Selbständiges Wohnen behinderter Menschen. Individuelle Hilfen aus einer Hand - Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung

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1 Selbständiges Wohnen behinderter Menschen Individuelle Hilfen aus einer Hand - Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung

2 Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Selbständiges Wohnen behinderter Menschen Individuelle Hilfen aus einer Hand Zweiter Zwischenbericht (2006) der wissenschaftlichen Begleitforschung Forschungsgruppe IH-NRW Im Auftrag des Sozialministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

3 Forschungsgruppe IH-NRW: Projektleitung: Prof. Dr. Norbert Schwarte Dr. Johannes Schädler Projektmitarbeiter/innen: Laurenz Aselmeier Katharina Grebe Birgit Papke Christof Stamm Hanna Weinbach Timo Wissel Forschungsprojekt Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand (IH-NRW) Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Adolf-Reichwein-Straße Siegen Tel. 0271/ sekretariat@zpe.uni-siegen.de Siegen, Dezember

4 Inhalt 1 Einleitung Zusammenfassende Ergebnisse und Einschätzungen Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen (Basisdaten) Untersuchung zur Wirkung der Hilfeplanverfahren Die Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Überblick über die Entwicklung in beiden Landesteilen Leistungsempfänger/innen in ambulanten Hilfen zum selbständigen Wohnen im Rheinland Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Suchterkrankung Menschen mit körperlicher Behinderung Leistungsempfänger/innen in ambulanten Hilfen zum selbständigen Wohnen in Westfalen-Lippe Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Suchterkrankung Menschen mit körperlicher Behinderung Entwicklung der Dienste Die Entwicklung im Rheinland Die Entwicklung in Westfalen-Lippe Fachleistungsstunden im Ambulant Betreuten Wohnen Die Entwicklung der stationären Hilfen Die zielgruppenübergreifende Entwicklung der Leistungsempfänger/innen in Nordrhein-Westfalen Zielgruppenspezifische Entwicklung der Leistungsempfänger/innen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Suchterkrankung Menschen mit körperlicher Behinderung Zielgruppenspezifische Entwicklung der Leistungsempfänger/innen im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Menschen mit geistiger Behinderung 83 3

5 4.3.2 Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Suchterkrankung Menschen mit körperlicher Behinderung Die stationären Hilfen und der Grad der Regionalisierung Entwicklung im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit seelischer Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit körperlicher Behinderung Entwicklung im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Die Entwicklung der stationären Plätze Die Entwicklung im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Die Entwicklung im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen Die Entwicklung im Rheinland Die Entwicklung in Westfalen-Lippe Die Struktur der Trägerlandschaft in Nordrhein-Westfalen Die Situation im Rheinland Die Situation in Westfalen-Lippe Kosten ambulanter und stationärer Hilfen Leistungsberechtigte nach Alter und Geschlecht Die Entwicklung im Rheinland Die Entwicklung in Westfalen-Lippe Weitere Hilfen zum ambulant betreuten Wohnen im Rahmen des SGB XII Familienpflege Familienpflege in Westfalen-Lippe Familienpflege im Rheinland Individuelle Schwerstbehinderten Betreuung Untersuchung der Wirkungen der Hilfeplanverfahren Zielsetzung der Erhebung Evaluation des Hilfeplanverfahrens im Rheinland Das Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Rheinland Die Instrumente zur Evaluation des LVR-Hilfeplanverfahrens Durchführung der Erhebung Auswertung nach den am Verfahren beteiligten Personengruppen in den 4

6 rheinischen Projektregionen Hilfeplanverfahren in der Stadt Essen Leistungsberechtigte Hilfeplanersteller/innen Leistungserbringer/innen Fallmanager/innen Hilfeplanverfahren im Rheinisch-Bergischen Kreis Leistungsberechtigte Hilfeplanersteller/innen Leistungserbringer/innen Fallmanager/innen Evaluation des Hilfeplanverfahrens in Westfalen-Lippe Das Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe Die Instrumente zur Evaluation des LWL-Hilfeplanverfahrens Durchführung der Erhebung Auswertung der Fragebögen der Hilfeplaner/innen des LWL Stadt Münster Kreis Minden-Lübbecke Zusammenfassung der Ergebnisse in leichter Sprache Basisdaten Bewertung der Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbands Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe Verzeichnis der Tabellen, Karten und Diagramme Anhang 262 5

7 1 Einleitung Mit diesem Papier legt die Forschungsgruppe IH-NRW des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen den zweiten Zwischenbericht zu Ergebnissen und Wirkungen der Zuständigkeitsveränderung für das ambulant betreute Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) vor. Wesentliche Aufgabe des Berichts vom Oktober 2005 war es, die Ausgangsituation der wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen in NRW differenziert darzustellen. Dieser erste Zwischenbericht enthielt umfangreiche Ausführungen zum Entwicklungsstand wohnbezogener Hilfen für die vier relevanten Hilfebereiche seelische Behinderung, Sucht, geistige Behinderung und körperliche Behinderung. Gegliedert waren die Ergebnisse nach ambulanter und stationärer Hilfeform, nach Landschaftsverbandszugehörigkeit sowie nach kommunaler Gebietskörperschaft. Der Bericht referierte Strukturdaten zur Angebotssituation in NRW und Daten zu Planungsstrategien von Anbietern und von kommunalen Akteuren. Des Weiteren wurden die Steuerungsinstrumente dargestellt, die von den Landschaftsverbänden zur Realisierung der mit der Hochzonung des ambulant betreuten Wohnens konzipiert worden sind. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die zwischenzeitlich auch implementierten Instrumente der Individuellen Hilfeplanung. Weiterhin konnten im ersten Zwischenbericht erste Auswertungen zu Entwicklungen wohnbezogener Hilfen bis zum vorgenommen und erste Tendenzen dargestellt werden. Auf der Grundlage der Beschreibung des Ist-Standes und einer ersten Einschätzung von Entwicklungstendenzen im damaligen Zwischenbericht ist es nun im Rahmen der Begleitforschung möglich, Daten zielgerichtet für einen Vergleich zu erheben und Entwicklungsverläufe systematisch zu dokumentieren und an die Akteure in der Behindertenhilfe in NRW rückzumelden. Auf diese Weise soll der konzeptionelle Anspruch der formativen Evaluation realisiert werden. Der vorliegende Bericht knüpft an die Systematik des vorausgegangenen Berichtes an. Im Vergleich dazu aber ist der Fokus des nun vorgelegten Papiers enger gefasst. Im Mittelpunkt steht die Dokumentation und Analyse der so genannten Basisdaten, d.h. Daten zur quantitativen Entwicklung von Leistungsempfänger/innen, Plätzen und zur Entwicklung der Kosten. Diese Datenauswertung beruht im Wesentlichen auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ( 4), die im April 2004 zwischen den Landschaftsverbänden in NRW und den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen wurde. Auf dieser Grundlage wurden dem ZPE von den Landschaftsverbänden entsprechende Daten zugereicht. Zudem konnte mit den Landschaftsverbänden die Übermittlung weiterer Daten vereinbart werden, so dass nun hinsichtlich vieler Aspekte eine differenziertere Darstellung möglich ist. Der Auswertungszeitraum des vorliegenden Berichts umfasst die Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderung vom bis zum Der zweite Teil des Berichts gibt Zwischenergebnisse der Evaluation der Hilfeplanverfahren im Rheinland und in Westfalen-Lippe wieder. Die Ergebnisse stützen sich auf Befragungen in den vier Projektregionen (Essen, Rheinisch-Bergischer Kreis, Münster, Minden-Lübbecke). Da die Auswertungszeiträume, die in dem hier vorliegenden Bericht berücksichtigt werden konnten, in den rheinischen Regionen ( ) und den westfälischen Regionen ) unterschiedlich und auf relativ kurze Zeiträume bezogen sind, sind die dokumentierten Ergebnisse noch sehr mit Vorbehalt zu betrachten. An allen Stellen, wo dieses möglich war, wurden die Daten auch unter Gender-Aspekten ausgewertet. Damit folgt die Begleitforschung einer Anregung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der um eine Auswertung nach geschlechtsspezifischen Kriterien gebeten hat. 6

8 Schon jetzt ist darauf hinzuweisen, dass in den nächsten Monaten ein weiterer Projektbericht zur Veröffentlichung kommen soll. Dieser wird weniger aus quantitativen Daten bestehen als vielmehr vor allem Ergebnisse qualitativer Untersuchungen darüber enthalten, wie sich am Beispiel der Projektregionen die Angebote wohnbezogener Hilfen unter den Bedingungen der Hochzonung entwickeln. 7

9 2 Zusammenfassende Ergebnisse und Einschätzungen 2.1 Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen (Basisdaten) Im Folgenden werden wichtige Ergebnisse und Einschätzungen der Basisdatenauswertung thesenartig dargestellt. Aspekte zur allgemeinen Entwicklung: 1. Beide Landschaftsverbände verzeichnen im Zeitraum 12/04 bis 12/05 einen Zuwachs an Leistungsempfänger/innen von wohnbezogenen Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe (ambulant u. stationär). Insgesamt stieg die Anzahl der Leistungsempfänger/innen wohnbezogener Hilfen in NRW um 6,5%. Aufgeschlüsselt nach Landschaftsverbänden erfuhr der LVR einen Zuwachs von 8,7%, der LWL von 4,3%. Der LWL weist eine höhere Dichte (Leistungsempfänger/innen pro tausend Einwohner/innen) auf. Aspekte zur Entwicklung der stationären wohnbezogenen Hilfen: 2. Bei den stationären Hilfen zum Wohnen ist in beiden Landesteilen vom bis nach wie vor ein Anstieg von Leistungsempfänger/innen zu verzeichnen (LVR: Anstieg um 265 Leistungsempfänger/innen; LWL: Anstieg um 551 Leistungsempfänger/innen). Insgesamt ist jedoch im Verlauf der letzten Jahre ein deutliches Verlangsamen des Anstiegs zu beobachten. 3. Im Bereich der Leistungsempfänger/innen stationärer Hilfen hat sich die Angebotsdichte in den Zuständigkeitsbereichen beider Landschaftsverbände durch einen unterschiedlich starken Ausbau zum Stichtag angeglichen (beide bei einer Quote von 2,4 Leistungsempfänger/innen pro 1000 Einwohner/innen). 4. In beiden Landschaftsverbänden überwiegt der Anteil der Menschen mit geistiger Behinderung in stationären wohnbezogenen Hilfen (LVR = 64,5%; LWL = 65,5%). Der LWL verzeichnet im stationären Bereich ein stärkeres Anwachsen der Hilfeempfänger/innen mit geistiger Behinderung als der LVR. Nur für die Menschen mit körperlicher Behinderung ist die Anzahl der Leistungsempfänger/innen in stationären wohnbezogenen Hilfen in NRW zurückgegangen (NRW: - 33 Personen). 5. Im Bereich des LVR gibt es mehr Leistungsempfänger/innen als Plätze, im Bereich des LWL mehr Plätze als Leistungsempfänger/innen. 7% der Menschen mit Behinderung, die in die Zuständigkeit des LWL fallen, leben außerhalb des Verbandsgebiets in stationären Einrichtungen, im LVR sind es 13%. Ungefähr die Hälfte der stationär untergebrachten Personen lebt in ihrer Herkunftsregion (LVR: 48,6%; LWL: 56,9%). 6. Die deutliche Mehrzahl der in stationären Wohneinrichtungen lebenden Menschen mit Behinderung wird von einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege betreut (LVR: 70,07%; LWL: 88,31%). In Einrichtungen öffentlicher Trägerschaft wohnen 6,86% (LWL) bzw. 11,21% (LVR) der Leistungsempfänger/innen. Nur ein geringer Anteil stationär betreuter Menschen mit Behinderung wird von privat-gewerblichen Trägern versorgt (LVR: 4,76%; LWL: 1,98%). 7. Die durchschnittlichen Fallkosten sind von 2004 bis 2005 im Rheinland und in Westfalen-Lippe leicht gesunken (LVR von auf Euro; LWL: von auf Euro). In 8

10 Westfalen-Lippe wurde die leichte Absenkung vor dem Hintergrund bereits geringerer durchschnittlicher Fallkosten erreicht. Der Gesamtaufwand der Sozialhilfeaufwendungen in den Gebieten beider Landschaftsverbände hat sich indes ebenso wie die Fallzahlen geringfügig erhöht (LVR auf: Euro; LWL: Euro). 8. Das quantitative Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Leistungsempfänger/innen ist weitgehend konstant geblieben. In den Zuständigkeitsbereichen beider Landschaftsverbände beträgt es zielgruppenübergreifend 59% : 41% (Männer : Frauen). Aspekte zur Entwicklung der ambulanten wohnbezogene Hilfen: 9. Die Anzahl der Leistungsempfänger/innen in ambulanten wohnbezogenen Hilfen ist in den beiden Landesteilen unterschiedlich. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es zum mehr Leistungsempfänger/innen im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (1,06 pro tausend Einwohner/innen) als im Rheinland (0,90). Die bereits im vorausgegangenen Bericht festgestellten Unterschiede wurden im vorliegenden Berichtszeitraum durch erhebliche Zuwächse im Zuständigkeitsbereich des LVR angeglichen. Regionale Disparitäten in beiden Landschaftsverbänden sind aber weiterhin vorhanden. 10. In den beiden Landschaftsverbänden erfolgten die größten Zuwächse an Leistungsempfänger/innen in ambulanten wohnbezogenen Hilfen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Während im Zuständigkeitsbereich des LWL der bisher höchste Zuwachs bis zum erfolgte, liegen für den LVR die bisher höchsten Steigerungsraten zwischen 2004 und Die meisten Angebote ambulanter wohnbezogener Hilfen richten sich an Menschen mit seelischer Behinderung (LVR = 63,0%; LWL = 57,4%). Menschen mit geistiger Behinderung bilden die zweitgrößte Zielgruppe (LVR = 17,0%; LWL = 23,0%), gefolgt von Menschen mit Suchterkrankung (LVR = 15,8%; LWL = 16,3%). Menschen mit körperlicher Behinderung machen in diesem Zusammenhang einen kleinen Anteil aus (LVR = 4,2%; LWL = 3,3%). 12. Wohnbezogene ambulante Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung weisen in beiden Landesteilen auch zum aktuellen Stichtag die mit Abstand höchsten Zuwächse auf. Die Ursachen dafür sind derzeit nicht hinreichend deutlich. Im weiteren Verlauf wird hier eine vertiefte Auseinandersetzung erfolgen müssen. Im Bereich der ambulanten Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung fallen die Zuwächse weit geringer aus. Hier stellt sich die Frage, ob die jetzige Ausgestaltung des ambulanten Hilfesystems für diese Zielgruppe nicht hinreichend ist, oder ob von den professionellen Akteuren nur wenige Menschen mit geistiger Behinderung als potentielle Nutzer ambulanter Hilfen wahrgenommen werden. 13. Die vergleichsweise geringe Anzahl der durchschnittlich bewilligten Fachleistungsstunden lässt trotz Unterschieden zwischen den beiden Landesteilen den Schluss zu, dass das Ambulant Betreute Wohnen weiterhin vor allem ein Angebot für Menschen mit vergleichsweise geringem Hilfebedarf ist. Ob vor diesem Hintergrund eine konsequente Umsteuerung von stationären zu ambulanten Hilfen erreicht werden kann, bleibt derzeit noch offen. 14. Seit der Zuständigkeitsveränderung hat es im Rheinland einen starken Zuwachs bei der Zulassung neuer Dienste für Ambulant Betreutes Wohnen gegeben. Somit sind die diesbezüglichen regionalen Anbieterdichten seit 2003 stark angestiegen. Nicht alle zugelassenen Dienste nehmen am Marktgeschehen teil. Deutlich mehr als ein Drittel dieser Anbieter hat regionenübergreifend nur einen bis fünf Nutzer/innen. Ob durch das starke Anwachsen der Dienste ein qualitätsfördernder Wettbewerb entsteht, oder bestehende regionale Unterstützungsnetzwerke in ihrer Funktionalität beschädigt werden, bedarf der genauen Beobachtung. In allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sind mittlerweile Dienste für Ambulant Betreuten Wohnens vorhanden. Dieses trifft für alle Zielgruppen mit Ausnahme von Diensten für Menschen mit körperli- 9

11 cher Behinderung zu. Hier gibt es einige Regionen in Westfalen-Lippe, in denen keine derartigen Dienste zugelassen sind. 15. In Westfalen-Lippe stellt das Ambulant Betreute Wohnen für den überwiegenden Teil der Leistungsempfänger/innen bzw. für 89,81% - ein Angebot von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege dar. Öffentliche Träger haben hier einen Anteil von 5,36%. Für das Rheinland liegen hierzu noch keine Daten vor. 16. Das prozentuale Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen hinsichtlich der Leistungsempfänger/innen entwickelt sich zugunsten ambulanter Unterstützung. Im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung erhalten landesweit erstmals mehr Personen ambulante statt stationäre wohnbezogene Eingliederungshilfen. In den Hilfebereichen Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit körperlicher Behinderung dominieren die stationären Hilfen jedoch nach wie vor deutlich. Die Änderungen im Verhältnis von stationären zu ambulanten Hilfen sind in erster Linie auf die deutliche Zunahme von Leistungsempfänger/innen des Ambulant Betreuten Wohnens zurückzuführen. Insbesondere auch hinsichtlich dieses Zusammenhangs werden zukünftig die Auswirkungen der im Jahre 2006 zwischen den Landschaftsverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege abgeschlossenen Rahmenzielvereinbarung zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Aspekten zu beachten sein. Eine derartige Vereinbarung zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern existiert bisher nur in Nordrhein-Westfalen. 17. Die Sozialhilfeaufwendungen im ambulanten Bereich sind zum Ende des Jahres 2005 in beiden Landesteilen angewachsen. Die durchschnittlichen Fallkosten haben sich in beiden Landesteilen erhöht (LVR auf Euro; LWL auf Euro). Bezogen auf das Jahr 2005 sind die durchschnittlichen Fallkosten im Bereich des LWL etwas höher als im Gebiet des LVR (7.776 Euro zu Euro). Ein direkter Vergleich von Aufwendungen im ambulanten und stationären Bereich ist nur eingeschränkt möglich. 18. Hinsichtlich der Geschlechterrelation lassen sich keine gravierenden Veränderungen feststellen. Im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Rheinland werden ambulante wohnbezogene Hilfen zu 56% von Männern in Anspruch genommen, der Anteil der Leistungsempfängerinnen beträgt dementsprechend 44%. Im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe beträgt das Verhältnis 55 % : 45% (Männer:Frauen). 10

12 2.2 Untersuchung zur Wirkung der Hilfeplanverfahren Beide Landschaftsverbände haben im Zuge der Zuständigkeitsverlagerung standardisierte Verfahren zur Individuellen Hilfeplanung entwickelt und in den jeweiligen Landesteilen flächendeckend eingeführt. Hervorzuheben ist, dass damit in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein- Westfalens Hilfeplanverfahren für wohnbezogene Eingliederungshilfe etabliert werden konnten. Im Rahmen einer Untersuchung sollen möglichst viele Einzelfälle aus den Perspektiven der Antragsteller/innen, der Personen, die im Rheinland den Hilfeplan mit dem/der Leistungsberechtigten erstellt bzw. in Westfalen-Lippe die Basisunterlagen ausgefüllt haben, der Fallmanager/innen des LVR bzw. der Hilfeplaner/innen des LWL sowie von Mitarbeiter/innen des Leistungserbringers wohnbezogener Hilfen, der letztlich die Hilfeleistung erbringt, ausgewertet werden. Zu diesem Zweck wurden standardisierte Fragebögen entwickelt, deren Verteilung über die Landschaftsverbände erfolgte. Für den Zuständigkeitsbereich des LVR umfasst die Auswertung den Zeitraum vom bis zum Berücksichtigung finden die Fragebögen aller am Verfahren beteiligten relevanten Akteure (vgl. Kap ff.). Den jeweiligen Einwohnerzahlen und den damit einhergehenden Prävalenzraten von Menschen mit Behinderungen entsprechend fanden im Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt deutlich weniger Hilfeplanverfahren statt als in der Stadt Essen. Die Beteiligung an der Untersuchung fiel im Rheinisch-Bergischen Kreis hingegen höher aus (durchschnittlich über 40 %), als in der Stadt Essen (durchschnittlich über 30 %). Der Rücklauf von Fragebögen der Fallmanager/innen des LVR liegt bei nahezu 100 %. In Westfalen-Lippe konnte die Befragung erst später beginnen, da das Hilfeplanverfahren in der jetzt gültigen Form mit überarbeiteten Instrumenten erst im Herbst 2005 eingeführt wurde. Vor diesem Hintergrund liegen der Begleitforschung deutlich weniger Fragebögen vor. Der vorliegende Zwischenbericht beinhaltet daher lediglich eine Teilauswertung. Für den Zuständigkeitsbereich des LWL konnten zum Zeitpunkt der Berichterstellung 49 Fragebögen der Hilfeplanerin für die Stadt Münster und 51 Fragebögen des Hilfeplaners für den Kreis Minden-Lübbecke ausgewertet werden. Die vergleichsweise geringe Grundgesamtheit berücksichtigend ist die Interpretation der Ergebnisse in ihrer Vorläufigkeit zu sehen. Weitere Auswertungen zu den Hilfeplanverfahren sollen für die Jahre 2006 und 2007 erfolgen. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Hilfeplanverfahren alleine durch ihre faktische Gegebenheit möglicherweise auch indirekte Steuerungswirkungen entfalten. Diese können jedoch nicht valide quantifiziert werden. Wichtige Ergebnisse der ersten Auswertung in der Zusammenfassung: Aspekte aus der Befragung von Leistungsempfänger/inne/n in der Stadt Essen und im Rheinisch-Bergischen-Kreis: Die Leistungsempfänger/innen geben mehrheitlich an, dass die Erkundung verschiedener Alternativen wohnbezogener Hilfen im Prozess der Hilfeplanung nur selten stattgefunden hat und ihnen nur selten Wahlmöglichkeiten eröffnet wurden. Dies wird durch die Auswertung der Fragebögen für die Hilfeplanersteller/innen bestätigt. 11

13 Die Beteiligung von Antragstellern an den Hilfeplankonferenzen ist regional unterschiedlich geregelt. 1 Die meisten befragten Leistungsempfänger/innen, die die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Hilfeplankonferenz hatten, machten in den beiden Regionen davon keinen Gebrauch. Im offenen Antwortteil wird deutlich, dass eine Teilnahme auch mit Ängsten verbunden wird. Aspekte aus der Befragung von Hilfeplanersteller/inne/n in der Stadt Essen und im Rheinisch- Bergischen-Kreis: Die Hilfeplanersteller/innen bewerten die Hilfeplanerstellung unterschiedlich. Da sie die Betroffenen oft bereits kennen, geben sie an, kaum neue Erkenntnisse über Präferenzen der Antragsteller gewonnen zu haben. Noch weniger Hilfeplanersteller/innen gelangen durch die Hilfeplanung zu einer neuen Einschätzung des Hilfebedarfs oder sind der Meinung, dass das bisherige Hilfearrangement verändert werden sollte. Gleichzeitig attestieren sie aber, dass sich die Hilfeplanbögen des LVR gut bearbeiten lassen und sich der Hilfebedarf anhand der Bögen gut darstellen lässt. Der Zeitaufwand zur Erstellung von Hilfeplänen beträgt in Essen im Durchschnitt 6,5 Stunden, im Rheinisch-Bergischen-Kreis 7,5 Stunden. In Essen sind Hilfeplanverfahren für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung deutlich kürzer als für Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankung. Im Rheinisch-Bergischen-Kreis dauern Hilfeplanverfahren für Menschen mit geistiger Behinderung am längsten, für Menschen mit Suchterkrankung am kürzesten. Es gibt in beiden Regionen deutliche Ausreißer nach oben und unten. Hilfepläne werden in der Regel von den Diensten und Einrichtungen, die auch die Hilfen erbringen, erstellt. Beratungsstellen (Koordinations-, Kontakt- und Beratungsangeboten [KoKoBe], Sozialpsychiatrische Zentren) tun dies nur selten. Zu prüfen wäre, ob die Aufgabe der Hilfeplanerstellung nicht stärker den Koordinations-, Kontakt- und Beratungsangeboten übertragen werden könnte, um Interessenskollisionen möglichst gering zu halten bzw. um eine trägerunabhängigere Beratung zu gewährleisten. Aspekte aus der Befragung von Leistungserbringern in der Stadt Essen und im Rheinisch- Bergischen-Kreis: Die späteren Leistungserbringer waren in über 90 % der Fälle am Hilfeplanverfahren des/der jeweiligen Leistungsberechtigten beteiligt. Die Befragung der Leistungserbringer lässt ein hohes Maß an Übereinstimung mit den getroffenen Entscheidungen zu Hilfeform und -umfang erkennen. Die meisten Leistungserbringer sehen in der getroffenen Entscheidung zur Hilfebewilligung eine geeignete Grundlage zur Erbringung der Hilfen. Die Leistungserbringer sehen Bedarf an einer besseren Verknüpfung der Ergebnisse der individuellen Hilfeplanung mit Prozessen der örtlichen Angebotsplanung. Aspekte aus der Befragung der LVR-Fallmanager/innen bzw. LWL-Hilfeplaner/innen Der Männeranteil an Leistungsempfänger/innen ist deutlich höher als der Frauenanteil. 1 In Essen werden nur so genannte strittige Fälle in den Hilfeplankonferenzen beraten, im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde dieses Instrument erst im November 2005 eingeführt. 12

14 Der Bearbeitungszeitraum zwischen dem vollständigen Vorliegen der Antragsunterlagen und der Bewilligung ist im Rheinland länger (in den meisten Fällen über acht Wochen) als in Westfalen-Lippe (MS: 4-8 Wochen, MI: unter 4 Wochen). Die Beratungszeit pro Fall ist in den Hilfeplankonferenzen der rheinischen Projektregionen kürzer (beide Regionen: Schwerpunkt bei Minuten) als in den Clearingsitzungen in den Projektregionen Westfalen-Lippes (MS: 20 Minuten, MI: 30 Minuten). Im Hinblick auf die Beratungsdauer sind Unterschiede zwischen den Zielgruppen festzustellen. Es ist festzustellen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Vorrang ambulanter vor stationären Hilfen in der Erörterung von Hilfeplanverfahren für Menschen mit geistiger Behinderung seltener in Betracht gezogen wird (unabhängig von der späteren Entscheidung) als bei den anderen Zielgruppen. Zu über 90 % findet die von den Fachdiensten vorgeschlagene Hilfeform in der Hilfeplankonferenz bzw. Clearingstelle Zustimmung. Auch der für den ambulanten Bereich vorgeschlagene Umfang der Hilfen trifft weitestgehend auf Konsens. Diskussionsbedarf im Hinblick auf den Hilfeumfang gibt es eher im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung als für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass in den Hilfeplankonferenzen bzw. den Clearingsitzungen i.d.r. keine intensiven Aushandlungsprozesse stattfinden. Die Gründe für diesen überraschend hohen Konsens bedürfen der weiteren Überprüfung. Festzuhalten ist, dass die Hilfeplanverfahren der Landschaftsverbände in den jeweiligen Landesteilen etabliert sind. Die Verfahren sind unterschiedlich aufgebaut. Sowohl im Rheinland als auch in Westfalen-Lippe gewinnen die befragten Akteure den Verfahren positive wie negative Aspekte ab. Bisher ist jedoch nicht absehbar, ob bzw. inwieweit die derzeit praktizierten Verfahren der Hilfeplanung zu einer generellen Umsteuerung von stationären zu ambulanten Hilfen beitragen. Eine Reihe konzeptioneller Aspekte bedürfen noch der weiteren Klärung und werden Gegenstand der weiteren Evaluationsarbeit sein. Dazu gehören u.a. folgende Punkte: Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an den Verfahren beteiligten Akteure scheinen noch nicht hinreichend geklärt. Dies gilt u.a. für die Aufgabenverteilung zwischen Landschaftsverbänden und Kommunen. Es stellt sich nach wie vor die Frage, wie die Situation und Interessen der Hilfesuchenden bzw. Leistungsempfänger/innen stärker im Hilfeplanverfahren berücksichtigt werden können. Die Einbeziehung der Nutzer/innen erscheint bisher noch verbesserungsbedürftig. Eine wirksame Beteiligung der Nutzer/innen kann wohl am ehesten bei der Erstellung der Hilfepläne im Rheinland bzw. bei der Bearbeitung der Erhebungsbögen in Westfalen-Lippe erfolgen. Wünschenswert erscheint dafür eine stärkere fachliche Unabhängigkeit bei der Hilfeplanerstellung, um Interessenkollisionen zu reduzieren. Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung könnten vor diesem Hintergrund im Rheinland beispielsweise die KoKoBe noch stärker einbezogen werden. Zu überprüfen wäre auch die hohe konzeptionelle Bedeutung, die der Präsenz der Antragssteller/innen in den Hilfeplankonferenz bzw. Clearingstellen zugewiesen wird. Weiterhin wäre der Frage nachzugehen, inwiefern zusammen mit Antragsteller/innen die Erkundung von alternativen Wohnmöglichkeiten gestärkt werden könnte. Die Dauer für die Erstellung der Hilfepläne liegt durchschnittlich zwischen 6,5 und 7,5 Stunden. Dies mag auf den ersten Blick zeitaufwändig erscheinen. Um den Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung festzustellen, erscheint dieser Umfang jedoch nicht 13

15 unangemessen hoch. Gleichwohl stellt sich hier die Frage der Refinanzierung des Aufwands der am Hilfeplanverfahren beteiligten Einrichtungen und Dienste. Grundsätzlich wären die konzeptionellen Zielsetzungen und Aufgaben der Hilfeplankonferenzen (bzw. der Clearingstellen) weiter zu präzisieren. In diesem Zusammenhang könnte auch Punkte erörtert werden wie etwa die Zusammensetzung der Hilfeplankonferenzen bzw. der Clearingstellen (z.b. bezüglich der Unterscheidbarkeit von ambulanten und stationären Träger) oder die Frage der Auswahl von Beratungs fällen sowie auch weitere Möglichkeiten der Angleichung der nach Landesteilen getrennten Verfahren. 14

16 3 Die Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Das folgende Kapitel befasst sich mit der Entwicklung der Anzahl von Leistungsempfänger/innen die ambulante Hilfen zum selbständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) in Anspruch nehmen. Dabei beziehen sich die folgenden Angaben auf die Personengruppe, die entsprechende Unterstützungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe ( 53, 54 SGB XII) erhält. In vielen Fällen stellen Eingliederungshilfeleistungen nur einen Teil der wohnbezogenen Unterstützung für Menschen mit Behinderung dar, weil daneben Leistungen aus anderen Systemen (z.b. SGB V; SGB XI) in Anspruch genommen werden. Menschen mit Behinderung, die zu ihrer ambulanten wohnbezogenen Unterstützung ausschließlich Leistungen außerhalb der Eingliederungshilfe erhalten, sind demnach in diesem Kapitel nicht berücksichtigt. Hinzuweisen ist darauf, dass die Daten zu den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten nun im Kontext der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten weitergehend interpretiert und abschließend bewertet werden können. An einen Überblick über die Entwicklung in beiden Landesteilen schließen sich detaillierte Darstellungen der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe an. 3.1 Überblick über die Entwicklung in beiden Landesteilen Nach einem Gesamtüberblick über die Entwicklung der wohnbezogenen Hilfen im ambulanten Bereich in Nordrhein-Westfalen (Tabelle 1) wird der Übersichtlichkeit halber die zielgruppenspezifische Entwicklung für beide Landschaftsverbände getrennt vorgestellt (Tabellen 2 u. 3). Die Darstellung der Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen erfolgt ab dem Stichtag , also mit der zum erfolgten Zuständigkeitsveränderung. Für die aktuelle Entwicklung im vorliegenden Berichtszeitraum werden die Stichtage und herangezogen. 15

17 Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl von Leistungsempfänger/innen im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen (alle Zielgruppen) zu den Stichtagen , und (NRW) NRW Anzahl Leistungsempfänger/innen (alle Zielgruppen) Anzahl pro Einw. Anzahl pro Einw. Steigerung absolut Anzahl pro Einw. Steigerung absolut Steigerung absolut LVR gesamt , , , LWL gesamt , , , NRW gesamt , , , Die Anzahl von Menschen mit Behinderung, die ambulante wohnbezogene Hilfen erhalten, hat sich seit der Zuständigkeitsveränderung in beiden Landesteilen kontinuierlich erhöht. Dabei haben sich bei ursprünglich größerer Angebotsdichte in Westfalen-Lippe (0,71 Leistungsempfänger/innen pro tausend Einw. zu 0,52 im Gebiet des LVR) die Unterschiede zwischen den beiden Landesteilen etwas verringert (LVR: 0,90; LWL: 1,06). Die in der Tabelle dargestellten Gesamtzahlen für die Landschaftsverbände beinhalten auf der Ebene der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte teilweise erhebliche Unterschiede in der Versorgungsdichte. Die Varianzen zwischen den einzelnen Regionen sind dabei in Westfalen-Lippe ausgeprägter (bei einer Spanne von 0,51 in Unna bis zu 3,06 in Bielefeld) als im Rheinland (0,50 im Rhein-Sieg-Kreis bis zu 1,71 in der Stadt Aachen) (weitere regional spezifische Angaben in Kap. 3.2 und 3.3). Bekanntermaßen variiert auch die Angebotsdichte ambulanter wohnbezogener Hilfen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Die Zahl der Hilfeempfänger/innen mit geistiger Behinderung, seelischer Behinderung, Suchterkrankung bzw. körperlicher Behinderung soll im Folgenden für beide Landschaftsverbände getrennt ausgewiesen werden (Tabellen 2 u. 3). Die Interpretation nimmt zusammenfassend beide Tabellen in den Blick. 2 In der Vorlage 12/1446 gibt der LVR insgesamt über 18jährige Leistungsempfänger/innen an. Wie es zu der Abweichung kommt, ist derzeit ungeklärt. Vermutet werden kann hier jedoch, dass die Unterschiede aus der Berechnung und Identifizierung der Daten der unter 18jährigen Personen resultiert. Die Differenzen werden im nächsten Datenbericht nachvollzogen und geklärt sein. 3 Die Zahlen, die zum Stichtag vorliegen, beruhen auf Erhebungen des ZPE (vgl. Seite 65 im ersten Zwischenbericht 2005). Der LWL kommt rückwirkend auf eine um 104 Personen abweichende Summe von Leistungsempfänger/innen, die sich allerdings auf den Stichtag bezieht. Die Begleitforschung hat sich entschieden, mit den Daten zum weiterzurechnen, da zielgruppendifferenzierte Daten für den Stichtag nicht vorliegen. 4 Die Gesamtzahl weicht geringfügig von der im Zwischenbericht 2005 genannten Summe ab. Dies liegt daran, dass im Zwischenbericht an dieser Stelle Daten des LWL zum Stichtag verwendet wurden. Diese können a- ber aus Gründen der Vergleichbarkeit keine weitere Verwendung mehr finden. 16

18 Tabelle 2: Entwicklung der Anzahl von Leistungsempfänger/innen im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen nach Zielgruppen zu den Stichtagen , und (LVR) LVR Zielgruppen Anzahl Leistungsempfänger/innen pro Einw. Anzahl pro Einw. Anzahl Steigerung absolut Anzahl pro Einw. Steigerung absolut Steigerung absolut Menschen mit geistiger 975 0, , , Behinderung Menschen mit seelischer , , , Behinderung Menschen mit 906 0, , , Suchterkrankung Menschen mit körperlicher 184 0, , , Behind. gesamt/ alle Zielgruppen , , , LWL gesamt , , , NRW gesamt , , , Tabelle 3 Entwicklung der Anzahl von Leistungsempfänger/innen im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen nach Zielgruppen zu den Stichtagen , und (LWL) LWL Zielgruppen Anzahl Leistungsempfänger/innen pro Einw. pro Einw. Anzahl Anzahl Steigerung absolut pro Einw. Anzahl Steigerung absolut Steigerung absolut Menschen mit geistiger , , , Behinderung Menschen mit seelischer , , , Behinderung Menschen mit 782 0, , , Suchterkrankung Menschen mit körperlicher 87 0, , , Behind. gesamt/ alle Zielgruppen , , , LVR gesamt , , , NRW gesamt , , , In der Spalte der Angebotsdichte pro Einwohner sind geringe Abweichungen der Summe in der zweiten Stelle nach dem Komma Ergebnisse von Rundungen. 17

19 In beiden Landschaftsverbänden gibt es im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen mit Abstand die meisten Angebote für Menschen mit seelischer Behinderung (LVR: 0,57; LWL: 0,61). An zweiter Stelle folgen ambulante wohnbezogene Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung (LVR: 0,15; LWL: 0,24), danach solche für Menschen mit Suchterkrankung (LVR: 0,14; LWL 0,17) und wiederum mit etwas Abstand für Menschen mit körperlicher Behinderung (LVR: 0,04; LWL: 0,03). Für alle Zielgruppen kann zunächst einmal übergreifend festgestellt werden, dass im Zuständigkeitsbereich des LWL der bisher höchste Zuwachs bis zum erfolgte und die Steigerungsrate zum geringer ausfiel. Im Zuständigkeitsbereich des LVR zeigt sich eine andere Entwicklung, hier liegen (bis auf die Zielgruppe der Menschen mit körperlicher Behinderung) die höchsten Steigerungsraten im letzten erfassten Berichtsjahr ( ). In welchem Verhältnis das Anwachsen ambulanter wohnbezogener Hilfen (besonders deutlich im Bereich der Menschen mit seelischer Behinderung) auf einer Neuaufnahme von Menschen in entsprechende Unterstützungsleistungen bzw. auf einem Wechsel aus stationären wohnbezogenen Hilfen beruht, wird in Zukunft noch näher zu untersuchen sein. Ambulante wohnbezogene Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung: Ambulante Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung haben in beiden Landschaftsverbänden auf der Grundlage der höchsten Angebotsdichte zum Zeitpunkt der Zuständigkeitsveränderung auch die meisten Zuwächse im Berichtszeitraum erfahren. In beiden Landschaftsverbänden übersteigt die Anzahl der Leistungsempfänger/innen mit seelischer Behinderung im ambulant betreuten Wohnen mittlerweile die Zahl im stationären Bereich (vgl. Kap. 6). Mit Blick auf die Verteilung der Angebote pro tausend Einwohner/innen ist auch hier eine stärkere Zunahme im Zuständigkeitsbereich des LVR zu verzeichnen. Zunächst einmal abgesehen von regional spezifischen Ausbaugraden zeichnet sich mit Blick auf beide Landschaftsverbände insgesamt eine allmähliche Annäherung der Angebotsdichte ab (zum : LVR: 0,57; LWL: 0,61). Ambulante wohnbezogene Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung: Auch in dieser Zielgruppe ist im Zuständigkeitsbereich beider Landschaftsverbände ein Zuwachs an Hilfeempfänger/innen zu verzeichnen. Allerdings erfolgt der Ausbau hier deutlich langsamer und die Unterschiede zwischen den Landesteilen in der Angebotsdichte wurden beibehalten. So wies der LVR am eine Angebotsdichte von 0,10 Menschen mit geistiger Behinderung in ambulanten wohnbezogenen Hilfen pro tausend Einw. auf; am betrug die Quote 0,15. Im Gebiet des LWL veränderte sich der Anteil von Menschen mit geistiger Behinderung mit entsprechenden Hilfeleistungen zwischen den genannten Stichtagen von 0,18 auf 0,24 pro tausend Einwohner/innen. Ambulante wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Suchterkrankung: Wohnbezogene ambulante Hilfen für Menschen mit Suchterkrankung wurden in beiden Landesteilen im Untersuchungszeitraum leicht ausgeweitet. Bei gleichem Ausbaustand (0,09) zum Zeitpunkt der Zuständigkeitsveränderung nahmen am Stichtag im Zuständigkeitsbereich des LWL etwas mehr Menschen dieses Angebot wahr (LVR: 0,14; LWL: 0,17). Ambulante wohnbezogene Hilfen für Menschen mit körperlicher Behinderung: Der Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit körperlicher Behinderung macht insgesamt den kleinsten Teil der hier dargestellten Hilfen aus. (Am Stichtag sind z.b. in der Zuständigkeit des LVR 4,2% und in der des LWL 3,3% aller Leistungsempfänger/innen im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen Menschen mit körperlicher Behinderung). Auch in 18

20 diesem Bereich ist insgesamt ein leichter Zuwachs zu verzeichnen, allerdings ohne merkliche Unterschiede zwischen den Landesteilen (zum Stichtag : LVR: 0,04; LWL: 0,03). 3.2 Leistungsempfänger/innen in ambulanten Hilfen zum selbständigen Wohnen im Rheinland Zunächst soll analog zum Zwischenbericht 2005 (vgl. S. 165ff) eine Auswertung zur Entwicklung der ambulanten Hilfen zum selbständigen Wohnen im Rheinland differenziert nach Zielgruppen und Regionen erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils um Leistungsempfänger/innen handelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (GA) in der genannten kreisfreien Stadt oder dem Kreis haben. Vorangestellt ist eine Tabelle, die einen Gesamtüberblick über die Entwicklung seit der Zuständigkeitsveränderung ermöglicht. Um die Tabellen besser lesbar zu halten und die Gesamtentwicklung aufzuzeigen, werden nach der Zuständigkeitsveränderung im Jahr 2003 nur noch die jährlichen Stichtage aufgeführt. Die letzte Spalte zeigt die Steigerungsrate von der Zuständigkeitsveränderung bis zum Stichtag in den einzelnen Regionen. Eine detaillierte Darstellung (halbjährliche Entwicklung) kann im Anhang eingesehen werden. 19

21 Tabelle 4: Entwicklung Leistungsempfänger/innen im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen (alle Zielgruppen) zu den Stichtagen , und (LVR) LVR pro Einw. pro Einw. Alle Zielgruppen (Menschen mit Behinderung) Anzahl Anzahl Steigerung absolut Pro Einw. Anzahl Steigerung absolut Steigerung absolut Kreis Aachen 63 0, , , Kreis Düren 117 0, , , Kreis Euskirchen 78 0, , , Kreis Heinsberg 97 0, , , Kreis Kleve 182 0, , , Kreis Mettmann 301 0, , , Oberbergischer 99 0, , , Kreis Rhein-Erft-Kreis 166 0, , , Rheinisch Bergischer 207 0, , , Kreis Rhein-Kreis Neuss 123 0, , , Rhein-Sieg-Kreis 188 0, , , Kreis Viersen 119 0, , , Kreis Wesel 143 0, , , Stadt Aachen 150 0, , , Stadt Bonn 292 0, , , Stadt Duisburg 276 0, , , Stadt Düsseldorf 397 0, , , Stadt Essen 429 0, , , Stadt Köln 738 0, , , Stadt Krefeld 78 0, , , Stadt Leverkusen 84 0, , , Stadt Mönchengladbach 163 0, , , Stadt Mülheim 92 0, , , a.d.ruhr Stadt Oberhausen 94 0, , , Stadt Remscheid 47 0, , , Stadt Solingen 63 0, , , Stadt Wuppertal 170 0, , , LVR gesamt , , , NRW gesamt , , , In der Vorlage 12/1446 gibt der LVR insgesamt über 18jährige Leistungsempfänger/innen an. Wie es zu der Abweichung kommt, ist derzeit ungeklärt. Vermutet werden kann hier jedoch, dass die Unterschiede aus der Berechnung und Identifizierung der Daten der unter 18jährigen Personen resultiert. Die Differenzen werden im nächsten Datenbericht nachvollzogen und geklärt sein. Die Gesamtzahl weicht geringfügig von der im Zwischenbericht 2005 genannten Summe ab. Dies liegt daran, dass im Zwischenbericht an dieser Stelle Daten des LWL zum Stichtag verwendet wurden. Diese können a- ber aus Gründen der Vergleichbarkeit keine weitere Verwendung mehr finden (vgl. Fußnote 9) 20

22 3.2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Seit dem Stichtag sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten im Rheinland Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung zu verzeichnen. In fast allen Regionen ist die Anzahl der leistungsberechtigten Menschen mit geistiger Behinderung im ambulant betreuten Wohnen seit der Zuständigkeitsveränderung angestiegen (bis zum Jahresende 2005 bei einer Spanne von 6 bis 53 Leistungsempfänger/innen je nach Region). Lediglich in drei Regionen hat sich die Zahl der Menschen mit geistiger Behinderung im ambulant betreuten Wohnen um einzelne (1 bis 3) Leistungsempfänger/innen reduziert. Insgesamt ist für den Zeitraum vom bis zum im Rheinland ein deutlich höherer Anstieg der Leistungsberechtigten mit geistiger Behinderung im ambulant betreuten Wohnen zu verzeichnen, als für das Vorjahr (vgl. Zwischenbericht 2005, S. 166). Zum Stichtag erhielten Menschen mit geistiger Behinderung im Rheinland ambulante wohnbezogene Hilfen. Im Durchschnitt liegt die Anzahl der Leistungsberechtigten pro tausend Einwohner/innen am bei 0,15, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr 2004 (0,12) um 0,3 und gegenüber der Anzahl am (0,10) um 0,05 bedeutet. Zwischen den einzelnen Regionen hat sich die Spannweite der Leistungsberechtigten pro 1000 Einw. zu den Stichtagen (0,02-0,25) und (0,04-0,30) nicht wesentlich verändert. Damit gibt es nach wie vor erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Angebotsdichte. Die meisten Nutzer und Nutzerinnen des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistiger Behinderung pro tausend Einw. gibt es zum Jahresende 2005 im Kreis Kleve (0,30), der Stadt Essen (0,29) und dem Kreis Heinsberg (0,26). Der niedrigste Ausbaugrad findet sich in Leverkusen(0,04) gefolgt vom Kreis Düren und der Stadt Solingen (beide 0,08). 21

23 Tabelle 5: Entwicklung Leistungsempfänger/innen im Bereich ambulanter wohnbezogener Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung zu den Stichtagen , und (LVR) LVR pro Einw. pro Einw. Menschen mit geistiger Behinderung Anzahl Anzahl Steigerung absolut Pro Einw. Anzahl Steigerung absolut Steigerung absolut Kreis Aachen 6 0, , , Kreis Düren 12 0, , , Kreis Euskirchen 0 0,00 9 0, , Kreis Heinsberg 39 0, , , Kreis Kleve 60 0, , , Kreis Mettmann 52 0, , , Oberbergischer 15 0, , , Kreis Rhein-Erft-Kreis 27 0, , , Rheinisch Bergischer 45 0, , , Kreis Rhein-Kreis Neuss 24 0, , , Rhein-Sieg-Kreis 46 0, , , Kreis Viersen 6 0, , , Kreis Wesel 18 0, , , Stadt Aachen 30 0, , , Stadt Bonn 59 0, , , Stadt Duisburg 39 0, , , Stadt Düsseldorf 94 0, , , Stadt Essen 171 0, , , Stadt Köln 96 0, , , Stadt Krefeld 18 0, , , Stadt Leverkusen 0 0,00 4 0, , Stadt Mönchengladbach 52 0, , , Stadt Mülheim 26 0, , , a.d.ruhr Stadt Oberhausen 19 0, , , Stadt Remscheid 7 0, , , Stadt Solingen 6 0, , , Stadt Wuppertal 8 0, , , LVR gesamt 975 0, , , NRW gesamt , , ,

24 Karte 1: Leistungsempfänger/innen von Hilfen im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung zum pro Einw. und Zuwächse seit dem in absoluten Zahlen (LVR) 8 KLE 33 5 WES k.a. 53 VIE k.a. 21 MG k.a. -1 KR k.a. 18 NE k.a. 29 OB 14 8 DU E MH D k.a. 14 ME k.a. 14 SG k.a. 7 W k.a. 27 RS k.a. 6 AC k.a. 5 HS k.a. 29 AC k.a. 25 DN k.a. 9 BM k.a. 18 LEV k.a. 7 K k.a. 47 BN k.a. -2 GL 12 SU k.a. 22 GM k.a. 16 EU 29 0 stark unterdurchschnittlich unterdurchschnittlich durchschnittlich überdurchschnittlich stark überdurchschnittlich 8 Die Einfärbung der Karte (vgl. Legende) bezieht sich auf das Verhältnis der absoluten Zahlen in Bezug auf Einw. zum Stichtag Dabei wurde der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen gebildet. Dieser liegt bei 0,20 Nutzer/innen pro Einwohner/innen. Zur Erläuterung der Stufen: Ohne Einfärbung (Stufe 1) sind die Körperschaften, in denen der Wert mehr als 37,5% unter dem Durchschnitt liegt. Gepunktet (2. Stufe) sind die Regionen, in denn der Wert zwischen 37,5% und 12,5% unter dem Durchschnitt liegt. Hellgrau eingefärbt (Stufe 3) sind die Regionen, in denen der Wert zwischen 12,5% unter und über dem Durchschnitt liegt. Mittelgrau eingefärbt (Stufe 4) sind die Regionen, die zwischen 12,5% und 37,5% nach oben vom Durchschnitt abweichen. Die dunkelgrau eingefärbten Regionen (Stufe 5) weisen einen Wert auf, der mindestens 37,5% über dem Durchschnitt liegt. Zusätzlich ist in der Karte unter der Bezeichnung einer jeden Gebietskörperschaft die jeweilige Steigerung der Leistungsempfänger/innen in absoluten Zahlen angegeben. 23

25 3.2.2 Menschen mit seelischer Behinderung Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit seelischer Behinderung wurde bereits zum Zeitpunkt der Zuständigkeitsveränderung in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt im Rheinland angeboten. Die bekanntermaßen mit Abstand größte Zielgruppe im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen erfuhr bis zum Stichtag nochmals erhebliche Zuwächse. Von 27 Kreisen und kreisfreien Städten im Rheinland wiesen 21 einen noch stärkeren Zuwachs als zum vorhergehenden Stichtag auf. In keiner Region sank die Zahl der Leistungsempfänger/innen. Zum Stichtag erhielten im Rheinland insgesamt 5467 Menschen mit seelischer Behinderung Unterstützung durch ambulant betreutes Wohnen. Demgegenüber nahmen Menschen mit seelischer Behinderung stationäre wohnbezogene Hilfen in Anspruch. Damit wurde im Rheinland erstmals für eine Zielgruppe das Verhältnis ambulant-stationär zugunsten ambulanter wohnbezogener Hilfen umgekehrt. Insgesamt befinden sich zum in absoluten Zahlen Personen mit seelischer Behinderung mehr als im Vorjahr und mehr als zum Zeitpunkt der Zuständigkeitsveränderung in ambulanten wohnbezogenen Hilfen. Somit wuchs die Quote der Leistungsempfänger/innen dieser Zielgruppe im ambulanten wohnbezogenen Bereich im Rheinland um 0,17 Menschen pro tausend Einwohner/innen von 0,40 zum Jahresende 2004 auf 0,57 zum Jahresende Eine stark überdurchschnittliche Anzahl an Leistungsempfänger/innen pro tausend Einwohner/innen weisen die Städte Bonn (1,10) und Aachen (1,05) auf. Die wenigsten Leistungsempfänger/innen pro tausend Einw. haben der Oberbergische Kreis (0,30) und der Rhein-Kreis Neuss (0,31). Die Zahlen zeigen das Spektrum der regionalen Disparitäten. Die meisten Kreise und kreisfreien Städte behalten im Zuge des Ausbaus ambulanter wohnbezogener Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung ihren bisherigen Trend bei, so dass Regionen mit hoher Versorgungsdichte zum Stichtag auch zum Jahresende 2005 überdurchschnittliche Werte aufweisen und umgekehrt. Einen Wechsel von einer im Rheinlandvergleich unterdurchschnittlichen zu einer überdurchschnittlichen Anzahl von Leistungsempfänger/innen und damit erhebliche Zuwächse weisen der Kreis Heinsberg (2004: 0,39; 2005: 0,76) sowie die Städte Mönchengladbach (0,37; 0,75) und Oberhausen (0,32; 0,64) auf. Insgesamt kann die Feststellung des Zwischenberichts 2005 (170f) für den aktuellen Berichtszeitraum 2004 bis 2006 erneuert werden: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung gab es auf der Grundlage der höchsten Ausgangszahlen auch im aktuell dargestellten Zeitraum verglichen mit den anderen Zielgruppen den weitaus größten Zuwachs ambulanter Hilfen. Hinsichtlich der Ursachen für den besonders deutlichen Anstieg von Nutzerinnen und Nutzern dieses Angebots ist zu fragen, ob hier auch Verschiebungen aus anderen Leistungssystemen in die Eingliederungshilfe in Betracht gezogen werden müssen. 24

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