprüfungsgrenzen stellen keine Obergrenzen dar. Sie schließen im Einzelfall die Anerkennung eines höheren Verbrauchs nicht aus, der aufgrund persönlicher, nicht jedoch wegen baulicher Gründe entsteht. Bei zentraler Warmwasserbereitung erhöhen sich die genannten Nichtprüfungsgrenzen um die Beträge der jeweiligen Mehrbedarfe für die Bereitung von Warmwasser; bei sowohl zentraler als auch dezentraler Warmwasserbereitung jeweils um Hälfte der Beträge der jeweiligen Mehrbedarfe Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten lt. bundesweitem Heizspiegel Die Angemessenheit der Heizkosten ist so lange zu bejahen, wie die Heizkosten die Grenzwerte des bundesweiten oder eines kommunalen Heizspiegels nicht überschreiten. Zur Bestimmung dieses Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung wird der vom Deutschen Mieterbund erstellte Bundesweite Heizspiegel in der jeweils geltenden Fassung herangezogen. Es werden die Werte aus der Spalte zu hoch zu Grunde gelegt, die bereits ein unwirtschaftliches und tendenziell unökologisches Heizverhalten abdecken. Die Nichtprüfungsgrenzen sind der Tabelle unter zu entnehmen Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten bei sonstigem Heizmaterial Bei Wohnraum, der nicht mit den vom bundesweiten Heizspiegel erfassten Heizenergieträgern beheizt wird, wurde auf eigene Erfahrungswerte und Berechnungen zurück gegriffen. Die Nichtprüfungsgrenzen sind der Tabelle unter zu entnehmen Wirtschaftlichkeitsprüfung Unter Berücksichtigung einer betriebswirtschaftlichen Komponente im Sinne von 22 Abs. 1 S. 4 SGB II besteht die Möglichkeit eine Gesamtbetrachtung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung derart vorzunehmen, dass als Folge einer energetischen Sanierung über der Angemessenheitsgrenze liegende Kosten für die Kaltmiete durch geringere Heizkosten kompensiert werden können, die unterhalb der für die Heizkosten maßgeblichen Nichtprüfungsgrenzen liegen. 1.7 Schutzfunktion der Nichtprüfungsgrenzen Liegen die tatsächlichen Kosten für Nettokaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten jeweils unter den maßgeblichen Nichtprüfungsgrenzen, sind die tatsächlichen Kosten zu

4 - 4 - übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn noch günstigerer Wohnraum verfügbar ist. Insofern haben die Nichtprüfungsgrenzen für die Leistungsberechtigten auch eine Schutzfunktion. Wird die jeweilige Nichtprüfungsgrenze überschritten, ist zu prüfen, ob die Unterkunftskosten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls dennoch angemessen sind. 2. Tabellarische Übersichten 2.3/2.4 Nichtprüfungsgrenzen für Nettokaltmiete sowie Nebenkosten Haushaltsgröße abstrakt angemessene Wohnfläche angemessene Nettokaltmiete Nichtprüfungsgrenze Nettokaltmiete Produkt aus Spalte 2 und 3 Nichtprüfungsgrenze kalte Betriebskosten Nichtprüfungsgrenze Betriebskosten Produkt aus Spalte 2 und 5 in m² in /m² monatlich in in /m² monatlich in 1 Person 50 4,60 230,00 1,65 82,50 2 Personen 65 4,50 292,50 1,65 107,25 3 Personen 80 4,30 344,00 1,65 132,00 4 Personen 95 4,00 380,00 1,65 156,75 5 Personen 110 4,00 440,00 1,65 181,50 jede weitere Person +15 4,00 1, Nebenkosten laut "Schlüssigem Konzept" Kostenart Durchschnittswerte im Kreis Düren in /m² Grundsteuer 0,17 Wasser 0,43 Straßenreinigung 0,01 Müllabfuhr 0,21 Gartenpflege 0,11 Allgemeinstrom 0,04 Schornsteinfeger 0,05 Versicherungen 0,13 Hausmeister 0,18 Kabel 0,20 Sonstiges 0,09 Zwischensumme 1,62 Aufzug 0,28 Summe 1,90

5 Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten lt. bundesweitem Heizspiegel (ohne Darstellung der Mehrbedarfe Warmwasser) Heizkostenspiegel Bund 2011 (rechte Spalte) = extrem hoher Verbrauch Gebäudefläche Kosten in je qm/jahr Heizöl Erdgas Fernwärme ,60 16,90 18, ,90 16,00 17, ,10 15,20 17,10 > ,60 14,70 16,60 Brennstoff und Gebäudefläche Nichtprüfungsgrenzen (monatlich) Personen- 3-Personen- 4-Personen- Haushalt Haushalt Haushalt 1-Personen- Haushalt Wohnfläche in m² 5-Personen- Haushalt Erdgas ,42 91,54 112,67 133,79 154, ,67 86,67 106,67 126,67 146, ,33 82,33 101,33 120,33 139,33 > ,25 79,63 98,00 116,38 134,75 leichtes Heizöl ,67 106,17 130,67 155,17 179, ,75 102,38 126,00 149,63 173, ,42 98,04 120,67 143,29 165,92 > ,33 95,33 117,33 139,33 161,33 Fernwärme ,08 100,21 123,33 146,46 169, ,17 96,42 118,67 140,92 163, ,25 92,63 114,00 135,38 156,75 > ,17 89,92 110,67 131,42 152,17

6 Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten bei sonstigem Heizmaterial (ohne Darstellung der Mehrbedarfe Warmwasser) sonstige Brennstoffe Nachtspeicherstrom Brikett Brechkoks Holz-Pellets Flüssiggas Wärmepumpenstrom mtl. in /m² mtl. in /m² mtl. in /m² mtl. in /m² mtl. in /m² mtl. in /m² 2,20 1,20 1,20 1,30 1,60 1,20 /m² /m² /m² /m² /m² /m² 26,40 14,40 14,40 15,60 19,20 14,40 Nichtprüfungsgrenzen (monatlich) Haushaltsgröße 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen abstrakt angemessene Wohnfläche in m² Nichtprüfungsgrenzen /Monat /Monat /Monat /Monat /Monat Nachtspeicherstrom 110,00 143,00 176,00 209,00 242,00 Brikett 60,00 78,00 96,00 114,00 132,00 Brechkoks 60,00 78,00 96,00 114,00 132,00 Holz-Pellets 65,00 84,50 104,00 123,50 143,00 Flüssiggas 80,00 104,00 128,00 152,00 176,00 Wärmepumpenstrom 60,00 78,00 96,00 114,00 132,00

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