11.! Regierungsrat Christoph Neuhaus meinte in der Beratung im Grossen Rat:,,Übrigens hat keine
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- Jutta Biermann
- vor 6 Jahren
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1 1 i? 1» r l r» t% r Ll 81P Sozialdemokratische Pertei Köniz i 11.! Motion Köniz bezahlbar: Für mehr bezahlbare Wohnungen und fairere Mietverhältnisse dank Offenlegung des vorherigen Mietzinses Der Gemeinderat wird aufgefordert, beim Regierungsrat zu verlangen, dass beim Abschluss neuer Mietverträge in Köniz der vorherige Mietzins automatisch mit dem entsprechenden Formular bekannt gegeben werden muss. Der Gemeinderat soll sich dabei auf die in OR-Artikel 270 Abs. 2 OR' festgelegte Kompetenz der Kantone berufen. Begründung Am 14. September 2016 hat der Ständerat als Zweitrat eine gesamtschweizerische Formularpflicht beim Anfangsmietzins abgelehnt. Damit ist der Antrag des Bundesrates vom Tisch und es bleibt weiterhin den Kantonen überlassen, für Transparenz bei den Anfangsmieten zu sorgen. Art. 270 Abs. 2 0R räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, im Fall von Wohnungsmangel für das ganze Kantonsgebiet oder Teile desselben eine Formularpfticht einzuführen. Dadurch würden die Vermietenden verpflichtet, bei Abschluss eines neuen Vertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und das von der zuständigen kantonalen Stelle genehmigte Formular zu verweriden. Diese Formularpflicht richtet sich sinngemäss nach derjenigen für Mietzinserfü5hungen (Art. 269d OR), die von Bundesrechts wegen obligatorisch ist. Diese Pflicht zur Bekanntgabe des Vormietzinses besteht heute bereits in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Nidwalden, Waadt, Zug und Zürich. Gemäss Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) spricht man von Wohnungsnot, wenn die Leerwohnungsziffer unter die Grenze von I Prozent rutscht. In Köniz liegt dieser Wert seit Jahren unter O,8 Prozent. Im letzten Jahr unterbot unsere Gemeinde mit einem besorgniserregend tiefen Wert von O.32 Prözent sogar die Stadt Bern. In Köniz herrscht Wohnungsnot, weshalb Massnahmen gegen die steigenden Mieten angezeigt sind. Die Einführung der Formularpflicht ist eine davon. Im Jahr 2012 wurde im Grossen Rat des Kantons Bern die interfraktionelle Motion SP/Grüne mit der Forderung, dass der Regierungsrat die Formularpflicht obligatorisch erklärt, eingereicht. Der Regierungsrat beantragte beim Grossen Rat des Kantons Bern, die Motion abzulehnen. Regierungsrat Christoph Neuhaus meinte in der Beratung im Grossen Rat:,,Übrigens hat keine einzige Gemeinde, keine Stadt in diesem Kanton mit diesem Anliegen bei mir als Gemeindedirektor angeklopft. Einige Male hatten wir auch Kontakt mit der Stadt - mit Städten. Wahrscheinlich würden sie sich bedanken, wenn wir ihnen dieses Formular vorschreiben würden." Hier gilt es nun zu handeln! ' Art. 270 Abs. 2 0R:,,Im Falle von Wohnurigsmarigel können die Kantone für ihr Gebiet oder einen Teil davon die Verwendung des Formulars gemäss Arlikel 269d beim Abschluss eines neuen Mietvertrags obligatorisch erklären.?
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3 Am fü7 hat die Könizer Bevölkerung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 56% dem Gegenvorschlag zur Könizer Wohninitiative klar zugestimmt. Sie hat damit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie mehr bezahlbaren Wohnraum wünscht. In Köniz sind jedoch mehr als 95% der Wohnungen in Privateigentum. Die Einführung der Formularpflicht bei Neuvermietungen hätte wie auch der gemeinnützige Wohnungsbau eine mietzinsdämpfende Wirkung für die Mehrheit der Bevölkerung, sorgt für Transparenz und entspricht dem politischen Willen der Könizerinnen und Könizer. Erfahrungen aus anderen Kantonen haben gezeigt, dass die Anfangs-Mietzins-Regelung einfach und mit nachweislich mietzinsdämpfender Wirkung umgesetzt werden kann. Liebefeld, Q '?2{=!,"i /) VA-' füfü,, U - fö'i- K f- h? /l '64!@?- f,:j,2 % l-?, = 1 {ü(.-l"= {'4(? cm,ii? "J,? L?>? t (:ffisk Ä, dl4i'l ('??r L? k'i A O ( I? V 1 {'---/i 'ffi r
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5 ir??' Interpellation Mitte-Fraktion Integration von Flüchtlingen in der Gemeinde Köniz Noch nie seit dem 2. Weltkrieg sind heute derart viele Menschen auf der Flucht wie heute. Gerade die mittelund langfristige Integration von Flüchtlingen in den Erwerbsprozess, ist zurzeit in der ganzen Schweiz ein intensiv diskutiertes Thema. Deshalb ist es umso wichtiger, die Asyl- und Flüchtlingspolitik gerade in Bezug auf die Erwerbstätigkeit, sachlich zu diskutieren und anzugehen. Auch in Köniz drängen sich Fragen auf wie: Was können wir tun? Wie können wir anerkannte Flüchtlinge besser in unserer Gemeinde und in die Gesellschaft integrieren? Was können Flüchtlinge längerfristig in unserer Gemeinde machen und wie können sie besser in den Erwerbprozess eingegliedert werden? In der Antwort des Gemeinderates zur Interpellation 1627,,Zeigt das Integrationskonzept der Gemeinde die erwartete Wirkung?? ist zu entnehmen, dass Migrantinnen und Migranten, welche die Fachstelle kontaktieren, sehr offen sind für die vorhandenen Angebote. Jedoch wird auch erläutert, dass die grössten Herausforderungen bei der Arbeitsintegration liegen, aufgrund von fehlender Ausbildung und Sprachkenntnissen. Gerade die Erwerbstätigkeit und die Sprache sind aber sehr wichtige, wenn nicht die wichtigsten Bestandteile von Integration. Die Gemeinde sollte sich dem noch stärker annehmen. Der Gemeinderat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Flüchtlinge gehen in den nächsten Jahren bezüglich Sozialhilfe in die Zuständigkeit der Gemeinde über? 2. Welche konkreten Massnahmen unternimmt die Gemeinde bereits, um einen möglichst raschen Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen und wie erfolgreich sind diese Massnahmen? 3. Wird auch die Integration von Frauen mit Kindern in den Arbeitsprozess (Teilzeitpensen) gefördert? Und werden Betreuungsmassnahmen für die Kinder ermöglicht und unterstützt? 4. Was bedeutet es, in finanzieller Hinsicht, für die Gemeinde, wenn es diesen Menschen nicht gelingt eigenständig zu werden und sie auf die Sozialhilfe angewiesen sind? 5. Welche Massnahmen werden von der Gemeinde Köniz respektive auf Kantonsebene vorbereitet, um dieser Herausforderung zu begegnen? 6. Der Nationalrat hat in der Wintersession die Integration in die Gesetzgebung aufgenommen. Künftig soll es für Arbeitgeber einfacher sein, Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene anzustellen. Diese dürfen künftig in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern sie einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin finden. Was unternimmt die Gemeinde Köniz, um die in der Gemeinde Köniz wohnhaften Asylsuchenden bei der Suche einer Arbeitsstelle zu unterstützen? 7. Andernorts hat man mit dem direkteren Einbezug der Privatwirtschaft bessere Erfolge bei der Integration von Flüchtlingen in den Erwerbsprozess erzielt. Plant der Gemeinderat auch in Köniz entsprechende Massnahmen, bspw. ein Stellennetz für Flüchtlinge analog zum Lehrstellennetz? 3? Köniz,Februar20l7 0' /;[/2'/'??( '[.hc., 7V ];;?-7,- «/,,(:,,, A' (??? c?i.uib'?o-c % it P.t,t,, (')l Ä l,? t.i? /'
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7 )".' Süzieldemükratische Panei Köniz "Für eine starke Kernregion Bern" Motion SP (Ruedi Lüthi): Verbesserung der Nachtbus-Angebote - mehr Freiheit für Nachteulen auch in Köniz Der Gemeinderat wird beauftragt, bei den zuständigen Instanzen über folgende Verbesserungen der Nachtbus-Angebote zu verhandeln und dem Parlament einen Realisierungskredit zu unterbreiten, sofern die Kosten nicht über die laufende Rechnung gedeckt werden können: 1. Verdichtung des Moonliner-Netzes für die Kernregion (u. a. Zonen 100 und 101). 2. Möglichst direkte Linienführung und Erschliessung aller Ortsteile/Quartiere in der Kernregion Bern. 3. Anrechnung bzw. reduzierte Moonliner-Gebühren für Abo-Besitzerinnen und -Besitzer (u. a. Libero, GA). 4. Moonliner-Anschluss-Optimierung auf die letzten Fernverkehrszüge (u. a. von Zürich, Basel und Luzern). Begründungen Punkt1: Der heutige Fahr-Takt mit 75 Minuten ist aus Kundensicht nicht optimal und auch im schweizerischen Vergleich sehr hoch. Zürich und Genf haben %-Stundentakt und die übrigen Regionen mindestens 1 -Stundentakt. In der Stadt Bern wurden die Nachtlinien von HB Bern - Bethlehem - Bümpliz - Brünnen (M98) und HB Bern - Ostring - Saali (M97), beim Fahrplanwechsel Ende auf einen %-Stundentakt verdichtet. Einer Verdichtung auf weiteren Linien müssten jedoch auch die Vorortsgemeinden der sie betreffenden Buslinien zustimmen. Punkt 2: In der Kernregion Bern sollten möglichst alle Ortsteile und Quartiere ein Moonliner-Angebot erhalten. Deshalb rrfüssen die Linienführungen in den Zonen 100 und 101 optimiert und verbessert werden. Z. B. in der Gemeinde Köniz werden die Ortsteile Steinhölzli, Gurtenbühl und Spie- - gel, jeweils nur auf den Rückfahrten bzw. nach einem grossen Umweg via Schliern bedient. Die Ortsteile Köniz-Buchsee, Ried und Neumatt (Vidmar) haben überhaupt kein Moonliner-Angebot. Punkt 3: Bisher werden Abonnemente (u. a. Libero, GA) nicht anerkannt. Auf dem Moonliner-Netz erhalten Abo-Besitzerinnen und -Besitzer keine Preisreduktion. In Zürich, Genf, im Jura und anderen Regionen, ist es jedoch üblich, dass Abo-Besitzerinnen und -Besitzer Preisreduktionen erhalten (z. B. entweder reduzierter Zuschlag, oder zum %-Tax-Fahrpreis). Abo-Besitzerinnen und -Besitzer fahren schon auf der Hinfahrt mit dem ÖV. Punkt4: In den Nächten Freitag / Samstag und Samstag / Sonntag treffen die letzten Züge aus Zürich, Basel und Luzern um Uhr in Bern ein. Ein direkter Moonliner-Anschluss besteht heute nicht (die Wartezeit auf die nächsten Moonliner-Anschlüsse beträgt % Stunde). Die Anschlüsse sind besser abzustimmen. Köniz, 13. Februar 2017 / Ruedi Lütt7i? gi,) Aa(.? A Grg,-t '..!?.:..? 17-.'.':,'4.;-?'a?a't;'..i-'7?y"y7a- l'y,y k. Igi? '
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