Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich"

Transkript

1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag, den 29. September 2017 Nummer 19 Auch in diesem Jahr hat Herr Pötzschke, Bürgermeister der Gemeinde Oldisleben, alle frisch gebackenen Eltern mit ihren Jüngsten am um 15:30 Uhr zu einer kleinen Willkommensrunde in den Mehrzwecksaal eingeladen. Beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Gebäck gaben Herr Pötzschke, die Leiterin der AWO Kindertagesstätte Oldisleben, Frau Kiele, und die Mitarbeiterin der VG, Frau Reinhardt (Vertretung für die Frau Brademann) einen Einblick in die Kindertagesstätte Oldisleben selbst und informierten zum Anmeldeverfahren sowie über Aktuelles in der Gemeinde. Anschließend überreichte Herr Pötzschke den jungen Eltern ein kleines Präsent für ihre Sprösslinge und wünschte im Namen der Gemeinde Oldisleben alles Gute!

2 An der Schmücke Nr. 19/2017 Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden 3. Telefonnummern 4. -Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Bretleben der Ergänzungssatzung Schönfelder Straße in der Gemeinde Bretleben Gemeinde Hauteroda Gemeinde Hemleben Gemeinde Oldisleben Erneute Offenlage des Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik Ehemalige Deponie 7. Informationen aus den Ämtern 8. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Gemeinde Hauteroda Gemeinde Oldisleben am 30. September 2017 im Oktober Aus unseren Vereinen Apfel- und Wildobstwochen in der Hohen Schrecke lung der Jagdgenossenschaft Hemleben der Fischereigenossenschaft Unstrut Gorsleben 10. Kirchliche Nachrichten 11. Wir gratulieren 12. Informationen 13. Sonstiges Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:...von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag:...von bis Uhr und bis Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: /78618 Sprechzeiten und Rufnummern der Bürgermeister Bretleben Herr Bürgermeister Hoffmann... Tel.: / Donnerstag:... 17:00-18:00 Uhr Etzleben Herr Bürgermeister Boldt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat:... 18:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben Herr Bürgermeister Strickrodt... Tel.: / jeden 2. und 4. Dienstag im Monat:... 17:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Hauteroda Herr Bürgermeister Eichholz... Tel.: / Dienstag:... 17:00-18:00 Uhr Stadt Heldrungen Herr Bürgermeister Enke... Tel.: / Dienstag:... 16:00-18:00 Uhr Donnerstag:... nach Vereinbarung Freitag:... nach Vereinbarung Hemleben Herr Bürgermeister Görn jeden 1. Montag im Monat:... 17:00-19:00 Uhr Oberheldrungen Frau Bürgermeisterin Weber... Tel.: / jeden 2. und 4. Freitag im Monat:... 17:30-19:00 Uhr Oldisleben Herr Bürgermeister Pötzschke... Tel.: / Dienstag:... 16:00-18:00 Uhr Mittwoch:...keine Sprechstunde Donnerstag:... 12:00-13:00 Uhr Freitag:... nach Vereinbarung Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber... Tel.: / Termine nach telefonischer Rücksprache Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem jeden 2. Dienstag im Monat Uhr Telefon: / (erreichbar nur zu den Öffnungszeiten)

3 An der Schmücke Nr. 19/2017 Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Gorsleben: Gartenweg 187, Gorsleben Mittwoch:... 17:00-18:00 Uhr Heldrungen: Hauptstraße 49/50, Heldrungen Montag:... 10:00-12:00 Uhr Dienstag:... 14:00-18:00 Uhr Telefon: /91376 Oberheldrungen: Hauptstraße 29, Oberheldrungen jeden 1. Mittwoch im Monat... 16:00-18:00 Uhr Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsbereich Telefondurchwahl / -Adresse Zentrale: Telefon /7210 Fax / info@vgem-schmuecke.de Hauptamt/Kämmerei Gemeinschaftsvorsitzender 7212 Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Sekretariat, Sitzungsdienst, Kommunalrecht 7211 Frau Reinhardt reinhardt@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Personal 7223 Frau Both both@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Beschaffung, Amtsblatt, Personal 7223 Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Poststelle, Soziales, Sitzungsdienst 7224 Frau Brademann brademann@vgem-schmuecke.de Kämmerei - Steuern, Finanzverwaltung 7216 Frau Main main@vgem-schmuecke.de Kämmerei - Abgaben, Mieten und Pachten 7226 Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de Kämmerei - Haushalt und Finanzen 7226 Frau Zimmermann zimmermann@vgem-schmuecke.de Kasse Frau Schmidt (Kassenleiterin) 7214 schmidt@vgem-schmuecke.de Bau- und Ordnungsamt Sachgebietsleiter Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de Einwohnermeldeamt Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de Frau Döring Standesamt 7217 Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de Frau Brademann Fax 7215 Friedhofsverwaltung Frau Schulze 7217 standesamt@vgem-schmuecke.de Frau Walentin 7221 walentin@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt - Vollzugsdienst Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de Frau Zimmer 7218 zimmer@vgem-schmuecke.de Bauamt - Bauen, Liegenschaften, Investitionen 7225 Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de Bauamt - Beiträge, Sondernutzung, Straßenbeleuchtung 7225 Herr Gottschlich gottschlich@vgem-schmuecke.de Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: /78178 Schwimmbad Oldisleben Telefon: / Schwimmbad Harras Telefon: / Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Die Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4-9 Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Werkleiter Herr Wicht / r.wicht@azv-thueringer-pforte.de Finanzen Frau Webendörfer / u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de Gebührenerhebung/ Kasse Frau Kraft / k.kraft@azv-thueringer-pforte.de Niederschlagswasser/ Fäkalschlammentsorgung Frau Grube / c.grube@azv-thueringer-pforte.de Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn / a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de Frau Leich / k.leich@azv-thueringer-pforte.de Fax: / Störfälle können nach Dienstschluss und an den Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: / Seniorenbetreuung Haus Martha GmbH Karl-Marx-Str. 7, Oldisleben Telefon: Fax: Homepage: Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis Ab dem wird im Kyffhäuserkreis außerhalb der normalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am und von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes durchgeführt. Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kinderärztliche Notfälle vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle

4 An der Schmücke Nr. 19/2017 Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Blinden- und Sehbehindertenverband des Kyffhäuserkreises Der Blinden- und Sehbehindertenverband hilft durch Beratung Betroffenen und ihren Angehörigen. Sprechstunden finden statt: Landratsamt Kyffhäuserkreis, Sondershausen, Markt 8 Uhr im Rathaus Artern, Markt 14 Gemeinde Bretleben Bekanntmachung der Genehmigung der Ergänzungssatzung Schönfelder Straße in der Gemeinde Bretleben Die von der Gemeinde Bretleben am , Beschluss- Nr. 2016/0025 als Satzung beschlossene Ergänzungssatzung Schönfelder Straße wurde am mit der Bitte um Erteilung der Genehmigung beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Genehmigung zur Bekanntmachung wurde am erteilt. Nach 19 ff Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) darf die Ergänzungssatzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden. Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen ( 21 Abs. 3 ThürKO). Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben. Die Ergänzungssatzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft und wird damit rechtsverbindlich. Jedermann kann die genehmigte Ergänzungssatzung und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, Am Bahnhof 43, Zimmer 01, Heldrungen während der Sprechzeiten: Dienstag von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr und Freitag von 9.00 Uhr Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in 215 Abs.1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bretleben geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung gemäß 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bretleben geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 und 2 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und 39 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bretleben, den Ilko Hoffmann Bürgermeister Gemeinde Bretleben Gemeinde Hauteroda Beschlüsse des Gemeinderates Hauteroda 08. Sitzung am Beschluss Nr. B 2017/0003 (Vorlagen-Nr. V 2017/0008) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit Anlagen Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Aufgrund 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen... 9 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag Antrag abgelehnt... 0 Stimmenthaltungen... 0 Beschluss Nr. B 2017/0004 (Vorlagen-Nr. V 2017/0009) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss des Finanzplanes und Investitionsprogramms für den Zeitraum Beschluss Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Aufgrund 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen... 9 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag Antrag abgelehnt... 0 Stimmenthaltungen... 0 Gemeinde Hemleben Beschlüsse des Gemeinderates Hemleben 01. Sitzung am Beschluss Nr. B 2017/0001 (Vorlagen-Nr. V 2017/0003) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 mit Anlagen Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Aufgrund 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 5 angenommen lt. Antrag Antrag abgelehnt... 0 Stimmenthaltungen... 0 Beschluss Nr. B 2017/0002 (Vorlagen-Nr. V 2017/0005) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss des Finanzplanes und Investitionsprogramms für den Zeitraum

5 An der Schmücke Nr. 19/2017 Beschluss Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm für den Zeitraum Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Aufgrund 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 5 angenommen lt. Antrag Antrag abgelehnt... 0 Stimmenthaltungen... 0 Beschluss Nr. B 2017/0003 (Vorlagen-Nr. V 2017/0004) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2016 (Beitragssatzsatzung 2016) Beschluss Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Beitragssatzsatzung für das Jahr Beratungsergebnis Aufgrund 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 5 angenommen lt. Antrag Antrag abgelehnt... 0 Stimmenthaltungen... 0 Der Gemeinderat hat bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend aufgeführten geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können: Verschiebung der Maßnahmefläche M3, Sätze 2 bis 4) und Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: tovoltaik ehemalige Deponie, Büro Karsten Obst, 22. März 2017 zum Schutzgut Fauna, , vom und vom zu den Schutzgütern Flora, Fauna, Wasser und Boden, ordnung Gotha vom zum Schutzgut Boden und und Umwelt vom zu den Schutzgütern Boden und Wasser sowie und vom zu den Schutzgütern Boden und Fauna. Oldisleben, den Pötzschke Bürgermeister Gemeinde Oldisleben Gemeinde Oldisleben Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Oldisleben Erneute Offenlage des Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik Ehemalige Deponie gemäß 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans ist in der Zeit vom 3. Juli 2017 bis zum 17. Juli 2017 erfolgt. Die von den cher Belange wurden mit Schreiben vom 13. Juni 2017 zum 3. Entwurf nach 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute Offenlage informiert. Im Rahmen der erneuten Beteiligungen zum 3. Entwurf des Bebauungsplans wurden weitere Anregungen zur Planung gege- des Bebauungsplans war die Erarbeitung eines weiteren Entwurfs des Bebauungsplans erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Oldisleben hat in seiner Sitzung am 11. September 2017 den 4. Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung in der Fassung vom August 2017 gebilligt und beschlossen, den Plan einschließlich Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr. 2017/0014). Der Öffentlichkeit wird vom 9. Oktober 2017 bis zum 23. Oktober 2017 während folgender Zeiten im Bau- und Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke, Am Bahnhof 43, Heldrungen im Raum 1 die Gelegenheit gegeben, den 4. Entwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen abzugeben: montags, mittwochs und donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr Uhr sowie freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

6 An der Schmücke Nr. 19/2017

7 An der Schmücke Nr. 19/2017 Das Ordnungsamt informiert: Straßenreinigung Bei den regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungsamt wurde verstärkt festgestellt, dass einige Verpflichtete ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung vor ihren Grundstücken nicht immer nachkommen. Aus diesem Anlass weisen wir hiermit noch einmal auf die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt hin. In den einzelnen Satzungen ist u.a. geregelt, dass soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Beräumen notwendig machen, die Straßen nach dem jeweiligen Bedarf, mindestens aber einmal monatlich durch die Verpflichteten zu reinigen sind. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen o.g. Vorschriften der jeweiligen Satzung können mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. Einsicht in die vollständige Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der VGem An der Schmücke Heldrungen bzw. der Stadt Heldrungen kann bei der Verwaltungsgemeinschaft,Am Bahnhof 43 in Heldrungen oder unter der Website genommen werden. Ordnungsbehördliche Verordnung Immer wieder gehen Beschwerden von Einwohnern unserer Mitgliedsgemeinden beim Ordnungsamt ein, dass sich einige Bürger nicht an die Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VGem An der Schmücke Heldrungen halten und andere dadurch gefährden bzw. belästigen. Daher weisen wir hiermit noch einmal auf folgendes hin: Einhalten der Ruhezeiten Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von: Uhr Mittagsruhe Uhr Abendruhe ab Uhr Nachtruhe Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden ein, dass gerade in der Mittagsruhe Arbeiten verrichtet werden, wie z.b. Sägearbeiten oder Mäharbeiten, welche unbeteiligte Personen erheblich stören. Wir weisen deshalb noch einmal darauf hin, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass während der o.g. Ruhezeiten unbeteiligte Personen nicht durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. An den Sonntagen und an den gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen (Thüringer Feiertagsgesetz 4 Abs. 2). Tierhaltung 1. Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. 2. Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. 3. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie auf dem Unstrut-Radwanderweg dürfen Hunde nur an einer reißfesten Leine geführt werden. 4. Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Offene Feuer im Freien Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. Ausnahmen können auf Antrag zugelassen werden. Anpflanzungen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m sowie über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Verstöße können nach 20 Abs. 1 Nr. 20 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der VGem An der Schmücke vom mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. Schadstoffkleinmengensammlung In der Zeit vom wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt. Angenommen werden Farben- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien, Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.), Haushaltsreiniger, Kosmetika, Altöl, Feuerlöscher (bis 3 Stück). Nicht entgegengenommen werden Druckgasflaschen, radioaktive Abfälle, infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile und Kühlschränke und defekte unverschlossene Behältnisse. Bei der Anlieferung durch den Besitzer am Schadstoffmobil sollte darauf geachtet werden, dass die schadstoffhaltigen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils persönlich und möglichst in der Originalverpackung übergeben werden. Die Sonderabfälle sind in Einzelbehältnissen anzuliefern. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht überschreiten. Auch Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, kostenpflichtig bis 100 kg Sonderabfälle abzuliefern. Dieses ist vorher schriftlich im Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft beim Landratsamt in Sondershausen anzumelden. Die Schadstoffe dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Straßenrand oder Standplatz gestellt werden! Dienstag, den Hauteroda Uhr Bushaltestelle Ortseingang Oberheldrungen Uhr Glascontainerstandort Richtung Hauteroda Hemleben Uhr Dorfplatz/Denkmal Etzleben Uhr Straße des Friedens Nähe Denkmal Gorsleben Uhr Platz Nähe Bäckerei Sachsenburg Uhr Hauptstraße, vor FFw Heldrungen / Bahnhof Uhr Parkplatz Bahnhofstraße Containerstellplatz Heldrungen Uhr Platz am Lidl Braunsroda Bretleben Uhr Buswendeschleife Uhr Bushaltestelle/ Hauptstraße Mittwoch, den Oldisleben Uhr Marktstraße, Glascontainerstandplatz

8 An der Schmücke Nr. 19/2017 Gemeinde Oldisleben Gemeinde Hauteroda 25 Jahre Jugendfeuerwehr Hauteroda Am 04. und 05 August feierte die Freiwillige Feuerwehr Hauteroda das 25-jährige Bestehen ihrer Jugendfeuerwehr. Zu diesem Anlass fand am Freitagabend ein Fackelumzug statt. Dieser wurde durch den Fanfarenzug Bad Frankenhausen angeführt und von vielen Gästen und Kindern begleitet. Im Anschluss liesen wir bei Musik, Bier sowie leckeren Würstchen und Brätel den Abend ausklingen. Am Samstag hatte das Küchenteam der FFW Hauteroda die schon traditionelle Erbsensuppe in der Gulaschkanone zubereitet und pünktlich zur Mittagszeit durften wir am Gerätehaus zahlreiche Gäste zum gemeinsamen Mittagessen begrüßen. Den Nachmittag über sorgten eine große Hüpfburg, Kinderschminken und diverse Spiele für Abwechslung bei den Kindern. Die Erwachsenen liesen sich derweil bei Kaffee und Kuchen das Dekontaminations-Fahrzeug der FFW Bad Frankenhausen erklären oder nutzten die Gelegenheit, sich die ausgestellte Feuerwehrtechnik anzuschauen. Das dieses Fest so erfolgreich durchgeführt werden konnte, haben wir zahlreichen Helfern und Unterstützern zu verdanken. Wir danken dem Hauterodaer Sportverein und der Freiwilligen Feuerwehr Bad Frankenhausen für die personelle und materielle Unterstützung. Wir möchten uns recht herzlich bei der Familie Hauthal, der Nordthüringer Volksbank eg, der Raiffeisen Warengenossenschaft Heldrungen eg, der Agrar GmbH Zur Schmücke, der Bernhard Bracke Elektroinstallation und der Wigger-Pieper KG für die großzügige finanzielle Unterstützung und der Kyffhäusersparkasse Artern-Sondershausen für die Bereitstellung von Werbemitteln bedanken. Ein großes Dankeschön geht natürlich auch an die fleißigen Kuchenbäcker aus der Gemeinde und an unsere Kameraden und Vereinsmitglieder. DANKE! Silvio Witt Juliane Worgt Daniel Wagner Ortsbrandmeister Jugendwartin Vereinsvorsitzender Informationen des Bürgermeisters Herbstfeuer Für die Hauterodaer Bürger besteht ab dem die Möglichkeit, ihren trockenen Strauch- und Baumschnitt an den Sportplatz zu bringen. Das Herbstfeuer findet dann am Sonntag den um ca Uhr statt. Illegale Schuttablagerungen Durch zahlreiche Hinweise sind wir auf illegale Schuttablagen hingewiesen worden. Wir haben das Ordnungsamt beauftragt, dem nachzugehen. Jeder Bürger muss seinen Hausmüll in dem ihm zur Verfügung stehenden Einrichtungen entsorgen und nicht auf gemeindlichen oder privaten Flächen. Baumaßnahmen Die Baumaßnahmen in unserer Flur stehen kurz vor der Abnahme. Diese findet am um Uhr statt. Norbert Eichholz Bürgermeister Kyffhäuser Kaserne Standort Bad Frankenhausen - Der Standortälteste - Schießwarnung Nutzungsplan für StOÜbPl Bad Frankenhausen im Monat Oktober Es ist verboten, - den Standortübungsplatz unbefugt zu betreten, - sich Munition und Munitionsteile widerrechtlich anzueignen sowie - Blindgänger zu berühren. Es besteht Lebensgefahr! 2. Ausnahmegenehmigungen zum Betreten des StOÜbPl sind ausschließlich bei Fw StOAngel, Kyffhäuser-Kaserne, Bad Frankenhausen, oder telefonisch unter Tel.-Nr / /4026, zu beantragen. 3. Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Standortübungsplatz. 4. Fundorte von Blindgängern sind zu kennzeichnen und Fw StOAngel zu melden. 5. Gesperrte Geländeteile sind durch - Schranken und gesetzte rote Flagge - Verbotsschilder - Absperrposten gekennzeichnet und dürfen in keiner Weise betreten werden. Im Auftrag Im Original gezeichnet Morgner Stabsfeldwebel

9 An der Schmücke Nr. 19/2017 Warnzeiten für den Standortübungsplatz im Oktober 2017 Datum Zeit :00-17: :00-17: :00-17: :00-17: :00-17: :00-17: :00-17: :00-14: :00-17: :00-17: :00-17: :00-17: :00-14: :00-17:00 So wurden nicht nur Menschen sinnlos geopfert, auch viele Glocken wurden eingeschmolzen und dienten als Kanonenfutter. Die Glocken unserer Kirchen blieben davon nicht verschont, bis auf eine. Die älteste Glocke aus dem Jahre 1513 überlebte. 2 Glocken aus dem Jahr 1773 und eine Glocke aus dem Jahr 1911, ihren Umguss hatte Frau Gutsbesitzer Friederike Hinze finanziert, wurden eingeschmolzen. Eine Ansichtskarte erinnert daran: Der Text auf der Rückseite lautet: In der Kirchenchronik fand ich eine Aufstellung der eingeschmolzenen Glocken. Im Jahre 1956 hatte der damalige Pfarrer Spengler die Daten zusammengestellt und so für die Nachwelt erhalten. Er schreibt: Die erste Glocke (rechte Glocke) Gegossen 1911 bei Störmer in Erfurt; abgeliefert und eingeschmolzen, Inschrift: Land, Land, Land höre des Herren Wort! Seid fröhlich in Hoffnung. Die zweite Glocke (Mitte) Gegossen 1773 bei Ulrich in Apolda, abgeliefert und eingeschmolzen, Inschrift: Vorher zeigt ich die Stunden an und diente diesem Ort. Jetzt zieht mich jeder, der es kann, zu hören Gottes Wort. Die dritte Glocke (linke Glocke) Gegossen 1773 bei Ulrich in Apolda, abgeliefert und eingeschmolzen, Inschrift: Ruft euch der Glocken Schall zu hören Jesu Wort, so kommt und lernet da den Weg zur Himmelspfort. Verlasset gantz, was Welt und eitel heißt! Des Lebens Wort vergnüge euren Geist. Weder die Glocken von Oldisleben noch viele andere Glocken verhalfen zum Sieg. Ein Jahr später war der Krieg vorbei. Aber nicht nur der Krieg war verloren, auch viele Menschen verloren ihr Leben. Jedes Jahr zum Volkstrauertag trauern die Oldisleber Einwohner um 82 Opfer des 1. Weltkrieges. Damit aber nicht genug, das Leben nach dem Krieg war schwer, geprägt von Arbeitslosigkeit und Inflation. An die Anschaffung von neuen Glocken war nicht zu denken, dafür fehlten die finanziellen Mittel. H. Amme Vor 100 Jahren 4. Oktober Oktober 2017 In meinem Artikel möchte ich an ein Ereignis erinnern, dass sich am 4. Oktober zum 100. Mal jährt. Es ist das Jahr 1917 und schon 3 Jahre tobt der 1. Krieg. Unzählige Opfer hatte er bereits gefordert, aber der Wahnsinn sollte weiter gehen. Veranstaltungstipps Hohe Schrecke e. V. für Oktober 2017 Di., , Sonderfahrt Hohe Schrecke Express Fahrt von Rottenbach - Arnstadt - Erfurt - Sömmerda - Artern - Donndorf - Balgstädt. Erlebnistour rund um die Zeddenbacher Mühle - Ausstieg in Donndorf möglich zur Apfel-Erlebnis-Tour in die Hohe-Schrecke Anmeldung erforderlich: Tel.: 0151/ oder /6993 Sa., , Uhr Apfel- und Kartoffelmarkt in Braunsroda, Gutshaus von Bismarck ab Uhr Naturführung in die Hohe Schrecke ab oberen Gutstor, Kosten: 6,00 Sa., , 9.00 Uhr Streifzug durch die Vielfalt der Heldrunger Schmücke drungen, Gorslebener Weg, Anmeldungen unter: 0178/ , Kosten: 6.00

10 An der Schmücke Nr. 19/2017 Sa., , 9.30 Uhr, Wiese, Wald und Weite mit Nina Rüttger, Treffpunkt: Heldrungen, Gorslebener Weg, Anmeldung bitte bis spätestens zwei Tage vor dem Termin unter: n.ruettger@posteo.de Sa., , Uhr, Reife Der Zauber des Herbstes Treffpunkt: Gutshaus von Bismarck in Braunsroda, Anmeldungen unter: 0174/ , naturerlebnis@napaetour.de, Kosten: 25,00 Änderungen vorbehalten Weitere Information entnehmen Sie bitte der Internet-Seite: Tourist-Information Hohe Schrecke Wiehe Verein Hohe Schrecke e.v. Apfel- und Wildobstwochen in der Hohen Schrecke Ein Hauch von Apfelduft wird vom Oktober 2017 durch die Hohe Schrecke wehen. Zum ersten Mal veranstaltet der Verein Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft die Apfel- und Wildobstwochen zusammen mit vielen Partnern aus der Region. Es wird ein buntes Programm aus geführten kulinarischen Wanderungen und Radtouren, dem Apfel- und Kartoffelmarkt in Braunsroda, einer gemeinsamen Apfelernte, dem Besuch der Schau-Kelterei und einer Kremserfahrt geben. Restaurants, Cafés und Backstuben bieten spezielle Speisekarten in diesem Zeitraum an, in denen sich alles um den Apfel dreht. Mit dabei sind die Klosterschenke Donndorf, das Mühlencafe Heldrungen, das Hotel und Restaurant zur Kaiserpfalz in Memleben und die Caféstube im Gutshaus von Bismarck in Braunsroda. Am 5. und 12. Oktober wird zudem im Altdeutschen Backhaus in Burgwenden neben Brot auch frischer Apfelkuchen gebacken. Das vollständige Programm und alle Adressen finden Sie auf tourismus.hoheschrecke.de/angebote/apfelwochen-2017/. Die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen ist begrenzt. Anmeldungen nimmt die Touristinformation Unstruttal - Hohe Schrecke in Wiehe entgegen, Tel: / 69807, tourismus@hoheschrecke.de an. Am lädt der Obstbauer Karl-Hermann Rixrath mit Partnern zur gemeinsamen Apfelernte nach Donndorf ein. Foto: Thomas Stephan Danksagung des Angelverein Heldrungen e.v. An dieser Stelle möchten wir uns als Angelverein Heldrungen e.v. herzlichst bei allen bedanken, die uns bei dem Projekt Erholung am Wasser und in der Natur unterstützt haben. Hierzu wurde uns ermöglicht, durch das Aufstellen von Waldschänken dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Ein besonderer Dank geht an die Stadt Heldrungen und die Sabowindpark Heldrungen GmbH & Co. KG für die finanzielle Förderung unseres Projektes. Jens Müller 1. Vorsitzender des Angelverein Heldrungen e.v. Die Hohe Schrecke Die Hohe Schrecke ist ein urwüchsiges Waldgebiet am Nordrand des Thüringer Beckens, an der Landesgrenze zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt. Mit 370 m ist der Wetzelshain die höchste Erhebung der Hohen Schräge, einer steil ansteigenden Hügelkette zwischen dem Thüringer Becken und der Unstrutaue. Der urige, alte Buchenmischwald ist ein Schatz unberührter Natur. Lange Zeit militärisches Sperrgebiet, konnte sich die Hohe Schrecke zu einem bedeutsamen Rückzugsort für seltene Tiere und Pflanzen entwickeln. Mit einem bis 2023 durchgeführten Naturschutzgroßprojekt wird der Wert des Waldes für die kommenden Generationen bewahrt. Überregional ist dieses Naturjuwel bisher kaum bekannt. Wer hektischer Betriebsamkeit entfliehen will und Entspannung, beeindruckende Wälder und eine idyllische Kulturlandschaft mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten sucht, ist hier genau richtig. Am 15. Oktober kann man bei einer ausführlichen Führung durch die Kelterei im Bahnhof Donndorf erleben, wie aus Äpfeln Saft entsteht. Foto: Thomas Stephan Veröffentlichung der Unterlagen der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hemleben vom Beschluss Nr. 1: Der Gewinn in Höhe von 84,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Jagdbeitrag wird nicht ausgezahlt. Beschluss Nr. 2: Dem Jagdvorsteher und dem Vorstand und dem Kassenführer wird Entlastung erteilt. Die Unterlagen liegen ab sofort zur Einsichtnahme im Büro der Agrar GmbH zur Schmücke Oberheldrungen von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr aus.

11 An der Schmücke Nr. 19/2017 Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Fischereigenossenschaft Unstrut Gorsleben Satzung der Fischereigenossenschaft Name Unstrut Gorsleben (gemäß 22 Thüringer Fischereigesetz [ThürFischG]) Die Versammlung der Mitglieder der Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen Fischereibezirkes Gorsleben, Oldisleben OT Sachsenburg hat am folgende Satzung beschlossen. Die 1. Satzungsänderung die in der Fischereigenossenschaftsversammlung am beschlossen wurde tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke in Kraft. 1 Name und Sitz Die Genossenschaft führt den Namen Fischereigenossenschaft Unstrut Gorsleben. Sie hat ihren Sitz in Gorsleben. 2 Fischereifläche der Genossenschaft Die Genossenschaft umfasst die Fischereiberechtigten in dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk der Gemeinde Gorsleben, an folgenden fließenden / stehenden Gewässern. Name / Bezeichnung des Gewässers Die Unstrut Der Bereich erstreckt sich zwischen der Gemarkungsgrenze Etzleben/Gorsleben bis zur Zuwegung zum Unstrutradweg (erste rechtsseitige Zuwegung zum Unstrutradweg hinter dem Bahnübergang an der B 85 in Richtung Gorsleben, zwischen den Ortslagen Sachsenburg und Gorsleben in der Gemarkung Gorsleben). Die Größe der Fläche beträgt: 3,0000 ha 3 Aufgaben der Fischereigenossenschaft Die Genossenschaft nimmt die ihren Mitgliedern aus den Fischereirechten zustehenden Befugnisse sowie die ihnen nach geltenden Recht obliegenden Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und allgemeiner Belange der Fischerei wahr. Ihr obliegt insbesondere der Abschluss von Fischereipachtverträgen sowie die Erstellung und Erfüllung der Hegepläne. 4 Mitglieder, Mitgliederverzeichnis, Stimmrecht (1) Mitglieder der Genossenschaft sind die Fischereiberechtigten des in 2 beschriebenen gemeinschaftlichen Fischereibezirks. (2) Die Genossenschaft führt ein Mitgliederverzeichnis (Genossenschaftskataster), aus dem die Mitglieder ihr Anteil an den Nutzungen und Lasten nach dem Wert der einzelnen Fischereirechte und Umfang des Stimmrechts der Mitglieder hervorgehen. Das Genossenschaftskataster ist fortzuführen und ständig zu aktualisieren. Das Kataster kann von den Mitgliedern bei dem Vorstand der Fischereigenossenschaft nach Absprache jederzeit eingesehen werden. Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme, unabhängig der Größe der Gewässerfläche. Der Freistaat Thüringen erhält zwei Stimmrechte. Steht ein Fischereirecht mehreren Personen gemeinsam oder einer Gemeinschaft mehreren Personen zu, können die darauf entfallenen Stimmen nur von einem Vertreter und nur einheitlich abgegeben werden. (3) Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet mit dem Verlust des Fischereirechts. Der Erwerber eines Fischereirechts hat den Übergang dem Genossenschaftsvorstand zur Berichtigung des Genossenschaftskatasters unverzüglich anzuzeigen. 5 Anteile der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten (1) Der Anteil der Mitglieder an den Nutzungen und Lasten der Genossenschaft bestimmt sich nach dem Wert der Fischereirechte nach ( 21 Abs. 5 Thür FischG). (2) Der Wert der Fischereirechte wird vom Vorstand festgesetzt. Wird über die Bewertung eines Fischereirechts keine Einigung erzielt, so ist vor Erhebung einer Klage die Wertfeststellung auf Kosten der Genossenschaft durch einen Sachverständigen zu prüfen. 6 Organe der Genossenschaft Organe der Genossenschaft sind der Vorstand und die Genossenschaftsversammlung. 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied. (2) Für den Vorsitzenden und einem Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen. (3) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. 8 Wahl des Vorstandes (1) Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Stellvertreter werden auf fünf Jahre gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied der Genossenschaft, das volljährig ist, die Fähigkeit chen Wahlen erlangen kann. Zum Vorsitzenden oder zu einen Stellvertreter kann auch ein Nichtmitglied gewählt werden, es hat in der Genossenschaftsversammlung kein Stimmrecht. (2) Nach zweimaligen unentschiedenem Wahlausgang entscheidet ein vom Wahlleiter zu ziehendes Los. (3) Scheiden ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter vorzeitig aus, ist für den Rest der Wahlzeit eine Ersatzwahl durchzuführen. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte bis zu einer Neuwahl weiter. 9 Sitzungen und Beschlussfassungen des Vorstandes (1) Der Vorstand ist vom Vorsitzenden mit einer einwöchigen Frist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. (2) Der Vorstand tritt nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Vorstandsmitglied dies schriftlich unter Angabe des zu beratenden Gegenstandes beantragt. (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mindestens ein Mitglied und der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. (4) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (5) Über die Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und einen weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist. 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Interessen der Fischereigenossenschaft im Rahmen des 3 wahrzunehmen. Er ist an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden, soweit sich diese im Rahmen der Gesetze halten. (2) Der Vorstand hat insbesondere Aufgaben zu erfüllen: 1. Anlegen und Führen des Genossenschaftskatasters 2. die Sachverständigen nach 5 Abs. 2 zu bestellen 3. die Führung von Vertragsverhandlungen für Fischereipachtund Fischereierlaubnisverträge 4. die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung 5. die Aufstellung des Verteilungsplanes über den jährlichen Reinertrag der Fischereinutzung 6. die Errechnung der Anteile der Mitglieder 7. Anfertigung der Liste über die von den Mitgliedern zu erhebenden Beiträge 8. Einberufung und Leitung der Genossenschaftsversammlung 9. die Ausführung des Haushaltsplanes und das Führen der Kassengeschäfte 10. die Geschäftsführung zu überwachen 11. den Schriftwechsel zu führen sowie die Bekanntmachungen zu veranlassen

12 An der Schmücke Nr. 19/2017 (3) Die Geschäfte können unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt bzw. einen Geschäftsführer übertragen werden. 11 Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist vom Vorsitzenden des Vorstandes mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie muss einberufen werden, wenn dies von der Aufsichtsbehörde oder von einer Anzahl von Mitgliedern, die mindestens über ein Fünftel der Stimmen verfügen, schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt wird. Die Einladung der Genossenschaftsversammlung ergeht schriftlich und durch Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Dies gilt auch für auswärtige Mitglieder der Fischereigenossenschaft. Die Einladung muss den Tagungsort und die Tagungszeit sowie die Tagesordnung enthalten. (2) Jedes Mitglied kann sich in der Genossenschaftsversammlung durch eine andere mit einer schriftlichen Vollmacht versehene volljährige vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als zwei Fünftel aller Stimmen vertreten. (3) Über die Sitzungen der Genossenschaftsversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens zu enthalten hat: 1. die Zahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder 2. die Angaben der vertretenen Stimmen 3. die von der Genossenschaft gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis (4) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen. 12 Aufgaben der Genossenschaftsversammlung Die Genossenschaftsversammlung beschließt: 2. die Wahl des Vorstandes und deren Stellvertreter 3. die Art der Nutzung des Fischereibezirkes, insbesondere die Festlegung der Bedingungen 4. für den Abschluss von Fischereipacht- und Fischereierlaubnisverträgen sowie darüber, welche Gewässer und Gewässerteile durch den Abschluss von Fischereipachtverträgen und welche durch den Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen genutzt werden sollen 5. die Aufstellung des Hegeplanes kann per Vertrag an den Pächter übertragen werden. 6. die Verwendung des Reinertrages in jedem Jahr sowie die Erhebung der Beträge 7. die Genehmigung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung 8. die Bestellung eines Geschäftsführers und Kassenführers 9. die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den Vorstand, den Geschäftsführer und den Kassenführer 10. die Bestimmung der Rechnungsprüfer 11. die Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers 13 Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich eine erneute Versammlung mit gleicher Tagesordnung und Ladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. (2) Die Genossenschaftsversammlung beschließt die Satzung aller Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kommt ein Beschluss über die Annahme der oder eine Satzungsänderung nicht zustande, so ist innerhalb eines Monats eine weitere Genossenschaftsversammlung einzuberufen, die über die Satzung oder die Satzungsänderung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschließt. 14 Haushalts, Kassen- und Rechnungswesen (1) Der Haushaltsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein. (2) Zum Ende des Haushaltsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Genossenschaftsversammlung zur Entlastung des Vorstandes bis zum 1. April des folgenden Jahres vorzulegen ist. 15 Beiträge (1) Von den Mitgliedern dürfen Beiträge nur erhoben werden, wenn dies zum Ausgleich des Haushaltsplanes unabweisbar und notwendig ist. Zu erhebende Beiträge sind entsprechend des Flächenanteils zu erheben (siehe Mitgliederverzeichnis Spalte Anteil von 100 %) (2) Beiträge, deren Einzahlung nicht fristgerecht erfolgt, werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 16 Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Titel Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke. 17 In-Kraft-Treten Diese Satzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom in der 3 Genossen mit einer Größe der Gewässerfläche von insgesamt 8,3509 ha anwesend bzw. vertreten waren, beschlossen wurden. Diese 1. Satzungsänderung der Fischereigenossenschaftssatzung ist in der Genossenschaftsversammlung vom in der 2 Genossen mit einer Größe der Gewässerfläche von insgesamt 3,0000 ha anwesend bzw. vertreten waren, beschlossen wurden. Die 1. Satzungsänderung der Fischereigenossenschaftssatzung tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke in Kraft. gez. Tobias Reichert Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Der nächste Gottesdienst findet erst wieder am statt. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben Sonntag, den Uhr Gottesdienst zu Entedank Wer Erntegaben bringen möchte, kann dies am Samstag, den von 9.00 Uhr bis Uhr in die Kirche bringen oder auch noch am Sonntag zum Gottesdienst. Helfer zum Schmücken der Kirche am Samstag sind herzlich willkommen. Sonntag, den Uhr Gottesdienst im Haus Martha in Oldisleben Freikirchliche Hausgemeinde Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt Gäste sind herzlich willkommen Jeden Montag Uhr Hauskreis Im Oktober findet kein Gottesdienst statt.

13 An der Schmücke Nr. 19/2017 Ev. Kirchgemeinde Heldrungen Sonntag, (Erntedankfest) Uhr Musikalischer Gottesdienst Ev. Kirchgemeinde Oberheldrungen Sonntag, (Erntedankfest) Uhr Gottesdienst Ev. Kirchgemeinde Bretleben Sonntag, Uhr Erntedank-Gottesdienst Ev. Kirchgemeinde Hauteroda Sonntag, Uhr Erntedank-Gottesdienst zum Geburtstag Hauteroda am Reibstein, Gertraud zum 75. Geburtstag Heldrungen am Möder, Ursula zum 70. Geburtstag am Herz, Edeltraud zum 85. Geburtstag am Fickardt, Werner zum 75. Geburtstag Oberheldrungen am Steinborn, Waltraud OT Harras zum 80. Geburtstag Oldisleben am Ernst, Heidemarie zum 75. Geburtstag und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen. 09:00 bis 16:00 Uhr ein Seminar für Existenzgründer mit folgenden Schwerpunkten an: Finanzierung Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihren Wunsch nach selbstständiger Tätigkeit wahr werden zu lassen. Mit der Teilnahme an einem Existenzgründerseminar schaffen Sie sich eine gute Basis dafür, dass Ihre Geschäftsidee in eine langfristige erfolgreiche Unternehmensgründung mündet. Die Durchführung des Seminars ist an eine Teilnehmerzahl gebunden, daher freuen wir uns schon jetzt auf Ihren Anruf. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bitten wir um Anmeldung im RSC Nordhausen unter Telefon Kostenlose Erfinderberatung bei der IHK Erfurt - Hier finden Sie die Termine für das IV. Quartal 2017 Die Erfinderberatung in der Industrie- und Handelskammer Erfurt bietet kleineren Mitgliedsunternehmen und freien Erfindern die Gelegenheit, sich von einem Patentanwalt über Schutzrechte wie Patent, Gebrauchsmuster, Marke und eingetragene Designs informieren zu lassen. Diese Beratungen sind kostenfrei. Wo? IHK Erfurt, Raum A 3.04, Arnstädter Straße 34 Wann? , 15:00 bis 17:00 Uhr , 15:00 bis 17:00 Uhr , 15:00 bis 17:00 Uhr Die Nachfrage ist sehr groß, daher ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Als Ansprechpartnerin der IHK Erfurt steht Ihnen Alicia Fischer unter Telefon oder alicia.fischer@erfurt.ihk.de zur Verfügung. Selbständig im Nebenerwerb Informationsveranstaltung im Regionalen service-center in Nordhausen Welche Besonderheiten sind zu beachten bei einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb? Hierzu informiert die Industrie- und Handelskammer Erfurt am Montag, dem 9. Oktober 2017, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Regionalen Service-Center der IHK in Nordhausen, Wallrothstraße 4. In einer kostenlosen Veranstaltung werden Auskünfte zu Formalitäten, steuerlichen Fragen, zur Kleinunternehmerregelung, Rechnungserstellung und Buchhaltung gegeben sowie Fallbeispiele erläutert. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Klärung individueller Fragen. Bei Interesse ist vorherige Anmeldung erforderlich unter Tel oder per an kijek@erfurt.ihk.de. Die IHK informiert Selbstständig im Nebenerwerb Informationsveranstaltung im Regionalen Service-Center in Nordhausen Welche Besonderheiten sind zu beachten bei einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb? Hierzu informiert die Industrie- und Handelskammer Erfurt am Montag, dem 9. Oktober 2017, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Regionalen Service-Center der IHK in Nordhausen, Wallrothstraße 4. In einer kostenlosen Veranstaltung werden Auskünfte zu Formalitäten, steuerlichen Fragen, zur Kleinunternehmerregelung, Rechnungserstellung und Buchhaltung gegeben sowie Fallbeispiele erläutert. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Klärung individueller Fragen. Bei Interesse ist vorherige Anmeldung erforderlich unter Tel oder per an hoechst@erfurt.ihk.de. Seminar für Existenzgründer vom bis im RSC Nordhausen der IHK Erfurt Das Regionale Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt, Wallrothstraße 4, bietet vom wieder täglich von Vorbereitungslehrgang auf Ausbilder- Eignungsprüfung nach AEVO ab im RSC Nordhausen (berufsbegleitend) Neue Berufe und Ausbildungsstrukturen, neue Prüfverfahren sowie moderne Lern- und Lehrmethoden stellen an die Ausbilder zunehmend erhöhte Anforderungen. Die Ausbilderlehrgänge der IHK Erfurt wurden umfassend auf die veränderten Ausbildungsprozesse abgestimmt und vermitteln spezielle berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse. Möchten Sie die Ausbildung Ihres Fachkräftenachwuchses selbst in die Hand nehmen? Für künftige Berufsausbilder bietet die IHK Erfurt in Nordhausen einen Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung nach AEVO über 115 Unterrichtsstunden an. Wo: Regionales Service-Center Nordhausen, Wallrothstraße 4 Wann: bis montags und mittwochs 16:30-20:30 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des RSC Nordhausen unter Telefon oder über www. erfurt.ihk.de. Erfolgreicher Ausbildungsstart für Flüchtlinge Beim Projekt zur Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen und Migranten (FIF) zieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt eine erfolgreiche Bilanz. In die-

14 An der Schmücke Nr. 19/2017 sem Jahr erhielten 49 Geflüchtete und Migranten einen Ausbildungsvertrag. Das durch den Freistaat Thüringen kofinanzierte Gemeinschaftsprojekt FIF der Thüringer IHKs und Handwerkskammern begleitet seit Dezember 2015 Geflüchtete und Migranten erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die überwiegende Mehrheit der 275 Projektteilnehmer, welche durch die IHK Erfurt betreut werden, befinden sich im besten ausbildungsfähigen Alter. Durch die individuelle Betreuung konnten dieses Jahr 49 Jugendliche eine Ausbildung beginnen und somit die Chance auf eine berufliche Perspektive in der Thüringer Wirtschaft ergreifen, informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser. Die persönliche Berufswegeplanung für die Projektteilnehmer und der direkte Kontakt zu den Unternehmen seien dabei die Basis für die positiven Ergebnisse. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele Unternehmen in Thüringen bereit sind, Migranten und Flüchtlinge einzustellen. Die Vielzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge veranschaulicht die Offenheit der Unternehmen gegenüber dem neuen Bewerberkreis. Rund jeder 40. Ausbildungsvertrag in Nordund Mittelthüringen wurde durch das FIF-Projekt begleitet. Dies verdeutlicht, dass der Königsweg der Integration über den Ausbildungsmarkt führt, resümiert der IHK-Chef. Zukünftig werden die Vertagsabschlüsse ausländischer Bewerber erheblich ansteigen. Viele der in den vergangenen zwei Jahren nach Thüringen gekommenen Geflüchteten haben ihre Qualifizierungskurse durchlaufen und verfügen jetzt über ein vermittlungsfähiges Sprachniveau, um in den hiesigen Arbeits- und vor allem Ausbildungsmarkt integriert zu werden. Positive Beispiele aus regionalen Ausbildungsbetrieben: Stadt Erfurt: Transgourmet Deutschland GmbH & Co Betrieb SELGROS Cash & Carry Erfurt, An der Flurscheide 1, Erfurt: Ausbildungsbeginn für zwei afghanische Auszubildende als Verkäufer (18 und 24 Jahre alt). Ein weiterer Ausbildungsvertrag wird in den nächsten Tagen als Fachkraft Lagerlogistik für einen Afghanen dazukommen (28 Jahre). Landkreis Weimarer Land: Dr. Schär Deutschland GmbH, Lichtensteiner Str. 1, Apolda Ausbildungsbeginn für einen 27-jährigen Afghanen, der seine Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer beginnt und zuvor bei Dr. Schär ein Praktikum absolviert und als Produktionshelfer gearbeitet hat. Gotha: Pension & Restaurant Brauhaus, Bachstraße 14, Friedrichroda 36-jähriger Syrer beginnt seine Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe. Zuvor hat er mehrere Praktika in Restaurants und Hotels absolviert. Stadt Weimar: Hotel Elephant, Markt 19, Weimar 24-jähriger Syrer beginnt Ausbildung zum Hotelfachmann Kyffhäuserkreis: CMM Freizeitbetrieb Hotel Thüringer Hof, 17-jähriger Afghane absolviert seine Ausbildung zum Koch Unstrut-Hainich-Kreis: ThüFlor Blumengroß- und Einzelhandel GmbH, Friedrich-Naumann-Straße 46, Mühlhausen, 17-jährige Migrantin aus der Dominikanischen Republik erhält Ausbildung zur Floristin Stadt Eisenach: Café Toccata, Markt 2, Eisenach 18-jähriger Afghane beginnt seine Ausbildung zum Koch Die neuen Mindeststandards für Warmwasserspeicher und Heizgeräte ergänzen und aktualisieren die Maßstäbe, die bereits seit knapp zwei Jahren gelten. Horst Schilling, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen, fasst die wichtigsten Punkte zusammen: 1. Wärmespeicher Die wichtigsten Neuerungen: trieben werden So erkennt der Verbraucher effektive Wärmespeicherung und eine gute Wärmeisolierung auf einen Blick. Die Qualität der Wärmedämmung eines Speichers beeinflusst die Warmhalteverluste, erklärt Horst Schilling. So verliert ein Speicher mit der Effizienzklasse A rund 30 Prozent weniger Wärme als ein Speicher, der nur der Klasse B genügt. Bei einem 120-Liter-Speicher sparen Verbraucher im Jahr knapp 120 kwh und 10 Euro Heizkosten, rechnet der Experte vor. Bei elektrischen Speichern kann der Kostenunterschied erheblich höher ausfallen. 2. Warmwasserbereiter Auch für Heizgeräte, die das Wasser in Haushalten erwärmen, einen hohen Stromverbrauch haben, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, Elektroboiler durch elektrische Durchlauferhitzer auszutauschen. Noch günstiger ist eine zentrale Warmwasserbereitung, die mit Gas oder Öl betrieben wird. Erfreulicherweise erfüllen die meisten Geräte auf dem Markt bereits diese Anforderungen, resümiert Horst Schilling, und zieht Bilanz: Oftmals weisen veraltete Heizgeräte und Warmwasserbereiter eine schlechte Energieeffizienz auf. Daher führt ein vorzeitiger Austausch eines Altgerätes in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen. Allein die Verwendung von energieeffizienten Geräten ist allerdings noch keine Garantie dafür, dass die Anlage optimal läuft. Die einzelnen Komponenten der Anlage müssen sinnvoll kombinierbar sein. Die Energieberater der Verbraucherzentrale helfen bundesweit unabhängig und kompetent weiter, fasst der Energieexperte zusammen. Der technische Fortschritt sowie die benötigte Zeit, Standards und Richtwerte umzusetzen, stellen für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Die regelmäßigen Veränderungen in der Energieeffizienzkennzeichnung machen es besonders dem Verbraucher schwer, den Durchblick zu bewahren. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale beantwortet alle Fragen hierzu und zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informiert anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf oder unter (kostenfrei). In Artern findet die Beratung im Haus der Hilfe (Fräuleinstraße 12) statt, in Sondershausen im Bürgerzentrum Cruciuskirche (Crucisstraße 8). Eine Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte: Dipl.-Ing. Horst Schilling, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen Verbraucherzentrale Thüringen e.v. Mit dem Austausch von Altgeräten Energie sparen Neue Ökodesign-Anforderungen für Wärmespeicher und Heizgeräte Ab dem 26. September 2017 gelten neue Standards für Heizungen und Warmwasserbereiter bei der Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label) und der Ökodesign-Richtlinie. Sie sollen die Energiesparpotentiale in privaten Haushalten mobilisieren. Oftmals sind veraltete Anlagen und Geräte der Grund dafür, dass die Energiekosten für Heizung und Warmwasser die Kosten für Strom übersteigen.

15 An der Schmücke Nr. 19/2017 Mit dabei sind: Robert Fränzel Quartett - Jazz Pro Art - Blues, Jazz-Rock, Soul Arne Puschnerus & Kerstin Langenhan Klassik Tarek al-haj Hammoud Solokonzert auf der arabischen Oud! " # $ % % & ( )$ " *% % + )#, -. /0 % $ 34 5 " 6& % 7 % $ 8 $ % 9 % / %: % % " ; % % 1 &% ( ; % / " < % < 6 # &: + % = /> " % =?? % 9 % + % " 9 / %: " Freitag, 13. Oktober, 20:00 Uhr im StuKi 76 EGON SCHIELE TOD UND MÄDCHEN (AT/LU 2016) BIOGRAPHIE / DRAMA Wien, Anfang des 20. Jahrhunderts: Der junge Egon Schiele ist mit seinen originellen, erotisch aufgeladenen Werken einer der meist diskutierten Künstler seiner Zeit. Leidenschaftlich lebt er für seine Kunst, die inspiriert wird von schönen Frauen und DEMæ'EISTæEINERæZUæ%NDEæGEHENDENæÇRA æ3eineæjôngereæ3chwester Gerti ist seine erste Muse, doch schon bald stehen zu ihrem Missfallen immer neue Mädchen für Egon Modell. Als ihm von seinem Künstlerfreund Gustav Klimt die rothaarige Wally vorgestellt wird, verbindet die beiden bald schon mehr als die Liebe zur Kunst... Aktion zur 16. Woche des Sehens auch in Sondershausen 1 :: + 1) + Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.v. beteiligt sich an der bundesweiten Aufklärungskampagne / %: % % % %$ $ - A ) $ Veranstaltungen im Panorama Museum Freitag, 29. September, 20:00 Uhr im StuKi76 MR. HOLMES (UK/USA 2015) DRAMA / KRIMI Sherlock Holmes hat es mittlerweile auf stolze 93 Jahre gebracht und lebt zurückgezogen in seinem Landhaus in Sussex. Über Heldengeschichten, die im Kino über ihn erzählt werden, kann der in die Jahre gekommene Meisterdetektiv nur den Kopf schütteln, ist doch das meiste glatt weg erfunden. Nie trug er die legendäre Kappe und überhaupt bevorzugte er schon immer Zigaretten. Tagsüber widmet sich Holmes nun der Bienenzucht und weist Roger, den Sohn seiner Haushälterin Mrs. Munro, in die Geheimnisse der Imkerei ein. Die beiden sind die einzigen, die er in seiner Nähe duldet. Doch manches Mal kommen die Erinnerungen an alte Fälle gegen seinen Willen auf, insbesondere an diesen einen, in dem eine wunderschöne Frau in Gefahr war: Ann Kelmot. Ob Holmes den ungelösten Fall noch knacken kann, obwohl sein Gedächtnis schwindet? Filmstarts.de Samstag, 7. Oktober, ab 19:00 Uhr (Einlass: Am Haupteingang) MUSEUMSNACHT 30. Jubiläum der Fertigstellung des Panorama-Gemäldes Vor 30 Jahren, am 16. Oktober 1987, signierte Werner Tübke nach einem knapp zwölfjährigen Schaffensprozess sein OPUS -!'.5-ænæDASæ-ONUMENTALGEMÜLDEæu&RÔHBÔRGERLICHEæ2EVOLUtion in Deutschland. Dieses Jubiläum steht im Mittelpunkt der diesjährigen Museumsnacht, die mit einem Festakt durch den Thüringer Ministerpräsidenten, Bodo Ramelow, im Bildsaal des Panorama Museums eröffnet wird. Eine neu konzipierte Ausstellung über den Entstehungsprozess des Gemäldes, präsentiert in der Studiogalerie, wird an diesem Abend neben weiteren Angeboten zur bildenden Kunst ein sicher interessiertes Publikum finden. Feiern Sie mit uns mit viel Musik, Kunst und Geselligkeit bei einem Glas Wein oder Bier. Mit einer Fotoausstellung zum Thema Sehbehinderung nimmt die Kreisorganisation Kyffhäuserkreis an der diesjährigen Woche des Sehens teil. Im Eingangsbereich des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises, Markt 8 in Sondershausen, kann jeder zu den Öffnungszeiten diese Ausstellung vom 2. bis 31. Oktober besichtigen. Das Ziel im Blick! ist das Thema der diesjährigen Aufklärungs-kampagne, die vom 8. bis 15. Oktober bereits zum 16. Mal stattfindet. Die Partner und Veranstalter der Woche des Sehens machen bundesweit mit vielfältigen Aktionen auf die Bedeutung guten Sehvermögens, die Ursachen vermeidbarer Blindheit sowie die Situation blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland und in den Entwicklungsländern aufmerksam. Unter den folgenden drei Gesichtspunkten beleuchtet die Aktionswoche das Thema: sææ $ASæ:IELæIMæ"LICKænæ7EGWEISERæFÔRæ-ENSCHENæMITæ3EHVERLUST sææ $ASæ:IELæIMæ"LICKænæ$URCHBLICKæFÔRæ*UNGæUNDæ!LT sææ $ASæ:IELæIMæ"LICKænæVERMEIDBAREæ"LINDHEITæWELTWEITæÔBERWINden! (Informationen unter ) Höhepunkte der Aufklärungskampagne sind die internationalen Aktionstage Welttag des Sehens am 12. Oktober, der auf die weltweite Initiative VISION das Recht auf Augenlicht hinweist sowie der Tag des weißen Stockes am 15. Oktober. Letzterer ist ein Gedenktag der Vereinten Nationen, an dem traditionell blinde Menschen auf ihre Möglichkeiten und Probleme in der Gesellschaft aufmerksam machen. Ansprechpartner für die Aktion in Sondershausen Gerhard Prüfer, Vorsitzender Wolfgang Rasch, sehender Mitarbeiter info.bsvt.kyff.ko@web.de Jeden Dienstag 9-12 Uhr Sprechstunde im Landratsamt Hofküche oder nach Absprache Hinweis: Wir sind am von 9-12 Uhr vor Ort

16 An der Schmücke Nr. 19/2017 Online-Voting zum 5. Thüringer Engagement-Preis hat begonnen Abstimmung im Internet bis zum 13. Oktober möglich Erfurt. Der 5. Thüringer Engagement-Preis geht auf die Zielgerade. Die Jury hat entschieden, welche der insgesamt mehr als 200 Bewerber um die hoch dotierte Ehrenamts-Auszeichnung in die engere Wahl kommen. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung verleiht den Preis am 17. November 2017 im Erfurter Collegium Maius. Der Erfurter Journalist, Kabarettist und Schauspieler Ulf Annel wird die Veranstaltung moderieren. In der Preiskategorie Unternehmen entscheidet die Jury über den Sieger. In der Kategorie Jugend wird das Preisgeld i.h.v unter allen 5 Finalisten aufgeteilt. Diese stellen sich und ihr Engagement zur Preisverleihung am 17. November selbst vor. Mit ihrer Präsentation haben sie die Möglichkeit, das Publikum zu begeistern, welches über die Höhe des Preisgeldes entscheidet. - vom 13. September bis 13. Oktober einem Online-Voting unter Wer die meisten Stimmen in der jeweiligen Kategorie auf sich vereinen kann, gewinnt. An der Abstimmung im Internet können sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen und jeden Tag erneut voten.

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag,

Mehr

Satzung der Fischereigenosschenschaft Rehbach Haßloch

Satzung der Fischereigenosschenschaft Rehbach Haßloch Satzung der Fischereigenosschenschaft Rehbach Haßloch Die Versammlung der Mitglieder der Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen Fischereibezirkes Rehbach Haßloch hat am 10.07.2003 folgende Satzung

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 21 Freitag, den 9. Dezember

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 20 Freitag,

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag,

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag,

Mehr

Muster der Satzung einer Fischereigenossenschaft

Muster der Satzung einer Fischereigenossenschaft Muster der Satzung einer Fischereigenossenschaft Anm.: Kursivdruck = Text kann entfallen, eine Aufnahme in die Satzung wird jedoch vom Verband der Fischereigenossenschaften Nordrhein-Westfalens e.v. angesichts

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund 29. Jahrgang Freitag, den 17. August 218 33. Woche / Nr. 8 Nächster Redaktionsschluss Montag, den 1.9.218 Nächster Erscheinungstermin Freitag,

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben,, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 21 Freitag, den

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag,

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

S A T Z U N G der Jagdgenossenschaft Braunfels

S A T Z U N G der Jagdgenossenschaft Braunfels S A T Z U N G der Jagdgenossenschaft Braunfels 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Braunfels. Sie hat ihren Sitz in Braunfels und ist eine rechtsfähige

Mehr

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v.

Vereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Vereinssatzung Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Fassung vom 10.12.2015 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Schönwalde e.v. und umfasst den Ortsteil Schönwalde Siedlung.

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue

Amtsblatt. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Amtsblatt. 400 Jahre Kirche Sankt Pauli. am um Uhr ein. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue

Amtsblatt. 400 Jahre Kirche Sankt Pauli. am um Uhr ein. der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue mit öffentlichen en der Mitgliedsgemeinden entsprechend der Thüringer sverordnung ThürBekVO in der zur Zeit gültigen Fassung. Mitgliedsgemeinden

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Leun im Lahn-Dill-Kreis

Satzung der Jagdgenossenschaft Leun im Lahn-Dill-Kreis Satzung der Jagdgenossenschaft Leun im Lahn-Dill-Kreis 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft Leun, sie hat ihren Sitz in 35638 Leun, Bahnhofstraße

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

Vereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS

Vereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 24.04.2016 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. April 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Satzung des Bernhausen aktiv e. V.

Satzung des Bernhausen aktiv e. V. Satzung des Bernhausen aktiv e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bernhausen aktiv und hat seinen Sitz in Filderstadt. Er ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Nürtingen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag,

Mehr

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.

Mehr

7 Die Mitgliederversammlung

7 Die Mitgliederversammlung Anlage Satzungsänderung 2018 5 Beiträge 5 Beiträge 1. Alle des Fanclubs sind ab dem Monat des 18. Geburtstages beitragspflichtig. 2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird mit einfacher Mehrheit durch die

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag,

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 21 Freitag,

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 15. Jahrgang Letschin, den 07.

Mehr

Vereinssatzung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Vereinssatzung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Vereinssatzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Hilfe für krebs- und schwerstkranke Kinder im Selfkant. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Der Sitz

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis:

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis: Föritztalkurier Amtsblatt der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Jahrgang 2018, den 28. März 2018 Nummer 4 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil der Gemeinde Föritz

Mehr

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform

VEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1 VEREINSSATZUNG der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Armenhof. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Satzung. der Jagdgenossenschaft Beilstein. 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde

Satzung. der Jagdgenossenschaft Beilstein. 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde Satzung der Jagdgenossenschaft Beilstein 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft (Anglied.) Beilstein. Sie hat ihren Sitz in Beilstein und ist eine Körperschaft

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe

Mehr

Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.

Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken

Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins "Partnerschaftsverein / Verein zur Förderung

Mehr

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe im Sinne des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) in einer Gemeinde Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1)

Mehr

( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5.

( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5. S A T Z U N G des Vereins VERSORGUNGSWERK FÜR INNUNGEN im Bezirk der Handwerkskammer Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr ( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk

Mehr

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG). Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in

Mehr

Die Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen.

Die Nutzung des Gebäudes, des Geländes und der Einrichtung sind Zweck des Vereins. Die Erhaltung des Gebäudes ist dem Verein ein Anliegen. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen KULTURMÜHLE RECHBERGHAUSEN. Der Sitz ist in Rechberghausen. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

Verein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod

Verein der Freunde und Förderer. der. Grundschule Alpenrod S a t z u n g Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod 1. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name (1) Der Verein trägt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Alpenrod

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

Satzung Dorfladen Appenheim w.v. Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins

Mehr

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet

Mehr

Satzung. Name und Sitz

Satzung. Name und Sitz Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf

Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 14.04.2015 gegründete Verein führt den Namen: Förderverein der Grundschule Petersdorf. (2) Er hat seinen Sitz:

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V.

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein am Gymnasium Löhne e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Löhne. 3. Der Verein wurde

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen

Mehr

Satzung Schulförderverein

Satzung Schulförderverein Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden

Satzung. Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden. VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden Satzung Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden VEREINSSATZUNG Für den Verein Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lollar-Salzböden 1 1. Der Verein trägt den Namen: Verein Freiwillige Feuerwehr Lollar-Salzböden

Mehr

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen

Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen Satzung des Rehabilitationssportvereins (RehaSV) Wasungen 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rehabilitationssportverein Wasungen (2) Er hat den Sitz in Wasungen (3)

Mehr

22. Jahrgang Nr Februar 2016

22. Jahrgang Nr Februar 2016 22. Jahrgang Nr. 2 1. Februar 6 ALLGEMEINE UND ÖFFENTLICHE INFORMATIONEN DER VG HANSTEIN-RUSTEBERG Nachruf Am 17.12.5 ist nach langer schwerer Krankheit unser ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Lindewerra,

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12

Mehr

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.

Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev

Satzung. Eigenheimervereinigung Zorneding ev Satzung Eigenheimervereinigung Zorneding ev Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ebersberg Band VII Nr. 239, S. 71 SATZUNG DER EIGENHEIMERVEREINIGUNG ZORNEDING E.V. 1 Name und Sitz der Vereinigung

Mehr

1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen

1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen Satzung der BIGS 1 Name und Sitz Bürgerinitiative der Gemeinde St elle Gemeinde St elle 2 Die Gemeinschaft wird als eingetragener Verein geführt und trägt den Namen Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle,

Mehr

Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.

Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen. Satzung des Förderverein KiTa MS Piratenclub 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein KiTa MS Piratenclub e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Burg/b. Magdeburg einzutragen.

Mehr

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung

Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e.v. Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen: LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung (2) Der Verein wurde

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

SATZUNG. VEREIN DER VEREIDIGTEN DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN HAMBURG e.v.

SATZUNG. VEREIN DER VEREIDIGTEN DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN HAMBURG e.v. VVDÜ Verein Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer Geschäftsstelle: Grasweg 6 22299 Hamburg Telefon + Fax: 040-43 27 33 22 E-Mail: post@vvdue.de www.dievereidigten.de SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung des Fördervereins Freunde der KiTa Gartenstraße in Göttingen 1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung der SG Schlafapnoe e.v. Satzung der SG Schlafapnoe e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung (1)Der Verein führt den Namen "SG Schlafapnoe e.v." Selbsthilfegruppe Schlafapnoe-Betroffener im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

S A T Z U N G des Verbandes für Handel, Handwerk, Industrie und Freie Berufe Saarlouis e.v.

S A T Z U N G des Verbandes für Handel, Handwerk, Industrie und Freie Berufe Saarlouis e.v. S A T Z U N G des Verbandes für Handel, Handwerk, Industrie und Freie Berufe Saarlouis e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Die Handel- und Gewerbetreibenden von Saarlouis schließen sich zu einem Verein zusammen.

Mehr

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 04.01.2019 um 19 Uhr im Sportheim des FC Haarbrücken Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung

Mehr

Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften

Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften (Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 23.02.2011, Anlage

Mehr