Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und H andelssachen

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1 Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und H andelssachen Jahresbericht für das Jahr 2016 Referat II 1

2 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht I. Allgemeines 1. Struktur des Netzes Liegenschaft Bundesamt für Justiz, Quelle: BfJ In Deutschland gibt es aufgrund der föderalen Struktur neben der Bundeskontaktstelle im EJN in jedem Bundesland eine sogenannte Landeskontaktstelle, die je nach Organisation innerhalb des einzelnen Bundeslandes entweder bei einem Oberlandesgericht oder beim Landesjustizministerium angesiedelt ist. Insgesamt arbeiten damit für das EJN in Deutschland 17 Kontaktstellen. Der Bundeskontaktstelle obliegt die Koordination des nationalen Netzes und sie organisiert unter anderem den Europäischen Tag der Justiz und die Treffen der deutschen Mitglieder des EJN. Die Aufgaben sind intern zwischen den Landeskontaktstellen und der Bundeskontaktstelle verteilt: Anfragen, die allgemein den Inhalt des deutschen Zivil- oder Handelsrechts oder die Gerichtsorganisation betreffen, werden von der Bundeskontaktstelle beantwortet. Dagegen werden Anfragen, die sich mit einem konkreten Verfahren befassen, regelmäßig von der Landeskontaktstelle beantwortet, in deren Bundesland das gerichtliche Verfahren anhängig ist. Allerdings stehen die deutschen Kontaktstellen gleichberechtigt nebeneinander, so dass sämtliche Anfragen an jede der 17 deutschen Kontaktstellen gerichtet werden können und auch die Bundeskontaktstelle in Einzelfällen für konkrete Verfahren Hilfestellungen leistet. Durch die oben beschriebene interne Aufgabenverteilung ist gewährleistet, dass immer die sachnächste Kontaktstelle auf die Anfrage antwortet. Neben den Kontaktstellen arbeiten in Deutschland auf dem Gebiet der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa-Verordnung) insgesamt vier Verbindungsrichterinnen und -richter, deren Zuständigkeiten durch eine interne Vereinbarung ebenfalls nach Bundesländern aufgeteilt sind. Im Außenverhältnis kann jede/jeder der vier Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichter kontaktiert werden. Die eventuell erforderliche Weiterleitung an die/den Zuständige/Zuständigen erfolgt umgehend und berücksichtigt neben der internen Verteilung auch Sprachkenntnisse, besondere Kompetenzen und die Sachnähe zum einzelnen Fall.

3 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung Nr. 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen hat Deutschland die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer, die Patentanwaltskammer, den Deutschen Anwaltverein, den Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e. V. und den Bund Deutscher Rechtspfleger e. V. als Mitglieder im EJN benannt. Weitere Mitglieder des EJN in Deutschland sind die Zentralstellen nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Ziviloder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellungsverordnung) und nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahmeverordnung). Durch diese Zentralstellen sowie durch die Landesjustizverwaltungen erfolgen im Bereich der Zivilrechtshilfe laufend Informationen an die Gerichte, fortbildende Maßnahmen sowie Unterstützungen der Gerichte bei Zustellungen und Beweisaufnahmen mit Auslandsbezug. 2. Besetzung und Ausstattung Die Aufgaben der Bundeskontaktstelle werden im höheren Dienst von einer Referatsleiterin (Juristin mit Befähigung zum Richteramt), einer Referentin (Juristin mit Befähigung zum Richteramt) und zwei Bürosachbearbeiterinnen jeweils mit einem Teil ihrer Arbeitskraft wahrgenommen. Die Bundeskontaktstelle ist in einem Referat des Bundesamts für Justiz angesiedelt, das für die internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen zuständig ist, so dass wichtige fachliche und personelle Synergieeffekte genutzt werden können. Unter anderem ist dank dieses Modells auch eine fachliche und personelle Vertretung der Bundeskontaktstelle sichergestellt. Bei den benannten Kontaktstellen der Länder werden die Aufgaben entweder von den für Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen zuständigen Personen in der jeweiligen Landesjustizverwaltung wahrgenommen oder sie sind bei einem Gericht angesiedelt 1. Als Landeskontaktstelle benannt ist im Regelfall eine Person aus dem höheren Dienst (Juristin oder Jurist mit Befähigung zum Richteramt). Insbesondere wenn die Aufgabe bei einem Gericht angesiedelt ist, wird sie von einer Richterin bzw. einem Richter jeweils mit einem Teil der Arbeitskraft wahrgenommen. Darüber hinaus sind als Landeskontaktstelle in 1 Dies ist in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen der Fall.

4 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht einigen Bundesländern zusätzlich auch Rechtspflegerinnen oder Rechtspfleger und Bürosachbearbeiterinnen oder Bürosachbearbeiter tätig. Die Finanzierung der Landeskontaktstellen erfolgt regelmäßig im Rahmen der Gesamtaufwendungen in den Justizhaushalten der Bundesländer. Mit den der Bundeskontaktstelle zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bestand die Möglichkeit, Fachveranstaltungen für die Praxis anzubieten. Zu nennen ist hier insbesondere der Europäische Tag der Justiz. Daneben wurden weitere Informationsveranstaltungen durchgeführt und Informationsbroschüren gedruckt und verteilt. Sämtliche deutschen Kontaktstellen sind mit den gängigen Bürokommunikationsmitteln ausgestattet (Computer, Fax, Telefon). II. Tätigkeiten des Netzes Um die eingehenden Anfragen der deutschen und ausländischen Stellen zügig bearbeiten zu können und eine möglichst schnelle Erledigung sicherzustellen, erfolgt die Kommunikation sowohl zwischen der Bundes- und den Landeskontaktstellen als auch der Kontakt mit anfragenden Richterinnen und Richtern und Kontaktstellen aus den anderen Mitgliedstaaten per oder Telefon. Nur in Ausnahmefällen erreichen die Kontaktstellen Anfragen auf dem Postweg. 1. Eingehende Anfragen Im Jahr 2016 gingen bei den deutschen Kontaktstellen insgesamt 72 (2015: 70) Anfragen aus anderen Mitgliedstaaten ein; drei davon waren direkt an eine Landeskontaktstelle und 69 davon an die Bundeskontaktstelle gerichtet. In ca. 40 % der letztgenannten Fälle wurden von der Bundeskontaktstelle eine oder mehrere Landeskontaktstellen in die Bearbeitung eingeschaltet.

5 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Finnland 2% Österreich 3% Litauen 3% Slowakei 4% Ungarn 6% Eingehende Anfragen - Länderüberblick Kroatien Belgien 1% 1% Spanien 1% Bulgarien 1% Tschechien 33% Frankreich 7% Rumänien 10% Portugal 13% Polen 15% Insgesamt gingen 24 Anfragen aus der Tschechischen Republik, elf Ersuchen aus Polen, neun Ersuchen aus Portugal, sieben Ersuchen aus Rumänien, fünf Ersuchen aus Frankreich, vier Ersuchen aus Ungarn, drei Ersuchen aus der Slowakei, jeweils zwei Ersuchen aus Litauen und Österreich und je ein Ersuchen aus Finnland, Belgien, Spanien, Kroatien und Bulgarien ein. Fünf Vorgänge aus dem Jahr 2016 sind noch anhängig. Bei den bereits abgeschlossenen Ersuchen betrug die durchschnittliche Erledigungsdauer circa 20 Tage, wobei die Dauer der Bearbeitung stark von der Schwierigkeit und Komplexität der aufgeworfenen Frage abhing (kürzeste Erledigungsdauer: ein Tag, längste Erledigungsdauer: 149 Tage). Bei Anfragen, die an eine andere Behörde innerhalb Deutschlands zur Beantwortung weitergeleitet werden mussten, dauerte die Beantwortung im Regelfall länger als bei Anfragen, die unmittelbar von der angefragten Kontaktstelle beantwortet werden konnten.

6 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Eingehende Anfragen - Inhalt Adressermittlung 3 % Ausländisches Recht 8 % Sonstige 1 % Zustellungsersuchen 21 % Deutsches Recht 45 % Beweisaufnahmeersuchen 22 % 43 % der Ersuchen waren Sachstandsanfragen zu konkreten Rechtshilfeersuchen im Rahmen der Beweisaufnahmeverordnung und der Zustellungsverordnung. Die Anfragen zur Beweisaufnahmeverordnung hatten mitunter die Durchführung einer Beweisaufnahme unter Einsatz von Videokonferenztechnik zum Inhalt. In 45 % der Fälle erreichten die deutschen Kontaktstellen Fragen zum deutschen Recht. Dabei waren üblicherweise konkrete Gerichtsverfahren anhängig, bei denen deutsches Recht zur Anwendung kam. Diese Anfragen betrafen vor allem das deutsche Erbrecht, Familienrecht, Schuld- und Haftungsrecht. Die übrigen Anfragen wurden beispielsweise zur Adressermittlung oder zur Ermittlung von zuständigen Behörden gestellt. 2. Ausgehende Anfragen Insgesamt wurden von den deutschen Kontaktstellen 97 (2015: 78) ausgehende Anfragen an die Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet, davon 77 über die Bundeskontaktstelle.

7 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Lettland 2% Schweden 2% Österreich 3% Portugal 3% Kroatien 5% Belgien 5% Luxemburg 2% Italien 3% Tschechien 4% Ausgehende Anfragen - Länderüberblick Griechenland 2% Zypern 2% Niederlande 8% Estland 1% Slowakei 1% Ungarn 1% Polen 8% Irland 8% Rumänien 7% Frankreich 11% Vereinigtes Königreich 10% Spanien 9% Es wurden elf Anfragen an Frankreich, zehn Anfragen an das Vereinigte Königreich, neun Anfragen an Spanien, je acht Anfragen an Irland, die Niederlande und an Polen, sieben Anfragen an Rumänien, je fünf Anfragen an Belgien und Kroatien, vier Anfragen an Tschechien, je drei Anfragen an Italien, Portugal und Österreich, je zwei Anfragen an Griechenland, Lettland, Luxemburg, Schweden und Zypern sowie je eine Anfrage an Estland, die Slowakei und Ungarn gesendet. Die durchschnittliche Erledigungsdauer betrug circa 39 Tage. Die längste Bearbeitungszeit betrug 157 Tage, die kürzeste einen Tag. In 16 Fällen steht die Beantwortung der Anfragen noch aus. Bei längeren Bearbeitungszeiten oder wenn Gerichtstermine unmittelbar bevorstehen, wäre es aus Sicht der deutschen Kontaktstellen zur allgemeinen Information der Beteiligten wünschenswert, wenn regelmäßig Eingangsbestätigungen sowie kurze Zwischennachrichten seitens der angefragten Kontaktstelle erteilt werden könnten.

8 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Ausgehende Anfragen - Inhalt Gerichtsvollzieherkosten 4 % Anfragen zu zuständiger Behörde 5 % Ausländisches Recht 10 % Adressermittlung 4 % Sachstandsanfragen 2 % Zustellungsersuchen 57 % Beweisaufnahme 18 % Es wurden Anfragen von deutschen Gerichten gestellt, die in konkreten Gerichtsverfahren Auskünfte zum ausländischen Recht oder zum Sachstand von Rechtshilfeersuchen benötigten. 75 % der ausgehenden Ersuchen befassten sich mit Sachstandsanfragen zu konkret anhängigen Rechtshilfeersuchen nach der Zustellungsverordnung und der Beweisaufnahmeverordnung. Knapp zehn Prozent waren Anfragen zum Recht anderer Mitgliedstaaten. Weitere Anfragen betrafen Auskünfte beispielsweise zu Zuständigkeiten oder zu Adressermittlungen. Darüber hinaus erreichten die deutschen Kontaktstellen telefonische Anfragen zu Rechtsakten der Gemeinschaft, zum Recht anderer Mitgliedstaaten oder zur internationalen Rechtshilfe, die allerdings nicht statistisch erfasst werden. Auch wurden in einigen Bundesländern die Aufgaben der Zentralen Behörden für die internationale Rechtshilfe mit denen der Kontaktstelle in einer Person gebündelt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einige Anfragen im Bereich der Wahrnehmung der Rechtshilfeaufgaben behandelt wurden.

9 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht III. Veranstaltungen im Rahmen des EJN 1. Richtertagungen zum Haager Kindesentführungsübereinkommen im Mai und September 2016 Wie in jedem Jahr wurden durch die deutsche Zentrale Behörde nach der Brüssel IIa-Verordnung zwei mehrtägige Tagungen zu grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten durchgeführt und von einer Verbindungsrichterin mitorganisiert. Diese Tagungen richten sich an deutsche Richterinnen und Richter, die als spezialisierte Richter für Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen und der Brüssel IIa-Verordnung zuständig sind. Die Veranstaltungen im Jahr 2016 fanden im Mai in Erfurt und im September in Nürnberg statt. Bei beiden Veranstaltungen konnten die Bundeskontaktstelle und eine Verbindungsrichterin die Arbeit des EJN darstellen und die Aufgaben der Kontaktstellen und Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichter erläutern. Außerdem stellte die Bundeskontaktstelle bei einem Seminar des Europäischen Justiziellen Trainingsnetzwerks in Barcelona das EJN vor. Die genannten Tagungen stellen ein geeignetes Medium dar, den Bekanntheitsgrad des EJN zu steigern und die Angehörigen der Gerichte im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zur Nutzung des Netzes zu ermutigen. Insbesondere konnten auch das Internetangebot des EJN und hier vor allem der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen sowie das Europäische Justizportal bekannt gemacht werden. 2. Veranstaltungen der Landeskontaktstellen Ebenso wie die Bundeskontaktstelle haben auch die Landeskontaktstellen bei Veranstaltungen mitgewirkt, um die Arbeit des EJN bekannter zu machen. Insbesondere wurden bei Einführungsveranstaltungen junge Richterinnen und Richter zu Beginn ihrer richterlichen Tätigkeit mit dem EJN vertraut gemacht und über die wichtigsten EU-Rechtsakte und Rechtsetzungsvorhaben informiert; hierbei verteilte die Landeskontaktstelle Baden-Württemberg auch eine selbst erstellte Informationsbroschüre, in der neben Aufgaben und Funktionsweisen des EJN auch die neuen Gemeinschaftsrechtsakte und Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit dargestellt werden. Außerdem wurde im Rahmen von mehreren Fortbildungsveranstaltungen für mit Rechtshilfeangelegenheiten befasste Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie für die Prüfungsstellen in den jeweiligen Ländern entweder durch die jeweilige Landeskontaktstelle oder die Bundeskontaktstelle die Tätigkeit des EJN vorgestellt.

10 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Europäischer Tag der Justiz Bereits zum 16. Mal fand eine deutsche zentrale Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz statt; diesmal am 15. November 2016 in Saarlouis (siehe hierzu Anlage 1). Sie wurde von der EJN-Bundeskontaktstelle gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Justizministerium des Saarlandes organisiert und stand im Zeichen der Zusammenarbeit in der Grenzregion Deutschland, Luxemburg und Frankreich. Dies wurde durch die tatkräftige Unterstützung der französischen und luxemburgischen EJN- Kontaktstellen ermöglicht, die mit mehreren Experten zu der Veranstaltung anreisten. Eröffnet wurde die Veranstaltung im Verwaltungsgericht des Saarlandes mit einer Prozesssimulation nach französischem, luxemburgischem und deutschem Recht, bei der Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und Rechtsreferendare aus der Grenzregion in wirklichkeitsnahen Prozessspielen die jeweiligen Rechtstraditionen unmittelbar erleben konnten. Bei der Fachtagung am Nachmittag wurden mit dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen und dem zwischen Deutschland und Frankreich erfolgten Austausch von Verbindungsbeamten konkrete Hilfsmöglichkeiten für die gerichtliche Praxis auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe näher beleuchtet. Hochkarätige Referenten aus Deutschland, Frankreich, Luxemburg und von Eurojust diskutierten im Anschluss in zwei Fachgruppen zu den Herausforderungen grenzüberschreitender Strafverfolgung bei internetbasierter Kriminalität und zu praxisrelevanten Fragen der Regulierung von Verkehrsunfällen mit Auslandsbezug. Den Teilnehmenden wurde damit eine Möglichkeit geboten, grenzüberschreitende Themen mit ausländischen Experten zu Prozesssimulation mit Schülern, Studierenden und Rechtsreferendaren aus der Grenzregion, Quelle: BfJ Justizminister Heiko Maas am Stand des BfJ, Quelle: BfJ diskutieren und aus erster Hand Einblicke in das nationale und europäische Recht zu erhalten. Geschlossen wurde die Veranstaltung mit einem Festakt im Theater am Ring in Saarlouis, an dem der deutsche und luxemburgische sowie der saarländische Justizminister teilnahmen.

11 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht IV. Jahrestreffen Das einmal jährlich von der Bundeskontaktstelle ausgerichtete Treffen der deutschen Mitglieder des EJN fand am 10. März 2016 im Bundesamt für Justiz in Bonn statt. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem persönlichen Kennenlernen standen insbesondere der Bericht aus der Arbeitsgruppe zur Sichtbarkeit des EJN, der neue Europäische Gerichtsatlas auf dem E-Justiz-Portal, das deutsche EJN-Konzept sowie die neue Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG zum EJN auf der Tagesordnung. Stephan Matyk, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Referat Ziviljustizpolitik, informierte in seinem Vortrag über die Arbeitsschwerpunkte der EU-Kommission für das Jahr Wojciech Postulski stellte die Arbeit des Europäischen Justiziellen Trainingsnetzwerks vor und Petra Pejchová berichtete über die Arbeit der tschechischen Zentralstelle nach der Zustellungsverordnung sowie des EJN in Tschechien. V. Informationsangebote der deutschen Kontaktstellen Die deutsche Bundeskontaktstelle erstellt grundsätzlich einmal im Jahr eine Informationsbroschüre zur Arbeit des EJN. Zielgruppe sind insbesondere deutsche Richterinnen und Richter, die mit den Aufgaben und dem praktischen Nutzen des Netzes vertraut gemacht werden sollen. Die neueste Ausgabe, die unter anderem am Europäischen Tag der Justiz verteilt wurde, erschien im November 2016 und enthält unter anderem einen Bericht über den Europäischen Tag der Justiz 2015, die Fortentwicklung des EJN 2016, die neuen Verordnungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, die Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhalt im EU-Ausland, die Vorstellung einer neuen Verbindungsrichterin sowie einen Gastbeitrag der tschechischen EJN-Kontaktstelle. Informationsbroschüre, Quelle: BfJ Der Internetauftritt der Bundeskontaktstelle informiert umfassend über die Arbeit der deutschen Mitglieder des EJN und den Nutzen des Netzes für die gerichtliche Praxis ( Neben den für die gerichtliche Praxis wichtigen Kontaktdaten finden sich auch aktuelle Informationen etwa zu Kontaktstellentreffen in Brüssel oder zu neu erschienenen Informationsbroschüren, die auf der Internetseite abgerufen werden können. Teilweise wird im justizeigenen Intranet der Länder auf das EJN hingewiesen und es werden

12 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Verlinkungen sowohl auf die Internetseiten der Bundeskontaktstelle als auch auf die Internetseiten der EU-Kommission angeboten. Über Einzelfragen im Zusammenhang mit dem europäischen Rechtshilfeverkehr werden die Gerichte regelmäßig über die jeweiligen Landesjustizverwaltungen oder die Landeskontaktstellen unterrichtet. Einzelne Landeskontaktstellen erarbeiten zudem eigene Informationsbroschüren über Aufgaben und Funktionsweise des EJN sowie die wichtigsten Gemeinschaftsrechtsakte und Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen verteilt bzw. im Landesintranet zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden von Landeskontaktstellen die praktischen Leitfäden und andere von der Kommission zur Verfügung gestellte Informationsbroschüren an die Gerichte verteilt. Diese Arbeitshilfen für die Praxis, aber auch die fact sheets auf der Internetseite des EJN sowie der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen werden in der Praxis sehr gut angenommen und als wertvolle Informationsquellen angesehen. Insbesondere die von der EU-Kommission herausgegebene Sammlung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen wird von der gerichtlichen Praxis als wertvolle Arbeitshilfe geschätzt. Auch der praktische Leitfaden zur Brüssel IIa-Verordnung und der Leitfaden zur justiziellen Zusammenarbeit wurden verteilt. VI. Tätigkeiten der deutschen Verbindungsrichter 1. Allgemeines Ebenso wie die deutschen Kontaktstellen arbeiten auch die Verbindungsrichterinnen und -richter unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel, um eine zügige Erledigung von Anfragen sicherzustellen. Wenn nicht direkt telefonischer Kontakt mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen aufgenommen wird, erfolgt die Kommunikation auch hier wie bei den Kontaktstellen über Statistik Von den Verbindungsrichterinnen und -richtern wurden insgesamt sechs Anfragen aus dem Ausland beantwortet. Demgegenüber stellten auf Bitten der deutschen Familienrichterinnen und Familienrichter in 25 Fällen die deutschen Verbindungsrichterinnen und Verbindungsrichter Anfragen in grenzüberschreitenden familiengerichtlichen Verfahren an die ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Die ein- und ausgehenden Anfragen betrafen dabei Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Litauen, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Die durchschnittliche

13 Europäisches Justizielles Netz für Zivil und Handelssachen: Jahresbericht Erledigungsdauer bei Anfragen deutscher Gerichte betrug circa 13 Werktage, bei Anfragen aus dem Ausland zwei Werktage, wobei auch hier die Beantwortungsdauer stark von der Komplexität der Anfrage abhing. Thematisch beschäftigten sich die Anfragen überwiegend mit Auskünften zu anhängigen familiengerichtlichen Verfahren im Ausland, zu entgegenstehender Rechtshängigkeit, zur Aufenthaltsermittlung, zum Ehegüterrecht und zur ausländischen Sorgerechtslage im Rahmen von HKÜ-Verfahren sowie mit Fragen im Rahmen von Verweisungen nach Art. 15 Brüssel IIa-Verordnung. Auch von den Verbindungsrichterinnen und -richtern wurden in vielen Fällen telefonische Auskünfte erteilt, die statistisch nicht erfasst werden und ganz überwiegend sofort am Telefon oder innerhalb eines Tages per beantwortet werden. 3. Beteiligung an Veranstaltungen Wie auch in den vergangenen Jahren konnten die Verbindungsrichterinnen und -richter bei einer Vielzahl von Veranstaltungen auf die Aufgaben des EJN und ihre Tätigkeit als Verbindungsrichter aufmerksam machen und insbesondere Familienrichterinnen und Familienrichter schulen. Hervorzuheben sind neben den oben bereits erwähnten HKÜ- Tagungen auch mehrere Vorträge bei Tagungen an deutschen Justizakademien sowie auf internationalen Konferenzen. VII. Kontakte zu anderen Netzwerken Bereits in der Vergangenheit hat die Bundeskontaktstelle Kontakte zum Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Netz) unterhalten, die auch im Jahr 2016 gepflegt werden konnten. So hat sich das ECC-Netz auch dieses Jahr wieder mit einem Informationsstand an den deutschen Veranstaltungen zum Europäischen Tag der Justiz beteiligt. Zwei deutsche Verbindungsrichterinnen sind gleichzeitig Verbindungsrichterinnen im Haager Richternetzwerk (zuständig vor allem für das Haager Kindesentführungsübereinkommen), so dass hier Synergieeffekte genutzt werden können. Eine dieser Verbindungsrichterinnen ist seit Sommer 2013 zusätzlich die Co-Vorsitzende der Association of International Family Judges. Bonn, den 17. März 2017 Bundesamt für Justiz, Referat II 1

14 oder per Saarbrücken oder per Fax: / 5885 Antwortkarte Ministerium der Justiz Europäischer Tag der Justiz Franz-Josef-Röder-Straße 17 per Post Anmeldung bis zum Bitte freimachen Festakt Veranstaltungsort Theater am Ring Kaiser-Friedrich-Ring Saarlouis 18:00 Uhr Begrüßung Reinhold Jost Minister der Justiz 18:15 Uhr Grußworte Félix Braz Justizminister des Großherzogtums Luxemburg Věra Jourová (angefragt) Mitglied der Europäischen Kommission Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung Jean-Jacques Urvoas (angefragt) Justizminister der Republik Frankreich 18:45 Uhr Festvortrag Heiko Maas Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Im Anschluss Stehempfang mit Umtrunk und Häppchen Wallerfanger Str. Von-Schütz-Straße Neue-Brauerei-Str. L ux embur ger R ing Verwaltungsgericht des Saarlandes Wallerfanger Str. 405 Ministerium der Justiz Wallstraße K aiser -W illhelm-s tr. 405 Lothringer Str. A ltstadt SLS Kaiser-Friedrich-Ring Am Kleinbahnhof. Lothringer Str. 405 Kaiser-Friedrich-Ring T itzstr aße T Titzstraße aße Liesdorfer f er S Str.. P Provinzialstraße r o raße aße Veranstaltungsorte Prozesssimulation: Fachveranstaltung und Verwaltungsgericht des Festakt: Saarlandes Theater am Ring Kaiser-Wilhelm-Str. 15 Kaiser-Friedrich-Ring Saarlouis Saarlouis Ansprechpartnerin Dr. Anna Feilen Ministerium der Justiz Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Tel.: / etj2016@justiz.saarland.de Veranstalter Ministerium der Justiz Saarland Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesamt für Justiz Partnerländer Frankreich Luxemburg Theater am Ring Kooperationspartner Landkreis Saarlouis Stadt Saarlouis 405 Europäischer Tag der Justiz Saarlouis Ministerium der Justiz

15 Prozesssimulation für Schulen Fachveranstaltung Anmeldung Veranstaltungsort Verwaltungsgericht des Saarlandes Kaiser-Wilhelm-Straße Saarlouis 09:00 Uhr Ausstellungsrundgang 09:30 Uhr Begrüßung Michael Bitz Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes 09:45 Uhr Prozesssimulation nach deutschem und französischem Recht Moderation Stéfanie Kass-Danno Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Nathalie Louis Staatsanwaltschaft Saarbrücken - zeitgleich 09:45 Uhr Prozesssimulation nach deutschem und luxemburgischem Recht Moderation N.N. 12:30 Uhr Ende der Prozesssimulation Veranstaltungsort Theater am Ring Kaiser-Friedrich-Ring Saarlouis 13:30 Uhr Begrüßung Dr. Anke Morsch Staatssekretärin, Ministerium der Justiz 13:45 Uhr Grußwort Heinz-Josef Friehe Präsident des Bundesamts für Justiz 14:00 Uhr Impulsvortrag N.N. Europäische Kommission 14:45 Uhr Internationale Rechtshilfe Unterstützung durch das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen und die Verbindungsbeamten Dr. Stefanie Plötzgen-Kamradt Bundesamt für Justiz Jeannine Dennewald Justizministerium, Luxemburg Florence Hermite Justizministerium, Frankreich Stéfanie Kass-Danno Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrike Janzen Justizministerium, Frankreich 16:00 Uhr Workshop 1 Tatort Internet Herausforderungen grenzüberschreitender Strafverfolgung Moderation Prof. Dr. Maximilian Herberger Prof. Dr. Henning Radtke Richter am Bundesgerichtshof FR: Yves Charpenel Erster Generalanwalt beim Kassationshof, Paris LU: N.N. Klaus Meyer-Cabri Eurojust - zeitgleich 16:00 Uhr Workshop 2 Unfälle im Ausland Regulierung im Inland: Rom II Moderation Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt Fachanwalt für Verkehrsrecht Hans-Peter Freymann Präsident des Landgerichts Saarbrücken FR: Florence Hermite Justizministerium, Frankreich LU: N.N. Information für die Fachanwaltschaft: Die Fachveranstaltung wird von der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes als dreistündige Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Workshop 1: Fachanwälte für Straf- und IT-Recht Workshop 2: Fachanwälte für Verkehrs- und Versicherungsrecht Ich nehme am Europäischen Tag der Justiz teil und melde mich für die folgenden Programm - punkte an: Name Beruf Workshop 1 Tatort Internet Herausforderungen grenzüberschreitender Strafverfolgung Workshop 2 Unfälle im Ausland Regulierung im Inland: Rom II Ich nehme am abendlichen Festakt teil. Straße / Hausnummer PLZ / Ort Ort, Datum oder 15:30 Uhr Kaffeepause 17:30 Uhr Ende der Fachveranstaltung Unterschrift

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