Offenlegung für die VakifBank International AG

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1 Offenlegung für die gemäß 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung der FMA zur Durchführung des Bankwesengesetzes betreffend die Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 1 von 15

2 Offenlegung für die gemäß 26 BWG sowie der Offenlegungsverordnung der FMA zur Durchführung des Bankwesengesetzes betreffend die Veröffentlichungspflichten von Kreditinstituten Allgemeine Informationen zur Gesellschaft Die (VakifBank), ein Institut mit einer österreichischen Banklizenz, wurde im Jahr 1999 gegründet. Neben dem Hauptsitz und zwei Filialen in Wien ist die VakifBank mit je einer Filiale im Finanzzentrum Deutschlands in Frankfurt und in Köln vertreten. Die Bank befindet sich zu 90% im Besitz der Türkiye Vakiflar Bankasi T.A.O., Ankara und zu 10% im Besitz des Pensionsfonds der Türkiye Vakiflar Bankasi T.A.O., Ankara Die angeführten Paragrafen beziehen sich auf die Offenlegungsverordnung: 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 1. Risikopolitik 2 Z 1 OffV Der Vorstand der VakifBank ist gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Basis für die integrierte Risikosteuerung stellt die vom Vorstand beschlossene Risikopolitik mit deren begleitenden Strategien dar. Gemäß 39 BWG besteht ein Risikomanagementsystem welches alle bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken durch die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der VakifBank umfasst. Teil der Risikopolitik ist auch die Genehmigung der Grundsätze des Risikomanagements. Für die Begrenzung der einzelnen Adressenausfallsrisiken ist ein Limitsystem auf Einzelkunden- und Länderbasis implementiert. Die Steuerung der Risiken ist in angemessener Weise in das übergreifende Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingegliedert, in dem die unterschiedlichen Risikoarten (Adressenausfalls-, Markt-, operationelles Risiko) berücksichtigt werden. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein ausreichender Ertrag eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 2 von 15

3 2. Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen 2 Z 2 OffV Bei der Aufbauorganisation ist berücksichtigt, dass in der Abwicklung der einzelnen Geschäfte miteinander unvermeidbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Personen und Bereiche durchgeführt werden, und eine Trennung von risikonehmender und risikokontrollierender Organisationseinheit, sowie eine Trennung von Markt und Marktfolge gewährleistet sind. Die Verantwortung für das gesamte Kreditrisiko (sowohl auf Einzelkreditebene als auch hinsichtlich des Gesamtkreditportfolios) der VakifBank liegt bei den für den Kreditbereich zuständigen Vorständen. Die durch eine Person besetzte Abteilung Risikomanagement, die direkt dem Gesamtvorstand disziplinär unterstellt ist, ist für die Analyse und die Abgabe einer vom Markt unabhängigen Meinung bezüglich des Kreditrisikos und die Risikokontrolle zuständig. Die Verantwortung für das gesamte Marktrisiko der VakifBank liegt beim verantwortlichen Vorstand für die Abteilung Treasury, wobei Treasury dem Marktbereich zuzuordnen ist, aber die entsprechende Risikokontrolle der Abteilung Risikomanagement obliegt. Die Verantwortung für das operationelle Risiko der VakifBank wird prinzipiell von jedem Bereich selbst wahrgenommen. 3. Umfang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme 2 Z 3 OffV Unter der klaren Vorgabe der Ausübung der Sorgfaltspflicht, werden in der VakifBank im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung zwecks Ermittlung und Beurteilung der Kapitaladäquanz und allokation, dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial (Eigenkapital, stille Reserven aus Wertpapieren und Ertrag) der Bank alle maßgeblichen Risiken gegenübergestellt. Das dazu verwendete Berechnungstool ist die Risikotragfähigkeitsanalyse. Durch die Risikotragfähigkeitsanalyse werden mögliche Kapitalengpässe, Wachstumsspielräume oder die Möglichkeit, den Risikoappetit zu erhöhen, transparent. Die Risiken der Bank werden dabei in zwei Szenarien (Normalfall und Problemfall) mit Darstellung des erwarteten Verlustes (Normalfall) und Darstellung des unerwarteten Verlustes (Problemfall) ermittelt. Die Deckungsmassen sind in drei Szenarien aufgeteilt, wobei Deckungsmassen eins bis zwei zur Abdeckung der eingegangenen Risiken in den zwei Risikoszenarien bestimmt sind. Die Deckungsmasse drei dient der Berechnung der Risikotragfähigkeit im Extremfall. Der Vorstand steuert und limitiert die Risikotragfähigkeit auf Basis des Extremfalls. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeitsanalyse im Szenario Problemfall stellen auch die Basis für die Zuordnung des ökonomischen Kapitals zu den in der Risikotragfähigkeit berechneten Verlustpotenziale für die Risikoarten Kredit- / Adressrisiko, Zinsänderungsrisiko, Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 3 von 15

4 Aktienkursrisiko, Fremdwährungsrisiko und Operationelles Risiko dar. Dieses zugewiesene ökonomische Kapital wird monatlich auf seine Ausnützung hin überwacht. Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist somit die wesentlichste Entscheidungsgrundlage für das Management und wichtiger Bestandteil des monatlichen Risikoberichtes an den Vorstand sowie des vierteljährlichen Risikoberichtes an den Aufsichtsrat. 3.1 Kreditrisiko Auf dem bedeutendsten Risiko im Bankgeschäft, dem Kreditrisiko, liegt für die VakifBank das Hauptaugenmerk, beinhaltet doch das Kreditrisiko die Gefahr für den Kreditgeber, vom Schuldner nicht rechtzeitig Zins- und/ oder Tilgungszahlungen zu erhalten. Dabei kann es sich auch um den totalen oder partiellen Verlust des Kreditkapitals sowie der vereinbarten Zinsen handeln. Kreditrisiken entstehen in der VakifBank einerseits durch die Vergabe von Krediten und anderseits durch Veranlagung in Wertpapieren auf das Bankdepot. Als Steuerungs- und Messinstrumente stehen folgende Werkzeuge zur Verfügung: Die für das Adressenausfallsrisiko eines Kreditgeschäfts bedeutsamen qualitativen und quantitativen Aspekte werden in der VakifBank einer angemessenen Risikoanalyse unterzogen, wobei die Intensität dieser Tätigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt des Engagements abhängt. Dazu ist ein strukturiertes Kreditantrags- und genehmigungsverfahren eingerichtet. Jede Kreditgewährung an einen Geschäftspartner und jegliche Änderung des Kreditfalls bedarf der Bewilligung durch den jeweiligen Kompetenzträger. Krediteinräumungen an Mitglieder einer Kreditnehmergruppe nach der Definition des Bankwesengesetzes werden als ein zusammengehöriges Engagement gesehen und gemeinsam betrachtet. Kreditentscheidungen basieren auf ausreichenden Informationen (Bilanzen, externe Sicherheitenbewertung, usw.) welche speziell bei der Finanzierung von Krediten in der Türkei gemeinsam über die Abteilungen der Muttergesellschaft eingeholt werden. Das bankintern definierte Mindest-Rating ist neben der unbedingten wirtschaftlichen Fähigkeit, persönlichen Kreditwürdigkeit und angemessenen Sicherheiten Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Für die Ermittlung der Eigenmittelerfordernisse für das Kreditrisiko wird der Standardansatz lt. BWG angewendet. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 4 von 15

5 3.1.1 Kreditrisikoeinstufung Das Kundenrating bildet die Grundlage für die Risikoeinstufung gemäß bankintern festgelegtem Mapping. Sicherheiten werden bei der Kreditrisikoeinstufung nicht berücksichtigt. Bei der Definition des Ratings je Kunde wird - bei Verfügbarkeit - das durch die Gesellschaften Standard & Poor, Moody`s und Fitch ermittelte Rating herangezogen. Für Kreditnehmer ohne Verfügbarkeit einer derartigen externen Bewertung, wird das Rating durch andere extern beauftragte Analyseabteilungen festgestellt. Im Privatkundenbereich ist ein bankinternes Scoringmodell im Einsatz. Jeder Kreditkunde wird einer Bonitätsbeurteilung unterzogen. Die Besicherungsgestaltung wird formellen und materiellen Prüfungen unterzogen. Die für die Risikoquantifizierung verwendeten Daten und Systeme werden laufend validiert Kreditlimite Bankintern definierte Kreditlimite auf Einzelkundenebene legen zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die Obergrenze für Kreditengagements fest Risikomesssysteme und -berichtswesen Die Kreditengagements der VakifBank werden mit Hilfe der monatlich erstellten Risikotragfähigkeitsanalyse ständig überwacht Risikomesssysteme Ausfallswahrscheinlichkeiten: Für die Berechnung des Adressenausfallsrisikos (Verlustpotenzial) werden für die einzelnen Bonitätsstufen mangels bankintern verfügbarer Werte die von S&P jährlich veröffentlichten Ausfallswahrscheinlichkeiten für Unternehmen herangezogen. Erwarteter Verlust: Der erwartete Verlust misst den Verlust des Kreditportfolios der innerhalb eines Jahres auf der Grundlage der oben definierten Ausfallswahrscheinlichkeiten zu erwarten ist. Bei der Berechnung des erwarteten Verlustes werden die Risikopositionen je Bonität nach Abzug der anrechenbaren Sicherheiten mit den dazugehörigen Ausfallswahrscheinlichkeiten multipliziert. Zusätzlich wird der erwartete Verlust der einzelnen Bonitätsklassen mit dem LGD (Loss Given Default) Wert multipliziert, wobei für den Normalfall - in Anlehnung an den IRB Basisansatz - der Multiplikator mit 0,45 festgelegt wurde. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 5 von 15

6 Unerwarteter Verlust: Die Faktoren für den Unerwarteten Verlust werden mittels Faktoren ermittelt welche aus der EM-Unterlegungsformel für den auf internem Rating basierenden Ansatz (IRB-Ansatz) gemäß Solvabilitäts-Verordnung errechnet werden. Zusätzlich wird der Unerwartete Verlust mit dem bankintern definierten Multiplikator von 0,65 multipliziert. Stresstests: Stresstests dienen dazu, zu zeigen, ob das Institut in der Lage ist auch unwahrscheinliche und große Krisen zu überstehen Berichtswesen: Für die Kreditüberwachung werden monatlich Risikoanalysen in Form der Risikotragfähigkeitsanalyse erstellt, die direkt dem Vorstand übermittelt werden. Neben Auswertungen aus den obigen Risikomesssystemen werden vierteljährlich aus dem Bereich Marktfolge-Kredit Berichte über die Entwicklung der Großkredite erstellt und dem Vorstand zur Verfügung gestellt. Das Berichtswesen und die entsprechende Kontrolle und Ableitung von Maßnahmen bei Erreichen von kritischen Punkten gewährleistet eine entsprechende Risikoabsicherung bzw. minderung. Die Kontrolle der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen erfolgt wiederum durch Analyse der erstellten Berichte. 3.2 Marktrisiko Unter Marktrisiken wird der potenzielle Verlust aufgrund von nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Faktoren verstanden. Das Marktrisiko unterscheidet sich in der VakifBank grundsätzlich in zwei verschiedene Risiken: Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienkursrisiko Marktrisiken ergeben sich sowohl bei Handels- als auch bei Nichthandelsgeschäften. In der VakifBank entstehen Marktrisiken vorwiegend durch Eingehen von Positionen in Anleihen und Fremdwährungen. Zinsrisiko Das Treasury betreibt ein aktives Marktrisikomanagement auf Basis umfassender und laufender Analysen des Zinsrisikos unter Verwendung derivativer Instrumente. Das Ziel ist ein angemessenes Risiko im Verhältnis zu den Eigenmitteln zu erzeugen. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 6 von 15

7 Währungsrisiko Das Währungsrisiko wird als Differenzbetrag zwischen den Fremdwährungen auf der Aktivseite und den Fremdwährungen auf der Passivseite ermittelt. Das so errechnete Währungsrisiko wird durch Fremdwährungsswaps abgesichert Risikomesssystem und Berichtswesen: Risikomesssysteme Die Evaluierung des Marktrisikos erfolgt mittels des Value-at-Risk (VaR) Ansatzes, wobei dem Umlaufvermögen eine Behaltedauer von 15 Tagen und dem Anlagevermögen 240 Tage unterlegt werden Berichtswesen Der Bereich Treasury berichtet täglich in Form von standardisierten Auswertungen an den Vorstand. Diese Berichte umfassen nicht nur obige Risikokategorien, sondern geben auch Auskunft über die aktuellen Positionen. Das Zinsänderungsrisiko wird über die Zinsbindungsbilanz abgebildet. In der Risikotragfähigkeitsanalyse werden sowohl der Einkommenseffekt als auch der Barwerteffekt - entsprechend der Zinsszenarien berücksichtigt. Die Grundlage für die Berechnung des Risikos der gesamten Zinsrisikopositionen der VakifBank bildet die Darstellung der offenen Positionen (Gap) in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Berichtswesen und die entsprechende Kontrolle und Ableitung von Maßnahmen bei Erreichen von kritischen Punkten gewährleistet eine entsprechende Risikoabsicherung bzw. minderung. 3.3 Operationelles Risiko Als operationales Risiko bezeichnet man die Gefahr von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen (z.b. EDV-Versagen) sowie aufgrund externer Ereignisse (Natur- und sonstige Katastrophen). Zur Gewährleistung der langfristigen Sicherung des Geschäftserfolges wird in der VakifBank neben anderen Geschäftsbereichsrisiken auch das operationelle Risiko berücksichtigt. Ziel in der VakifBank ist die Minimierung von operationellen Risiken durch die ständige fachliche Weiterentwicklung vor allem unter dem Gesichtspunkt der internen Qualitätsverbesserung Risikomesssystem und berichtswesen: Risikomesssysteme Hinsichtlich des operationalen Risikos erfolgt eine laufende Analyse auftretender Schadensfälle. Werden unvermeidbare operationale Risiken schlagend, werden aus dem Schadensfall geeignete Maßnahmen abgeleitet, um eine Wiederholung des Schadens zu verhindern bzw. zu erschweren. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 7 von 15

8 Berichtswesen Auftretende Schadensfälle werden vom betroffenen Abteilungsleiter direkt an den Vorstand berichtet. In der Risikotragfähigkeitsanalyse wird bei der Berechnung des Operationalen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß Basel II Bestimmungen herangezogen. Die laufende Analyse und die entsprechende Kontrolle und Ableitung von Maßnahmen bei Erreichen von kritischen Punkten gewährleistet eine entsprechende Risikoabsicherung bzw. minderung. Die Kontrolle der Wirksamkeit von getroffenen Maßnahmen erfolgt wiederum durch Analyse der erstellten Berichte. 3.4 Verbriefungsrisiko In der VakifBank wurden bisher keine Verbriefungen vorgenommen, weshalb dieses Risiko nicht besteht. 3.5 Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitätsrisiko sowie das politische Risiko. Länderrisiken bestehen in der VakifBank vorwiegend durch Geschäftsbeziehungen in der Türkei und einigen wenigen Geschäftspartnern in Oststaaten. Die Geschäftsbeziehungen bestehen dabei primär in Form von Staatsanleihen, Finanzierungen von Unternehmen mit besten Bonitäten und der Teilnahme an Syndizierten Krediten. Leitlinien für die Risikoabsicherung: 2 Zi. 4 OffV Kreditentscheidungen basieren auf ausreichenden Informationen (Bilanzen, externer Sicherheitenbewertung, usw.) welche speziell bei der Finanzierung von Krediten in der Türkei gemeinsam über die Abteilungen der Muttergesellschaft eingeholt werden. Das Basel-II-konforme Rating ist neben der unbedingten wirtschaftlichen Fähigkeit, persönlichen Kreditwürdigkeit und angemessenen Sicherheiten Voraussetzung für eine Kreditgewährung. Das Treasury betreibt ein aktives Marktrisikomanagement auf Basis umfassender und laufender Analysen des Zinsrisikos unter Verwendung derivativer Instrumente. Das Ziel ist ein angemessenes Risiko im Verhältnis zu den Eigenmitteln zu erzeugen. Zur Gewährleistung der langfristigen Sicherung des Geschäftserfolges wird in der VakifBank neben anderen Geschäftsbereichsrisiken auch das operationelle Risiko berücksichtigt. Ziel in der VakifBank ist die Minimierung von operationellen Risiken durch die ständige fachliche Weiterentwicklung vor allem unter dem Gesichtspunkt der internen Qualitätsverbesserung. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 8 von 15

9 4 Eigenmittelstruktur 4 Z 2 OffV Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß 23 Abs. 14 BWG setzen aus folgenden Bestandteilen zusammen: TEUR TEUR Kernkapital: Grundkapital Nicht gebundene Kapitalrücklage Gewinnrücklage Haftrücklage Abzugsposten: Immaterielle Anlagewerte Kernkapital (Tier I-Kapital) Anrechenbare Eigenmittel Seit der Gründung der Bank im Jahr 1999 wurden bisher keine Dividenden ausgeschüttet, 5 Mindesteigenmittelerfordernis Der Betrag von 8 % der gewichteten Forderungsbeträge setzt sich gem. 22a Abs. 4 BWG zum folgendermaßen zusammen (in T ): Forderungsklasse Gewichteter Forderungswert in Mio EUR % Zentralstaaten und Zentralbanken 14,28 1,97 Gebietskörperschaften 14,94 2,06 Institute 87,59 12,07 Unternehmen 576,88 79,47 Retail (inkl. KMU) 14,02 1,93 Durch Immobilien besicherte Werte 0,16 0,02 Überfällige Forderungen 7,39 1,02 Sonstige Aktiva 10,63 1,46 Summe 725,89 100,00 Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 9 von 15

10 Das gesamte Eigenmittelerfordernis lt BWG setzt sich zum wie folgt zusammen (in T ): Forderungsklasse Mindesteigenmittelerfordernis in Mio EUR % Zentralstaaten und Zentralbanken 1,14 1,96 Gebietskörperschaften 1,20 2,07 Institute 7,00 12,05 Unternehmen 46,16 79,49 Retail (inkl. KMU) 1,12 1,93 Durch Immobilien besicherte Forderungen 0,01 0,02 Überfällige Forderungen 0,59 1,02 Sonstige Aktiva 0,85 1,46 Summe 58,07 100,00 6 Kontrahentenausfallsrisiko Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten nach der Ursprungsrisikomethode ermittelt. Eine Obergrenze für Kredite an Kontrahenten auf Einzelkundenebene ist durch das Limitsystem gewährleistet. Derivate die der Sicherung von Währungsausfallsrisiken dienen waren zum Jahresultimo nicht vorhanden. Währungsswaps waren zu Jahresende 2013 in Höhe von 132,5 Mio USD vorhanden. 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 7 Abs 1 Z 1 und 2 OffV: Die Kriterien Überfällig (gemäß 16 SolvaV) werden durch das Ausfallskennzeichen Verzug > 90 Tage, welches kennzeichnet, dass eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners mehr als 90 Tage überfällig ist, abgebildet. Eine Ausfallsgefährdung wird gemäß bankinternen Richtlinien dann angenommen, wenn eine Forderung zweifelhaft oder uneinbringlich ist. Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 10 von 15

11 Die Ausgangsbasis für die Beurteilung ob eine Wertberichtigung bzw. Rückstellung vorgenommen, oder eine endgültige Abschreibung einer Forderung vorgenommen wird, ist gemäß bankinternen Richtlinien abhängig von nachstehend definierten bzw. dargestellten Ausfallskennzeichen: Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation Erfolgloses Inkasso durch die VakifBank Erfolglose Klage durch die VakifBank Ausgleichsverfahren Schuldnerregulierungsverfahren Außergerichtlicher Ausgleich Sonstiges Zum Zeitpunkt der Bildung einer Wertberichtigung oder einer endgültigen Abschreibung einer Forderung muss eine entsprechende schriftliche Dokumentation jener Gründe erfolgen, die zur Bildung führten. 7 Z 4 und 5 OffV: Geografische Verteilung der Forderungen nach Forderungsklassen zum (in T ): Die Forderungen nach wesentlichen geographischen Gebieten gegliedert, in denen auch täglich fällige Forderungen gegenüber Banken enthalten sind, stellen sich folgendermaßen dar: Region Kreditinstitute Nichtbanken Summe in TEUR in TEUR in TEUR EU Türkei Sonstige Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 11 von 15

12 7 Z 6 OffV: Die gemäß Offenlegungsverordnung 7 Abs. 1 Z. 6 erforderliche Aufgliederung der Forderungen nach Fristigkeiten entspricht der Fristigkeitengliederung gem 64 Abs. 1 Z 4 BWG und stellt sich wie folgt dar: Kreditinstitute Nichtbanken Summe bis 3 Monate mehr als 3 Mon. Bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Z 8 OffV: Höhe der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen nach geografischen Gebieten stellt sich wie folgt dar: Region Bruttoforderungen Sicherheiten Nettoforderungen in TEUR in TEUR in TEUR EU Türkei Sonstige Z 9 OffV: Die Einzelwertberichtigungen zeigen folgende Entwicklung: TEUR TEUR Stand Auflösung Verwendung Neubildung Währungsänderungen Stand Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 12 von 15

13 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes Bei der Definition des Ratings je Kunde wird - bei Verfügbarkeit - das durch die Gesellschaften Standard & Poor, Moody`s und Fitch ermittelte Rating herangezogen. Für Kreditnehmer ohne Verfügbarkeit einer derartigen externen Bewertung, wird das Rating durch andere extern beauftragte Analyseabteilungen festgestellt. Im Privatkundenbereich ist ein bankinternes Scoringmodell im Einsatz. Die Zuordnung der verwendeten externen Ratings zu den im Kreditrisiko- Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der Standardzuordnung gemäß 21b Abs. 6 BWG: Standard & Poor s Moody`s Fitch Bonitätsstufe Bonitätsstufe Rating Rating Rating VakifBank 21b Abs. 6 BWG AAA Aaa AAA 0,5 1,0 AA+ bis AA- Aa1 bis Aa3 AA+ bis AA- 1,0 1,0 A+ bis A- A1 bis A3 A+ bis A- 1,5 2,0 BBB+ bis BBB- Baa1 bis Baa3 BBB+ bis BBB- 2,0 3,0 BB+ bis BB- Ba1 bis Ba3 BB+ bis BB- 2,5 4,0 B+ bis B- B1 bis B3 B+ bis B- 3,0 5,0 Die Risikopositionen nach den Bonitätsstufen gegliedert stellen sich folgendermaßen dar: Bonitätsnote Obligo in TEUR Risikoposition in TEUR besicherter Anteil in % besicherter Anteil 0, ,00% ,05% , ,97% ,36% , ,61% ,09% , ,29% ,98% , ,57% Gesamt Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 13 von 15

14 12 Operationelles Risiko Für die Absicherung des operationellen Risikos wird das Mindesteigenmittelerfordernis nach dem Basisindikatoransatz berechnet. 17 Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen Die Basis für die in der VakifBank verwendeten kreditrisikomindernden Techniken bilden die bankintern festgelegten Grundsätze sowie internen Richtlinien und Verfahren, welche unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Kreditrisikominderung definiert wurden. Die Einhaltung der definierten Grundsätze wird im Rahmen eines vorgegebenen formellen und materiellen Arbeits- und Überwachungsprozesses durch die Abteilung Marktfolge-Kredit überwacht. Vorschriften und Verfahren zu Netting Rechtliche Grundlage: 17 Z 1 OffV Netting als Kreditrisikominderung im Kundengeschäft kommt derzeit in der VakifBank nicht zur Anwendung. Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten Rechtliche Grundlage: 17 Z 2 OffV Als kreditrisikomindernde Sicherheiten gelten in der VakifBank nur bankmäßige Sicherheiten, welche taxativ festgelegt wurden. Die Bewertung der kreditrisikomindernd angesetzten Sicherheiten erfolgt durch festgelegte Belehnsätze. Bei den definierten Höchstgrenzen je Sicherheitenart wird von einem konservativen Sicherheitenbewertungsansatz ausgegangen. Der Wert einer Sicherheit basiert auf dem aktuellen Marktwert oder dem geschätzten Wert, zu dem der betreffende Vermögenswert in angemessener Weise verwertet werden könnte. (d.h. dem Zeitwert des Finanzinstruments oder der Immobilie). Für die Basisbewertung und die Wiederbewertung von Liegenschaften werden nur Schätzungen externer Sachverständiger herangezogen. Arten von Sicherheiten Rechtliche Grundlage: 17 Z 3 OffV Die VakifBank bewertet als risikomindernd nachstehende Arten von Sicherheiten: - Bargeld - Sicherstellungen an unbeweglichen Gütern wie Immobilien (grundbücherliche Sicherstellungen an Liegenschaften und Gebäuden) - Sicherstellungen durch Wertpapiere, Versicherungen Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 14 von 15

15 - Haftungen und Garantien - Credit Default Swaps Diese Sicherheiten werden durch unsere Überwachungsinstrumente laufend geprüft und unterliegen einem automatisierten Monitoring-Prozess. Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten Rechtliche Grundlage: 17 Z 4 OffV Die Akzeptanz von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten ist auf Kreditinstitute mit entsprechender Bonität mit Sitz im In- oder Ausland beschränkt. Credit Default Swaps werden zum Zweck der Kreditrisikominderung angesetzt, sofern sie die Mindestanforderungen gem. 111, 116 SolvaV erfüllen. Als Kreditderivatkontrahenten kommen nur Institute nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditderivatkontrahenten in Frage. Etwaige Laufzeit- und Währungsinkongruenzen werden automatisiert bei der Anrechnung auf das besicherte Geschäft berücksichtigt. Risikokonzentration innerhalb der Kreditrisikominderung Rechtliche Grundlage: 17 Z 5 OffV Unter Risikokonzentrationen innerhalb der kreditrisikomindernden Techniken werden Risikogleichläufe verstanden, wovon Einzelkunden, Kundengruppen, Branchen, Regionen oder auch Arten von Sicherheiten betroffen sein können. Auf Einzelkundenebene sowie bei Kundengruppen sind Konzentrationen durch die in der VakifBank bestehenden Limitsysteme begrenzt. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Mutterkonzern T. Vakiflar Bankasi TAO. Quantitative Offenlegung Rechtliche Grundlage: 17 lit 6 OffV Bonitätsnote Obligo in TEUR Risikoposition in TEUR besicherter Anteil in % besicherter Anteil 0, ,00% ,05% , ,97% ,36% , ,61% ,09% , ,29% ,98% , ,57% Gesamt Offenlegung gemäß 26 BWG Seite 15 von 15

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