Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Leverkusen Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zu Leverkusen bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung

3 schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Erhebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einem im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Leverkusen dargestellt. Aus Leverkusen konnten insgesamt 12 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen der Stadt Leverkusen für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LVR für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Arbeitskreis Behinderte in den Gemeinden Beirat für Menschen mit Behinderung Leverkusen Die folgenden Träger 4 : Alpha e. V. ASB Faßbacher Hof ggmbh ASB RV Bergisch Land e.v. Betreutes Wohnen Leverkusen BeWo Achim May BeWo Pra1is, Petra Sibilsky-Brennecke BeWo, B. Brinkmann Caritasverband Leverkusen e.v. Frau Anke Haber 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht. 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LVR für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Herr Christian Marin Landschaftsverband Rheinland, HPH-Netz Mittelrhein-Ost Lebenshilfe f. geistig Behinderte e. V. Psychosomatische Klinik Sozialdienst Kath. Frauen e.v. Sozialdienst Kath. Männer Leverkusen Sozialpsychiatrisches Zentrum ggmbh Leverkusen Stiftung Die Gute Hand Suchthilfe ggmbh Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf die Stadt Leverkusen. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.... Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Leverkusen LVR NRW (0) 975 (0,10) (0,14) 4 (0,02) (0,12) (0,17) 7 (0,04) (0,15) (0,20) 9 (0,06) (0,20) (0,24) 11 (0,07) (0,23) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das untere Drittel 5. Wie in fast 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurde die 54 Kreise und kreisfrei

5 allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 11 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,07. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenfalls in das untere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen zwei auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten aus Leverkusen begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Einschätzung erfolgte auf der Grundlage der eigenen Klientel; Jahrzehntelang gewachsene e Unterbringungsstrukturen mit gewisser Trägerbeharrlichkeit; außerdem häufig Ängste von Angehörigen, ihre "Kinder" aus behüteten Verhältnissen in die "Freiheit" zu entlassen. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Die Akzeptanz gegenüber ambulanten Angeboten gestaltete sich für diesen Personenkreis schwieriger als erwartet; Ich hätte mit mehr Anfragen von Neukunden gerechnet, die keinen Bedarf an einem en Angebot haben, sondern für die dies das adäquate Angebot wäre. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und/oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Speziell für diese Zielgruppe wurden im Rheinland die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangebote eingerichtet. Die Befragten konnten auf einer Liste zwischen nie en Städte in drei gleich große Gruppe hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zitiert, sondern gegebenenfalls auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 (1), selten (2), häufig (3) und sehr häufig angeben, wie intensiv die KoKoBe genutzt werden. Für Leverkusen ergibt sich ein Mittelwert von 3,00 (n=4) (im Durchschnitt des LVR: 2,85). Das Angebot wird also nach Einschätzung der Befragten im Vergleich intensiver als in anderen Gebietskörperschaften genutzt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereich des LVR schätzen 43,6% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 73,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 87,2%, dass dies der Fall ist. Für Leverkusen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. Jedoch gibt eine von vier Befragten an, dass gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Leverkusen 42 (0,26) 59 (0,37) 72 (0,45) 83 (0,52) 98 (0,61) LVR (0,30) (0,40) (0,57) (0,74) (0,82) NRW (0,36) (0,49) (0,59) (0,72) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 56 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,35. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das untere Drittel

7 Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Leverkusen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 75,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 75,32%, dass dies der Fall ist. Für Leverkusen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Leverkusen LVR NRW (0,26) 906 (0,09) (0,09) 26 (0,16) (0,11) (0,13) 24 (0,15) (0,14) (0,16) 33 (0,21) (0,16) (0,19) 44 (0,27) (0,18) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 2 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,01. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen zwei auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet

8 Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten aus Leverkusen begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Da sich die Fälle mit Doppeldiagnosen ständig erhöhen, ist der Anstieg bei "nur" Suchtkranken nicht so eklatant; Aufgrund der erhöhten Zahl von Langzeitabhängigen in der Drogenhilfe (Methadon- Patienten) ist bei vielen Klienten die Wohnfähigkeit sehr eingeschränkt, so dass eine aufsuchende Hilfe notwendig wird. Außerdem sind vermehrt Doppeldiagnosen zu beobachten. Im Alkoholbereich ist diese Entwicklung ähnlich. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : In Kenntnis der Leverkusener Versorgungssituation halte ich die aktuelle Zahl für definitiv falsch. Wenn Klienten mit Komorbidität (Sucht und psychischer Erkrankung) berücksichtigt würden, liegt sie mit Sicherheit höher. Wie werden diese in der Statistik zugeordnet ("Sucht" und/ oder "psychische Behinderung"? Oder wäre es sinnvoll sie als eigene Gruppe zu erfassen?); Primär waren behinderte Menschen mit einer Suchterkrankung bislang mit Hilfen von ambulantem Wohnen unterversorgt. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten alle der vier der Befragten aus Leverkusen, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LVR 77,5%, im Landesdurchschnitt 66,8%). 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Stadt Leverkusen 0 (0) 0 (0) 0 (0) 1 (0,01) 2 (0,01) LVR 184 (0,02) 330 (0,03) 293 (0,04) 365 (0,04) 415 (0,04) NRW 271 (0,01) 573 (0,03) 657 (0,04) 721 (0,04) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Ge

9 bietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus Leverkusen liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und/oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LVR 94,9%, dass dies der Fall ist. Für Leverkusen liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor

10 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Anzahl der Ambulante Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen Körperbehinderungen Stadt Leverkusen 10 (6,21) 12 (7,46) 10 (6,21) 7 (4,35) LVR 469 (4,88) 658 (6,85) 150 (3,91) 271 (2,82) NRW 683 (3,79) 864 (4,79) 525 (2,91) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im mittleren Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer körperlichen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LVR im oberen Drittel

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung in Leverkusen wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss k.a. LVR: 62,2% NRW: 65,3% k.a. LVR: 21,7% NRW: 16,7% k.a. LVR: 16,1% NRW: 18% k.a. LVR: 66,7% NRW: 66,3% k.a. LVR: 26,6% NRW: 24,1% k.a. LVR: 6,8% NRW: 9,7% k.a. LVR: 67,4% NRW: 67,3% k.a. LVR: 24,8% NRW: 20% k.a. LVR: 7,8% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LVR: 65,2% NRW: 47,3% k.a. LVR: 12,1% NRW: 23,3% k.a. LVR: 22,7% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für Leverkusen in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Obzwar für Leverkusen aufgrund zu weniger Aussagen hier keine statistische Auswertung erfolgen konnte, werden die vorliegenden Einschätzungen der Akteure m Folgenden wiedergegeben: positiv Die Hilfe erreicht mehr behinderte Menschen aufgrund der größeren Angebotslandschaft und kann nach dem individuellen Bedarf ausgerichtet werden; Differenzierte Angebote und räumlich erreichbare Angebote; Positiv, weil behinderungsspezifisch und regional breit gestreut; Konkurrenz belebt das Geschäft; Durch neue Träger besteht für den Klienten eine größere Wahlmöglichkeit. Andererseits halte ich Facheinrichtungen grundsätzlich für qualifizierter, da ein privater Träger nicht immer über ein ausreichendes Wissen über das gesamte Suchthilfesystem verfügt; Die Angebotsvielfalt gibt Interessenten die Möglichkeit, einen geeigneten Anbieter zu finden; Die Anbieter haben in aller Regel mehrere Zielgruppen. ohne Einfluss Die Vielzahl an Anbieter stellt nicht zwangsläufig sicher, dass die erforderlichen Hilfen von diesen realisiert werden können; Außer einem Neuanbieter gibt es meinem Eindruck nach in den Bereichen Psychiatrie und Sucht keine quantitativ bedeutenden Veränderungen

12 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche weniger als eine Fachleistungsstunde Gesamt geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Beh eine bis unter drei 56,13 18,18 64,29 47,73 50 drei bis unter fünf 36,13 45,45 28, fünf bis unter sieben 6,45 36,36 5,1 2,27 0 sieben bis unter neun 1,29 0 2, über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Stadt Leverkusen 3,05 4,48 2,95 2,93 3,25 LVR 3,46 4,41 2,60 3,01 4,09 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 12 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen zehn, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Leverkusen den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Leverkusen die folgenden Begründungen: Mein persönliches Erleben in der Hilfeplankonferenz ist, dass bislang keine Rückführung von Klienten in e Unterbringung erforderlich gewesen; In den Hilfeplankonferenzen konnte bisher eine Einigung zwischen Antragsteller und Kostenträger erreicht werden; Die Ergebnisse basieren auf Prüfungen und Beratungen in den Hilfeplankonferenzen, wo die Leistungsberechtigten häufig persönlich bekannt sind; Prüfung und Klärung in den Hilfeplankonferenzen; Suchtkranke bzw. insbesondere Drogenabhängige lassen häufig Kontakte nur im geringen zeitlichen Umfang zu. Häufig gehen sie auch aus dem Kontakt, in Krisen ist aber meist ein höherer Zeitaufwand notwendig. Deshalb ist die Stundenzahl in Ordnung; Die Höhe der Fachleistungsstunden wurde durch Beratungen in den Hilfeplankonferenzen ermittelt

13 In Leverkusen meinen zwei Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Im Rahmen der Hilfeplankonferenz wird ein Teil der beantragten FLS regelmäßig nicht genehmigt; Die Zeiteinheiten für "Freizeit" und "Tagesstruktur" werden oft zu gering angesetzt. Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird in Leverkusen von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 3,1% der Befragten vertreten

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Stadt Leverkusen 258 (1,6) 260 (1,61) 264 (1,64) 266 (1,65) LVR (1,48) (1,53) (1,52) (1,52) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Stadt Leverkusen 77 (0,48) 74 (0,46) 64 (0,4) 67 (0,42) LVR (0,53) (0,54) (0,54) (0,54) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Stadt Leverkusen 31 (0,19) 34 (0,21) 26 (0,16) 24 (0,15) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Stadt Leverkusen 14 (0,09) 17 (0,11) 17 (0,11) 15 (0,09) LVR (0,14) (0,14) (0,14) (0,13) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in Leverkusen mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 52,96% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 9,49% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 37,55% (im Landesdurchschnitt: 27,29%)

15 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften hingegen in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 38,57% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 34,29% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 27,14% (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das obere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 48,15% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 14,81% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 37,04% (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Leverkusen im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 10,00% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 15,00% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 75,00% (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es in Leverkusen wie in neun der 54 Gebietskörperschaften einen Rückgang der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt acht Menschen aus Leverkusen weniger e Hilfen in Anspruch als dieses Ende 2004 der Fall war. Die Befragten aus Leverkusen waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt zwölf abgegebenen Einschätzungen entfallen neun auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten aus Leverkusen begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Durch die restriktiven Vorgaben des Kostenträgers war diese Entwicklung zu erwarten; Wir haben die oben abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet, weil e Plätze in ambulante umgewandelt wurden und neue e Plätze nicht mehr ge

16 nehmigt werden. Die Entwicklung spiegelt unseres Erachtens nicht unbedingt den tatsächlichen Bedarf an en Plätzen wider; Mit Einführung einer erweiterten Alternative zur en wohnlichen Versorgung war die Verflachung des Anstieges der Zahl versorgter Behinderter zu erwarten; Trotz verstärktem Trend zum Betreuten Wohnen besteht immer wieder Bedarf an en Maßnahmen, wenn auch häufig nicht dauerhaft, sondern mit dem Ziel, nach Stabilisierung wieder oder erstmals ins BeWo zu wechseln; Alternative zur en Versorgung musste sich bemerkbar machen, sofern die Grundidee umsetzbar war; Stationäre Hilfen werden für viele Klienten weiterhin unverzichtbar sein. Ein Anstieg im ambulanten Bereich ist aufgrund der Initiative des LVR normal. Die Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen; Auch hier zeigt sich der Trend, verstärkt ambulante Angebote in Anspruch zu nehmen; Bei den meisten Heimbewohnern handelt es sich um ältere Menschen, die schon viele Jahre im Heim leben und das Heim als ihre Heimat betrachten. In diesen Fällen ist ein Wechsel in ambulante Wohnformen fast nicht mehr möglich. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Offensichtlich wurden ambulante Angebote von dem Personenkreis noch nicht so angenommen wie erhofft. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Wir haben hier nicht mit einem Rückgang gerechnet, da die Anzahl der Plätze in Wohnheimen ohnehin relativ gering ist und es zum Teil lange Wartelisten gibt; In Leverkusen gibt es 48 Plätze in en Suchteinrichtungen. Die Gesamtzahl ist dann unrealistisch, wenn Klienten mit Komorbidität in der Statistik enthalten wären. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderung an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Rheinland. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure in Leverkusen konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt elf Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen neun, dass sich die Möglichkeiten in Leverkusen seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert ha

17 ben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0 % der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf Leverkusen die folgenden Begründungen: Die Zusammenarbeit der verschiedenen Anbieter und die Transparenz ihrer Angebote sind größer geworden; Trägerübergreifende Zusammenarbeit hat sich mit der HPK verbessert (z.b.: BeWo und LT 24 durch unterschiedliche Anbieter in einem Hilfeplan); Die Möglichkeit, ambulante Hilfen in Anspruch zu nehmen hat sich vereinfacht. Die Planungssicherheit ist gestiegen; In der Hilfeplankonferenz erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung des Einzelfalles; Durch transparentere Bedarfssituationen; Verbesserte Kenntnisse der Bedarfe und intensive Zusammenarbeit; In Leverkusen meinen zwei der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Bisher sind noch keine Auswirkungen spürbar. Es besteht aber die Chance! Die Position, dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben wird in Leverkusen von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von 7,3% der Befragten vertreten. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe-, Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für Leverkusen wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Abgefragtes Planwerk ist bisher nicht vorhanden, somit können auch keine Beispiele benannt werden. Erweiterung der Wohnangebote (z.b. Einführung des Betreuten Wohnens); Schaffung von Verbundseinrichtungen (dadurch abgestufte Wohnangebote); Ortsnähe; Platzabbau bei en Plätzen; Schaffung von Freizeitangeboten; Im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung hat ein Planwerk hier vor Ort eher die Aufgabe, eine grundsätzliche Sensibilisierung von Entscheidungsträgern für Belange behinderter Menschen zu erhalten; Zielvereinbarungen zwischen LVR und freien Trägern führen zu Platzabbau und verstärkter Inanspruchnahme amb. Angebote. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Errichtung des SPZ (Sozialpsychiatrisches Zentrum Leverkusen ggmbh); Bedarfsfeststellung Wohnheime; Schaffung bedarfsorientierter ambulanter Angebote; Beispielsweise dort, wo wir über die Schaffung einer Wohneinrichtung für pflegebedürftige, alte, psychisch kranke Menschen nachdenken; Neuordnung der städt. Betreuung für suchtkranke Menschen; Gründung der Suchthilfe ggmbh incl. Übernahme von BeWo;

18 Entwicklung des Betreuten Wohnens Sucht seit 1998 basierend auf Gesundheitsfachplan; Suchtfachplan; BeWo-Angebote; niedrigschwellige Hilfen; Platzabbau aufgrund von Zielvereinbarungen zwischen LVR und freien Trägern. Planungsgremien Um zu ermitteln, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium in Leverkusen gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden. Von den Befragten aus Leverkusen wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Meines Erachtens gibt es kein Planungsgremium, das diese zentrale Bedeutung hat; Behindertenbeirat, Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren (3x); Kommunale Gesundheitskonferenz (2x); Fachbereich Soziales Stadt Leverkusen (3x); Das zentrale Planungsgremium ist die Hilfeplankonferenz; Beispiele für verbindliche Planungsziele: Keine bekannt; Zum Beispiel: Aufnahme / Beginn des BeWo; Ausbau von Freizeitmöglichkeiten und sozialen Kontakten für Menschen, die ambulant betreut werden; Entwicklung von Handlungskonzepten im Behindertenbereich zur Verfolgung des Ziels ambulant vor ; Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem LVR; Übernahme der Moderation der Hilfeplankonferenz; Handlungskonzepte zur Umsetzung des Prinzips ambulant vor. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Behindertenbeirat, Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren (3x); Kommunale Gesundheitskonferenz(3x); Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen (4x); Regionalkonferenz; AK Allg. Psychiatrie; Runder Tisch für Gesundheit (2x); Gesundheitskonferenz und ihre Untergruppen z.z. "Sucht" und "Methadon". Beispiele für verbindliche Planungsziele: Handlungskonzepte zur Umsetzung des Prinzips ambulant vor ; Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem LVR; Übernahme der Moderation der Hilfeplankonferenz; Errichtung SPZ ggmbh; Wohnheimerrichtungen; Schaffung von Beschäftigungsangeboten; Erarbeitung des Suchtfachplans (z.z. wird eine Aktualisierung vorgenommen); Finanzierung Suchthilfe und BeWo. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der

19 Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LVR in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und entscheidungen mit den Akteuren in der Stadt Leverkusen (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LVR ein Mittelwert von 3,13. Für Leverkusen konnte ein Mittelwert von 3 (n=5) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortliche und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt neun Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sieben, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung in Leverkusen durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Es finden sich bezogen auf Leverkusen die folgenden Begründungen: Die Hilfeplankonferenz bietet viele Möglichkeiten, die institutionszentrierte Behindertenplanung zu überwinden; Durch Erörterung in einer Fachkonferenz außerhalb eines en Rahmens werden im Einzelfall neue Ansatzpunkte für Hilfeangebote deutlich; Durch die Hilfeplankonferenz entsteht eine größere Nähe unter den Anbietern. Dadurch können Lücken im Versorgungsnetz aufgezeigt werden und eventuell Kooperationen entstehen. Der Konkurrenzdruck ist aber dennoch gestiegen; Möglichkeiten trägerübergreifender Hilfen werden in Ansätzen genutzt; Im Rahmen der Hilfeplankonferenz wird diese Möglichkeit genutzt. In Leverkusen meint einer der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meint ebenso einer der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position

20 Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern in Leverkusen geben zwei an, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: Vorrangige Aufnahme unserer Klienten bei Kriseninterventionen im Rahmen der Rheinischen Kliniken; Die Bezugsperson im Betreuten Wohnen ist für die Koordination der Leistungen unterschiedlicher Kostenträger zuständig

21 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Stadt Leverkusen Verhältnis ambulanter zu en Hilfen in % Menschen mit geistiger Behinderung ,53 : 98,47 2,62 : 97,38 3,3 : 96,7 3,97 : 96,03 LVR 7,49 : 92,51 9,12 : 90,88 11,70 : 88,30 13,12 : 86,88 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Stadt Leverkusen Menschen mit seelischer Behinderung ,38 : 56,62 49,32 : 50,68 56,46 : 43,54 59,39 : 40,61 LVR 43,34 : 56,66 51,26 : 48,74 57,84 : 42,16 60,35 : 39,65 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Stadt Leverkusen Menschen mit Suchterkrankungen ,61 : 54,39 41,38 : 58,62 55,93 : 44,07 64,71 : 35,29 LVR 44,73 : 55,27 50,55 : 49,45 53,71 : 46,29 56,95 : 43,05 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Stadt Leverkusen Menschen mit körperlicher Behinderung : : 100 5,56 : 94,44 11,76 : 88,24 LVR 19,73 : 80,27 21,59 : 78,41 21,60 : 78,40 24,76 : 75,24 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

22 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Hilfen in Leverkusen belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Hilfen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Leverkusen LVR NRW geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Behinderung 1,94 (n=181) 1,82 (n=223) 1,88 (n=125) 2,10 (n=63) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) 1,91 (n=379) 1,90 (n=405) 1,97 (n=259) 2,05 (n=126) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Das Ergebnis entspricht der aktuellen Steuerung; Wir haben erwartet, dass die Anzahl der Personen im Betreuten Wohnen zunimmt und dies entsprechende Auswirkungen auf das Verhältnis ambulant/ hat; Die Tendenz der Zahlen spricht für sich; Es ist offensichtlich noch ein langer Weg in Leverkusen, das neue Angebot der ambulanten wohnlichen Versorgung von geistig behinderten Menschen verstärkt einsetzen zu können; Wenn auch langsam, aber es zeigt sich doch eine steigende Tendenz für BeWo; Permanenter relativer Anstieg ambulanter Hilfen. Die Befragten begründen die Einschätzung trifft eher nicht zu und trifft nicht zu wie folgt: Trotz Ausweitung des ambulanten Bereiches wird die e Betreuung für viele Menschen nach wie vor erforderlich sein; Bei Neufällen kann davon ausgegangen werden, dass hier der Wunsch nach eigener Wohnung überwiegt. Daher wird sich das Verhältnis sehr langsam verschieben. Daran anschließend konnten die Befragten eine Prognose für das Verhältnis zwischen ambulanten und en Hilfen in Leverkusen abgeben: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 7,63% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 5,41% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen wird im Vergleich zum letzten angegebenen Stichtag ( ) im Mittel aller Angaben eine Steigerung

23 des Anteils ambulanter Hilfen von 6,54% (n=4) prognostiziert (im Landesdurchschnitt: 4,98%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung wird im Landesdurchschnitt eine Steigerung von 7,17% prognostiziert. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Schätzungen vorliegen. An anderer Stelle des Fragebogens wurde erhoben, ob die Befragten der Meinung sind, dass ein bedarfsgerechtes wohnbezogenes Angebot in Leverkusen hergestellt werden kann, ohne dass weitere Plätze in en Einrichtungen geschaffen werden müssen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung körperlicher Behinderung ja LVR: 50,6% NRW: 48,4% LVR: 65,0% NRW: 63,0% LVR: 67,4% NRW: 57,9% LVR: 68,2% NRW: 65,4% nein LVR: 35,6% NRW: 35,9% LVR: 22,1% NRW: 23,7% LVR: 21,3% NRW: 25,4% LVR: 22,7% NRW: 18,9% keine Einschätzung möglich LVR: 13,9% NRW: 15,7% LVR: 12,9% NRW: 13,3% LVR: 11,8% NRW: 12,3% LVR: 9,1% NRW: 15,7% (Anmerkung: Eine regionale Auswertung konnte nicht erfolgen, da nicht mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorlagen.) Zum Abschluss des Fragebogens wurde darum gebeten, die dringlichsten Aufgaben anzugeben, um ambulante wohnbezogene Hilfen in Leverkusen weiterzuentwickeln, so dass sie zu einer Alternative zur Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung unabhängig von deren Unterstützungsbedarf werden. Dazu werden die folgenden Angaben gemacht: Überzeugungsarbeit insbesondere bei Betreuern und Angehörigen, aber auch bei Anbietern er Angebote; Mehr Elternarbeit, um dort Ängste hinsichtlich des Scheiterns ihrer Kinder außerhalb einer en Wohnform abzubauen; Es gibt einen Bedarf, Menschen mit geistiger Behinderung (für begrenzte Zeit) auch ambulante Hilfen im Elternhaus zukommen zu lassen. Eventuell um dann nahtlos in eine eigene Wohnung mit ambulanter Hilfe zu wechseln. Immer wieder müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung als "Notfälle" aufgenommen werden, da die Betreuung im Elternhaus (z.b. durch Erkrankung der Eltern) nicht mehr gewährleistet ist; Die dringlichste Aufgabe sehen wir in einer Verbesserung der Koordination der einzelnen Kostenträger; Im Moment kein Bedarf; Wir glauben, dass es nicht möglich ist, alle Menschen mit psychischer Behinderung ambulant zu versorgen; Schaffung und Angebot von geeignetem Wohnraum; Die ambulanten wohnbezogenen Hilfen müssten besser verknüpft werden mit einem niedrigschwelligen und offenen Kontaktangebot für Suchtkranke, das in Leverkusen fehlt; Schaffung von geeignetem Wohnraum. Gerade für diesen Personenkreis stellt das Finden geeigneten Wohnraums ein großes Problem dar;

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