Verkehrsvorschriften
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- Valentin Franke
- vor 9 Jahren
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1 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem üß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) Verkehrsvorschriften Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Verstoß gegen die Grundregeln über das Verhalten im Verkehr 3 Abs. 1 Seh Abs ohne Gefährdung mit Gefährdung Verstoß gegen das Verbot, trotz ehinderung infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug sicher zu führen 3 Abs. 3,4 Seh Abs Verstoß gegen die eratungspflicht als Seelotse 4 Abs. 2 L Abs Nichtbestimmen eines verantwortlichen Fahrzeugführers bei Vorhandensein mehrerer zur Führung des Fahrzeugs berechtigter Personen Nichtbefolgen der durch Gebots- und Verbotszeichen getroffenen Anordnungen eschädigen oder beeinträchtigen der rkennbarkeit von Schifffahrtszeichen 4 Abs. 4 Seh 5 Abs. 2 Seh 5 Abs. 3 Seh Abs Abs Abs Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen der Anlage II zur SeeSchStrO oder des Internationalen Signalbuches zu anderen als den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Zwecken; Führen von Sichtzeichen oder geben von Schallsignalen, die mit den vorgeschriebenen oder vorgesehenen verwechselt werden können J: Seh + P: Jedermann Schiffsführer und für Kurs 6 Abs. 1 Seh : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs
2 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Verstoß gegen die Vorschriften über den Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern 6 Abs. 2 Seh Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen 6 Abs. 3 S. 1 Abs Verstoß gegen Vorschriften über den Gebrauch nicht zugelassener Schallsignalanlagen 6 Abs. 3 S. 2, 3 Seh Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährleis tung der Wirksamkeit oder etriebssicherheit der vorgeschriebenen Schallsignalanlagen p Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang 6 Abs. 3 S. 4 Seh 8 Abs. 1 S. 1 i.v.m. Regel 20 uchst, b KVR Nicht führen der vorgeschriebenen Sichtzeichen 8 Abs. 1 S. 2 Seh Nicht führen der vorgeschriebenen Lichter am 8 Abs. 1 S. 3 i.v.m. Regel 20 Seh Tage bei verminderter Sicht uchst, c KVR Seh Abs Abs Abs Abs Nicht führen der vorgeschriebenen Signalkörper am Tage 8 Abs. 1 S. 3 i.v.m. Regel 20 uchst, d KVR Seh Abs Abweichen der zu führenden und zu zeigenden Lichter und Signalkörper von der in der Anlage I zur SeeSchStrO vorgeschriebenen Anordnung, den Abständen, den Abschirmungen, den Abmessungen und den Farben 8 Abs. 1,S. 3, 4 i.v.m. Regel 20 uchst, e und Anlage I der KVR Seh Abs Verwenden von Positionslaternen, deren Tragweite unter 2 sm liegt 8 Abs. 2 Sch Abs Abweichen der zu führenden Flaggen und Tafeln von den vorgeschriebenen Maßen 8 Abs. 4 S. 1 Sch J: Jedermann : esatzungsmitglied Sch: Schiffsführer Sch + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs
3 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Verwenden von Flaggen und Tafeln, deren Farben verblasst oder verschmutzt sind Verstoß gegen die Vorschriften über die Verwendung geprüfter Positionslaternen 8 Abs. 4 S. 2 Seh 9 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 S. 1 Seh Abs Abs Verwendung nichtelektrischer Positionslaternen 9 Abs. 2 S. 1 Seh Abs Verstoß gegen Vorschriften über die Gewährieis- * tung der Wirksamkeit und etriebssicherheit der vorgeschriebenen Positionslaternen sowie gegen die Instandsetzungspflicht Nicht führen der für kleine Fahrzeuge vorgeschriebenen Lichter; Nichtbeachten des Fahrverbotes bei Nacht; Verstoß gegen das Gebot, eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht mitzuführen, diese bei einem Notstand gebrauchsfertig zu zeigen 9 Abs. 4 S. 2 Seh 10 Abs. 1,2 und 3 Seh Abs Abs Verstoß gegen das Ausweichgebot beim Überholen 21 Abs. 1 S. 2 Regel 13a,c KVR Seh Abs Verstoß gegen das Ausweichgebot bei entgegengesetztem Kurs 21 Abs. 1 S. 2 Regel 14 a, c KVR Seh Abs Verstoß gegen das Gebot beim egegnen, Überholen und Vorbeifahren an Fahrzeugen und Anlagen einen sicheren Passierabstand einzuhalten 21 Abs. 2 Regel 8 d KVR Seh Abs Verstoß gegen die Vorschrift über das sofortige 21 Abs. 3 Seh Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse
4 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 Fallen der uganker Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 22 Abs. 1 Regel 9 a KVR Seh Abs Nichtbeibehalten der einmal gewählten linken Fahrwasserseite Nicht klar erkennbares Verhalten außerhalb des Fahrwassers Nichteinhalten besonders vorgeschriebener Seiten außerhalb des Fahrwassers Unzulässiges Überholen; Verstoß gegen ein Überholverbot; Überholen auf der falschen Seite; Nichtbeachten der Vorsichtsmaßnahmen beim Überholen Verstoß gegen die Ausweichpflicht beim egegnen und gegenüber bestimmten Fahrzeugen; Nichtanzeige des Linksausweichens; unzulässiges Linksausweichen Verstoß gegen die Wartepflicht gegenüber vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen Nichteinhalten der erforderlichen Fahrgeschwindigkeit; Verstoß gegen das Gebot der rechtzeitigen Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sog oder Wellenschlag; Unterlassen der Vorsichtsmaßnahmen von Fähren, an denen ungehindert vorbeigefahren werden darf 22 Abs. 1 S. 2 Seh 22 Abs. 2 Seh 22 Abs. 3 Seh 23 Seh 24 Seh 25 Seh 26 Abs. 1,2 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Überschreiten bekannt gemachter oder vorge- 26 Abs. 3,4 Seh Abs. 1 9 J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse
5 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 schriebener Höchstgeschwindigkeiten bis zu 3 km/h über 3 km/h über 6 km/h auf dem 150 Nord-Ostsee-Kanal bis zu 1 km/h über 1 km/h über 2 km/h Unzulässiges schleppen und schieben; Führen von Schlepp- und Schubverbänden, die zu viele Anhänge oder Schubleichter enthalten Unzulässiges zusammenkoppeln von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb Verbotenes durchfahren oder fehlerhaftes Verhalten beim Durchfahren von rücken und Sperrwerken Verbotenes einfahren in Schleusen und ausfahren; fehlerhaftes Verhatten beim durchfahren von Schleusen efahren einer Seeschifffahrtsstraße, ohne die bekannt gemachten schifffahrtspolizeilichen Voraussetzungen zu erfüllen Verstoß gegen ein Verbot nach 30 Abs. 3 SeeSchStrO über das efahren von Wasserflä- 27 Abs. 1,2 Seh 27 Abs. 3 Seh 28 Seh 29 Seh 30 Abs. 1,2 Seh 30 Abs. 3 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lctfse
6 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 chen Verstoß gegen Vorschriften über das Wasserskilaufen und Segelsurfen oder das Fahren mit motorisierten Wasserskiern, Wassermotorrädem oder sonstigen motorisierten Wassersportgeräten 31 J Abs Ankern im Fahrwasser 32 Abs. 1 S. 1 Seh Abs Wahl eines die Schifffahrt beeinträchtigenden Ankerplatzes; Verstoß gegen ein Ankerverbot Nichteinhalten der Verpflichtung, Ankerwache zu i gehen Unzulässiges und unvorschriftsmäßiges anlegen und festmachen; unzulässiges drehen der Schiffsschraube auf festgemachten Fahrzeugen 32 Abs. 1 S. 2 Abs. 2, 3 Seh 32 Abs. 4 Seh 33 Seh Abs Abs Abs Verbotener und unvorschriftsmäßiger Umschlag 34 Seh Abs Verbotenes Ankern oder festmachen von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Verstoß gegen die Vorschriften über das inhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Fehlen erforderlicher Schutzeinrichtungen gegen Funkenflug 35 Abs. 1 Seh 35 Abs. 2 Seh 35 Abs. 3 S. 2 Seh Abs Abs Abs Unzulässiges längsseitsliegen an festgemachten Tankschiffen, die nach dem Löschen bestimmter 35 Abs. 4 Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse Abs
7 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 gefährlicher Güter oder sonstiger brennbarer Flüssigkeiten oder von Gasen nicht entgast worden sind Verstoß gegen die Vorschrift über die Möglichkeit, jederzeit sofort verholen zu können Verstoß gegen die Vorschriften über den Umschlag bestimmter gefährlicher Güter Verstoß gegen die Anzeigepfficht über den Umschlag bestimmter gefahrener Güter Unzulässiges längsseitsliegen an einem Fahrzeug» mit bestimmten gefährlichen Gütern Verstoß gegen das Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes während des Umschlages gefährlicher Güter von Fahrzeugen, die nicht am Umschlag beteiligt sind Verspätetes verlassen der Umschlagstelle nach eendigung des Umschlages Unvorschriftsmäßiges Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen 35 Abs. 5 Seh 36 Abs. 1 S. 1 Seh 36 Abs. 1 S. 2 Seh 36 Abs. 2 Seh 36 Abs. 3 Seh 36 Abs. 4 Seh 37 Seh Abs Abs Abs Abs Abs Abs Abs Verbotenes fischen, schießen oder jagen 38 J Abs Unterlassene Vorlage der Fahrpläne und Fahrptanänderungen für Fahrgastschiffe und Fähren; unterlassene Durchführung angeordneter Fahrplanänderungen; Nichteinhalten der Abfahrtszeiten, unvorschriftsmäßiges Ausbooten und Übersteigen von Fahrgästen von einem Fahrzeug auf ein anderes 39 Seh Abs J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse
8 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwamungsgeldkataiog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro Durchfahren des Nord-Ostsee-Kanals (NOK), ohne die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen; Nichterfüflen der Voraussetzungen für Schleppverbände; Nichtannahme von Schlepperhilfe; nicht vorschriftsmäßige esetzung des Ruders, Nichtannahme von Steurern 42 Abs. 1,2,4,6 Seh Abs. 1 20, 21, 23, Unterlassen der Anzeige von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern; unterlassene Vorlage einer schriftlichen rklärung über die Gasfreiheit des Fahrzeugs, nicht griffbereites Verhalten der mitzuführenden Verzeichnisse oder Staupläne während der Kanalfahrt > Liegen außerhalb der Weichengebiete, öffentlichen Häfen, Umschlags- und sonstigen Liegestellen aus anderen als verkehrsbedingten Gründen Unterlassen der An- und Abmeldung der Durchfahrt durch den NOK 42 Abs. 3 Seh 42 Abs. 7 Seh 43 Seh Abs Abs Abs Unzulässiges benutzen der Zufahrten zum NOK 45 Seh Nichtbeachten der Vorfahrt beim inlaufen in die 46 Seh Schleusen des NOK und beim Auslaufen Abs Abs Verstoß gegen das Verbot des inlaufens in die Schleusen des NOK und des Auslaufens Nichteinhalten des vorgeschriebenen Fahrabstandes auf dem NOK Unvorschriftsmäßiges Verhalten vor und in den Weichengebieten des NOK 47 Seh 48 Seh 49 Seh Abs Abs Abs Nichtbeachten der Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände auf dem NOK 50 Seh J: Jedermann : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igen tümer/ausrüster L: Lotse Abs
9 JFCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach 61 SeeSchStrO Verwamungsgeld uro 6 uro Nichtbeachten der Fahrregeln für Sportfahrtzeuge auf dem NOK Nichtbeachten der Fahrregeln auf dem Gieselau- Kanal 51 Seh 53 Seh Abs Abs Nichtbeachten einer vollziehbaren schifffahrtspotizeitichen Verfügung 56 Seh Abs (400, wenn Weiterfahrverbot) Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlich großer t Fahrzeuge und Luftkissenfahrzeuge Ungenehmigter Verkehr außergewöhnlicher Schub- und Schieppverbände; Schleppen außergewöhnlicher Schwimmkörper 57 Abs. 1 1 Seh 57 Abs. 1 2 Seh Abs bis 500 Abs Ungenehmigter Stapellauf 57 Abs. 1 3 Abs Ungenehmigte ergung von Fahrzeugen, außergewöhnlichen Schwimmkörpern und Gegenständen, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt werden kann und die ergung nicht durch Verwaitungsakt angeordnet ist Ungenehmigte - rprobung und die Prüfung der Zugkraft von Fahrzeugen sowie - Standproben, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Abs. 1 4 Seh 57 Abs, 1 5 Seh Abs Abs Ungenehmigte wassersportiiche Veranstaltung auf 57 Abs. 1 6 J Abs J; Jedermann ; esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer Seh + P: Schiffsführer und für Kurs : igentümer/ausrüster L: Lotse
10 JFCRAT 1134, VKatin-See-1 Auszug aus dem uß- und Verwarnungsgeldkatalog (VKatin-See) etroffener Ordnungswidrigkeit nach uro 6 uro 7 dem Wasser bis Ungenehmigte sonstige Veranstaltungen auf oder an Seeschifffahrtsstraßen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können 57 Abs. 1 7 J Abs bis Nicht abgeben der vorgeschriebenen Meldung 58 Abs. 1 Seh Abs Nicht abgeben, unrichtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitiges abgeben der formell vorge- * schriebenen Meldung für Fahrzeuge i. S. von 30 Abs Abs. 1,2 Seh Abs Nichtansprechbarkeit über UKW-Sprechfunk 58 Abs. 3 Seh Abs J: Seh + P: Jedermann Schiffsführer und für Kurs : esatzungsmitglied Seh: Schiffsführer : igentümer/ausrüster L: Lotse
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