BVS: Schadenabrechnung bei Unfallschäden auf 130% Basis Informationen und Hintergründe
|
|
- Anke Bach
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BVS: Schadenabrechnung bei Unfallschäden auf 130% Basis Informationen und Hintergründe Unfallschaden ist nicht gleich Unfallschaden. Tipps und Informationen aus dem BVS- Bundesfachbereich Kraftfahrzeugwesen gibt Dipl.-Ing. (FH) Ronald Lorenz, Bundesfachbereichsleiter und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Schadenabrechnung auf 130% Basis was steckt dahinter? Bei der Abwicklung von Unfallschäden sind grundsätzlich drei Fälle zu betrachten: 1. Der normale Kraftfahrzeughaftpflichtschaden, in dem ein anderer Beteiligter (z.b. Fahrer) den Schaden verursacht hat, und dessen Haftpflichtversicherer dafür eintritt. 2. Der sogenannte Vollkaskoschaden, also der Schaden, der über die eigene Fahrzeugversicherung abgewickelt wird. In diesem Fall wird der Schaden, den man selbst an seinem eigenen Fahrzeug verursacht hat bzw. möglicherweise auch ein Fremder, welcher sich von der Unfallstelle entfernt hat und dem daher nicht mehr habhaft zu werden ist, durch die selbstabgeschlossene Vollkaskoversicherung abgewickelt. Hierbei ist zu beachten, dass in diesem Fall nicht das deutsche Schadenersatzrecht nach BGB 249 entscheidend ist, sondern die zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen bestehenden Versicherungsbedingungen. Diese weichen zum Teil erheblich von den Modalitäten des Schadenersatzrechtes ab. 3. Die Regulierung von sogenannten Teilkaskoschäden. Diese werden, wie der Vollkaskoschaden, auch über die eigene Fahrzeugversicherung abgewickelt. Dies ist praktisch ein reduzierter Vertrag der Fahrzeugvollversicherung. Er deckt in der Regel Fahrzeugschäden ab, welche durch Brand-, Diebstahl- und Elementarereignissen etc. eingetreten sind. Die Elementarereignisse sind hierbei in den Vertragsbedingungen extra beschrieben, wobei sich die Verträge in der teilweisen Absicherung von Erdrutschen oder Erdbeben, Hochwasser etc. unterscheiden. Regelmäßig sind Sturm mit Windstärken über Beaufortskala 8, Hagel und Blitzschlag versichert.
2 Haftpflichtschadenabrechnung Die Abrechnung eines Haftpflichtschadens erscheint erst einmal relativ einfach; es gilt 249 BGB, so dass der Geschädigte so zu stellen ist, als sei der Schaden nicht eingetreten. Praktisch, und vor allem technisch, ist dies nicht immer möglich, denkt man nur daran, dass ein Fahrzeugteil, welches instandgesetzt wird, in seiner Struktur sicherlich verändert werden wird, und somit nicht mehr der Urzustand hergestellt werden kann, auch wenn rein visuell der Zustand wie in der Ausgangssituation zu sein scheint, erklärt Ronald Lorenz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertung. Durch eine Erneuerung eines Bauteiles ist dies aber im Regelfall auch nicht herstellbar, da selbst hier die handwerklichen Leistungen nicht immer denen des Fahrzeugherstellers entsprechen können; andererseits gibt es auch Ausnahmen, wo die handwerklichen Reparaturleistungen höherwertiger sind als die Qualität des Fahrzeugherstellers. Regelmäßig ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, der Korrosionsschutz an einem Original vom Fahrzeughersteller gebauten Fahrzeug höherwertiger als der nachträglich handwerklich aufgebrachte Korrosionsschutz, erläutert BVS-Bundesfachbereichsleiter Kraftfahrzeugwesen Lorenz. Bei der Beseitigung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, welche derzeit auch alle durch die Rechtsprechung getragen werden. Grundsätzlich geht es um die Wiederherstellung des Zustandes der vor dem Schaden bestand; der Jurist spricht hierbei von der sogenannten Naturalrestitution. Vor Festlegung einer Entschädigungsart sollte ein kraftfahrzeugtechnisches Gutachten eines qualifizierten, möglichst öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, eingeholt werden. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat in seiner Zulassungsprüfung die besondere Sachkunde auf diesem Fachgebiet nachgewiesen und wird daher das Gutachten vollumfänglich und gemäß der Rechtsprechung anfertigen. Hierbei geht es nicht darum, Fahrzeughaltern Wünsche zu erfüllen, sondern ein juristisch verwertbares und technisch korrektes und vollständiges Gutachten zu fertigen, so Sachverständiger Lorenz. In diesem objektiven Gutachten wird grundsätzlich der Wert des Fahrzeuges ausgewiesen, um diesen den zu ermittelnden Reparaturkosten gegenüber zu stellen. In diese Gegenüberstellung fließt noch eine möglicherweise eingetretene, und von dem Sachverständigen festzustellende merkantile Wertminderung mit ein. Damit sind der Reparaturkostenaufwand und die merkantile Wertminderung der zu erstattende
3 Schadenbetrag, welcher jetzt mit dem Wiederbeschaffungswert (der Wert eines vergleichbaren Fahrzeuges, der bei der Anschaffung eines solchen bei einem seriösen Händler aufzuwenden ist), gegenüber zu stellen ist. Hier gibt es verschiedene Verhältnisse zwischen dem Reparaturaufwand inkl. Wertminderung und dem Wiederbeschaffungswert: Gleich vorab, die früher häufig angewandte Regel, welche auch von der Rechtsprechung formuliert wurde, dass bei Reparaturkosten in Höhe von 70% des Wiederbeschaffungswertes auf Totalschadenbasis abzurechnen sei, ist so nicht mehr gültig, erläutert Lorenz. Die Regel ist heute, und das wird von den Gerichten so getragen, dass grundsätzlich die wirtschaftlichste Abrechnung für jede Seite zu wählen ist. Hierbei hat sich jeder Beteiligte so zu verhalten, wie sich auch ein wirtschaftlich denkender Mensch verhalten würde. Was heißt dies nun im Klartext? Im Falle von, nennen wir sie mal kleine Reparaturschäden, wird sowohl die unkomplizierte Reparatur in einer Fachwerkstatt mit Erstattung der Reparaturkosten, als auch die sogenannte fiktive Abrechnung ohne Reparaturdurchführung möglich sein. Hier ist es für den Geschädigten sinnvoll, ein Gutachten zu besitzen, welches diesen Reparaturschaden ausweist. Nach dem Gesetz sind Kürzungen lediglich in Höhe der MwSt. zulässig, da diese nur zu erstatten ist, so sie denn anfällt. Bei nicht durchgeführter Reparatur fällt diese nachweislich nicht an, und ist dann auch nicht zu erstatten. Probleme treten schon dann immer auf, wenn die Reparatur nur teilweise durchgeführt wird, dies ist beispielsweise bei der Reparatur von wichtigen Teilen so, wenn man auf Schönheitsreparaturen verzichtet. Hier wird es immer einen Streit darüber geben, den Schaden mit oder ohne MwSt. ersetzt zu bekommen, führt Lorenz aus. Kommen nun die Reparaturkosten in die Nähe des Wiederbeschaffungswertes oder übersteigen diesen sogar, ist der mit dem Schaden befasste Sachverständige verpflichtet, einen Restwert des beschädigten Fahrzeuges festzulegen. Dieser Restwert ist nach der Rechtsprechung des BGH nach bestimmten Bedingungen zu ermitteln. Die reine Einholung von Geboten aus einer Restwertbörse, mithin diese dann ins Gutachten zu implantieren, ist nicht korrekt. Ob letztlich solche Gebote, die dann jedoch durch den Versicherer nachgereicht und zur Abrechnung herangezogen werden sollen, Gültigkeit behalten, ist
4 immer wieder Streitpunkt. Hierbei wird in der Regel so entschieden, dass vor Verkauf des Fahrzeuges beigebrachte höhere Gebote der gegnerischen Versicherung zu beachten sind, so lange das Fahrzeug im beschädigten Zustand nicht zum vom Sachverständigen angegebene Restwert veräußert wurde. Solange also hat der Geschädigte die Verpflichtung, das höhere Restwertgebot zu beachten, also sich anrechnen zu lassen oder das Fahrzeug an den Meistbietenden, von der Versicherung benannten Restwerteaufkäufer, zu veräußern, erklärt Lorenz. Hat der Geschädigte sein Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten des Sachverständigen ermittelten Restwertgebot verkauft, kann die Versicherung nicht mehr mit einem höheren Restwertgebot die Regulierungssumme reduzieren. Ist jedoch der Fahrzeugverkauf noch nicht realisiert, und der Geschädigte will das Fahrzeug auch beschädigt weiterfahren (im Rahmen der StVZO ist dies teilweise möglich), kommt es nun häufig auch zum Streit über den Betrag des abzuziehenden Restwertes. Schließlich wird bei der Regulierung auf Totalschadenbasis die Regulierung immer in der Form vorgenommen, dass der Wiederbeschaffungswert das Maß der Dinge ist, und dieser, um den Betrag des Fahrzeugrestwertes reduziert, erstattet wird. Wenn beispielsweise das Fahrzeug einen Wiederbeschaffungswert von Euro ausweist, die Reparaturkosten bei Euro liegen, der Restwert jedoch Euro beträgt, wird also die Versicherung Euro als Ersatzleistung auszuzahlen haben. Ganz bewusst wurde an dieser Stelle zur Vereinfachung auf die Problematik der Mehrwertsteuer verzichtet. Entschließt sich nun aber jedoch der Geschädigte dazu, sein Fahrzeug zu reparieren bzw. reparieren zu lassen, so kann er dies bis zu einem Betrag in Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes tun. Hierbei sind jedoch einige Bedingungen zu erfüllen, und die Gerichte entscheiden teilweise unterschiedlich, so Lorenz. Unkompliziert, und im Regelfall immer gleich, wird die Situation beurteilt, wenn der Geschädigte das Fahrzeug in einen Fachbetrieb zur Reparatur gebracht hat, diese sich genau an die Vorgaben des Sachverständigengutachtens hält, und die Reparaturkosten innerhalb der Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen. Wird die Reparatur nunmehr auch noch durch eine Rechnungslegung nachgewiesen, ist die Regulierung im Regelfall komplikationslos. Zu beachten ist hier, dass trotz alledem eine Wertminderung eingetreten sein kann.
5 Etwas schwieriger wird der Fall, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zwar reparieren lassen will, dies jedoch weder vollständig nach einem vorliegenden Gutachten tut, noch eine Rechnung dafür vorlegen kann. Hier hilft dann oft ein sogenannter Reparaturnachweis, wonach ein Sachverständiger die Reparaturdurchführung beurkundet. Je nach Art der Reparatur wird der Sachverständige feststellen, ob die Reparatur vollumfänglich und fachgerecht oder nur teilweise durchgeführt wurde. Nachgewiesen wird der Nutzungswille des Fahrzeuges zusätzlich mit einer Haltedauer des Fahrzeuges nach dem Unfallgeschehen von mindestens sechs Monaten. Hiermit bekundet der Fahrzeughalter seinen Nutzungswillen. Dies alles hat zur Folge, dass die Reparaturkosten zur Auszahlung kommen sollen bzw. der Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Fahrzeugrestwertes auszuzahlen ist. Abschließend ist jedoch festzustellen, dass diese Art der Regulierung für den normalen Autofahrer im Regelfall ohne anwaltliche und sachverständige Hilfe nicht durchzuführen ist. Der ersatzfähige Versicherer wird hierauf nicht hinweisen, da dies für den Versicherer die teuerste Abrechnungsvariante ist, betont Lorenz. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Bundesfachbereiches Kraftfahrzeugwesen können nur jedem Geschädigten grundsätzlich empfehlen, bei einem Haftpflichtschaden am eigenen Kraftfahrzeug sowohl die Hilfe eines Sachverständigen, der öffentlich bestellt und vereidigt ist (und nicht Schadensgutachter im Auftrag eines Versicherungsunternehmens), sowie eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Nur dies garantiert eigentlich die komplette Befriedigung seiner berechtigten Ansprüche.
6 Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Bundesfachbereiches Kraftfahrzeugwesen (Kfz) sind Experten auf dem Gebiet Kraftfahrzeugschäden und bewertung sowie Straßenverkehrsunfälle. Zum Fachgebiet Kraftfahrzeugschäden und gehören unter anderem die Feststellung von Schäden an Fahrzeugen nach einem Unfalloder Betriebsschaden, die Ermittlung der Reparaturkosten, des Nutzungsausfalls, und der Wertminderung. Bei redaktioneller Verwendung bitten wir um die Zusendung eines Beleges. Sie wünschen zu diesem Thema Weitere Informationen Ein Hintergrund-Interview Einen Ansprechpartner für Rücksprachen dann kontaktieren Sie gerne unter den u.a. Kontaktdaten unsere Geschäftsstelle Weitere Informationen unter Dipl.-Ing. (FH) Ronald Lorenz Menzelstr Berlin Tel.: Mobil: Fax.: IHK zu Berlin: ö.b.u.v. für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS) Willi Schmidbauer, BVS-Präsident Charlottenstraße 79/ Berlin Tel.: Fax:
PRESSEMITTEILUNG. BVS: Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
PRESSEMITTEILUNG BVS: Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung Dipl.-Ing (FH) Ronald Lorenz, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
MehrDeutschland Autoland. Ob interne Zulassungszahlen oder Auslandsexport. das deutsche Automobil ist gefragter denn je. Das freut die Autowirtschaft.
PRESSEMITTEILUNG Sachverstand gefragt, wenn es um der Deutschen liebstes Fortbewegungsmittel geht! Deutschland Autoland. Ob interne Zulassungszahlen oder Auslandsexport das deutsche Automobil ist gefragter
MehrSchadensrecht. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:
Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 26.06.2012 Schadensrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44152 Überblick zum Schadensrecht Allgemeines
MehrBVS: Richtige Installation von Edelstahlrohren
BVS: Richtige Installation von Edelstahlrohren Tipps und Informationen aus dem BVS-Bundesfachbereich Technische Gebäudeausrüstung (TGA) geben die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Mehr2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand
1 Fahrzeugschaden...1 2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2.1 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...2 2.2 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungswert...2
MehrRichtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes
Juli 2009 E N T W U R F fu-schw II 2803 RL-RW-2009 Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes Stand: VII/2009 I. Die Restwertermittlung im Haftpflichtschaden 1. Restwertangabe im Gutachten Unter
MehrBVSK Aktuell. Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes
BVSK Aktuell Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2003 zwei wichtige Entscheidungen durch die Pressestelle des BGH veröffentlichen lassen, die erheblichen
MehrSchadenrecht. Rechtsanwalt Joachim Otting
Schadenrecht Rechtsanwalt Joachim Otting www.rechtundraeder.de 1 Abschleppkosten OLG Celle, Urt. V. 9.10.13-14 U 55/13 Weil es sich um notwendige Begleitkosten zu dem handelt, was zur Wiederherstellung
MehrSachverständigenbüro Peter Sarrazin Hannoversche Straße 88a, Osnabrück
Fragen und Antworten rund um den Schadenfall Wer einen Unfall hatte, weiß oft nicht so genau, was nun alles zu tun ist. Schließlich haben die meisten von uns ja nicht jeden Tag einen Unfall. Ab der Abwicklung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 217/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrGrundsätze der Unfallschadenregulierung beim Reparatur- und Totalschaden
Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. I.2/2012 SB Grundsätze der Unfallschadenregulierung beim Reparatur- und Totalschaden I. Feststellung des Schadens Unterbleibt die Feststellung des Schadens
MehrStreitigkeiten über die Schadenhöhe bei konkreter Abrechnung von Kfz- Haftpflicht- und Kaskoschäden
Streitigkeiten über die Schadenhöhe bei konkreter Abrechnung von Kfz- Haftpflicht- und Kaskoschäden von Rechtsanwalt und FA für Verkehrsrecht, Matthias Nickel Problemstellung: Ein Karosseriefachbetrieb
MehrKosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit
Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit 05.04.2017 22:05 BGH, Urteil vom 24.01.2017, AZ: VI ZR 146/16 Hintergrund Die Parteien streiten über die Ersatzfähigkeit der
MehrAbrechnungsarten. Grundsätzlich wird in der Schadenregulierung zwischen der konkreten Abrechnung und der fiktiven Abrechnung unterschieden.
Häufige Fragen Abrechnungsarten Abrechnung fiktiv Abrechnung konkret Abtretungserklärung Anspruchsberechtigter Gutachten Gutachterkosten Klärung der Haftung Kostenvoranschlag Mietwagen Nutzungsausfall
MehrUnser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 09543 Reparaturkosten- Übernahmebestätigung Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 302/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrVerursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt.
Auto Unfall und Punkte in Flensburg als Folge: Punkte Flensburg Autounfall - Wählen Sie links Ihr Thema aus! Verursacht man schuldhaft einen Autounfall, so hat dies in der Regel zur Folge, dass es Punkte
MehrOb freiberufliche Praxis, Anwaltskanzlei oder Familienbetrieb, wer den Wert. seines Unternehmens bestimmen lassen will, sollte auf qualifizierte
PRESSEMITTEILUNG Unternehmen und Praxen richtig bewerten Ob freiberufliche Praxis, Anwaltskanzlei oder Familienbetrieb, wer den Wert seines Unternehmens bestimmen lassen will, sollte auf qualifizierte
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 220/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrAKB der Versicherungen
AKB der Versicherungen A.2.8.3 Wir übernehmen nur 85% der nach A.2.7 und A.2.12 berechneten Ersatzleistung, wenn Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns aufnehmen und wir deshalb die Werkstatt
MehrZur Erstattungsfähigkeit eines Kurzgutachtens im Bagatellschadenfall AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom , AZ: 2a C 247/15
NEWSLETTER 2016 / KW 51 130 %-Grenze und Abweichung des Reparaturweges vom Kfz-Sachverständigengutachten LG Schweinfurt, Urteil vom 12.09.2016, Az.: 23 S 11/16 Das Urteil des LG Schweinfurt befasst sich
MehrZu den Voraussetzungen einer wirksamen Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 112 C 3262/14
BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 05 Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung, UPE- Aufschläge, Verbringungskosten und Reinigungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig
Mehr1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand
1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 231/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrFeinstaubbelastung durch Bremsstaub gefährlich
Feinstaubbelastung durch Bremsstaub gefährlich Die Wissenschaftler Dr. rer. nat. Jürgen Göske und Dipl.-Ing. Univ. Werner Kachler, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige über ihre empirische
MehrRichtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes
E N T W U R F April 2011 fu-schw II 2803 RL-RW-04-2011 Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes Stand: 04/2011 I. Die Restwertermittlung im Haftpflichtschaden 1. Restwertangabe im Gutachten/ Vergleichskontrollrechnung
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 172/04 URTEIL Verkündet am: 15. Februar 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:
Mehrs Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe
s Auto-Leasing GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Sparkassen-Finanzgruppe GAP-Versicherung Auto-Leasing mit GAP-Versicherung die Risiko-Minimierung bei Diebstahl und
MehrBVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte
BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte Fälle zur 130 %-Grenze Vorbemerkung Die Abrechnung im Rahmen der so genannten 130 %-Grenze gehört zu den Besonderheiten des deutschen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 40/18 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. Oktober 2018 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrVfK-Newsletter März 2015
VfK-Newsletter März 2015 1. Probleme der Gutachten Abrechnung bei Unfällen im Ausland (2.Teil) Norwegen Gutachterkosten werden übernommen, wenn ein Gutachten erforderlich war. Das heisst, wenn ein großer
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 71/08 BESCHLUSS vom 26. Mai 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Mai 2009 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, die Richter Wellner,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 192/05 URTEIL Verkündet am: 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:
MehrDer Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich
Roland Berchtold Der Restwert bei der Schadensabrechnung im Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskobereich PETER LANG luropiteehervfertafl der Wtesensotafteo Inhaltsverzeichnis LKapitel: Einleitung, 13 A. Tatsachliche
MehrLandgericht Trier. Urteil
Aktenzeichen: 1 S 91/14 32 C 31/14 AG Trier Landgericht Trier - In dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte: IM NAMEN DES VOLKES Urteil - Klägerin und Berufungsklägerin - Rechtsanwälte gegen Haftpflichtunterstützungskasse
MehrSachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung
Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung Marco Becker GUVU Köln, 17.06.16 Agenda 1. Anlässe 2. 3. 4. 5. 6. Ablauf Kosten Beispiele Sonstiges Fragen Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung
MehrThema: Auswirkungen der Industrialisierung von Versicherungsunternehmen auf den Beruf des KFZ-Sachverständigen. Köln, 24. April 2009.
Thema: Auswirkungen der Industrialisierung von Versicherungsunternehmen auf den Beruf des KFZ-Sachverständigen GF Köln, 24. April 2009 Seite 0 Im Gegensatz zum weltwirtschaftlichen Trend, sind Sachverständige
MehrDenn der Geschädigte ist auch berechtigt, seinen Schaden auf der Basis eines Kostenvoranschlags einer von ihm gewählten Werkstatt oder eines Gutachten
Schadensersatz bei Reparatur und Totalschaden eines Kfz Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, weil bei einem Verkehrsunfall unverschuldet das eigene Fahrzeug beschädigt oder zerstört wurde, ist fraglich
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 26/05 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrVfK-Newsletter Dezember 2015
VfK-Newsletter Dezember 2015 1. Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit Die Häufung von Verfahrensfehlern eines Sachverständigen kann die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Hamm Beschluss
MehrBundesgerichtshof. IM NAMEN DES VOLKES Urteil
Bundesgerichtshof IM NAMEN DES VOLKES Urteil 249 Abs. 2 Satz 1 BGB 1. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der
MehrAmtsgericht Krefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. g e g e n
Z9Ö7.2O16-4O:12 0251 84? 661 Anisgericht Krefeld.S. 3,14 Beglaubigte Abschrift (Telekople gemäß 169 Abs. 3 ZPO) 2:C:161/1.6 Verkündet am 29.07.2016 Sobech, Justizbeschäftigte als Urkuridabeamtin der Gesohftsstelle
MehrDie Versicherungsnehmerin (GmbH) hatte ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag an eine andere GmbH abgetreten.
BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 30 Stellt ein Kaskoversicherungsvertrag ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar, erlaubt 354a HGB die Abtretung der Versicherungsforderung OLG Köln, Urteil vom 20.11.2001, 9
MehrKeine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-11 U 13/15
BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 18 Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015, AZ: I-11 U 13/15 Die Parteien streiten, welchen Restwert sich der
MehrBerücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs
NZV 2009, 333 - beck-online http://beck-online.beck.de/default.aspx?printmanager=print&vpath=b... von 3 12.09.2011 12:45 BGH: Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs NZV 2009, 333 Berücksichtigung
MehrDie fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ
Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Bei der Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung und ihren Grenzen unter Beachtung der
MehrGAP-Versicherung Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden
GAP-Versicherung Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit Auto-Leasing mit GAP-Versicherung Risiko-Minimierung bei Diebsta ahl und Totalschaden
MehrVfK-Newsletter Februar 2016
VfK-Newsletter Februar 2016 1. Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die deutlich über dem Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeugs liegen (BGH Urteil vom 2.6.2015 VI ZR 387/14). Der BGH
MehrUmsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert
Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert 11.12.2016 19:56 OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, AZ: 8 U 111/16 Hintergrund Ein bei der beklagten Kaskoversicherung Versicherter erlitt mit seinem Fahrzeug
MehrTretsch/Zersch, Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden
Tretsch/Zersch, Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden Dr. Wolf-Dietrich Tretsch Ernst Zersch Der Kraftfahrzeug -Kasko-Schaden GABlER CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Tretsch, Wolf-Dietrich: Der Kraftfahrzeug-Kasko-Schaden
MehrWer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung:
Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung: Freizeitkapitäne sollten eine Haftpflichtversicherung für ihr Brot an Bord haben. Die ist in Deutschland zwar noch nicht Pflicht - die
MehrKFZ-Versicherung: Ich blicke durch?
KFZ-Versicherung: Ich blicke durch? Kfz-Haftpflichtversicherung Pflichtversicherung Gesetzlich vorgeschrieben (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) Deckt Schadensansprüche: (die einem Dritten durch den
MehrAugen auf bei Praxiskauf, -verkauf und -bewertung
Augen auf bei Praxiskauf, -verkauf und -bewertung Der Wert einer Praxis ist relevant, wenn diese ge- oder verkauft werden soll. Ebenso wenn Kooperationen gegründet oder aufgelöst werden und insbesondere
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 237/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrSchadenmeldung KFZ / Seite 1/4. Versicherungsnehmer
Schadenmeldung KFZ / Seite 1/4 Versicherungsnehmer: CRONBANK AG Assekuranz Service Im Gefierth 10 63303 Dreieich Tel.: 06103 / 391-750 Fax: 06103 / 391-240 schaden@cronbank.de www.cronbank.de Persönlicher
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 69/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 192/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Juni 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrDen Kunden beraten oder verraten? Umfang, Risiken und Haftung bei der Unfallabwicklung
Den Kunden beraten oder verraten? Umfang, Risiken und Haftung bei der Unfallabwicklung Kanzleiveranstaltung am 24. März 2009 Referenten: Mitglied der ARGE Versicherungsrecht im DAV Dipl.-Ing. (FH) Andreas
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 100/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrHinweisblatt: Verkehrsunfall
Dieser kurzer Hinweis soll sie über wesentliche Grundfragen bei der Unfallregulierung informieren. Alles andere ergibt sich im Beratungsgespräch anhand Ihres individuellen Unfalls und den persönlichen
MehrSenat der Freien und Hansestadt Hamburg
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Senatskanzlei - Planungsstab Härtefallfonds bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zur Entschädigung der Opfer der G20-Ausschreitungen
MehrWas tun bei einem Verkehrsunfall?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei einem Verkehrsunfall? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Ein Unfall im Straßenverkehr kann täglich passieren. Egal, ob man den Unfall selbst
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 146/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Januar 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrAnmietung 2012 Schätzung anhand der Schwacke-Liste 2006 AG Auerbach, Urteil vom , AZ: 1 C 617/13
BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 35 Auswirkungen bei Vorliegen eines nicht abgegrenzten Vorschadens bei fiktiver Abrechnung auf die Erstattungsfähigkeit von Reparatur- und Gutachterkosten sowie Nutzungsausfallentschädigung
MehrDipl.-Ing. (FH) Michael Wessels. Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden
Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels Der merkantile Minderwert nach einem
MehrAL_KFZ. Mit uns haben Sie Spaß beim Fahren! Unser Versicherungsschutz ist so individuell wie die Bindung zu Ihrem Fahrzeug.
AL_KFZ Mit uns haben Sie Spaß beim Fahren! Unser Versicherungsschutz ist so individuell wie die Bindung zu Ihrem Fahrzeug. Mit Ihrem Kfz sicher unterwegs! Sei es die Fahrt zur Arbeit, in den Urlaub oder
MehrUnrepariert in Zahlung genommen: Die Grundsätze der Fiktivabrechnung Kasko und Haftpflicht
Schadenregulierung UE REPARATURKOSTEN Unrepariert in Zahlung genommen: Die Grundsätze der Fiktivabrechnung Kasko und Haftpflicht Ab und zu nehmen Sie ein Unfallfahrzeug (kein wirtschaftlicher Totalschaden)
MehrZur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung
Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung 12.04.2017 21:19 BGH, Urteil vom 07.02.2017, AZ: VI ZR 182/16 Hintergrund
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 91/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 1. März 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: ja BGHR:
MehrNutzungsausfall. Nutzungsausfall
Nutzungsausfall Nimmt der nach einem Autounfall Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, so hat er als Eigentümer eines privat genutzten Pkws einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Der Geschädigte hat alternativ
MehrSchnellvergleich der Leistungen für Pkw Produktwelt mobil komfort / mobil kompakt
Schnellvergleich der Leistungen für Pkw Produktwelt mobil komfort / mobil kompakt Übergreifende Extras mobil komfort mobil kompakt Leistungsversprechen Verbessern wir unsere Leistungen für neu bei uns
MehrVfK-Newsletter Februar 2015
VfK-Newsletter Februar 2015 1. Kein Abwarten auf Restwertangebot des Schädigers Der Geschädigte muss dem Schädiger vor der Veräußerung des Unfallfahrzeugs keine Gelegenheit geben, ein höheres Restwertangebot
MehrVERKEHRSRECHT LEXIKON
VERKEHRSRECHT LEXIKON Abschleppkosten Wenn Ihr Fahrzeug infolge eines unverschuldeten Unfalls nicht mehr fahrfähig oder nicht mehr verkehrssicher ist und abgeschleppt werden muss, so sind die damit verbundenen
MehrRechte und Pflichten im Schadensfall
Rechte und Pflichten im Schadensfall Unfall was tun? Auf Deutschlands Straßen kracht es jährlich mehr als zwei Millionen Mal. Jeder Bundesbürger ist statistisch jedes siebte Jahr betroffen! Egal ob Haftpflicht-
MehrFeinstaub Belastung für Mensch und Umwelt
Feinstaub Belastung für Mensch und Umwelt Dr. rer. nat. Jürgen Göske und Dipl.-Ing. Univ. Werner Kachler, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, sowie Bundesfachbereichsleiter Naturwissen-schaften
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 120/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrMängelgewährleistung und Haftungsausschluss unter Kaufleuten LG Mannheim, Urteil vom AZ: 1 O 53/15
BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 23 Mängelgewährleistung und Haftungsausschluss unter Kaufleuten LG Mannheim, Urteil vom 14.10.2014 AZ: 1 O 53/15 Der Kläger kaufte von der Beklagten ein gebrauchtes Kraftfahrzeug.
MehrUmsatzsteuer auch bei Ersatzbeschaffung nach KFZ-Unfall mit Reparaturschaden BGH VI ZR 363/11
5.02.2013 Umsatzsteuer auch bei Ersatzbeschaffung nach KFZ-Unfall mit Reparaturschaden BGH VI ZR 363/11 Tenor Die Revision gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 16. November
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 144/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrTagesordnungspunkt: Änderung der Kfz-Richtlinien für Mitglieder der Landschaftsversammlung und ihrer Gremien sowie für Ombudspersonen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2550 öffentlich Datum: 02.03.2018 Dienststelle: Fachbereich 06 Bearbeitung: Frau Steimel Landschaftsausschuss 19.03.2018 Beschluss Tagesordnungspunkt:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 401/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VI. Zivilsenat des
MehrOCC-mobile GARANTIE Reparaturkostenhilfe für Old- und Youngtimer
OCC-mobile GARANTIE Reparaturkostenhilfe für Old- und Youngtimer In Kooperation: OCC Assekuranzkontor GmbH und mobile GARANTIE Deutschland GmbH (Vertrieb, Vertragsverwaltung, Schadenfallbearbeitung) Sitz:
MehrKfz-Versicherung. LVM-AuslandPlus
Kfz-Versicherung LVM-AuslandPlus Rufen Sie im Schadenfall an! Sie erreichen uns 24 Stunden lang an 7 Tagen in der Woche unter 0049 251 702 702 00 Das Extra: LVM-AuslandPlus gilt auch für Mietwagen Oft
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 22/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. Februar 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrSchadenmeldung Haftpflicht
Fax: +49 (0) 8104 / 8917-35 E-Mail: schaden@bernhard-assekuranz.com Stand 04/2014 Schadenmeldung Haftpflicht Name und Adresse des Versicherungsnehmers Verbund Offener Vers.-scheinnummer: 12.350.430/0099
MehrZur Erstattung von Sachschäden an dienstlich benutzten Fahrzeugen gebe ich das folgende Rundschreiben bekannt:
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank nachrichtlich: Für das Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht zuständige Minister/Senatoren der Länder
MehrJahreszeitgerechte Bereifung Dipl.-Ing. (FH) Udo Golka, öffentlich. bestellter und vereidigter Sachverständiger für Reifenschäden, gibt
PRESSEMITTEILUNG Jahreszeitgerechte Bereifung Dipl.-Ing. (FH) Udo Golka, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Reifenschäden, gibt Auskunft zum Mythos Winterreifen und zu witterungsgerechter
MehrÄrger im Straßenverkehr
Ärger im Straßenverkehr Keine Frage offen Bearbeitet von Jens Zucker 1. Auflage 2010 2010. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 00414 2 Recht > Strafrecht > Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten
MehrDie Berechnung des Kfz Schadens aus juristischer Perspektive
Die Berechnung des Kfz Schadens aus juristischer Perspektive o.univ. Prof. Dr. Monika Hinteregger Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht Karl Franzens Universität Graz Wien,
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 320/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Mai 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:
MehrOldtimer-Versicherung. Für die Liebe zum Besonderen
Oldtimer-Versicherung Für die Liebe zum Besonderen Ihre Vorteile auf einen Blick Vandalismus- und Transportschäden sind bei uns schon in der Teilkasko mitversichert. Schäden an demontierten Einzelteilen
MehrDie Versicherung des Schädigers steht auf der anderen Seite! Es geht um das Geld der Versicherung, das diese sparen will!
Die Kanzlei Rechtsanwälte Landstorfer & Neusiedler bietet für Autohäuser den exklusiven Unfallabwicklungs-Service: wir wickeln Ihre gesamten Unfälle schnell und unbürokratisch ab gerne erfolgt die Beratung
MehrBundesgerichtshof: Geschädigter ist berechtigt, sein Unfallfahrzeug an seinen Kfz-Händler zu veräußern
Restwert Restwert ist der Wert des fahrzeugs nach einem Autounfall. Der Restwert spielt eine große Rolle bei der fiktiven Abrechnung und bei der Feststellung ob es sich um einen Totalschaden handelt oder
MehrWinValue RestwertBörse Restwerte ermitteln und sofort verkaufen
WinValue RestwertBörse Restwerte ermitteln und sofort verkaufen WinValue RestwertBörse Schneller und effizienter zu sicheren Ergebnissen Bei der Ermittlung von marktgerechten Restwerten für Unfallfahrzeuge
MehrDas Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!
Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht beschränkt den Anspruch der Versicherung gem. 86 VVG auf Übergang der Ansprüche des Versicherungsnehmers
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 611/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrGutgläubiger Eigentumserwerb an Kraftfahrzeug durch Gebrauchtwagenhändler KG Berlin, Beschluss vom , AZ: 8 U 114/13
BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 27 Gutgläubiger Eigentumserwerb an Kraftfahrzeug durch Gebrauchtwagenhändler KG Berlin, Beschluss vom 22.05.2014, AZ: 8 U 114/13 In dem dem Beschlussverfahren des KG Berlin
MehrBOOKLET NR.4 UNFALL KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ZUM INHALT
BOOKLET NR.4 UNFALL KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 10 WICHTIGE PUNKTE NACH EINEM UNFALL STEFANIE KRAHMER RECHTSANWÄLTIN 2 3 INHALT Punkt 1 Rechtsanwalt S. 6 Punkt 2 Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Mehr