Schifffahrtszeichen/Schallzeichen
|
|
|
- Sophia Falk
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 /Schallzeichen
2 Allgemeines Es ist verboten, zu entfernen, zu verändern, zu beschädigen, unbrauchbar zu machen oder an ihnen festzumachen. Wer ein beschädigt, benachrichtigt unverzüglich die Polizei. Kennzeichnung bestimmter Wasserflächen Für das Wasserskifahren im Bereich der Uferzonen zugelassene Wasserflächen und Startgassen sind mit gelben, kugelförmigen Schwimmkörpern sowie mit am Ufer aufgestellten Tafeln gekennzeichnet. Der Topp des vom Gewässer aus gesehen linken Schwimmkörpers ist rot, derjenige des rechten grün bemalt. Die Fahrrinnen von Hafeneinfahrten sowie von Fluss- oder Kanalmündungen können vom See aus gesehen links mit roten zylindrischen und rechts mit grünen, kegelförmigen Schwimmkörpern oder festen Zeichen gekennzeichnet sein. Für die Schifffahrt gesperrte Wasserflächen sind mit gelben, kugelförmigen Schwimmkörpern gekennzeichnet. Die Kennzeichnung kann mit der Allgemeinen Fahrverbotstafel ergänzt werden. Für bestimmte Schiffsarten gesperrte Wasserflächen sind mit gelben, kugelförmigen Schwimmkörpern und mit den betreffenden Tafeln gekennzeichnet. 63
3 Hafeneinfahrten und Landestellen Die Einfahrten der dem allgemeinen Verkehr offenstehenden Häfen sowie die Einfahrten in schiffbare Flüsse und Kanäle sind bei Nacht und unsichtigem Wetter auf dem vom Gewässer aus gesehen rechten Molenkopf mit einem grünen, auf dem linken mit einem roten Licht gekennzeichnet. Orte, an denen das Baden verboten ist, können mit der Badeverbotstafel gekennzeichnet werden. Um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe ist das Baden im Umkreis von 100 m ausserhalb behördlich bewilligter und als solche gekennzeichneter Wasserflächen verboten. Verbotszeichen Allgemeines Fahrverbot Allgemeines Fahrverbot Verbot, ausserhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren Verbot der Durchfahrt für Schiffe mit Maschinenantrieb Verbot des Fahrens mit Segelschiffen Durchfahrt verboten, aber Weiterfahrt vorbereiten Verbot des Wasserskifahrens Verbot des Fahrens mit Segelbrettern Überholverbot Verbot des Begegnens und Überholens Verbotenes Stillliegen Ankerverbot 64 Festmacheverbot Wendeverbot
4 Gebotszeichen Gebot, die durch den Pfeil angegebene Richtung einzuschlagen Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten 12 Gebot, ein Schallzeichen zu geben Zeichen für Einschränkungen Gebot, die in Stundenkilometern (km/h) angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen Beschränkung der Durchfahrtshöhe (über dem Wasserspiegel) Das Fahrwasser ist eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern (m) an, in dem sich die Schiffe vom Ufer entfernt halten sollen Empfehlende Zeichen Beschränkte Durchfahrtsbreite Begrenzte Wassertiefe Empfohlene Durchfahrt bei Brücken für Verkehr in beiden Richtungen oder Empfohlene Durchfahrt bei Brücken für Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind Empfehlung, sich auf der mit grün bezeichneten Fahrwasserseite zu halten 65
5 Hinweiszeichen Stelle zum Auswassern von Schiffen Stelle zum Einwassern von Schiffen Erlaubnis zum Stillliegen Erlaubnis zum Ankern Erlaubnis zum Festmachen Erlaubnis zum Fahren mit Segelbrettern Erlaubnis zum Wasserskifahren Erlaubnis zum Fahren mit Drachensegelbrettern Ende des Verbotes oder Gebotes Hochspannungs- Freileitung Nicht frei fahrende Fähre Empfohlene Fahrrichtung Wehr Erlaubnis zur Durchfahrt Zusätzliche Schilder und Anschriften Pfeile, die angeben, in welchem Sektor das gilt. Beispiel: Erlaubnis zum Stillliegen 66 Gebot, nach 1000 m besondere Vorsicht walten zu lassen (z.b. Baustelle) Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten (z.b. Zoll)
6 Kennzeichnung der Untiefen und anderer Hindernisse oder Einzelne Hindernisse Kegel mit Spitze nach unten, rot bemalt oder unbemalt. Fahrwasserbezeichnung Zur seeseitigen Bezeichnung einer Untiefe in Ufernähe oder zur Bezeichnung der vom Gewässer aus gesehen linken Fahrwasserseite: Zylinder rot bemalt oder unbemalt. Zur landseitigen Bezeichnung einer Untiefe in Ufernähe oder zur Bezeichnung der vom Gewässer aus gesehen rechten Fahrwasserseite: Kegel mit Spitze nach oben, grün bemalt oder unbemalt. Beispiel: Bezeichnung einer Untiefe in Ufernähe seeseitig: Zylinder landseitig: Kegel seeseitig Untiefe landseitig Beispiel: Bezeichnung eines Fahrwassers in untiefem Gebiet auf der vom Gewässer aus gesehen rechten Seite: grüne Kegel auf der vom Gewässer aus gesehen linken Seite: rote Zylinder Untiefe Fahrrinne vom Gewässer kommend Untiefe 67
Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen
boote-blog 2006 Verbot der Durchfahrt Empfehlung, sich mit der auf "grün" bezeichneten halten. Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren,
Schallzeichen. Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel
Anlage A (zu Artikel 4.01) Schallzeichen A. Schallzeichen der Fahrzeuge Schallzeichen Bedeutung des Schallzeichens Artikel»Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord«4.02 (1) ein kurzer Ton»Ich richte meinen
Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen
Kurztitel Wasserstraßen-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 248/2005 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 289/2011 /Artikel/Anlage Anl. 7 Inkrafttretensdatum 09.02.2011 Außerkrafttretensdatum 31.12.2011
Die Schiffahrtszeichen
Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Im Schilderwald unserer Straßen bewegen wir uns dank täglicher Praxis mit traumwandlerischer Sicherheit. Auf dem Wasser ist das anders: Trotz einer irgendwann mit Glanz
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 46 von 117 Anlage 7 Schifffahrtszeichen 1. Die Hauptzeichen in Abschnitt I können durch die Zusatzzeichen in Abschnitt II ergänzt oder erläutert werden.
Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN OVM Alexander Zsivkovits. Allgemeines Überholverbot
Schifffahrtszeichen Alexander Zsivkovits BGBl. II - Ausgegeben am 12. August 2005 - Nr. 248 Anlage 4 19.05.2011 1 VERBOTSZEICHEN 19.05.2011 2 Allgemeines Überholverbot 19.05.2011 3 1 Begegnungs- und Überholverbot
SCHIFFFAHRTSZEICHEN Tafelschilder und Kilometerzeichen
Die -Tafelschilder und Kilometerzeichen entsprechen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung Rheinschifffahrtspolizeiverordnung Moselschifffahrtspolizeiverordnung Donauschifffahrtspolizeiverordnung
Schifffahrtszeichen. Zertifikat-Reg. Nr Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG
Schifffahrtszeichen Zertifikat-Reg. Nr. 5142 Bremicker Verkehrstechnik GmbH & Co. KG 82360 Weilheim Postfach 1162 Telefon: +49 881 642-0 Fax: +49 881 642-201 E-mail: [email protected] http://www.bremicker-vt.de
Schifffahrtszeichen VERBOTSZEICHEN. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1
Schifffahrtszeichen Beilage zum Feuerwehrschiffsführer 4.1 und 4.2 Quelle: BGBl. II Nr.289/2011 01.01.2012 1 1. Verbotszeichen 2. Gebotszeichen 3. Zeichen für Einschränkungen 4. Empfehlende Zeichen 5.
FAHRREGELN DIE WICHTIGSTEN
DIE WICHTIGSTEN FAHRREGELN Diese Übersicht umfasst eine vereinfachte Darstellung der Fahrregeln auf dem Wasser. Eine Gesamtübersicht finden Sie auf www.visuris.be/scheepvaartreglementering. Weiterhin haben
Allgemeiner Teil: Sichtzeichen. Frage Frage Antwort. Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet?
Allgemeiner Teil: Sichtzeichen Frage Frage Antwort 83 A01) 84 A03) 85 A05) 86 A07,A14) 87 A04,A11) Wie werden die Uferseiten - rechtes, linkes Ufer - bezeichnet? Welche Zeichen begrenzen die Fahrrinne
Bezeichnung der Fahrzeuge
BGBl. II - Ausgegeben am 15. April 2013 - Nr. 98 1 von 44 Bezeichnung der Fahrzeuge Anlage 1 1. ALLGEMEINES 1.1 Die nachstehenden Bilder beziehen sich auf die im 2. Teil 3. Kapitel dieser Verordnung vorgesehenen
Schifffahrtszeichen 6-2. Maße [mm] Alu lackiert. Maße [mm] Alu lackiert. Zeichen Nr. Bedeutung. Zeichen Nr. Bedeutung. Verbot der Durchfahrt
8948 Verbot der Durchfahrt 893 Wendeverbot 1050 x 1050 14,- 893 Gesperrte Wasserfläche Ø 1050 17,- 8944 Vermeidung von Wellenschlag 1050 x 1050 14,- 8951 Überholverbot allgemein 8949 Verbot außerhalb der
A. Gebots- und Verbotszeichen. A.1 Überholverbot.
A Gebots- und Verbotszeichen A1 Überholverbot a) für alle Fahrzeuge rechteckige weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und zwei senkrechten schwarzen Pfeilen - Spitzen nach oben b) für Schleppverbände
Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen http://www.rheinland-pfalz.dlrg.de/ Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Text Anlage 1 1. ALLGEMEINES. Bundesrecht konsolidiert
Kurztitel Seen- und Fluss-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 98/2013 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 32/2019 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.02.2019 Abkürzung SFVO Index
www.bennewitz.de Sportbootführerschein See
www.bennewitz.de Sportbootführerschein See Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Frage Frage Antwort 105 13) 106 2,4) 107 6,15) Wo ist festgelegt, welche Wasserflächen Seeschifffahrtsstraßen sind?
Verkehrszeichen & Bezeichnungen
Verkehrszeichen & Bezeichnungen 2016 ENS-Lernen GmbH, Kpt. Hans R. Scholl all rights reserved. Schulungsmaterial ist Eigentum der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Es unterliegt internationalem und österreichischem
Farbe der Lichter der Fahrzeuge
BGBl. II - Ausgegeben am 12. August 2005 - Nr. 248 1 von 51 Farbe der Lichter der Fahrzeuge Anlage 4 1. Die Farben der Lichter der Fahrzeuge stellen ein Signalsystem mit fünf Farben (Blau, Gelb, Grün,
Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften
Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften Anlage 3 (zu 8 Abs. 4 Nr. 3) Bezeichnung der Fahrrinne Linke Seite (stromab) Spaltung Rechte Seite (stromab) Bezeichnung der Wasserstraße und von Hindernissen
Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1
Lichterführung für Nachtfahrt Beilage zum Feuerwehrschiffsführer 4.1 und 4.2 Quelle: BGBl. II Nr.289/2011 Arbeitsgruppe Boote 01.01.2012 1 1. Erklärung der Symbole 2. Gradeinteilung der Lichter 3. Allgemeine
Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
Sicherheits- Gesundheitsschutzkennzeichnung. am Arbeitsplatz
am Arbeitsplatz Thema: Sie werden auf 10 Info-Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben! Die Unterweisung
Bezeichnung der Wasserstraße
Bezeichnung der Wasserstraße Allgemeines Schifffahrtszeichen Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden
Jugendlizenz B1/C. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 1 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1/C Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst? 2 In deiner Nähe ist ein Unfall passiert. Wie verhältst du
Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
4 (SeeSchStrO) Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 9 2 Begriffsbestimmungen 11 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 26 4 Verantwortlichkeit 26 5 Schifffahrtszeichen
SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt
SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr 2003 - SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt gelesen? Weiter mit SBF-Kurs Teil 8 Vorfahrt - Verschiedene Schiffsarten zueinander Verminderte Sicht Verkehrstrennungsgebiet
Ordnungswidrigkeit nach Artikel ( ) der: B: BinSchStrEV R: RheinSchPEV M: MoselSchPEV D: DonauSchPV. lfd. Nr.
22.260000 Fahrregeln 22.260100 Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge 22.260110 Nichteinhalten der Fahrregeln für Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit D: 6.01a S. 1 D: 5 Abs. 5 9 Buchst. a 22.260120 Nichteinhalten
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 1 von 117 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Anlage 1 Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 1 von 117 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Anlage 1 Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel : Begriffsbestimmungen und Anwendungen
1. In diesem Kapitel gelten als Bezeichnung der Fahrzeuge Rheinschifffahrtspolizeiverordnung: Kapitel 3 Abschnitt I: Allgemeines 3.01: Begriffsbestimmungen und Anwendungen a) "Topplicht" ein weißes starkes
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117
BGBl. II - Ausgegeben am 29. August 2011 - Nr. 289 73 von 117 Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße 1. Schifffahrtszeichen I. ALLGEMEINES Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, des Fahrwassers
Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen... 23
Inhalt* Erster Teil Gemeinsame Bestimmungen für alle Binnenschifffahrtsstraßen...... 23 Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen..................... 23 1.01 Begriffsbestimmungen...............................
Gemeinsame Fahrordnung
1. Zweck Gemeinsame Fahrordnung der Frankfurter Rudervereine Diese Fahrordnung dient dem Zweck, durch einheitliche Regelungen den Ruderbetrieb auf dem Main zu erleichtern und Gefahren für Menschen und
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) 1 747.201.1 vom 8. November 1978 (Stand am 1. Dezember 2007) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf
Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 1 Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Deutschland Finnland Frankreich Italien Kroatien Litauen
Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei
Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei er Hafen 607,5 639 Elb-km sowie Bille, Kanäle, Fleete, Binnenalster Fahrwasser Hier haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengetragen.
ANWEISUNG FÜR DIE AUFSTELLUNG DER FAHRWASSERZEICHEN AUF DER DONAU
ANWEISUNG FÜR DIE AUFSTELLUNG DER FAHRWASSERZEICHEN AUF DER DONAU DONAUKOMMISSION Budapest, 2006 ISBN 978-963-86551-1-0 Herausgeber: DONAUKOMMISSION H-1068 Budapest, Benczúr u. 25 Tel. +(36 1) 461 80 10
Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI
Segelclub Neuhaus-Interlaken Reglement SCNI-REG-004 Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI ÄNDERUNGEN 05.01.06 P. Willen 02.12.07 P. Willen
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 6 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser? 2 Wie lauten die Grundregeln für das Verhalten auf dem Wasser? 3
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 6 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften
Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
Backbord Seitenlicht Strahlt rot in einem Winkel von 112,5 ab. Von Rechtvoraus bis etwas achterlicher als Backbord querab.
Lichterführung Positionslaternen www.well-sailing.de Wie Kraftfahrzeuge mit bestimmten Leuchten wie Abblendlicht und Scheinwerfer ausgerüstet sein müssen, gibt es ebenfalls genaue Vorschriften welche Lichttechnischen
Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee
Übersetzung 1 Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee 0.747.221.11 Abgeschlossen am 7. Dezember 1976 Von der Bundesversammlung genehmigt am 27. Februar 1978 2 In Kraft getreten durch Briefwechsel
Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 2 1 Wer überwacht
Sportbootführerschein
Sportbootführerschein Binnen Motor Übungsbogen 1 Pro Frage ist nur eine Antwort richtig. Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt. Ab 24 Punkten (18 Punkte ohne Basisfragen) ist die theoretische Prüfung
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 1 Was musst du
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 3 1 Was musst du
Merkblatt für Sportbootfahrer
Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) 1 747.201.1 vom 8. November 1978 (Stand am 2. Dezember 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf
Betonnung SBF/SEE Script WELLSAILING
5 Betonnung SBF/SEE Script WELLSAILING Um Fahrwasser zu definieren und um Gefahrenstellen zu Kennzeichnen werden auf Wasserflächen Tonnen benutzt. Wir sprechen bei derartigen Schifffahrtszeichen ausschließlich
Seeschifffahrtsstraßenordnung
r BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE Seeschifffahrtsstraßenordnung mit den Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nordwest und Nord Abgeschlossen mit Nachrichten für Seefahrer"
Rechtliche Grundlagen
1 Tag & Nachtzeichen 2016 ENS-Lernen GmbH, Kpt. Hans R. Scholl all rights reserved. Schulungsmaterial ist Eigentum der Verfasser und der ENS-Lernen GmbH. Es unterliegt internationalem und österreichischem
Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. Bergstraße 18 56332 Lehmen https://rheinland-pfalz.dlrg.de Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil) Bearbeitungszeit
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) 1 747.201.1 vom 8. November 1978 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel
Man unterscheidet drei Arten von Tonnen: Fahrwasserkennzeichnung, Gefahrenstellen und besondere Tonnen.
Die Betonnung der deutschen Seeschifffahrtsstrassen In der SeeschifffahrtsstrassenOrdnung ist festgelegt, wie die Fahrwasser und Schifffahrtshindernisse durch schwimmende (Bojen, Tonnen) und feste (Baken)
1. Führerausweis Schiffsausweis Gewässerschutz Ausrüstung... 19
INHALT 1. Führerausweis... 7 1.1 Allgemeines... 7 1.2 Ausweiskategorien... 7 1.3 Geltungsbereich... 8 1.4 Wie erhält man einen Schiffsführerausweis?... 10 1.5 Die Prüfung... 10 1.6 Lernfahrten... 11 1.7
Spezifische Fragen Binnen
1 Spezifische Fragen Binnen 73. Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben? a. Für Sportboote von mehr als 11,03 kw (15 PS) Nutzleistung, auf dem Rhein von mehr als 3,68
Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
22.300000 Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) lfd. Artikel 4 BinSchStrEV 22.302000 Abmessungen 22.302100 Führen eines
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Wer überwacht die Einhaltung der Vorschriften auf dem Wasser?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 4 1 Wer überwacht
Seen- und Fluss-Verkehrsordnung. einige Neuerungen 2013
Seen- und Fluss-Verkehrsordnung einige Neuerungen 2013 Bezeichnung der Fahrzeuge Kleinfahrzeuge unter Segel 46 (5) oder unter 7m alternativ Bezeichnung der Fahrzeuge Fahrzeuge mit Maschinenantrieb 44 Kleinfahrzeuge
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 1 Was musst du
Inhalt. - Binnen. Teil I Das Wichtigste über den. Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins
Inhalt Teil I Das Wichtigste über den Gesamtübersicht über den Erwerb des Sportbootführerscheins - Binnen 18 I. Inhalt und Umfang der Verpflichtung zum Besitz eines Sportbootführerscheins - Binnen 19 1.
Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?
Jugendlizenz B1 Name Vorname Anschrift PLZ, Ort Geb.-Datum Landesverband Prüfer Punkte erreichbar: 60 Punkte erreicht bestanden Datum, Unterschrift ja nein Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 1 Was musst du
Vorfahrtregeln an Kreuzungen
Deutsch Kia ora Willkommen in Neuseeland Mit dem Auto lässt sich unser schönes Land besonders gut erforschen! Es gibt allerdings einige Dinge, die Sie von zu Hause eventuell anders gewöhnt sind. Zum Beispiel:
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO) Beschlossen von der Internationalen Schifffahrtskommission am 16. Juni 2005 Vom Bundesrat genehmigt am 2. Dezember
Lichterführung und Schallsignalanlagen. auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt
Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt Einführung Navigationslichter (bisher: Positionslaternen) helfen, zum Beispiel Schiffsgröße, -lage und -typ
Fragebogen 1. Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Wer ist an Bord eines Schiffes verantwortlich?
Frage 1 1 01 08 / Ziff.402.1 / Ziff.406.1 Wer ist an Bord eines Schiffes verantwortlich? Frage 2 1 02 12 / Ziff.201 Begriffe / Ziff.409.2 An welchen Motoren von zugelassenen Schiffen sind in regelmässigen
1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR)
1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR) 1.2.1 Lichter- und Signalkörperführung Bei der Lichterführung unterscheidet man zwischen: Topplicht: Seitenlichter: Hecklicht: Rundumlicht: Schlepplicht: Funkellicht:
Vorbereitung zur Rafting-Prüfung
Vorbereitung zur Rafting-Prüfung Ein Lernbehelf für den Erwerb des Rafting-Patents (Schiffsführerpatent - Raft) Rechtlicher Teil K 03/2008 Seite 2 von 21 Vorwort Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Kandidaten
Vorbereitung zur Rafting-Prüfung
Vorbereitung zur Rafting-Prüfung Ein Lernbehelf für den Erwerb des Rafting-Patents (Schiffsführerpatent - Raft) Rechtlicher Teil Auflage durch Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/3, 11.
V E R O R D N U N G. Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/ , Telefax 03462/
Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg 8530 Deutschlandsberg, Kirchengasse 12 Tel.Nr.03462/2606-230, Telefax 03462/2606-550 GZ.: 11.0/352-2007 Deutschlandsberg, am 09.12.2010 Betr.: dauernde Verkehrsbeschränkungen;
Merkblatt für Sportbootfahrer
Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal
Merkblatt für Sportbootfahrer
Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO) 1 747.223.1 vom 17. März 1976 2 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 56 des
Merkblatt für Sportbootfahrer
Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den (NOK) im engen Kontakt mit der
Vorwort. Navigation ist keine Kunst, sondern ein Handwerk gepaart mit Vorstellungsvermögen und Erfahrung.
Vorwort Navigation ist keine Kunst, sondern ein Handwerk gepaart mit Vorstellungsvermögen und Erfahrung. Das lateinische Sprichwort»Navigare necesse est«bedeutet übersetzt»seefahrt tut not«und nicht etwa»navigieren
Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977
Anordnung über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977 Auf Grund des 32 des Landeswassergesetzes vom 22.5.1962 (GV. NW. S. 235/SGV NW 77) und des
Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung
@@FCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) 33.000000 Verkehrsvorschriften 33.100000 Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener 33.101000 Verstoß gegen die Grundregeln
52 StVO 1960 Die Vorschriftszeichen
Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 52 StVO 1960 Die Vorschriftszeichen StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960 Berücksichtigter Stand
52. Die Vorschriftszeichen. Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.
Kurztitel Straßenverkehrsordnung 1960 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 159/1960 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2011 Typ BG /Artikel/Anlage 52 Inkrafttretensdatum 31.05.2011 Abkürzung StVO 1960 Index
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) 1 747.201.1 vom 8. November 1978 (Stand am 22. November 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf
Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Schweizer Motorbootausweis Kat. A...5 Grundsätzliches...6 Die theoretische Prüfung...6 Die praktische Prüfung...7 Prüfungsfahrt...8 Prüfungsabbruch...9 Bewertung der Prüfung...9 Inhaltsverzeichnis
Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation)
Temporäre Signalisation auf Haupt- und Nebenstrassen (Baustellensignalisation) Ausgabe 2015 Einleitung Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer gilt es, Behinderungen auf den Strassen auf ein Minimum zu beschränken.
TTT 2015 RV Neptun Konstanz. Sicherheit auf dem Wasser
TTT 2015 RV Neptun Konstanz Sicherheit auf dem Wasser Übersicht Sicherheit Vermittlung der wichtigsten Standards im Rahmen der Ausbildung 1. am Bootshaus 2. von Booten / Ausrüstung 3. beim Rudern 4. auf
Fahrregeln auf der Kieler Förde
Fahrregeln auf der Kieler Förde Das Revier der Kieler Förde ist verhältnismäßig weiträumig und verfügt in der Innen- und Außenförde über ausgedehnte Wasserflächen, die sich für den Wassersport anbieten.
Änderungen des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen
BGBl. III - Ausgegeben am 20. März 2012 - Nr. 61 1 von 6 Änderungen des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen A. Änderungen am Haupttext des Übereinkommens ARTIKEL 1 (Begriffsbestimmungen) Der folgende
Fahrrad fahren in Deutschland
Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die
