Hilfen zum selbständigen Wohnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hilfen zum selbständigen Wohnen"

Transkript

1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Oberhausen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zu Oberhausen bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Oberhausen dargestellt. Aus Oberhausen konnten insgesamt 15 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen der Stadt Oberhausen für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Selbsthilfekontaktstelle Oberhausen - Netzwerk Selbsthilfe Die folgenden Träger 4 : AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Aussicht GbR BeWo Christophorus, Herr Christof Fittkau Caritasverband f. d. Stadt Oberhausen e. V. Diakonie-Verband-Oberhausen, Gertrud-Zillich-Haus Diakonisches Werk des ev. Kirchenkreises Oberhausen Ev. Jugendhilfe ggmbh Fachklinik an der Meisenburg Herr Frieder Lerch Herr Stefan Schillinger 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 HILFE DAHEIM GmbH & Co. KG Kath. Pflegehilfe Essen e.v. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Löwenzahn Betreutes Wohnen e.v. Psychosozialer Förderverein Oberhausen e.v. Sozialwerk St. Georg Ruhrgebiet ggmbh, Gelsenkirchen Standpunkt. Gesellschaft für sozialtherapeutische Netzwerke mbh Tab-Team / Frau Fretz Tab-Team / Frau Friedrichs-Mruck Tofftet Leben Herr Tobias Müller Verein für spastisch Gelähmte u.a. Körperbehinderte e.v. Zukunft Wohnen e.v. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf die Stadt Oberhausen. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche. 1.. Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Oberhausen LVR NRW (0,09) 975 (0,10) (0,14) 19 (0,09) (0,12) (0,17) 33 (0,15) (0,15) (0,20) 46 (0,21) (0,20) (0,24) 55 (0,25) (0,23) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inan

5 spruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 36 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,17. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Oberhausen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Durch die Erfahrungen der Lebenshilfe Oberhausen bestätigt; Aufgrund des Umstandes, dass das e Wohnangebot für Menschen mit geistiger Behinderung in Oberhausen sehr begrenzt ist, war eine gewisse Fallzahlsteigerung im Be- Wo zu erwarten, da gerade junge geistig behinderte Menschen nun die Alternative "Betreutes Wohnen" automatisch und "gezwungenermaßen" annehmen "müssen". Dies hat aber auch dazu geführt, dass sich diese Menschen dann auch kritischer und intensiver mit ihren Kompetenzen auseinandersetzen. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für Oberhausen ergibt sich ein Mittelwert von 3,50 (n=zwei) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich intensiver als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern ggf. auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 73,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 87,2%, dass dies der Fall ist. Für Oberhausen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Oberhausen LVR NRW (0,26) (0,30) (0,36) 71 (0,32) (0,40) (0,49) 140 (0,64) (0,57) (0,59) 220 (1,01) (0,74) (0,72) 267 (1,23) (0,82) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 210 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,97. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt fünf abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet

7 Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Geringe Anzahl an Heimplätzen, leistungsfähige BeWo-Anbieter. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Der Zahl der Menschen, die neu in das Hilfesystem gelangen, ist in den vergangenen Jahren sehr stark angestiegen. Es ist zu vermuten, dass das neu aufgestellte (nicht limitierte) Angebot des BeWo zu diesem Anstieg nicht unerheblich beigetragen hat. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten vier der vier der Befragten aus Oberhausen, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 75,32%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei geben drei der vier Befragten an, dass ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Oberhausen LVR NRW (0,08) 906 (0,09) (0,09) 19 (0,09) (0,11) (0,13) 34 (0,16) (0,14) (0,16) 34 (0,16) (0,16) (0,19) 46 (0,21) (0,18) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 28 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,13. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel

8 Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Oberhausen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Hohe Arbeitslosigkeit - wenige Job- bzw. Tagesstrukturangebote für Suchtkranke - niedrigschwelliger Zugang - steigende Anzahl der Anbieter; Durch eine erhöhte Fluktuation im soziotherapeutischen Wohnheim in Oberhausen kommt es zu einigen Auszügen in eigene Wohnungen (i.d.r.) mit ambulanter Unterstützung. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Die Suchterkrankungen nehmen zu und fordern mehr ambulante Hilfen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 66,8% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 77,5%, dass dies der Fall ist. Für Oberhausen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Oberhausen LVR NRW (0) 184 (0,02) 271 (0,01) 5 (0,02) 330 (0,03) 573 (0,03) 9 (0,04) 293 (0,04) 657 (0,04) 8 (0,04) 365 (0,04) 721 (0,04) 8 (0,04) 415 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt

9 Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Oberhausen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Kein darüber hinaus gehender Bedarf erkennbar. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für Oberhausen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

10 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Stadt Oberhausen LVR NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 12 (5,48) 469 (4,88) 683 (3,79) seelischer Behinderung 17 (7,77) 658 (6,85) 864 (4,79) 13 (5,94) 150 (3,91) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 6 (2,74) 271 (2,82) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung in Oberhausen wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss k.a. LVR: 62,2% NRW: 65,3% k.a. LVR: 21,7% NRW: 16,7% k.a. LVR: 16,1% NRW: 18% 3 LVR: 66,7% NRW: 66,3% 1 LVR: 26,6% NRW: 24,1% 1 LVR: 6,8% NRW: 9,7% k.a. LVR: 67,4% NRW: 67,3% k.a. LVR: 24,8% NRW: 20% k.a. LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für Oberhausen in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Keine Fokussierung der Hilfen auf nur einen Anbieter (hier: Träger des Soziotherap. Wohnheimes), Verteilung auf mehrere Anbieter; neue Ideen und Konzepte durch neue Anbieter, neue Kooperationen; Differenzierung ambulanter Angebote; Dennoch gibt es hin und wieder Konfliktpotential, wenn neue Anbieter zugelassen sind und sich nicht hinreichend in die Angebotsstrukturen vor Ort einbringen. negativ Konkurrenzsituation (mittelfristig Verlauf analog zu Pflegediensten); evtl. unsaubere Akquise / Halten von Klient/innen usw.; Aus einer größeren Anzahl von Anbietern folgt nicht notgedrungen eine qualifizierte Betreuung der suchterkrankten Menschen; Nicht alle neuen Anbieter bringen sich gleich intensiv in das bestehende Netzwerk vor Ort ein. Dies führt zu kleineren Auseinandersetzungen auf fachlicher Ebene. ohne Einfluss Von den 12 Diensten in Oberhausen sind nur sechs bekannt; nicht die Anzahl ist ausschlaggebend, sondern die Qualität der Dienste; Einige der für Oberhausen zugelassenen Dienste sind gar nicht im Stadtgebiet aktiv, einige nur in sehr geringem Umfang; Insgesamt geringer Bedarf

12 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistunde geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh eine bis unter drei 23,14 21,82 25,09 17,39 0 drei bis unter fünf 66,49 56,36 66,67 78,26 62,5 fünf bis unter sieben 9,31 18,18 7,49 4,35 37,5 sieben bis unter neun 0,8 3,64 0, über neun 0,27 0 0, Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Stadt Oberhausen 3,55 3,8 3,5 3,43 4,47 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 11 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sieben, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Oberhausen den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Oberhausen die folgenden Begründungen: Adäquate Verhandlungen im Hilfeplanverfahren; allerdings Durchschnittswert des Unterstützen Wohnens der Lebenshilfe Oberhausen: 4,625 Stunden; In der HPK Oberhausen werden und wurden die Entscheidungen ausschließlich im Konsens getroffen. Höhere Bedarfe (gemessen am Durchschnitt) konnten ohne Probleme plausibel dargelegt und auch befriedigt werden. Dies hat mit dazu beigetragen, dass auch Menschen zum BeWo gewechselt sind, wo dies vorher nicht vorstellbar war; Die Hilfeplankonferenz arbeitet gut und kommt zu ziemlich genauen Bedarfseinschätzungen; Für Menschen mit Suchterkrankungen können die Angebote des Betreuten Wohnen nicht den gesamten Bedarf abdecken; es bedarf in der Regel immer ergänzender Hilfen (Suchtberatungsstellen Selbsthilfegruppen, gesetzliche Betreuung, etc.); Menschen mit Körperbehinderungen haben häufig deutlich höhere Bedarfe im Bereich der individuellen Basisversorgung, so dass es insgesamt zu einem über dem Durchschnitt liegenden Bedarf kommt

13 In Oberhausen meint eine Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meinen drei Befragte. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Bedarfe lassen sich nicht vollständig über Fachleistungsstunden abbilden; Kaum noch e Bedarfe und Anträge (immer ambulant, obwohl eher er Bedarf wäre); evtl. gerade im Suchtbereich auch ambulante Überbehütung möglich. 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Oberhausen 341 (1,55) 349 (1,59) 343 (1,57) 345 (1,58) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Stadt Oberhausen 92 (0,42) 88 (0,4) 90 (0,41) 86 (0,4) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Stadt Oberhausen 40 (0,18) 37 (0,17) 31 (0,14) 29 (0,13) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Stadt Oberhausen 31 (0,14) 26 (0,12) 28 (0,13) 29 (0,13) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in Oberhausen mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich:

14 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 43,73% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 18,66% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und 37,61% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 25,29% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 35,63% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und 39,08% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 32,14% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 32,14% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und 35,71% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Oberhausen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 31,03% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 6,90% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und 62,07% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in neun der 54 Gebietskörperschaften einen Rückgang der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen in Oberhausen insgesamt 15 Menschen weniger e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt elf abgegebenen Einschätzungen entfallen zehn auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet

15 Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Das Platzangebot ist im en Bereich seit 2004 konstant; Der Bedarf an en Plätzen war in Oberhausen schon immer höher, als es die Anzahl der Plätze dort aussagte. Viele Menschen mussten deshalb außerhalb von Oberhausen betreut werden. Im Augenblick bleibt die Fallzahl der en Bedarfe konstant, da ein großer Teil der Neuanträge auf Wohnhilfen ambulant versorgt werden kann; Die Anzahl an en Plätzen ist in Oberhausen im Vergleich zum Rheinland deutlich unterdurchschnittlich. Da der LVR keine weitere Platzzahlerweiterung zulässt, kann die Anzahl versorgter Personen auch nicht steigen. Ein Bedarf an zusätzlicher er Versorgung wäre aber vorhanden; Oberhausen zählt zur Mangelregion bzgl. er Plätze; In Oberhausen gibt es traditionell wenig Heimplätze; Die Hilfen des Ambulant Betreuten Wohnens ergänzen die e Unterbringung oder ersetzen sie. Ohne ambulante Hilfen wäre eine Entlassung aber oft nicht möglich; Deutliche Ambulantisierung in Oberhausen auch aufgrund vieler Anbieter im ambulanten Bereich. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure in Oberhausen konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt elf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen acht, dass sich die Möglichkeiten in Oberhausen seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Oberhausen die folgenden Begründungen: Überregionale Planung ist möglich; Bessere Koordination über den Fallmanager des LVR;

16 Flexible Anbieter und Angebote; Flexiblere Handlungsmöglichkeiten durch Hilfen aus einer Hand. In Oberhausen meinen drei der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird in Oberhausen von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für Oberhausen wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Rahmenzielvereinbarung mit den Trägern: Abbau von Wohnstättenplätzen/ Warteliste: Aussage über nicht zu deckenden Bedarf im en Wohnbereich in hoher Zahl. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Kommunale Gesundheitsplanung und Steuerung ist notwendig. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium in Oberhausen gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus Oberhausen wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Hilfeplankonferenz (3x); Regionalkonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Umsetzung des Zieles Ambulant vor Stationär ; Individuell angepasste Hilfen für jeden Einzelfall; Passgenaue Hilfen; Konsequente Umsetzung des Grundsatzes "Ambulant vor Stationär" unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfes und des Wunsches der Leistungsberechtigten. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Trägerverbund; Hilfeplankonferenz Oberhausen (4x); Regionalkonferenz (3x); Trägerkonferenz;

17 SPZ Struktur. Beispiele für verbindliche Planungsziele: Einrichtung von ambulanten Angeboten für Menschen, die ansonsten betreut werden müssten; Individuelle Hilfeplanung und Rückkopplung zu kommunaler und überörtlicher Trägerzuständigkeit; Umsetzung des Grundsatzes "Ambulant vor Stationär"; Ausweitung der ambulanten Angebote; Individuelle Hilfeplanung, es fehlt aber eine Bedarfsplanung in Oberhausen. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und -entscheidungen mit den Akteuren in der Stadt Oberhausen (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für Oberhausen konnte kein Mittelwert errechnet werden, da weniger als fünf Angaben zu der Frage vorliegen. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt sieben Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen fünf, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung in Oberhausen durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf Oberhausen die folgenden Begründungen: Personenzentrierte Hilfeplanung erfolgt unter Einbeziehung unterschiedlicher Leistungsträger. Gemeindepsychiatrie mit Stärkung für ambulant ist sinnvoll; Koordination von Hilfen im Rahmen der Hilfeplankonferenz ist sinnvoll; Gute konstruktive und informelle Zusammenarbeit in der Hilfeplankonferenz. In Oberhausen meint einer der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen

18 zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen, ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern in Oberhausen wird von keinem der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern im Einzelfall bestehen

19 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Oberhausen ,28 : 94,72 8,64 : 91,36 11,83 : 88,17 13,75 : 86,25 LVR 7,49 : 92,51 9,12 : 90,88 11,70 : 88,30 13,12 : 86,88 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Stadt Oberhausen Menschen mit seelischer Behinderung ,56 : 56,44 61,4 : 38,6 70,97 : 29,03 75,64 : 24,36 LVR 43,34 : 56,66 51,26 : 48,74 57,84 : 42,16 60,35 : 39,65 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Stadt Oberhausen Menschen mit Suchterkrankungen ,2 : 67,8 47,89 : 52,11 52,31 : 47,69 61,33 : 38,67 LVR 44,73 : 55,27 50,55 : 49,45 53,71 : 46,29 56,95 : 43,05 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Stadt Oberhausen Menschen mit körperlicher Behinderung ,89 : 86,11 25,71 : 74,29 22,22 : 77,78 21,62 : 78,38 LVR 19,73 : 80,27 21,59 : 78,41 21,60 : 78,40 24,76 : 75,24 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

20 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Leistungen in Oberhausen belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Leistungen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Oberhausen LVR NRW geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Behinderung 2 (n=5) 1,94 (n=181) 1,82 (n=223) 1,88 (n=125) 2,10 (n=63) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) 1,91 (n=379) 1,90 (n=405) 1,97 (n=259) 2,05 (n=126) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Die Erfahrungen vor Ort zeigen dieses: 25% aller Bewohner der Lebenshilfe werden jetzt schon ambulant betreut; 12% der Bewohner der drei Wohnstätten sind ins unterstütze Wohnen gezogen, die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen; Diese Entwicklung ist wegen der mangelnden en Kapazität praktisch erzwungen; Durch das extrem limitierte Angebot an en Wohnhilfen in Oberhausen stellt das BeWo in seiner vorliegenden flexiblen Form eine echte Alternative für Menschen mit relativ hohem Betreuungsbedarf dar; Wenn ambulant Hilfen angeboten werden, decken sie oft den nötigen Hilfebedarf; Immer mehr Menschen mit Suchterkrankungen gehen den Weg der Wohnbetreuung im Rahmen des BeWo, BEVOR sie eine alternative Betreuung im WOH in Betracht ziehen. Die Aussicht auf einen Erhalt der Selbständigkeit im BeWo ist hier maßgeblich. Die Befragten begründen die Einschätzung trifft eher nicht zu und trifft nicht zu wie folgt: Zu beachten ist allerdings, dass nach dem Erhebungsstichtag eine neue Wohngemeinschaft (BeWo) in Oberhausen eröffnet wurde, die den Anteil ambulanter Hilfen deutlich erhöhen dürfte. Daran anschließend konnten die Befragten eine Prognose für das Verhältnis zwischen ambulanten und en Hilfen in Oberhausen abgeben: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 7,63% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung wird im Vergleich zum letzten angegebenen Stichtag ( ) im Mittel aller Angaben eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen von 3,11% (n=4) prognostiziert (im Landesdurchschnitt: 5,41%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 4,98% prognostiziert. Eine regionale

21 Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 7,17% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Für die Prognose werden die folgenden Begründungen angegeben: Der ambulante Bereich wächst stetig, der e Bereich stagniert aufgrund der Vorgaben des LVR; Zunehmend gelangen auch junge geistig behinderte Menschen, die zu Hause ausziehen, in den Genuss des Ambulant Betreuten Wohnens (auch viele durch Mundpropaganda); Der Anteil an ambulant betreuten Personen wird auf jeden Fall steigen; Weitere Fallzahlsteigerung bei stagnierendem Angebot an Wohnheimplätzen; Mit Schaffung auch niedrigschwelliger Tagesstruktur weitere Ambulantisierung bzw. Erreichen weiterer Klientel möglich; Zunahme der ambulanten Hilfebedarfe bei stagnierendem Platzangebot in Wohnheimen. An anderer Stelle des Fragebogens wurde erhoben, ob die Befragten der Meinung sind, dass ein bedarfsgerechtes wohnbezogenes Angebot in Oberhausen hergestellt werden kann, ohne dass weitere Plätze in en Einrichtungen geschaffen werden müssen. ja nein keine Einschätzung möglich Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderunhinderung seelischer Be- Suchterkrankung 2 LVR: 50,6% LVR: 67,4% NRW: 48,4% LVR: 65,0% NRW: 57,9% NRW: 63,0% LVR: 35,6% NRW: 35,9% LVR: 13,9% NRW: 15,7% 3 LVR: 22,1% NRW: 23,7% 0 LVR: 12,9% NRW: 13,3% LVR: 21,3% NRW: 25,4% LVR: 11,8% NRW: 12,3% körperlicher Behinderung LVR: 68,2% NRW: 65,4% LVR: 22,7% NRW: 18,9% LVR: 9,1% NRW: 15,7% (Anmerkung: Angegeben ist für Oberhausen in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zum Abschluss des Fragebogens wurde darum gebeten, die dringlichsten Aufgaben anzugeben, um ambulante wohnbezogene Hilfen in Oberhausen weiterzuentwickeln, so dass sie zu einer Alternative zur Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung unabhängig von deren Unterstützungsbedarf werden. Dazu werden die folgenden Angaben gemacht: Weitere Umsetzung des Grundsatzes "Ambulant vor Stationär"; Förderung neuer ambulanter Wohnangebote (z.b. Wohngemeinschaften); Keine genauen Angaben möglich, aber ca. zehn Auszüge aus dem en Bereich ins unterstütze Wohnen, diese Plätze wurden sofort wieder neu besetzt in 2005 und 2006; Anerkennung und Umsetzung des Wohnstättenplatzbedarfes in konkrete, praktikable Lö

22 sungsmöglichkeiten für die Betroffenen; Schulung der Kostenträger (gerade der Sozialhilfe) zum Persönlichen Budget; Die Finanzierung muss beim LVR bleiben; Differenzierung der Angebote der Anbieter. Ausgangspunkt sollte die Hilfeplanung der schwerstkranken Oberhausener Bürger mit hohem Integrationsbedarf im Rahmen der Gemeindeintegration sein; Weitere Vernetzung der vorhandenen Hilfen und Leistungsanbieter; neue Wohnkonzepte von Anbietern umsetzen; Ausweitung der Angebote in Form von Wohngemeinschaften für suchtkranke Menschen (ambulant); Niederschwellige tagesstrukturierende Angebote fehlen. Fachleistungsstundensystem ist für Zielgruppe zu hochschwellig; Ausweitung der Angebotsstruktur (Tagesstätte, vermehrt niederschwellige Angebote, vermehrt angepasste Arbeitsmöglichkeiten, verstärkte Vernetzung der Angebote, verbunden mit weniger Konkurrenzdruck); Unterstützung weiterer Bestrebungen der Anbieter, Wohngemeinschaften zu bilden bzw. gründen. 8 0Fazit In der so genannten Ersterhebung, die zu Beginn der Hochzonung durchgeführte wurde, gaben die befragten Akteure in Oberhausen unterschiedliche Einschätzungen zu den mit der Zuständigkeitsverlagerung erwarteten Veränderungen ab. Optimistische Erwartungen begründeten sich mit dem erwarteten Ausbau der Angebote, vor allem des Ambulant Betreuten Wohnens. Pessimistischere Bewertungen bezogen sich insbesondere auf eine mangelnde Einbeziehung der örtlichen Akteure in den Prozess der Umsetzung der Hochzonung. Wie in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens ist die Anzahl der ambulant betreuten Leistungsempfänger/innen in Oberhausen im Verlauf der Zuständigkeitsveränderung in allen Zielgruppen angestiegen. In den Bereichen geistige Behinderung und Suchterkrankung befindet sich Oberhausen zum hinsichtlich der relativen Anzahl der Nutzer/innen (bezogen auf Einwohner/innen) im Vergleich der anderen Kreise und kreisfreien Städte in NRW jeweils im mittleren Drittel. Eine Verortung im oberen Drittel ist hingegen für die Zielgruppe seelische Behinderung zu verzeichnen. Zu Beginn der Hochzonung war die Nutzungsdichte ambulanter Hilfen in den drei genannten Unterstützungsfeldern jeweils im mittleren Drittel verortet. Dabei weisen die relativen Zuwächse im landesweiten Vergleich betrachtet ins mittlere bis obere Drittel der Gebietskörperschaften. Zum gab es im Gebiet der Stadt Oberhausen keine Leistungsempfänger/innen mit körperlicher Behinderung, die ambulante wohnbezogene Eingliederungshilfen nutzten. Seit der Zuständigkeitsverlagerung erfährt die Anzahl der Leistungsempfänger/innen mit körperlicher Behinderung einen minimale Anstieg von null auf acht Personen (Stichtag: ). Auf die Frage, ob die aufgezeigte Fallentwicklung in dieser Form erwartet worden ist, haben die Akteure aus dem Feld der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung unterschiedlich geantwortet. Vier der fünf Befragten haben die Entwicklung aufgrund einer geringen Anzahl von Heimplätzen und zugleich leistungsfähiger Anbieter von Ambulant Betreutem Wohnen in dieser Form erwartet, während eine Person einen höhe

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Mülheim an der Ruhr Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Solingen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Herford Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Siegen-Wittgenstein Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Leverkusen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Hochsauerlandkreis Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Gütersloh Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Viersen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Oberbergischen Kreis Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Paderborn Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Heinsberg Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Lippe Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Wuppertal Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Bottrop Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Bochum Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Unna Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Euskirchen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Minden-Lübbecke Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Duisburg Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Landeshauptstadt Düsseldorf Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Aachen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Steinfurt Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Soest Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Rhein-Erft-Kreis Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Recklinghausen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Münster Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Mettmann Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Bonn Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Kleve Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Rheinisch-Bergischen Kreis Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt BIELEFELD Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Dortmund Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Borken Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Fragebogen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen (Leistungserbringer) sowie der Gesundheitsämter

Fragebogen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen (Leistungserbringer) sowie der Gesundheitsämter Fragebogen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen (Leistungserbringer) sowie der Gesundheitsämter Sehr geehrte Damen und Herren, der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) möchte

Mehr

Regionalplanungskonferenz

Regionalplanungskonferenz 1 Regionalplanungskonferenz Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung im Kreis Borken 2 Stationäres Wohnen 53 53 54 54 54 54 54 54 54 133 135 145 135 145 135 145 135 152 135 171 135 171 135 171

Mehr

Regionalplanungskonferenz

Regionalplanungskonferenz 1 Regionalplanungskonferenz Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne 2 Gliederung Einführung, Gemeinsame Aufgabe Steuerung der Bedarfsdeckung Wohnbezogene Hilfen für Menschen

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Essen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Rhein-Sieg-Kreis Einschätzungen der Entwicklungen zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1

Mehr

Fragebogen für Dienste und Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im [(Land-)Kreis oder Stadt]

Fragebogen für Dienste und Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im [(Land-)Kreis oder Stadt] Fragebogen für Dienste und Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im [(Land-)Kreis oder Stadt] Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen für organisatorisch abgrenzbare Dienste

Mehr

Fragebogen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des LWV Hessen

Fragebogen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des LWV Hessen Fragebogen für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des LWV Hessen Sehr geehrte Damen und Herren, der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) möchte die Hilfen für Menschen mit Behinderung verbessern. Deswegen

Mehr

Qualitätsdialog. Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung

Qualitätsdialog. Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung 1 Qualitätsdialog Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung im Kreis Olpe LWL-Behindertenhilfe Westfalen Qualitätsdialog im Kreis Olpe am 4.1.217 2 Stationäres Wohnen LWL-Behindertenhilfe Westfalen

Mehr

Steuerung in Zeiten knapper Kassen

Steuerung in Zeiten knapper Kassen Steuerung in Zeiten knapper Kassen Lothar Flemming Landschaftsverband Rheinland Dezernat Soziales und Integration Produktbereiche soziale Leistungen im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen des LVR 2010

Mehr

auch ich darf Sie hier nochmals sehr herzlich für den Landschaftsverband Rheinland begrüßen.

auch ich darf Sie hier nochmals sehr herzlich für den Landschaftsverband Rheinland begrüßen. Redetext für den 27.5. Frau Seufert, LVR Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich darf Sie hier nochmals sehr herzlich für den Landschaftsverband Rheinland begrüßen. Ich bin Beatrix Seufert, Abteilungsleiterin

Mehr

LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Herne am

LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1. Regionalplanungskonferenz in der Stadt Herne am LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 LWL-Behindertenhilfe Westfalen 2 Regionalplanungskonferenz Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung in der Stadt Herne LWL-Behindertenhilfe Westfalen 3 Stationäres

Mehr

JProf. Dr. Erik Weber - Universität Koblenz-Landau März 2010

JProf. Dr. Erik Weber - Universität Koblenz-Landau März 2010 Forschungsprojekt Evaluation der Neugestaltung des Individuellen Hilfeplans (IHP-3) Umsetzung und Wirksamkeit Individueller Hilfeplanung in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe im Rheinland

Mehr

ambulant vor stationär reicht das aus?!

ambulant vor stationär reicht das aus?! LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Flexibilisierung in der Eingliederungshilfe: ambulant vor stationär reicht das aus?! Vortrag beim 17. Forum Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn am 06. November 2012

Mehr

Erläuterung zur Datenlieferung

Erläuterung zur Datenlieferung Erläuterung zur Datenlieferung 31.12.2007 Anlagenübersicht Datenlieferung nach Rahmenvereinbarung Wohnen Anlage in Absprache mit ZPE Uni Siegen 1. Plätze im stationären Wohnen Anlage 1 1.1 differenziert

Mehr

Rahmenzielvereinbarung Wohnen II

Rahmenzielvereinbarung Wohnen II Rahmenzielvereinbarung Wohnen II zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Bereich der Hilfen zum Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände

Mehr

Qualitätsdialog. im Kreis Olpe. Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung. Qualitätsdialog im Kreis Olpe am

Qualitätsdialog. im Kreis Olpe. Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung. Qualitätsdialog im Kreis Olpe am 1 Qualitätsdialog Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung im Kreis Olpe 2 Stationäres Wohnen Stationäre Wohnhilfen im Kreis Olpe Entwicklung der Wohnheimplätze Plätze 18 16 14 12 1 8 6 4 2 137

Mehr

Selbständiges Wohnen von Menschen. geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke

Selbständiges Wohnen von Menschen. geistiger Behinderung im Kreis Minden-Lübbecke Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung im Altkreis Minden e.v. Selbständiges Wohnen von Menschen Lebenshilfe mit Wohnen geistiger ggmbh Behinderung Nordrhein-Westfalen Selbständiges Zentrum

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der

Mehr

Fragebogen für Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe

Fragebogen für Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Fragebogen für Mitarbeiter/innen in Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Olpe Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen ausfüllen. Der Fragebogen soll bis m 19.3.2011 an die Universität

Mehr

Man muss mehr tun für die, die mehr Hilfe brauchen.

Man muss mehr tun für die, die mehr Hilfe brauchen. Man muss mehr tun für die, die mehr Hilfe brauchen. Michael Brüggemann + (Lebenshilferat Oberhausen) Individuelle Teilhabeplanung / Persönliches Budget - Fragen der Koordination von Hilfen insbesondere

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Warendorf Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007 Inhalt 1 Vorbemerkung...

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ: Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter

Mehr

Selbstbestimmt und mittendrin. Die Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII

Selbstbestimmt und mittendrin. Die Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII LVR-Dezernat Soziales und Integration Selbstbestimmt und mittendrin Die Leistungen des LVR für Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII LVR-DEZERNAT SOZIALES

Mehr

Wie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam?

Wie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam? Wie wird strategische Steuerung in der Eingliederungshilfe wirksam? Erfahrungen aus dem Rheinland Wikimedia Commons CC-BY; CC-BY-1.0. Henri Camus 2006 Der Landschaftsverband Rheinland erfüllt für 13 kreisfreie

Mehr

Aktuelle Projekte im Bereich der LWL- Behindertenhilfe

Aktuelle Projekte im Bereich der LWL- Behindertenhilfe Aktuelle Projekte im Bereich der LWL- Behindertenhilfe Vortrag bei der Fachtagung Alte Pfade verlassen des LWL-Psychiatrieverbunds Westfalen am 5. Februar 2014 in Münster Michael Wedershoven Leiter des

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 1 Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII 2013 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 2 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Projekt Koordinationspotentiale kommunaler Teilhabepolitik in der Pflege, Behindertenhilfe, und Sozialpsychiatrie

Projekt Koordinationspotentiale kommunaler Teilhabepolitik in der Pflege, Behindertenhilfe, und Sozialpsychiatrie Projekt Koordinationspotentiale kommunaler Teilhabepolitik in der Pflege, Behindertenhilfe, und Sozialpsychiatrie Leitung: Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE), Universität Siegen

Mehr

Regionalplanungskonferenz

Regionalplanungskonferenz 1 Regionalplanungskonferenz Wohnbezogene Hilfen für Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 56 20 106 106 106 Plätze

Mehr

Die Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland

Die Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland Die Rolle der Hilfeplankonferenz (HPK) im individuellen Hilfeplanverfahren des Landschaftsverbandes Rheinland Lothar Flemming Dezernat Soziales, Integration Der Landschaftsverband Rheinland Das Gebiet

Mehr

Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Garanten gelingender Ambulantisierung?

Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Garanten gelingender Ambulantisierung? Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Garanten gelingender Ambulantisierung? 1 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen Vorgeschichte I Die Finanzierungszuständigkeit für stationäre und

Mehr

Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten auf Basis des 8. Kapitels des SGB XII und der dazu zum 1. Juni 2009 in Kraft getretenen neuen Ausführungsverordnung

Mehr

Forum Lebensqualitäten in der Soziotherapie

Forum Lebensqualitäten in der Soziotherapie Forum Lebensqualitäten in der Soziotherapie Individuelle Hilfeplanung im Rheinland Thomas Schmitt-Schäfer 1. Einleitung Seit dem 01. Juli 2003 ist der Landschaftsverband Rheinland sowohl für Angebote des

Mehr

Selbständiges Wohnen behinderter Menschen. Individuelle Hilfen aus einer Hand - Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung

Selbständiges Wohnen behinderter Menschen. Individuelle Hilfen aus einer Hand - Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung Selbständiges Wohnen behinderter Menschen Individuelle Hilfen aus einer Hand - Zweiter Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE)

Mehr

Zukunftsperspektiven in der Eingliederungshilfe, insbesondere der Familienpflege Bundestagung Familienpflege am September 2010 in Münster

Zukunftsperspektiven in der Eingliederungshilfe, insbesondere der Familienpflege Bundestagung Familienpflege am September 2010 in Münster LWL-Behindertenhilfe Westfalen 1 Zukunftsperspektiven in der Eingliederungshilfe, insbesondere der Familienpflege - 25. Bundestagung Familienpflege am 22.-24.September 2010 in Münster Michael Wedershoven

Mehr

AQUA- NetOH. Arbeitshilfe zur Qualifizierung von örtlichen Netzwerken Offener Hilfen für Menschen mit Behinderungen

AQUA- NetOH. Arbeitshilfe zur Qualifizierung von örtlichen Netzwerken Offener Hilfen für Menschen mit Behinderungen AQUA- NetOH Arbeitshilfe zur Qualifizierung von örtlichen Netzwerken Offener Hilfen für Menschen mit Behinderungen Ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Planungsprozessen in der Behindertenhilfe NetOH

Mehr

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung 1 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen in

Mehr

Weiterentwicklung von Beratung und Unterstützung unter Berücksichtigung von 106 SGB IX n.f.

Weiterentwicklung von Beratung und Unterstützung unter Berücksichtigung von 106 SGB IX n.f. Weiterentwicklung von Beratung und Unterstützung unter Berücksichtigung von 106 SGB IX n.f. Beate Kubny, Stand vom 16. März 2018 Um was geht es? Umsetzung von Beratung und Unterstützung Vernetzung und

Mehr

Idee und Regie Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.

Idee und Regie Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. Erprobung zusätzlicher Leistungselemente im Ambulant Betreuten Wohnen in Umsetzung der Rahmenvereinbarung Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern Idee und Regie Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Konzeption Lebenshilfe Walsrode Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung Vorwort Das ambulant betreute Wohnen bietet eine Betreuungsform für Menschen mit Behinderungen,

Mehr

Vereinbarung: Zukunftssicherung der Eingliederungshilfen zum Wohnen in NRW

Vereinbarung: Zukunftssicherung der Eingliederungshilfen zum Wohnen in NRW Vereinbarung: Zukunftssicherung der Eingliederungshilfen zum Wohnen in NRW Wohnstättenleiterkonferenz der Lebenshilfe NRW 10. Mai 2011 Lothar Flemming Landschaftsverband Rheinland LVR-Dezernat Auftakt

Mehr

Ambulante Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Saarland. Jahresbericht zur statistischen Erhebung 2016

Ambulante Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Saarland. Jahresbericht zur statistischen Erhebung 2016 Ambulante Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Saarland sbericht zur statistischen Erhebung 216 Soziales Saarland Vorbemerkung: Im Rahmen der Sozialplanung für den Bereich der Eingliederungshilfe

Mehr

Die Unterstützung von Menschen mit komplexem Hilfebedarf als kommunale Koordinationsaufgabe

Die Unterstützung von Menschen mit komplexem Hilfebedarf als kommunale Koordinationsaufgabe Die Unterstützung von Menschen mit komplexem Hilfebedarf als kommunale Koordinationsaufgabe Prof. Dr. Johannes Schädler / Martin F. Reichstein, M.A. Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste

Mehr

Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren Wohnen in der Stadt Münster

Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren Wohnen in der Stadt Münster UNIVERSITÄT SIEGEN Timo Wissel / Michael Katzer / Friedrich Dieckmann / Heinrich Greving Qualifizierungsmöglichkeiten zum selbständigeren Wohnen in der Stadt Münster Zusammenfassung in leichter Sprache

Mehr

Synergien durch die Zusammenarbeit der Alten- und Behindertenhilfe aus kommunaler Sicht

Synergien durch die Zusammenarbeit der Alten- und Behindertenhilfe aus kommunaler Sicht Synergien durch die Zusammenarbeit der Alten- und Behindertenhilfe aus kommunaler Sicht Fachtagung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. - 18.09.2015 - Frank Woltering Stabsstelle Sozialplanung Inhalt:

Mehr

Fragebogen zum Forschungsprojekt Inklusive Gemeinwesen planen InkluPlan

Fragebogen zum Forschungsprojekt Inklusive Gemeinwesen planen InkluPlan 1 Fragebogen zum Forschungsprojekt Inklusive Gemeinwesen planen InkluPlan Name der Gebietskörperschaft (Kommune, Stadt, Kreis), für die der Fragebogen bearbeitet wird: Bitte nennen Sie eine/n Ansprechpartner/in

Mehr

Kooperative Sozialplanung

Kooperative Sozialplanung 1 Fachtagung Wir(r) in NRW!? Perspektiven der Gemeindepsychiatrie am 11. und 12. Oktober 2007 an der Universität Siegen Forum 5 Verbindungen und Verbündete in der regionalen Planung Kooperative Sozialplanung

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz umsetzen!

Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Neue Chancen für Arbeit Jahrestagung der BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. Thomas Fonck Der LVR: Partner der Kommunen Kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien

Mehr

Umsetzung der Regionalen Teilhabeplanung Cochem-Zell

Umsetzung der Regionalen Teilhabeplanung Cochem-Zell Umsetzung der Regionalen Teilhabeplanung Cochem-Zell Sitzung des Kreistages am 10.02.2014 10.02.2014 Seite 1 2010/2011: im Landkreis Cochem-Zell Ziel: Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Mehr

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw

Mehr

Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe

Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe Persönliches Budget (PB) in der Suchthilfe Definition Rechtliche Grundlage Ziele des Budgets Budgetfähige Leistungen Modellphase & Modellregionen Ziele der Suchthilfe Warum ein Budget oder : Warum kein

Mehr

Zuhause in Brandenburg Personenzentrierung in der Praxis - best practise aus Thüringen?

Zuhause in Brandenburg Personenzentrierung in der Praxis - best practise aus Thüringen? Personenzentrierung in der Praxis - best practise aus Thüringen? Dirk Bennewitz und Ralf Bremauer 1 Der Umstrukturierungsprozess im Überblick!! 1995 2005: Aufbau von angebotszentrierten Leistungen wie

Mehr

Der Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland Das Hilfeplanungs- und Steuerungskonzept des Landschaftsverbandes Rheinland Lothar Flemming Dezernat Soziales, Integration Der Landschaftsverband Rheinland Das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland

Mehr

LVR-Dezernat Soziales

LVR-Dezernat Soziales Individuelle Hilfeplanung und regionale Angebotsentwicklung in der Hilfe nach 67 ff. SGB XII Bestand und Ziele aus Sicht des Landschaftsverbands Rheinland Fachtagung zu Hilfen nach 67 SGB XII des Deutschen

Mehr

Dezernat Soziales Andreas Zimmermann Abteilungsleitung 72.70

Dezernat Soziales Andreas Zimmermann Abteilungsleitung 72.70 Landschaftsverband Rheinland LVR-Dezernent Soziales Dezernat Soziales Andreas Zimmermann Abteilungsleitung 72.70 09.11.2018 BAGW Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland In 2 a Nr. 5 des Landesausführungsgesetzes

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 183 17. Wahlperiode 25.01.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Minister für Arbeit,

Mehr

Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf

Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Stichtag: 10.07.2014 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2012 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Steuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR

Steuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR Steuerung der Eingliederungshilfen zum Wohnen beim LVR Haus Freudenberg 13.11.2013 Lothar Flemming Fachbereichsleiter Sozialhilfe II LVR-Dezernat Soziales und Integration Folie 1 Der LVR erfüllt für 13

Mehr

Macht Eingliederungshilfe süchtig?

Macht Eingliederungshilfe süchtig? Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis

Mehr

Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2017

Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2017 Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2017 Herausgegeben von der Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg Senefelderstraße 73 70176 Stuttgart

Mehr

Modellprojekt Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim- Schongau im Bezirk Oberbayern

Modellprojekt Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim- Schongau im Bezirk Oberbayern Landkreis Weilheim- Schongau im Fachkonferenz vom 27. -28. September 2010 an der Universität Siegen Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Workshop

Mehr

Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand. Abschlussbericht

Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand. Abschlussbericht Selbständiges Wohnen behinderter Menschen - Individuelle Hilfen aus einer Hand. Abschlussbericht www.mags.nrw.de Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Selbständiges

Mehr

Forum 2 Planung und Koordination von Einzelfallhilfen und die Rolle des Sozialpsychiatrischer Dienstes

Forum 2 Planung und Koordination von Einzelfallhilfen und die Rolle des Sozialpsychiatrischer Dienstes Segel setzen - 2018 Bundesweites Netzwerk Sozialpsychiatrische Dienste am 15. und 16.03.18 in Hannover Forum 2 Planung und Koordination von Einzelfallhilfen und die Rolle des Sozialpsychiatrischer Dienstes

Mehr

Hilfen zum selbständigen Wohnen

Hilfen zum selbständigen Wohnen Adolf-Reichwein-Str. 2 57068 Siegen & 0271 / 740-2228 sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Solingen vor der Zuständigkeitsveränderung (30.06.2003) 1 1 Überarbeitete

Mehr

Das trägerübergreifende Persönliche Budget

Das trägerübergreifende Persönliche Budget Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung

Mehr

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014 27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V. 25. 27. Juni 2014 Forum 1 Ziele, Methoden und Besonderheiten der ambulanten und ganztägig ambulanten Suchttherapie. Persönliches Budget für suchtkranke

Mehr

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:

Mehr