Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen... 23

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen... 23"

Transkript

1

2 Inhalt* Erster Teil Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen Begriffsbestimmungen Schiffsführer Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord Allgemeine Sorgfaltspflicht Verhalten unter besonderen Umständen Benutzung der Wasserstraße Anforderungen an die Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge Besetzung des Ruders Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen Mitführen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse Schutz der Schifffahrtszeichen Beschädigung der Wasserstraße oder von Anlagen Verbot des Einbringens von Gegenständen und anderen Stoffen in die Wasserstraße Rettung und Hilfeleistung Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen Freimachen des Fahrwassers Besondere Anweisungen Überwachung Sondertransporte Anordnungen vorübergehender Art Erlaubnis besonderer Veranstaltungen Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge Laden, Löschen und Leichtern Fahrgeschwindigkeit Verbände Inhalt 5 Kapitel 2: Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe Kennzeichen der Kleinfahrzeuge * An mehreren Stellen dieser Verordnung findet sich der Vermerk»ohne Inhalt«oder»keine besonderen Vorschriften«, da die Nummerierung der Paragrafen und Anlagen inm Hinblick auf die europäische Vereinheit lichung der Schiff fahrts polizeiverordnungen einer Entschließung der Wirtschafts kommission der Vereinten Nationen für Europa (Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt Entschließung Nummer 24 vom 15. November 1985 in der vierten revidierten Fassung) folgt bzw. die Sonderkapitel eine einheitliche Gliederungsstruktur enthalten sollen.

3 2.03 Schiffseichung Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger Kennzeichen der Anker Verhaltenspflichten Kapitel 3: Bezeichnung der Fahrzeuge Abschnitt I. Allgemeines Inhalt Begriffsbestimmungen und Anwendungen Lichter und Signalleuchten Flaggen, Tafeln und Wimpel Zylinder, Bälle und Kegel Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen (ohne Inhalt) Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen Abschnitt II. Nacht- und Tagbezeichnung Titel A. Bezeichnung während der Fahrt Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist Bezeichnung der Fähren in Fahrt Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge in Fahrt Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen in Fahrt Titel B. Bezeichnung beim Stillliegen Bezeichnung der Fahrzeuge bei Stillliegen Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen Bezeichnung bestimmter stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger Bezeichnung schwimmender Geräte bei der Arbeit sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

4 3.26 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen, deren Anker die Schifffahrt gefährden können, und ihrer Anker Abschnitt III. Sonstige Bezeichnung Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen a Bezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr Schutz gegen Sog und Wellenschlag Notzeichen Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander Abschnitt IV. Pflichten Inhalt Verhaltenspflichten Kapitel 4: Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informationsund Navigationsgeräte Abschnitt I. Schallzeichen Allgemeines Gebrauch der Schallzeichen Verbotene Schallzeichen Notzeichen Abschnitt II. Sprechfunk Sprechfunk Abschnitt III. Informations- und Navigationsgeräte Radar Inland AIS und Inland ECDIS Kapitel 5: Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße Schifffahrtszeichen Bezeichnung der Wasserstraße Kapitel 6: Fahrregeln Abschnitt I. Allgemeines (ohne Inhalt) Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen a Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander

5 Abschnitt II. Begegnen, Kreuzen und Überholen Allgemeine Grundsätze a* Kreuzen * Allgemeine Bestimmungen für das Begegnen * Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen für das Begegnen (ohne Inhalt) * Begegnen im engen Fahrwasser Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen Allgemeine Bestimmungen für das Überholen * Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge beim Überholen * Überholverbot durch Schifffahrtszeichen Inhalt 8 Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt ** Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs Wenden Verhalten vor der Abfahrt Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen Teilen eines Schleppverbandes Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten Schifffahrt durch Treibenlassen Vermeidung von Wellenschlag Zusammenstellung der Verbände Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten bei der Arbeit sowie an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen Abschnitt IV. Fähren Verhalten der Fähren Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren Durchfahrt unter festen Brücken Durchfahren beweglicher Brücken Durchfahren der Wehre Durchfahren der Schleusen a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt Reihenfolge der Schleusungen a Durchfahren der Schiffshebewerke Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter; Benutzung von Radar Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter Stillliegende Fahrzeuge Mit Radar fahrende Fahrzeuge Nicht mit Radar fahrende Fahrzeuge Abweichende Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter

6 Abschnitt VII. Pflichten Verhaltenspflichten Kapitel 7: Regeln für das Stillliegen, das Ankern und das Festmachen Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen Liegeverbot Ankern und Verwendung von Pfählen Festmachen Liegestellen Besondere Liegestellen Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen Wache und Aufsicht Verhaltenspflichten Inhalt 9 Kapitel 8: Zusatzbestimmungen Höchstabmessungen der Fahrzeuge Geschleppte und schleppende Schubverbände Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen Fortbewegung von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes Kupplungen der Schubverbände Sprechverbindung auf Verbänden Begehbarkeit der Schubverbände Bleib-weg-Signal Bade- und Schwimmverbot Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern Verbot des Kitesurfens Verhaltenspflichten Kapitel 9: Fahrgastschifffahrt Fahrpläne Anlegestellen Schiffsverkehr an den Anlegestellen Ein- und Aussteigen der Fahrgäste Zurückweisung von Fahrgästen Sicherheit an Bord und an den Anlegestellen Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind Personenbarkassen

7 Zweiter Teil Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Inhalt 10 Kapitel 10: Neckar Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Kapitel 11: Main Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen

8 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 11 Kapitel 12: Main-Donau-Kanal Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen

9 12.26 Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 12 Kapitel 13: Lahn Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Kapitel 14: Schifffahrtsweg Rhein Kleve Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden

10 14.09 Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 13 Kapitel 15: Norddeutsche Kanäle Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge

11 15.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal) Inhalt 14 Kapitel 16: Wesergebiet Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Kapitel 17: Elbe Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt

12 17.06 Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 15 Kapitel 18: Ilmenau Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge

13 18.22 Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 16 Kapitel 19: Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Kapitel 20: Saar Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt

14 20.06 Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 17 Kapitel 21: Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln

15 21.21 Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 18 Kapitel 22: Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Kapitel 23: Havel-Oder-Wasserstraße Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe

16 23.03 Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 19 Kapitel 24: Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel- Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten

17 Inhalt Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Kapitel 25: Saale und Saale-Leipzig-Kanal Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters

18 Kapitel 26: Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen Segeln Bezeichnung der Fahrzeuge Regelungen über den Verkehr Regelungen zum Sprechfunk Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen Schutz der Kanäle und Anlagen Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt Benutzung der Wasserstraßen Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters Inhalt 21 Kapitel 27: Peene Anwendungsbereich Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe Zusammenstellung der Verbände Fahrgeschwindigkeit Bergfahrt Begegnen Überholen Wenden Ankern Stillliegen Schifffahrt bei Hochwasser Schifffahrt bei Eis Nachtschifffahrt Einsatz von Trägerschiffsleichtern Meldepflicht

Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) 22.300000 Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) lfd. Artikel 4 BinSchStrEV 22.302000 Abmessungen 22.302100 Führen eines

Mehr

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) BinSchStrO Ausfertigungsdatum: 16.12011 Vollzitat: "Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666 ), die zuletzt durch

Mehr

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) BinSchStrO Ausfertigungsdatum: 16.12011 Vollzitat: "Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666 ), die durch Artikel

Mehr

Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.

Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr. 22.260000 Fahrregeln 22.260100 Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge 22.260110 Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a 22.260120 Nichteinhalten

Mehr

Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1

Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1 Lichterführung für Nachtfahrt Beilage zum Feuerwehrschiffsführer 4.1 und 4.2 Quelle: BGBl. II Nr.289/2011 Arbeitsgruppe Boote 01.01.2012 1 1. Erklärung der Symbole 2. Gradeinteilung der Lichter 3. Allgemeine

Mehr

einfügen herausnehmen Deckblatt VII / VIII V 57 / 58

einfügen herausnehmen Deckblatt VII / VIII V 57 / 58 RP (16) 1 5. Januar 2016 ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab 1.2.2016 Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnungg (Beschluss 2015-II-15) Das Sekretariat bittet die Fassung

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 3 von 117 Bezeichnung der Fahrzeuge Anlage 3 1. ALLGEMEINES 1.1 Die nachstehenden Bilder beziehen sich auf die im 2. Teil 3. Kapitel dieser Verordnung

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 46 von 117 Anlage 7 Schifffahrtszeichen 1. Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert werden.

Mehr

Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)

Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) 1 von 297 Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht / Schiffsuntersuchung > MoselSchPV Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) Einführungsverordnung Erster Teil (Kapitel 1 - Kapitel 10) Zweiter

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anlage 1 1. ALLGEMEINES. Bundesrecht konsolidiert

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anlage 1 1. ALLGEMEINES. Bundesrecht konsolidiert Kurztitel Seen- und Fluss-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 98/2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 32/2019 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.02.2019 Abkürzung SFVO Index

Mehr

Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen

Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen Kurztitel Wasserstraßen-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 248/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2011 /Artikel/Anlage Anl. 7 Inkrafttretensdatum 09.02.2011 Außerkrafttretensdatum 31.12.2011

Mehr

Die Schiffahrtszeichen

Die Schiffahrtszeichen Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Im Schilderwald unserer Straßen bewegen wir uns dank täglicher Praxis mit traumwandlerischer Sicherheit. Auf dem Wasser ist das anders: Trotz einer irgendwann mit Glanz

Mehr

I S (1999 I

I S (1999 I Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung BinSchStrO Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung vom 8. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3148 (Anlageband), 3317 (1999 I 159)), die zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung vom

Mehr

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel : Begriffsbestimmungen und Anwendungen

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel : Begriffsbestimmungen und Anwendungen 1. In diesem Kapitel gelten als Bezeichnung der Fahrzeuge Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel 3 Abschnitt I: Allgemeines 3.01: Begriffsbestimmungen und Anwendungen a) "Topplicht" ein weißes starkes

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen 1 Tag & Nachtzeichen 2016 ENS-Lernen GmbH, Kpt. Hans R. Scholl all rights reserved. Schulungsmaterial ist Eigentum der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Es unterliegt internationalem und österreichischem

Mehr

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung DonauSchPVAnl 1993 Ausfertigungsdatum: 27.05.1993 Vollzitat: "Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523;

Mehr

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der allgemeinen Entwicklung der Donauschifffahrt und der Annahme der neuen Fassung der Europäischen Binnenwasserstraßen-

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der allgemeinen Entwicklung der Donauschifffahrt und der Annahme der neuen Fassung der Europäischen Binnenwasserstraßen- GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU UND BESONDERE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

Mehr

MOSELSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG. (MoselSchPV)

MOSELSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG. (MoselSchPV) MOSELSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (MoselSchPV) 1995 zuletzt geändert durch Beschluss der Moselkommission vom 6. Dezember 2006 MK/2006-II-3a *) - gültig ab 1. März 2007 - *) Diese Änderungen betreffen:

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) ZENTRALKOMMISSION FÜ R D I E R H EI NS C H RT H A F F IF Ausgabe 2000 ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) ZENTRALKOMMISSION FÜ R D I E R H EI NS C H RT H A F F IF Ausgabe 2000 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)

Mehr

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der allgemeinen Entwicklung der Donauschifffahrt und der Annahme der neuen Fassung der Europäischen Binnenwasserstraßen-

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der allgemeinen Entwicklung der Donauschifffahrt und der Annahme der neuen Fassung der Europäischen Binnenwasserstraßen- GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU UND BESONDERE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) ZENTRALKOMMISSION FÜ R D I E R H EI NS C H RT H A F F IF Ausgabe 2000 ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG

RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) 1995 ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT Ausgabe 2011 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)

Mehr

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 4 (SeeSchStrO) Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 9 2 Begriffsbestimmungen 11 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 26 4 Verantwortlichkeit 26 5 Schifffahrtszeichen

Mehr

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot Schifffahrtszeichen Alexander Zsivkovits BGBl. II - Ausgegeben am 12. August 2005 - Nr. 248 Anlage 4 19.05.2011 1 VERBOTSZEICHEN 19.05.2011 2 Allgemeines Überholverbot 19.05.2011 3 1 Begegnungs- und Überholverbot

Mehr

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung DonauSchPVAnl 1993 Ausfertigungsdatum: 27.05.1993 Vollzitat: "Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523;

Mehr

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RheinSchPV)

RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RheinSchPV) RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RheinSchPV) STAND 7. OKTOBER 2018 RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) 1995 STAND 7. OKTOBER 2018 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Inhaltsverzeichnis

Mehr

... Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung

... Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung ... Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung BGBl.Nr. 265/1993 idf BGBl. II Nr. 216/1998 und BGBl. II Nr. 237/1999 Auf Grund der 5 Abs.

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Seite 1 von 305 Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Binnenschifffahrtsrecht > DonauSchPV Inhalt: Donauschifffahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Mehr

SCHIFFFAHRTSZEICHEN Tafelschilder und Kilometerzeichen

SCHIFFFAHRTSZEICHEN Tafelschilder und Kilometerzeichen Die -Tafelschilder und Kilometerzeichen entsprechen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Rheinschifffahrtspolizeiverordnung Moselschifffahrtspolizeiverordnung Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RHEINSCHPV)

RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RHEINSCHPV) RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RHEINSCHPV) STAND 1. DEZEMBER 2017 RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) 1995 STAND 1. DEZEMBER 2017 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTS POLIZEI VERORDNUNG (RHEINSCHPV)

RHEINSCHIFFFAHRTS POLIZEI VERORDNUNG (RHEINSCHPV) RHEINSCHIFFFAHRTS POLIZEI VERORDNUNG (RHEINSCHPV) STAND 1. DEZEMBER 2016 RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) 1995 STAND 1. DEZEMBER 2016 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung)

Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) RheinSchPV 1994 Ausfertigungsdatum: 19.12.1994 Vollzitat: "Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

Mehr

Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV)

Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) BinSchStrEV Ausfertigungsdatum: 16.12.2011 Vollzitat: "Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom

Mehr

Schifffahrtszeichen. Zertifikat-Reg. Nr Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG

Schifffahrtszeichen. Zertifikat-Reg. Nr Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG Schifffahrtszeichen Zertifikat-Reg. Nr. 5142 Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG 82360 Weilheim Postfach 1162 Telefon: +49 881 642-0 Fax: +49 881 642-201 E-mail: info@bremicker-vt.de http://www.bremicker-vt.de

Mehr

1 von Örtlicher Geltungsbereich 0.02 Sachlicher Geltungsbereich

1 von Örtlicher Geltungsbereich 0.02 Sachlicher Geltungsbereich 1 von 80 %81'(6*(6(7=%/$77 )h5',(5(38%/,.g67(55(,&+ -DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP$XJXVW 7HLO,, 9HURUGQXQJ :DVVHUVWUD HQ9HUNHKUVRUGQXQJ:92 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U 9HUNHKU,QQRYDWLRQ XQG 7HFKQRORJLH EHWUHIIHQGHLQH:DVVHUVWUD

Mehr

MOSELSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG. (MoselSchPV)

MOSELSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG. (MoselSchPV) MOSELSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (MoselSchPV) zuletzt geändert durch Beschlüsse der Moselkommission MK-I-16-5.2, MK-I-16-5.3 und MK-I-16-5.4 vom 9. Juni 2016 - gültig ab 1. Juni 2017 - - 2 - Moselschifffahrtspolizeiverordnung

Mehr

RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RHEINSCHPV)

RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RHEINSCHPV) RHEINSCHIFFFAHRTS- POLIZEI- VERORDNUNG (RHEINSCHPV) STAND 1. DEZEMBER 2018 RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (RheinSchPV) 1995 STAND 1. DEZEMBER 2018 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV)

Mehr

GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU (DFND)

GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU (DFND) GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU (DFND) DONAUKOMMISSION BUDAPEST, 2010 ISBN 978-615-5117-00-8 Herausgeber: DONAUKOMMISSION H-1068 Budapest, Benczúr u. 25 Tel. +(36 1) 461 80

Mehr

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1

Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1 Schifffahrtszeichen Beilage zum Feuerwehrschiffsführer 4.1 und 4.2 Quelle: BGBl. II Nr.289/2011 01.01.2012 1 1. Verbotszeichen 2. Gebotszeichen 3. Zeichen für Einschränkungen 4. Empfehlende Zeichen 5.

Mehr

Seeschifffahrtsstraßenordnung

Seeschifffahrtsstraßenordnung r BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE Seeschifffahrtsstraßenordnung mit den Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nordwest und Nord Abgeschlossen mit Nachrichten für Seefahrer"

Mehr

Sportbootführerschein

Sportbootführerschein Sportbootführerschein Binnen Motor Übungsbogen 1 Pro Frage ist nur eine Antwort richtig. Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt. Ab 24 Punkten (18 Punkte ohne Basisfragen) ist die theoretische Prüfung

Mehr

Schallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel

Schallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel Anlage A (zu Artikel 4.01) Schallzeichen A. Schallzeichen der Fahrzeuge Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel»Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord«4.02 (1) ein kurzer Ton»Ich richte meinen

Mehr

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften

Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften Anlage 3 (zu 8 Abs. 4 Nr. 3) Bezeichnung der Fahrrinne Linke Seite (stromab) Spaltung Rechte Seite (stromab) Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Seite 1 von Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Binnenschifffahrtsrecht > RheinSchPV Inhalt: Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Verordnung zur Einführung

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) 1 von 278 Sie sind hier: Startseite > Schifffahrtsrecht, Schiffszulassung, Patente > Binnenschifffahrtsrecht > RheinSchPV Inhalt: Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Verordnung zur Einführung

Mehr

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel 1

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel 1 Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1.02: Schiffsführer 1. Jedes Fahrzeug sowie jeder Schwimmkörper muß unter der

Mehr

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort liegt

Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort liegt BGBl. II - Ausgegeben am 12. August 2005 - Nr. 248 1 von 29 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort liegt Anlage 1 Belgien Bulgarien Bundesrepublik Deutschland Finnland

Mehr

Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)

Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) MoselSchPV Ausfertigungsdatum: 03.09.1997 Vollzitat: "Moselschiffahrtspolizeiverordnung vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670 ), die zuletzt durch

Mehr

Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen

Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen boote-blog 2006 Verbot der Durchfahrt Empfehlung, sich mit der auf "grün" bezeichneten halten. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren,

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 1 von 117 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Anlage 1 Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 1 von 117 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Anlage 1 Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien

Mehr

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit

Mehr

Deckblatt I/II V - X 3 / 3 : 1 3 / 3 / 4 3 : 2 / 4 3 : : : / : 1 / 82 : 2 82 : 1 / 82.

Deckblatt I/II V - X 3 / 3 : 1 3 / 3 / 4 3 : 2 / 4 3 : : : / : 1 / 82 : 2 82 : 1 / 82. RP (16) 40 8. November 2016 ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnungg (Beschlüsse 2015-I-14, 2015-I-15, 2015-II-15, 2015-II-16 und 2015-II-17)

Mehr

Führen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein - Binnen besitzen. Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen im Großraum Berlin ist auch

Führen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein - Binnen besitzen. Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen im Großraum Berlin ist auch GESETZESKUNDE ALLGEMEINES Jeder, der auf einer Binnenschifffahrtsstraße ein Sportboot von mehr als 11,03 kw (15 PS) Motorleistung und weniger als 15 m Länge Führen will, muss den amtlichen Sportbootführerschein

Mehr

Spezifische Fragen Binnen

Spezifische Fragen Binnen 1 Spezifische Fragen Binnen 73. Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben? a. Für Sportboote von mehr als 11,03 kw (15 PS) Nutzleistung, auf dem Rhein von mehr als 3,68

Mehr

A. Gebots- und Verbotszeichen. A.1 Überholverbot.

A. Gebots- und Verbotszeichen. A.1 Überholverbot. A Gebots- und Verbotszeichen A1 Überholverbot a) für alle Fahrzeuge rechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen - Spitzen nach oben b) für Schleppverbände

Mehr

WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS. Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI. Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS. Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI. Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Vierte revidierte Ausgabe VEREINTE NATIONEN ECE/TRANS/SC.3/115/Rev.4

Mehr

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Bundesgesetzblatt 1 Teil I G5702 2012 Ausgegeben zu Bonn am 2. Januar 2012 Nr.1 Tag Inhalt Seite 16.12.2011 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV).... 2 FNA: neu:

Mehr

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. einige Neuerungen 2013

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. einige Neuerungen 2013 Seen- und Fluss-Verkehrsordnung einige Neuerungen 2013 Bezeichnung der Fahrzeuge Kleinfahrzeuge unter Segel 46 (5) oder unter 7m alternativ Bezeichnung der Fahrzeuge Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 44 Kleinfahrzeuge

Mehr

Verordnung zur Einführung der Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPEV)

Verordnung zur Einführung der Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPEV) Verordnung zur Einführung der Moselschiffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPEV) MoselSchPEV Ausfertigungsdatum: 03.09.1997 Vollzitat: "Verordnung zur Einführung der Moselschiffahrtspolizeiverordnung vom

Mehr

Allgemeiner Teil: Sichtzeichen. Frage Frage Antwort. Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet?

Allgemeiner Teil: Sichtzeichen. Frage Frage Antwort. Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet? Allgemeiner Teil: Sichtzeichen Frage Frage Antwort 83 A01) 84 A03) 85 A05) 86 A07,A14) 87 A04,A11) Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet? Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne

Mehr

Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei

Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei er Hafen 607,5 639 Elb-km sowie Bille, Kanäle, Fleete, Binnenalster Fahrwasser Hier haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengetragen.

Mehr

ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab

ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab RP (18) 35 15. November 2018 ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Beschlüsse 2017-I-11, 2018-I-9 bis 2018-I-12) Das Sekretariat

Mehr

Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV)

Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPEV) RheinSchPEV Ausfertigungsdatum: 19.12.1994 Vollzitat: "Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung vom

Mehr

Inhalt. - Binnen. Teil I Das Wichtigste über den. Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins

Inhalt. - Binnen. Teil I Das Wichtigste über den.   Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins Inhalt Teil I Das Wichtigste über den Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins - Binnen 18 I. Inhalt und Umfang der Verpflichtung zum Besitz eines Sportbootführerscheins - Binnen 19 1.

Mehr

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117 BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 40 von 117 Schallzeichen I. Tonumfang der Schallzeichen Anlage 6 Die mechanisch betriebenen Schallgeräte, die auf Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt

Mehr

Merkblatt für Sportbootfahrer

Merkblatt für Sportbootfahrer Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal

Mehr

PROTOKOLL 19. Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen

PROTOKOLL 19. Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen PROTOKOLL 19 bei Zuwiderhandlungen gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften auf dem Rhein und auf der Mosel Die Zentralkommission, Beschluss in der Erkenntnis, dass Rhein- und Moselschifffahrtspolizeiverordnung

Mehr

ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab

ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab RP (18) 14 16. Mai 2018 ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab 1.6.2018 Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Beschlüsse 2017-I-10, 2017-I-12, 2017-II-16, 2017-II-17)

Mehr

Kleinfahrzeuge weichen grundsätzlich der gewerblichen Schifffahrt und Sportbooten aus!!! Segelfahrzeuge untereinander Wind nicht von derselben Seite

Kleinfahrzeuge weichen grundsätzlich der gewerblichen Schifffahrt und Sportbooten aus!!! Segelfahrzeuge untereinander Wind nicht von derselben Seite 1.5 Fahr- und Ausweichregeln Wenn sich der Abstand zu einem anderen Fahrzeug verringert und sich die Peilung nicht oder nicht merklich ändert, dann besteht die Möglichkeit eines Zusammenstoßes. Aufgrund

Mehr

Schifffahrtszeichen/Schallzeichen

Schifffahrtszeichen/Schallzeichen /Schallzeichen Allgemeines Es ist verboten, zu entfernen, zu verändern, zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder an ihnen festzumachen. Wer ein beschädigt, benachrichtigt unverzüglich die Polizei. Kennzeichnung

Mehr

FAHRREGELN DIE WICHTIGSTEN

FAHRREGELN  DIE WICHTIGSTEN DIE WICHTIGSTEN FAHRREGELN Diese Übersicht umfasst eine vereinfachte Darstellung der Fahrregeln auf dem Wasser. Eine Gesamtübersicht finden Sie auf www.visuris.be/scheepvaartreglementering. Weiterhin haben

Mehr

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung @@FCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) 33.000000 Verkehrsvorschriften 33.100000 Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener 33.101000 Verstoß gegen die Grundregeln

Mehr

1 - Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

1 - Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher 1 - Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher Inhaltsverzeichnis Anlage 11 Binnenschifferpatentverordnung Nummer Prüfungsstoff 1.1.1 Kapitel 1 bis 7, 10 bis 15, 16, 18 bis 25, 27, 28 1.1.5

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Seite 1 von 7 Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > Verkehrsvorschriften und Hinweise > Wasserskilaufen > Wasserskiverordnung Inhalt: Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Mehr

SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 8 Vorfahrt - Verschiedene Schiffsarten zueinander Verminderte Sicht Verkehrstrennungsgebiet

Mehr

Beschluss 2017-I-11. gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung des Gewerbes im März 2017,

Beschluss 2017-I-11. gestützt auf die Ergebnisse der Anhörung des Gewerbes im März 2017, Beschluss 2017-I-11 Die Zentralkommission, gestützt auf die RIS-Strategie der ZKR, angenommen mit Beschluss 2012-I-10, und die Stellung, die der Nutzung elektronischer Meldungen zukommt, gestützt auf die

Mehr

Merkblatt für Sportbootfahrer

Merkblatt für Sportbootfahrer Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Geltungsbereich

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Geltungsbereich 1 von 86 Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO), INOFFIZIELLE KONSOLIDIERTE FASSUNG! BGBl. II Nr. 289/2011, Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Mehr

ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab

ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab RP (18) 27 4. September 2018 ÄNDERUNG der gültigen RHEINSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG ab Änderungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (Beschluss 2017-II-19) Das Sekretariat bittet die Fassung (Loseblattsammlung)

Mehr

12.03 Besondere Regeln für die Fahrt in der Wahrschaustrecke. Anlage 9: Lichtwahrschau Oberwesel - St. Goar Rhein-km 548,50-555,43.

12.03 Besondere Regeln für die Fahrt in der Wahrschaustrecke. Anlage 9: Lichtwahrschau Oberwesel - St. Goar Rhein-km 548,50-555,43. - 39 - Anlage zu Protokoll 13 1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 12.02 wird wie folgt gefasst: 12.02 Funktion der Lichtwahrschau auf der Strecke Oberwesel - St. Goar. b)

Mehr

1. Teil Geltungsbereich 0.01 Örtlicher Geltungsbereich 0.02 Sachlicher Geltungsbereich

1. Teil Geltungsbereich 0.01 Örtlicher Geltungsbereich 0.02 Sachlicher Geltungsbereich 1 von 86 Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO), INOFFIZIELLE KONSOLIDIERTE FASSUNG! BGBl. II Nr. 289/2011, Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Mehr

Wassersport auf Bundeswasserstraßen

Wassersport auf Bundeswasserstraßen Wir machen Schifffahrt möglich. Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder Impressum Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder Bilder Seite 31: Fotolia_5319486_L_ebanmax

Mehr

Verordnung zur Regelung des Schiffsverkehrs auf den Gewässern des Landes Berlin (Landesschifffahrtsverordnung Berlin LandesSchiffVO Bln)

Verordnung zur Regelung des Schiffsverkehrs auf den Gewässern des Landes Berlin (Landesschifffahrtsverordnung Berlin LandesSchiffVO Bln) Verordnung zur Regelung des Schiffsverkehrs auf den Gewässern des Landes Berlin (Landesschifffahrtsverordnung Berlin LandesSchiffVO Bln) Vom 27. April 1998 (GVBl. S. 91), geändert durch Verordnung vom

Mehr

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden

Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Verordnung des UVEK über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden Änderung vom 2. März 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Mehr

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst? Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 1 Was musst du

Mehr

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst? Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 1 Was musst du

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 2. Jänner 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 2. Jänner 2017 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 2. Jänner 2017 Teil II 6. Verordnung: Änderung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO), der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Mehr