Inhalt: Fußgängerin überquert Straße und wird von einem Auto erfasst; die Frau erliegt ihren schweren Verletzungen Großhadern

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1 Jourdienstbeamtin: Constanze Spitzweck Bürozeiten: Montag bis Freitag Sonn- und Feiertage vor einem Werktag Uhr Uhr Telefon: 089/ Mobiltelefon: 0171/ Internet-Adresse: Inhalt: Fußgängerin überquert Straße und wird von einem Auto erfasst; die Frau erliegt ihren schweren Verletzungen Großhadern Festnahme nach versuchtem Überfall Ludwigsvorstadt Raubüberfall auf Lebensmittelmarkt Blumenau Versuchtes Tötungsdelikt Isarvorstadt Präventionstipps zum Jahreswechsel 2017 / Terminhinweis: Pressekonferenz zum Kriminalitätsphänomen Falsche Polizeibeamte

2 2131. Fußgängerin überquert Straße und wird von einem Auto erfasst; die Frau erliegt ihren schweren Verletzungen Großhadern Am Dienstag, , gegen Uhr, überquerte eine 26- jährige Münchnerin zu Fuß die Kreuzung Sauerbruchstraße Ecke Pfingstrosenstraße. Die Ampelanlage für diese Kreuzung war planmäßig außer Betrieb. Zur gleichen Zeit fuhr ein 48-jähriger Autofahrer aus München auf der Sauerbruchstraße in nördlicher Richtung. Die 26-jährige Frau trat hinter einem in entgegengesetzter Richtung fahrenden Auto plötzlich vor das Auto des 48-Jährigen und wurde von diesem erfasst. Die Frau erlitt schwere Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Dort verstarb sie während einer Operation am Mittwoch, Präventionshinweis der Münchner Polizei: Über die Weihnachtsfeiertage ereigneten sich mit dem oben genannten zwei schwere Verkehrsunfälle mit Fußgängern, weil diese die Fahrbahn querten, ohne auf den Fahrverkehr zu achten. Während der dunklen Jahreszeit ereigneten sich, allein im Dezember, sechs Verkehrsunfälle, bei denen Fußgänger beim unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn schwer verletzt wurden. Vier Unfälle ereigneten sich bei Dunkelheit bzw. während der Dämmerung. Bei oben genannten Fall wurde das Unfallopfer von Passanten angesprochen, reagierte aber nicht, möglicherweise hatte sie Musik gehört und dazu Ohrhörer benutzt. Insgesamt ereigneten sich im Jahr 2017 bereits sechs ähnliche Verkehrsunfälle, bei denen ein Fußgänger sein Leben verlor. In zwei Fällen wollten die Fußgänger auf der gegenüberliegenden Seite die Bushaltestelle erreichen. In zwei Fällen querten die Fußgänger die Fahrbahn trotz starken Verkehrsaufkommens und konnten so vom Unfallgegner nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. In zwei Fällen war die Erkennbarkeit durch dunkle Kleidung bzw. Regen nicht gegeben.

3 Die Münchner Polizei rät daher allen Fußgängern: Überqueren Sie die Straße nur an gesicherten Überwegen, wie Lichtzeichen-/ Fußgängerampeln (nur bei Grünlicht - als Vorbild für Kinder), Zebrastreifen (wenn die Fahrzeuge angehalten haben), Fußgängerunter- oder -überführungen! Auch wenn damit ein kleiner Umweg verbunden ist (er kann Ihr Leben retten!) Wenn Sie, weil es nicht anders möglich ist, an ungesicherten Stellen die Fahrbahn überqueren, wählen Sie eine Stelle, an der Sie gut gesehen werden. Überprüfen Sie sorgfältig und wiederholt mit dem Kontrollblick nach links und nach rechts, ob ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn möglich ist. Achten Sie auf Ihre Erkennbarkeit. Helle, reflektierende Kleidung oder Reflexbänder geben anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, Sie rechtzeitig zu erkennen. Treten Sie nie hinter einem Sichthindernis unvermittelt auf die Fahrbahn. Überqueren Sie die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg! Konzentrieren Sie sich dabei intensiv auf Ihren Weg des Überquerens! Lassen Sie sich nicht durch Mobiltelefone oder Musikwiedergabegeräte ablenken und rechnen Sie immer mit der Unaufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer. Bitten Sie als älterer Verkehrsteilnehmer oder wenn Sie sich wegen eines Handicaps bei der Fahrbahnüberquerung unsicher fühlen, andere Passanten, Ihnen beim Überqueren der Fahrbahn zu helfen. Beachten Sie: die Sicht des Fahrers eines Lastkraftwagens oder Busses auf Fußgänger und Radfahrer ist wegen mehrerer Toter Winkel erheblich eingeschränkt. Das gilt aber nicht nur seitlich, sondern auch hinter dem Fahrzeug und wegen der erhöhten Fahrerkabine auch direkt vor ihm. Allen Fahrzeugführern empfehlen wir, die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen anzupassen und nicht schneller zu fahren, als dass innerhalb der Sichtweite angehalten werden kann.

4 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts, sofern nicht durch Verkehrszeichen eine geringere Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, darf jedoch auch unter günstigsten Bedingungen nie überschritten werden Festnahme nach versuchtem Überfall Ludwigsvorstadt Am Dienstag, , gegen Uhr, betrat ein 45-jähriger Mann unmaskiert einen Laden in der Ludwigsvorstadt und forderte von dem Kassierer Bargeld. Um seine Forderung zu verdeutlichen, deutete er den Besitz einer Waffe in der Jackentasche an. Er streckte hierzu einen Finger in der Jackentasche aus. Der 53-jährige Kassierer erkannte, dass es sich nicht um eine Waffe handelt und überwältigte den 45-Jährigen aus dem Landkreis Garmisch bis zum Eintreffen einer Polizeistreife. Dabei kam es zu einem Gerangel, bei dem sich der 53-Jährige leicht verletzte. Der 45-jährige Mann konnte vorläufig festgenommen werden und wird zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt Raubüberfall auf Lebensmittelmarkt Blumenau Am Samstag, , gegen Uhr, wollte eine 30-jährige Angestellte eines Lebensmittelmarktes in der Blumenau kurz nach Ladenschluss den Müll in einem Container entsorgen. Gleich nach Verlassen der Geschäftsräume, lauerte ihr ein mit einem Schal maskierter Mann auf und bedrohte sie mit einem Messer. Der Mann packte sie am Arm und zerrte sie zurück in das Geschäft. Der Täter schlug die Angestellte mehrfach und zwang sie ins Büro zu gehen. Im Büro war eine zweite Angestellte, die gerade mit der Abrechnung beschäftigt war. Diese wurde auf den Überfall aufmerksam. Der Unbekannte bedrohte nun die beiden Angestellten mit dem Messer und forderte die Tageseinnahmen. Eine der Angestellten kam der Forderung nach und übergab das Geld.

5 Der Täter konnte in unbekannte Richtung flüchten. Eine eingeleitete Fahndung verlief negativ. Eine Angestellte erlitt aufgrund des körperlichen Angriffs leichte Verletzungen, welche ambulant versorgt wurden. Täterbeschreibung: Männlich, ca Jahre alt, ca cm groß, schwarze Haare, braune Augen, dicke schwarze Augenbrauen, starke Körperbehaarung an Brust und Unterarmen, sprach Deutsch mit unbekanntem Akzent. Er war mit einem schwarzen Schal teilmaskiert und schwarze Lederhandschuhe; er trug eine dunkle Kapuzenjacke, schwarze Hose, dunkle feste Schuhe (Art Arbeitsschuhe mit gelb umlaufenden Streifen um Sohle); Bewaffnung: ein größeres Messer (Klingenlänge ca. 25 cm). Zeugenaufruf: Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen Versuchtes Tötungsdelikt Isarvorstadt In der Nacht von Montag, , auf Dienstag, suchte ein 26-jähriger Mann seine Ex-Ehefrau in deren Wohnung in der Isarvorstadt auf. Dabei kam es zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber der Frau. Im weiteren Verlauf griff der Tatverdächtige die 28-jährige Frau mit einem Küchenmesser an. Durch ihre Gegenwehr sowie durch das Eingreifen eines Besuchers wurde sie nur geringfügig im Halsbereich verletzt. Der 26-jährige rumänische Staatsangehörige konnte durch verständigte Polizeikräfte noch am Tatort vorläufig festgenommen werden. Die Mordkommission ermittelt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Der Tatverdächtige wird dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München zur Klärung der Haftfrage vorgeführt.

6 2135. Präventionstipps zum Jahreswechsel 2017 / 2018 Traditionsgemäß werden auch dieses Jahr zum Jahreswechsel wieder pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Um Personen- und Sachschäden zum bevorstehenden Jahreswechsel zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden: Erwerben und verwenden Sie nur zugelassenes Material mit einer CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Es wurde wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden, die im Ausland gekauft worden waren. Diese Gegenstände entsprechen i.d.r. nicht den Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung und die Weitergabe dieser Materialien sind Straftaten. Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden. Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt werden. Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden. Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden. Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen. Auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht. Pyrotechnische Gegenstände der sog. Kategorie F2 (handelsübliche Pyrotechnik für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 01. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden. Zu beachten ist unbedingt das Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.

7 Denken Sie bitte auch an die Haustiere. Viele Hunde und auch andere Haustiere haben große Angst vor Geräuschen und zeigen Anzeichen von Panik bei der Silvesterknallerei. Versuchen Sie, die lautesten Geräusche von den Tieren fernzuhalten Terminhinweis: Pressekonferenz zum Kriminalitätsphänomen Falsche Polizeibeamte Am Freitag, , findet um Uhr, eine Pressekonferenz im Medienzentrum des Polizeipräsidiums München zum Kriminalitätsphänomen Falsche Polizeibeamte statt. Polizeivizepräsident Werner Feiler, der Leiter der Arbeitsgruppe Phänomene, EKHK Uwe Dörnhöfer, sowie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München, Oberstaatsanwältin Anne Leiding, informieren über die aktuelle Situation und stellen die erfolgreiche Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Täterfestnahmen im Jahr 2017 dar. Vertreter der Medien sind herzlich willkommen.

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