Konzept. Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

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1 Sozialtherapeutisches Zentrum - Gut Priemern ggmbh Priemern Nr Bretsch ( ) Internet: Konzept für Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht

2 Allgemeine Angaben zum Träger gemeinnütziges GmbH, Priemern Nr. 2, Bretsch, Tel.: / Allgemeine Beschreibung der Hilfeform 1.1 Zielgruppe erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen infolge Sucht im Sinne von 53,54,60 SGB XII: die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer zu einer weitgehenden selbständigen Lebensführung professionelle Unterstützung benötigen, und bei denen eine Abstinenz besteht. behinderungsbedingt pädagogisch begleitende und psychosoziale Hilfen benötigen und die nach ihren individuellen Beeinträchtigungen mindestens auf Hilfestellung und Assistenz bei der individuellen Basisversorgung einschließlich pflegerischer Hilfen, Haushaltsführung, individuellen und sozialen Lebensgestaltung, Kommunikation mit der Umwelt, Freizeitgestaltung und auf psychosoziale Hilfen im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft angewiesen sind Altersbestimmung: ab 18 Jahre 1.2 Zielstellung Sicherstellung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft Beseitigung, Überwindung oder deren Milderung der vorhandenen Behinderungen bzw. deren Folgen Inhalt und Erweiterung der Selbständigkeit, Abwenden einer drohenden Verschlechterung der Behinderung, Erhöhung der Lebensqualität, Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte 1

3 1.3 Grundsatz Ambulant Betreutes setzt eine eigene Häuslichkeit des Leistungsberechtigten voraus, dieser seinen Wohnsitz außerhalb eines Heimes frei wählen kann. Diese Wohnform unterliegt nicht der Heimmindestbauverordnung und ist kein Heim im Sinne 1 Heimgesetz. In der Wohnform wird Assistenz in der Selbstversorgung gewährleistet. Grundlegende soziale und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie z. B. zeitliche und örtliche Orientierung sind Voraussetzung. Die notwendigen persönlichen Hilfen werden in der aufsuchenden Form erbracht. 2. Leistungen 2.1 Handlungsgrundsatz Die ambulanten Hilfen sind handlungs- und alltagsorientiert und können alle Lebensbereiche umfassen. Das Angebot erfolgt nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Entwicklung und Förderung sowie dem Erhalt von Selbstbestimmung und Selbsthilfepotentialen. Grundlage bildet die Hilfeplanung, die gemeinsamen zwischen dem Leistungsberechtigten und dem erbringer gestaltet wird, basierend auf dem Gesamtplan. Die Einbeziehung seines persönlichen Umfeldes (z. B. Familie, Bezugspersonen) findet mit Zustimmung mit dem Leistungsempfängers statt. 2.2 Umfang der Leistung Art, Dauer und Häufigkeit der Leistungen, insbesondere Förderung durch Beratung und Assistenz, entsprechen dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Der dabei für diesen Leistungstyp bereitgestellte Umfang ist auf den individuell festgestellten, durchschnittlichen Hilfebedarf ausgerichtet. 2

4 2.3 Methoden der Leistung Die erforderlichen Leistungen werden in Form von Gruppen- und Einzelgesprächen (auch telefonisch), erbracht. Methoden der Leistungen sind dabei insbesondere: Übungseinheiten, Krisenintervention, Motivation Anregung 2.4 Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Lebenspraktische Anleitungen Inhaltliche Beschreibung Leistungen im Bereich der Lebenspraktischen Anleitungen erfolgen in der Regel in Form von Beratung und Assistenz nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein bei: Haushaltsführung( Wäschepflege, Wohnraumpflege) Einkauf und Ernährung( Einkauf, Zubereitung, Vorratshaltung und Entsorgung) Sachgerechtem Umgang mit Geld ( Planung und Bewirtschaftung der finanziellen Ressourcen) der Erfüllung von Mieterpflichten der Gestaltung des eigenen Wohnraumes dem Umgang mit Behörden und Institutionen der Inanspruchnahme einer Selbsthilfegruppe, Beratungs- oder Kontaktstelle Herstellung und Erhalt sozialer Beziehungen und Kontakte zu anderen Personen, Nachbarn, Freunden, Partnern, Familie. 3

5 2.4.3 Besondere psychosoziale Angebote - Krisenintervention Pflegerische Hilfen Leistungen im Rahmen der besonderen psychosozialen Angebote erfolgen in der Regel durch Beratung und Assistenz. Beispielweise können nach Besonderheit des Einzelfalls folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein bei: Bewältigung psychischer Symptomatik, mit dem Schwerpunkt Sucht der Bewältigung von Problemen mit Partnern, Angehörigen, Außenstehenden und Nachbarn durch Erkennen, Entwickeln und Umsetzen sowie Einhalten geeigneter Bewältigungsstrategien der Herstellung, Erhalt und Festigung des emotionalen und psychischen Gleichgewichtes (Stützung des Selbstvertrauens und der Stabilisierung der Persönlichkeit) dem Umgang mit und Abbau von selbst und fremdgefährdenden Verhaltensweisen ( Personen und sachbezogen). Im Bereich der pflegerischen Hilfen erstreckt sich Art und Umfang der Leistung in der Regel auf Beratung und Assistenz, da die Leistungsberechtigten in diesem Bereich in der Regel in der Lage sind, die Tätigkeiten dieses Leistungsbereiches selbständig auszuführen. Es ist jedoch durch Beratung/Assistenz erforderlich, diese Tätigkeiten in die Abläufe des Alltags zweckmäßig einzuordnen. Leistungen in diesem Bereich können beispielsweise bei: der Körper- und Gesundheitspflege, der gezielten Inanspruchnahme medizinischer und therapeutischer Leistungen sowie der Ausführung medizinischer und therapeutischer Anweisungen erforderlich sein. Bei höherem pflegerischen Bedarf ist dieser durch andere Leistungsträger (insbesondere gemäß SGB V, SGB IX und SGB XI) abzudecken Bildung Leistungen im Bereich der Bildung erfolgen in der Regel in Form von Beratung und Assistenz nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Zu den Angeboten gehören beispielsweise: 4

6 der Aufnahme, Verarbeitung und Verwendung von Informationen, deren Wertung und Verknüpfung sowie Vertiefung und Verfestigung der Lerninhalte dem routinierten Umgang mit Informationen und Lerninhalten, der Entwicklung des bewussten Interesses an neuen Informationen und Lerninhalten Freizeitgestaltung Leistungen im Bereich der Freizeitgestaltung erfolgen in der Regel in Form von Beratung und Assistenz nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Beispielsweise können folgende Leistungen im Einzelnen erforderlich sein: der sachgerechten und zielgerichteten Kontaktaufnahme zu Personengruppen und Personen mit gleichen oder ähnlichen Interessen, der Erfüllung von eigenen Interessen und Neigungen der Gestaltung von Entspannung und Erholung sowie der Entwicklung eigener Ideen der Auswahl, Planung und Organisation der Freizeitaktivitäten. 3. Ausstattung und Ressourcen 3.1. Personalbemessung Die Personalbemessung beträgt 1 : Personalqualifikation Beschäftigung von Diplomsozialarbeiter/- sozialpädagoge mit einer Zusatzausbildung Sucht Entwicklungsberichte der Hilfeprozess wird über einen individuellen Hilfe- und Förderplan geplant und umgesetzt jährliche Erstellung der Entwicklungsberichte und Vorlage der Entwicklungsberichte 2 Monate vor Ablauf des Kostenanerkenntnisses beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 5

7 3.4. Maßnahmen der Qualitätssicherung Weiterbildungsmaßnahmen, Fallbesprechungen, Teilnahme an Fachkonferenzen, Teambesprechungen Dokumentation, Fortschreibung der Konzeption 4. Sonstige Merkmale 4.1. Koordination und Kooperation mit anderen Diensten, Einrichtungen und Institutionen Verknüpfung von notwendigen Hilfeangeboten mit vorhandenen oder zu entwickelnden sozialen Netzwerken Koordination von Leistungen anderer Leistungserbringer z. a. ARGE Sicherung eines angemessenen gemeinde- und wohnortnahen Umfeldes Zusammenarbeit mit anderen Sozialhilfeträgern Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern und sonstigen Bezugspersonen (Datum, Unterschrift) 6

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