NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

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1 KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Vereinsregister: Amtsgericht Köln VR Stand: Januar 2017

2 Zielgruppe Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens nach 67 SGB XII, richtet sich an Männer im Alter von Jahren, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist, ein eigenständiges Leben zu führen und an dem Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Indikationen: Straffälligkeit Haft(-entlassung) Sucht (Alkohol-, Drogen-, Spielsucht etc.) Deprivation (z.b. durch Aufwachsen in Obdachlosenunterkünften, Heimerziehung oder unterschiedliche Mangelsituationen) Leistungsversagen (oft frühzeitig bereits im Schulbereich) schulische und intellektuelle Defizite Persönlichkeitsstörungen Langzeitarbeitslosigkeit Wohnungslosigkeit oder drohende Wohnungslosigkeit durch oben genannte Indikationen Art und Inhalt der Leistung Das Angebot für Menschen in diesen besonderen sozialen Schwierigkeiten hat das Ziel eine weitgehend eigenständige Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde zu eröffnen und zu erhalten. Die betreute Person soll möglichst schnell in die Lage versetzt werden, ohne ambulante Unterstützung ein selbstständiges Leben führen zu können. Die Leistung beinhaltet die im Einzelfall erforderliche Unterstützung zur Beratung, Begleitung, Betreuung und Förderung nach Maßgabe des 67 SGB XII. Einzelziele sind hier insbesondere: Beseitigung, Reduzierung oder Vermeidung einer Verschlimmerung der besonderen sozialen Schwierigkeit Erhalt einer Wohnung eine möglichst selbstständige Lebensführung eine angemessene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / eines angemessenen Berufs Seite 1

3 Förderung der weitergehenden Unabhängigkeit von Betreuung Erweiterung der Kompetenzen Mobilität und Orientierung Konflikt und Krisenbewältigung Die Leistungen umfassen unter anderem das Mitleben in einer Wohngemeinschaft bzw. Wohnen in einem eigenständigen Wohnbereich/Wohnung, Gespräche mit der leistungsberechtigten Person, Begleitung der schulischen und beruflichen Entwicklung, Begleitung zu Terminen außerhalb der Wohngemeinschaft, Durchführung von Gruppenangeboten und Freizeitaktivitäten, Beratung und Begleitung in privaten, gesundheitlichen sowie behördlichen Angelegenheiten, hauswirtschaftliche Begleitung und Unterstützung, Vernetzung mit notwendigen Hilfen und qualifizierte Schuldnerberatung. Grundlage dieser Unterstützung ist ein individueller Hilfeplan, der gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person erarbeitet und vereinbart wird. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Klienten / Hilfesuchenden, der in Form von Dienstleistungsstunden / Woche durch den Kostenträger für einen festgelegten Zeitraum bewilligt wird. Der individuelle Hilfeplan wird in einem Betreuungsvertrag mit dem Klienten festgeschrieben. Der Hilfeplan wird in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. überarbeitet und fortgeschrieben. Übersicht der Begleitungsphasen Seite 2

4 Kostenträger der Leistung Kostenträger ist je nach Alter, aktueller Wohnsituation sowie letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort in NRW der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bzw. der entsprechende Landschaftsverband des letzten Aufenthaltsortes. Qualität der Leistung Die Leistung orientiert sich an dem individuellen Bedarf des Klienten. Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Hilfeplanung. Der Hilfeplan wird regelmäßig überprüft und ggf. überarbeitet und fortgeschrieben. Angehörige und Bezugspersonen werden -falls fachlich begründet- mit Zustimmung des Klienten in die Betreuung einbezogen. Die leistungsberechtigte Person wird darin unterstützt, ihr individuelles soziales Hilfenetz weiterzuentwickeln. Die klientenbezogenen Tätigkeiten werden in jedem Einzelfall dokumentiert und zeitnah vom Leistungsempfänger quittiert. Zur Erbringung der Leistung wird ein fester Ansprechpartner als Bezugsbetreuer zugewiesen. Hierbei handelt es sich um eine sozialarbeiterische, sozialpädagogische, erzieherische oder heilpädagogische Fachkraft sowie Angehörige anderer vergleichbarer Berufsgruppen. Zur Sicherstellung der Qualität werden regelmäßige Team- und Fallbesprechungen durchgeführt. Darüber hinaus finden ebenfalls Team- und Fallsupervision in regelmäßigen Abständen statt. Zur Qualifizierung der Mitarbeiter finden Fort- und Weiterbildungen statt. Die Konzeption wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben. Ziele der Leistung Zielsetzung der Leistungen ist es, der betreuten Person eine möglichst eigenständige Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu eröffnen. Einzelziele sind hier insbesondere: Beseitigung, Reduzierung und Vermeidung einer Verschlimmerung der besonderen sozialen Schwierigkeiten Erhalt einer Wohnung Eine möglichst selbständige Lebensführung Eine angemessene Tagestruktur und Freizeitgestaltung Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Ausübung einer angemessenen Tätigkeit / eines angemessenen Berufs Seite 3

5 Förderung der weitest gehenden Unabhängigkeit von Betreuung Erweiterung der Kompetenzen Mobilität und Orientierung Konflikt- und Krisenbewältigung Stärkung der Selbstwirksamkeit durch einzelne Hilfsangebote, wie z.b. in den verschiedenen Bereichen unseres Integrationsbetriebes. Kooperationspartner und Vernetzung Die ist freier Träger im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche, arbeitet im Vorstand des Evangelischen Fachverbandes Straffälligenhilfe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. mit und ist Mitglied in den Fachverbänden -Schuldnerberatung- und Wohnungslosenhilfe- der Diakonie Rheinland- Westfalen-Lippe e.v. Darüber hinaus kooperiert die mit zahlreichen Partnern und ist mit ihnen im fachlichen Austausch. Hier wären das Justizministerium, Justizvollzug (Bereich Seelsorge), Bewährungshilfe, Jobcenter Oberberg, Einrichtungen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen (ACL), Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs in freier Form (Seehaus e.v.), der Fachverband netzwerk-m und der Mitgliedsverein der Stiftung für Internationale Diakonische Straffälligenhilfe (IACPR) zu nennen. Seite 4

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