Ausschreibung Treibgas der Fluxys TENP TSO S.p.A. für den Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 01. Juli 2012

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1 Ausschreibung Treibgas der Fluxys TENP TSO S.p.A. für den Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 01. Juli 2012 Fluxys TENP TSO S.p.A. (nachfolgend "Fluxys TENP" genannt) beabsichtigt, Treibgas für die Verdichter des TENP-Systems zu kaufen, welches von Fluxys TENP betrieben wird. Fluxys TENP beabsichtigt, das benötigte Treibgas durch das folgende transparente, marktorientierte und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren zu beschaffen. Um einen sicheren und verlässlichen Transport auf dem TENP-System im Marktgebiet NetConnect Germany durchführen zu können, benötigt Fluxys TENP Treibgas entweder an den Lieferpunkten Eynatten und Wallbach oder alternativ am virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes NetConnect Germany (nachfolgend NCG VHP genannt). In der Ausschreibung 1 bietet Fluxys TENP 2 (zwei) Lose am Lieferpunkt Eynatten an und 6 (sechs) Lose am Lieferpunkt Wallbach. In der Ausschreibung 2 bietet Fluxys TENP alternativ 8 (acht) Lose am Lieferpunkt NCG VHP an. Der Lieferzeitraum ist das zweite Quartal des Jahres 2012 und dauert vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr. Ausschreibung 1: a) Lieferpunkt Eynatten Am Lieferpunkt Eynatten bietet Fluxys TENP 2 (zwei) Lose an, von denen jedes die folgenden Bedingungen hat: Minimale monatliche Vertragsmenge: Geschätzte monatliche Vertragsmenge: Maximale monatliche Vertragsmenge: MWh MWh MWh Die maximale stündliche Vertragsmenge je Los beträgt kwh. b) Lieferpunkt Wallbach Am Lieferpunkt Wallbach bietet Fluxys TENP 6 (sechs) Lose an, von denen jedes die folgenden Bedingungen hat: Minimale monatliche Vertragsmenge: Geschätzte monatliche Vertragsmenge: Maximale monatliche Vertragsmenge: MWh MWh MWh Die maximale stündliche Vertragsmenge je Los beträgt kwh.

2 oder alternativ: Ausschreibung 2: Lieferpunkt NCG VHP Am Lieferpunkt NCG VHP bietet Fluxys TENP 8 (acht) Lose an, von denen jedes die folgenden Bedingungen hat: Minimale monatliche Vertragsmenge: Geschätzte monatliche Vertragsmenge: Maximale monatliche Vertragsmenge: MWh MWh MWh Die maximale stündliche Vertragsmenge je Los beträgt kwh. Die Bieter sind aufgefordert, ihre Angebote entweder für Ausschreibung 1 oder alternativ für Ausschreibung 2 für eines oder mehrere der von Fluxys TENP angebotenen Lose abzugeben.

3 Allgemeine Verfahrensregeln zur Ausschreibung von Treibgas der Fluxys TENP ("Ausschreibungsregeln") 1. Allgemeines zum Ausschreibungsverfahren (i) Fluxys TENP führt dieses Ausschreibungsverfahren durch, um das zum Betrieb des eigenen Fernleitungsnetzes im Marktgebiet NetConnect Germany erforderliche Treibgas zu beschaffen. Fluxys TENP beabsichtigt, mehrere Erdgaslose im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zu beschaffen. (ii) Teilnahmeberechtigte Bieter sind aufgefordert, Angebote für eines oder mehrere Lose, wie im Angebotsblatt Treibgas (als Anlage A beigefügt) aufgeführt, abzugeben. Das Ausschreibungsverfahren besteht aus der Angebotsphase und der anschließenden Zuschlagserteilung an den/die erfolgreichen Bieter. (iii) Die von den Bietern im Rahmen der Ausschreibung eingereichten Unterlagen werden von Fluxys TENP vertraulich behandelt und nur für Zwecke dieses Ausschreibungsverfahrens verwendet. 2. Teilnahmevoraussetzung der Bieter (i) Um am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen und ein erfolgreiches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter die Bonitätsvoraussetzungen der Fluxys TENP erfüllen. Fluxys TENP wird öffentlich zugängliche Informationen über die wirtschaftliche Lage des Bieters überprüfen. Eine ausreichende Bonität liegt dann vor, wenn eine der folgenden Quellen für Wirtschaftsinformationen den Bieter mindestens wie folgt bewertet hat: Moody's (Baa2) Standard & Poor's (BBB) Creditreform (250 Risikopunkte). (ii) Sollte ein Bieter die oben erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist Fluxys TENP dazu berechtigt, diesen Bieter allein aufgrund dieser Tatsache abzulehnen. 3. Angebotsphase und Zuschlagserteilung (i) Am 22. März 2012 wird Fluxys TENP die Ausschreibung für die Lose für das im Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 01. Juli 2012 benötigte Treibgas veröffentlichen. Der Ausschreibungszeitraum beginnt am 22. März 2012 um Uhr und endet am 28. März 2012 um Uhr. (ii) Die Bieter sind aufgefordert, ein oder mehrere von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter unterzeichneten Angebote für die Lose an Fluxys TENP bis zum 28. März 2012 um Uhr abzugeben, per Telefax an diese Faxnummer: oder per an die folgenden -Adressen: alexandra.moussa@fluxys.com

4 und Der Eingang der Angebote wird von Fluxys TENP kurz per bestätigt. Angebote, die nach Ablauf der gesetzten Frist abgegeben werden, werden von Fluxys TENP nicht berücksichtigt. Fluxys TENP wird die erfolgreichen Bieter spätestens bis zum 29. März 2012 um Uhr über den Zuschlag informieren. Die Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, werden darüber ebenfalls von Fluxys TENP spätestens bis zum 29. März 2012 um Uhr informiert. (iii) Den Zuschlag für ein oder mehrere Lose erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot. Das Zuschlagskriterium sind ausschließlich die prognostizierten Kosten. Sollten zwei Bieter denselben Preis für dasselbe Los anbieten, bekommt das zeitlich frühere bei Fluxys TENP eingegangene Angebot den Zuschlag. (iv) Die Mitteilung über den Zuschlag wird dem erfolgreichen Bieter per übermittelt und muss von diesem am selben Tag zu Kontrollzwecken per bestätigt werden. Die Rückbestätigung beeinflusst die Gültigkeit von Angebot und Zuschlag nicht. (v) Die Bieter sind für die Angebote, für die sie einen Zuschlag erhalten haben, zum Abschluss eines Vertrages zur Belieferung von Treibgas verpflichtet und bleiben insofern an ihre Angebote gebunden. Ein Muster des abzuschließenden Vertrages zur Belieferung von Treibgas ist diesen Ausschreibungsregeln als Anlage B beigefügt und ist Bestandteil dieser Ausschreibungsregeln. Die Akzeptanz der Bedingungen des Vertrages zur Belieferung von Treibgas (wie in Anlage B beigefügt) ist für den Bieter die Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. (vi) Mit der Zuschlagserteilung gelten die Bedingungen des Vertrages zur Belieferung von Treibgas. 4. Sonstiges (i) Dieses Ausschreibungsverfahren wird sowohl auf Englisch als auch auf Deutsch durchgeführt und unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. (ii) Fluxys TENP wird von den Bietern für ihre Teilnahme am Ausschreibungsverfahren keine Gebühren erheben. Jeder Vertragspartner des Ausschreibungsverfahrens trägt seine eigenen Ausgaben, die ihm in diesem Zusammenhang entstehen.

5 Anlage A Angebotsblatt Treibgas für den Lieferzeitraum vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr Abgabefrist für die Angebote: 28. März 2012, Uhr Bieter: Wir haben die Ausschreibungsregeln der Fluxys TENP gelesen, verstanden und angenommen, welche die Fluxys TENP in ihrer Ausschreibung Treibgas für den Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 01. Juli 2012 vorgelegt hat. Wir geben hiermit das folgende rechtsverbindliche Angebot gemäß der Ausschreibungsregeln der Fluxys TENP ab: Ausschreibung 1 Lieferzeitraum vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr Lieferpunkt Preisangebot in per MWh Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 a) Eynatten b) Wallbach oder alternativ: Ausschreibung 2 Lieferzeitraum vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr Lieferpunkt Preisangebot in per MWh Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 NCG VHP Hiermit stimmen wir zu und bestätigen, dass das vorliegende Angebot/ die vorliegenden Angebote ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Belieferung von Treibgas (gemäß Anlage B) mit Fluxys TENP darstellen. Die Annahme unseres oben erwähnten Angebotes/ unserer oben erwähnten Angebote durch Fluxys TENP führt automatisch zum Abschluss eines solchen Vertrages und Fluxys TENP und der Bieter werden diesen Vertrag zur Belieferung von Treibgas zu Dokumentationszwecken zeitnah unterzeichnen. Ort, Datum Unterschrift(en)

6 Anlage B Vertrag zur Belieferung von Treibgas - nachfolgend "Vertrag" genannt - zwischen Fluxys TENP TSO S.p.A. Business office Martin-Luther-Platz 28 D Düsseldorf Fluxys TENP TSO S.p.A. Registered office Piazzetta M. Bossi 3 I Milano - nachfolgend "Fluxys TENP" genannt - und [Lieferant] [Adresse des Lieferanten] - nachfolgend "Lieferant" genannt - - beide nachfolgend einzeln und gemeinsam Vertragspartner genannt -

7 Präambel Gemäß 22 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten benötigen, nach transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen. Gemäß der Grundsätze des 22, Abs. 1 EnWG, wendet Fluxys TENP ein marktorientiertes, transparentes und nichtdiskriminierendes Verfahren an, um das Treibgas zu beschaffen, welches für den Netzbetrieb erforderlich ist. In diesem Verfahren hat der Lieferant den Zuschlag zur Gaslieferung zu den in diesem Vertrag genannten Bedingungen erhalten. Die Vertragspartner schließen zu Dokumentationszwecken nachfolgenden Gasliefervertrag: 1 Definitionen (i) Für die Zwecke dieses Vertrages haben alle mit einem Großbuchstaben geschriebenen Begriffe und Ausdrücke, sofern hier nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt wurde, dieselbe Bedeutung wie in den Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag der Fluxys TENP für den Transport von Erdgas definiert wurde, welche auf der Internetseite der Fluxys TENP veröffentlicht sind. (ii) Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet Lieferpunkt entweder der Lieferpunkt Eynatten oder der Lieferpunkt Wallbach oder alternativ zu diesen beiden der Lieferpunkt virtueller Handelspunkt des Marktgebietes NetConnect Germany (nachfolgend NCG VHP genannt), gemäß 3 Abs. (i). 2 Gegenstand des Vertrages (i) Fluxys TENP kauft und nimmt ab und der Lieferant verkauft und liefert an Fluxys TENP Treibgas gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages für den Zeitraum vom 01. April 2012, 06:00 Uhr, bis zum 01. Juli 2012, 06:00 Uhr. (ii) Der Lieferant verpflichtet sich, die in 3 genannten Monats- und Stundenmengen vorzuhalten und entsprechend der Mengenanmeldung gemäß 4 zu liefern. (iii) Fluxys TENP verpflichtet sich, die von ihr gemäß Abs. 2 dieses 2 eingekauften und vom Lieferanten zu liefernden Gasmengen abzunehmen und zu bezahlen. 3 Vertragsmengen (i) Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens wird der Lieferant das folgende Los/ die folgenden Lose liefern: am Lieferpunkt Eynatten: [ _ Los(e) ] am Lieferpunkt Wallbach: [ _ Los(e) ]

8 oder alternativ zu diesen beiden das folgende Los/ die folgenden Los(e): am Lieferpunkt NCG VHP: [ _ Los(e) ] wie im vom Lieferanten eingereichten Angebotsblatt für Treibgas angegeben ist (welches diesem Vertrag als Anhang 1 beigefügt ist). (ii) Die Erdgasmenge, welche der Lieferant an Fluxys TENP am jeweiligen Lieferpunkt liefert, hat die folgenden Bedingungen pro Los: Minimale monatliche Vertragsmenge: Geschätzte monatliche Vertragsmenge: Maximale monatliche Vertragsmenge: 1,100 MWh 5,000 MWh 12,500 MWh (iii) Die Erdgasmenge, welche der Lieferant an Fluxys TENP am jeweiligen Lieferpunkt liefert, darf pro Los kwh pro Stunde nicht überschreiten. 4 Mengenanmeldung (i) Fluxys TENP meldet dem Lieferanten die Erdgasmengen wöchentlich an, die Fluxys TENP am Lieferpunkt übernehmen möchte. Die Mengenanmeldung enthält mindestens: a. die Vertragsnummer des Treibgasliefervertrages, b. die NCG-Bilanzkreisnummer von Fluxys TENP, c. den Lieferpunkt, d. den Gültigkeitszeitraum, und e. die Stundenmenge in kwh. (ii) Für den Fall, dass die Lieferung an einem physischen Lieferpunkt erfolgt, wird diese wöchentliche Mengenanmeldung von Fluxys TENP per an den Lieferanten geschickt. Für den Fall, dass die Lieferung am NCG VHP erfolgt, erfolgt die Mengenanmeldung über das NCG VHP Nominierungsportal. (iii) Die wöchentliche Mengenanmeldung erfolgt am Montag bis Uhr und ist verbindlich für den Folgetag (Dienstag) um Uhr bis zum Dienstag der Folgewoche um Uhr. Die Mengenanmeldung kann jederzeit geändert werden, unter der Voraussetzung, dass die Änderung bis Uhr des Vortages durchgeführt wird. (iv) Sollte bis Uhr eines Montags von Fluxys TENP keine wöchentliche Mengenanmeldung für die Folgewoche beim Lieferanten eingegangen sein, so gilt als angemeldete Menge die Mengenanmeldung des vorigen Montags. Die Bestätigung jeder Mengenanmeldung erfolgt durch die Nominierung des Lieferanten am Lieferpunkt. 5 Gasbeschaffenheit Gas im Sinne dieses Vertrages sind die Gase der 2. Gasfamilie gemäß des Arbeitsblattes G 260 über Gasbeschaffenheit herausgegeben vom DVGW, in der jeweils geltenden Fassung.

9 6 Preis (i) Fluxys TENP zahlt dem Lieferanten für das gemäß dieses Vertrages gelieferte Erdgas den folgenden Preis [. ] /MWh für das Los 1 am Lieferpunkt Eynatten [. ] /MWh für das Los 2 am Lieferpunkt Eynatten [. ] /MWh für das Los 1 am Lieferpunkt Wallbach [. ] /MWh für das Los 2 am Lieferpunkt Wallbach [. ] /MWh für das Los 3 am Lieferpunkt Wallbach [. ] /MWh für das Los 4 am Lieferpunkt Wallbach [. ] /MWh für das Los 5 am Lieferpunkt Wallbach [. ] /MWh für das Los 6 am Lieferpunkt Wallbach oder alternativ: [. ] /MWh für das Los 1 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 2 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 3 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 4 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 5 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 6 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 7 am Lieferpunkt NCG VHP [. ] /MWh für das Los 8 am Lieferpunkt NCG VHP wie im vom Lieferanten eingereichten Angebotsblatt für Treibgas angegeben ist (welches diesem Vertrag als Anhang 1 beigefügt ist). (ii) Der Lieferant zahlt alle Gebühren, Entgelte, Steuern und sonstigen Kosten, die bis zur Übergabe des Gases anfallen. 7 Abrechnung und Zahlung (i) Die in diesem Vertrag vereinbarte und an Fluxys TENP gelieferte Gasmenge wird im Folgemonat der Leistungserbringung vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellte Gasmenge ist die vom Lieferanten an Fluxys TENP gelieferte Gasmenge. Zusätzlich zum Gaspreis wird die jeweils geltende Umsatzsteuer berechnet und gesondert ausgewiesen. (ii) Die Rechnungen werden vom Lieferanten an Fluxys TENP per Brief geschickt mit Angabe der Bankverbindung für die Zahlungen. 8 Höhere Gewalt (i) Für die Zwecke dieses Vertrages bedeutet Höhere Gewalt jedes Ereignis oder jeden Umstand, deren Eintreten unvorhersehbar und außerhalb der Kontrolle des Vertragspartners liegt und welche nicht hätten vermieden werden können durch

10 Maßnahmen, die ein Vertragspartner hätte ergreifen sollen, der gemäß der Standards eines vernünftig und umsichtig planenden Netzbetreibers handelt, was als Ergebnis das Nichtvermögen oder die Verzögerung des betroffenen Vertragspartners hat, seine sich aus diesem Vertrag gegenüber dem anderen Vertragspartner ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners gilt unabhängig von der Ursache ihrer Entstehung nicht als Höhere Gewalt. (ii) Unbeschadet dessen zählen zu Höherer Gewalt unter anderem: Katastrophen, Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, Aussetzung oder Widerruf von Genehmigungen, gesetzlichen Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierungen, Gerichte oder Behörden, unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit oder Bruchschäden oder Ausfälle der Leitungen und/oder Anlagen, die direkt oder indirekt für die Produktion und den Transport von Erdgas genutzt werden. (iii) Der von Höherer Gewalt betroffene Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner unverzüglich darüber zu benachrichtigen und hat ihn über die voraussichtliche Dauer und den Grund der Störung zu informieren. Der von Höherer Gewalt betroffene Vertragspartner wird mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür sorgen, dass er seine Verpflichtungen schnellstmöglich wieder erfüllen kann. Die Vertragspartner arbeiten bei der Behebung von Störungen nach Möglichkeit zusammen. (iv) Soweit ein Vertragspartner aufgrund von Höherer Gewalt gemäß dieses 8 an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist, wird er von seinen Verpflichtungen befreit. Der andere Vertragspartner wird von seinen entsprechenden Verpflichtungen in dem Ausmaß und so lange befreit, wie der erstgenannte Vertragspartner aufgrund von Höherer Gewalt daran gehindert ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dieser Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner gekündigt werden, wenn der andere Vertragspartner Höhere Gewalt in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindesten 90 (neunzig) Tagen erlebt. 9 Haftung Die Haftung der Vertragspartner richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 10 Laufzeit und Kündigung (i) Dieser Vertrag wird rückwirkend mit Zuschlagserteilung wirksam. Er dokumentiert die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen aus der Gaslieferung des Lieferanten auf der Grundlage eines oder mehrerer erfolgreicher Gebote im Ausschreibungsverfahren der Fluxys TENP für Treibgas. Dieser Vertrag endet am Ende des Lieferzeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (ii) Unbeschadet des Absatzes (i) kann dieser Vertrag nur aus einem wichtigen Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vertragspartner eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag verletzt oder die Bundesnetzagentur andere, für Fluxys TENP bindende Vorgaben bezüglich der Treibgasbeschaffung trifft. Auch im Falle wiederholter Vertragsverletzungen kann dieser Vertrag fristlos gekündigt werden. (iii) Fluxys TENP ist auch berechtigt, den Gasliefervertrag fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Lieferanten ein zulässiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

11 (iv) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 11 Vertraulichkeit (i) Die Vertragspartner haben den Inhalt dieses Vertrages und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten (nachfolgend vertrauliche Informationen genannt) vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der andere Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. (ii) Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen, die er vom anderen Vertragspartner erhalten hat, ohne dessen schriftliche Genehmigung offen zu legen in dem Umfang, wie diese vertraulichen Informationen dem diese Informationen empfangenden Vertragspartner zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie von dem anderen Vertragspartner erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind; bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Weise als durch Tun oder Unterlassen des empfangenden Vertragspartners zugänglich werden; oder von einem Vertragspartner aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat der offen legende Vertragspartner den anderen Vertragspartner unverzüglich hierüber zu informieren. (iii) Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 (zwei) Jahre nach Ende des Vertrages. (iv) Vertrauliche Informationen können von einem der Vertragspartner (nachfolgend Offenlegender Vertragspartner genannt) an sein angeschlossenes Unternehmen/ seine angeschlossenen Unternehmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des anderen Vertragspartners offen gelegt werden, vorausgesetzt dass diese angeschlossenen Unternehmen gebeten werden, diese Informationen vertraulich zu behandeln wie hier beschrieben und auch vorausgesetzt dass der Offenlegende Vertragspartner verantwortlich bleibt für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung. (v) 6 a EnWG bleibt unberührt. 12 Schriftform (i) Sämtliche in diesem Gasliefervertrag genannten Erklärungen, Mengenanmeldungen oder Mitteilungen erfolgen in schriftlicher Form. Soweit der jeweils andere Vertragspartner zustimmt, ist auch eine Übermittlung per elektronischer Datenübertragung (z.b.: ) oder telefonisch möglich. (ii) Mündliche Nebenabreden werden als nichtig und unwirksam erachtet. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Kündigung oder Aufhebung dieses Vertrages bedürfen, soweit vorstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für Vereinbarungen bezüglich dieser Schriftformklausel.

12 13 Rechtsnachfolge Jeder Vertragspartner kann mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des anderen Vertragspartners seine Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Diese Zustimmung darf nicht unbegründet verweigert werden. 14 Salvatorische Klausel (i) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder ungültig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt. (ii) Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen, ungültigen oder lückenhaften Bestimmung eine neue, wirksame Bestimmung vereinbaren, die rechtlich, technisch oder wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner beabsichtigten oder beabsichtigt hätten gemäß des in diesem Vertrag verfolgten Zweckes wenn sie diesen Punkt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berücksichtigt hätten. 15 Wirtschaftsklausel (i) Sollten während der Laufzeit dieses Vertrages unvorhergesehene Umstände eintreten, die erhebliche wirtschaftliche, technische oder rechtliche Auswirkungen auf den Vertrag haben, die hier jedoch nicht vorgesehen waren oder zum Zeitpunkt der Durchführung dieses Vertrages nicht berücksichtigt werden konnten, können die Vertragspartner eine Vertragsänderung beantragen, in dem Maß, in dem es für den beantragenden Vertragspartner unzumutbar wäre, eine bestimmte Bestimmung dieses Vertrages zu erfüllen oder durchzuführen. (ii) Der Antrag sollte die Begründung angeben, auf dem er basiert und die vorgeschlagene Änderung des Vertrages. (iii) Der Antrag auf Änderung ist bei dem anderen Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt einzureichen, ab dem der beantragende Vertragspartner Kenntnis von dem Umstand und dessen Auswirkungen auf die Ausführung des Vertrages erlangt. Die Vertragspartner werden dann einander konsultieren, um die Änderung des Vertrages auf einer fairen Grundlage durchzuführen. 16 Ansprechpartner Die Ansprechpartner für die Kommunikation bezüglich dieses Vertrages sind die folgenden: Für Fluxys TENP: Fluxys TENP TSO S.p.A. Alexandra Moussa Martin-Luther-Platz 28 D Düsseldorf -Adresse: alexandra.moussa@fluxys.com Tel.-Nr.: Fax-Nr.:

13 Für den Lieferanten: [Lieferant] [Ansprechpartner] [Straße] [Ort] [ -Adresse] [Tel.-Nr.] [Fax-Nr.] 17 Anzuwendendes Recht und Schiedsgerichtsbarkeit (i) Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden ausschließlich und abschließend von einem Schiedsgericht entschieden. (ii) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen, von denen einer den Vorsitz führt. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt besitzen. Das Schiedsgericht wird gebildet, indem der Vertragspartner, der unter Darlegung des Streitgegenstandes des Schiedsverfahren eingeleitet hat, einen Schiedsrichter benennt und den anderen Vertragspartner auffordert, einen zweiten Schiedsrichter zu benennen, woraufhin die zwei bestellten Schiedsrichter einen Vorsitzenden auswählen. Versäumt ein Vertragspartner es, einen Schiedsrichter innerhalb von 4 (vier) Wochen zu benennen, kann der Vertragspartner, der das Schiedsverfahren eingeleitet hat, den Präsidenten des zuständigen Gerichts auffordern, einen zweiten Schiedsrichter vorzuschlagen. Der Vorschlag ist für beide Vertragspartner bindend. Haben die Schiedsrichter binnen 4 (vier) Wochen keinen Vorsitzenden ausgewählt, kann ein Vertragspartner den Präsidenten des zuständigen Gerichts auffordern, einen Vorsitzenden vorzuschlagen. Der Vorschlag ist für beide Vertragspartner bindend. (iii) Der Ort des Schiedsverfahrens ist Düsseldorf. (iv) Das gemäß 1062 Zivilprozessordnung zuständige Gericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Übrigen gelten für das Schiedsverfahren die 1025 bis 1065 der Zivilprozessordnung. (v) Für diesen Vertrag und dessen Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Auch für Verträge mit ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf, insbesondere das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf, finden keine Anwendung. Dieser Vertrag wurde in 2 (zwei) Originalexemplaren angefertigt. Ort, Datum Ort, Datum Fluxys TENP TSO S.p.A. (Lieferant)

14 Anhang 1 (Kopie des abgegebenen Angebotsblattes des Lieferanten) Angebotsblatt Treibgas für den Lieferzeitraum vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr Abgabefrist für die Angebote: 28. März 2012, Uhr Bieter: Wir haben die Ausschreibungsregeln der Fluxys TENP gelesen, verstanden und angenommen, welche die Fluxys TENP in ihrer Ausschreibung Treibgas für den Zeitraum vom 01. April 2012 bis zum 01. Juli 2012 vorgelegt hat. Wir geben hiermit das folgende rechtsverbindliche Angebot gemäß der Ausschreibungsregeln der Fluxys TENP ab: Ausschreibung 1 Lieferzeitraum vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr Lieferpunkt Preisangebot in per MWh Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 a) Eynatten b) Wallbach oder alternativ: Ausschreibung 2 Lieferzeitraum vom 01. April 2012, Uhr bis zum 01. Juli 2012, Uhr Lieferpunkt Preisangebot in per MWh Los 1 Los 2 Los 3 Los 4 Los 5 Los 6 Los 7 Los 8 NCG VHP Hiermit stimmen wir zu und bestätigen, dass das vorliegende Angebot/ die vorliegenden Angebote ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Belieferung von Treibgas (gemäß Anlage B) mit Fluxys TENP darstellen. Die Annahme unseres oben erwähnten Angebotes/ unserer oben erwähnten Angebote durch Fluxys TENP führt automatisch zum Abschluss eines solchen Vertrages und Fluxys TENP und der Bieter werden diesen Vertrag zur Belieferung von Treibgas zu Dokumentationszwecken zeitnah unterzeichnen. Ort, Datum Unterschrift(en)

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