Wege zu personenzentrierter Rehabilitation

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1 DVfR-Kongress Teilhabe Anspruch und Wirklichkeit in der medizinischen Rehabilitation 14. und 15. November 2016, Berlin Workshop 7 Teilhabeorientierte medizinische Rehabilitation Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Wege zu personenzentrierter Rehabilitation Ulrich Krüger AKTION, Bonn 27 Folien

2 - APK/BMGS, Von institutions- zu personenbezogenen Hilfen in der psychiatrischen Versorgung, Nomos Verl BMG/APK, Ambulante Komplexleistungen, Nomos Verl APK/BMG, Personenzentrierte Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund, Psychiatrie-Verlag APK, Individuelle Wege ins Arbeitsleben, Nomos Verl APK/BMAS, Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke, BMAS APK/MLU Halle-Wittenberg/IAB, Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, IAB 12/ APK/BMG, Organisation und Finanzierung personenzentrierter Hilfen für psychisch kranke alte Menschen, Nomos Verl von 27

3 Aktion Psychisch Kranke e.v Personenzentrierte Behandlung und Rehabilitation: - individuell - zielorientiert - lebensweltbezogen - integriert

4 Vorgehensweise: integrierte personenbezogene Hilfeplanung Abstimmung über die Hilfeleistung Koordination der Leistungen verlässliche Ansprechpartner bis zum Erreichen des Rehaziels 4 von 27

5 Aktion Psychisch Kranke e.v Koalitionsvertrag CDU / CSU / SPD Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen Fürsorgesystem herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden.

6 Aktion Psychisch Kranke e.v BTHG - Gesetzentwurf der Bundesregierung ( ) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen So soll die Bundesrepublik unter anderem Menschen mit Behinderung soziale Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die ihnen Inklusion, Selbstbestimmung und die Entscheidung, in der Gemeinschaft zu Leben, ermöglichen.

7 Aktion Psychisch Kranke e.v BTHG - Gesetzentwurf der Bundesregierung ( ) - mehr Teilhabe - mehr Selbstbestimmung - personenzentrierte Eingliederungshilfe

8 Aktion Psychisch Kranke e.v BTHG - Gesetzentwurf der Bundesregierung ( ) personenzentrierte Eingliederungshilfe: - Bedarf entscheidend, nicht Ort der Leistungserbringung - keine Unterscheidung zwischen ambulant und stationär - Individueller Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung - Gesamtplankonferenz

9 Aktion Psychisch Kranke e.v BTHG - Gesetzentwurf der Bundesregierung ( ) Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen 1 SGB IX E Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderung sowie Menschen mit seelischen Behinderungen Rechnung getragen.

10 Ziel: Die unbefristete (tatsächliche) Teilhabe am Arbeitsleben. 10 von 27

11 (langfristige, ggf. angepasste) Arbeit (existenzsichernde) Vergütung (flexibel unterstützende) Begleitung 11 von 27

12 DGfR-Kongress 14./ Teilhabe: Anspruch und Wirklichkeit nicht erwerbsfähig erwerbsfähig 12 von 27

13 nicht erwerbsfähig erwerbsfähig Werkstatt für behinderte Menschen Vollzeit-Rehabilitation zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit 13 von 27

14 8 SGB II Erwerbsfähigkeit Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. 14 von 27

15 3 Stunden / Tag nicht erwerbsfähig nur mit Hilfe erwerbsfähig erwerbsfähig 15 von 27

16 33 (1) SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. 16 von 27

17 nicht erwerbsfähig erwerbsfähig mit Hilfe erwerbsfähig RV und BA S o z i a l h i l f e WfbM Eingang 3 Monate Berufsbildung 2 Jahre Arbeitsbereich 20 Jahre Virtuelle Werkstatt SGB V SGB II SGB III und VI Sonstige Maßnahmen Assessment Med Reha C o a c h i n g Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ggf. mit Förderung) AGH C o a c h i n g berufl. Reha Medizinische Reha Praktikum Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Arbeitsplatz 17 von 27

18 Arbeit Vergütung unterstützende Begleitung 18 von 27

19 gestrichen: 16a SGB II Möglichkeit unbefristeter Förderung (bis 75 %) von Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt Minderleistungsausgleich degressiv, befristet 19 von 27

20 DGfR-Kongress 14./ Teilhabe: Anspruch und Wirklichkeit Arbeit Vergütung unterstützende Begleitung 20 von 27

21 Hilfen im Lebensfeld Hilfen dort, wo Arbeit und Beschäftigung auch nach Beendigung der Hilfen möglich ist möglichst Sondermilieus vermeiden: Teilhabe Dezentralisierung und Entinstitutionalisierung 21 von 27

22 Personenzentrierte Hilfe: Auch mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt Der psychisch beeinträchtigte Mensch arbeitet entsprechend seinen aktuellen Fähigkeiten im Betrieb oder an einer sonstigen Arbeitsstelle. Er erhält dort die erforderlichen arbeitsbezogenen psychiatrischen Hilfen. Er erhält dort die wegen seiner psychischen Beeinträchtigung erforderlichen berufsbezogenen Hilfen. Bei wechselndem Hilfebedarf (auch Wechsel des Leistungsträgers) kann er an diesem Arbeitsplatz bleiben und behält seine vertraute koordinierende Betreuungsperson. 22 von 27

23 Vorgehen in den Projektregionen 1. Zugang IBRB Hilfeplankonferenz (Teilhabeplankonferenz) Koordinierende Bezugsperson 23 von 27

24 Vorgehen in den Projektregionen 2. verlässliche Begleitung Koordinierende Bezugsperson sozialpsychiatrischer Jobcoach als maßnahmeübergreifende Begleitung 24 von 27

25 3. neuartige Beschäftigung individuelle Teilhabeziele bezüglich Art und Umfang der Tätigkeit passgenaue Arbeit für seelisch behinderte Menschen bei Bedarf: langfristige Unterstützung des psychisch beeinträchtigten Menschen bei Bedarf: Unterstützung bei der Schaffung des passgenauen Arbeitsplatzes 25 von 28

26 Leitfragen Welche neuen Herausforderungen ergeben sich für die medizinische Rehabilitation mit Hinblick auf die Teilhabeorientierung? Welche erfolgreichen Modelle/guten Beispiele für Teilhabeorientierung gibt es in der Praxis der medizinischen Rehabilitation bereits? Wo liegen Barrieren für die Förderung der Teilhabe in der medizinischen Rehabilitation, und wie kann man sie überwinden? Wie könnte eine zielgruppenspezifische Rehabilitation zukünftig ausgerichtet werden? Reichen die bestehenden Angebotsstrukturen aus, um hier Teilhabe zu erreichen, zu verbessern oder zu sichern? Wie sollte die zukünftige Angebotslandschaft auch sektorenübergreifend - aussehen bzw. gestaltet sein? Welchen Beitrag kann die rehabilitationswissenschaftliche Forschung dazu leisten, die Teilhabeorientierung zu verbessern?

27 - Nötig: Individuelle, mit dem Klienten abgestimmte Reha-Ziele - Positive Beispiele: Rehabilitation im Lebensfeld, Fallmanagement, Assessment - Anforderung: Flexibilisierung, mehr ambulante Reha-Teams, Jobcoach - übergreifendes Fallmanagement - Teilhabeplankonferenz als Regelverfahren, Einbeziehung des Behandlungsbereichs - Reha-Einrichtungen im GPV, regionale Pflichtversorgung - Forschung: wirkungsorientierte Qualitätssicherung 27 von 27

28 Vielen Dank! 28 von 27

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