PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA. Eine europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit

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1 PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA ENTSCHLIESSUNG: Eine europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte Berichterstatterin (EP): Berichterstatterin (LA): Véronique De Keyser (PSE) Rosario Green Macías (GPA EU/Mexiko) Mittwoch, 8. April 2009 Madrid (Spanien) RE\ doc PEAP v07-00

2 EUROLAT-Entschließung vom 8. April 2009 Madrid (Spanien) [auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte] Europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika, unter Hinweis auf die Erklärungen der fünf Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas und der Karibik sowie der Europäischen Union (EU-LAK) in Rio de Janeiro (28./29 Juni 1999), Madrid (17./18 Mai 2002), Guadalajara (28./29 Mai 2004), Wien (12./13 Mai 2006) und Lima (16./17. Mai 2008), unter Hinweis auf die 1945 unterzeichnete Charta der Vereinten Nationen und besonders die Kapitel I betreffend ihre Ziele und Grundsätze, IV und V betreffend die Generalversammlung und den Sicherheitsrat, VI betreffend die friedliche Beilegung von Streitigkeiten und VIII betreffend regionale Abmachungen, unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, in Kenntnis der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in Kenntnis der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007, in Kenntnis der Interamerikanischen Charta für Demokratie vom 11. September 2001 und des Protokolls von Ushuaia über die Verpflichtung zur Demokratie im Mercosur, in der Republik Bolivien und in der Republik Chile sowie der Andencharta für Frieden und Sicherheit, die 2002 verabschiedet wurde, in Kenntnis des Atomwaffensperrvertrags vom 1. Juli 1968 und des Vertrags von Tlatelolco vom 25. April 1969, der die Hoheitsgebiete der 33 Unterzeichnerstaaten Lateinamerikas und der Karibik zur atomwaffenfreien Zone erklärt und den Staaten den Erwerb und Besitz von Nuklearwaffen verbietet, unter Hinweis auf das Chemiewaffenübereinkommen vom November 1992 und das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen vom April 1972, unter Hinweis auf die Europäische Sicherheitsstrategie Ein sichereres Europa in einer besseren Welt, die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommen wurde, sowie auf die am gleichen Tag angenommene Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. November 2000 angenommene Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seine drei Zusatzprotokolle zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels; gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg und gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit, unter Hinweis auf das Programm der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des RE\ doc 1/7 PEAP v07-00

3 internationalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen, unter Hinweis auf das Ottawa-Abkommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, unter Hinweis auf das am 31. Oktober 2003 auf der Konferenz von Mérida angenommene Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, unter Hinweis auf die siebzehn Übereinkünfte, die derzeit innerhalb des Regelwerks der Vereinten Nationen zur Prävention und Bekämpfung des internationalen Terrorismus bestehen, sowie auf die Resolutionen 1368 und 1373 (2001) sowie 1267 (1999) des Sicherheitsrates; unter Hinweis auf die Resolution A/RES/60/288 der Generalversammlung vom 8. September 2006 zur weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus und den dazugehörigen Aktionsplan, unter Hinweis auf die Strategie der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung, die am 14./15. Dezember 2005 vom Europäischen Rat angenommen wurde, unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika, unter Hinweis auf ihre Entschließung vom 20. Dezember 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika im Hinblick auf das 5. Gipfeltreffen in Lima, in der es besonders um die Frage der demokratischen Regierungsführung ging, sowie auf ihre an das 5. Gipfeltreffen EU-LAK gerichtete Botschaft vom 1.Mai 2008, A. in der Erwägung, dass Frieden und Sicherheit in der heutigen Welt nicht mehr allein von der Abwesenheit von Konflikten zwischen Staaten abhängen, sondern in hohem Maße von einer Vielzahl weiterer Faktoren bestimmt werden, wie der ungleichen Verteilung des Reichtums, der unter den Ärmsten generell herrschenden Hungersnot, der Verletzung der Menschenrechte, verantwortungsvoller Staatsführung, dem Ausschluss von Minderheiten von Entscheidungsprozessen, der fortschreitenden Erschöpfung von Energiequellen und natürlichen Ressourcen, den massiven Migrationsflüssen, den sich verschärfenden Auswirkungen der Umweltzerstörung sowie von Terrorismus, Korruption, organisierter Kriminalität usw., B. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen (VN) eine Reihe von Übereinkommen von allgemeiner Tragweite angenommen hat, um den Bedrohungen Einhalt zu gebieten oder sie zumindest abzuschwächen, wie den Atomwaffensperrvertrag, das Chemiewaffenübereinkommen und das Übereinkommen über biologische Waffen, das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, das Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und das Übereinkommen von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Anti-Personen- Minen und über deren Vernichtung, C. in der Erwägung, dass die Länder Lateinamerikas und der Karibik und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit zahlreichen gemeinsamen Bedrohungen konfrontiert sind, denen am besten durch Prävention, Kooperation und ein gemeinsames Vorgehen im Rahmen der strategischen biregionalen Partnerschaft, basierend auf dem Grundsatz der PEAP v /7 RE\ doc

4 Gleichheit der Rechte und der freien Selbstbestimmung der Völker im Einklang mit den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit und dem Völkerrecht sowie dem gemeinsamen Bekenntnis zu Frieden, Sicherheit, Zusammenarbeit, Menschenrechten, Demokratie und Multilateralismus begegnet werden kann, D. in der Erwägung, dass Fragen, die den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit betreffen, feste Punkte auf der Tagsordnung des strukturierten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik sein sollten, E. in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika in dem Bestreben, die Tätigkeit der Vereinten Nationen auf der Grundlage ihrer multilateralistischen Überzeugung zu unterstützen, in ihrer Entschließung vom 20. Dezember 2007 sowie in ihrer Botschaft an das 5. Gipfeltreffen EU-LAK in Lima vom 1. Mai 2008 die Ausarbeitung einer europäisch-lateinamerikanischen Charta für Frieden und Sicherheit vorgeschlagen hat, F. in der Erwägung, dass Fragen betreffend Frieden und Sicherheit eng mit der Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit, der Achtung der Grundsätze der Gleichheit der Rechte und der freien Selbstbestimmung der Völker, dem Verzicht auf die Androhung oder den Einsatz von Gewalt zur Konfliktbeilegung, mit dem Problem der Umweltzerstörung und mit der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller ohne Ansehen der Rasse, der Sprache oder der Religion verknüpft sind, G. in der Erwägung, dass die Charta der Tatsache Rechnung tragen muss, dass Einwanderungspolitik auf der Achtung der Menschenrechte basieren muss, 1. empfiehlt dem Gipfel die Annahme einer europäisch-lateinamerikanischen Charta für Frieden und Sicherheit, die auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und des einschlägigen Völkerrechts gemeinsame Strategien und Leitlinien für allgemeine politische und sicherheitspolitische Maßnahmen umfasst, um gegen die gemeinsamen Bedrohungen vorzugehen, denen sich die Partner der strategischen biregionalen Partnerschaft gegenübersehen, um in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Achtung die Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung, die Solidarität und die demokratische Regierungsfähigkeit in der europäisch-lateinamerikanischen Region zu stärken, die Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger auf Frieden und Sicherheit, Wohlstand und Freiheit zu erfüllen und international zu Frieden und Sicherheit beizutragen; 2. schlägt vor, die europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit auf einen weit gefassten Sicherheitsbegriff zu gründen, unter Beibehaltung des für die Charta der Vereinten Nationen kennzeichnenden kollektiven Ansatzes und unter Aufnahme weiterer Elemente, wie sie von verschiedenen Einrichtungen der Vereinten Nationen vorgeschlagen wurden, wie die Nahrungsmittelsicherheit im Kontext der FAO und die menschliche Sicherheit im Rahmen des UNDP; empfiehlt, dass auch die politische, wirtschaftliche und soziale Dimension, insbesondere die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, sowie die ökologische und verteidigungspolitische Dimension berücksichtigt und die Konzepte der Sicherheit der Hemisphäre und der biregionalen Sicherheit eingeschlossen werden; 3. hält die Beibehaltung des Konzepts der gemeinsamen Sicherheit für wesentlich; lehnt den unverhältnismäßig hohen Anstieg der Militärausgaben ab, der zu Lasten der Sozialausgaben geht; 4. betont die Notwendigkeit, dass die Charta auf den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Zielen und Grundsätzen und den gemeinsamen Grundsätzen und Werten der RE\ doc 3/7 PEAP v07-00

5 europäisch-lateinamerikanischen Partner, die seit den Gipfeln von Rio de Janeiro bis Lima angenommen wurden, und besonders der in Madrid am 17. Mai 2002 eingegangenen gemeinsamen Verpflichtung beruht, insbesondere im Hinblick auf Demokratie und die Achtung, Förderung und Verteidigung der Menschenrechte, das gemeinsame Engagement für den Multilateralismus, die friedliche Lösung von Streitigkeiten, die Verantwortung für den Schutz, die Pflicht zur Erinnerung an die Geschichte und eine Übergangsjustiz nach Konflikten, regionale Integration, sozialen Zusammenhalt und die Achtung der nationalen Souveränität; 5. hebt die Stärkung und Vertiefung der politischen Dimension der biregionalen Partnerschaft, die Förderung der Unterzeichnung, Ratifizierung und Anwendung der internationalen und regionalen Übereinkommen zur Regelung der verschiedenen friedens- und sicherheitsrelevanten Fragen durch die europäisch-lateinamerikanischen Partner sowie die Erarbeitung gemeinsamer Vorschläge und Initiativen in allen diesen Bereichen als spezifische Ziele der Charta hervor; 6. stellt fest, dass zu den neuen gemeinsamen Bedrohungen, denen sich die Europäische Union und Lateinamerika gegenübersehen, Armut, Seuchen und Infektionskrankheiten, Umweltverschlechterung, die Gefahren für die Staatsführung und die verantwortungsvolle Regierung, Krieg und interne Gewalt, Anti-Personen-Minen, Verbreitung und mögliche Nutzung von Atomwaffen, chemischen und biologischen Waffen, Terrorismus und internationale organisierte Kriminalität, Drogenhandel und Menschenhandel gehören; 7. hält es im generellen Interesse der europäisch-lateinamerikanischen Partner für wichtig, dass ein wirksames multilaterales System geschaffen wird, das sich auf starke und tragfähige internationale Institutionen stützt, deren Kernstück das System der Vereinten Nationen bildet; 8. stellt fest, dass sich die internationale Gemeinschaft bei gleichzeitiger Achtung der zentralen Stellung des Systems der Vereinten Nationen zunehmend der Tatsache bewusst wird, dass neue Normen und institutionelle Ansätze wie etwa die Verantwortung für den Schutz in die derzeit geltende internationale Ordnung aufgenommen werden müssen; 9. vertritt die Auffassung, dass sich sowohl die Lateinamerikaner als auch die Europäer an der Annahme und Konsolidierung eines aktualisierten internationalen Regelungssystems aktiv beteiligen, zu diesem Anstöße geben und gemeinsam Überlegungen anstellen müssen, damit sich bei möglichen künftigen Verstößen gegen dieses System keiner der Beteiligten seiner Anwendung entziehen kann unter Berufung darauf, an seiner Annahme nicht beteiligt gewesen zu sein; 10. betont, dass die Charta dem politischen Dialog auf Ministerebene über Sicherheitsfragen im weiteren Sinn zu größerer Wirksamkeit verhelfen sollte, und dass dieser Dialog die Form regelmäßiger Treffen der zuständigen Minister einschließlich der für Justiz und innere Angelegenheiten und Verteidigung zuständigen Minister annehmen sollte, damit die Frieden und Sicherheit betreffenden Fragen unter ihren verschiedenen Aspekten auf höchster Ebene und im Rahmen eines dauerhaften Dialogs auf parlamentarischer Ebene behandelt werden können; 11. hält den Terrorismus für eine ernsthafte Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit und damit der europäisch-lateinamerikanischen Partner und verurteilt ihn in allen seinen Spielarten und Erscheinungsformen, unabhängig davon, aus welchem Grund, wo und von wem er begangen wird; hält die Einhaltung aller diesbezüglich PEAP v /7 RE\ doc

6 angenommenen Übereinkünfte der Vereinten Nationen sowie die Stärkung des biregionalen Dialogs über diese Thematik für unerlässlich; betont, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter strikter Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und des Völkerrechts geführt werden muss; 12. empfiehlt die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels basierend auf dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung durch die Stärkung der bestehenden Instrumente wie des Mechanismus zur Zusammenarbeit und Koordinierung in Drogenfragen zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik und des Dialogs auf hoher Ebene über Drogenfragen zwischen der Andengemeinschaft und der Europäischen Union und Vergrößerung ihrer Reichweite sowie durch die Unterzeichnung, Ratifizierung und Anwendung aller einschlägigen internationalen Übereinkünfte; 13. betont den grenzüberschreitenden Charakter von Straftaten und internationaler organisierter Kriminalität und schlägt in diesem Sinne die Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz, des Strafrechts und der Strafverfolgung vor, um diese Geißeln wirksam zu bekämpfen, die in jeder einzelnen ihrer Erscheinungsformen wie Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Geldwäsche und Korruption den Frieden und die Stabilität der europäischlateinamerikanischen Partner in erheblichem Maße beeinträchtigen; 14. ermutigt zur Entwicklung gemeinsamer und innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung aller Straftaten im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung der neuen Informationstechnologien einschließlich der Kinderpornografie, des Computerbetrugs, des Cyberterrorismus, der Verletzung der Netzsicherheit und allgemein aller gegen die Sicherheit im Internet gerichteten Maßnahmen; 15. bekräftigt ihre Überzeugung, dass Frieden und Sicherheit in der europäischlateinamerikanischen Region eng mit der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung ihrer territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit sowie der Achtung der demokratischen Werte und Menschenrechte einschließlich des Rechts auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung, zusammenhängen; begrüßt in diesem Sinne alle Instrumente der Zusammenarbeit, die dazu beitragen, die Millenniums-Entwicklungsziele bis zum Jahr 2015 zu verwirklichen; betont die Notwendigkeit, bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Lateinamerika vom Konzept reiner Hilfeleistungen abzukommen und stattdessen die Zusammenarbeit in den Bereichen Technologie, Hochschulbildung und Innovation zu fördern; bekräftigt ihre Überzeugung, dass Einwanderungspolitik auf der Achtung der Menschenrechte basieren muss; 16. bekräftigt ihr Versprechen, als wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit, Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Energieversorgung und nachhaltigen Entwicklung die Energieeffizienz zu fördern und den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu steigern; betont die Notwendigkeit, die Energieinfrastruktur auszubauen und in diesen Bereich zu investieren; lehnt es ab, dass Energiepolitik als politisches Druckmittel eingesetzt wird; 17. stellt fest, dass der Wohlstand beider Regionen langfristig in hohem Maße von einer umsichtigen und nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen abhängt, und bekräftigt den Grundsatz der gemeinsamen, jedoch unterschiedlichen Verantwortung und der entsprechenden Fähigkeiten; verpflichtet sich, die Verringerung der Emissionen und die Entwicklung des Emissionshandels zwischen beiden Regionen voranzutreiben und gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu fördern; ruft die europäisch-lateinamerikanischen Partner auf, sich unverzüglich den verschiedenen RE\ doc 5/7 PEAP v07-00

7 Initiativen anzuschließen, die in diesem Sinne im Rahmen der Vereinten Nationen und besonders des Kyoto-Protokolls beschlossen wurden, und der biregionalen Zusammenarbeit unter einem umfassenden ökologischen Blickwinkel neue Impulse zu geben; 18. empfiehlt die Einrichtung eines biregionalen Zentrums zur Katastrophenverhütung, dessen Aufgabe darin bestehen würde, gemeinsame Strategien und Maßnahmen für Frühwarnung und Prävention auszuarbeiten, um die Anfälligkeit beider Regionen für Naturkatastrophen infolge des Klimawandels und Technologiekatastrophen zu verringern; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen beiden Regionen zur Verhütung der Gefahren, die von der sich heute in Lateinamerika entwickelnden zivilen Kernenergieindustrie ausgehen, unerlässlich ist; * * * 19. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung der Präsidentschaft des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika und Karibik, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Parlament des Mercosur zu übermitteln. PEAP v /7 RE\ doc

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