Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen im Kreis Gütersloh Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007

2 Inhalt 1 Vorbemerkung Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer seelischen Behinderung Menschen mit Suchterkrankungen Menschen mit einer Körperbehinderung Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Fachleistungsstunden Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Planung Perspektiven Fazit Vorbemerkung Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein- Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche begleitende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der Begleitforschung evaluiert 1. Die hier vorgelegten Auswertungen zum Kreis Gütersloh bieten den verantwortlichen Akteuren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können. Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit einbezogen werden. Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörperschaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten 2. Da die Er- 1 Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter zur Verfügung. 2 Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht

3 hebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussberichtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regional aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Suchterkrankungen und Menschen mit körperlicher Behinderung 3 unterschieden. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für den Kreis Gütersloh dargestellt. Aus dem Kreis Gütersloh konnten insgesamt 23 Fragebögen ausgewertet werden. Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden: Die Planungsverantwortlichen des Kreises Gütersloh für die vier Planungsbereiche. Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen. Die folgenden Interessenvertretungen: Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen im Suchtbereich Kreis Gütersloh e.v. Behindertenbeauftragter der Stadt Gütersloh Gruppe Psychiatrieerfahrene Vertreterin der Angehörigen psychisch Kranker Die folgenden Träger 4 : Ambulant - Hand in Hand Arbeitsgemeinschaft Sozial-Benachteiligter e.v. ASD-mobil Daheim e.v. Ev. Stiftung Rheda Ev. Stiftung Ummeln Förderkreis Wohnen-Arbeit-Freizeit e.v. Förderkreis Wohnen-Arbeit-Freizeit e.v. Gemeinnütziger Verein für Rehabilitation e.v. Gütersloh 3 Die Bezeichnung Menschen mit geistiger Behinderung stößt ebenso wie die Bezeichnung Menschen mit seelischer Behinderung angesichts stigmatisierender Wirkungen auf Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen der Vorzug gegeben. Im Rahmen dieser Auswertung wird die Begrifflichkeit geistige bzw. seelische Behinderung an vielen Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe in 53 SGB XII zu verdeutlichen. Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen, dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berücksichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zuständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten. Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben. 4 Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste der anerkannten Träger er wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand Oktober 2007)

4 Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Ostwestfalen Kinderheim Rietberg GmbH Komet e.v. Laibach-Hof e.v. Lebensbaum-Soziale Hilfen ggmbh Lebenshilfe Gütersloh e.v. LWL-Wohnverbund Gütersloh Miteinander e.v. Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.v. Unser Haus e.v. Unser Haus ggmbh v.bodelschwinghsche Anstalten Bethel Stiftungsbereich Integrationshilfen von Bodelschwinghsche Anstalten Bethel Stiftungsbereich Behindertenhilfe Werkstatt für Behinderte im Kreis Gütersloh ggmbh Zirkel e.v. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen auf den Kreis Gütersloh. Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankung Körperbehinderung Planungsverantwortliche Träger Interessenvertretungen.. 1. Landschaftsverband Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Dazu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes ausgewertet. 2.1 Menschen mit geistiger Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Gütersloh LWL NRW (0,09) (0,18) (0,14) 84 (0,24) (0,22) (0,17) 89 (0,25) (0,24) (0,20) 111 (0,31) (0,29) (0,24) 114 (0,32) (0,32) (0,27) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 4 -

5 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das mittlere Drittel 5. Wie in fast allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 84 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,24. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', keine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung 6 wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Anzahl der Dienste ist gestiegen; ambulant vor ; Es wurde verstärkt darauf geachtet, auch für diesen Personenkreis Ambulant Betreutes Wohnen zu ermöglichen; Die stetige Entwicklung war aufgrund des Anschubs durch den LWL zu erwarten; Zwar wäre ein größerer Zuwachs im Ambulant Betreuten Wohnen wünschenswert gewesen, war aber aufgrund gewachsener Strukturen und Trägerinteressen in der Betreuung geistig Behinderter nicht zu erwarten. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Aufgrund des spezifischen Hilfebedarfs der Personengruppe ist ein geringer Anstieg erwartet worden. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 56,5% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist. 5 Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreisfreien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfänger/inne/n pro Einwohner unterteilt. 6 Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Einschätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht wörtlich zitiert, sondern zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht

6 Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstellen für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Bedeutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschenswert wäre. Im Zuständigkeitsbereiche des LWL schätzen 23,4% der Befragten ein, dass die Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt. Eine regionale Auswertung kann nicht vorgenommen werden, da zu wenige Antworten auf die entsprechende Frage vorliegen. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten zwei der fünf der Befragten aus dem Kreis Gütersloh, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt 73,3%). Dabei geben zwei der vier Befragten an, dass ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Gütersloh LWL NRW (0,81) (0,43) (0,36) 317 (0,9) (0,58) (0,49) 302 (0,86) (0,61) (0,59) 334 (0,94) (0,69) (0,72) 347 (0,98) (0,75) (0,79) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 62 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,17. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sieben abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet und keine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet

7 Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs 10,1%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Durch Übernahmen aus der Jugendhilfe; Höheres Vorhandensein und Nachfrage der betroffenen Menschen; Nachholbedarf; Die Nähe zur LWL-Klinik und das breite Angebot lassen den Anstieg folgerichtig erscheinen; Im Kreis Gütersloh gab es auch vorher schon einen sehr hohen Anteil psychisch Kranker im Ambulant Betreuten Wohnen. Gütersloh ist Klinikstandort und hat seit vielen Jahren eine intensive Unterstützung von Menschen mit psychischer Behinderung. Das zieht im Zweifel auch externen Bedarf an, der sozialhilferechtlich aber erst hier auftritt, daher Gütersloh zugerechnet wird. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Aufgrund des Umsteuerungsansatzes von zu ambulant des LWLs wurde ein kontinuierlicher Anstieg erwartet. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten eine der fünf der Befragten aus dem Kreis Gütersloh, die dazu eine Angabe machen konnten mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%). Dabei geben drei der fünf Befragten an, dass ihnen gelingende Beispiele ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf bekannt sind. 2.3 Menschen mit Suchterkrankungen Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Gütersloh LWL NRW (0,17) 782 (0,09) (0,09) 109 (0,31) (0,16) (0,13) 119 (0,34) (0,17) (0,16) 135 (0,38) (0,22) (0,19) 139 (0,39) (0,24) (0,21) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) - 7 -

8 Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfen pro Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 79 und die Inanspruchnahme pro Einwohner stieg um 0,22. Dieser Zuwachs weist in das obere Drittel aller Kreise und Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften in das obere Drittel. Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt sechs abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet und eine auf die Aussage Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs 5,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die Zunahme der Leistungsanbieter führt zu mehr Leistungsempfängern; Hohe gesellschaftliche Anforderungen, z.b. Druck im Arbeitsbereich; Immer mehr Menschen kommen nicht mehr ohne professionelle Hilfe aus. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreuten Wohnen erwartet : Nachholbedarf; Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Sehr hohe Zahl von Leistungsempfänger/innen; ich hätte eher eine Angleichung erwartet. Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten keiner der vier Befragten aus dem Kreis Gütersloh, die dazu eine Angabe machen konnten, mit ja (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 57,4%, im Landesdurchschnitt 66,8%)

9 2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild: Kreis Gütersloh LWL NRW (0) 87 (0,01) 271 (0,01) 2 (0,01) 243 (0,03) 573 (0,03) 6 (0,02) 293 (0,03) 657 (0,04) 11 (0,03) 356 (0,04) 721 (0,04) 15 (0,04) 402 (0,05) 817 (0,05) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Gebietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Gebietskörperschaften gibt. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Aus dem Kreis Gütersloh liegen allerdings zu wenige Einschätzungen vor, um eine regionale Auswertung vornehmen zu können. Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Die geringe absolute Zahl der Leistungsberechtigten impliziert, dass diese Zielgruppe diese Form der Eingliederungshilfe nicht prioritär benötigt. Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet : Der Anstieg entspricht dem Landestrend. Zugang zum Hilfesystem Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung. Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Behinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vorhandene Angebote bestimmt sein. In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist

10 Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit einem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%, dass dies der Fall ist. Für den Kreis Gütersloh liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor. 3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulassung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinlands deutlich mehr Dienste pro Einwohner. Im Fragebogen wurde der Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert. Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick. Kreis Gütersloh LWL NRW Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit geistiger Behinderung 13 (3,68) 214 (2,54) 683 (3,79) seelischer Behinderung 13 (3,68) 206 (2,44) 864 (4,79) 6 (1,7) 150 (1,78) 525 (2,91) Suchterkrankungen Körperbehinderungen 1 (0,28) 29 (0,34) 300 (1,66) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbreitung pro Einwohner.) Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im oberen Drittel. Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im mittleren Drittel. In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste nicht möglich

11 Die Befragten bewerten die Entwicklung im Kreis Gütersloh wie folgt: Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit die Versorgung durch ambulante wohnbezogene Hilfen aus: Behinderung geistiger seelischer Suchterkrankung Behinderung positiv negativ ohne Einfluss 6 LWL: 68% NRW: 65,3% 1 LWL: 12,2% NRW: 16,7% 0 LWL: 19,8% NRW: 18% 5 LWL: 65,7% NRW: 66,3% 2 LWL: 21% NRW: 24,1% 0 LWL: 13,3% NRW: 9,7% 2 LWL: 67,2% NRW: 67,3% 2 LWL: 15,3% NRW: 20% 2 LWL: 17,6% NRW: 12,7% körperlicher Behinderung k.a. LWL: 28,6% NRW: 47,3% k.a. LWL: 34,9% NRW: 23,3% k.a. LWL: 36,5% NRW: 29,5% (Anmerkung: Angegeben ist für den Kreis Gütersloh in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen. Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorliegen.) Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben: positiv Flächendeckende Angebotsvielfalt schafft Wahlmöglichkeiten, aber kann auch Bedarfe anziehen; Ein Anbieter scheint zurzeit ausreichend zu sein; Anbietervielfalt bedeutet positive Konkurrenz mit Spezialisierungsanforderungen; Konkurrenz belebt das Geschäft. Die Hilfesuchenden haben mehr Wahlmöglichkeit; Trägervielfalt wirkt sich prinzipiell positiv auf die Wahlmöglichkeiten von Betroffenen und Angehörigen aus. Allerdings besteht die Gefahr der Unübersichtlichkeit; Alle en Anbieter bieten inzwischen auch Ambulant Betreutes Wohnen an - flächendeckende Angebotsvielfalt; Die Anzahl der behinderungsspezifischen Anbieter für den Bereich geistige Behinderung hat zugenommen; Eine größere Anzahl mit der Folge einer Schwerpunktbildung verbessert die Wahlmöglichkeiten der Klienten und fördert die Fachlichkeit, wenn fachliche Standards gemeinschaftlich beachtet werden. Allerdings können viele Träger auch höhere Fallzahlen in einer Region erzeugen; Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bedarfe zwischen LWL und LVR so exorbitant unterscheiden; Viele Betroffene sind nicht in der Lage, alleine ihr Leben in den Griff zu bekommen. Selbsthilfegruppen im Suchtbereich werden immer weniger angenommen. negativ Qualitätssicherung der Betreuungsangebote: Größere Dienststrukturen bieten bessere Chancen zur Professionalisierung des Angebotes, zur Qualifizierung der Mitarbeiter und somit zur Qualität für den Klienten; Die Anzahl der Anbieter führt zu einem "Sogeffekt"; Je mehr Dienste, desto schwieriger ist es für jeden einzelnen Dienst zu organisieren und kostendeckend zu arbeiten (z. B. Personal und Verwaltung);

12 Nur größere Dienste können effizient/effektiv planen, bedarfsgerechtere Hilfen können von größeren Diensten besser erbracht werden (z.b. Leitung, Verwaltung, Personaleinsatz); Nicht alle Anbieter verfügen über große Kompetenzen im Bereich der Suchthilfe. ohne Einfluss Die Anzahl der Dienste selbst hat keinen Einfluss auf die Versorgung, da diese bedarfsorientiert arbeiten und sich personell auf unterschiedliche Anforderungen einstellen (sollten und könnten). 4 Fachleistungsstunden Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden (FLS) zum Stichtag 30. Juni In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten Intervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben. Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche geistiger Behinderung Anteil in Prozent im Bereich seelischer Behinderung Gesamt Suchterkrankungen körperlicher Beh. weniger als eine Fachleistunde 0,17 0 0, eine bis unter drei 73,96 55,05 77,33 82,27 20 drei bis unter fünf 20,37 30,28 19,48 14,18 40 fünf bis unter sieben 4,34 10,09 2,33 3,55 40 sieben bis unter neun 1,17 4,59 0, über neun Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche Kreis Gütersloh 2,9 3,04 2,28 2,29 4 LWL 3,02 3,26 2,60 2,62 3,58 Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung abgeben und diese begründen. Von den insgesamt 22 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 13, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden im Kreis Gütersloh den vorhandenen Bedarfen entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzungen zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Gütersloh die folgenden Begründungen: Beteiligung des Kreises Gütersloh im Clearing und Controlling vor Ort durch qualifizierte Mitarbeiter des Kreises Gütersloh;

13 Die bewilligten FLS entsprechen der lokalen Angebotsstruktur. Um allerdings eine Umgewichtung von zu ambulant zu schaffen, wäre ein höherer Prozentsatz von Klienten mit mehr als drei FLS erforderlich; Feststellung im Clearingverfahren ist bedarfsgerecht; Die Bedarfe werden im Einzelfall geprüft; Ein bis drei Stunden als durchschnittliche FLS-Anzahl sind meist ausreichend; Der Bedarf wurde im Clearing einvernehmlich so festgestellt. Im Kreis Gütersloh meinen acht Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie folgt begründet: Einigen Hilfesuchenden werden zu wenig FLS bewilligt. Das ist auch von den Hilfeplanern des LWL abhängig; Für die ambulante Betreuung schwerer behinderter Personen bedürfte es mehr FLS, im Bereich zwischen drei und sieben; Die Diskrepanz zwischen den durchschnittlich genehmigten FLS als Alternative der en Unterbringung ist zu groß; Die Anzahl der FLS (drei bis fünf Stunden) liegt unter dem Bedarf; Der hohe Prozentsatz in der Gruppe der ein bis drei FLS und die in Relation geringe Besetzung in der Gruppe drei bis fünf FLS lässt die Vermutung zu, dass die Verteilung durch andere Faktoren beeinflusst wird. Außerdem ist zu erwarten, dass bei intensiverer Nutzung von ambulanten statt en Angeboten der Bedarf in den Gruppen über fünf FLS steigen wird; Absprachefähigkeit und Motivation sehr wankend. Dass die Fachleistungsstunden über den vorhandenen Bedarfen liegen, meint eine Befragte. In der Gesamtauswertung teilen 3,1% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen. Die Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden entspricht im Vergleich zu den anderen Zielgruppen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht den vorhandenen Bedarfen

14 5 Entwicklung der en wohnbezogenen Hilfen Auch hinsichtlich der Entwicklung der en Hilfen waren die Befragten um eine Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild. Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Gütersloh 432 (1,23) 435 (1,23) 440 (1,24) 448 (1,26) LWL (1,51) (1,56) (1,57) (1,58) NRW (1,50) (1,54) (1,54) (1,55) Menschen mit seelischer Behinderung Kreis Gütersloh 128 (0,36) 126 (0,36) 130 (0,37) 133 (0,38) LWL (0,51) (0,52) (0,54) (0,55) NRW (0,52) (0,53) (0,54) (0,54) Menschen mit Suchterkrankungen Kreis Gütersloh 42 (0,12) 48 (0,14) 52 (0,15) 55 (0,16) LWL (0,17) (0,18) (0,18) (0,18) NRW (0,15) (0,16) (0,16) (0,16) Menschen mit körperlicher Behinderung Kreis Gütersloh 30 (0,09) 33 (0,09) 33 (0,09) 33 (0,09) LWL 968 (0,11) 993 (0,12) (0,12) (0,12) NRW (0,13) (0,13) (0,13) (0,13) (Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klammern deren Anteil pro Einwohner.) Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfeempfänger/inne/n im en Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung im Kreis Gütersloh mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt sich: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 58% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,11%), weitere 21,11% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landes

15 durchschnitt: 17,58%) und 20,89% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,29%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 71,97% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 55,37%), weitere 19,70% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 21,81%) und 8,33% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 22,82%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme er Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 75,44% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere 17,54% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 26,95%) und 7,02% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 27,05%). Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört der Kreis Gütersloh im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das untere Drittel. Nach den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 41,94% der Hilfeempfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere 35,48% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurchschnitt: 18,65%) und 22,58% in weiter entfernten Regionen (im Landesdurchschnitt: 46,27%). Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeempfänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 37 Menschen mehr als zum Stichtag aus dem Kreis Gütersloh e Hilfen in Anspruch. Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den insgesamt 22 abgegebenen Einschätzungen entfallen 16 auf die Aussage Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', vier auf die Aussage Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet und zwei auf die Aussage Ich habe einen höheren Zuwachs erwartet. Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwicklung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs 9,8%. Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt: Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet : Korreliert mit der nicht erfolgten Umsteuerungsmöglichkeit aufgrund komplexer Hilfebedarfe;

16 Die demografische Entwicklung macht nur eine Dämpfung des Anstiegs möglich, ganz verhindern lässt sie ihn nicht - Es ist schwierig diesen Personenkreis ins Ambulant Betreute Wohnen zu bringen, weil viel Überzeugungsarbeit in den Herkunftsfamilien geleistet werden muss, daher auch geringer er Anstieg; Die Enthospitalisierung war im Kreis Gütersloh bereits vor der Hochzonung sehr weit fortgeschritten, daher greift keine systemische Steuerung. Für LWL/NRW wurde ein höherer Rückgang erwartet; Großer Anstieg er Betreuung wird vermieden; Das vorhandene Platzangebot liegt im Vergleich zu den Bezugsangaben deutlich darunter; Angleichung an Landestrend; Im Suchtbereich zeigen sich neue Bedarfe, die z. T. auch unterstützt werden müssen; Spezifität des Behinderungsbildes, vom Einzelfall abhängig; Es besteht ein kontinuierlicher Bedarf. Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Ich hätte nicht gedacht, dass die absolute Zahl er Betreuungen sogar noch zunimmt; Ich hätte zwar einen weiteren Rückgang der en Plätze begrüßt, aber mit einem Anteil von 77% der bewilligten FLS im Bereich zwischen einer und drei Stunden lässt sich die e Betreuung nicht ersetzen. Andererseits ist der Anteil der en Plätze im Kreis Gütersloh bereits wesentlich geringer als der Landesschnitt, was eine weitere Umstrukturierung erschwert; Durch mehr ambulante Angebote. Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in en wohnbezogenen Hilfen erwartet : Grenzen der ambulanten Arbeit in der Suchtarbeit. 6 Planung Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforderungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer Strukturen gegeben. Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unabhängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines integrierten Konzeptes zur Vermeidung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu machen. Die Akteure im Kreis Gütersloh konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Möglichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben. Von den insgesamt 19 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen sechs, dass sich die Möglichkeiten im Kreis Gütersloh seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert

17 haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommunalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf den Kreis Gütersloh die folgenden Begründungen: Hilfen aus einer Hand - Abschluss Zielvereinbarung - Anberaumung Regionalplanungskonferenz; Mehr Dienste und Gespräche; Im örtlichen Planungsverfahren ist der überörtliche Träger beteiligt. Passgenauere Hilfen sind möglich. Im Kreis Gütersloh meinen neun der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet: Es gibt nach meiner Kenntnis weder ein solches Gesamtkonzept noch eine örtliche Angebotsplanung. Die Planung erfolgt in Anlehnung an den jeweiligen Einzelfall. Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen vier der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Zusätzlicher Verhandlungspartner LWL erforderlich; erschwert integriertes Gesamtkonzept. Planwerke Die Gesamtauswertung zeigt, dass seit der Zuständigkeitsverlagerung in vielen Kreisen und kreisfreien Städten Planwerke (Behindertenhilfe- Psychiatrie- und Suchtpläne oder auch Teilhabepläne) neu erstellt oder aktualisiert wurden. Als neue Planungsgrundlage wurde das Instrument der Zielvereinbarung eingeführt. Die Befragten waren gebeten, die Planungsgrundlagen für die örtliche Behindertenhilfe- und Teilhabeplanung anzugeben und ihre Bedeutsamkeit einzuschätzen. Die Gesamtauswertung zeigt, dass den vorhandenen Planungsgrundlagen eine wichtige Bedeutung zugeschrieben wird. In diesem Zusammenhang konnten die Befragten Beispiele benennen, in denen das Planwerk handlungsleitend ist. Für den Kreis Gütersloh wurden die folgenden Beispiele genannt: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Gestaltung neuer Angebote und Projekte; Einführung Regionalplanungskonferenz Qualitätssicherung. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Gestaltung neuer Angebote und Projekte, Themenauswahl der kommunalen Gesundheitskonferenz; Einführung Regionalplanungskonferenz - Qualitätssicherung - Absicherung Ambulantisierungsgrad. Planungsgremien Um zu erfahren, auf welche Weise eine übergreifende Koordination der Planung erfolgt, wurde nach dem zentralen Planungsgremium im Kreis Gütersloh gefragt. Hier sollten Beispiele für verbindliche Planungsziele genannt werden, die in diesem Gremium erarbeitet wurden. In der Gesamtauswertung fällt dabei auf, dass von den Befragten sehr häufig unterschiedliche Gremien als zentral für die Planung in ihrer Gebietskörperschaft benannt wurden

18 Von den Befragten aus dem Kreis Gütersloh wurden die folgenden Angaben gemacht: Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung: Clearingstelle LWL (2x); Gemeindepsychiatrische Arbeitsgemeinschaft (4x); Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Fachliche Weiterentwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens; Vernetzung; Die Clearingstelle beschließt nur individuelle Hilfen; Noch keine. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchterkrankung: Arbeitsgruppe Psychiatrie und Sucht (2x); Gemeindepsychiatrische Arbeitsgemeinschaft (6x); Clearingstelle; PSAG; Zukünftig Regionalplanungskonferenz (2x). Beispiele für verbindliche Planungsziele: Es geht weniger um verbindliche Planungsziele als um die Deckung individueller Bedürfnisse der Klientel; Handlungsempfehlungen für die kommunale Gesundheitskonferenz; Vernetzung Fachliche Weiterentwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens. Durch die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes für die Hilfen zum selbstständigen Wohnen ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von verbindlichen Formen der Kooperation, wie sie beispielsweise Zielvereinbarungen darstellen. Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) konnten die Planungsverantwortlichen und die Träger das Vorgehen des LWL in Bezug auf die Abstimmung seiner Planungsaktivitäten und -entscheidungen mit den Akteuren im Kreis Gütersloh (z.b. Kommunalverwaltung, Träger, Interessenvertretung) bewerten. In der Gesamtauswertung ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des LWL ein Mittelwert von 3,15. Für den Kreis Gütersloh konnte ein Mittelwert von 4 (n=9) errechnet werden. Verbindung zwischen individueller und örtlicher Hilfeplanung Mit dem Ansatz der individuellen Hilfeplanung verbindet sich nicht nur der Anspruch, im Einzelfall zu passgenauen und bedarfsgerechten Hilfen zu kommen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse können auch für die örtliche Hilfeplanung relevante Hinweise zur Weiterentwicklung des Hilfesystems ergeben. Daher waren die Planungsverantwortlichen und die Träger gebeten, eine Einschätzung der Auswirkung der Einführung der individuellen Hilfeplanung auf die Behindertenhilfeplanung zu geben. Von den insgesamt 16 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen fünf, dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Hilfeplanung im Kreis Gütersloh durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verbessert haben. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 64,4% der Befragten geteilt, wobei diese Einschätzung häufiger von Anbietern als von Planungsverantwortlichen geteilt wird. Im

19 Kreis Gütersloh meinen sieben der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblieben sind (landesweit: 32,3%). Die Position wird wie folgt begründet: Das Hilfeplanverfahren ermöglicht im Einzelfall passgenaue Hilfen, steht aber nicht im Gegensatz zur institutionellen Behindertenhilfeplanung; Eine trägerübergreifende Bedarfsplanung findet nur marginal statt; Die Hilfeplanung war in Gütersloh schon länger individuell ausgerichtet. Die Interessen der Träger (Institutionen) wurden angemessen berücksichtigt. Dass sich die Möglichkeiten zur Überwindung einer institutionszentrierten Behindertenhilfeplanung durch die Einführung des Hilfeplanverfahrens verschlechtert haben, meinen vier der Befragten. In der Gesamtauswertung teilen 3,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die folgenden Begründungen: Vor der Hochzonung war ein klientenorientiertes Hilfeplanverfahren beim Kreis Gütersloh implementiert. Planungen der Anbieter von Hilfen und Koordination der Leistungen Um die Frage nach der Orientierung hinsichtlich der Entwicklung des Unterstützungsangebotes genauer zu untersuchen, waren die Träger gebeten, ihre Planungen im Bereich der wohnbezogenen Hilfen für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Gebietskörperschaften anzugeben. Auf einer Liste konnten die Befragten dabei jeweils wählen zwischen vorrangig (1), eher vorrangig (2), eher nachrangig (3) und nachrangig (4). Daraus ergibt sich die folgende Übersicht davon: Planungen bestehen vorrangig oder nachrangig oder eher vorrangig eher nachrangig Ausbau er Plätze Abbau er Plätze Ausbau des Amb. Betr. Wohnens Ausbau Beratungsangebote Ausbau Freizeitangebote Einrichtung von Wohnverbünden Etablierung des Pers. Budgets Ausbau Assistenzdienste Ausbau Begleitung Familienpflege Um Menschen mit Behinderungen nicht nur die Leistungen eines Rehabilitationsträgers und eines Hilfeanbieters zugänglich zu machen, ist eine Kooperation und Koordination von Leistungen auch über das Feld der Eingliederungshilfe hinaus notwendig. Die Gesamtauswertung zeigt, dass Regeln für diese Zusammenarbeit nur selten vorhanden sind. Von den befragten Trägern im Kreis Gütersloh wird von sechs der Befragten angegeben, dass festgelegte Regeln für die Koordination der Leistungen mit anderen Hilfeanbietern (z.b. Pflegediensten, Krankenhäusern) im Einzelfall existieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Beispiele genannt: Lediglich individuelle Absprachen mit Betreiebsteilen innerhalb des eigenen Trägers; Kooperation mit Jugendhilfe OWL; Kooperationsvertrag Gilead ambulant; Nur Trägerintern

20 7 Perspektiven Seit der Zuständigkeitsverlagerung hat sich der Anteil der ambulanten Hilfen an den wohnbezogenen Hilfen insgesamt deutlich gesteigert. Mittlerweile erhalten mehr Menschen mit seelischer Behinderung und Suchterkrankungen ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung hat sich der Anteil der Hilfen erhöht. Die folgenden, regional differenzierten Zahlen wurden den Befragten im Fragebogen zur Information vorgelegt. Verhältnis ambulanter zu en Leistungen in % Menschen mit geistiger Behinderung Kreis Gütersloh ,28 : 83,72 16,98 : 83,02 20,15 : 79,85 20,28 : 79,72 LWL 12,56 : 87,44 13,54 : 86,46 15,59 : 84,41 16,70 : 83,30 NRW 9,97 : 90,03 11,27: 88,73 13,60 : 86,40 14,87 : 85,13 Kreis Gütersloh Menschen mit seelischer Behinderung ,24 : 28,76 70,56 : 29,44 71,98 : 28,02 72,29 : 27,71 LWL 53,03 : 46,97 53,64 : 46,36 56,11 : 43,89 57,90 : 42,10 NRW 48,26 : 51,74 52,38 : 47,62 57,05 : 42,95 59,23 : 40,77 Kreis Gütersloh Menschen mit Suchterkrankungen ,19 : 27,81 71,26 : 28,74 72,19 : 27,81 71,65 : 28,35 LWL 48,23 : 51,77 49,31 : 50,69 54,74 : 45,26 56,86 : 43,14 NRW 46,60 : 53,40 49,90 : 50,10 54,27 : 45,73 57,00 : 43,00 Kreis Gütersloh Menschen mit körperlicher Behinderung ,25 : 93,75 15,38 : 84,62 25 : 75 31,25 : 68,75 LWL 20,07 : 79,93 22,78 : 77,22 25,39 : 74,61 27,94 : 72,06 NRW 19,87 : 80,13 22,11 : 77,89 23,32 : ,30 : 73,

21 Bezogen auf die jeweilige Zielgruppe wurde den Befragten eine Aussage zur Bewertung vorgelegt: Das Verhältnis ambulanter zu en wohnbezogenen Leistungen im Kreis Gütersloh belegt nach meiner Einschätzung, dass eine Umsteuerung von en zu ambulanten Leistungen erfolgt. Auf einer Skala - 1 (trifft zu) 2 (trifft eher zu) 3 (trifft eher nicht zu 4 (trifft nicht zu) wurden die folgenden Mittelwerte erreicht: Hilfen für Menschen mit Kreis Gütersloh LWL NRW geistiger Behinderung seelischer Behinderung Suchterkrankungen körperlicher Behinderung 1,86 (n=7) 2,43 (n=7) 2,67 (n=6) 1,87 (n=198) 2,01 (n=182) 2,04 (n=134) 2,00 (n=63) (Anmerkungen: Der Mittelwert wurde nur berechnet, wenn mindestens fünf Einschätzung vorliegen.) 1,91 (n=379) 1,90 (n=405) 1,97 (n=259) 2,05 (n=126) Die Befragten begründen die Einschätzung trifft zu und trifft eher zu wie folgt: Im Kreis war das Ambulant Betreute Wohnen für diesen Personenkreis schon seit den 1980er Jahren im Bewusstsein. Bereits bestehende Prozesse wurden durch die Zuständigkeitsverlagerung unterstützt. Daher ist ein Anstieg von 4% bei hohem Ausgangsniveau durchaus beachtlich; Wie zuvor, waren uns auch diese Zahlen bis dato nicht bekannt. Wenn ich die Zahlen allerdings richtig interpretiere, ist der e Bereich in etwa gleichgeblieben, während der ambulante Bereich angestiegen ist, wodurch sich das prozentuale Verhältnis verschiebt; Die Daten sind eindeutig; Geringfüge Steigerungsmöglichkeiten der ambulanten Quote aufgrund der komplexen Hilfebedarfe; Um es genau zu beurteilen, müsste man wissen, welche Träger e Plätze im Rahmen der Ambulantisierung abbauen mussten und wie viele; Die ermittelten Werte belegen, dass sich das Verhältnis ambulant/ nicht signifikant verändert hat. Der Anteil der en Plätze ist in Gütersloh traditionell gering; Die Umsteuerungswille ist verankert; Der Anstieg der absoluten Zahlen im Ambulant Betreuten Wohnen korrespondiert nicht mit einer entsprechenden Abnahme im en Bereich; minimale Fallzahlen lassen keine Einschätzung zu. Die Befragten begründen die Einschätzung trifft eher nicht zu und trifft nicht zu wie folgt: Solange die absolute Zahl der en Betreuungen noch wächst, trifft die Aussage eher nicht zu, trotz der leichten prozentualen Verschiebung; Der Ist-Zustand vor der Hochzonung entsprach bereits einem hohen ambulanten Versorgungsgrad. Die Umsteuerung im Kreis Gütersloh war bereits vor der Hochzonung vollzogen; Umsteuerung hat bereits in den 1980er Jahren begonnen

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