Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung

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1 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) Verkehrsvorschriften Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener Verstoß gegen die Grundregeln über das Verhalten im Verkehr 3 Abs. 1 Sch Abs ohne Gefährdung mit Gefährdung Verstoß gegen das Verbot, trotz ehinderung infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug sicher zu führen 3 Abs. 3, 4 Sch Abs Verstoß gegen die eratungspflicht als Seelotse 4 Abs. 2 L Abs Nichtbestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen Nichtbefolgen der durch Gebots- und Verbotszeichen getroffenen Anordnungen eschädigen oder beeinträchtigen der rkennbarkeit von Schifffahrtszeichen Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen der Anlage II zur SeeSchStrO oder des Internationalen Signalbuches zu anderen als den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Zwecken; Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen, die mit den vorgeschriebenen oder vorgesehenen verwechselt werden können 4 Abs. 4 Sch 5 Abs. 2 Sch 5 Abs. 3 Sch 6 Abs. 1 Sch Abs Abs Abs Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

2 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Verstoß gegen die Vorschriften über den Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern 6 Abs. 2 Sch Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen 6 Abs. 3 S. 1 Abs Verstoß gegen Vorschriften über den Gebrauch nicht zugelassener Schallsignalanlagen Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährleistung der Wirksamkeit oder etriebssicherheit der vorgeschriebenen Schallsignalanlagen 6 Abs. 3 S. 2, 3 Sch 6 Abs. 3 S. 4 Sch Abs Abs Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang 8 Abs. 1 S. 1 i.v.m. Regel 20 uchst. b KVR Sch Abs Nicht führen der vorgeschriebenen Sichtzeichen 8 Abs. 1 S. 2 Sch Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter am 8 Abs. 1 S. 3 i.v.m. Regel 20 Sch Tage bei verminderter Sicht uchst. c KVR Abs Abs Nicht führen der vorgeschriebenen Signalkörper am Tage 8 Abs. 1 S. 3 i.v.m. Regel 20 uchst. d KVR Sch Abs Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben 8 Abs. 1, S. 3, 4 i.v.m. Regel 20 uchst. e und Anlage I der KVR Sch Abs Verwenden von Positionslaternen, deren Tragweite unter 2 sm liegt 8 Abs. 2 Sch Abs Abweichen der zu führenden Flaggen und Tafeln von den vorgeschriebenen Maßen 8 Abs. 4 S. 1 Sch J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

3 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Verwenden von Flaggen und Tafeln, deren Farben verblasst oder verschmutzt sind Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen 8 Abs. 4 S. 2 Sch 9 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 S. 1 Sch Abs Abs Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen 9 Abs. 2 S. 1 Sch Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährleistung der Wirksamkeit und etriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht Nicht führen der für kleine Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter; Nichtbeachten des Fahrverbotes bei Nacht; Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht mitzuführen, diese bei einem Notstand gebrauchsfertig zu zeigen 9 Abs. 4 S. 2 Sch 10 Abs. 1, 2 und 3 Sch Abs Abs Verstoß gegen das Ausweichgebot beim Überholen 21 Abs. 1 S. 2 Regel 13 a, c KVR Sch Abs Verstoß gegen das Ausweichgebot bei entgegengesetztem Kurs 21 Abs. 1 S. 2 Regel 14 a, c KVR Sch Abs Verstoß gegen das Gebot beim egegnen, Überholen und Vorbeifahren an Fahrzeugen und Anlagen einen sicheren Passierabstand einzuhalten 21 Abs. 2 Regel 8 d KVR Sch Abs Verstoß gegen die Vorschrift über das sofortige 21 Abs. 3 Sch Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

4 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Fallen der uganker Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 22 Abs. 1 Regel 9 a KVR Sch Abs Nichtbeibehalten der einmal gewählten linken Fahrwasserseite Nicht klar erkennbares Verhalten außerhalb des Fahrwassers Nichteinhalten besonders vorgeschriebener Seiten außerhalb des Fahrwassers Unzulässiges Überholen; Verstoß gegen ein Überholverbot; Überholen auf der falschen Seite; Nichtbeachten der Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen Verstoß gegen die Ausweichpflicht beim egegnen und gegenüber bestimmten Fahrzeugen; Nichtanzeige des Linksausweichens; unzulässiges Linksausweichen Verstoß gegen die Wartepflicht gegenüber vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen Nichteinhalten der erforderlichen Fahrgeschwindigkeit; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag; Unterlassen der Vorsichtsmaßnahmen von Fähren, an denen ungehindert vorbeigefahren werden darf 22 Abs. 1 S. 2 Sch 22 Abs. 2 Sch 22 Abs. 3 Sch 23 Sch 24 Sch 25 Sch 26 Abs. 1, 2 Sch Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Überschreiten bekannt gemachter oder vorge- 26 Abs. 3, 4 Sch Abs. 1 9 J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

5 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener schriebener Höchstgeschwindigkeiten bis zu 3 km/h über 3 km/h über 6 km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal bis zu 1 km/h über 1 km/h über 2 km/h Unzulässiges schleppen und schieben; Führen von Schlepp- und Schubverbänden, die zu viele Anhänge oder Schubleichter enthalten Unzulässiges zusammenkoppeln von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb Verbotenes durchfahren oder fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von rücken und Sperrwerken Verbotenes einfahren in Schleusen und ausfahren; fehlerhaftes Verhalten beim durchfahren von Schleusen efahren einer Seeschifffahrtsstraße, ohne die bekannt gemachten schifffahrtspolizeilichen Voraussetzungen zu erfüllen 27 Abs. 1, 2 Sch 27 Abs. 3 Sch 28 Sch 29 Sch 30 Abs. 1, 2 Sch Abs Abs Abs Abs Abs Verstoß gegen ein Verbot nach 30 Abs. 3 SeeSchStrO über das efahren von Wasserflä- 30 Abs. 3 Sch J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

6 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener chen Verstoß gegen Vorschriften über das Wasserskilaufen und Segelsurfen oder das Fahren mit motorisierten Wasserskiern, Wassermotorrädern oder sonstigen motorisierten Wassersportgeräten 31 J Abs Ankern im Fahrwasser 32 Abs. 1 S. 1 Sch Abs Wahl eines die Schifffahrt beeinträchtigenden Ankerplatzes; Verstoß gegen ein Ankerverbot Nichteinhalten der Verpflichtung, Ankerwache zu gehen Unzulässiges und unvorschriftsmäßiges anlegen und festmachen; unzulässiges drehen der Schiffsschraube auf festgemachten Fahrzeugen 32 Abs. 1 S. 2 Abs. 2, 3 Sch 32 Abs. 4 Sch 33 Sch Abs Abs Abs Verbotener und unvorschriftsmäßiger Umschlag 34 Sch Abs Verbotenes Ankern oder festmachen von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Verstoß gegen die Vorschriften über das inhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Fehlen erforderlicher Schutzeinrichtungen gegen Funkenflug 35 Abs. 1 Sch 35 Abs. 2 Sch 35 Abs. 3 S. 2 Sch Abs Abs Abs Unzulässiges längsseitsliegen an festgemachten Tankschiffen, die nach dem Löschen bestimmter 35 Abs. 4 Sch J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

7 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener gefährlicher Güter oder sonstiger brennbarer Flüssigkeiten oder von Gasen nicht entgast worden sind Verstoß gegen die Vorschrift über die Möglichkeit, jederzeit sofort verholen zu können Verstoß gegen die Vorschriften über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter Verstoß gegen die Anzeigepflicht über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter Unzulässiges längsseitsliegen an einem Fahrzeug mit bestimmten gefährlichen Gütern Verstoß gegen das Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes während des Umschlages gefährlicher Güter von Fahrzeugen, die nicht am Umschlag beteiligt sind Verspätetes verlassen der Umschlagstelle nach eendigung des Umschlages Unvorschriftsmäßiges Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen 35 Abs. 5 Sch 36 Abs. 1 S. 1 Sch 36 Abs. 1 S. 2 Sch 36 Abs. 2 Sch 36 Abs. 3 Sch 36 Abs. 4 Sch 37 Sch Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Verbotenes fischen, schießen oder jagen 38 J Abs Unterlassene Vorlage der Fahrpläne und Fahrplanänderungen für Fahrgastschiffe und Fähren; unterlassene Durchführung angeordneter Fahrplanänderungen; Nichteinhalten der Abfahrtszeiten, unvorschriftsmäßiges Ausbooten und Übersteigen von Fahrgästen von einem Fahrzeug auf ein anderes 39 Sch Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

8 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nichterfüllen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; nicht vorschriftsmäßige esetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Abs. 1, 2, 4, 6 Sch Abs. 1 20, 21, 23, Unterlassen der Anzeige von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern; unterlassene Vorlage einer schriftlichen rklärung über die Gasfreiheit des Fahrzeugs, nicht griffbereites Verhalten der mitzuführenden Verzeichnisse oder Staupläne während der Kanalfahrt Liegen außerhalb der Weichengebiete, öffentlichen Häfen, Umschlags- und sonstigen Liegestellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen Unterlassen der An- und Abmeldung der Durchfahrt durch den NOK 42 Abs. 3 Sch 42 Abs. 7 Sch 43 Sch Abs Abs Abs Unzulässiges benutzen der Zufahrten zum NOK 45 Sch Nichtbeachten der Vorfahrt beim inlaufen in die 46 Sch Schleusen des NOK und beim Auslaufen Abs Abs Verstoß gegen das Verbot des inlaufens in die Schleusen des NOK und des Auslaufens Nichteinhalten des vorgeschriebenen Fahrabstandes auf dem NOK Unvorschriftsmäßiges Verhalten vor und in den Weichengebieten des NOK 47 Sch 48 Sch 49 Sch Abs Abs Abs Nichtbeachten der Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände auf dem NOK 50 Sch J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs

9 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener Nichtbeachten der Fahrregeln für Sportfahrtzeuge auf dem NOK Nichtbeachten der Fahrregeln auf dem Gieselau- Kanal 51 Sch 53 Sch Abs Abs Nichtbeachten einer vollziehbaren schifffahrtspolizeilichen Verfügung Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlich großer Fahrzeuge und Luftkissenfahrzeuge Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlicher Schub- und Schleppverbände; Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper 56 Sch 57 Abs. 1 1 Sch 57 Abs. 1 2 Sch Abs (400, wenn Weiterfahrverbot) Abs bis 500 Abs Ungenehmigter Stapellauf 57 Abs. 1 3 Abs Ungenehmigte ergung von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann und die ergung nicht durch Verwaltungsakt angeordnet ist Ungenehmigte - rprobung und die Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen sowie - Standproben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Abs. 1 4 Sch 57 Abs. 1 5 Sch Abs Abs Ungenehmigte wassersportliche Veranstaltung auf 57 Abs. 1 6 J Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

10 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und katalog (VKatin-See) etroffener dem Wasser bis Ungenehmigte sonstige Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Abs. 1 7 J Abs bis Nicht abgeben der vorgeschriebenen Meldung 58 Abs. 1 Sch Abs Nicht abgeben, unrichtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitiges abgeben der formell vorgeschriebenen Meldung für Fahrzeuge i. S. von 30 Abs Abs. 1, 2 Sch Abs Nichtansprechbarkeit über UKW-Sprechfunk 58 Abs. 3 Sch Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse

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