Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Herford Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Herford bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Er- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht

3 hebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Herford dargestellt. Aus dem Kreis Herford konnten insgesamt 17 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Herford für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: AG Selbsthilfe im Kreis Herford Behindertenbeauftragte der Stadt Herford Behindertenbeirat im Kreis Herford Die folgenden Träger 4 : Ambulant - Hand in Hand ASD-mobil Blaues Kreuz Diakoniewerk mildtätige GmbH Caritas- Verband Herford Diak. Werk im Kirchenkreis Vlotho e.v. Diakonieverbund Schweicheln Die Klinke Gemeinnützige Gesellschaft für psychosoziale Arbeit Ev. Diakoniestiftung Herford Ev. Jugendhilfe Münsterland ggmbh Frau Ulricke Visser Haus am Wiehen GmbH 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Katholischer Verein für soziale Dienste Herford e.v. Kreis Herford Kreis Herford Sozial-Psychiatrische Rehabilitation Lebenshilfe Wohnen ggmbh Rückenwind - Beraten, Betreuen, Pflegen von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Stiftungsbereich Behindertenhilfe Westf. Jugendwerk e.v. Wittekindshof Diakonische Stiftung WuB Wohnen und Begleiten ggmbh Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Herford. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen 1... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Herford LWL NRW (0,13) (0,18) (0,14) 55 (0,22) (0,22) (0,17) 63 (0,25) (0,24) (0,20) 64 (0,25) (0,29) (0,24) 63 (0,25) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel 5. Wie in fast 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfän

5 allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 30 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,12. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Im Jahre 2005 wurde das Potential voll ausgeschöpft; Neue Anbieter - Werbung für Ambulant Betreutes Wohnen - junge Menschen wählen aber immer noch sicherheitshalber die e Hilfe - Aufhebung der Betreuungsschlüssel; Der Kreis Herford verfügte gerade im Bereich der ambulanten Wohnangebote für geistig behinderte Menschen noch nicht über ein umfangreiches Angebot - das z.b. vergleichbar mit dem Ambulant Betreuten Wohnen für psychisch kranke Menschen gewesen wäre. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Da es aus meiner Sicht einen höheren Bedarf gibt. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen im Kreis Herford nehmen vier der sechs Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein- Westfalen geteilt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Beger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht wörtlich zitiert, sondern zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 deutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Allerdings schätzen vier der sechs Befragten aus dem Kreis Herford ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung). Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 73,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 60,8%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Herford liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Herford LWL NRW (0,44) (0,43) (0,36) 126 (0,49) (0,58) (0,49) 140 (0,55) (0,61) (0,59) 157 (0,62) (0,69) (0,72) 167 (0,66) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 55 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,22. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen eine auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%

7 Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die ambulante Versorgung war auch vor 2003 gut ausgebaut. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Es wurde eher ein höherer Zuwachs "befürchtet" als erwartet. Das gesamte Verfahren (Zulassung von Diensten, Hilfeplanverfahren, Zugang zu den Hilfen) war Grund für diese Befürchtung. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Deckelung nach 1995 aufgehoben; Weil es bereits Jahre vor der Hochzonung im Kreis Herford keine Begrenzung der Platzzahlen und des Betreuungsumfangs für psychisch Kranke gab. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 75,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 63,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Herford liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Herford LWL NRW (0,11) 782 (0,09) (0,09) 29 (0,11) (0,16) (0,13) 29 (0,11) (0,17) (0,16) 39 (0,15) (0,22) (0,19) 45 (0,18) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 16 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,06. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel

8 Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen eine auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', drei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Anfragen in unserem Ambulant Betreuten Wohnen stiegen und steigen stetig. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Durch neue Anbieter ist auch ein größerer "Markt" geschaffen worden - aber hohes Ausgangsniveau - Anschluss an landesweite Entwicklung wurde nicht gehalten; Der Bedarf für ambulante Hilfen für chronisch Suchtkranke ist wesentlich höher. Dies bestätigt die Nachfrage in unserer Beratungsstelle. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 57,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Herford liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. Dabei gibt eine der vier Befragten an, dass ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Herford LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 3 (0,01) 243 (0,03) 573 (0,03) 5 (0,02) 293 (0,03) 657 (0,04) 5 (0,02) 356 (0,04) 721 (0,04) 7 (0,03) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 8 -

9 Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Herford liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Entspricht in etwa der landesweiten Entwicklung; kein eigenständiger Anbieter vorhanden; Da es im Kreisgebiet keine speziellen Anbieter gibt, ist die Versorgungssituation recht ungünstig. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Herford liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

10 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Kreis Herford LWL NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 7 (2,75) 214 (2,54) 683 (3,79) seelischer Behinderung 6 (2,36) 206 (2,44) 864 (4,79) 4 (1,57) 150 (1,78) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 0 (0) 29 (0,34) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Herford wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 2 LWL: 68% NRW: 65,3% 2 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 2 LWL: 19,8% NRW: 18% k.a. LWL: 65,7% NRW: 66,3% k.a. LWL: 21% NRW: 24,1% k.a. LWL: 13,3% NRW: 9,7% k.a. LWL: 67,2% NRW: 67,3% k.a. LWL: 15,3% NRW: 20% k.a. LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Herford in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Die Anzahl zugelassener Dienste reicht aus, um den derzeitigen und auch einen höheren Bedarf abzudecken; Stationäre Anbieter bieten auch Ambulant Betreutes Wohnen an - bewilligte Hilfen werden zeitnah in Anspruch genommen - flächendeckende Versorgung; Wahlmöglichkeiten - schon frühzeitig bedarfsgerechtes Angebot; Auch Menschen mit hohem Bedarf können ambulant versorgt werden; Die Zahl der Dienste ist recht übersichtlich. negativ Zwar werden Hilfen in Form von selbständigen Modellen oder von einem Anbieter aus Bielefeld geleistet, aber es fehlt im Grunde ein eigenständiger Anbieter; Abstimmung eines Gesamtkonzeptes für die Region wird schwieriger, da verstärkt Konkurrenz. Eine größere Anzahl von Diensten erschwert die Arbeit und Abstimmung im Gemeindepsychiatrischen Verbund; Meiner Meinung nach ergeben sich Probleme bei der Qualität der Angebote. Auch die teilweise überregionale Ausrichtung "kleiner" Anbieter muss kritisch betrachtet werden; Einige der Dienste haben einen überregionalen Einzugsbereich und sind nicht in den regionalen Strukturen eingebunden. ohne Einfluss Die meisten zugelassenen Dienste arbeiten nicht; Alle Neuanträge gehen über den Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Herford; Da jede Hilfeplanung unter der Beteiligung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises Herford erfolgt, können einzelne Dienste Klienten nicht direkt ins Clearing bringen. Dieses Verfahren im Kreis Herford ist besonders für neue Dienste unattraktiv

12 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistunde geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh eine bis unter drei 32,84 26,98 35,76 30,95 0 drei bis unter fünf 47,97 47,62 44,85 59, fünf bis unter sieben 15,13 22,22 13,94 9,52 0 sieben bis unter neun 2,58 1,59 3, über neun 1,48 1,59 1, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Herford 3,59 3,88 3,4 3,07 4 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 15 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zwölf, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Herford den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Herford die folgenden Begründungen: Gerade bei der Entlassung aus einer en Maßnahme müssen auch mehr Fachleistungsstunden gewährt werden, da dann der Betreuungsbedarf höher ist; Anzahl der gewährten FLS notwendig und deckt sich in der Regel mit der Einschätzung des LWL; Im Kreis Herford haben wir gute Erfahrungen in Bezug auf die beantragten FLS und den tatsächlich bewilligten FLS machen können. Diese waren größtenteils deckungsgleich; Persönlicher Eindruck aus den Clearingsitzungen - keine anderweitigen Rückmeldungen bekannt - wenig bis gar keine Rückführungen ins e Wohnen; Es muss, um die ambulante Versorgung ausbauen zu können, eine höhere Fachleistungsstundenzahl eher akzeptiert werden; Bewilligte FLS sind nicht gleich geleistete FLS, geleistete FLS sind nicht immer abrechenbar. Auf Grund der Rahmenbedingungen sind notwendige Leistungen, z. B. e Krisenbegleitung, nicht abrechenbar, auch wenn das bewilligte FLS-Kontingent ausrei

13 chen würde. Hinweis: Ab dem beinhaltet eine FLS bis zu 10 Min mittelbare Leistungen! Bedarfe werden vom Behindertenhilfefachdienst ermittelt. Im Kreis Herford meinte eine Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Eigene Erfahrungswerte. Auf Krisenabbau wird schlecht reagiert. Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meinen zwei Befragte. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen. Ist für mich schwer einschätzbar. Meiner Einschätzung nach kann durch eine Weiterentwicklung der Angebotslandschaft und durch entsprechende trägerunabhängige Beratung und Case-Management eine Veränderung vorgenommen werden; Nach unserer Erfahrung lässt sich der Bedarf bei durchschnittlich 2,5 FLS gut abdecken. Da im Kreis Herford aber nur wenige die Hilfe des Ambulant Betreuten Wohnens erhalten, ist hier ein durchaus höherer Bedarf an durchschnittlichen FLS zu erwarten, zudem hier viele aus dem en Bereich in den ambulanten wechseln

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Herford 338 (1,33) 342 (1,34) 351 (1,38) 352 (1,39) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Herford 93 (0,36) 84 (0,33) 80 (0,31) 80 (0,32) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Herford 30 (0,12) 34 (0,13) 37 (0,15) 38 (0,15) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Herford 25 (0,1) 29 (0,11) 28 (0,11) 26 (0,1) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Herford mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 48,73% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 46,2% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Lan

15 desdurchschnitt: 17,58%) und 5,07% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 32,10% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 54,32% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und 13,58% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 52,38% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 30,95% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und 16,67% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Herford im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 34,48% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 48,28% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und 17,24% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 10 Menschen mehr als zum Stichtag aus dem Kreis Herford e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 15 abgegebenen Einschätzungen entfallen zwölf auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Einen Abbau stat. Plätze halte ich für schwierig, solange das ambulante Angebot nicht bedarfsdeckend entwickelt ist; wobei von besonderer Bedeutung ist, ob und inwieweit

16 die in en Betreuung befindlichen Personen auch in Einrichtungen im Kreis Herford untergebracht sind; Die demografische Entwicklung lässt einen Anstieg nur schwer verhindern - er lässt sich nur eindämmen; Mich wundert aber dennoch die Zunahme; Da die Hilfeplanung auch für e Hilfen vor Ort mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst stattfindet, können alle vorhandenen komplementäre Angebote einbezogen und e Unterbringungen vermieden werden. Ein weiterer Grund für den Rückgang ist meines Erachtens, dass viele psychisch Kranke, die in den 1970er Jahren heimatfern in Heimen untergebracht wurden, aufgrund ihres mittlerweile hohen Alters versterben und dort in der Regel keine neuen Aufnahmen aus dem Kreis Herford stattfinden; APK-Region: Die Herforder legen Wert auf Hilfen vor Ort und bemühen aufgrund der wenigen en Angebote ihr ABW-Angebot auch für "eigentlich e Nutzer". Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Durch den Ausbau der ambulanten Angebote hätte es eigentlich einen Rückgang im en Bereich geben müssen. Aber evtl. ist mit den gewährten Fachleistungsstunden der Betreuungsbedarf nicht in dem notwendigen Umfang zu decken; Der Rückgang von 2004 auf 2006 hatte hier größere Hoffnungen geweckt. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Herford konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 14 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen vier, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Herford seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Herford die folgenden Begründungen: Hilfe aus einer Hand - Verbesserung der Angebotsstruktur; Zielvereinbarung

17 Im Kreis Herford meinen acht der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Ambulant Betreutes Wohnen war von Anfang an unter Zuhilfenahme anderer Dienste und Institutionen sehr individuell geplant; Die Möglichkeiten, die durch die Hochzonung entstanden, werden durch die Trennung zwischen örtlichem und überörtlichem Kostenträger wieder reduziert; Angebotsplanung muss noch entwickelt werden. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen zwei der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Dem Kostenträger scheint es bisher nur um den quantitativen Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens zu gehen - soviel wie möglich und nicht soviel wie nötig! Das politische und öffentliche Interesse vor Ort an diesem Thema ist mit der Hochzonung zunehmend in den Hintergrund getreten! Wer nicht zahlt, der plant auch nicht. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Herford wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Bei allen Gesprächen mit Trägern über neue Plätze - zukünftig Regionalplanungskonferenz. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Qualitätssicherung; Im Rahmen der Verhandlungen zur Zielvereinbarung wurde Bauplanung mit Kreis und Träger erörtert; Erstmals die konkrete Bedarfsformulierung an en und ambulanten Wohnhilfen. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Herford gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus dem Kreis Herford wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Trägerarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe (2x);

18 Behindertenbeirat (3x); Übergeordnet ist die Clearingstelle zuständig. Die Hilfeplanung wird aber an der Basis erstellt; Arbeitskreis Behindertenhilfe; Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Treffen von gemeinsamen Absprachen und Austausch über Planungsvorhaben; Vernetzung. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Gemeindepsychiatrischer Verbund (5x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x); Arbeitskreis der Anbieter Betreutes Wohnen Sucht im Kreis Herford (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Bedarfsgerechte Versorgung; Entwicklung von Angeboten für junge psychisch kranke Menschen; Vernetzung Bedarfsplanung. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Herford (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Herford konnte ein Mittelwert von 4 (n=7) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt elf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen drei, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Herford durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf den Kreis Herford die folgenden Begründungen: Durch das Hilfeplanverfahren kann eine individuelle Betreuung gestaltet werden; Eine institutionszentrierte Hilfeplanung hat es im Kreis Herford schon vor der Hochzonung nicht gegeben. Im Kreis Herford meinen sieben der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Wir sind an der Planung nicht beteiligt und erhalten auch keine konkreten Ergebnisse; Das Hilfeplanverfahren ermöglicht im Einzelfall passgenauere Hilfen, steht aber nicht im Gegensatz zur institutionellen Behindertenhilfeplanung;

19 Es wird bereits vorher geklärt, wer wofür geeignet ist. Der Hilfeplan bestätigt nur die vorher getroffenen Entscheidungen; Die Anträge werden in der Regel institutionsbezogen gestellt und bewilligt. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Es findet sich die folgende Begründung: Das vor der Zuständigkeitsverlagerung eingeführte System (IBRP / personenzentrierter Ansatz) bot mehr Möglichkeiten. Leider war dieses System nur ein halbes Jahr vorher in der Erprobung. Das LWL-Verfahren ist eher eindimensional ausgerichtet. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen, ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Kreis Herford wird von keinem der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern im Einzelfall bestehen

20 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Herford 13,99 : 86,01 15,56 : 84,44 15,42 : 84,58 15,18 : 84,82 LWL 12,56 : 87,44 13,54 : 86,46 15,59 : 84,41 16,70 : 83,30 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85, Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Herford 57,53 : 42,47 62,5 : 37,5 66,24 : 33,76 67,61 : 32,39 LWL 53,03 : 46,97 53,64 : 46,36 56,11 : 43,89 57,90 : 42,10 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40, Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Herford 49,15 : 50,85 46,03 : 53,97 51,32 : 48,68 54,22 : 45,78 LWL 48,23 : 51,77 49,31 : 50,69 54,74 : 45,26 56,86 : 43,14 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43, Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Herford 10,71 : 89,29 14,71 : 85,29 15,15 : 84,85 21,21 : 78,79 LWL 20,07 : 79,93 22,78 : 77,22 25,39 : 74,61 27,94 : 72,06 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

21 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Leistungen im Kreis Herford belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Leistungen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Kreis Herford LWL NRW geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Behinderung 2,5 (n=6) 1,87 (n=198) 2,01 (n=182) 2,04 (n=134) 2,00 (n=63) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) 1,91 (n=379) 1,90 (n=405) 1,97 (n=259) 2,05 (n=126) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Die Umsteuerung war bereits vollzogen, konnte aber nochmal verstärkt werden; Verdoppelung der Prozentzahl, aber für "nur" körperbehinderte Menschen ist das Wohnen zuhause schon lange die bevorzugte Wohnform. Menschen mit zusätzlichen Einschränkungen werden auch heute eher versorgt; Noch immer gibt es e Anbieter, die ihren Bewohnern den Auszug nicht zutrauen; Umsteuerungsprozess hat schon vor 2003 begonnen und trotzdem leichter Anstieg erreicht. Die Befragten begründen die Einschätzung trifft eher nicht zu und trifft nicht zu wie folgt: Ambulante wohnbezogene Hilfen sind nicht attraktiv genug; Da die en Angebote zumindest von der Bausubstanz deutlich verbessert werden, die Fallzahl für e Betreuung nicht deutlich gesenkt werden konnte, ist eine Umsteuerung nur bedingt zu erkennen; Es hat lediglich eine unglaublich hohe Ausweitung des Betreuten Wohnens stattgefunden, deren Ursache nicht in einer Umsteuerung zu begründen ist. Der Zugang zum Betreuten Wohnen ist so einfach geworden, dass insbesondere gesetzliche Betreuer und immer mehr auch die Jugendämter über die Eingliederungshilfe entlasten; Die Umsteuerung ist noch nicht wirklich erfolgt; Die Klientenzahlen im ambulanten und en Bereich in unserer Einrichtung halten sich die Waage. Der e Bedarf wird noch steigen; Da der Bedarf höher ist, ist von einem Zuwachs in beiden Bereichen auszugehen; Nach einer Verbesserung im ersten Jahr hat es in den Folgejahren wieder einen Rückgang gegeben; Rückgang im en Bereich eher durch Mortalität begründet. Daran anschließend konnten die Befragten eine Prognose für das Verhältnis zwischen ambulanten und en Hilfen im Kreis Herford abgeben: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung wird im Vergleich zum letzten angegebenen Stichtag ( ) im Mittel aller Angaben eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen von 3,02% (n=5) prognostiziert (im Landesdurchschnitt: 7,63%)

22 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 5,41% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 4,98% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 7,17% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Für die Prognose werden die folgenden Begründungen angegeben: Der Ausbau der ambulanten Angebote sowie der flankierenden Angebote wird weiter forciert, die Zielvereinbarung mit den Trägern bzgl. der en Plätze wird greifen; Umsetzung der Zielvereinbarungen mit en Anbietern; Die Entwicklung wird sich fortsetzen. Herforder psychisch Kranke könne nicht mehr so leicht außerhalb des Kreise Herford untergebracht werden; Steigerung durch Zielvereinbarungen mit en Trägern noch möglich; Eine Erweiterung des en Bereichs um 24 Plätze mit chronisch mehrfach beeinträchtigten Suchtkranken ist geplant; Da e Plätze begrenzt sind, wird es eher einen Zuwachs im ambulanten Bereich geben, wobei insgesamt von einem steigenden Bedarf in beiden Bereichen auszugehen ist; Weitere Steigerung durch bedarfsgerechten Ausbau - Zielvereinbarung mit en Anbietern; Entwicklungspotentiale vorhanden. An anderer Stelle des Fragebogens wurde erhoben, ob die Befragten der Meinung sind, dass ein bedarfsgerechtes wohnbezogenes Angebot im Kreis Herford hergestellt werden kann, ohne dass weitere Plätze in en Einrichtungen geschaffen werden müssen. ja nein keine Einschätzung möglich Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderunhinderung seelischer Be- Suchterkrankung 4 LWL: 60,6% LWL: 66,9% NRW: 63,0% NRW: 57,9% LWL: 46,4% NRW: 48,4% 2 LWL: 36,2% NRW: 35,9% 0 LWL: 17,3% NRW: 15,7% LWL: 25,7% NRW: 23,7% LWL: 13,7% NRW: 13,3% LWL: 29,3% NRW: 25,4% LWL: 12,8% NRW: 12,3% körperlicher Behinderung LWL: 62,3% NRW: 65,4% LWL: 14,8% NRW: 18,9% LWL: 23% NRW: 15,7% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Herford in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.)

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