Leben in Gastfamilien

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1 begleiten. fördern. unterstützen. Sozialwerk St. Georg Westfalen-Nord ggmbh Leben in Gastfamilien Betreutes Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit Assistenzbedarf

2 Leben in Gastfamilien Perspektiven bieten Eine neue Lebensperspektive für Frau W. Frau W. zeigte schon als Kind leichte Verhaltensauffälligkeiten. Leider ignorierten die Eltern diese und auch Lehrer und Ärzte übersahen ihren Betreuungs- und Schulungsbedarf. Mit Beginn der Pubertät entwickelte sich daraus ein gestörtes Persönlichkeitsbild und im Erwachsenenalter eine psychische Behinderung. Trotz ihres Handicaps kann Frau W. in vielen Lebensbereichen ein selbstständiges Leben führen. Sie kommt aber nicht ohne ein festes soziales Umfeld zurecht, das ihr geregelte Strukturen gibt. Frau W. ist kein Einzelfall. Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung können häufig viele Lebensbereiche selbstständig meistern, brauchen aber ein soziales Umfeld, das ihnen feste Strukturen vorgibt.»betreutes Wohnen in Familien«befähigt Menschen mit Assistenzbedarf zu einem Leben, das so weit wie möglich selbstbestimmt ist, ihre Stärken fördert und ihnen ein Zuhause bietet. Eine echte Chance Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung brauchen die Chance, sich in einem neuen Umfeld zu integrieren, neue Impulse zu bekommen und Herausforderungen anzunehmen. Damit sie so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich leben können. Das Sozialwerk St. Georg sucht für diese Aufgabe engagierte und interessierte Familien oder Einzelpersonen, die in der Lage sind, längerfristig einen Menschen mit Behinderung aufzunehmen und diesem damit eine neue Lebensperspektive zu bieten. Gastfamilien erleben oftmals eine Bereicherung durch den Familiengast. Ein stabiles soziales Umfeld ermöglicht vielen Familiengästen ein weitgehend selbstständiges Leben. Das Leben in einer Gastfamilie schafft völlig neue Lebensperspektiven für den Familiengast und die Gastfamilie.

3 Leitgedanke Definition Wir setzen uns für Gemeinschaft ein. Das Sozialwerk St. Georg Wir erbringen personzentrierte Dienstleistungen, damit Menschen mit Behinderungen, Erkrankungen und sozialen Schwierigkeiten selbstbestimmt leben können. Unser Ziel: Wir wollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Wir begleiten und betreuen Menschen mit Assistenzbedarf in Nordrhein-Westfalen und bieten ihnen Angebote in den Bereichen Wohnen & Leben, Arbeit & Beschäftigung, Alltag & Freizeit. Was ist BWF?»Betreutes Wohnen in Familien«(BWF) bedeutet die Integration von erwachsenen Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung in eine Familie. Eine sorgfältig ausgewählte Gastfamilie nimmt eine Person in ihr familiäres Leben auf, die nicht in der Lage ist, alleine und ohne Unterstützung zu leben. Die Familie bietet ihrem Gast eine dauerhafte Wohnmöglichkeit und ein stabiles soziales Umfeld. Die Menschen mit Behinderung sind dabei oft in tagesstrukturierende Maßnahmen eingebunden, wie z. B. in die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen.»Betreutes Wohnen in Familien«bietet Menschen mit Behinderungen ein strukturiertes und übersichtliches Lebensumfeld, in dem sie sich so weit wie möglich selbstständig und selbstbestimmt entfalten können. Familien können auch Paare und Einzelpersonen, Geschwister oder Angehörige sein. Dabei ist keine besondere Ausbildung erforderlich. Es kommt im Wesentlichen darauf an, die Bedürfnisse und Herausforderungen eines behinderten Menschen zu erkennen und sich darauf einstellen zu können. Wir unterstützen, wo es notwendig ist damit Menschen mit Assistenzbedarf am Leben teilhaben können. Gemeinschaft erleben in der Gastfamilie.

4 Teilhaben Gemeinschaft ermöglichen Familiengast In den Richtlinien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) für»betreutes Wohnen in Familien«wird der Personenkreis festgelegt, für den sie gelten. Ein Familiengast ist ein erwachsener Mensch, mit einer längerfristigen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, der derzeit zu einer selbstständigen Lebensführung nicht fähig ist. Überwiegend kommen die Familiengäste aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, manche jedoch auch aus ihren Herkunftsfamilien oder dem Ambulant Betreuten Wohnen. Ziel ist immer, einen stationären Aufenthalt zu vermeiden bzw. zu beenden und den Menschen möglichst in seinen individuellen Stärken zu unterstützen. Ein Familiengast ist in der Regel körperlich mobil, kann sich selbstständig orientieren und überwiegend selbst versorgen. In Einzelfällen werden auch Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf aufgenommen. Wir betreuen auch ehemalige Pflegefamilien mit ihren früheren Pflegekindern, für die nach dem Ende der Zuständigkeit der Jugendhilfe nun die Eingliederungshilfe gilt. Auch für Mütter, die von einer Behinderung betroffen sind und auf Unterstützung bei der Er zieh ung und Pflege ihres Kindes angewiesen sind, kann das BWF eine gute Alternative sein. Ich habe meinen Platz gefunden hier gehöre ich dazu. Ein Familiengast Gastfamilie Das Leben in der Gastfamilie ermöglicht neue Perspektiven auch für die Familie. Kriterien für eine passende Vermittlung sind zum einen Gesichtspunkte wie die Wohnanlage, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Möglichkeit für den Familiengast an einer Tagesstruktur teilzunehmen, z. B. in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu gehen. Aber auch die Motivation der Gastfamilie und die konkreten Erwartungen an den Familiengast sind wesentliche Aspekte. Voraussetzung für eine Vermittlung ist das Vorhandensein eines Zimmers, welches den allgemeingültigen Standards entspricht. Die Gastfamilie muss zur Kooperation mit dem Fachteam BWF bereit sein, dazu gehören vor allem der Kontakt und Austausch bei den regelmäßigen Hausbesuchen. Unser Fachteam besucht interessierte Familien gerne zu einem unverbindlichen Erst gespräch, um Fragen und Erwartungen auszutauschen. Als wir Manfred aufgenommen haben, war es für alle eine ungewohnte Situation. Heute sind wir richtig zusammengewachsen. Eine Gastfamilie Gastfamilien schenken ein Zuhause.

5 Das Fachteam BWF des Sozialwerkes St. Georg Unsere Leistung Unsere Aufgaben Unser Fachteam BWF besteht aus erfahrenen MitarbeiterInnen, die sich auf die Begleitung und Beratung von Gastfamilien und Familiengästen konzentrieren. Dazu gehören: regelmäßige Hausbesuche (mind. alle vier Wochen), Beratung der Gastfamilien in allen Betreuungsfragen, Unterstützung des Familiengastes bei der Bewältigung persönlicher Probleme, Unterstützung des Familiengastes im Fall einer Krise, Organisation einer alternativen kurzzeitigen Unterbringung des Familiengastes bei Bedarf und in Absprache mit allen Beteiligten, wie z. B. bei Erkrankung oder Urlaub in Einzelfällen und nach Absprache eine individuelle Begleitung des Familiengastes bei externen Terminen. Unser Team ist für Sie da Schon seit 2005 kümmert sich unser Fachteam ausschließlich um die Organisation von»betreutes Wohnen in Familien«. Wir nehmen uns Zeit, regelmäßig vor Ort zu sein und zu unterstützen. Weil wir nah dran sind, können wir helfen, Problemen vorzubeugen und bei Konflikten beraten. Unsere Erfahrung zeigt: Wenn die Betreuung gut vorbereitet wird, funktioniert auch das Zusammenleben gut. Deshalb nehmen sich unsere Mitarbeiter Zeit, um sowohl mit der Familie als auch mit dem zukünftigen Familiengast intensive Gespräche zu führen. Träger und Initiator von»betreutes Wohnen in Familien«für die Region Westfalen Nord ist die Sozialwerk St. Georg Westfalen Nord ggmbh Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die zu dem Sozialwerk St. Georg e. V. gehört. Das Sozialwerk St. Georg ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und als korporatives Mitglied des Caritasverbandes Teil der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des 5 SGB XII. Wir unterstützen Sie in allen Betreuungsfragen. Unser Fachteam BWF (von links): A. Preisinger-Volkert, A. Lütkenhaus, B. Umlauf, M. Haselhorst, N. Kellner und K. Schwarte

6 Finanzierung Betreuungsvereinbarung Aufwandsentschädigung für die Gastfamilie Das»Betreute Wohnen in Gastfamilien«in der Region Westfalen Nord wird nach den Richtlinien des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) in der jeweils geltenden Fassung finanziert. Das Betreuungsgeld für die Gastfamilie setzt sich aus einem Anteil für Hilfe zum Lebensunterhalt (Miete und Verpflegung) und einem Anteil Betreuungsgeld zusammen. Für Familiengäste, die im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft sind, übernimmt die jeweils zuständige Pflegekasse den Anteil Pflegegeld. Für weitere Informationen: Alles gut geregelt Zu Beginn des»betreuten Wohnens in Gastfamilien«wird zwischen dem Sozialwerk St. Georg, der Gastfamilie, dem Familiengast und ggf. der gesetzlichen Betreuung eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Diese kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. In Krisensituationen, in der die Betreuung des Familiengastes gefährdet sein könnte, ist eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich.»betreutes Wohnen in Gastfamilien«begründet also kein Mietverhältnis im Sinne des geltenden Mietrechts. Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Gastfamilien werden professionell unterstützt. Aufleben in der Gemeinschaft das gilt für den Familiengast und die Gastfamilie.

7 begleiten. fördern. unterstützen. Sozialwerk St. Georg Westfalen-Nord ggmbh Standorte des Betreuten Wohnens in Gastfamilien Sozialwerk St. Georg ggmbh Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Fachteam BWF Münsterland und Umgebung Biete Ascheberg Telefon Telefax muensterland@sozialwerk-st-georg.de Fachteam BWF Kreis Soest und Umgebung Werler Str Ense-Bremen Telefon Telefax soest@sozialwerk-st-georg.de Design: Gute Botschafter

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